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Studienauftrag „Fussgängerfreundliches und attraktives Dorfzentrum Riehen“

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und attraktives Dorfzentrum Riehen“

Schlussbericht des Beurteilungsgremiums vom 13. März 2012

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Auftrag Studienauftrag Dorfzentrum Riehen Auftraggeber Gemeinderat Riehen

Auftragnehmer Planteam S AG; Sissacherstrasse 20, 4460 Gelterkinden, Tel. 061 981 44 20 Fax. 061 981 44 10

gelterkinden@planteam.ch; www.planteam.ch Qualitätssicherung SQS – Zertifikat ISO 9001:2000 seit 11. Juli 1999

Projektleitung Hansueli Remund, dipl. Arch. ETH/SIA, Planer FSU/RegA Mitarbeit Martin Nevosad, dipl. Arch. HTL und Kerstin Veit, dipl. Ing.

TU (Städtebau)

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Studienauftrag „Fussgängerfreundliches und attraktives Dorfzentrum Riehen“

Schlussbericht des Beurteilungsgremiums vom 13. März 2012

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Inhalt

1 Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen 1

1.1 Ausgangslage, Aufgabe, Zielsetzungen 1

1.2 Perimeter 2

1.3 Rahmenbedingungen Verkehr und Parkierung 3

1.3.1 Späteres Verkehrsregime Dorfzentrum 3

1.3.2 Geplante Einstellhalle Gemeindehausparkplatz 4

1.3.3 Oberirdische Besucher-Parkplätze 4

1.4 Spezielle Anforderungen an den engeren Perimeter 4 1.5 Anforderungen an eine fussgängerfreundliche und

attraktive Gestaltung 6

1.5.1 Beläge 6

1.5.2 Behindertengerechtigkeit 6

1.5.3 Bepflanzung 6

1.5.4 Entwässerung 7

1.5.5 Wasser als Gestaltungselement 7

1.5.6 Beleuchtung 7

1.5.7 Ausstattung/Möblierung 7

1.6 Geplantes Orientierungssystem im Dorfzentrum 8

2 Übersicht über das Verfahren 8

2.1 Verfahren 8

2.1.1 Zur Verfügung stehende Unterlagen 8

2.2 Begleitgremium 8

2.3 Verfahrensbegleitung 9

2.4 Eingeladene Büros 10

2.5 Entschädigung 10

2.6 Weiterbearbeitung 10

3 Zwischenbeurteilung 10

4 Schlussbeurteilung 11

4.1 Tagung des Beurteilungsgremiums 11

4.2 Vorprüfung der Konzepte 11

4.3 Präsentation der Projekte 11

4.4 Beurteilungskriterien 12

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4.6 Konzeptbeschreibungen 12

4.7 Beschlüsse, Anträge und Empfehlungen 12

5 Genehmigung 15

6 Projektdokumentationen und -beschreibungen 16

6.1 Konzept Stauffenegger + Stutz 16

6.2 Konzept Fahrni und Breitenfeld 25

6.3 Konzept Schönholzer + Stauffer 33

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1 Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen

1.1 Ausgangslage, Aufgabe, Zielsetzungen

Das Dorfzentrum von Riehen ist für die Bewohner das gesellschaftliche, kulturelle und Versorgungszentrum der Gemeinde. Die heutige Situation ist für den Fussgänger jedoch unbefriedigend, da er in weiten Bereichen gegenüber dem motorisierten Verkehr benachteiligt ist. Die Gestaltung des Strassenraums ist primär auf das Auto ausgerichtet; das Dorfzentrum lädt nicht zum Verweilen ein. Darunter leiden auch der Einzelhandel und die Gastronomie.

Mit dem Studienauftrag werden Vorschläge für eine fussgängerfreundliche und attraktive Neugestaltung der Strassenräume im Dorfzentrum gesucht.

Erwartet wird ein Gesamtkonzept über einen weiteren Perimeter (Richtpro- jekt), in welches der konkrete Projekt- und Gestaltungsvorschlag für den engeren Perimeter (Schmiedgasse) eingebunden ist.

Das Ergebnis des Studienauftrags ist ein Gestaltungskonzept, das am Schluss auch verkehrsarm (im Sinne von Begegnungszonen und Fuss- gängerbereichen, siehe 1.3) funktionieren muss. Dabei ist vom heutigen Verkehrsregime auszugehen, d.h. eine Änderung des Verkehrsregimes ist nicht Gegenstand des Studienauftrags.

Im Einzelnen werden mit dem Studienauftrag folgende Ziele verfolgt:

- Gut gestaltete und sichere Mischverkehrsfläche in der Schmiedgasse und in einer späteren Phase auch in der Rössligasse

- Aufwertung der Attraktivität des öffentlichen Raums mittels Konzepten für die Materialisierung, Ausstattung, Bepflanzung usw.

- Benutzerfreundlichkeit für alle Verkehrsteilnehmenden: Priorität für den Langsamverkehr und den ÖV unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des MIV (Kundenparkplätze, Anlieferung)

- Einbettung in die Gestaltung der angrenzenden Plätze und Strassen- räume (Gemeindehausvorplatz, Gemeindehausparkplatz, Webergäss- chen, Baselstrasse mit Tramhaltestelle Riehen Dorf usw.), jedoch mit bewusster Transformation in eine neuzeitliche Gestaltung unter Be- rücksichtigung des Behindertengleichstellungs-Gesetzes BehiG (z.B.

Haltestelle in der „Geraden“) - wirtschaftliches Gesamtkonzept

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1.2 Perimeter

Abb. 1: Übersichtsplan engerer Perimeter (gelb) und weiterer Perimeter (violett, rot)

Das Webergässchen ist als gestalteter Fussgängereich bestehend, soll im Hinblick auf das Gesamtkonzept aber nochmals mitgedacht werden.

Es ist in diesem Sinne Bestandteil des weiteren Perimeters.

Über die Schmiedgasse (engerer Perimeter) ist von der Baslerstrasse bis zur Einmündung Wendelinsgasse ein detaillierter Projekt- und Ges- taltungsvorschlag zu erarbeiten. In diesem Bereich ist die Umgestaltung kurzfristig machbar, ohne dass die Verkehrsführung grundsätzlich verän- dert werden müsste.

Im weiteren Perimeter Rössligasse, Schopfgässchen, Winkelgässchen, Wettsteinstrasse, Frühmesswegli soll die Gestaltung in der gleichen Spra- che, wie sie für den engeren Perimeter definiert wird, weitergeführt wer- Bereich 1

Bereich 2

Bereiche 3a/3b

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den. Da die Realisierung des weiteren Perimeters später kommen wird, ist hier ein weniger tiefer Ausarbeitungsgrad verlangt (Ausarbeitung im Sinne eines Richtprojekts).

Ziel ist es, dass das Dorfzentrum mittelfristig, wenn alles realisiert ist, als Einheit, mit einer Sprache zu spüren ist, z.B. über die Beläge.

1.3 Rahmenbedingungen Verkehr und Parkierung

1.3.1 Späteres Verkehrsregime Dorfzentrum

Der nachfolgende Plan aus dem Entwicklungsrichtplan Dorfzentrum zeigt das beabsichtigte Verkehrsregime für das Zentrum auf.

Im Rahmen des Studienauftrags ist bezüglich des engeren und weite- ren Perimeters jedoch vom heutigen Verkehrsregime auszugehen.

Abb. 2: Ausschnitt Entwicklungsrichtplan Dorfzentrum (Plan Öffentlicher Raum, Verkehr) Der Entwicklungsrichtplan weist die Schmiedgasse (engerer Perimeter), die kurzfristig umgestaltet werden soll, als Begegnungszone aus. Ob die Schmiedgasse künftig lediglich im Sinne einer Begegnungszone gestaltet

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oder auch rechtlich als solche signalisiert wird, ist heute noch offen; dies ist im Studienauftrag zu berücksichtigen, siehe dazu Kap. 1.4.

1.3.2 Geplante Einstellhalle Gemeindehausparkplatz

Im Bereich des Gemeindehausparkplatzes ist die Realisierung einer unter- irdischen Einstellhalle geplant, eine entsprechende Studie wurde erarbei- tet. Die Lage der Zufahrt und die Aufgänge auf den Platz sind noch offen, auch wenn in der Studie vorgesehen ist, dass die Zufahrt nicht über die Wettsteinstrasse, sondern von Süden her erfolgt.

Von den Projektverfassern werden empfehlende Aussagen zur Lage der Rampe und der Aufgänge/oberirdischen Bauteile der Einstellhalle erwartet – d.h. die Studie ist diesbezüglich zu prüfen und allenfalls zu konkretisie- ren oder es sind alternative Vorschläge zu machen.

1.3.3 Oberirdische Besucher-Parkplätze

Die oberirdischen Besucher-Parkplätze haben für das Gewerbe im Dorf- zentrum eine hohe Bedeutung; ihre Anzahl soll nicht reduziert werden.

Im Entwurf für den engeren sowie den weiteren Perimeter ist daher aufzu- zeigen, wo die heutigen Besucher-Parkplätze – falls sie verlegt werden – in gleicher Anzahl wieder platziert werden.

1.4 Spezielle Anforderungen an den engeren Perimeter

Abb. 3: Schmiedgasse zwischen Baselstrasse und Wendelinsgasse (Orthofoto 2010, Quelle: geo.bs.ch)

Die Schmiedgasse wird in zwei Phasen von einer ausschliesslichen Ver- kehrsfläche zu einem Raum mit hoher Aufenthaltsqualität umgestaltet: Zu- nächst als verkehrsberuhigter Bereich und anschliessend, wenn die neue Einstellhalle beim Gemeindehausparkplatz erstellt ist, als Fussgängerbe- reich mit Durchfahrt von Bus und Radverkehr (kantonale Radroute).

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Die über die Schmiedgasse verkehrende Buslinie 32 (Lage der heutigen Haltestelle siehe Abb. 3) hat eine hohe Bedeutung für die Verknüpfung des Dorfzentrums mit der S-Bahn und dem Tram, weshalb sie auch künftig über die Schmiedgasse geführt werden soll. Die offizielle Signalisation der Schmiedgasse als Begegnungszone wird von den Verkehrsbetrieben aber aufgrund des Fussgänger-Vortritts nicht bevorzugt, weshalb die Frage des verkehrsrechtlichen Regimes während der Phase 1 noch offen ist.

Im Studienauftrag ist auf diese Situation zu reagieren:

In Phase 1 ist eine Gestaltung aufzuzeigen, die sowohl als Begegnungs- zone, als auch als verkehrsberuhigte Zone (T30), welche wie eine Begeg- nungszone erscheint und wirkt, funktioniert. Das heutige Verkehrsregime bleibt bestehen.

In Phase 2 soll die Schmiedgasse mit relativ wenig Aufwand in einen Fussgängerbereich umfunktioniert werden, d.h. die Durchfahrt für den mo- torisierten Individualverkehr wird unterbunden, der Bus- und der Radver- kehr sollen bleiben.

Daraus resultieren folgende Anforderungen an den Konzeptvorschlag:

- Die „Busspur“ ist sanft, d.h. dezent in die Gestaltung integriert aber trotzdem wahrnehmbar, aufzuzeigen. Die Bushaltestelle (heute direkt bei der Einmündung Webergässchen) darf im Rahmen des Konzepts leicht verschoben werden.

- Der Fahrbahnrand muss für Sehbehinderte taktil erkennbar sein.

- Parkierung MIV: In Phase 1 wird es oberirdische Parkplätze geben, die in Phase 2 wegfallen. Es ist aufzuzeigen, wie diese Parkplätze mit we- nig Aufwand aufgehoben werden können.

- Parkierung Velo: An geeigneter/n Lage/n sind gut zugängliche, nutzer- freundliche Abstellplätze für Velos vorzusehen (Anzahl: mind. wie heu- Phase 1

Phase 2 Fussgängerbereich

(Fahrverbot MIV, mit Durchfahrt Bus/Rad)

T30-Zone, gestaltet im Sinne einer Begegnungszone oder

Begegnungszone

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te). Sie können an einem Standort konzentriert oder auf mehrere Stel- len verteilt angeordnet werden. Wenn mit dem Ortsbild verträglich, können sie an max. einem Standort auch gedeckt vorgesehen werden.

- Der Übergang zum höher gelegenen Gemeindehausplatz, welcher an die Schmiedgasse grenzt, ist zu berücksichtigen und geeignet zu lösen.

1.5 Anforderungen an eine fussgängerfreundliche und attrak- tive Gestaltung

1.5.1 Beläge

Es ist ein Oberflächenbelag zu wählen, der sowohl die gestalterischen An- sprüche (Aufenthaltsqualität) als auch die Anforderungen des motorisier- ten, des Fuss- und des Veloverkehrs (Befahrbarkeit, Kosten Unterhalt) be- rücksichtigt.

Insbesondere im Bereich der Bushaltestelle ist darauf zu achten, dass der Oberflächenbelag möglichst verformungsbeständig ist (BehiG).

Es kann geprüft werden, inwieweit Pflästerungen als Gestaltungs- und verkehrsberuhigende Elemente eingesetzt werden können.

1.5.2 Behindertengerechtigkeit

Die Projektvorschläge haben grundsätzlich die Anforderungen des behin- dertengerechten Bauens zu erfüllen.

Die Bushaltestelle „Webergässchen“ in der Schmiedgasse ist auf einer Länge von 12 m mit einer behindertengerechten Einsteigekante (Höhe 18 cm) zu versehen. Der Bus muss gerade an die Kante fahren können.

1.5.3 Bepflanzung

Es ist eine ortsgerechte Bepflanzung vorzuschlagen. Standorte und Pflanzarten sind zu bezeichnen.

Wenn die Verfasser in ihren Projekten neue Hochstammbepflanzungen vorsehen, ist im Leitungsplan nachzuweisen, dass diese realisierbar sind.

Die Richtlinien der Stadtgärtnerei Basel zum Abstand der Bäume von un- terirdischen Einbauten (Unterlage j) dienen als Orientierungshilfe. Der Ab- stand von 1.5 m darf jedoch nicht unterschritten werden. Ob ein Abstand zwischen 1.5 m und 2.5 m möglich ist, wird im Einzelfall entschieden (ab- hängig von den betroffenen Leitungen und der vorgesehenen Baumart).

Es werden Angaben zur Bewässerung der Bäume erwartet. Bei neuen Baumpflanzungen sind Wasseranschlüsse in 10-15 m Entfernung vorzu- sehen, inkl. der entsprechenden Leitungen.

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Informationen zum Baumbestand im Dorfzentrum

Die Linden im Webergässchen und in der Rössligasse sind in einem guten Zustand, wobei sie im Webergässchen aufgrund der Pflanztröge etwas beengt sind.

Die Platanen in der Wettsteinstrasse sind auch in einem guten Zustand, für den Standort jedoch etwas grosswüchsig.

Der Zustand der drei Linden auf dem Gemeindehausvorplatz ist mässig;

sie hatten ursprünglich das Niveau der Strasse, der Platz wurde später aufgeschüttet. Aufgrund eines Gutachtens wurden sie jedoch nicht gefällt.

1.5.4 Entwässerung

Zur Entwässerung werden konkrete oberirdische Lösungsvorschläge er- wartet, da Schächte, Rinnen etc. das Strassenbild und die Verkehrsfüh- rung massgeblich prägen.

1.5.5 Wasser als Gestaltungselement

Es wäre denkbar, die bestehenden Dorfbäche resp. Wassergräben als Gestaltungselemente einzusetzen. Die Bäche verlaufen zum engeren Pe- rimeter jedoch peripher und sind zudem tief gelegen, weshalb sie weit um- geleitet und hochgepumpt werden müssten. Da dies technisch und kos- tenmässig äusserst aufwendig wäre, soll der Ansatz nicht weiterverfolgt werden. Besondere Ideen in diesem Zusammenhang sind jedoch erlaubt und können an der Zwischenbesprechung diskutiert werden.

1.5.6 Beleuchtung

Das Beleuchtungskonzept ist neu und nicht Gegenstand des Studienauf- trags. Allfällige Vorschläge zur Anpassung des Konzepts sind erlaubt und an der Zwischenbesprechung vorzuschlagen.

1.5.7 Ausstattung/Möblierung

Das Ziel ist ein belebtes Dorfzentrum mit Läden, Restaurants und einer zum Aufenthalt animierenden Atmosphäre (im Sinne einer „Flaniermeile“), zu welchem das neue Gestaltungskonzept wesentlich beitragen soll.

Es ist Aufgabe der Projektverfasser aufzuzeigen, welche Möblierungsele- mente, die zur beabsichtigten Atmosphäre und Aufenthaltsqualität beitra- gen (z. B. Brunnen, Sitzgelegenheiten), notwendig sind.

Permanent als Marktbereich genutzt werden die Webergasse und ein klei- ner Teil der Schmiedgasse (der unmittelbar angrenzende Bereich); tempo- rär (wöchentlich/monatlich) die Schmiedgasse und der nördliche Teil der Wettsteinstrasse.

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1.6 Geplantes Orientierungssystem im Dorfzentrum

Die Gemeinde plant, nach Abschluss des Studienauftrags ein anspre- chendes und praktikables Orientierungssystem für Besucher und Tou- risten zu den wichtigsten Zielen im Dorfzentrum zu realisieren (nur für Fussgänger).

Es ist vorstellbar, dieses Konzept sowohl mit Wegweisern/Tafeln als auch mit anderen Orientierungshilfen wie etwa einer speziellen Gestaltung von Bodenbelägen o.ä. umzusetzen.

Im Rahmen des Studienauftrags dürfen erste Ideen für dieses Orientie- rungssystem gebracht werden; ein Konzept ist jedoch nicht verlangt.

2 Übersicht über das Verfahren

2.1 Verfahren

Der Studienauftrag wird im Sinne von SIA Ordnung 143 durchgeführt, d.h.

die Verfasser der Entwürfe sind bekannt und es erfolgt eine Zwischenbe- sprechung der Entwürfe. Alle Bestandteile sind mit dem Namen des einge- ladenen Landschaftsarchitektur-Büros zu bezeichnen.

Das Verfahren mit drei eingeladenen Planungsteams wird als kooperativer Planungsprozess mit einem Begleitgremium, das sich aus Vertretern der Gemeinde, unabhängigen Fachpersonen und Experten mit beratender Funktion zusammensetzt, verstanden. An der Zwischenbesprechung wer- den die Entwürfe mit dem Begleitgremium beraten.

2.1.1 Zur Verfügung stehende Unterlagen

Folgende Dokumente sind Bestandteil des Verfahrens:

a Programm des Beurteilungsgremiums vom 19. Oktober 2011

b Sämtliche im Programm unter Kapitel 1.12 aufgeführte, zur Verfügung gestellte Unterlagen

c Bericht des Beurteilungsgremiums zur Zwischenbesprechung vom 9. Dezember 2011 mit Präzisierungen des Programms.

2.2 Begleitgremium

Vertreter der Gemeinde Riehen

a Daniel Albietz, Gemeinderat (Vorsitz) b Thomas Meyer, Gemeinderat

c Ivo Berweger, Abteilungsleiter Hochbau und Planung, Gemeinde Riehen

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d Rosmarie Mayer-Hirt, Vereinigung Riehener Dorfgeschäfte (Ersatz Gemeindevertretung))

Unabhängige Fachpersonen

e Hansueli Remund, dipl. Arch. ETH/SIA c/o Planteam S AG, Sissa- cherstrasse 20, 4460 Gelterkinden (Moderation)

f Andreas Stäheli, Ing. FH/Verkehrsing. SVI c/o Pestalozzi & Stäheli, Turmhaus, Aeschenplatz 2, 4052 Basel

g Marie-Noëlle Adolph, Landschaftsarchitektin FH BSLA, 8706 Meilen

Experten mit beratender Stimme (ständige Mitglieder) h Philipp Wälchli, Verkehrsplanung, Gemeinde Riehen i Gabriela Puls, Ortsplanung, Gemeinde Riehen

j Sebastian Olloz, Leitung Ortsplanung und Umwelt, Gemeinde Riehen (Ersatz unabhängige Fachpersonen)

k Roger Sommerhalder, Bauleiter Tiefbau, Gemeinde Riehen l Florian Mathys, Amt für Mobilität Kanton Basel-Stadt

m Dunja Feller, Basler Verkehrs-Betriebe BVB, Leiterin Infrastrukturplanung n Monika Hermle, Vertreterin Quartierverein Kornfeld

o Paul Spring, Vertreter Quartierverein Niederholz p Alois Betschart, Vertreter Quartierverein QUARINO q Cornelia Herrmann, Vertreterin Kinderbüro Basel

2.3 Verfahrensbegleitung

Das Verfahren wurde begleitet durch:

Planteam S AG Sissacherstrasse 20 4460 Gelterkinden

Projektleitung und Moderation: Hansueli Remund, dipl. Arch. ETH/SIA, Planer FSU/RegA

Sachbearbeitung: Esther Schiegg, dipl. Ing. (FH) Stadtplanung, Martin Ne- vosad, dipl. Arch. HTL und Kerstin Veit, dipl. Ing. (TU) Städtebau

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2.4 Eingeladene Büros

Es wurden folgende drei Teams für das Testverfahren eingeladen:

1 Fahrni und Breitenfeld

Landschaftsarchitekten BSLA, Birsstrasse 16, 4052 Basel 2. Schönholzer + Stauffer

Landschaftsarchitekten BSLA, Lörracherstrasse 50, 4125 Riehen 3. Stauffenegger + Stutz GmbH

Visuelle Gestalter HFG, Greifengasse 7, 4058 Basel

2.5 Entschädigung

Jedes der drei teilnehmenden Planungsteams wird für die Ablieferung ei- nes vollständigen Projektvorschlags mit einem festen Betrag von Fr. 25‘000 (inkl. MwSt.) entschädigt.

2.6 Weiterbearbeitung

Die Auftraggeberin beabsichtigt, das vom Begleitgremium empfohlene Projekt für den engeren Perimeter auszuführen.

Die Projektverfasser werden dabei mindestens mit der Projektierung bis und mit gestalterischer Leitung der sichtbaren Teile der Tiefbauarbeiten (Belagsarbeiten, Bepflanzung, Möblierung etc.) beauftragt; Gegenstand der Vergabe sind mind. 60% der Teilleistungen gem. LHO SIA 105.

Die Realisierung ist unter Vorbehalt der Zustimmung des Einwohnerrats zum Ausführungskredit im Jahr 2012/2013 vorgesehen.

3 Zwischenbeurteilung

Die Zwischenbeurteilung der Entwürfe fand am 9. Dezember 2011 statt.

Das Ergebnis dieser Zwischenbesprechung ist in einem separaten Bericht des Beurteilungsgremiums festgehalten.

Dieser Bericht wurde allen Teams zugestellt. Er enthält:

- allgemein geltende Erkenntnisse (für alle Teams), als Ergänzung resp.

Präzisierung des Programms zum Studienauftrag, - Projekt spezifische Kritikpunkte.

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4 Schlussbeurteilung

4.1 Tagung des Beurteilungsgremiums

Das Beurteilungsgremium tagte am 8. März ganztags und am 13. März 2012 vormittags in der Gemeindeverwaltung Riehen.

Am ersten Jurytag war Gemeinderat Thomas Meyer aus gesundheitlichen Gründen nur bis Mittag anwesend.

Am zweiten Jurytag war Gemeinderat Thomas Meyer entschuldigt. Als stimmberechtigtes Mitglied des Beurteilungsgremiums wurde er von Frau Rosmarie Mayer-Hirt vertreten.

4.2 Vorprüfung der Konzepte

Die Vorprüfung der Projektvorschläge erfolgte zwischen dem 5. und 7.

März 2012. Geprüft wurde anhand der Vorgaben im Wettbewerbspro- gramm und der Fragenbeantwortung.

- Die formale Vorprüfung (Anonymität, Vollständigkeit, Wahrung der Fristen) erfolgte durch die Planteam S AG, Gelterkinden (Martin Nevo- sad und Kerstin Veit)

- Die technischen Vorprüfungen erfolgten durch Andreas Stäheli und Philipp Wälchli (generelles Verkehrssystem), Dunja Feller und Florian Mathys (öffentlicher Verkehr), Roger Sommerhalder (Leitungen und Bäume) und durch Bernhard Senn von der Gruner AG (Kosten).

Die Ergebnisse der Vorprüfung sind in separaten Vorprüfungsberichten zusammengestellt und standen dem Beurteilungsgremium in schriftlicher Form zur Verfügung.

Zu Beginn des ersten Tages stellte das Beurteilungsgremium fest: Die Vorprüfungsergebnisse ergaben keine gravierenden Abweichungen oder Mängel zu den Programmanforderungen. Alle Konzepte können beurteilt werden. Allen drei Teams wird die volle Entschädigung ausbezahlt.

4.3 Präsentation der Projekte

Die Teams präsentierten ihre Konzepte dem Beurteilungsgremium am Vormittag des 8. März 2012. Bei allen Präsentationen waren alle drei Teams anwesend.

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4.4 Beurteilungskriterien

Die Konzepte wurden nach folgenden, gegenüber dem Programm zur Testplanung unveränderten Kriterien beurteilt:

- Gesamtkonzept/Idee

- Verkehrs- und Parkierungskonzept

- Gestaltungskonzept (Materialisierung, Ausstattung, Bepflanzung, Si- cherheit, Atmosphäre), Hindernisfreiheit

- Machbarkeit/Umsetzbarkeit

- Wirtschaftlichkeit (Unterhalt und Investitionen), Kosten

Die Kriterien sind gleichwertig; die Reihenfolge der Aufzählung ist nicht massgebend.

4.5 Erster Beurteilungsrundgang

Am ersten Tag wurden die drei Konzepte aufgrund der Kriterien eingehend beraten und in ihren Wirkungen miteinander verglichen. Am Ende des ers- ten Tages nahm das Beurteilungsgremium eine erste grobe Wertung vor.

4.6 Konzeptbeschreibungen

Zwischen erstem und zweitem Beurteilungstag wurden die Konzepte von den Fachpersonen beschrieben. Zu Beginn des zweiten Tages hat das Beurteilungsgremium die Konzeptbeschreibungen beraten und beschlos- sen (siehe Projektdokumentation im Kap. 6).

4.7 Beschlüsse, Anträge und Empfehlungen

Dann wurden die drei Entwürfe nochmals eingehend beraten, verglichen und bewertet.

Nach eingehender Diskussion fasste das Begleitgremium folgende Beschlüsse zuhanden des Gemeinderates:

1. Das Begleitgremium beantragt dem Gemeinderat einstimmig, die Ver- fasser des Konzeptvorschlags Stauffenegger + Stutz mit der Weiterbe- arbeitung und Ausführung zu beauftragen.

2. Dieses Konzept überzeugt durch seine Gestaltungsidee und die vielfäl- tigen Nutzungsmöglichkeiten auf den geschaffenen Plätzen. Die Vor- schläge bezüglich Beläge, Ausstattung und Bepflanzung schaffen ge- samthaft eine unverwechselbare Atmosphäre, eine für Riehen eigene, von anderen Zentren unterscheidbare Identität.

3. Mit dem verkehrsarmen und zukünftig verkehrsfreien Fussgängerbe- reich werden alle Plätze und Aktivitäten zwischen dem Platz Im Singei- senhof und dem Frühmesswegli erfasst; ein Fussgängerbereich, an

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dessen Enden künftig auch die grossen Parkierungsanlagen liegen können.

4. Von diesem zentralen, auch für den motorisierten Verkehr von allen Seiten gut erreichbaren Fussgängerbereich werden die kurzen Seiten- arme – Rössligasse und Schmiedgasse – optimal profitieren.

5. Dieser zentrale Fussgängerbereich kann zwangslos bis zum Beyeler- Museum weitergeführt und für Aktivitäten und Ausstellungen aller Art genutzt werden („Walk of Art“).

Die weiteren Qualitäten des Konzepts sind die folgenden:

- Das Konzept baut auf Bestehendem auf; das Webergässchen wird oh- ne wesentliche Änderungen ins Gesamtkonzept integriert und der Porphyrbelag aus dem Webergässchen als Gestaltungselement für die ganze Zone übernommen.

- Der Umgang mit dem Vorplatz beim Gemeindehaus ist angemessen:

Das heutige Niveau wird nur soweit abgesenkt, dass bestehende Bäume erhalten bleiben, die Absenkung am Rande des Platzes aber die „Markt-Flächen“ spürbar erweitert werden.

- Mit der Veränderung des Vorplatzes beim Gemeindehaus bereits in der 1. Phase wird das Zentrum kurzfristig spürbar aufgewertet.

- Die einfachen Gestaltungsvorschläge an der Schmiedgasse lassen viel Raum für verschiedenste Nutzungen, so auch für die Parkierung in der 1. Phase.

- Aufenthaltsqualität und Fussgängerfreundlichkeit sind zentrale Anlie- gen der Konzept-Verfassenden.

- Das Konzept der 1. und 2. Phase lässt sich auf einfache Weise – bei Bedarf – auch auf angrenzenden Bereichen „weiterspinnen“.

- Der Gemeindehausparkplatz fügt sich nahtlos in die Platzfolge des Dorfzentrums ein.

- Einerseits werden sich das Belassen von Bestehendem und das nur teilweise Absenken des Vorplatzes beim Gemeindehaus vorteilhaft auf die Kosten auswirken, andererseits werden die Ausstattungskosten vergleichsweise eher höher liegen.

Bei der Weiterbearbeitung des Konzepts sind die im Beschrieb auf- gezeigten Schwachstellen zu verbessern:

- Die Gestaltung der Schmiedgasse ist für die beiden Phasen noch diffe- renzierter zu bearbeiten; vor allem ist für die Phase 1 (vor Realisierung des Parkhauses beim Gemeindehaus) die Kundenparkierung einzube- ziehen.

- Zu prüfen ist auch, ob für die Seitenarme der Schmiedgasse anstelle einer Fussgängerzone auch eine Begegnungszone oder Tempo-30- Zone in Frage kommen könnte.

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- Der Aufgang vom neuen Parkhaus wird in seiner Gestaltung positiv be- urteilt; er sollte aber aus Richtung Fussgängerbereich (Schmiegasse) gut sichtbar sein.

Aufgrund der Erkenntnisse aus dem Studienauftrag empfiehlt das Beurteilungsgremium dem Gemeinderat:

- Die Realisierung des unterirdischen Parkhauses beim Gemeindehaus ist zeitlich zu forcieren.

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5 Genehmigung

Das Beurteilungsgremium genehmigt den vorliegenden Bericht.

Riehen, 13. März 2012

Stimmberechtigte Mitglieder:

Daniel Albietz ………..

Thomas Meyer (abwesend

Ivo Berweger ………..

Hansueli Remund ………..

Andreas Stäheli ………..

Marie-Noëlle Adolph ………..

Rosmarie Mayer-Hirt ………..

Mitglieder mit beratender Stimme:

Philipp Wälchli ………..

Gabriela Puls ………..

Sebastian Olloz ………..

Roger Sommerhalder ………..

Florian Mathys ………..

Dunja Feller (abwesend)

Monika Hermle ………..

Alois Betschart ………..

Cornelia Herrmann ………..

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6 Projektdokumentationen und -beschreibungen

6.1 Konzept Stauffenegger + Stutz

(Zur Weiterbearbeitung und Ausführung empfohlen)

Stauffenegger + Stutz Visuelle Gestalter HFG Greifengasse 7

4058 Basel

Rudolf Keller & Partner Verkehrsingenieure AG Dufurstrasse 5

4052 Basel

Projektbeschreibung

Die Projektverfasser schlagen sehr überzeugend eine „entschleunigte Mitte“ vor. Die neue Mitte mit Läden und Dorfleben ist über den durchge- henden Natursteinbelag (Ergänzung des bestehenden rötlichen Belags) von der Rössligasse bis zum Landgasthof am Gemeindehausparkplatz de- finiert. Die Mitte zeichnet sich durch einzelne starke formale Eingriffe aus.

Die Schmiedgasse wird beim Knoten Webergässchen-Wettsteinstrasse über eine kurze Distanz zur Begegnungszone, was die Idee der Entschleunigung wirkungsvoll unterstützt.

Die Mitte erhält einen Kristallisationspunkt bei den drei bestehenden Lin- den vor dem Gemeindehaus: Rotierende Ellipsen aus hellem Beton bilden Projektverfassende

Verkehrsplanung

Konzept und Gestaltung

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eine leicht überhöhte Treppenskulptur zum Sitzen. Die Stufen fassen und schützen den Wurzelbereich der bestehenden Linden. Die Skulptur springt ins Auge und bildet einen Treffpunkt zum Verweilen mitten im Geschehen des täglichen Dorflebens. Sie verbindet die obere und untere Platzfläche sehr selbstverständlich zu einer räumlichen und funktionalen Einheit. Auf eine Absenkung des Gemeindehausvorplatzes wird grundsätzlich verzich- tet; der erhöhte Bereich wird nur im Randbereich abgesenkt und durch Be- lagsanpassungen optimiert. Allerdings ist die seitliche Rampe für die Be- hindertentauglichkeit noch zu steil.

Unter den Baumkronen liegt eine reflektierende Wasserfläche, die anspre- chend mit Licht und Schatten der Baumkronen spielen soll. Aufsteigendes Frischwasser formt Ringe an der Wasseroberfläche, die das formale Leit- thema der Gestaltung darstellen. Entsprechend sind die Baumtröge in der Wettsteinstrasse und im Webergässchen oval ausgebildet und dienen dem Sitzen. Die Bäume bleiben bestehen. Es entstehen beschauliche Orte der Ruhe.

Die ovalen Baumscheiben und Baumtröge sollen in allen öffentlichen Räumen zwischen Bahnhof, Dorfzentrum und Fondation eingesetzt wer- den. Angedacht ist eine künstlerische Prägung der Tröge mittels Unter- schriften weltbekannter Künstler. Die Idee der Prägung überzeugt formal und lässt Entwicklungsspielraum für partizipative Prozesse.

Die Lichtgestaltung ist mit LED-Technik dezent in den Baumtrögen integ- riert. Ergänzt mit hängenden Leuchten wie im Bestand und mit der Schau- fensterbeleuchtung, ergibt sich nachts ein stimmiges Gesamtbild, das je- doch die Zusammenarbeit mit den Läden voraussetzt.

Der pragmatische Umgang mit dem bestehenden Belagsmaterial wird sehr positiv bewertet. Die gestalterischen Eingriffe werden mit hellem Beton hervorgehoben. Zu prüfen ist die Notwendigkeit der gestockten Verede- lung. Die „Belagsteppiche“ in der Schmiedgasse überzeugen noch nicht vollständig. Die Wasserrinne als Fahrbahnrand hingegen ist gut gewählt, sowohl als gezeichnete Linie als auch als taktile Führung.

Das Projekt lässt sich optimal etappieren. Bereits in der Phase 1 wird das Zentrum augenfällig aufgewertet. In der Schmiedgasse gibt es allerdings für den Verkehr noch Optimierungsmöglichkeiten.

Begrüsst wird der offene Platz für diverse Nutzungen beim Landgasthof, der das bestehende Raumangebot attraktiv ergänzt. Ausgesprochen wert- voll ist die Anregung, auf die geplante Tiefgaragenrampe zu verzichten und stattdessen einen Glaslift mit Treppenaufgang auszubilden.

Das Projekt geht von einem Verkehrskonzept aus, das in der vorgesehe- nen Begegnungszone eine konsequente Führung des Fussverkehrs in der Verkehrsbelange

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Sieglinweg ermöglicht. Die wesentlichen baulichen Massnahmen in der Schmiedgasse und beim Vorplatz beim Gemeindehaus sollen dabei be- reits in der Phase 1 realisiert werden.

Die bestehende Materialisierung des Belags wird im Webergässchen wei- tergeführt. Gleich einem Teppich für den Fussverkehr, wird ein niveauglei- cher Belag aus rötlichen Porphyrsteinplatten über die Schmiedgasse, dem Gemeindehausvorplatz und die Wettsteinstrasse bis zum Frühmesswegli verlegt. Die dezente Kennzeichnung der Fahrspur erfolgt mit einer 3-Stein- schale, die gleichzeitig als Entwässerungsrinne dient.

Im westlichen und östlichen Abschnitt der Schmiedgasse wird die Stras- senfläche nivelliert und der südliche Trottoirbereich verbreitert. Damit kön- nen die Läden das Trottoir auch für Auslagen nutzen; in der Phase 1 be- steht Raum für eine Parkierung. Die beiden Strassenabschnitte werden grundsätzlich asphaltiert.

Die Projektverfasser sehen vor, in der Phase 1 eine Begegnungszone im Bereich Schmiedgasse, Wettsteinstrasse und Frühmesswegli zu signali- sieren. In der Phase 2 soll dann auch dieser Bereich in eine Fussgänger- zone übergehen. Zu prüfen ist, in der Schmiedgasse nur die Kreuzungs- stelle Webergässchen-Wettsteinstrasse als Fussgängerzone vorzusehen und den Rest in einer Begegnungszone (oder Tempo-30-Zone) zu belas- sen. Damit befahren Bus und Velos die Fussgängerzone nur über eine kurze Stecke.

Die Idee, bei den Ladeneingängen gepflästerte Vorplätze zu erstellen, wird kontrovers diskutiert. Vorteilhaft ist, dass damit der Strassenraum optisch gegliedert und eingeengt wird. Das Einbahnregime im westlichen Teil der Schmiedgasse wird als ungünstig erachtet, weil damit unnötige Umweg- fahrten generiert werden.

Die Schmiedgasse mündet mit Trottoirüberfahrten in die Baselstrasse und Wendelinsgasse. In der Phase 1 bleibt der Knoten mit der Baselstrasse und der Lichtsignalanlage bestehen; die Trottoirüberfahrt wird erst in der Phase 2 realisiert. Wie der Fussverkehr in diesem Knotenpunkt in der Phase 2 geführt wird, lässt der Projektverfasser offen. Das Einspuren vom Bus in die Baselstrasse muss auch durch eine Lichtsignalanlage sicherge- stellt sein.

Die Bushaltestelle wird zum Laden COOP hin verschoben. Die Lage der Busstation wird kontrovers diskutiert. Einerseits ist die Lage vor dem Coop für Einkaufende ideal, anderseits liegt die Bus-Einsteigekante ebenfalls dort, wo die meisten Fussgängerbewegungen stattfinden („Stolperkante“).

Weil der grösste Teil der Verkehrs- und Gestaltungsmassnahmen bereits in der Phase 1 realisiert wird, stellt sich die Frage, ob nicht gleich auch die

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Phase 2 (Umgestaltung der Schmiedgasse) realisiert werden könnte. Bis zur Realisierung der Einstellhalle könnte die Parkierung auch auf dem ver- breiterten Trottoir ermöglicht werden. Die Lage der dezentral angeordne- ten Veloabstellanlagen in der Schmiedgasse und Wettsteinstrasse wird begrüsst.

Der Gemeindehausparkplatz soll in der Phase 1 mit zusätzlichen Parkplät- zen ausgestattet werden. Damit wird das Befahren des Platzes umständ- lich, diese Massnahme ist nicht zweckmässig. Die Projektverfasser sehen über der neuen Einstellhalle einen offenen multifunktional nutzbaren Platz.

Die Erschliessung ist via Wettsteinstrasse gewährleistet. Der transparente Personenaufgang (Lift, Treppe) aus der neuen Einstellhalle an der Wett- steinstrasse soll soweit in die Wettsteinstrasse rücken, dass er von der Schmiedgasse her gut erkennbar ist.

Mit dem Konzept wird ein fussgängerfreundlicher, zusammenhängender Raum zwischen Sarasinpark und Sieglinweg mit grosser Aufenthaltqualität geschaffen. Gesamthaft überzeugt der poetische und pragmatische Vor- schlag mit einem unverwechselbaren Bild und einer Ausstrahlungskraft für das ganze Zentrum. Geschätzt werden der sorgfältige Umgang mit dem Bestand und die präzisen Eingriffe von hoher gestalterischer Qualität. Mit wenigen gezielten Massnahmen wird eine grosse Aufwertung erreicht, die sich städtebaulich gut integriert und eigenständig genug ist, um bei künfti- gen ortsbaulichen Veränderungen zu bestehen.

Abschliessende Würdi- gung

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6.2 Konzept Fahrni und Breitenfeld

Fahrni und Breitenfeld Landschaftsarchitekten BSLA Birsstrasse 16

4052 Basel

Mitarbeit: Beat Breitenfeld, Matthias Fahrni, Pascal Hofmann, Simon Martin Glaser Saxer Keller

Ingenieure und Architekten Birsigstrasse 10

4103 Bottmingen

Mitarbeit: Stephan Glutz, Bernd Hollube

Projektbeschreibung

Das Konzept schlägt für das Zentrum eine komplett neue Gestaltung vor:

Der bestehende Belag soll mit durchgehendem Kunststein (Betonstein mit Natursteinvorsatz) vollständig ersetzt werden. Die Bäume werden bis auf die fünf Linden im Webergässchen alle entfernt oder durch neue Bäume ersetzt. Der Gemeindehausvorplatz wird abgesenkt und der Brunnen ver- schoben. Programm ist Vereinheitlichen, Ausräumen und Fläche schaffen.

Die durchgehende Belagsebene und der einheitliche Belag mit Intarsien, die das Riehener Wappen als Referenz haben, befriedigen die Vorstellun- Landschaftsarchitektur

Verkehrsplanung

Konzept und Gestaltung

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weiterentwickelt, es entsteht weder eine neue ortsspezifische Identifikation noch werden neue Qualitäten generiert. Das immer gleiche Fugenbild führt in der Schmiedgasse zu einem unverständlich schräg laufenden Platten- muster. Der Erfolg der Umgestaltung hängt zu stark davon ab, ob der Be- lag Gefallen findet oder nicht.

Wenig verständlich ist das neue Baumcarré anstelle der gewachsen Lin- den. Der durch die Absenkung gewonnene Platz wird mit einem Platz-im- Platz-Konzept wieder verstellt, wobei die 16 Stämme des Baumcarrés, das Kunstobjekt, das Wasserbecken und die Sitzbänke die Benutzbarkeit resp.

den Marktbetrieb weiterhin einschränken.

Das V-Profil der Strasse mit Mittelrinne und durchgehendem Belag von Fassade zu Fassade ist eine bekannte und bewährte Strassenraumgestal- tung. In der Schmiedgasse mit Busbetrieb und Veloverkehr soll die Ver- kehrsführung durch Pfosten markiert werden.

Begrüsst wird das neue Vordach beim Coop, welches das Gebäude archi- tektonisch aufwerten könnte und an einem stark frequentierten Ort Gross- zügigkeit und Komfort bietet.

Die Materialisierung ist eher aufwändig, da grossflächig Belag ersetzt wird und das Plattenformat von 40/25 an allen Rändern Schnittarbeiten bedingt.

Gut gewählt und angemessen sind die schlichten Kandelaber und die Be- leuchtung des Wasserbeckens. Die Bodenstrahler beim Baumcarré kon- kurrenzieren allerdings unnötig das Wasserbecken und blenden die Pas- santen. Das Sitzangebot im gesamten Perimeter ist vielfältig und gut ge- wählt. Die Holzsitzflächen im Webergässchen überzeugen genauso wie das Zwischenpodest vor dem Gemeindehaus.

Die vorgeschlagenen Kunstpodeste mit Rahmen für wechselnde Installati- onen wirken überinstrumentiert. Hingehen wird die Idee, Kunst im öffentli- chen Raum zu thematisieren, positiv beurteilt.

Die Wettsteinanlage über die zukünftige Tiefgarage hinweg zu vergrös- sern, wird kritisch beurteilt. Stadträumlich und funktional werden multifunk- tionale Räume – anstelle einer Erweiterung der Grünanlage – bevorzugt.

Der Vorschlag reagiert auch undifferenziert auf die Fassadenfronten und Strassenräume.

Das Projekt sieht vor, dass in der Phase 1 im engeren Perimeter eine Tempo-30-Zone und in der Phase 2 im weiteren Perimeter eine Fussgän- gerzone signalisiert werden. Diese verschiedenen Verkehrsregime korres- pondieren mit der Benutzbarkeit des Gemeindehausparkplatzes resp. mit der Realisierung der Einstellhalle bei der Wettsteinanlage.

Bereits in der Phase1 wird der ganze Strassenraum in der Schmiedgasse sowie im Nordteil der Wettsteinstrasse umgestaltet und mit einem neuen Verkehrsbelange

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Betonstein versehen. Die neuen, gerichteten Betonplatten (Natursteinvor- satz mit schwarzen, gräulichen und weissen Steinchen) zwingen diesem Strassenraum eine Richtung auf, die weder durch die gebogene Schmied- gasse gegeben ist, noch mit der Ausrichtung der Gemeindeverwaltung übereinstimmt. Zudem ist fraglich, warum neben den rötlichen Naturstein- platten im Webergässchen, die Schmiedgasse und der Gemeindehaus- vorplatz mit gräulichen Betonsteinplatten versehen werden sollen. Die un- terschiedlichen Plattenbeläge in der Achse Im Singeisenhof (Betonpoly- gonplatten) - Webergässchen (Porphyrplatten) - Schmiedgasse/Wettstein- strasse (Betonplatten mit Natursteinvorsatz) - Wettsteinanlage (wieder an- derer Belag?) tragen nicht zu einer Identitätsbildung dieser wichtigen Fussgängerverbindung bei. Die Schmiedgasse wird zur Baselstrasse und Wendelinsgasse zweckmässig mit einer Trottoirüberfahrt ausgebildet.

Die Lage der Busstation wird kontrovers diskutiert. Einerseits ist die Lage vor dem Coop für Einkaufende ideal, anderseits liegt die Bus-Einsteige- kante ebenfalls dort, wo die meisten Fussgängerbewegungen stattfinden („Stolperkante“).

Dem Querschnitt der Schmiedgasse liegt ein V-Profil zu Grunde. Mit einer Entwässerungsrinne in der Strassenmitte von der Baselstrasse bis zur Wendelinsgasse wird die Linearität der Schmiedgasse noch betont. Da die Hauptquerungsstelle in der Schmiedgasse im Kristallisationspunkt mit dem Webergässchen und der Wettsteinstrasse liegt, ist nicht nachvollziehbar, warum auf der ganzen Länge der Schmiedgasse derselbe Querschnitt mit der Entwässerungsrinne richtig sein soll.

Metallpfosten und Unterflurlichter sowie taktile und optische Randlinien bilden die Fahrbahnbegrenzungen. Der grosszügig angedachte Strassen- raum steht somit im Widerspruch zu der durch die Pfosten und die Busein- steigekante in Trottoir und Fahrbahn gegliederten Verkehrsfläche. Die Un- terflurleuchten können zudem Stolperstelle werden und nachts den Ver- kehr blenden.

In der Phase 1 können ca. 10 Parkplätze für Motorfahrzeuge in der Schmiedgasse angeboten werden. Diese werden in der Phase 2 (mit Parkhaus) aufgehoben. Die westseitig an den Gemeindehaussaal angren- zende Fussgängerrampe von der neuen Einstellhalle in die Wett- steinstrasse passt nicht in den offenen Strassenraum und ist viel zu kurz konzipiert.

Die westliche Verlängerung der Wettsteinanlage zur Wettsteinstrasse mit Baumstandorten verunmöglicht eine multifunktionale Nutzung des Raumes über der Einstellhalle. In den Unterlagen fehlen Angaben über die Lage der Veloabstellanlagen, Sitzgelegenheiten und über die übliche Strassen-

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Das Projekt schlägt eine komplette Neugestaltung des Dorfzentrums vor.

Das Beurteilungsgremium ist aber der Überzeugung, dass auf Bestehen- dem aufgebaut und in eine sorgfältige Weiterentwicklung einbezogen wer- den soll. Ausräumen und Neustarten kann nicht die angestrebte nachhalti- ge Entwicklung auslösen und wäre auch politisch kaum realisierbar.

Abschliessende Würdigung

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6.3 Konzept Schönholzer + Stauffer

Schönholzer + Stauffer GmbH Landschaftsarchitekten BSLA Lörracherstrasse 50

4125 Riehen

Mitarbeit: Thomas Stauffer, Robert Zeller Aegerter & Bosshardt AG

Verkehrsplanung Hochstrasse 48 4002 Basel

Mitarbeit: Judith Luible

draft garden 3D Konstrukteure Im Vogelsang 6

D-79539 Lörrach

Mitarbeit: Dario Gasperini

Projektbeschreibung

Das Projekt fällt auf durch einen respektvollen Umgang mit dem Bestand und durch detaillierte Ortskenntnisse. Den Fokus legen die Verfasser da- bei primär auf eine optimierte Verkehrsführung in der Schmiedgasse und weniger auf die Steigerung der Aufenthaltsqualität.

Landschaftsarchitektur

Verkehrsplanung

Visualisierungen

Konzept und Gestaltung

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Aufgrund einer präzisen Analyse des Ortes spannen die Verfasser eine

„Achse“ auf zwischen Sarasin-Park und Wettsteinanlage, die dem Flanie- ren und dem Aufenthalt dienen soll. Diese Achse ist nicht historisch ge- wachsen und auch räumlich heute nicht als solche erlebbar. Sie ist viel- mehr die parallele Alternativroute für Fussgänger zur stark verkehrsbelas- teten Baslerstrasse. Sie besteht aus einer Folge von räumlichen Sequen- zen, die jeweils begrenzt sind durch die Querstrassen Gartengasse, Röss- ligasse, Schmiedgasse und Frühmesswegli.

Vorgeschlagene Skulpturenstandorte, die in Zusammenarbeit zwischen der Fondation und den ortsansässigen Galerien bestückt werden sollen, definieren diese Raumfolge als „Kunstachse“ und zeichnen den Weg vom Museum ins Zentrum. Zusammen mit begleitendem Blumenschmuck sol- len die Besucher der Fondation ins Zentrum gelockt und geführt werden.

Diese Idee erscheint Erfolg versprechend, jedoch noch zu wenig ausge- reift.

Begrüsst wird der offene Platz für diverse Nutzungen beim Gemeinde- hausparkplatz, der das künftige Raumangebot attraktiv ergänzt. Grosszü- gig und attraktiv wirkt auch der „Baumtopf“ mit den Linden. Das räumlich dominante Element beengt allerdings den Zugang zum Gemeindehaus.

Der Aufwand für das Absenken des Gemeindehausvorplatzes erscheint nicht gerechtfertigt, da die gewonnene Fläche hinter den Baumtopf und somit räumlich getrennt von der Schmiedgasse zu liegen kommt. Der alte Brunnen wirkt in der neuen Situation fremd und die Lage ist ungünstig ge- wählt, da er genau in einer ohnehin engen Durchgangszone steht.

In der Schmiedgasse wird ein multifunktionaler Streifen vorgeschlagen für Aufenthalt, Veloparkierung, Baumstandorte, Busunterstand und Stadtmo- biliar, der bereits in der Phase 1 realisiert und temporär auch Parkierung aufnehmen soll. Der südliche Strassenrand bleibt vorerst bestehen. In der Phase 2 wird die Fahrbahn angehoben, der Strassenraum wird Aufent- haltsraum mit Velo- und Busverkehr. Dieser vorwiegend funktionale An- satz überzeugt punkto Strassenquerung und vor allem als Aufwertung für den Fussgänger nicht vollständig. Der eingelegte Streifen wirkt trennend.

Auf dem südlichen Trottoir der Schmiedgasse ist bei der Einmündung in die Wendelinsgasse wegen dem schleichenden Übergang der Fahrbahn in den Fussgängerbereich die Verkehrssicherheit nicht optimal. Der neue Gebäudefries gefällt gestalterisch; er reduziert aber den Fussgängerbe- reich gegenüber dem heutigen Bestand merklich.

Die Verfasser schlagen in der Materialisierung der Beläge einen Paradig- mawechsel vor und führen einen für Riehen neuen Pflasterstein ein, den Guber. Dieser Vorschlag ist eher aufwändig, da grossflächig neue Natur- steinflächen vorgesehen sind.

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Gut gewählt und angemessen ist die schlichte und zeitgemäße Ausstat- tungslinie. Kontrovers wird die Baumpflanzung in der Schmiedgasse disku- tiert. Die Neupflanzungen werten den Strassenraum zweifelsfrei auf und unterstützen die Aufenthaltsqualität sowie die Orientierung. Sie verstellen aber teilweise den Blick auf den Kirchturm. Dieser Blickbezug wird als be- deutend erachtet.

Das Projekt geht von der Idee aus, dass die Fussgängerverbindung Im Singeisenhof-Webergässchen-Wettsteinanlage durch die querenden Strassenzüge unterbrochen wird (Gartengasse, Rössligasse, Schmied- gasse). Der Studienauftrag läuft unter dem Titel „Fussgängerfreundliches Dorfzentrum“. Die Begegnungszone signalisiert zwar das geltende Vor- trittsrecht des Fussverkehrs, aber mit den vorgesehenen Belagswechseln behält der rollende Verkehr seine dominierende Funktion. Der Fussverkehr fühlt sich durch die Gestaltung des Verkehrsraumes untergeordnet, was vor allem in den Kreuzungsbereichen der Begegnungszone zum Ausdruck kommt.

Die Projektverfasser schlagen eine ungünstige Verkehrstrennung vor. Da- bei wird in der Schmiedgasse und Wettsteinstrasse je ein 2.5 m breiter und mit grauem Guberpflasterstein versehener Dienstleistungsstreifen er- stellt. Das Unterbringen von drei nebeneinander liegenden Funktionsbe- reichen im bestehenden engen Strassenraum (Fussgängerbereich, Dienst- leistungsstreifen, Fahrbahn) ist nur auf Kosten des Fussgängerbereichs möglich.

In einer Phase 1 sollen die Dienstleistungsstreifen nordseitig zur Schmied- gasse und westseitig zur Wettsteinstrasse realisiert, die Bushaltestelle verschoben und die betroffenen Fahrbahnränder ausnivelliert werden. Die Parkierung wird zum Teil noch auf dem Dienstleistungsstreifen angeboten.

In der Phase 2 werden die übrigen Randsteine zwischen den Trottoirs und der Fahrbahn entfernt und das Niveau ausgeglichen. Die optische Tren- nung zwischen Geh- und Fahrbereich erfolgt grundsätzlich durch die un- terschiedlichen Belagsformen: Asphalt auf der Fahrbahn und Pflaster (Gu- berstein und Rheinwacken) im Gehbereich.

Die Schmiedgasse wird zur Baselstrasse und Wendelinsgasse mit einer Trottoirüberfahrt abgeschlossen. Die Ausfahrt zur Baselstrasse soll mit ei- ner Lichtsignalanlage gesichert werden. Wie der Fussverkehr in diesem Knotenpunkt geführt wird, lässt der Projektverfasser offen. Beim Knoten mit der Wendelinsgasse geht der Südrand des Fahrstreifens in der Schmiedgasse wie auch der Hausfuss (gepflästerter Streifen entlang der Häuser) fliessend in das Trottoir über. Diese Führung des Fussverkehrs im Bereich der Eckliegenschaft Schmiedgasse/Bahnhofstrasse überzeugt Verkehrsbelange

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Die Bushaltestelle wurde in den Bereich des Ladens „Cenci Sport“ ver- schoben. Den auf dem Dienstleistungsstreifen wartenden Fahrgästen wird eine BVB-Buswartehalle Typ Parapluie zur Verfügung. Die engen Platz- verhältnisse beeinträchtigen die Qualität dieses Standortes. Positiv an der Lage der Bushaltestelle ist die Tatsache, dass der querende Fussverkehr weniger tangiert ist von der 18 cm hohen Anlegekante der Bushaltestelle.

Dafür liegt die Bushaltestelle etwas weiter weg von den wichtigen Fuss- gängerströmen in der Achse Webergässchen-Wettsteinstrasse.

Die Platzierung der Veloabstellanlagen im Dienstleistungsstreifen schafft optimale Verhältnisse. Hinterhoferschliessungen (Cenci Sport) und der Fussverkehr (Trottoir entlang Gemeindehaus) dürfen durch die Nutzungen im Dienstleistungsstreifen jedoch nicht versperrt werden.

Im Einmündungsbereich der Wettsteinstrasse in die Schmiedgasse befin- det sich ein grösserer asphaltierter Bereich, dessen Funktion nicht nur für Sehbehinderte unklar ist (Fahr- oder Gehfläche?). Die oberirdische Er- schliessung des multifunktional nutzbaren Platzes anstelle des Gemeinde- hausparkplatzes ist via Wettsteinstrasse gewährleistet.

Das Projekt besticht durch eine gute Organisation der Verkehrsabläufe und durch einen pragmatischen Ansatz zur Verkehrsentflechtung, der in schlichter Eleganz umgesetzt wird. Neben den funktionalen Mängeln – wie der Verlust von Parkplatzen in der Phase 1 oder der eingeschränkten Be- wegungsfreiheit der Fussgänger in der Schmiedgasse – gelingt es jedoch mit der vorgeschlagenen Zurückhaltung nicht, eine Identität stiftende Aus- strahlung zu generieren, die das Zentrum zu einem unverwechselbaren Ort aufzuwerten vermag.

Abschliessende Würdi- gung

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Referenzen

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