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Energiebericht 2015 für die Liegenschaften des Landkreises Karlsruhe

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Sitzungsvorlage VA/07/2017

Energiebericht 2015 für die Liegenschaften des Landkreises Karlsruhe

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

1 Verwaltungsausschuss 06.04.2017 öffentlich

1 Anlage Energiebericht 2015

Beschlussvorschlag

Der Verwaltungsausschuss nimmt den Energiebericht 2015 für die Liegenschaften des Landkreises Karlsruhe zur Kenntnis.

I.Sachverhalt

1. Ausgangslage

In der Anlage wird die Fortschreibung des Energieberichts für das Jahr 2015 vorge- stellt.

Der Energiebericht des Landkreises Karlsruhe (standardisiert gemäß den Vorgaben von Baden-Württemberg) ist ein Informations- und Kontrollinstrument bezüglich unserer landkreiseigenen Liegenschaften. Der Bericht umfasst zum einen den Bereich der „Be- rufsbildenden Schulen“, Schulen für Geistig- und Körperbehinderte sowie Verwaltungs- gebäude mit hoher technischer Ausstattung. Ebenfalls nimmt der Bericht Bezug auf die derzeit laufenden Quartierskonzeptionen, an denen der Landkreis Karlsruhe mit kreis- eigenen Liegenschaften beteiligt ist. Des Weiteren erfolgt ein Ausblick auf den anste- henden Rückbau energieintensiver Gemeinschaftsunterkünfte im Jahr 2017.

Des Weiteren gibt der hier vorliegende Energiebericht Aufschluss über die Entwicklung des Medienverbrauchs, der Verbrauchskosten und die ausgestoßenen CO2- Emissionen über einen festgelegten Zeitraum. Die aus den erhobenen Daten berechne- ten Energiekennwerte ermöglichen ein „Benchmarking“ der einzelnen Liegenschaften im Vergleich zu gesetzlichen Verbrauchsempfehlungen innerhalb der entsprechenden Gebäudetypologie und zur Priorisierung des Handlungsbedarfs künftiger energetischer Sanierungen.

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2. Entwicklung des Medienverbrauchs (Wärme, Wasser, Strom)

Insgesamt kann festgestellt werden, dass im Vergleich zum Vorjahr, der Wärmebedarf der landkreiseigenen Schulgebäude im Jahr 2015 um 9,9% (witterungsbereinigt) ge- stiegen ist. Besonders auffällig waren das Berufsbildungszentrum (BBZ) Ettlingen, wie auch die Eduard-Spranger-Schule (ESS) in Oberderdingen. Zur Sicherstellung der Hy- giene im Trinkwassernetz des BBZ Ettlingen mussten auch außerhalb der Heizperiode umfangreiche thermische Desinfektionen durchgeführt werden. Hierfür war es notwen- dig, sämtliche Wärmeerzeugungsanlagen in der Übergangszeit und in den Sommer- monaten in Betrieb zu nehmen, welches zu einem Jahresmehrverbrauch von ca. 20%

führte. Neben einer nachhaltigen Beseitigung von Hygienemängeln, spielt im Zuge der aktuellen Trinkwasserverordnung die Vorbeugung einer möglichen Verkeimung des hausinternen Trinkwassernetzes eine wesentliche Rolle. Die geforderten Temperaturen für die Warmwasserbereitstellung müssen zwingend eingehalten werden, was zu einem erhöhten Energieeinsatz führt. Am Ausgang des Warmwasserspeichers dürfen 60°C und in den Zirkulationsleitungen 55°C nicht unterschritten werden. Besonders gut zur erkennen ist dieser Umstand an der Eduard-Spranger-Schule in Oberderdingen. Diese Schule verfügt über zwei Arten der Wärmeerzeugung, einen Gasbrennwertkessel und eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Aufgrund der Tatsache, dass diese Schule einen sehr guten energetischen (baulichen) Standard besitzt, nimmt die Thematik der Trinkwas- serhygiene einen hohen Stellenwert ein. Die Brauchwarmwassererwärmung kann auf- grund des geforderten Temperaturniveaus nicht von der hocheffizienten Wärmepumpe (4-facher Wirkungsgrad) geleistet werden, so dass zur Aufrechterhaltung der Trinkwas- serhygiene ein kontinuierlicher Betrieb der Gasbrennwertheizung notwendig ist. Auf- grund dieses erheblichen finanziellen Mehraufwands, ist es bei künftigen Sanierungen unbedingt erforderlich, von einer zentralen auf eine dezentrale Warmwasserbereitung umzurüsten. Vorhandene Totleitungen (Stichleitungen) sind zurückzubauen, wie auch eine Trennung des Löschwassernetzes vom Trinkwassernetz durchzuführen, um das Risiko von Stagnationswasser zu vermeiden und eine Verkeimungsgefahr auszuschlie- ßen. Diese Thematik gewinnt auch bei anderen Liegenschaften des Landkreises zu- nehmend an Bedeutung und wird bei künftigen Gebäudesanierungen notwendig wer- den.

Auch die bereits in der Vergangenheit durchgeführten baulichen Sanierungen entfalten ihre nachhaltige Wirkung und weisen signifikante Wärmeverbrauchsreduzierungen auf.

Hierbei nennenswert ist die Käthe-Kollwitz-Schule Bruchsal, deren Wärmebedarf nach der baulichen Sanierung um 52% zurückgegangen ist. Insgesamt bewegt sich die Lie- genschaft auf einem sehr guten Wärmeverbrauchsniveau, welches einem Wert von 5,9 Liter Heizöl pro m² und Jahr entspricht. Ein entsprechend sehr gutes Resultat liefert auch die Handelslehranstalt Bruchsal als zweites generalsaniertes Objekt. Diese Lie- genschaft weist ein Verbrauchsniveau von 6,3 Liter Heizöl pro m² und Jahr auf. Obwohl die energetischen Sanierungen der Käthe-Kollwitz-Schule im Jahr 2012 und die der Handelslehranstalt im Jahr 2010 abgeschlossen wurden, unterschreiten beide Liegen- schaften die aktuellen EnEV Neubauvergleichswerte deutlich.

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brauchsschwankungen erheblich auf den Gesamtwasserverbrauch aller Liegenschaften aus.

Der Stromverbrauch weist eine geringe Schwankungsbreite auf und ist im Vergleich zum Vorjahr um 1,3% gesunken. Auch für das Jahr 2017 sind zahlreiche Projekte zur Nutzersensibilisierung (Stand-by-Projekte an Schulen als auch Schulungen des Vor-Ort tätigen Personals) geplant. Neben diesen sensitiven Maßnahmen ist weiterhin die Er- neuerung der technischen Gebäudeausrüstung in einigen Schulgebäuden (siehe hierzu Gebäudesanierungsprogramm) dringend erforderlich.

3. Kostenentwicklung zur Medienbereitstellung 2015 und 2016 (insgesamt)

Der Landkreis Karlsruhe hatte im Jahr 2015 zur Versorgung seiner kreiseigenen und angemieteten Liegenschaften (incl. Gemeinschaftsunterkünfte in Festbauten) Gesamt- kosten zur Strom-, Wärme- und Wasserversorgung von 3,82 Mio. € zu tragen. Im Jahr 2016 erhöhte sich dieser Betrag auf 5,15 Mio. €. Alle drei Bereiche (Strom, Wärme und Wasser) waren vom Anstieg betroffen.

Vergleich der Medienkosten zwischen den Jahren 2015 und 2016

Jahr 2015 Erhöhung Jahr 2016

Strom 1.906.722 € + 976.986 € (+ 51,2%) 2.883.708 € Wärme 1.481.587 € + 131.704 € (+ 8,8%) 1.613.291 € Wasser 436.143 € + 220.674 € (+ 50,6%) 656.817 €

3.824.452 € + 1.329.364 € (+ 34,8%) 5.153.816 €

Ein weiterer erheblicher Kostenblock sind die kurzfristig aufgebauten mobilen Wohnein- heiten (Container) und Hallen, die als Gemeinschaftsunterkünfte genutzt werden. Die finanziellen Aufwendungen zur Wärmeversorgung dieser Wohnunterkünfte sind sehr hoch, da diese üblicherweise mit Strom beheizt werden und dieser Energieeinsatz den dreifachen Bezugspreis zu Pellet, Gas oder Heizöl aufweist. Aus diesem Grund forciert der Landkreis Karlsruhe den Rückbau betriebskostenintensiver Asylliegenschaften.

Entsprechende Schritte wurden bereits im aktuellen „Masterplan-Asyl“ vorgestellt.

Infolge der rückläufigen Flüchtlingszahlen kann nun der Rückbau bzw. die Aufgabe energieintensiver Gemeinschaftsunterkünfte vollzogen werden. Der für 2017 geplante Rückbau von ausgewählten mobilen Wohnanlagen und Hallen wie

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- Kraichtal-Unteröwisheim, Am Gaisberg, mobile Wohnanlage

- Rheinstetten, Kutschenweg, mobile Wohnanlage und Festbau (Verwaltung) - Bruchsal-Heidelsheim, Stuttgarter Str., ehemals Praktiker

- Karlsdorf-Neuthard, Im Klein Feld, ehemals Penny

- Kraichtal-Münzesheim, Horst-Kochendörfer-Platz, mobile Wohnanlage - Linkenheim-Hochstetten, Im Gründel, mobile Wohnanlage

Der für das Jahr 2017 eingeschlagene Weg des Rückbaus ausgewählter Gemein- schaftsunterkünfte basiert auf der Grundlage der Verbrauchszahlen des Jahres 2016.

Energiekosten 2016

Gesamte Energiekosten der kreiseigenen und angemieteten Schulen und Verwal- tungsgebäude sowie Gemeinschaftsunterkünfte:

Strom Wärme Wasser

2.883.708 € 1.613.291 € 656.817 €

Hiervon entfallen auf den Bereich der Gemeinschaftsunterkünfte (insgesamt):

Strom Wärme Wasser

1.550.402 € 497.875 € 435.695 €

Energiekosten der o.g. rückzubauenden Gemeinschaftsunterkünfte:

Strom Wärme Wasser

533.544 € 108.658 € 141.381 €

Diese Erhebung bestätigt, dass der Landkreis Karlsruhe mit der Wahl der zurückzu- bauenden Gemeinschaftsunterkünfte den richtigen Weg eingeschlagen hat, um eine deutliche Entlastung des Energieverbrauchs sicherzustellen und im Zuge der Spitzab- rechnung mit dem Land Baden-Württemberg seiner Kostenminimierungspflicht nach- kommt.

- 35%

- 22%

- 32%

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II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

Die Personalstelle des Klimaschutzmanagers zur Unterstützung der strategischen Partnerschaft wurde zum 01.05.2015 besetzt. Der Förderzuschuss seitens des „Bun- desministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit“ beträgt 65% der anfallenden Personal- und Sachkosten. Der Klimaschutzmanager unterstützt fachlich und methodisch den gesamten Landkreis (Kommunale Ebene, Bürger und Unterneh- men) bei der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes.

Die Kosten der jeweiligen Maßnahmen sind in den Projekten mit veranschlagt.

III. Zuständigkeit

Nach § 4 Abs.1 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe ist die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses gegeben.

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