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Br-Drs.- 274/15 v. 05.06.2015

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ISSN 0720-2946

Bundesrat

Drucksache

274/15

05.06.15

Antrag

der Länder Niedersachsen,

Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen

Entschließung des Bundesrates: "Ehe für alle - Entschließung für eine vollständige Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren"

Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, 5. Juni 2015

An den

Präsidenten des Bundesrates Herrn Ministerpräsidenten Volker Bouffier

Sehr geehrter Herr Präsident,

die Landesregierungen von Niedersachsen, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen haben beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte

Entschließung des Bundesrates:

„Ehe für alle -

Entschließung für eine vollständige Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren“

zuzuleiten.

(2)

Drucksache 274/15 -2-

Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der 934. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2015 aufzunehmen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.

Mit freundlichen Grüßen Stephan Weil

(3)

Drucksache 274/15

Entschließung des Bundesrates

"Ehe für alle -

Entschließung für eine vollständige Gleichbehandlung von gleichgeschlechtli- chen Paaren"

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die weiterhin bestehende Benachteili- gung gleichgeschlechtlicher Paare zu beenden und eine vollständige Gleichbehand- lung der Ehe von gleich- und verschiedengeschlechtlichen Paaren im gesamten Bun- desrecht herzustellen. Dies umfasst die Öffnung der Ehe durch Änderung des Bürger- lichen Gesetzbuches und damit die Schaffung eines vollen gemeinschaftlichen Adop- tionsrechts für gleichgeschlechtliche Paare.

Begründung:

Gleichgeschlechtlichen Paaren ist bis heute die Ehe verwehrt, was eine konkrete rechtliche und symbolische Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität darstellt. Angesichts des gesellschaftlichen Wandels und der damit verbun- denen Änderung des Eheverständnisses gibt es keine haltbaren Gründe, gleichge- schlechtliche und nicht-gleichgeschlechtliche Paare unterschiedlich zu behandeln und am Ehehindernis der Gleichgeschlechtlichkeit festzuhalten.

Der Bundesrat hat in seiner 908. Sitzung am 22. März 2013 beschlossen, den „Ent- wurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen glei- chen Geschlechts“ beim Deutschen Bundestag einzubringen (Drs. 196/13 (B)).

Mit dieser Entschließung bringt der Bundesrat erneut zum Ausdruck, dass er an dem Ziel des damaligen Gesetzesentwurfes unverändert festhält.

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