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Entgeltvereinbarung SGB VIII / AfJ e.V. Kinder-und Jugendhilfe Bremen / LAT-Nr. 10 Heilpädagogische Tagesgruppe / Erlebnisfarm Ohlenhof / Maria-Krüger-Str.24 , 28239 Bremen / ab 01.01.2019

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Aktie "Entgeltvereinbarung SGB VIII / AfJ e.V. Kinder-und Jugendhilfe Bremen / LAT-Nr. 10 Heilpädagogische Tagesgruppe / Erlebnisfarm Ohlenhof / Maria-Krüger-Str.24 , 28239 Bremen / ab 01.01.2019"

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Zwischen der

FREIEN HANSESTADT ^lf^e'^^ BREMEN,

M

vertreten durch die Senatorin für Arbeit, Gesundheit, Jugend und Soziales

und

l 20.03Z.2019

AfJ e.V. Kinder- und Jugendhilfe Bremen l Außer der Schleifmühle 55-61, 28203 Bremen

wird folgende

Vereinbarung nach 78b SGB VIII geschlossen:

1. Gegenstand

Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen, die die AfJ Kinder- und Jugendhilfe - im folgenden Einrichtungsträger genannt - in der heilpädagogischen Tagesgruppe auf dem Gelände der Erlebnisfarm Ohlenhof, Maria-Krüger Str. 24, 28239 Bremen, für Kinder und Jugendliche er- bringt, die einen Anspruch haben auf Leistungen nach §§ 32 ,35a SGB VIII ( Erziehung in einer Tagesgruppe).

2. Leistung

2.1 Die Leistungen werden auf der Grundlage der fachlich abgestimmten Standards und der ver- einbarten personellen Ausstattung unter Beachtung der im Betriebserlaubnisverfahren genannten Nebenbedingungen erbracht. Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen sind so zu "gestalten, dass eine bedarfsgerechte Hilfe im Einzelfall gewährleistet ist. Die Leistungen müssen ausrei- chend und zweckmäßig sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

2.2 Der Vereinbarung liegt eine Kapazität von 10 Plätzen zugrunde.

2.3 Die Leistungsbeschreibung ist als Anlage 1 beigefügt und Bestandteil dieser Vereinbarung. Art, Ziel und Qualität der Leistung sowie der zu betreuender Personenkreis-und die sachliche und per- sonelle Ausstattung ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung.

2.4 Der Träger hat sicherzustellen, dass er nur Personen beschäftigt oder vermittelt, die nicht we- gen einer in § 2a Satz 1 SGB VIII genannten Straftaten rechtskräftig verurteilt worden ist. Zu die- sem Zweck hat er sich bei der Einstellung aus besonderem Anlass und in regelmäßigen Abstän- den (spätestens alle 5 Jahre) ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 1 des Bundeszentralregister- gesetzes vorlegen zu lassen. Unbeschadet dessen hat der Leistungserbringer unverzüglich ge- eignete Maßnahmen zu ergreifen, wenn ihm bekannt wird, dass gegen eine Person wegen Ver- dachts eine solche Straftat begangen zu haben, Ermittlungen zu Strafverfolgung eingeleitet wor- den sind.

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S.Leistungsentgelt

3.1 Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage eines kalendertäglichen Entgeltes. Das Entgelt be- trägt für den Vereinbarungszeitraum

80,02 € pro Person / täglich (Freihaltegeld: 72,02 € pro Person / tgl.)

Davon entfallen

€ 74,73 auf das Regelleistungsangebot zur Finanzierung der laufenden Personal- und Sachkosten der Betreuung und Versorgung und

€ 5,29 auf die Bereitstellung und Erhaltung des betriebsnotwendigen Anlagevermögens zur Finan- zierung der daraus folgenden Kapitalkosten (Abschreibung, Darlehenszinsen, Miete, Pacht und Leasing) .

Die individuellen Schließungszeiten wurden bei den Entgeltberechnungen berücksichtigt. Daher wird das Entgelt auch während der Schließungszeiten gezahlt.

3.2 Die Berechnungsgrundlagen der genannten Pauschalen sind dem beigefügten Berechnungs- vermerk zu entnehmen.

3.3 Die o.g. Pauschalen können nur abgerechnet werden, wenn eine Kostenübernahmeerklärung seitens des zuständigen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe im Einzelfall vorliegt.

4. Geltungsdauer

4.1 Diese Vereinbarung gilt ab 01.01.2019 und wird mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten auf unbestimmte Zeit geschlossen. Für das Entgelt gemäß Ziffer 3 gilt eine Kündigungsfrist von sechs Kalenderwochen, für die übrigen Bestandteile eine Frist von drei Kalendermonaten unter Einhal- tung der og. Mindestlaufzeit.

5. Qualitätsentwicklung

5.1 Die Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität der Leistungsangebote sowie Bestimmungen geeigneter Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung leiten sich aus dem im Betriebser- laubnisverfahren nach §§ 45 ff SGB VIII getroffenen Regelungen ab. Sollten sich Anhaltspunkte ergeben, die erhebliche Zweifel an der Leistungsqualität und Wirtschaftlichkeit der Einrichtung be- gründen, stellt der Träger der Einrichtung dem öffentlichen Jugendhilfeträger auf Anforderung wei- tergehende, zur sachgerechten Beurteilung notwendige und geeignete Prüfungsunteriagen zur Verfügung und erteilt auf Anfrage erforderliche Auskünfte. Ziel solcher Prüfungen ist es, etwaige Mängel für die Zukunft einvemehmlich abzustellen.

5.2 Es gelten außerdem die Regelungen der Rahmenempfehlung zur Qualitätsentwicklung nach § 78 b Absatz 1 vom 13.03.2009. Die Vertragspartner vereinbaren, dass der Quali- tätsentwicklungsbericht für die Jahre 2019/20 dem zuständigen örtlichen Träger der öffentli- chen Jugendhilfe zum 31. März 2021 zugeht. Zukünftige Ergebnisse der Vertragskommissi-

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Seite - 3 - der Entgeltvereinbarung für die heilpädagogische Tagesgruppe ab 01.01.2019

on zur Qualitätsentwicklung, insbesondere auch im Hinblick auf die Darstellung des Be- richtswesen in Form eines standardisierten Rasters, sind bindend und zu berücksichtigen

6. Sonstges

6.1. Soweit hier nicht direkt geregelt, gelten im Übrigen die Bestimmungen des Landesrahmenver- trags nach § 78 fSGB VIII.

6.2. Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages verlieren die übrigen Bestimmungen ihre Wirksamkeit nicht. Eine unwirksame regelung ist von den Vertragsparteien durch eine wirksa- me zu ersetzen, die der unwirksamen in ihrer Auswirkung möglichst nahe kommt. Im übrigen gelten die Vorschriften der §§ 53 ff des Zehnten buch Sozialgesetzbuch (SGB X) über den öffentlich- rechtlichen Vertrag.

Dieser Vertrag unterliegt dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremlFG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des BremlFG im elektroni- sehen Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem BremlFG sein."

Bremen, im Dezember 2019

Die Senatorin für Soziales, Jugend, Einrichtungsträger:

Integration und Sport Im Auftrag:

Anlagen: Kinder- und Juge 1. Leistungsbeschreibung Au.e

2. Berechnungsvermerk ^, „,^ ,„^ __

(4)

Anlage 1. - Leistungsbeschreibung Leistungsangebotstyp

Nr.:

1. Art des Angebots

2. Rechtsgrundlage 3. Allgemeine Zielsetzung

4. Personenkreis

Heilpädagogische Tagesgruppe

Heilpädagogische Tagesgruppe als außerschulisches Angebot auf der Erlebnisfarm Ohlenhof

(Maria-Krüger-Straße 90, 28239 Bremen)

Bis zu 10 Plätze für Kinder und Jugendliche pro Gruppe zwischen 6-14 Jahren

§32SGBVIII

• Vermeidung außerfamiliärer Unterbringung

• Aufbau und Sicherung des familiären Bezugssystems

• Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Familie durch

• Stärkung des Selbsthilfepotentials des Kindes/Jugendlichen und seiner Fa- milie

• Verbesserung der psychosozialen Kompetenz des Kindes

• Aufarbeitung von Entwicklungsrückständen des Kindes

• Unterstützung bei der schulischen Entwicklung

• Förderung der Reintegration des Kindes/Jugendlichen in Familie

Kinder/Jugendliche, die aufgrund ihrer Familien- und Lebenssituation Schwierigkei- ten mit sich und ihrer Umwelt haben

• die in Familie, Schule und sozialem Umfeld nicht ausreichend integriert sind

• Kinder/Jugendliche die in der Schule und ihrem sonstigen sozialem Umfeld durch unangemessenes Verhalten auffallen

• die wegen ihrer Beziehungs- und Verhaltensmuster einer professionellen Be- treuung bedürfen

• die einen strukturierten Tagesverlauf benötigen Minderjährige die heilpädagogische Unterstützung benötigen

• aufgrund von Entwicklungsrückständen

• Teilleistungsschwächen (z.B. Wahrnehmung, Konzentration),

• Störungen in der Persönlichkeitsentwicklung oder weil die Bezugspersonen mas- sive Erziehungskonflikte haben

• Kinder, deren Eltern / Sorgeberechtigten zur Zusammenarbeit mit der Tages- gruppe bereit sind.

5. Inhalte der Leistung

5.1 Unterkunft und Raumkonzept

5.2 Verpflegung

Der Einrichtungsträger stellt sicher, dass die Einrichtung unter fachlichen und wirtschaftli- chen Gesichtspunkten geleitet und koordiniert wird. Hierunter fällt auch die Qualitätssiche- rung.'

Zurverfügungstellung, Ausstattung, Bewirtschaftung, Instandhaltung (Reinigung/Pflege) von 3 Lernräumen

Gemeinschaftsraum/Essraum, Küche

Snoezelraum

Differenzierungsraum/Bewegungsraum Büro

Toiletten Fahrstuhl

sowie generell für Rollstuhlfahrer geeignet.

Außengelände der Farm Ohlenhof mit Backhaus, Farmgebäude, Spielplatz, Tierstallungen und -gehegen, Gemüsegärten, Obstwiese, sog. „Wildnis", weitere großzügige Freifläche.

In der Regel eine warme Mahlzeit, die weitere Verpflegung (inkl. Getränke) ergibt sich aus den Öffnungszeiten.

' Bis zum Abschluss einer Qualitätsvereinbarung finden die im Trägerkonzept benannten Qualitätssicherungs- maßnahmen Anwendung.

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Seite - 5 - der Entgeltvereinbarung für die heilpädagogische Tagesgruppe ab 01.01 .2019

5.5 Erziehung/Sozial- pädagogische Betreuung

Arbeit mit dem Kind Z.B. durch:

• Strukturierung des Tages- und Wochenablaufes im Lebensfeld des Kindes

• Möglichkeiten für gezielte Einzelzuwendung und Kleingruppenangebote, Z.B.

Bereitstellung von Übungsfeldern zum Erlernen und Einüben von Eigenrefle- xion in Gesprächsgruppen, bei Einzelgesprächen und Rollenspielen etc.

• Heilpädagogisch-therapeutische (Einzel-)Angebote Arbeit mit der Herkunftsfamilie Z.B. durch:

• Beratung der Eltern in Erziehungsfragen

• Einbeziehen der Eltern in Teile des Gruppenalltags

• Beeinflussung des Erziehungsverhaltens durch den Einsatz unterschiedli- cher'sozialpädagogischer Interaktion

Arbeit mit der Schule und dem sozialen Umfeld Z.B. durch:

• Förderung der Schulentwicklung in enger Kooperation mit Eltern und Schule

• Aktivierende Maßnahmen zur Sicherstellung eines regelmäßigen Schulbe- suchs

• Unterstützung der Erschließung und Integration in soziale Netzwerke

6. Personelle Ausstattung Für die Gruppe:

3,25 Stellen:

Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen, Behindertenpädagogin- nen/Behindertenpädagogen, Erzieherinnen/Erzieher, Heilpädagogin- nen/Heilpädagogen

Übergreifender Fachdienst: Psychologin/Psychologe, Kinder- und Jugendpsychothe- rapeutin/-therapeut

Betreuungsschlüssel 1:70 7. Umfang der Leistung Offnungszeiten:

6 Stunden an 5 Tagen in der Woche (inklusive Vor- und Nachbereitung) Externe Elternarbeit/Schulkontakte 2 Stunden/Wocheje Kind

Schließungszeiten: 20 Tage in Ferienzeiten.

Durchführung 1 Ferienmaßnahme im Jahr Durchführung von Eltemabenden

Durchführung von Hausbesuchen Teilnahme an Schulbesprechungen

8. Pädagogische Sachm ittel Altersgerechtes Spiel, - Freizeit- und Beschäftigungsmaterial 9. Betriebsnotwendige

Anlagen und Ausstattung

Bereitstellung eines Gebäudes bzw. der notwendigen Betreuungsräumlichkeiten Vorhalten von Anlagen entsprechend der behördlichen Auflagen und Schutzbestim-

mungen

Spiel- und Freizeitmöglichkeiten im Außenbereich

Ausstattung der Gruppenräume und der Nutz- sowie Gemeinschaftsflächen mit al- tersgerechtem Inventar.

Ausstattung der Büros mit üblichem Geschäftsinventar.

10. Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung

Die Bemühungen des Trägers einer Einrichtung zur Qualitätssicherung - und - Entwi werden mindestens im Abstand von 2 Jahren in einem Qualitatsentwicklungsbericht mentiert. Der Bericht soll nachfolgende Inhalte berücksichtigen.

Strukturqualität:

Fortschreibung des Leitbildes und der Konzeption Qualifikation des Personals

Zuständigkeitsregelungen (Stellenbeschreibungen) Dienstplangestaltung

Aus-, Fort- und Weiterbildung Fachliche Vernetzung

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Prozessqualität:

Prozessqualität beschreibt die Sicherstellung grundlegender Elemente des Hilfepro;

inklusive der Darlegung der dazu genutzten Instrumente, Verfahren und Methoden.

Z.B. für:

Erstgespräche mit Nachfragern Umsetzung des Hilfeplans Entwicklung eines Förderplans Schulintegration am neuen Ort Integration in den neuen Stadtteil Zusammenarbeit mit Eltern Rückführung

Verselbständigung

Altersentsprechende Nutzerbewertung (Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Kinder bezogen auf den Prozess)

Ergebnisqualität:

Die Darstellung der Ergebnisqualität enthält eine Bewertung zum Grad der Ziel- erreichung in Bezug auf die Schwierigkeiten und Probleme die am Beginn einer Hilfe standen.

Z.B. in den Feldern

• Aufarbeitung persönlicher Defizite der jungen Menschen

• Soziale, schulische und berufliche Leistungen

• Stand der sozialen Integration

• Verselbständigung

Die Einschätzung der Veränderungen sollen durch Selbst- und -Fremd bewertung erfolgen;

Z.B. durch:

Einrichtung Betroffene Eltern

AfSD

ggf. Lehrer

11. Leistungsentgelt Das Leistungsangebot enthält die Kosten für das Regelleistungsangebot und die betriebsnotwendigen Investitionen.

Die tatsächlichen Öffnungstage sind Grundlage der Entgeltberechnung und -

abrechnung.

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