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Verordnung zur Änderung und Aufhebungmarktordnungsrechtlicher Vorschriften

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Verordnung zur Änderung und Aufhebung marktordnungsrechtlicher Vorschriften

MORVorschrÄndG

Ausfertigungsdatum: 19.11.1997 Vollzitat:

"Verordnung zur Änderung und Aufhebung marktordnungsrechtlicher Vorschriften vom 19. November 1997 (BGBl. I S. 2745)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 29.11.1997 +++) Eingangsformel  

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verordnet

-   auf Grund des § 31 Abs. 3 des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisation in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. September 1995 (BGBl. I S. 1146),

 -   auf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 2, 6, 7, des § 13 Abs. 1 Satz 1, der §§ 15 und 16, des § 17 Abs. 2 Satz 3, Abs.

3 und Abs. 4 Satz 3 und des § 31 Abs. 2 Satz 1 und 2, jeweils auch in Verbindung mit § 6 Abs. 4 Satz 1, des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen, jeweils auch in Verbindung mit Artikel 94 des Gesetzes vom 2. August 1994 (BGBl. I S. 2018), im Einvernehmen mit den Bundesministerien der Finanzen und für Wirtschaft:

 

Art 1 u. 2

 

Art 3

Verordnung über das Aufheben marktrechtlicher Vorschriften

§ 1  

Es werden aufgehoben:

1.   die Verordnung über Sondermaßnahmen für Sojabohnen vom 12. Dezember 1979 (BGBl. I S. 2327), zuletzt geändert durch Artikel 51 des Gesetzes vom 2. August 1994 (BGBl. I S. 2018),

 2.   die Hülsenfrüchtebeihilfeverordnung vom 21. Juni 1988 (BGBl. I S. 846), zuletzt geändert durch Artikel 59 des Gesetzes vom 2. August 1994 (BGBl. I S. 2018),

 3.   die Ölsaatenstützungsverordnung vom 18. März 1992 (BGBl. I S. 532), geändert durch Verordnung vom 30.

Juli 1992 (BGBl. I S. 1476).

 

§ 2  

Auf Sachverhalte, die vor dem 28. November 1997 entstanden sind, sind die in § 1 genannten Verordnungen weiter anzuwenden.

Art 4

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Schlußformel  

Der Bundesrat hat zugestimmt.

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