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Vertrag zur Änderung des Vertrages zur Vorbereitung undDurchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des DeutschenBundestages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und derDeutschen Demokratischen Republik

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Vertrag zur Änderung des Vertrages zur Vorbereitung und

Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik

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Ausfertigungsdatum: 20.08.1990 Vollzitat:

"Vertrag zur Änderung des Vertrages zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 20. August 1990 (BGBl. 1990 II S. 831)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 3. 9.1990 +++)  G v. 29.8.1990 II 813

Inkraft gem. Bek. v. 5.9.1990 II 868 mWv 3.9.1990 Eingangsformel  

Die Bundesrepublik Deutschland unddie Deutsche Demokratische Republik

unter Berücksichtigung der Änderungsvorschläge der in der Volkskammer vertretenen Parteien zur Wahlkreiseinteilung,

nach Kenntnisnahme von den Ergebnissen der Prüfung durch die Regierungsbevollmächtigten in den betroffenen Bezirken,

sind übereingekommen, folgenden Änderungsvertrag zu schließen:

Art 1  

Der am 3. August 1990 unterzeichnete Vertrag zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik wird wie folgt geändert:

Im Anhang zur Anlage zu Artikel 1 Abs. 1 des Vertrages werden die Wahlkreise 288, 290, 292, 293, 294, 295, 318, 319, 326, 327 und 328 wie folgt neu beschrieben:

Wahlkreis  

Nr. Name Gebiet des Wahlkreises

Landkreis Wittenberg Landkreis Gräfenhainichen Landkreis Roßlau

Landkreis Jessen 288 Wittenberg - Gräfenhainichen - Jessen - Roßlau

- Zerbst

Landkreis Zerbst Landkreis Bernburg Landkreis Aschersleben 290 Bernburg - Aschersleben - Quedlinburg

Landkreis Quedlinburg vom Stadtkreis Halle 292 Halle-Neustadt -Saalkreis - Köthen

  das Stadtgebiet Halle-Neustadt

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Wahlkreis  

Nr. Name Gebiet des Wahlkreises

Landkreis Saalkreis Landkreis Köthen Landkreis Merseburg Landkreis Querfurt 293 Merseburg - Querfurt - Weißenfels

Landkreis Weißenfels Landkreis Zeitz

Landkreis Hohenmölsen Landkreis Naumburg 294 Zeitz - Hohenmölsen Naumburg - Nebra

Landkreis Nebra Landkreis Eisleben Landkreis Hettstedt 295 Eisleben - Sangerhausen - Hettstedt

Landkreis Sangerhausen vom Stadtkreis Dresden   die Stadtbezirke:

318 Dresden I

  Ost und Süd vom Stadtkreis Dresden   die Stadtbezirke:

319 Dresden II

  Mitte, Nord und West Landkreis Aue

Landkreis Schwarzenberg 326 Aue - Schwarzenberg - Klingenthal

Landkreis Klingenthal Stadtkreis Zwickau Landkreis Zwickau 327 Zwickau - Werdau

Landkreis Werdau Landkreis Reichenbach Stadtkreis Plauen Landkreis Plauen Landkreis Auerbach 328 Reichenbach - Plauen - Auerbach - Oelsnitz

Landkreis Oelsnitz  

Art 2  

Entsprechend dem Viermächte-Abkommen vom 3. September 1971 wird dieser Vertrag in Übereinstimmung mit den festgelegten Verfahren auf Berlin (West) ausgedehnt.

Art 3  

Dieser Vertrag tritt gleichzeitig mit dem am 3. August 1990 unterzeichneten Vertrag zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik in Kraft.

Schlußformel  

Geschehen in Bonn am 20. August 1990 in zwei Urschriften in deutscher Sprache.

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Für die Für die

Bundesrepublik Deutschland Deutsche Demokratische Republik

Schäuble Günther Krause

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