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für 03/2022 Montag, 17. Januar um 8.00 Uhr

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13. Januar 2022

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Redaktionsschluss

für 03/2022 Montag, 17. Januar um 8.00 Uhr

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Neue Corona-Verordnung soll am 12. Januar in Kraft treten

Bei der Videoschaltkonferenz des Bundes- kanzlers mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 7. Januar 2022 wurde die aktuelle Entwicklung des Infek- tionsgeschehens bewertet und Maßnah- men zur weiteren Bekämpfung der Pande- mie beschlossen. Für die Einwohnerinnen und Einwohner in Baden-Württemberg ändert sich nach der Corona-Schalte von Bund und Ländern voraussichtlich aber

nicht viel. Denn hierzulande besteht etwa in der Gastronomie oder in Fitnessclubs bereits eine Testpflicht für Geimpfte und Genesene, die noch nicht geboostert sind.

Dennoch muss die aktuelle Corona-Ver- ordnung des Landes angepasst werden.

Sie soll am Dienstag, 11. Januar 2022, im Landeskabinett beschlossen werden und am Mittwoch, 12. Januar 2022, in Kraft treten.

Die neuen Regelungen werden damit erst nach dem Redaktionsschluss für die erste Journal-Ausgabe des Jahres bekannt.

Bitte informieren Sie sich daher über das Landesportal www.baden-wuerttemberg.

de, über die städtische Homepage www.

neckarsulm.de und die Tagespresse über die gültigen Regelungen.

„Neckarsulm krempelt die Ärmel hoch“ - Aktuelle Impfangebote in Neckarsulm

Für alle Neckarsulmerinnen und Neckar- sulmer, die an Impfmöglichkeiten gegen das Coronavirus interessiert sind, gibt es verschiedene Impfangebote.

Neben den Impfangeboten in allen Hausarztpraxen gibt es insbesondere folgende Möglichkeiten:

Impfstützpunkt des Landkreises Heilbronn in Ilsfeld-Auenstein:

dienstags bis sonntags, 10.00 bis 17.00 Uhr. Geimpft wird mit den Impfstoffen von Biontech und Moderna. Für unter 30-Jährige, Schwangere und Stillende wird der Impfstoff Biontech bereitge- halten, für über 30-Jährige steht der Impfstoff von Moderna zur Verfügung.

Terminvereinbarung unter: www.land- kreis-heilbronn.de/coronaimpfung

• Mobiles Impfteam im ehemali- gen Ladengeschäft Beeren-Bauer, Urbanstraße 10: Dienstag, 18.01., und Donnerstag, 27.01.2022, jeweils von 11 bis 18 Uhr. Je nach Lage und Ver- fügbarkeit werden die Impfstoffe von Biontech oder Moderna verwendet.

Terminvereinbarung unter: https://

www.terminland.eu/neckarsulm/.

• Reguläres Impfangebot in der Haus- arztpraxis Dr. Neuwirth, Obereises- heim: jeweils wöchentlich von Mon- tag bis Freitag, 12.00 bis 14.00 Uhr;

Terminvereinbarung unter: www.

hausarztpraxis-obereisesheim.de/

covid-impfung.

• Hausarztpraxis Dres. med. Lauk &

Dethleffs: Impfaktionstag vorwie-

gend für Boosterimpfungen am Sams- tag, 15.01.2022, 9.00 bis 14.00 Uhr, Lerchenstraße 39; weitere Infos unter www.praxisimpfung.com.

Hausarztpraxis Dr. med. Annette Härdtner / Rita-Maria Metzger: Son- derimpftag am Samstag, 22.01.2022 mit Voranmeldung. Die Impfung fin- det in der Damaschkestraße 25 statt.

Es wird je nach Verfügbarkeit Moderna und/oder Biontech verimpft. Um Vor- anmeldung unter der Telefonnummer 07132/1608197 bzw. per E-Mail unter info@biomedpraxis.de wird gebeten.

Weitere Impfangebote unter www.dran- bleiben-bw.de

Stadt Neckarsulm legt soliden Haushalt für 2022 vor

OB Hertwig: „Wir legen den Fokus auf die Zukunftsthemen Bildung, Klimaschutz, Mobilität und Digitalisierung“

In einer gesamtwirtschaftlichen Lage, die weiterhin durch die Corona-Pandemie geprägt ist, kann die Stadt Neckarsulm einen soliden Haushalt für das Jahr 2022 vorlegen. „Wir stehen in Neckarsulm ver- gleichsweise gut da“, erklärte Oberbür- germeister Steffen Hertwig. „Auch im Finanzplanungszeitraum legen wir unse- ren Fokus auf die zukunftsweisenden Handlungsbereiche Bildung, Klimaschutz, Mobilität und Digitalisierung.“ OB Steffen Hertwig bewertete den Haushaltsplan in seiner Haushaltsrede im Gemeinderat.

Stadtkämmerer Jürgen Kaufmann stellte den Etatentwurf im Detail vor.

Laut Plan erwirtschaftet der Ergebnis- haushalt ein negatives ordentliches Ergebnis von 8,5 Millionen Euro. Damit kann die Stadt die Netto-Abschreibungen nur zu einem geringen Teil erwirtschaf- ten. In der mittelfristigen Finanzplanung verbessert sich der Cash Flow jedoch kon- tinuierlich, sodass sich die Stadt dem Ziel der „schwarzen Null“ mittelfristig nähert.

An Gewerbesteuereinnahmen werden für das kommende Haushaltsjahr 69,9 Millio- nen Euro veranschlagt. Auch in den Fol- gejahren rechnet die Stadt mit Gewerbe-

steuereinnahmen in etwa gleicher Höhe.

Der Finanzhaushalt kann Einzahlungen unter anderem aus Zuwendungen und Veräußerungen in Höhe von 10,4 Millio- nen Euro verbuchen. Bei den Auszahlun- gen sind Investitionen von 38,6 Millionen Euro geplant. Dieser Finanzmittelbedarf wird teilweise durch eine Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 22,2 Millionen Euro gedeckt. Damit sinkt der Rücklagen- bestand zum Jahresende 2022 auf rund 92 Millionen Euro.

Franz-Binder-Verbundschule ist größ- tes Hochbauprojekt der jüngeren Stadtgeschichte

Darüber hinaus enthält der Haushalt eine Kreditermächtigung in Höhe von 5,5 Mil- lionen Euro. Diese Fremdmittel sollen eingesetzt werden, um das größte Hoch- bauprojekt der neueren Stadtgeschichte teilweise zu finanzieren: den Neubau der Franz-Binder-Verbundschule am früheren Standort des alten Hallenbades in der Pichterichstraße. Für dieses Schulbau- projekt kann die Stadt sehr zinsgünstige Kredite von der Landesbank Baden-Würt- temberg erhalten. Laut Gesamtangebot-

spreis kostet der Neubau 46,6 Millionen Euro. In diesen Baukosten enthalten sind die Planungsleistungen, die schlüsselfer- tigen Bauleistungen für die Errichtung der Schulgebäude und der angeschlossenen Sporthalle, sämtliche Außenanlagen und die nahezu komplette Innenausstattung.

„Das ist sicher viel Geld. Aber es ist mehr als gut investiert“, erklärte Steffen Hert- wig. „Wir investieren in ein zukunftswei- sendes Schulkonzept für unsere Kinder.“

Die Verbundschule nach dem Neckar- sulmer Modell ist landesweit bislang einmalig und vereint die Schulformen Gemeinschaftsschule, Realschule und Werkrealschule unter einem Dach. Die Gemeinschaftsschule als Schulform bleibt damit in Neckarsulm dauerhaft erhalten.

„Die Stadt kann stolz sein auf das Ver- bundschulkonzept. Wir dürfen uns auf ein zukunftsweisendes Gebäude freuen“, bekräftigte der Oberbürgermeister.

Weitere Investitionen im Bildungsbe- reich geplant

Auch die weiteren größeren Investitions- vorhaben beim Hochbau entfallen auf den Bildungsbereich. Dazu gehören der

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Neubau der Kita im Hägelich mit Baukos- ten von 3,5 Millionen Euro, der Neubau des Montessori-Kinderhauses mit einer Million Euro und die Fortsetzung der Generalsanierung an der Hermann-Grei- ner-Realschule mit einer Investitionsrate von 1,5 Millionen Euro. Insgesamt sind Investitionen von 20,76 Millionen Euro im Hochbaubereich geplant.

Für Tiefbaumaßnahmen sind 7,16 Milli- onen Euro eingeplant. Zu den größeren Maßnahmen gehören die Sanierung der Eugen-Bolz-Straße in Amorbach (1,57 Mil- lionen Euro), die Erschließung des Neu- baugebiets Römerstraße in Obereisesheim (1,24 Millionen Euro) und die Beteiligung der Stadt am Ersatzneubau der Brücke über der Südtangente und dem Ausbau der L 1101 (700.000 Euro).

Diese Maßnahme ist im Mobilitätspakt für den Raum Heilbronn-Neckarsulm veran- kert und wird im Rahmen des A6-Ausbaus umgesetzt.

Bis 2030 stehen weitere wichtige Maßnah- men auf der Agenda, die die Stadt finanzie- ren muss. So werden Haushaltsmittel benö- tigt, um die Maßnahmen zu finanzieren, die im Zuge des kommunalen Klimaschutzkon- zepts geplant sind. Im Bereich der Mobilität stehen alternative Ersatzmaßnahmen an, die nach der Abkehr vom B 27-Anschluss benötigt werden, um die Innenstadt vom Verkehr zu entlasten. Über die Zukunft des AQUAtoll-Erlebnisbades muss der Gemein- derat noch abschließend entscheiden. Für den Fall, dass der Baubeschluss zur Sanie- rung nicht gefasst werden sollte, wird als Alternative der Bau eines Therapie- bezie- hungsweise Lehrschwimmbeckens oder eines Freibadbereichs mit Familienplansch- becken untersucht.

Neue Haushaltskultur ermöglicht wirk- lichkeitsnähere Haushaltsplanung Für die Zukunft kündigte OB Steffen Hert- wig eine wirklichkeitsnähere Haushalts-

planung an. Bei der Finanzklausur hat der Gemeinderat eine neue Haushaltskultur festgelegt. Maßnahmen werden künftig erst dann im Haushalt eingeplant, wenn die entsprechenden Grundsatzbeschlüsse gefasst und Kostenberechnungen bezie- hungsweise Folgekostenberechnungen vorliegen. „Unsere anstehenden Aufgaben sind anspruchsvoll und sehr komplex“, stellte Steffen Hertwig fest. „Auch im kom- menden Jahr liegen weitreichende Ent- scheidungen vor uns.“

Abschließend dankte OB Hertwig Baubür- germeisterin Dr. Suzanne Mösel für die gute Zusammenarbeit. Einen besonderen Dank richtete der OB an Stadtkämmerer Jürgen Kaufmann und dessen Team für die Aufstellung des vierten nach dem neuen Haushalts- und Kassenrecht geplanten Haushalts. Dem Gemeinderat dankte Stef- fen Hertwig für die konstruktive und ver- trauensvolle Zusammenarbeit.

(snp)

Rede von OB Hertwig zur Einbringung des Haushalts 2022 in der Gemeinderats- sitzung am 16. Dezember 2021

Liebe Mitglieder des Gemeinderates, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, sehr geehrte Damen und Herren, in der heutigen letzten Gemeinderatssit- zung des Jahres bringt die Verwaltung den Haushaltsplanentwurf für das kom- mende Jahr 2022 ein. Wir tun dies nun zum zweiten Mal in Folge in einer von der Corona-Pandemie geprägten Zeit.

Waren wir im Sommer noch zuversicht- lich, dass sich unser Leben wieder nor- malisiert, kam es im Herbst leider anders:

eine zu geringe Impfquote hat zu einer vierten Corona-Welle geführt. Wegen steigender Inzidenzen und überlasteten Kliniken mit volllaufenden Intensivstati- onen müssen wir das öffentliche Leben wieder einschränken.

Neben der Sorge um die Gesundheit verstärkt sich auch wieder die Sorge um die wirtschaftliche Lage. Laut aktueller Steuerschätzung entwickeln sich die Steuereinnahmen zwar deutlich positi- ver als noch im Frühjahr prognostiziert.

Experten rechnen damit, dass die Ein- nahmen im Zuge der wirtschaftlichen Erholung bald wieder das Niveau der Vor-Corona-Zeit erreichen werden. Der ifo Geschäftsklimaindex ist im Novem- ber aber wieder gefallen. Die Stimmung in der deutschen Wirtschaft hat sich ver- schlechtert. Lieferengpässe in den unter- schiedlichsten Bereichen und die vierte Coronawelle machen den Unternehmen

zu schaffen. Landauf, landab leiden die Kommunen unter den durch Corona entfallenen Einnahmen und zusätzliche Ausgaben. Erwartet wird, dass die Ver- schuldung vieler Städte und Gemeinden in den nächsten Jahren stark ansteigen wird. Alles in allem sind das also eher unsichere Rahmenbedingungen für den Haushalt 2022.

Und doch stehen wir in Neckarsulm ver- gleichsweise gut da.

Wir können Ihnen mit dem vierten nach dem neuen Haushalts- und Kassenrecht geplanten Haushalt ein solides Planwerk vorstellen. Auch im Finanzplanungszeit- raum legen wir unseren Fokus auf die zukunftsweisenden Handlungsbereiche Bildung, Klimaschutz, Mobilität und Digitalisierung.

Im hier vorliegenden Ergebnishaus- halt für das Haushaltsjahr 2022 gehen wir von Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 69,6 Mio. € aus. Damit liegen wir im Vergleich zu den Vorjahren wei- terhin auf einem guten Niveau. Einmal mehr hat sich der Wirtschaftsstandort Neckarsulm mit seiner hohen Unter- nehmensdiversität als relativ krisenfest erwiesen.

Die sonstigen Steuereinnahmen hin- gegen gehen ab 2022 teilweise erheb- lich zurück. Vor allem der Gemeindean- teil an der Umsatzsteuer und die Ein- nahmen aus der Vergnügungssteuer fallen deutlich geringer aus. Einzig beim

Gemeindeanteil an der Einkommens- steuer bewegen wir uns tendenziell wie- der auf Vor-Corona-Niveau.

Auf der Ausgabenseite schlagen im Ergebnishaushalt neben den Umlage- zahlungen vor allem der Aufwand für Sach- und Dienstleistungen zu Buche.

Hier liegen die Ausgaben mit rd. 25 Mio. € erneut auf einem sehr hohen Niveau. So stehen beispielsweise Unter- haltungsmaßnahmen bei städtischen Liegenschaften, bei der technischen Gebäudeausstattung und im Bereich der Straßen- und Kanalunterhaltung an.

Den größten Aufwandposten stellen weiterhin die PersonaIausgaben dar.

Dabei wissen wir, dass unsere hohen Personalausgaben insbesondere auch mit der Vielzahl unserer städtischen Einrichtungen zusammen hängen. Zum Vorjahr steigen die Personalaufwendun- gen 2022 um rd. 600.000 €. Davon gehen allein 450.000 € auf die ab 1. April grei- fenden allgemeinen Tarifsteigerungen zurück.

Kostendämpfend wirken sich die nicht in vollem Umfang besetzten Planstellen im Erzieherbereich aus. Trotz unserer viel- fältigen Personalgewinnungsmaßnah- men in diesem Bereich gehen wir auf- grund der Arbeitsmarktlage davon aus, dass wir auch im kommenden Jahr nicht alle Planstellen im Kita-Bereich besetzen werden können.

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Innerhalb der Verwaltung verfolgen wir konsequent das Ziel, die internen Pro- zesse im Rahmen der Digitalisierung der Verwaltung zu verschlanken und bür- ger- und serviceorientiert auszurichten.

Das bedingt einen Kulturwandel in der Verwaltung, der auch Zeit braucht. Ich bin mir aber sicher, dass wir schon bald mit mehr digitalen Serviceangeboten erste Früchte ernten können.

Unter dem Strich ergibt sich im Ergeb- nishaushalt ein negatives ordentliches Ergebnis von – 8.445.200 €. Dieses kön- nen wir mit den Überschüssen aus den Vorjahren, die in der Ergebnisrücklage dargestellt werden, ausgleichen. Zwar können wir die Abschreibungen in Höhe von 8,8 Mio. € damit nur zu einen gerin- gen Anteil erwirtschaften, wir können aber auch aufzeigen, dass sich der cash flow in der mittelfristigen Finanzpla- nung kontinuierlich verbessert.

Kommen wir zum Finanzhaushalt.

Im Rahmen der Finanzklausur im Herbst hat der Gemeinderat eine neue Haus- haltskultur festgelegt. Maßnahmen werden künftig erst dann im Haushalt eingeplant, wenn die entsprechenden Grundsatzbeschlüsse gefasst und Kos- tenberechnungen bzw. Folgekosten- berechnungen vorliegen. Damit haben wir die Basis für eine wirklichkeitsnähere Haushaltsplanung geschaffen. Oder wie es unser Kämmerer Jürgen Kaufmann immer nennt: Wir planen künftig den Maßanzug, nicht den bequemen Jog- ginganzug.

Im vorgelegten Finanzhaushalt haben wir für 2022 Investitionsmaßnahmen in Höhe von rd. 38,6 Mio. € vorgesehen.

Hochbaumaßnahmen sind im vor- liegenden Haushaltsplan in Höhe von 20,76 Mio. € veranschlagt. Den absolu- ten Schwerpunkt legen wir hier auf den Bildungsbereich.

Für den Bau der neuen Kita Im Häge- lich sind 3,5 Mio. € veranschlagt und nochmals 1 Mio. € für den Neubau für den Montessori-Kindergarten in der Südstadt.

Für die Fortführung der Sanierung der Hermann-Greiner-Realschule sind 1,5 Mio. € eingeplant.

Die neue Franz-Binder-Verbundschule inkl. der neuen dreiteiligen Sporthalle ist das größte Hochbauprojekt der neu- eren Stadtgeschichte. Der Gemeinderat hat den Neubau im letzten Mai zum Gesamtangebotspreis von 46,6 Mio. € vergeben. In diesem Preis inbegriffen sind die Planungsleistungen sowie die schlüsselfertigen Bauleistungen für die Errichtung der Schulgebäude und der Sporthalle, außerdem sämtliche Außen- anlagen und die nahezu komplette

Innenausstattung mit Ausnahme der EDV-Technik und der Kosten für die Pro- jektsteuerung.

Das ist sicher viel Geld. Aber es ist mehr als gut investiert. Wir investieren in ein zukunftsweisendes Schulkonzept für unsere Kinder. Mit dem neuen Modell- konzept kann die Stadt weiterhin alle Schularten und Schulabschlüsse anbie- ten. Auch die Gemeinschaftsschule, die zuletzt immer mehr Schüler an die Real- schule verlor, bleibt als Schulform dau- erhaft erhalten. Der Verbund von drei Schularten unter einem Dach ermög- licht ein hohes Maß an Flexibilität. Schü- ler können die Schularten leichter wech- seln. Zudem kann die Stadt als Schult- räger schwankende Anmeldezahlen an den jeweiligen Schularten ausgleichen.

Ursprünglich war geplant, die Verbund- schule am Standort der Johannes-Häuß- ler-Schule einzurichten. Es zeigte sich jedoch, dass dieses Vorhaben baulich schwer umzusetzen ist. Darüber hinaus hätte diese Lösung zu einer Aufteilung der Verbundschule auf die Standorte Johannes-Häußler-Schule und Amor- bachschule geführt. Dies wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart kritisch beurteilt.

Die Neubaulösung gewährleistet größt- mögliche Planungs- beziehungsweise Zukunftssicherheit. Zudem kann der Neubau alle Klassenstufen aufnehmen, so dass eine Teilung der Schule vermie- den werden kann. Die Stadt kann stolz sein über das Verbundschulkonzept und darf sich auf ein zukunftsweisendes Gebäude freuen.

Tiefbaumaßnahmen sind in Höhe von rd. 7,16 Mio. € vorgesehen. Als größ- te Posten sind hier die Sanierung der Eugen-Bolz-Straße in Amorbach und die Erschließung des Neubaugebiets Römerstraße in Obereisesheim sowie die Beteiligung der Stadt am Ersatz- neubau der Brücke über die Südtan- gente und dem Ausbau der L1101 zu nennen. Das ist eine Maßnahme, die im Mobilitätspakt verankert ist und im Rahmen des A6-Ausbaus realisiert wird.

Insgesamt sind für sonstige Baumaß- nahmen 2 Mio. € verplant. Sie sind unter anderem veranschlagt für den Fried- hof Steinachstraße und den Bolzplatz am Richard-Wagner-Platz sowie für die archäologische Untersuchung für das Baugebiet Brunnengasse in Dahenfeld und die Abbruchkosten für Gebäude im Sanierungsgebiet Ortsmitte Obereises- heim.

Für Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen und beweglichen Ver- mögensgegenständen werden 2,5 Mio.

€ benötigt. Die größten Ansätze entfal-

len hier auf den Ersatz von Fahrzeugen und Digitalfunk bei der Feuerwehr, den Katastrophenschutz, Hard- und Software der IT in der Verwaltung und verschiede- ne Spielgeräte.

Schlussendlich liegt der Bedarf an liqui- den Mittel bei rd. 42,5 Mio. €.

Zur Finanzierung der Investitionsmaß- nahmen ist ein Griff in unsere Rück- lagen notwendig. Über den Finanzpla- nungszeitraum ist das gut darstellbar.

22,2 Mio. € entnehmen wir dem freien Finanzmittelbestand bzw. unserer Rück- lage. Ende 2022 wird diese rd. 92 Mio. € betragen. Und für die überdurchschnitt- lichen Umlagen haben wir 2020 14,75 Mio. € Rückstellungen gebildet, die wir zur restlichen Finanzierung auflösen Für unser größtes Projekt, der Finanzie- rung der Verbundschule gehen wir dar- über hinaus einen besonderen Weg. Hier wollen wir uns im Haushalt die Mög- lichkeit offen halten, den Neubau der Verbundschule teilweise über Kredite zu finanzieren. Daher haben wir eine Kre- ditermächtigung in Höhe von 5,5 Mio.

€ veranschlagt. Hintergrund ist, dass wir für einen Schulneubau sehr zinsgüns- tige Kredite bei der Landesbank Baden Württemberg aufnehmen können.

Auch mit den möglichen Kreditaufnah- men für die Verbundschule stünden wir bei der Pro-Kopf-Verschuldung Ende 2024 noch unter dem Landesdurch- schnitt. Auf diese Weise gehen wir mit unseren liquiden Mittel sorgsam um und investieren sie in unsere wichtigen Zukunftsthemen. Denn hier haben noch viele weitere Maßnahmen bis 2030 auf unserer Agenda stehen, für die wir noch Luft brauchen.

Ich habe es eingangs schon erwähnt.

Neben der Bildung und der Digitalisie- rung sind der Klimaschutz und die Mobi- lität unsere wichtigsten Handlungsfelder für eine gute Zukunft unserer Stadt.

Eines ist aber auch klar: die kommu- nalen Spitzenverbände fordern nicht ohne Grund, dass Bund und Länder die Finanzausstattung der Kommunen drin- gend verbessern müssen. Städte und Gemeinden geraten nicht nur durch die Corona-Pandemie zunehmend unter Druck, sondern auch durch Beschlüsse von Bund und Land, z. B. im Bereich der Vergnügungssteuer oder wenn neue Aufgaben auf die Kommunen übertra- gen werden, z. B. im Bereich des Kita- Wesens oder beim Thema der Ganz- tagsgrundschulen. Nur wenn Bund und Land ihre Verantwortung gegenüber den Kommunen erkennen und diese mit ausreichenden Mitteln ausstatten, wird es möglich sein, die Themenbereiche Klima, Mobilität, Bildung und Digitali-

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sierung vor Ort erfolgreich zu gestalten und auch allen anderen wichtigen Auf- gaben nachzukommen.

Mit unserem Klimaschutzkonzept wol- len wir einer verantwortungsvollen kommunalen Klimaschutzpolitik Rechnung tragen. Auf einer Klima- schutzklausur im November hat sich der Gemeinderat ausführlich mit einem entsprechenden Maßnahmenkatalog befasst. Voraussichtlich im März wollen wir das Klimaschutzkonzept der Stadt Neckarsulm verabschieden. Die dort enthaltenen neuen Maßnahmen müs- sen wir dann für die Folgejahre im Haus- halt einpreisen.

Aber wie bereits in den Vorjahren sind auch für 2022 Mittel für Maßnahmen mit Klimarelevanz gesetzt. Hier sind die Maßnahmen im Bereich des Radewe- ge-Ausbaus und die Erweiterung des Stadtparks genauso zu nennen, wie die Umsetzungen der Maßnahmen aus dem Landschaftsplan sowie die Sanierung von städtischen Gebäuden unter der Berücksichtigung von Klimaschutzas- pekten.

Bei der Mobilität haben wir mit der Abkehr vom B27-Anschluss Binswanger Straße ein klares Zeichen gesetzt. Aber klar ist auch, dass wir jetzt andere Maß-

nahmen brauchen, um unsere Innen- stadt zu entlasten und mehr Menschen von alternativen Verkehrsmitteln zu überzeugen oder diese gemeinsam in die Fahrzeuge zu bringen. Wir werden dazu unser Verkehrssystem gemeinsam neu betrachten. Wir haben natürlich auch schon einige Ideen, wie wir die Innenstadt auch ohne den Anschluss Binswanger Straße vom motorisierten Individualverkehr entlasten können.

Und wir haben uns hierzu Unterstüt- zung geholt von einer ausgewiesenen Verkehrsexpertin, Frau Prof. Dr. Stefanie Bremer von der Uni Kassel. Sie wird völ- lig unbefangen und neutral auf unse- re Stadt und unsere Verkehrsprobleme schauen.

Für die Sanierung des AQUAtoll hat der Gemeinderat im Sommer zusätz- lich zur Planung einer Vollsanierung eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu gegeben, um die möglichen Handlungs- optionen zu erweitern. Als Alternative Bau eines Therapie- beziehungsweise Lehrschwimmbeckens oder eines Frei- badbereichs mit Familienplanschbecken geprüft, falls der Gemeinderat den Bau- beschluss zur Sanierung und Attrakti- vierung des Erlebnisbades nicht treff en sollte. Sobald hier belastbare Ergebnisse

vorliegen, werden wir die Bürgerinnen und Bürger umfangreich informieren und der Gemeinderat wird dann öff ent- lich über die Zukunft des AQUAtoll zu entscheiden haben.

Auch im kommenden Jahr liegen also weitreichende Entscheidungen vor uns.

Unsere anstehenden Aufgaben sind anspruchsvoll und sehr komplex. Ich bin daher froh, ein so erfahrenes und motiviertes Team in der Verwaltung zu haben.

Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt und der Eigen- betriebe für ihren Einsatz und ihre Leis- tungsbereitschaft. Mein herzlicher Dank gilt außerdem unserer Baubürgermeis- terin, Frau Dr. Suzanne Mösel für die gute Zusammenarbeit. Ein ganz beson- derer Dank gilt unserem Stadtkämme- rer, Herrn Jürgen Kaufmann, und seinem gesamten Team.

Schließlich danke ich Ihnen - dem Gemeinderat für die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Mein Wunsch ist, dass wir das weiter so fort- führen.

Hiermit ist der Haushalt 2022 einge- bracht!

Stadtteil Dahenfeld

Stadtverwaltungsstelle, Kreuzstraße 4 Leiter: Ortsvorsteher Stefan Erlewein E-Mail: stefan.erlewein@neckarsulm.de Sylke Bauer

E-Mail: sylke.bauer@neckarsulm.de oder dahenfeld@neckarsulm.de Tel. Verwaltungsstelle 07139/1304

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Stadtteil Obereisesheim

Stadtverwaltungsstelle, Hauptstraße 34 Leiter: Ortsvorsteher Andreas Gastgeb E-Mail: andreas.gastgeb@neckarsulm.de Tel. Verwaltungsstelle 35-340

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Verwaltungsstelle Amorbach

Lautenbacher Str. 51 Leiter: Andreas Gastgeb

E-Mail: andreas.gastgeb@neckarsulm.de Tel. Verwaltungsstelle 380970 Claudia Wolfgarten

E-Mail: claudia.wolfgarten@neckarsulm.de Bettina Franke

E-Mail: bettina.franke@neckarsulm.de

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Rathaus

(Marktstraße 18)

Bürgermeisteramt Tel. 35-200

Oberbürgermeister Steff en Hertwig E-Mail: steff en.hertwig@neckarsulm.de

Haupt- und Personalamt Tel. 35-207

Leiter: Frank Moll

E-Mail: frank.moll@neckarsulm.de

Stadtkämmerei Tel. 35-225

Leiter: Jürgen Kaufmann

E-Mail: juergen.kaufmann@neckarsulm.de

Friedhofsverwaltung Tel. 35-286

Leiterin: Elke Ranger

E-Mail: elke.ranger@neckarsulm.de

Amt für Bürgerservice und Ordnung Tel. 35-213 Leiter: Bernd Pfi tzenmaier

E-Mail: bernd.pfi tzenmaier@neckarsulm.de

Rechnungsprüfungsamt Tel. 35-360

Leiter: Wolfgang Münch

E-Mail: wolfgang.muench@neckarsulm.de

Amt für Bildung und Soziales Tel. 35-397 Leiterin: Doris Wohlfarth

E-Mail: doris.wohlfahrt@neckarsulm.de

Kultur- und Sportamt Tel. 35-461

Leiter: Frank Borth

E-Mail: frank.borth@neckarsulm.de

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Neues Angebot des Bürgertreffs in Kooperation mit IAV-Stelle und Fachstelle Leben im Alter

Besuchsdienst wird zur Neckarsulmer Alltagsbegleitung Sonnenschein erweitert Das bisherige Angebot des Bürgertreffs,

der „Besuchsdienst Sonnenschein“, soll zu einer Alltagsbegleitung erweitert werden, über die verschiedene Dienstleistungen für eine Unterstützung im Alltag ange- boten werden können. Dafür kooperiert der Bürgertreff wie bisher mit der IAV- Beratungsstelle und nun zusätzlich mit der Fachstelle Leben im Alter.

Viele Menschen erleben in ihrem Alltag immer wieder Situationen, in denen sie überlastet sind oder alleine nicht (mehr) zurechtkommen. Hier gibt es einen Bedarf an Unterstützung und Entlastung, der für Verwandte oder Nachbarn nicht immer zu leisten ist und gleichzeitig für professionelle Dienstleister wirtschaftlich nicht interessant ist. Diese Lücke soll in Neckarsulm durch ehrenamtlich erbrach- te Klein(st)dienstleistungen, welche die Neckarsulmer Alltagsbegleitung anbieten möchte, geschlossen werden. Ziel ist es, bestehende nachbarschaftliche und ver-

wandtschaftliche Netzwerke zu entlasten und zu unterstützen. Es sollen insbe- sondere auch diejenigen Unterstützung erhalten, die kein bestehendes soziales Netzwerk (mehr) haben.

Das Angebot richtet sich an alle Men- schen im Erwachsenenalter, die wenig soziale Kontakte haben, die mobilitäts- eingeschränkt sind, die durch (altersbe- dingte) Einschränkungen Unterstützung benötigen oder sich in einer schwierigen Lebens-/ wirtschaftlichen Situation befin- den.

Folgende Dienste sollen von der Alltags- begleitung angeboten werden:

• Besuchsdienst (regelmäßige Einsätze, mindestens 14-täglich)

• Begleitdienst (einzelne oder regelmä- ßige Einsätze, z. B. zum Einkaufen/Arzt/

Behörden)

Bei diesem kostenfreien Angebot steht das Miteinander von Nutzenden und Engagierten im Mittelpunkt. Dabei soll die

Übernahme der Tätigkeiten der Engagier- ten so gering wie möglich gehalten wer- den. Hauswirtschaftliche und pflegerische Hilfen werden nicht übernommen.

Erste Anlaufstelle für Nutzende und Enga- gierte ist der Bürgertreff Neckarsulm. Die Koordination, fachliche Begleitung und Schulung der Ehrenamtlichen liegt bei der Neckarsulmer IAV-Beratungsstelle.

Der neue Dienst befindet sich derzeitig im Aufbau. In einem ersten Schritt werden Bürgerinnen und Bürger gesucht, die sich bei diesem Angebot engagieren möch- ten, wie auch solche, die Unterstützung benötigen.

Weitere Informationen und Rückmeldung an:

Bürgertreff Neckarsulm e.V.

Heike Kühner, Tel. 07132/300068 Bürozeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag jeweils von 9.30 bis 11.30 Uhr

Mail: info@buergertreff-neckarsulm.de

Drückjagd am 14. Januar 2022 im Staatswald Herrenbusch in Dahenfeld

Wald von 8 bis 12 Uhr bitte nicht betreten Im Staatswald Herrenbusch auf Gemarkung des Stadtteils Neckarsulm-Dahenfeld findet am Freitag, 14. Januar 2022, von 8 bis 12 Uhr eine Drückjagd statt. Die Jagd wird geleitet

von dem städtischen Jagdpächter Harald Schmieg und Revierleiter Robert Haufe vom Forstbezirk Tauber-Franken. Während der Jagdzeit ist das Betreten des Waldes

verboten. Die Stadt und der Forstbezirk bit- ten Spaziergänger darum, die Verbotsschil- der unbedingt zu beachten und sich nicht unnötig in Gefahr zu begeben. (snp)

Begehung bestätigt Bäumschäden auf Hitzfelder-Areal

Neckarsulmer Stadtverwaltung wird in der nächsten Gemeinderatssitzung am 25. Januar 2022 öffentlich über den aktuellen Sachstand berichten

Wie geht es mit dem Hitzfelder-Areal weiter? Die Neckarsulmer Stadtverwal- tung wird in der nächsten Gemeinde- ratssitzung am 25. Januar 2022 öffentlich über den aktuellen Sachstand berich- ten. Ein Investor hat das Grundstück von den Voreigentümern erworben und will es bebauen und dringend benötigten Wohnraum schaffen. Doch solange das Petitionsverfahren nicht abgeschlossen ist, ruht das Projekt. Diese Petition ver- folgt das Ziel, Teile des Baumbestands im ehemaligen Biergarten zu erhalten. Die Stadtverwaltung wartet das Ergebnis des Petitionsverfahrens ab, steht aber weiter hinter der Absicht des Investors, im Innen- bereich Wohnungen zu bauen. „Wir müs- sen konsequent an der Innenentwicklung arbeiten, um den Flächenverbrauch im Außenbereich zu begrenzen“, sagt Ober- bürgermeister Steffen Hertwig.

Die Stadt hatte in der Vergangenheit bereits Ankaufsgespräche für das Areal oder Teile davon mit dem Alteigentümer geführt und in diesem Zusammenhang

ein Baumgutachten in Auftrag gegeben.

Es dokumentiert irreparable Schäden an allen vier Bäumen im ehemaligen Biergar- ten und damit auch eine erhöhte Gefahr bei Stürmen. Das Ergebnis dieses Gutach- tens bezieht sich auf die untersuchten Bäume und kann nicht auf den gesamten Baumbestand in Neckarsulm übertragen werden. Als Gutachter wurde ein vom Regierungspräsidium Stuttgart öffentlich bestellter Sachverständiger gewählt. Ende November 2021 haben Bauherr und Gut- achter den Baumbestand bei einem Vor- Ort-Termin erneut untersucht. Das Ergeb- nis bestätigte die ursprüngliche Einschät- zung. Trotzdem hat die Stadtverwaltung in Gesprächen mit dem Investor geprüft, ob das geplante Wohngebäude verklei- nert werden könnte, um zumindest die Winterlinde vorübergehend (langfristig ist sie irreparabel) zu erhalten. Dies lehnt der Investor ab, da er auf die erforderli- che Tiefgarage verzichten müsste und das Projekt insgesamt unwirtschaftlich wäre.

Ein Vorkaufsrecht der Stadt für das Hitzfel-

der-Areal besteht nicht, eine Einigung mit dem Alteigentümer konnte nicht erzielt werden.

Vor mehr als 25 Jahren hat die Stadt Neckarsulm den Willen, möglichst viele wertvolle Bäume zu erhalten, in Sat- zungsform gegossen. Ein Fokus dieser Baumschutzsatzung liegt darauf, gefällte Bäume konsequent zu ersetzen. Sie ist aber kein Instrument, mit dem die Stadt den Erhalt von Bäumen auf Privatgrund- stücken grundsätzlich durchsetzen kann, wenn beispielsweise ein in der Satzung genannter Befreiungstatbestand für eine Fällung greift. Dies wäre unverhältnismä- ßig und würde in das Eigentumsrecht Pri- vater Dritter eingreifen. Die Satzung steht dem Bauvorhaben auf dem Hitzfelder- Areal nicht entgegen, da sie es im Wege einer Befreiung  ausdrücklich erlaubt, baurechtlich genehmigungsfähige Bau- vorhaben zu realisieren. Für die Anwen- dung der Satzung ist allein die Verwaltung zuständig. (snp).

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OB Steffen Hertwig sendet Weihnachtsgrüße an ehemalige Neckarsulmer Bürgerin- nen und Bürger

Auslandsbrief 2021 auf städtischer Homepage abrufbar In seinem traditionellen Brief an die ehe-

maligen Neckarsulmer Bürgerinnen und Bürger im Ausland blickt Oberbürger- meister Steffen Hertwig auf das Jubilä- umsjahr 2021 zurück und bewertet die wichtigsten kommunalpolitischen Ereig- nisse des vergangenen Jahres. Dabei

nehmen die Aktionen und Veranstaltun- gen zum Stadtjubiläum „Stadt Neckar- sulm - 1250 Jahre VOLLERLEBEN“ breiten Raum ein. Die gedruckte und bebilderte Weihnachtspost mit den Weihnachtsgrü- ßen des Oberbürgermeisters wurde im Dezember an rund 240 Adressaten in 27

Ländern verschickt. Einheimische Leserin- nen und Leser können den Auslandsbrief auf der städtischen Homepage unter der Rubrik „Online-Rathaus/Aktuelles/Aus- landsbrief“ aufrufen. (snp)

Sammelstellen für Weihnachtsbäume in Neckarsulm

Ausgediente Bäume können bis Ende Januar an gekennzeichneten Sammelstellen entsorgt werden Die Stadt Neckarsulm hat wieder Sam-

melstellen für Weihnachtsbäume einge- richtet.

Die ausgedienten Bäume können bis Ende Januar an den gekennzeichneten Sammelstellen entsorgt werden. Folgen- de Sammelstellen stehen zur Verfügung:

Kernstadt:

• drei Parkplätze an der Ecke Odenwald- straße/Salinenstraße

• Parkplatz Süd unterhalb des Aquatoll

• Parkplatz an der Hezenbergstraße

• Parkplatz bei der Neuberg-Turnhalle

• Parkplatz beim Friedhof am Wald.

Obereisesheim:

• Parkplatz beim Sportplatz

• Parkplatz beim Sender in der Hälden- straße

Amorbach:

• Parkplatz beim Sportplatz

• Parkplatz an der Zschopaustraße Dahenfeld:

• Am Reisigplatz

Stellungnahmen der Fraktionen, politischen Vereinigungen und Gruppierungen im Gemeinderat

Handlungskonzept zur Schaffung und zum Erhalt von bezahlbarem Wohnraum in Neckarsulm (einschließlich 10-Punkte-Programm)

Im September 2021 schätzte der damali- ge Bundesfinanzminister Olaf Scholz, dass mittlerweile rd. 50 % aller Erwerbstä- tigen einen Wohnberechtigungsschein benötigen, um die Miete ihrer Wohnung bezahlen zu können.

Auch in Neckarsulm herrscht akuter und sich ständig verschärfender Wohnraum- mangel, daher braucht es dringend effi- ziente Handlungsoptionen, um die große Nachfrage nach günstigem, bezahlbarem Wohnraum zu befriedigen, vor allem dann, wenn zukünftig mehr denn je auch klimagerechtes und nachhaltiges Bauen in den Fokus rücken muss: Auch dann muss Wohnen als elementares Grund- recht bezahlbar sein. Wir alle erleben, dass der freie Markt sozial Benachtei- ligte und einkommensschwache Bevöl- kerungsgruppen - die bis weit in die Mitte unserer Gesellschaft reichen - mehr und mehr ausgrenzt.

Was Schaffung und Erhalt von bezahl- barem Wohnraum angeht, befürwortet unsere Fraktion u.a. die innerstädtische Nachverdichtung in Verbindung mit dem Maßnahmenkatalog der vorliegenden Beschlussvorlage.

Das darin enthaltene 10-Punkte-Pro- gramm mit seinen Steuerungselementen wirkt in diesem Sinn und kann dazu bei- tragen, dringend benötigten bezahlbaren neuen Wohnraum zu schaffen, vorhande- nen zu halten und es ermöglicht, dass es in unserer Stadt eine sozial ausgewoge- ne Stadtgemeinschaft gibt, die es zum gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt braucht.

Wir stimmen dieser Vorlage zu und ver- binden damit weitergehende Aufträge an die Verwaltung, wie z.B.

• Leerstände aktiv zu bekämpfen, z.B.

durch Umnutzungsmodelle ggf. auch temporär

• die Zusammenarbeit mit Wohnbau- Genossenschaften auszubauen

• das Senken von Baukosten durch seriel- les Bauen oder auch Modulbauweise in den Blick zu nehmen

• Strategien zur effizienten Wohnraum- nutzung zu entwickeln (wie Wohnen für Hilfe/Wohnungstausch, Wohnungsbör- se, neue Gemeinschaftswohnformen, um nur einige zu nennen.

16.12.2021

Susanne Blawert, Bündnis 90/Die Grünen

Weitere Infos unter

www.neckarsulm.de

(8)

01.01.2021 mit einem CO2-Preis versehen. Unternehmen, die diese Brennstoffe in den Verkehr bringen, werden gesetzlich verpflichtet, für den CO2-Anteil der durch sie gelieferten Brenn- stoffmengen Emissionszertifikate zu erwerben. Dies bedeutet für die Wärmeversorgung, dass die eingesetzten Brennstoffe künftig mit einem gesetzlichen CO2-Preis belastet werden. Dieser beträgt 0,40 Cent netto (0,48 Cent brutto) pro gelieferter Kilowattstunde Wärme ab dem 01.01.2022.

Zum 01. Januar 2022 werden die Kostenpauschalen (Absatz 3) geändert. Die restliche Preisformel (gemäß Anlage 3 zum Wärme- lieferungsvertrag) bleibt bestehen.

4. Kostenpauschalen

netto/brutto Einstellung / Stilllegung der Versorgung (§ 33 AVBFernwär-

meV) 62,00 €

Wiederaufnahme der Versorgung (Ziffer 8.1. der Ergänzenden Allgemeinen Versorgungsbedingungen, § 33 AVBFernwärmeV)

62,00 €/73,78 € Die vorstehenden Bruttopreise enthalten die zurzeit gültige Um- satzsteuer von 19 %.

Neckarsulm, 28.12.2021 Stadtwerke Neckarsulm

Preisanpassung bei den Produkten für die Grund- und Ersatzversorgung mit Erdgas ab 01. Februar 2022

Der Gemeinderat der Stadt Neckarsulm hat die Preisanpassung bei den Erdgasprodukten mit Wirkung ab 01. Februar 2022 wie folgt beschlossen:

Produkte der Grund- und Ersatzversorgung:

Für die Lieferung von Erdgas erheben die Stadtwerke Arbeits- und Grundpreise

Ab dem 01.01.2022 bis 31.01.2022

Produkt Netto-

arbeits- Preis/

Ct./kWh

Brutto- arbeits- preis/

Ct./kWh

Netto- grund- preis/

Mon.

Brutto- grund- preis/

Mon.

Privatkunden SWN Erdgas Basis

bis 10.000 kWh/Jahr 7,40 8,81 3,00 3,57 SWN Erdgas Plus

über 10.000 kWh/Jahr 5,75 6,84 16,50 19,64 Gewerbekunden

SWN Erdgas Gewerbe Basis

bis 10.000 kWh/Jahr

7,40 8,81 3,00 3,57

Ab dem 01.02.2022:

Produkt Netto-

arbeits- Preis/

Ct./kWh

Brutto- arbeits- preis/

Ct./kWh

Netto- grund- preis/

Mon.

Brutto- grund- preis/

Mon.

Privatkunden SWN Erdgas Basis bis

10.000 kWh/Jahr 9,00 10,71 3,00 3,57

SWN Erdgas Plus über

10.000 kWh/Jahr 7,35 8,75 16,50 19,64

Gewerbekunden SWN Erdgas Gewerbe

Basis bis 10.000 kWh/Jahr 9,00 10,71 3,00 3,57 Die vorstehenden Bruttopreise enthalten die zurzeit gültige Um- satzsteuer (19 %). Der Gasverbrauch wird einmal jährlich abgele- sen und abgerechnet. Die Stadtwerke werden daher zum 01. Fe- bruar 2022 eine Abgrenzung anhand der sogenannten jährlichen Gradtagszahlen rechnerisch vornehmen.

Öffentliche

Bekanntmachungen

Preisanpassung der Grund-, der Verrechnungs- und der Arbeitspreise für die Versorgung mit Wärme gül- tig ab 01. Januar 2022

Die Grund-, die Verrechnungs- und die Arbeitspreise werden gemäß der vertraglich vereinbarten Preisgleitklauseln (Anlage 3 Ziffer 2 zum Wärmelieferungsvertrag) jährlich zum 01. Januar angepasst.

Ab 01. Januar 2022 gelten folgende Preise:

1. Jahresgrundpreis (gem. Anlage 3 Ziffer 2.1 zum Wärmelie- ferungsvertrag)

netto 20°-

Spreizung brutto 20°-

Spreizung netto 30°-

Spreizung brutto 30°- Spreizung Zone 1

bis 1.000 l 1,12 € 1,33 € 1,54 € 1,83 € Zone 2

weitere 2.000 l 0,96 € 1,14 € 1,38 € 1,64 € Zone 3

weitere 4.000 l 0,79 € 0,94 € 1,21 € 1,44 € Zone 4

weitere 8.000 l 0,68 € 0,81 € 0,99 € 1,18 € Zone 5

weitere 16.000 l 0,56 € 0,66 € 0,75 € 0,89 € Zone 6

weitere l 0,33 € 0,39 € 0,43 € 0,51 €

2. Jahresverrechnungspreis (gem. Anlage 3 Ziffer 2.2 zum Wärmelieferungsvertrag)

netto brutto

Tarif 1 bis 2.000 l 91,00 € 108,29 €

Tarif 2

2.000 - 3.000 l 142,44 € 169,50 €

Tarif 3

3.000 - 7.500 l 146,40 € 174,22 €

Tarif 4

7.500 - 15.000 l 150,34 € 178,91 €

Tarif 5

15.000 - 25.000 l 249,27 € 296,63 €

Tarif 6

25.000 - 40.000 l 257,17 € 306,03 €

Tarif 7

40.000 - 60.000 l 292,78 € 348,41 €

Tarif 8

60.000 - 100.000 l 320,48 € 381,37 €

3. Arbeitspreis (gem. Anlage 3 Ziffer 2.3 zum Wärmeliefe- rungsvertrag)

netto

Cent/kWh brutto Cent/kWh

Zone 1 bis 500.000 kWh 6,84 8,14

Zone 2 weitere 500.000 kWh 5,24 6,24

Zone 3 weitere 2.000.000 kWh 3,75 4,46 Zone 4 weitere 4.000.000 kWh 2,37 2,82

Zone 5 weitere kWh 1,08 1,29

Mit dem Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz -BEHG) hat die Bundesregierung die CO2-Bepreisung in verbind- licher Form umgesetzt. Danach wird das in fossilen Brennstoffen (wie z. B. Benzin, Heizöl und auch Erdgas) enthaltene CO2 ab dem

(9)

Hierbei werden jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen be- rücksichtigt. Eine Ablesung des Zählerstandes ist daher nicht er- forderlich.

Neckarsulm, 16.12.2021 Stadtwerke Neckarsulm

Satzung zur 13. Änderung der Satzung über die öff entliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Stadt Neckarsulm

Aufgrund von § 46 Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Würt- temberg (WG) in der Fassung vom 03.12.2013 (GBl. S. 389), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233) und der §§ 4, 11 und 142 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl.

S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 2020 (GBl. S. 1095) in Verbindung mit den §§ 2, 11, 13, 17, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden- Württemberg (KAG) in der Fassung vom 17.03.2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233) hat der Gemeinderat der Stadt Neckarsulm am 16.12.2021 folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1

Die Satzung über die öff entliche Abwasserbeseitigung (Abwas- sersatzung - AbwS) der Stadt Neckarsulm vom 27.05.2004 wird wie folgt geändert:

§ 43 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

„Die Vorauszahlungen entstehen jeweils am 15. März, 15.

Juni, 15. September, 15. Dezember sowie für Jahreszahler am 1. Juli eines jeden Jahres.“

In § 43 Abs. 2 wird nach Satz 2 folgender Satz eingefügt:

„Die Vorauszahlungen nach Satz 1 und 2 können auch als Einmalbetrag zum 1. Juli des jeweiligen Jahres geleistet wer- den.“

In § 39 wird Abs. 4 eingefügt mit folgendem Inhalt:

„Die Messeinrichtungen nach Absatz 3 dürfen nur durch ein fachlich geeignetes Installationsunternehmen eingebaut werden. Das Installationsunternehmen hat der Stadt die ord- nungsgemäße Installation sowie die Zählerdaten spätestens 14 Tage nach der Installation schriftlich anzuzeigen. Das gilt auch für den Austausch von Zählern nach den eichrechtli- chen Vorschriften.“

Artikel 2 Die Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO - Ausfertigungsvermerk

Eine Satzung, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekom- men ist, gilt ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Vorschriften über die Öff entlichkeit der Sitzung, die Ge- nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

2. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemein- deordnung wegen Gesetzwidrig keit widersprochen oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsauf- sichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegen- über der Stadt Neckarsulm unter der Bezeichnung des Sach- verhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 dieses Hinweises geltend ge- macht worden, so kann, auch nach Ablauf der in Satz 1 dieses Hinweises genannten Frist, jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Neufassung vom 24. Juli 2000, GBl. S. 582 ber. S. 698).

Neckarsulm, 16.12.2021

gez. Hertwig, Oberbürgermeister

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Heilbronner Feld (Salinenstraße/Ganzhornstraße)“ 4. Änderung, Plan Nr. 06.02/4

hier: Bekanntmachung Einleitungsbeschluss nach § 2 Abs.1 Bau- gesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Stadt Neckarsulm hat in seiner öff entlichen Sitzung am 16.12.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Heilbronner Feld (Salinenstraße/Ganzhornstra- ße)“ 4. Änderung, Plan Nr. 06.02/4 in Neckarsulm beschlossen.

Mit dem Bebauungsplanverfahren soll in innenstadtnaher Lage ein Wohnbauvorhaben im Sinne der städtischen Innenentwick- lungsstrategie realisiert werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flur- stücke Nr. 1462 und 1463. Maßgebend für die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist der Lageplan des Amtes für Stadtentwicklung, Abt. Stadtplanung, vom 11.11.2021.

"Heilbronner Feld (Salinenstraße/ Ganzhornstraße), 4.Änderung"

N:\A611 STADTPLANUNG\PROJEKTE\Stadtplanung\Neckarsulm_SUED\Bplan 06.02_4 Heilbronner Feld Fr. Kienle Hr. Denninger Anlage 1 zu BV 2021-570

06.02/4

11.11.2021

11.11.2021 Denninger

Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwick- lung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB auf- gestellt werden.

Die Öff entlichkeit kann sich auf der Homepage der Stadt Neckar- sulm (www.neckarsulm.de unter „Online Rathaus“ / „Bauen und Wohnen“ / „Aktuelle Bebauungsplanverfahren“) über die allge- meinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswir- kungen der Planung informieren.

Ergänzend hierzu hängen der Abgrenzungsplan sowie die Sach- darstellung und Begründung der Beschlussvorlage der Verwal- tung ab dem Tage dieser Bekanntmachung bis einschließlich 09.02.2022 an der Glasfassade des Eingangsbereiches des Rat- hauses Gebäude B (Zugang vom Marktplatz) aus.

Stellungnahmen zu den genannten Unterlagen können wäh- rend der Auslegungsfrist schriftlich per Post (Stadt Neckarsulm - Bauverwaltungsamt - Marktstraße 18, 74172 Neckarsulm), Fax (07132/3511463) oder E-Mail (Juliane.Koch@Neckarsulm.de) ab- gegeben werden. Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung (07131/35-463) mög- lich. Es gelten grundsätzlich die aktuellen Corona-Bestimmungen (derzeit 3G-Regel plus das Tragen einer FFP2-Maske).

Der Bebauungsplan wird erst nach dieser frühzeitigen Bürger- beteiligung weiter ausgearbeitet. Auf die sich hieran später an- schließende öff entliche Auslegung des Bebauungsplanentwur- fes wird dann zu gegebener Zeit hingewiesen.

Neckarsulm, 17.12.2021

gez. Steff en Hertwig, Oberbürgermeister

Stadtteil Obereisesheim

Stadtverwaltungsstelle, Hauptstraße 34 Leiter: Ortsvorsteher Andreas Gastgeb E-Mail: andreas.gastgeb@neckarsulm.de Tel. Verwaltungsstelle 35-340

i

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werden sie zu Fuß durchgeführt und dauern – je nach Ziel der Kartierung – zwischen 15 Minuten bis zu mehreren Stunden pro Tag.Eventuelle Schäden

Durch die Kartierungsarbeiten werden im Regelfall keine Schä- den verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kom- men, werden diese durch die TransnetBW GmbH bzw. durch die von ihr beauftragten Firmen zeitnah beseitigt oder entsprechend den gesetzlichen Regelungen in § 44 Absatz 3 Energiewirt- schaftsgesetz (EnWG) entschädigt.

Bekanntmachung und Termine

Die Berechtigung zur Durchführung dieser Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 NABEG. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nut- zungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Die Kartierungsarbeiten erfolgen in der Stadt Neckarsulm im Zeitraum von 01.02.2022 bis 31.12.2022.

Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus den Flurstücklis- ten und den zugehörigen Planunterlagen. Diese können auf der Homepage der Stadt Neckarsulm (www.neckarsulm.de unter

„Online Rathaus“ / „Bauen und Wohnen“ / „Aktuelle Bebauungs- planverfahren“) eingesehen werden oder liegen am Auslageort der Stadt Neckarsulm, Flur des Bauverwaltungsamtes, Markt- straße 18, 74172 Neckarsulm, zur öffentlichen Einsicht aus. Bit- te beachten Sie, dass eine Einsicht der ausgelegten Unterlagen nur nach telefonischer Anmeldung unter 07132 35-463 möglich ist. Es gelten grundsätzlich die aktuellen Corona-Bestimmungen (derzeit 3G-Regel sowie das Tragen einer FFP2-Maske).

Mitarbeitende der TransnetBW GmbH oder von ihr beauftragte Firmen informieren die von den genannten Maßnahmen berühr- ten Eigentümer und Nutzungsberechtigten zusätzlich schriftlich, sofern im Rahmen der Kartierungen temporäre Installationen (z.B. Nistkästen oder Lockstöcke) ausgebracht werden.

Kontakt für Rückfragen

Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der Kartierungs- arbeiten stehen Mitarbeitende der TransnetBW GmbH zur Verfü- gung: TransnetBW GmbH, Tel.: 0800/3804701

E-Mail: suedlink@transnetbw.de transnetbw.de/suedlink

TenneT ist bei SuedLink für den nördlichen Trassenabschnitt und die Konverter in Schleswig-Holstein und Bayern zuständig. In den Zuständigkeitsbereich von TransnetBW fallen der südliche Tras- senabschnitt und der Konverter in Baden-Württemberg.

Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses Mainz, 04.01.2022

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Brucknerstraße 2, 55127 Mainz

3800R23-422.03/Ne-005/4

Planfeststellung für die Sicherung des Seitenkanals Kochendorf, die Verlängerung der Schleuse Kochendorf mit dem Ausbau des unteren Vorhafens sowie den Neubau einer Fischaufstiegsanlage (Neckar-km 103,600 bis 107,900)

Bekanntmachung

über die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses der Ge- neraldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt vom 21.12.2021 – 3800R23-422.03/Ne-005/4, für o. g. Vorhaben nebst den dazuge- hörenden, festgestellten Planunterlagen.

Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt hat gemäß I.

§ 14b des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) in Verbin- dung mit § 74 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) am 21.12.2021 den Planfeststellungsbeschluss für o. g. Vorhaben er- lassen. Gemäß § 74 Abs. 4 Satz 2 VwVfG ist eine Ausfertigung des mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Beschlusses und eine Ausfertigung des festgestellten Planes zur Einsicht auszule- gen.

Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunter-II.

lagen liegen in der Zeit vom 21.01.2022 bis 04.02.2022, jeweils Bekanntmachung des Landkreises Heilbronn

Stadt: Neckarsulm

Gemarkung: Obereisesheim

Umlegung: Erweiterung Nördlich der Römerstraße

Bekanntmachung des Beschlusses über die Unanfechtbar- keit des Umlegungsplans der Umlegung „Erweiterung Nörd- lich der Römerstraße“, Gemarkung Obereisesheim

Der Umlegungsplan (bestehend aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis) der Umlegung Erweiterung Nörd- lich der Römerstraße, Gemarkung Obereisesheim, welcher durch Beschluss der Umlegungsstelle vom 30.11.2021 aufgestellt wur- de, ist am 19.12.2021 unanfechtbar geworden.

Mit dieser Bekanntmachung wird nach § 72 Abs. 1 des Bauge- setzbuchs vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung der bisherige Rechtszustand durch den im Um- legungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Flurstücke ein. Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig. Die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird durch die Um- legungsstelle veranlasst. Bis zur Berichtigung des Grundbuchs ist die Einsicht in den Umlegungsplan jedem gestattet, der ein be- rechtigtes Interesse darlegt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Feststellung der Unanfechtbarkeit kann innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe beim Landratsamt Heilbronn, Ver- messungsamt, Lerchenstr. 40, 74072 Heilbronn durch einen An- trag auf gerichtliche Entscheidung angefochten werden. Der Antrag muss den Verwaltungsakt bezeichnen, gegen den er sich richtet. Er soll die Erklärung, inwieweit der Verwaltungsakt an- gefochten wird, und einen bestimmten Antrag enthalten. Er soll die Gründe sowie die Tatsachen und Beweismittel angeben, die zur Rechtfertigung des Antrags dienen. Der Antrag kann ohne Rechtsanwalt gestellt werden. Für weitere prozessuale Erklärun- gen ist jedoch die Mitwirkung eines vertretungsberechtigten An- walts erforderlich.

Über den Antrag entscheidet das Landgericht Stuttgart, Kammer für Baulandsachen.

Heilbronn, 23.12.2021

Landratsamt Heilbronn - Umlegungsstelle gez. Franziska Wild

SuedLink: Ankündigung von Kartierungsarbeiten in der Stadt Neckarsulm

Die Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH und TenneT TSO GmbH planen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink.

Aktuell läuft im Abschnitt E2 (Landesgrenze Bayern/Baden-Würt- temberg – Bad Friedrichshall) das Planfeststellungsverfahren. Die Bundesnetzagentur hat hierzu nach § 20 Netzausbaubeschleuni- gungsgesetz (NABEG) den Untersuchungsrahmen festgelegt. Die Bundesnetzagentur hat hierzu nach § 20 Netzausbaubeschleu- nigungsgesetz (NABEG) den Untersuchungsrahmen festgelegt.

Die biologischen Kartierungen dienen der Ermittlung und Er- weiterung der Datengrundlage, um die Vereinbarkeit von Sued- Link mit dem Natur- und Artenschutz zu prüfen. Die gewonne- nen Daten und deren fachliche Bewertung sind Bestandteil der sogenannten Unterlagen nach § 21 NABEG. Mit den geplanten Untersuchungen ist keine Festlegung für einen Leitungsverlauf verbunden.

Umfang der Kartierungsarbeiten

Die Kartierzeiträume orientieren sich an den verschiedenen Le- benszyklen der Fauna und Flora. Auch Art und Umfang der Kartie- rungen sind abhängig von der Art bzw. Artengruppe, die kartiert wird und können – je nach Artengruppe – in Form von Begehun- gen und Sichtbeobachtungen, aber auch durch das Ausbringen von Lockstöcken oder Hand- und Kescherfängen erfolgen.

Informationen zu den Kartierungsarbeiten

Für die Kartierungen ist es erforderlich, land- oder forstwirt- schaftlich genutzte, private und öffentliche Wege und im Einzel- fall Grundstücke zu betreten und / oder zu befahren. In der Regel

(11)

einschließlich, während der Dienststunden zur Einsicht unter Ein- haltung der jeweils aktuell geltenden Corona-Bestimmungen aus bei1. Stadt Heilbronn

Technisches Rathaus, Bauverwaltungsamt, Cäcilienstraße 49, 74072 Heilbronn EG, Zimmer A0.12

Montag bis Mittwoch 8:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 bis 18:00 Uhr

Freitag 8:00 bis 12:30 Uhr

Telefonische Terminvereinbarung zur Einsichtnahme bitte unter 07131/56-3383

2. Stadt Neckarsulm

Rathaus, Bauverwaltungsamt, Marktstraße 18, 74172 Neckarsulm Einsicht in die Unterlagen ausschließlich nach telefonischer An- meldung unter 07132/35-463

3. Stadtverwaltung Bad Friedrichshall

Rathaus, Fachbereich III - Planen und Bauen, Flur 2. Etage Rathausplatz 1, 74177 Bad Friedrichshall

Montag bis Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr Montag und Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr Dienstag 14:00 bis 18:30 Uhr

Einsicht in die Unterlagen nur nach telefonischer Terminverein- barung unter 07136/832-661

4. Gemeinde Untereisesheim

Rathaus, Bauamt, Rathausplatz 1, 74257 Untereisesheim 1. OG im Flur

Montag, Dienstag, Donnerstag

8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr

Einsicht in die Unterlagen nur nach telefonischer Terminverein- barung unter 07131/9974-30

Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunter- lagen stehen darüber hinaus mit der Bekanntmachung ab dem 21.01.2022 (Beginn der Auslegung) im Internet unter https://

www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfah- ren/DE/500_Kochendorf.html zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Im Zweifel ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich (§ 27a Abs. 1 Satz 4 VwVfG).

Es wird darauf hingewiesen, dass mit Ende der Auslegungsfrist III.

der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den übrigen Betroffe- nen als zugestellt gilt.

Im Auftrag Wayand

Bekanntmachung

Wasserverband Neuenstadter Brettach, Sitz 74626 Bretzfeld Jahresrechnung 2019

Die Verbandsversammlung hat am 30.11.2021 die Jahresrech- nung 2019 festgestellt mit Einnahmen und Ausgaben von je

113.626,30 € davon im Verwaltungshaushalt mit je 113.626,30 € davon im Vermögenshaushalt mit je 0,00 € Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht liegen in der Zeit vom 18.1.2022 bis 26.1.2022 (je einschließlich) während der üblichen Sprechzeiten im Rathaus Bretzfeld, Adolzfurter Straße 12, öffent- lich aus.

Bis auf Weiteres ist das Rathaus der Gemeinde Bretzfeld für Be- sucher geschlossen. Der Dienstbetrieb bleibt jedoch aufrecht- erhalten. Nach vorheriger terminlicher Absprache unter der Te- lefonnummer 07946/771-0 oder per E-Mail an sabrina.muhler@

bretzfeld.de ist die Einsichtnahme in die ausgelegte Jahresrech- nung und den Rechenschaftsbericht möglich; Schutzvorkehrun- gen sind getroffen.

Wasserverband Neuenstadter Brettach, Sitz 74626 Bretzfeld Haushaltssatzung 2020

Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt§ 1

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen € 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 112.600 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendun-

gen von 112.600

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo

aus 1.1 und 1.2) von 0

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge

von 0

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwen-

dungen von 0

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus

1.4 und 1.5) von 0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus

1.3 und 1.6) von 0

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit von 112.600

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit von 112.600

2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Er- gebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 0 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investiti-

onstätigkeit von 15.000

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investiti-

onstätigkeit von 15.000

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Sal-

do aus 2.4 und 2.5) von 0

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 0 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzie-

rungstätigkeit von 0

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzie-

rungstätigkeit von 0

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 0 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungs-

mittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 0

Kreditermächtigung§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 €.

Verpflichtungsermächtigungen§ 3 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haus- haltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungs- ermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 €.

Kassenkredite§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 25.000

€.

Beiträge der Verbandsmitglieder§ 5

Für das Haushaltsjahr 2020 werden voraussichtlich Beiträge in Höhe von 76.500 € nach §§ 19 und 22 der Satzung von den Mit- gliedern erhoben:

Betriebsumlage 61.500 €

Kapitalumlage 15.000 €

(12)

Verpflichtungsermächtigungen§ 3 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haus- haltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungs- ermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 €.

Kassenkredite§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 25.000 €.

Beiträge der Verbandsmitglieder§ 5

Für das Haushaltsjahr 2021 werden voraussichtlich Beiträge in Höhe von 481.800 € nach §§ 19 und 22 der Satzung von den Mit- gliedern erhoben:

Betriebsumlage 81.800 €

Kapitalumlage 400.000 €

Bretzfeld, 1.12.2021

gez. Piott, Verbandsvorsitzender

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 18.1.2022 bis 26.1.2022 (je einschließlich) während der üblichen Sprechzeiten beim Bür- germeisteramt Bretzfeld, Adolzfurter Straße 12, öffentlich aus.

Bis auf Weiteres ist das Bürgermeisteramt Bretzfeld für Besucher geschlossen. Der Dienstbetrieb bleibt jedoch aufrechterhal- ten. Nach vorheriger terminlicher Absprache unter der Tel. Nr.

07946/771-0 oder per E-Mail an sabrina.muhler@bretzfeld.de ist die Einsichtnahme in den ausgelegten Haushaltsplan möglich;

Schutzvorkehrungen sind getroffen.

Wasserverband Neuenstadter Brettach, Sitz 74626 Bretzfeld Eröffnungsbilanz zum 1.1.2020

Die Verbandsversammlung des Wasserverbands Neuenstadter Brettach hat am 30.11.2021 die Eröffnungsbilanz zum 1.1.2020 gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung sowie der Gemein- dehaushaltsverordnung formell mit folgenden Summen festge- stellt:

Aktiva

1. Vermögen 17.948.946

1.2 Sachvermögen 17.904.222

1.2.1 Unbebaute Grundstücke 2.897.534 1.2.2 Bebaute Grundstücke 578.542 1.2.3 Infrastrukturvermögen 14.428.146

1.3 Finanzvermögen 44.724

1.3.8 Liquide Mittel 44.724

Summe Aktiva 17.948.946

Passiva

1. Eigenkapital 0

2. Sonderposten 17.904.222

2.1 für Investitionszuweisungen 17.904.222

4. Verbindlichkeiten 44.724

4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leis-

tung 431

4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 44.293

Summe Passiva 17.948.946

Die Eröffnungsbilanz liegt in der Zeit vom 18.1.2022 bis 26.1.2022 (je einschließlich) während der üblichen Sprechzeiten beim Bür- germeisteramt Bretzfeld, Adolzfurter Straße 12, öffentlich aus.

Bis auf Weiteres ist das Bürgermeisteramt Bretzfeld für Besucher geschlossen. Der Dienstbetrieb bleibt jedoch aufrechterhal- ten. Nach vorheriger terminlicher Absprache unter der Tel. Nr.

Bretzfeld, 1.12.2021

gez. Piott, Verbandsvorsitzender

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 18.1.2022 bis 26.1.2022 (je einschließlich) während der üblichen Sprechzeiten beim Bür- germeisteramt Bretzfeld, Adolzfurter Straße 12, öffentlich aus.

Bis auf Weiteres ist das Bürgermeisteramt Bretzfeld für Besucher geschlossen. Der Dienstbetrieb bleibt jedoch aufrechterhal- ten. Nach vorheriger terminlicher Absprache unter der Tel. Nr.

07946/771-0 oder per E-Mail an sabrina.muhler@bretzfeld.de ist die Einsichtnahme in den ausgelegten Haushaltsplan möglich;

Schutzvorkehrungen sind getroffen.

Wasserverband Neuenstadter Brettach, Sitz 74626 Bretzfeld Haushaltssatzung 2021

Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt§ 1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen € 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 227.600 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendun-

gen von 227.600

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Sal-

do aus 1.1 und 1.2) von 0

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge

von 0

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwen-

dungen von 0

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus

1.4 und 1.5) von 0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe

aus 1.3 und 1.6) von 0

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit von 227.600 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufen-

der Verwaltungstätigkeit von 227.600 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Er-

gebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 0 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investiti-

onstätigkeit von 400.000

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investiti-

onstätigkeit von 400.000

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 0 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüber-

schuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 0 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzie-

rungstätigkeit von 0

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzie-

rungstätigkeit von 0

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 0 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzie-

rungsmittelbestands, Saldo des Finanz- haushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 0

Kreditermächtigung§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 €.

Referenzen

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