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D Bauliche“ Thesen zur Sanierung des Stadttheaters von , vom Gebietsreferent: Dipl.-Ing

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Stadt Augsburg

Herr Dipl.-Ing. Gerhard Huber Maximilianstraße 4-6

86150 Augsburg

Vollzug des Denkmalschutzgesetzes;

Augsburg, Kennedyplatz 1, Regierungsbezirk Schwaben, Denkmal-Nr. D-7-61-000-542

„Bauliche“ Thesen zur Sanierung des Stadttheaters von ,

vom 20.07.2015

Gebietsreferent: Dipl.-Ing. Bernhard Herrmann, Hauptkonservator

Sehr geehrter Herr Huber,

in seinen „Baulichen“ Thesen zur Sanierung des Stadttheaters in Augsburg äußert sich

, mit Datum vom 20.07.2015 auch zu Fragen von Denkmal- schutz und Denkmalpflege. Hierzu ist seitens des Landesamtes für Denkmalpflege Folgendes anzumerken:

Bei der stattlichen Anlage am Ende der Fuggerstraße handelt es sich um ein Baudenkmal gemäß Art. 1 Abs. 2 DSchG, sie ist wie folgt in der Denkmalliste für die Stadt Augsburg aufgeführt:

Stadttheater, mehrfach gegliederter Baukörper, von Ferdinand Fellner und Hermann Gottlieb Helmer, 1876/77 als reich gegliederter Neurenaissancebau errichtet, 1937-39 von Paul Baumgar- ten umgestaltet, dabei Eingangsbereich auf fünf Achsen verbreitert, nach Schäden im Zweiten Weltkrieg 1952-56 durch Stadtbaurat Walther Schmidt stark verändert wieder aufgebaut unter Beibehaltung der im Dekor vereinfachten Außenwände des Vorgängerbaus und mit hohem Büh-

Referat A III

Dipl.-Ing. Bernhard Herrmann

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A III/ He-MM 31.07.2015

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nenturm versehen; mit Ausstattung; rückwärtig Brückenbau und Fassade des Werkstättenbaus, von Paul Baumgarten, 1937-39.

Der Bau liegt zudem im Ensemble Fuggerstraße/Volkartstraße/Schaezlerstraße, das in der Denkmalliste für die Stadt Augsburg folgendermaßen beschrieben und gewürdigt ist:

Der entlang dem nordwestlichen Altstadtrand auf dem Gelände der ehem. Stadtbefestigung ange- legte und in großzügiger Breite ausgebaute Straßenzug von Fuggerstraße und Volkhartstraße bildet zusammen mit der ostseitigen Bebauung der westlich anliegenden Schaezlerstraße ein En- semble, das trotz schwerer Einbußen und Störungen an der Gebäudesubstanz noch den ursprüng- lichen Charakter vornehmer Wohnstraßen dokumentiert. Das Ensemble bezeichnet den in zwei rasch aufeinanderfolgenden Etappen entstandenen Teil, der nach Niederlegung der Befestigung (1860 ff.) erstrebten Ringstraßenanlage, die die gesamte Altstadt umspannen sollte, deren Ver- wirklichung jedoch auf den genannten Bereich beschränkt blieb. Dass mit dem Ausbau an der westlichen Flanke der Altstadt begonnen wurde, war nicht zuletzt durch die Situierung des 1844 eröffneten neuen Bahnhofes bestimmt. Erst in einer zweiten Stadterweiterungsphase wurde das Gebiet zwischen dem Bahnhof im Westen und dem der westlichen Altstadtflanke vorgelagerten Ringstraßenabschnitt verkehrsmäßig erschlossen und städtebaulich ausgefüllt. Als erster Ab- schnitt der von Stadtbaurat Ludwig Leybold als Ringstraße konzipierten Neugestaltung des nordwestlichen Altstadtrandes entstand die vom Platz des ehemaligen Gögginger Tores (Königs- platz) ausgehende, die Achse der Konrad-Adenauer-Allee nach Norden fortsetzende Fuggerstra- ße zugleich mit der ostseitigen Bebauung der Schaezlerstraße. Die im offenen Bausystem ange- ordneten drei- bis viergeschossigen Baukörper sind nur teilweise, vor allem im Südteil erhalten geblieben, lassen jedoch das ursprüngliche stilistische und städtebauliche Konzept noch erken- nen. Letzteres sah nicht nur die Errichtung repräsentativer Mietshäuser mit Wohnungen groß- bürgerlichen Zuschnitts, sondern die Akzentuierung der Straßenabschlüsse an den einmündenden Querstraßen durch öffentliche Gebäude vor. Als erster dieser Monumentalbauten entstand 1872 ff. das von Theodor Reuter entworfene Justizgebäude, das in hufeisenförmiger Anordnung die Bebauung der Fuggerstraße (Westseite) und der Schaezlerstraße (Ostseite) zusammenfasst und in der zarten Gliederung seiner Fassaden die spätklassizistischen Formen der Wohnhäuser fortführt.

Das Justizgebäude wendet seine Eingangsfront nach Norden der Querachse Am Alten Einlaß zu, die gleichzeitig durch die gegenüberliegende St. Anna-Schule platzartig gefasst wird. Einen als point de vue weithin wirksamen Abschluss erhält der Straßenraum der Fuggerstraße durch das Stadttheater, das in städtebaulicher Gelenkfunktion zu der leicht nach Nordwesten abknickenden Volkhartstraße überleitet und wie die nachfolgenden Bauten im Westen im Stil der italienischen Renaissance ausgebildet ist. Mit der Volkhartstraße als dem zweiten Abschnitt erfuhr das Ring-

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straßenkonzept nach Erbauung des Theaters (1876/77) eine deutliche Modifikation. Die an das Schulhaus, dass mit seinen Schmalseiten der Volkhart- und Schaezlerstraße zugewandt ist, an- schließenden Mietshäuser sind an die Architektur der Wiener Ringstraße erinnernd, zu mehrtei- ligen, symmetrischen Komplexen zusammengezogen. Ihre rückwärtigen Flügel sind der

Schaezlerstraße zugeordnet, die auch für die in Querrichtung ausgehende Frölichstraße raumbil- dend wirksam werden. Während die zumeist auf Ludwig Leybold zurückgehenden Bauten an der Westseite der Volkhartstraße bzw. im Nordosten der Schaezlerstraße in Neurenaissanceformen ausgebildet sind, dominieren im Osten originelle, von Karl Albert Gollwitzer im Stil eines mau- risch-orientalisch beeinflussten Historismus entworfene Mietshäuser.

Damit ist der Schutzstatus des Augsburger Stadttheaters klar umrissen, Unklarheiten, wie von in seinem Punkt Denkmalschutz ausgeführt, bestehen nicht.

Es ist richtig, dass der Bau mehrfach umgebaut wurde, einmal kurz vor dem II. Weltkrieg unter Paul Baumgarten, einmal nach den Zerstörungen des II. Weltkrieges durch Stadtbaumeister Walther Schmidt in den Jahren 1952-56. Beide Überformungen werden im Listentext gewürdigt und sind damit klar integraleBestandteile des Schutzgutes Stadttheater Augsburg. Nicht nur der Erhalt der noch auf die Entstehungszeit im 19. Jahrhundert zurückgehenden Bauteile liegt im Interesse der Allgemeinheit, auch die den Bau in ganz besonderem Maße prägenden, äußerst qualitätsvollen Überformungen der 1930er und der 1950er Jahre genießen den Schutz des Denkmalschutzgesetzes. Und dieser Sachverhalt stellt keine besonders herauszuhebende Aus- nahme dar. Es ist vielmehr der Regelfall, dass historische Bauten mit verschiedenen Überfor- mungen auf uns überkommen sind und in dieser „gewachsenen“ Form geschützt sind. Dement- sprechend wird das Theater der Stadt Augsburg auch in der Denkmaltopografie der Stadt mit seinen relevanten Zeitschichten ausführlich beschrieben und gewürdigt.

Einem Abbruch oder auch nur Teilabbruch des Augsburger Stadttheaters könnte seitens des Landesamtes für Denkmalpflege unter keinen Umständen zugestimmt werden. Der Bau gehört zu den bedeutendsten Theaterarchitekturen Bayerns, die nahezu unveränderte Originalausstat- tung der 1950er Jahre mit Theatersaal, Foyers, Garderoben und Treppenhäuser, ihre Verknüp- fung mit dem kriegszerstörten, bereits in den 1930er Jahren überformten Prachtbau des Histo- rismus gehört zu den herausragenden Raumschöpfungen dieser Zeit.

Die erforderliche Erneuerung der Bühnen- und Gebäudetechnik, die Anpassung an die aktuellen Anforderungen von Brand- und Personenschutz, die Schaffung der geforderten Barrierefreiheit sollen dabei möglichst denkmalverträglich umgesetzt werden, stehen aber selbstverständlich nicht in Frage.

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Einen Abdruck dieses Schreibens erhält Herr Stadtheimatpfleger Prof. Schulz, Augsburg.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Dipl.-Ing. Bernhard Herrmann (Hauptkonservator)

III. Abdruck:

Herr Stadtheimatpfleger Prof. Schulz, Augsburg Herrn Huber, Stadt Augsburg, per mail

IV. z. A.

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