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Stellungnahme Ini Emden Krummhörn zur behördlichen Rechtfertigung

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Anbei in der Anlage die Stellungnahme ( Presseerklärung ) des Niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann zur Abschiebung der Frau Ademaj – ohne ihre minderjährigen Kinder – am 12. Januar 2012.

Anmerkungen zu der Stellungnahme.

Fünf Punkte stechen hervor:

1. “ Illegale“ Einreise 2. Sozialleistungsbezug 3. Schulbesuch der Kinder 4. bevorstehende Eheschließung

5. Zusammenführung der minderjährigen Söhne mit der abgeschobenen Mutter

Zu 1. Frau Ademaj ist 1992 illegal eingereist, so der Innenminister. Hier wird der Eindruck erweckt, dass Frau Ademaj etwas unrechtes getan hätte. Im Gegenteil: Das Grundrecht auf Asyl erlaubt die Einreise – wie auch immer – in unser Land um Schutz vor Verfolgung zu suchen.

Illegale Einreise steht nicht unter Strafe, wenn sie wegen der Schutzsuche (

Asylantragstellung ) in Deutschland erfolgt. 1992 tobte ein grausamer Krieg in Jugoslawien.

Massenhafte ethnische Säuberungen, Internierungen in Lagern, die Konzentrationslagern glichen, und Massenvergewaltigungen von Frauen fanden neben den wechselnden

Kriegshandlungen statt. Es ist schon abstrus in dieser Situation den Anschein zu erzeugen, Frau Ademaj sei durch einen kriminellen Akt nach Deutschland gekommen. Flüchtlinge brauchen keine gültigen Personalpapiere und Einreiseerlaubnisse, wenn sie fliehen. Das verlangt auch die Genfer Flüchtlingskonvention. Gut so.

Zu 2. Wer sich erlaubt in Deutschland aufhält hat einen Rechtsanspruch auf eine

Mindestversorgung, wenn er aus eigener Kraft seinen Lebensunterhalt nicht erzielen kann.

Das Bundessozialhilfegesetz und danach das Asylbewerberleistungsgesetz ( eingeschränkte Leistungen für Asylbewerber und Geduldete ) gewährleiste dies für Familie Ademaj.

Die Offenlegung und öffentliche Aufrechnung der in nahezu 20 Jahren aufgewendeten

Sozialleistungen für Familie Ademaj in Höhe von angeblich 408 647,66 € ist demütigend und geeignet, ungerechtfertige Emotionen und Aggressionen gegen schutzsuchende Flüchtlinge zu erzeugen und damit auch volksverhetzend.

Zu bedenken ist auch, dass in dieser Zeit Frau Ademaj von Arbeitsverboten und nachrangigen Arbeitszugangsberechtigen betroffen war, das heißt gar nicht arbeiten durfte bzw. chancenlos auf dem Arbeitsmarkt war.

Zu 3. Die öffentlichen Vorhaltungen wegen des Schulverhaltens der Kinder sind unverschämt und unverhältnismäßig. Hier wird jungen in Deutschland geborenen und herangewachsenen Menschen ihre erfolgte Verwurzelung in der deutschen Gesellschaft aberkannt und ihre Entfernung aus ihrer Heimat Deutschland für unabdingbar erklärt. Die Tragweite dieser Sichtweise ist zutiefst menschenverachtend und widerspricht der

Menschenwürde, deren Achtung in unserer Verfassung für alles staatliche Handeln verlangt wird.

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Zu 4. Die beabsichtige Eheschließung von Frau Ademaj hätte nach dem in der Stellungnahme des Innenministers dargelegten Sachverhalts zu einer Aussetzung des Abschiebeverfahrens durch die Ausländerbehörde Emden führen müssen, zumal das

Eheverbot auf Grund einer Auskunft aus dem Kosovo vom Standesamt Freiburg aufgehoben wurde. Die Ausländerbehörde Emden hat durch ihr Beharren auf Abschiebung der Mutter bei ungeklärtem Aufenthalt der minderjährigen zwei Söhne und der möglichen Eheschließung der Mutter eine haarsträubende Situation geschaffen.

Die Familie ist auseinander gerissen. Die Mutter im Kosovo. Die minderjährigen Söhne in Deutschland – in einer äußerst schwierigen Situation.

Dieses Verfahren verstößt eindeutig gegen den Schutz von Ehe und Familie Art. 6 Grundgesetz und gegen die Wahrung des Jugendwohls, und ist nicht hinnehmbar.

Die Ausländerbehörde Emden hat hier vollkommen versagt und großes Leid angerichtet.

Zu 5. Dass gerade von der Ausländerbehörde Emden nun der Eindruck erweckt wird, sie sorge sich um die Kinder und möchte sie deshalb schnell der abgeschobenen Mutter im Kosovo zuführen ist unfassbar zynisch.

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