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Fachbereich Rechtspflege Diplom-Rechtspfleger/in (FH)

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Academic year: 2021

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Internet: www.fh-guestrow.de E-Mail: poststelle@fh-guestrow.de Fax: 03843 283-900

Telefon: 03843 283-0 18273 Güstrow

Goldberger Straße 12-13

letzte Aktualisierung: 08/2021

Bildnachweis links: © Gina Sanders / Fotolia

Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege

Fachbereich Rechtspflege Diplom-Rechtspfleger/in

(FH)

Studieninhalte

Das Studium umfasst – entsprechend dem potenti- ellen Aufgabenspektrum einer Rechtspflegerin bzw. eines Rechtspflegers – folgende Lehrgebiete:

Familienrechtswesen,

Grundbuchwesen,

Nachlasswesen,

Registerwesen,

Vollstreckungswesen,

Grundfragen des Zivilrechts,

Strafrecht und Strafprozessrecht,

Strafvollstreckungswesen,

Zivilprozesssachen und Kostenfestsetzung,

Staats- und Verfassungsrecht,

Organisations- und Verwaltungswesen,

Soziologie,

Elektronische Datenverarbeitung.

Berufschancen

In den letzten Jahren sind nahezu alle Rechts- pfle- geranwärter/-innen nach erfolgreicher Absolvie- rung des Studiums in den Justizdienst entweder unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe oder als Angestellte übernommen worden.

Darüber hinaus bieten sich für Diplom- Rechtspfleger/-innen aber auch Berufschancen u. a.

in folgenden Bereichen/Institutionen:

Bundesbehörden (z. B. Bundesamt für Justiz),

Vollstreckungsabteilungen von Kreditinstitu- ten und anderen Unternehmen,

Insolvenzverwalterbüros.

Kontakt

FHöVPR M-V

Fachbereich Rechtspflege

Goldberger Straße 12-13 18273 Güstrow

Telefon: 03843 283-501 Telefax: 03843 283-900

E-Mail: fb-rp@fh-guestrow.de

www.fh-guestrow.de

www.facebook.com/fhguestrow

www.instagram.com/fh_guestrow

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Berufsbild

Der Fachbereich Rechtspflege bildet für den gesam- ten Justizbereich des Landes Mecklenburg- Vorpommern Rechtspfleger/innen aus.

Rechtspfleger/-innen sind Fachjuristen/-innen, denen in stetiger Entwicklung bestimmte Aufgabenbereiche, die ursprünglich dem Richter/der Richterin anvertraut waren, übertragen wurden. Zu diesen Aufgabenfeldern gehören u. a. Nachlassangelegenheiten (z. B. Eröff- nung von Testamenten), Vormundschaftsangelegen- heiten (z. B. Bestellung eines Vormundes) sowie Grundbuchangelegenheiten (z. B. Eintragung des Ei- gentümers).

Mit der Entwicklung des Berufsstandes aus der richter- lichen Tätigkeit lässt sich auch erklären, dass Rechts- pfleger/-innen im Gegensatz zu anderen vergleichba- ren Beamten/-innen sachlich unabhängig, d. h. in ih- ren Entscheidungen nicht von Weisungen einer/eines Vorgesetzten abhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden sind.

Der Beruf erfordert daher neben sozialer Kompetenz und einer schnellen Auffassungsgabe auch ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Entschei- dungsfreude.

Einstellungsvoraussetzungen

 Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung zum Beamten/zur Beamtin,

 eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder ein als gleichwertig aner- kannter Bildungsstand,

 Höchstalter am Tag der Einstellung: grundsätz- lich 34 Jahre.

Bewerbung

Bewerbungen sind zu richten an:

Der Präsident des Oberlandesgerichts Rostock

Wallstraße 3 18055 Rostock

Folgende Unterlagen sind beizufügen:

 ein tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild,

 das Abschluss- oder Abgangszeugnis der Schu- le; ist dieses noch nicht ausgestellt, zunächst das letzte Schulzeugnis,

 gegebenenfalls Zeugnisse über die Tätigkeit seit der Schulentlassung.

Die Einstellung erfolgt in den Vorbereitungsdienst für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Justizdienst (gehobener Dienst) unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Die Beamten/-innen auf Widerruf führen die Dienstbe- zeichnung „Rechtspflegeranwärter/in“. Sie erhalten monatlich Anwärterbezüge in Höhe von ca. 1.300 Euro (brutto).

Studienablauf

Das Studium dauert drei Jahre und gliedert sich in folgende Abschnitte:

 1. Studienabschnitt:

zwei Monate berufspraktische Studienzeit,

 2. Studienabschnitt:

neun Monate Fachstudienzeit in Güstrow,

 3. Studienabschnitt:

zehn Monate berufspraktische Studienzeit,

 4. Studienabschnitt:

neun Monate Fachstudienzeit in Güstrow,

 5. Studienabschnitt:

sechs Monate berufspraktische Studienzeit.

Die berufspraktischen Studienabschnitte werden an Ausbildungsgerichten und Staatsanwaltschaften in M-V absolviert.

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