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"Und bist du nicht willig, so brauch' ich Gewalt."

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Academic year: 2021

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(1)

„Und bist Du nicht willig, so brauch‘ ich Gewalt!“

Kann und soll man Open Access

rechtlich erzwingen?

(2)

Ausgangslage

Open Access ist eine gute Idee.

Dennoch gibt es in der Praxis viele Hindernisse und Widerstände.

Auf den Schriftenservern der Hochschulen findet sich oft Zweitklassiges, Randständiges,

Nebensächliches.

Die Folge: Frustration bei den Bibliothekaren und Desinteresse bei den Wissenschaftlern.

Warum soll man die Wissenschaftler

nicht zu ihrem Glück zwingen?!

(3)

Worum geht es heute?

Rechtstatsachen wissenschaftlichen Publizierens an der Hochschule

Reale rechtliche Handlungsmöglichkeiten Perspektiven für eine hochschuleigene

Publikationsgesetzgebung

Strategische Überlegungen

(4)

Rechtstatsachen wissenschaftlichen Publizierens an der Hochschule

Drei Fragen zu klären:

Welche Arten von Publikationen sind relevant?

Welche Motivation haben Autoren für ihr Publizieren?

Welche Hindernisse und Vorbehalte

bestehen?

(5)

Relevante Publikationsarten

Lehr- und Handbücher

Wissenschaftliche Aufsätze

Dissertationen (Habilitationen)

„graue“ Literatur

Prüfungsarbeiten (Diplom, Master, etc.) Multimedia-Dokumente

Wissenschaftliche Aufsätze Hochschulschriften

(6)

Publikationsmotivation 1/2

Teilnahme an der Fachdiskussion Information über wiss. Tätigkeit Reputation und Renommee

Titelerwerb (Dr.)

Geldverdienen

(7)

Publikationsmotivation 2/2

Wissenschaftlicher Aufsatz Reputation

Fachdiskussion Dissertation

Von Fach zu Fach unterschiedlich

Dr. med. Titelführung

Dr. phil. Fachdiskussion/Reputation Dr. jur. Reputation/Fachdiskussion

Graue Literatur Fachdiskussion Information Prüfungsarbeit

Fallweise unterschiedlich

Fachdiskussion (Verbreitung neuer Erkenntnisse/Fakten) Reputation (als Pluspunkt bei Bewerbungen)

Geld verdienen (diverse Internetseiten)

(8)

Hindernisse und Vorbehalte

Wissenschaftliche Aufsätze

Wissenschaftliche Verlage

Keine Publikation in vielen top-journals mehr möglich.

Dissertationen

„Buch statt pdf!“

Wissenschaftliche Verlage

Graue Literatur

Keine weltweite Sichtbarkeit gewünscht.

Prüfungsarbeiten

Keine Vermarktung mehr möglich.

Firmen bei Drittmittelarbeiten Hochschullehrer wegen

Qualitätssicherung/Prüfungsökonomie

(9)

Ergebnis der Rechtstatsachen

Sehr unterschiedliche Sachverhalte und Interessenlagen.

Nicht nur Hochschulangehörige, auch Dritte sind ein Hindernis.

Es wird wohl keine, alle Fälle gleicher- maßen erfassende Rechtspflicht geben.

Wenn doch, dann muß diese Regelung

sehr radikal oder sehr differenziert sein.

(10)

Der radikale Weg ... !

Der Autor muss ...

Anbietungspflicht

Aus der Stellung als Beamter oder Mitarbeiter?

Dienstwerke

Dienstpflicht zu publizieren?

Der Verlag muss ...

Zwangslizenz

Als Schranke im Urheberrecht?

Recht fällt zwingend an den Autor zurück.

Als urhebervertragliches Zwangsrecht des Autors?

(11)

Aber: eine realistische Strategie?

Starke Eingriffe in Rechtspositionen.

Starke Widerstände zu überwinden.

Kann wegen der Wesentlichkeit der Frage nur durch ein Parlamentsgesetz erfolgen.

Kaum Einflussmöglichkeiten von

Bibliotheken auf Parlamentsgesetze.

Für die einzelne Bibliothek nur eine Utopie, aber keine realistische

Handlungsmöglichkeit.

(12)

Besser: Ausbau bestehender §§

In den Promotionsordnungen ist eine Publikationspflicht normiert.

Nicht selten ist auch schon das elektronische Publizieren vorgesehen.

Hier sollte man ansetzen und aus der Möglichkeit eine Pflicht machen.

„Wenn ich vorschreiben kann, ob publiziert wird, dann kann ich erst recht vorschreiben, wie

publiziert wird, sofern dies wissenschaftsadäquat

ist.“

(13)

Zu beachten!

Eine Verlagspublikation muss möglich bleiben (Moratorium von 2 bis 5 Jahren zulassen).

Verlage haben keinen Anspruch darauf,

dass das Prüfungsrecht unverändert bleibt.

Sie haben sich vielmehr auf die

prüfungsrechtlichen Vorgaben einzu-

stellen, sofern sie mit Prüfungsarbeiten

Geld verdienen möchten.

(14)

Die übrigen Hochschulschriften

Regelung in einer Publikationsordnung.

Für „graue Literatur“ sollte die Publikation auf

dem Hochschulschriftenserver verpflichtend sein, wenn die Autoren entsprechende Werke im

Internet publizieren wollen.

Für Prüfungsarbeiten (Diplom etc.) soll ein

ausgewogenes Verfahren für die Publikation mit

Qualitätskontrolle geregelt werden.

(15)

Zwischenergebnis: Open Access als Rechtspflicht für Hochschulschriften

Pflicht zum elektronischen Publizieren in der Promotionsordnung.

Pflicht zum Publizieren auf dem Hochschul- schriftenserver für „graue Literatur“ in einer Publikationsordnung.

Regelung der Möglichkeit, auch Prüfungsarbeiten auf dem Server zu publizieren.

Dies ist der realistische Rahmen, Open Access an

der Hochschule rechtlich vorzuschreiben bzw. zu

regeln.

(16)

Strategische Überlegungen

Politische Arbeit in der Hochschule.

Aufbau einer transparenten und

benutzerfreundlichen Infrastruktur.

Glaubwürdige Praxis in der Bibliothek.

(Berufsbild)

Ist das gegeben, können mit Aussicht auf Erfolg im

autonomen Recht der Hochschule Rechtpflichten

zu Open Access für Hochschulschriften angestrebt

werden.

(17)

Ein wichtiger Baustein:

Der eigene Hochschulverlag

Gerade bei Dissertationen muss eine Buchoption angeboten werden.

Ein Hochschulverlag lässt sich leicht mit einem externen Print-on-demand-

Dienstleister realisieren.

Open Access als Bedingung, die Dienst-

leistungen des Verlages zu nutzen.

(18)

Beispiel: Universitätsverlag Ilmenau

Aus der Satzung der Universitätsverlages Ilmenau

(Entwurfsfassung, bereits im Bibliotheksausschuss beraten)

„Der Universitätsverlag fördert die freie Zugänglichkeit zu wissenschaftlicher Information durch eine parallele, kosten- freie und dauerhafte Online-Veröffentlichung (Open Access) der vom Verlag herausgegebenen Publikationen..“

Hybrides Publizieren ist für Wissenschaftler interessant:

Von April bis August 2006 sind (ohne besondere Werbung in der Universität!) vier Bücher aus vier Fakultäten

erschienen. Publikationsarten: Dissertation, Lehrbuch,

Tagungsband, Aufsatzsammlung.

(19)

Enttäuschendes Ergebnis?

Von der vorgeschlagenen Rechtspflicht zu Open Access werden die wichtigen

Aufsätze nicht erfasst.

Dennoch: Durch eine Pflicht im Rahmen der Hochschulschriften werden junge

Wissenschaftler mit den Vorteilen von Open Access vertraut.

Sie werden später von ihren Verlagen einen vergleichbaren Standard an

Sichtbarkeit und Erreichbarkeit einfordern.

(20)

Optimistischer Ausblick

Mittelfristig: Open Access wird zum Wettbewerbsvorteil für wissenschaftliche Verlage (insbes. Bei Dissertationen).

Open Access für Hochschulpublikationen schafft ein neues Publikationsklima.

Open Access ist keine Sache von „Esoterikern“, sondern gehört zum Alltag an der Hochschule.

Wenn sich Open Access an der Hochschule bewährt, müssen wir uns in ein paar Jahren nicht mehr über Rechtspflichten unterhalten.

Open Access als Möglichkeit wird das Ergebnis normaler Marktprozesse sein.

Open Access als Rechtspflicht an der Hochschule ist damit ein kleiner Baustein, der aber, wird er flächendeckend

realisiert, eine beachtliche Wirkung entfalten kann.

(21)

Dr. jur. Eric W. Steinhauer

Universitätsbibliothek Ilmenau/Thür.

Tel. 03677/69-4571

Mail: eric.steinhauer@tu-ilmenau.de

Web: www.tu-ilmenau.de/ilmedia

Home: www.steinhauer-home.de

Blog: bibliotheksrecht.blog.de

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