AMTSBLATT
für die Stadt Bad Liebenwerda mit den Ortsteilen Burxdorf, Dobra, Kosilenzien, Kröbeln, Langenrieth, Lausitz, Maasdorf, Möglenz, Neuburxdorf, Oschätzchen, Prieschka, Thalberg, Theisa, Zeischa, Zobersdorf
Mittwoch, den 22. Mai 2013 · Jahrgang 20 · Nummer 6
Amtliche Bekanntmachungen Inhaltsverzeichnis
Amtliche Bekanntmachungen:
Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses Seite 1
2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Bad Liebenwerda Seite 1
Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden und Institutionen:
Veröffentlichung LK Meißen Seite 2
Die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses findet am 29.05.2013 um 17.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Bad Liebenwerda statt.
Folgende Tagesordnung ist geplant:
TOP Betreff öffentlicher Teil
01 Eröffnung und Begrüßung
02 Anträge zur Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.03.2013 - öffentlicher Teil - 03 Beschluss zum Bebauungsplan „Repowering Windkraft
Möglenz“ Bad Liebenwerda, OT Möglenz
04 2. Änderung zur Innenbereichs- und Ergänzungssatzung Bad Liebenwerda, Stadtteil Nord - Ergänzungssatzung Waldstraße -
05 Beschluss zum Bebauungsplan „Am Mühlgraben“ Dres- dener Straße, Bad Liebenwerda
06 2. Änderung zur Gebührensatzung für die Inanspruchnah- me von Kinderbetreuungsleistungen in kommunalen Ein- richtungen der Stadt Bad Liebenwerda
07 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
„Errichtung eines Einfamilienhauses - Am Zeppelindenk- mal 9“ Bad Liebenwerda
08 Beschluss über Werbeanlagen der Stadt Bad Liebenwerda (Werbeanlagensatzung)
09 Kommunaler Windpark Bad Liebenwerda 10 Bekanntgaben der Verwaltung
11 Anfragen der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschus- ses sowie der Ortsvorsteher
nichtöffentlicher Teil
01 Anträge zur Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.03.13 - nichtöffentlicher Teil - 02 Aktualisierung eines Beschlusses
03 Bekanntgaben der Verwaltung
04 Anfragen der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschus- ses
2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Bad Liebenwerda
Aufgrund der §§ 4 und 28 Abs. 2 Nr. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I, S.
286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 13. März 2012 (GVBl. I/12, Nr. 16) beschloss die Stadtverordnetenversammlung in ih- rer Sitzung am 10.04.2013 nachstehende Änderung der Hauptsatzung:
Artikel 1
Die Hauptsatzung der Stadt Bad Liebenwerda vom 18.02.2009, ver- öffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Bad Liebenwerda Nr. 3 vom 11.03.2009, geändert durch die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 09.12.2010,veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Bad Lieben- werda Nr. 1 vom 20.01.2010, wird wie folgt geändert und ergänzt:
In § 12, Abs. 3 werden alle bisherigen Standorte für Bekanntmachungen sowie erfolgte Änderungen aufgenommen:
Burxdorf: Bushaltestelle Am Dorfanger
Dobra Bushaltestelle, gegenüber Liebenwerdaer Straße 2 Kosilenzien Mehrzweckgebäude, Dorfstraße 19
Kröbeln Kindertagesstätte, Mühlberger Straße 2 Langenrieth gegenüber Mühlberger Str. 22 Lausitz Grundstück, Dorfstraße 20 Maasdorf Verkaufsstelle, Dorfstraße 19
Elsternatoureum, Liebenwerdaer Str. 2 Möglenz Abzweig Hauptstr. / Kauxdorfer Straße
Dorfstraße 17
Neuburxdorf ehem. Freiwilligen Feuerwehr, An der Haupt- straße 59, Siedlung( rechts hinter Bahnübergang - ca. 50 m vor der ersten Bebauung)
Oschätzchen Bushaltestelle, gegenüber Nr. 20
Parkplatz an Reichels Landgasthof, Dorfstraße 58 Prieschka ehemaliges Gemeindeamt, Dorfstraße 57
Feuerwehrgerätehaus, Reichenhainer Straße 31 a Thalberg Kindertagesstätte, Hauptstraße 34
An der Gärtnerei Rosenow, Altknissener Straße 7 Theisa Abzweig Ringstr. / Liebenwerdaer Straße,
Ziegelhäuser 2
Zeischa Am Spielplatz, An der Feuerwehr, Dorfstraße 18 a Zobersdorf Am Blumenladen Bär, Dorfstraße 14
Nach § 14 wird folgender Paragraf eingefügt:
Bad Liebenwerda - 2 - Nr. 6/2013
§ 15 Behindertenbeirat
(1) Die Stadt Bad Liebenwerda richtet zur besonderen Vertretung der Interessen und gesellschaftlichen Belange der Gruppe der Menschen mit anerkannten Behinderungen einen Beirat ein. Der Beirat führt die Bezeichnung „Behindertenbeirat der Stadt Bad Liebenwerda“.
(2) Dem Beirat gehören 3 Mitglieder an. Er vertritt die Interessen be- hinderter Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Liebenwerda. Mitglied kann werden, wer mindestens 16 Jahre alt ist und persönliche Erfahrung zu spezifischen Anforderungen Behinderter aufweist. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig. Die Mitglieder werden durch die Stadtverord- netenversammlung auf Vorschlag des/der Hauptverwaltungsbeamten/
in für die Dauer der Wahlperiode der kommunalen Vertretungskör- perschaften im Land Brandenburg durch Abstimmung benannt. Dabei sollen die Vorschläge von Organisationen besonders berücksichtigt werden, zu deren Aufgaben die Unterstützung und Vertretung von Be- hinderten gehören.
(3) § 14 Abs. 3 bis 5 dieser Satzung gelten entsprechend sinngemäß.
Abweichend von Abs. 4 Satz 1 ist die Wahl eines Stellvertreters aus- reichend.
§ 16 Jugendbeirat
(1) Die Stadt Bad Liebenwerda richtet zur besonderen Vertretung der Interessen der Kinder- und Jugendlichen der Stadt Bad Liebenwerda
einen Beirat ein. Der Beirat führt die Bezeichnung „Jugendbeirat der Stadt Bad Liebenwerda“.
(2) Dem Beirat gehören 5 bis 10 Mitglieder an. Mitglied kann werden, wer zwischen 10 und 27 Jahre alt ist. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig.
Die Mitglieder werden durch die Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag des/der Hauptverwaltungsbeamten/in für die Dauer der Wahlperiode der kommunalen Vertretungskörperschaften im Land Brandenburg durch Abstimmung benannt.
Dabei sollen die Vorschläge aller Organisationen besonders berück- sichtigt werden, zu deren Aufgaben die Kinder- und Jugendarbeit ge- hört. Vertreter der Jugendfreizeiteinrichtungen können ihre Vorschläge über die Jugendpfleger der Stadt Bad Liebenwerda einreichen.
(3) § 14 Abs. 3 bis 5 dieser Satzung gelten entsprechend sinngemäß.
Der bisherige § 15 wird zu § 17 und der bisherige § 17 wird zu § 18.
Artikel 2
Die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Bad Liebenwerda tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Bad Liebenwerda, den 10.04.2013
Thomas Richter
Hauptverwaltungsbeamter
Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden und Institutionen
Teilnehmergemeinschaft
der Ländlichen Neuordnung Nauwalde
Teilnehmergemeinschaft der Ländlichen Neuordnung Nauwalde
beim Landratsamt Meißen, Kreisvermessungsamt, Sachgebiet Flurneuordnung Brauhausstraße 21, 01662 Meißen
Bekanntmachung der Teilnehmergemeinschaft Nauwalde
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Nauwalde erläutert die Er- gebnisse der Wertermittlung im Flurbereinigungsgebiet in der Teilneh- merversammlung am 29. Mai 2013.
Die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung liegen vom 03.06.2013 bis zum 05.07.2013
im Bürgerbüro der Stadt Gröditz, Reppiser Straße 10, 01609 Gröditz zur Einsichtnahme aus.
Jeder Beteiligte hat die Möglichkeit, sich zu den Sprechzeiten der Stadt Gröditz über die Wertermittlung zu informieren. Einwendungen kön- nen bis Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich bei der
Teilnehmergemeinschaft der Ländlichen Neuordnung Nauwalde beim Landratsamt Meißen,
Kreisvermessungsamt, SG Flurneuordnung Brauhausstraße 21, 01662 Meißen
vorgebracht werden.
Die Einwendungen stellen keinen förmlichen Rechtsbehelf dar. Be- gründete Einwendungen werden bei der weiteren Bearbeitung berück- sichtigt.
Für persönliche Rücksprachen erreichen Sie Vertreter der Teilneh- mergemeinschaft im Landratsamt Meißen, Kreisvermessungsamt, SG Flurneuordnung, Remonteplatz 8, 01558 Großenhain oder telefonisch unter 0 35 22/3 03 21 81 (Frau Portsch) und 0 35 22/3 03 21 82 (Herr Klinger).
Großenhain, den 04.04.2013
gez. Anja Portsch Vorstandsvorsitzende
der Teilnehmergemeinschaft Nauwalde
Amtsblatt für die Stadt Bad Liebenwerda mit den Ortsteilen Burxdorf, Dobra, Kosi- lenzien, Kröbeln, Langenrieth, Lausitz, Maasdorf, Möglenz, Neuburxdorf, Oschätz- chen, Prieschka, Thalberg, Theisa, Zeischa, Zobersdorf
- Herausgeber:
Stadt Bad Liebenwerda, Der Bürgermeister, Markt 1, 04924 Bad Liebenwerda - Satz und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,
An den Steinenden 10, 04916 Herzberg (Elster) - Vertrieb:
BLOMA Werbung, Burger Chaussee 1, 03096 Guhrow
Das Amtsblatt erhält jeder Haushalt der Stadt Bad Liebenwerda kostenlos zuge- stellt. Zusätzliche Exemplare sind bei der Stadt Bad Liebenwerda, Rathaus, Markt 1, 04924 Bad Liebenwerda, Zimmer 1, erhältlich.
IMPRESSUM
Das nächste Amtsblatt erscheint am:
Mittwoch, der 5. Juni 2013
Nächster Redaktionsschluss ist am:
Mittwoch, der 29. Mai 2013
Nr. 6/2013 - 3 - Bad Liebenwerda
Bür ge rm ei ste r Tho m as R ic hte r
Wirtschaftsförderung SekretariatFrau Grafe Extern: Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitPe rs on al rat Da te ns chut zbe auf tr ag te Gl ei chs te llung sbe auf tr ag te
St ad tb ra nd meis te r Amt I
Öffentliche Sicherheit, Soziales, Organisation und Personal Leiterin: Frau Ziehlke Stellv.: Frau ObenausAm t II
Finanzen, Steuern, Kasse und Tourismus Leiter: Herr Engelmann Stellv.: Frau ThiereAm t III
Bauamt Leiterin: Frau Kirst Stellv.: Herr LangeSachgebiet 1 Leiterin: Fr. Schneider Stellv.: Fr. Kreher Sachgebiet 2 Leiterin: Fr. Ziehlke Stellv.: Fr. Obenaus Bürgerbüro Leiterin: Fr. Reichel Stellv.: Fr. NoackTourismus Leiterin: Fr. Brzezinski Stellv.: Hr. Böttger Stadtkasse Leiterin: Fr. Rege Stellv.: Fr. Spanier
Sachgebiet 4 Leiter: Hr. Engelmann Stellv.: Fr. Thiere Sachgebiet 3 Leiterin: Fr. Kirst Stellv.: Hr. Lange
Allg. Ordnungsangel./Brandschutz Fr. Schneider Allg. Ordnungsangel./GewerbeFr. Kreher Allg. Ordnungsangelegenheiten Fr. Berner Bußgelder/VersicherungFr. Wettstein Politesse/MärkteFr. Mehlig
Bibliothek, Jugend, Org., Ausbildung, Statistik, Wahlen, Recht , Soziales Fr. Ziehlke Personal/SeniorenbetreuungFr. Obenaus Allg. Verwaltung/Bezüge Fr. Jurisch Poststelle/Bürgerservice Fr. Rietze SystembetreuerHr. Ducke SitzungswesenFr. Tischer Archiv Fr. Kretzschmann Bürgerservice/Gesunde-Städte-NWFr. Diener Schule/Kita/SportHr. Waskow EWMA/WohnungswesenFr. Wettstein EWMAFr. Noack PersonenstandswesenFr. Reichel Bürgerservice (alle)
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Bad Liebenwerda - 4 - Nr. 6/2013