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Doppelte Buchführung im Bundeshaushalt IV: Spezialfragen der Verrechnung – Ressortspezifische Inhouse-Schulung

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Academic year: 2022

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Public Finance, Bildungsprogramm 2021 PF 034

Doppelte Buchführung im Bundeshaushalt IV:

Spezialfragen der Verrechnung – Ressortspezifische Inhouse-Schulung

Inhalt und Ziele

Bei diesem Inhouse-Schulungsangebot bestimmen die Ressorts die konkreten Inhalte zum Themenbereich Verrechnung, beispielsweise mit Blick auf die Jahresabschlussarbeiten.

Spezifische Fragen zur Anwendung im Arbeitsalltag werden interaktiv geklärt – nach dem Motto: Verrechnung leicht gemacht!

Lernmethode

Interaktive Erarbeitung von Theorie und (integrierten) Beispielen, Diskussion

Zielgruppe

Mitarbeitende in den Bereichen Verrechnung, Budgetierung und/oder Bilanzierung;

Mitarbeitende im Bereich Verrechnung, die an den Arbeiten zum Bundesrechnungsabschluss mitwirken

Trainerinnen und Trainer

Expertinnen und Experten des Bundesministeriums für Finanzen, Sektion II (Budget), sowie des Rechnungshofs

Zeit & Ort

Dauer: ½ Tag

Seminarnummer: PF 034

Termin: nach Vereinbarung

Ort: nach Vereinbarung

Organisation

In Verantwortung von: Frau Mag. Sandra Rauecker-Grillitsch Sekretariat: Frau Nedeljka Haag

Anmerkungen

Voraussetzung für die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist Basiswissen, wie es in den 3 Workshops PF 031 „Doppelte Buchführung im Bundeshaushalt I: Vermögens-, Ergebnis- und Finanzierungsrechnung im Überblick“, PF 032 „Doppelte Buchführung im Bundeshaushalt II:

Die unterjährige Verrechnung“ und PF 033 „Doppelte Buchführung im Bundeshaushalt III: Die

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Public Finance, Bildungsprogramm 2021

Verrechnung im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten“ vermittelt wird. Wir empfehlen Ihnen daher den vorherigen Besuch der oben genannten Angebote.

Dieses maßgeschneiderte Inhouse-Schulungsangebot steht den Ressorts und obersten Organen bei konkretem Schulungsbedarf zur Verfügung. Schwerpunkte und Inhalte, Termin, Dauer und Ort werden auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt und mit den Expertinnen und Experten des Bundesministeriums für Finanzen vereinbart. Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit Frau Mag. Rauecker-Grillitsch (sandra.rauecker-grillitsch@bmkoes.gv.at) in

Verbindung.

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