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vom 04. bis 07.April 2022 jeweils von 10:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr,

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Der Dekan

Fachbereich Sozialwesen Prof. Dr. Mirko Sporket Postanschrift:

Hüfferstraße 27 48149 Münster Besucheranschrift:

Friesenring 32 48147 Münster fon +49 251 83-65705 fax +49 251 83-65702 sporket@fh-muenster.de fon +49 251 83-65701 fax +49 251 83-65702 dekanat-sw@fh-muenster.de Auskunft erteilt

Andrea Soetkamp Ingo Füchtenbusch Aktenzeichen www.fh-muenster.de FH Münster Postfach 3020 48016 Münster

An die

Studienanfänger*innen im

Bachelorstudiengang Soziale Arbeit Sommersemester 2022

Liebe Studienanfänger*innen,

bald ist es soweit und das Semester bzw. Ihr Studium an der FH Münster startet. Im Namen des Fachbereiches Sozialwesen begrüße ich Sie als neue Studierende, heiße Sie herzlich willkommen und möchte mit diesem Schreiben wichtige Hinweise zu Ihrem Studienstart geben.

Ihr Studium beginnt mit einer viertägigen Einführungsveranstaltung

vom 04. bis 07.April 2022 jeweils von 10:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr,

zu der ich Sie hiermit herzlich einlade.

Bitte richten Sie sich darauf ein, dass an diesen 4 Tagen ggf. auch die Abende für Veranstaltungsteile und gemeinsame Aktivitäten spontan eingeplant werden können.

Während der Einführungsveranstaltung erhalten Sie, eingeteilt in feste Kleingruppen und angeleitet von studentischen Tutor*innen, einen Überblick über die Studienbedingungen und die Studienorganisation an unserem Fachbereich und lernen Mitstudierende, Lehrende und Tutor*innen kennen. Sie werden über wichtige Grundlagen Ihres Studiums wie die Prüfungsordnung und das Modulhandbuch des Studiengangs informiert und wählen Ihre Seminare und Veranstaltungen für das erste Semester. Es ist daher im Vorfeld nicht erforderlich, dass Sie sich eigenständig zu Kursen oder Veranstaltungen für das erste Semester über unser Lernmanagementsystem anmelden.

Wie und unter welchen Bedingungen die Einführungsveranstaltung Anfang April stattfinden wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer planbar. Am Montag, den 28.03.2022, werden Sie daher von Ihren Münster, 20.01.2022

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zuständigen Tutor*innen noch einmal per Mail an Ihre FH-Mailadresse über den genauen Ablauf der Einführungsveranstaltung je nach aktuellem Stand informiert.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird ab Beginn Ihres Studiums lediglich Ihre persönliche FH- Mailadresse genutzt. Um keine wichtigen Informationen rund um den Studienstart aber auch darüber hinaus zu verpassen, beachten Sie ab jetzt bitte regelmäßig Ihren FH-Mailaccount, spätestens jedoch am 28.03.2022.

Eine genaue Anleitung zur Einrichtung und zum Abrufen der Mails ist diesem Schreiben beigefügt.

Die Datenverarbeitungszentrale der FH Münster (kurz DVZ) hat unter folgendem Link ebenfalls hilfreiche Informationen und Anleitungen rund um das Studium zusammengestellt https://confluence.fh- muenster.de/display/howto

Die laufenden Veranstaltungen beginnen für Sie am Montag, den 11.04.2022.

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie als Studienanfänger*in zugleich als Mutter bzw. Vater die Betreuung Ihres Kindes organisieren müssen, melden Sie sich bitte per Mail bei Anna Möllenbeck (a.moellenbeck@fh- muenster.de), um weitere Informationen über zu planende Vorlesungs- und Modulzeiten zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

und den besten Wünschen für Ihr Studium

Prof. Dr. Mirko Sporket -Dekan-

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Wo finde ich meine FH-Mails?

1. Der schnellste und einfachste Weg zu den FH-Mails führt über die Adresse

https://webmail.fh-muenster.de/

2. Auf der Seite gibt es zwei verschiedene Programme zur Auswahl. Für Studierende gibt es Roundcube.

3. Um nun auf die Mails zugreifen zu können, müssen Sie sich anmelden. Hierfür geben Sie die FH-Kennung und das dazugehörige Passwort ein und klicken auf „Anmelden“.

Übrigens: Die FH-Mailadresse besteht immer aus der FH-Kennung plus @fh- muenster.de, also in diesem Beispiel sl660133@fh-muenster.de. Um sicher zu gehen, dass alles funktioniert und Sie die Mails auch finden, können Sie sich eine Testmail an die eigene FH-Mailadresse schicken. Finden Sie diese danach im Postfach, steht einem gelungenen Start ins Studium an dieser Stelle nichts mehr im Wege.

Wenn es doch zu Schwierigkeiten kommt, können Sie sich auch jederzeit an

it-support@fh-muenster.de wenden.

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Ihr Studienplatz im Studiengang

“Soziale Arbeit“ (Bachelor)

Liebe Studienbewerber*innen,

der Fachbereich Sozialwesen freut sich sehr, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass Ihre Bewerbung um einen Studienplatz im Studiengang Soziale Arbeit erfolgreich gewesen ist!

In der Anlage erhalten Sie zwei Schreiben, mit denen wir Sie informieren wollen, wie es nun weitergeht.

Das Service Office für Studierende der Fachhochschule informiert Sie über die offizielle Zulassung und erläutert, in welcher Frist Sie die Einschreibung vornehmen können bzw. welche Unterlagen Sie dazu einreichen müssen. Spezielle Fragen zur Einschreibung beantwortet Ihnen das Service Office unter der Tel.-Nr. 0251/83-64700.

Um in den Studiengang Soziale Arbeit eingeschrieben zu werden, ist unter anderem der Nachweis einer praktischen Tätigkeit (Vorpraktikum) erforderlich. Allerdings gibt es

augenblicklich aufgrund der Pandemie auch folgende alternative Regelung: Ist es aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Situation nicht möglich, das Vorpraktikum vor Beginn des Studiums (vollständig) abzuleisten, kann dies ganz oder teilweise noch während des Studiums nachgeholt werden. Die vollständige Ableistung muss bis zum Ende des vierten Semesters beim Referat Praxis & Projekte des Fachbereichs Sozialwesen nachgewiesen werden. Dort erfolgt auch die Überprüfung Ihres Vorpraktikums.

Bitte senden Sie die eingescannten Nachweise über die Ableistung des Vorpraktikums an fb10-repp@fh-muenster.de.

Zum Abgleich Ihrer Zugangsvoraussetzungen verweisen wir auf unsere Internetseite mit Informationen, Anregungen und Praxisbeispielen:

https://www.fh-

muenster.de/sw/referatpraxisprojekte/repp.php

Unser Referat Praxis & Projekte hat darüber hinaus die beiliegende Information „Das Vorpraktikum als studiengangsspezifische Voraussetzung“ verfasst.

Falls nach der Lektüre der beiden beigefügten Informationsschreiben noch Fragen offengeblieben sind, dann wenden Sie sich bitte an die jeweils aufgeführten Ansprechpartner*innen. Diese können Ihnen während der angegebenen Zeiten verbindliche Auskünfte erteilen. Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Informationen im Internet.

Ich freue mich, Sie bald als neue Studierende an unserem Fachbereich begrüßen zu können.

Mit freundlichen Grüßen Prof. Dr. Mirko Sporket - Dekan -

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Corona bedingt ist die Einschreibung nur per Post möglich.

Beachten Sie dabei bitte den folgenden Ablauf :

Schritt 1 : Anerkennung des Grundpraktikums im Referat Praxis & Projekte

Die Anerkennung des Grundpraktikums beantragen Sie im Referat für Praxis und Projekte.

FH Münster

Fachbereich Sozialwesen Referat Praxis & Projekte Friesenring 32

48147 Münster

Tel: 0251 83-65715 (di, mi, do 9:30 - 12:30 Uhr) Fax: 0251 83-65702

fb10-RePP@fh-muenster.de

Für die Anerkennung schicken Sie bitte die Nachweise über Ihr Praktikum / Ihre Berufsausbildung, bei einem noch unvollständigen Praktikum bitte die vorläufigen Nachweise, eingescannt per Email an die o. a. Adresse. Bitte geben Sie für etwaige Rückfragen Ihre Telefonnummer an!

Sollten Sie noch kein Praktikum begonnen haben, teilen Sie dies dem Referat für Praxis & Projekte mit.Sie werden nur eingeschrieben, wenn das Service Office für Studierende die Bestätigung vom Referat fürPraxis & Projekte bekommt.

Ist es aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie nicht möglich, das Vorpraktikum vor Beginn des Studiums abzuleisten, können Zeiten zum Vorpraktikum noch während des Studiums abgeleistet werden. Dieses muss dann spätestens bis zum Ende des 4. Semesters beim Referat Praxis & Projekte vollständig nachgewiesen werden. Nicht zu Ende geführte Freiwilligendienste (coronabedingt) werden anerkannt, solange dies aus dem Nachweis hervorgeht.

Sollte das Praktikum nicht innerhalb der Frist nachgewiesen werden, werden Sie zum Ende des vierten Fachsemesters exmatrikuliert!

Der Fachbereich Sozialwesen legt ganz besonderen Wert auf die Ausgestaltung und Anleitung des als besondere Zugangsvoraussetzung geforderten Praktikums. Überprüfen Sie bitte, ob Ihr Praktikum / Ihre Berufsausbildung den Anforderungen entspricht.

https://www.fh-muenster.de/fb10/referatpraxisprojekte/vorpraktikum.php?p=5,0

Schritt 2: Einschreibung im Service Office für Studierende

Die Einschreibung an der FH Münster beantragen Sie bitte im Service Office für Studierende.

FH Münster

Service Office für Studierende Frau B. Langer

Postfach 3020 48016 Münster

Für die Einschreibung schicken Sie bitte die Unterlagen (siehe Checkliste) per Post an die o. a. Postfachadresse.

Das Referat Praxis und Projekte wird uns nach der Prüfung Ihres Vorpraktikums mitteilen, ob wir Sie einschreiben können.

Zulassungsbescheid und Studienbescheinigung (Nachweis nach erfolgter Einschreibung) finden Sie in Ihrem myFH- Portal unter >>>MEIN STUDIUM >>MEINE DOKUMENTE<<<

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Seite

1 2 3 5 6 7 8 9

Einschreibungsunterlagen

Studiengang: Soziale Arbeit (Bachelor)

Inhaltsübersicht

Informationen zum Semesterticket

Informationen zur FH Card (Studierendenausweis) Checkliste

Hinweise zu den einzusendenden Unterlagen Erklärung für das Prüfungsamt

Einwilligung der Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen Erläuterungen zur Beglaubigung

Zentrale Servicestellen für Fragen rund um Ihr Studium

Send

en Sie bitte die Unterlagen gemäß Antrag zur Einschreibung per Post im Service Office für Studierende ein.

Eine persönliche Abgabe ist nicht möglich.

Anschrift zu

m

Ein

senden

der Einschreibungsunterlagen

FH Münster

Service Office für Studierende z. Hd. Frau Langer

Postfach 30 20 48016 Münster

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Das NRW-Semesterticket an der FH Münster

An der FH Münster erhalten Sie Ihr NRW-Semesterticket in Form eines Online-Smartphone-Tickets.

Dieses Ticket können Sie selbst im Internet downloaden.

Wie kommen Sie an Ihr Semesterticket?

Sie loggen sich mit Ihrer FH-Kennung und Ihrem persönlichen Passwort in Ihr myFH-Portal ein. Dort finden Sie einen Link zum Downloaden des Semestertickets. Folgen Sie bitte den Anweisungen. Den Download (pdf-Dokument) können Sie sowohl auf Ihrem Smartphone als auch in ausgedruckter Version bei Fahrten mit dem öffentlichen Personennahverkehr mit sich führen.

Achtung! Der Download funktioniert nur, wenn Sie vollständig immatrikuliert sind und der Semesterbeitrag auf dem Konto der FH Münster eingegangen ist.

Vertragspartner bzgl. des Semestertickets sind die Verkehrsbetriebe und der Allgemeine Studieren- denausschuss (AStA) der FH Münster. Der AStA hat mit den Verkehrsbetrieben ausgehandelt, dass Studienanfänger bereits vier Wochen vor dem Semesterbeginn das Ticket für Studienzwecke (Besuch von Vorkursen, Orientierung/Wohnungssuche am Studienort) zusammen mit einer Zusatz- bescheinigung des AStA nutzen dürfen. Es gibt allerdings eine Einschränkung! Das Ticket gilt vom 01.02. bis zum 28./29.02. (Sommersemester) bzw. vom 01.08. bis zum 31.08. (Wintersemester) nur im Verkehrsverbund VGM/VRL. Ab dem 01.03. bzw. 01.09. können Sie das Ticket NRW-weit nutzen.

Die Zusatzbescheinigung und weitere Informationen zum neuen Semesterticket finden Sie auf den Internetseiten des AStA.

http://www.astafh.de/

Rückfragen zum Semesterticket richten Sie bitte nur an den AStA der FH Münster.

Tel.: 0251 836499-1 Öffnungszeiten:

Fax: 0251 836499-0 Mo: 12-16 Uhr info@astafh.de Di-Do: 10-16 Uhr AStA der FH Münster

Johann-Krane-Weg 23 48149 Münster

Fr: 10-14 Uhr

Sollte es Schwierigkeiten beim Download des Semestertickets geben, wenden Sie sich bitte an den IT-Support der FH Münster.

Montag bis Freitag Tel: 0251 83-64911 08.00 bis 21.00 Uhr it-support@fh-muenster.de

Seite 1

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Der Studierendenausweis – Ihre FH Card

Studierende der FH Münster erhalten nach erfolgter Einschreibung eine multifunktionale Chipkarte mit Foto als Studierendenausweis.

Den Button zum Fotoupload finden Sie im myFH-Portal unter der Rubrik „Mein Studium“. Der Upload ist selbsterklärend. www.fh-muenster.de/myfh

Nur wenn Sie ein Foto ins myFH-Portal eingestellt haben, wird Ihre FH Card produziert und verschickt.

Die Karte bietet folgende Funktionalitäten

• Sichtausweis - Sie weisen eindeutig Ihren Studierendenstatus nach und erhalten vergünstigten Eintritt ins Theater, Kino, Schwimmbad, ...

• Mensakarte - Sie bezahlen mit Ihrem Studierendenausweis Speisen und Getränke in der Mensa.

• Bibliotheksausweis - Sie nutzen Ihren Ausweis zur Medienausleihe und -rückgabe in den Bibliotheken der FH Münster.

• Kopierkarte - Sie zahlen mit der Karte die Kopien und Drucke an den im Hochschulbereich öffentlich zugänglichen Kopiergeräten.

Wann und wie bekomme ich die FH Card?

Die FH Münster wird die Studierendenausweise ab Ende Februar per Post zustellen.

Stimmt Ihre Anschrift? Kontrollieren Sie bitte im myFH-Portal Ihre Adressdaten. Sollte Ihre Adresse nicht stimmen, können Sie dem Service Office für Studierende online (https://www.fh-

muenster.de/studium/a-z/adressaenderung.php) Ihre korrekte Anschrift mitteilen.

Steht Ihr Name auf dem Postkasten? Die Postzustellung kann nur reibungslos klappen, wenn Ihr Name gut leserlich auf dem Postkasten steht.

Haben Sie ein Foto hochgeladen? Nur wenn Sie ein aktuelles Foto ins myFH-Portal eingestellt haben, wird Ihr Studierendenausweis produziert und verschickt.

Mit der Karte erhalten Sie auch eine Datenübersicht, der Sie alle Daten entnehmen können, die auf der Karte aufgedruckt oder im Chip abgespeichert sind. Außerdem informieren wir Sie detailliert über die mit der Karte verbundenen Datenschutzaspekte.

Seite 2

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Checkliste

Vorname:

Geburtsdatum: Studiengang:

1. Antrag auf Immatrikulation (Original mit Unterschrift)

Das Antragsformular haben Sie am Ende der Online-Immatrikulation ausgedruckt. Sollten Sie es versäumt haben, den Antrag auf Immatrikulation auszudrucken, finden Sie das Antragsformular in Ihrem myFH- Portal unter der Rubrik "Meine Bewerbungen". Es befindet sich unterhalb Ihres Bewerbungsantrages, für den Sie die Immatrikulation beantragt haben.

2. Checkliste

3. Zulassungsbescheid (einfache Kopie)

4. Wenn Sie die Sprachprüfung Deutsch als Fremdsprache bestanden haben: Beleg über die Zahlung des Semesterbeitrags (301,34 €) (einf. Kopie oder Ausdruck bei Online-Banking) (Erläuterungen s. Anlage Seite 5)

5. Personalausweis oder Pass (einfache Kopie)

6. Ich habe mein Foto für den Studierendenausweis hochgeladen

7. Zeugnisse mit Notenübersicht und Deutschnachweis (beglaubigte Kopien)

Schulabschlusszeugnis, Hochschulaufnahmeprüfung, Feststellungsprüfung des Studienkollegs, Studiennachweise (entsprechend Uploads) in Originalsprache und Übersetzung;

Deutschnachweise sind: TestDaF Niveaustufe 4, DSH 2 und telc Deutsch C 1 Hochschule. Mehr Informationen auf unseren Internetseiten:

https://www.fh-muenster.de/studium/studienbewerbung/zugangsvoraussetzungen-international.php

8. Besondere Zugangsvoraussetzungen

a) Bescheinigung zum Vorpraktikum (Das Referat Praxis & Projekte teilt uns nach der Prüfung Ihres Vorpraktikums mit, ob Sie eingeschrieben werden können.) (Erläuterungen siehe Anlage S. 5)

Bewerbernummer:

Name:

Adressänderung?

Bitte nur ausfüllen, wenn sich die Adresse seit der Online-Bewerbung geändert hat.

neue Anschrift:

Unterlagen zu Punkt 1. bis 9. müssen von jedem Bewerber eingesandt werden

Soziale Arbeit (Bachelor)

Seite 3

(10)

9.

10.

11.

12.

13. Studienbescheinigung der Ersthochschule (Original) - mit Angabe des Studienganges und Fachsemesters - (nur einzureichen von Zweithörerinnen/Zweithörern)

Unterlagen zu Punkt 14 müssen nur eingereicht werden, wenn Sie noch minderjährig sind.

14. Einwilligung der Erziehungsberechtigten, dass Sie das Studium aufnehmen dürfen.

(Formular s. Anlage Seite 8)

- jeweils mit Angabe der gesamten Studienzeit und des Studienganges -

Die Unterlagen zu Punkt 11. bis 13. müssen nur eingereicht werden wenn Sie bereits an einer anderen deutschen Hochschule eingeschrieben sind oder waren.

(Notenspiegel) (Original)

Bescheinigung über bisher erbrachte Prüfungsleistungen und –versuche

Exmatrikulationsbescheinigung von allen bisher besuchten deutschen Hochschulen (Kopie) Erklärung für das Prüfungsamt (Original) (Formular s. Anlage Seite 7)

Dieser Vordruck muss von jeder Studienbewerberin bzw. jedem Studienbewerber ausgefüllt werden.

Wenn Sie noch nicht an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren, tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein, kreuzen unter Punkt 1. “nein” an und unterschreiben das Formular.

Digitaler Krankenversicherungsnachweis (Meldegrund 10 für die FH Münster - Absendernummer:

H0001824). Der Nachweis einer privaten Krankenversicherung, die Versichertenkarte oder eine schriftliche Mitgliedsbescheinigung reicht nicht aus. Ohne die digitale Bestätigung Ihrer Krankenversicherung können Sie nicht eingeschrieben werden.

Mehr Informationen finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

https://www.fh-muenster.de/studium/a-z/studentische-krankenversicherung.php

Seite 4

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Seite 5

Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen

Zu 3. Beleg über die Zahlung des Semesterbeitrags

Studienbewerber sind verpflichtet, zur Einschreibung einen Semesterbeitrag auf das Konto der FH Münster zu überweisen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid.

Wenn Sie die Sprachprüfung Deutsch als Fremdsprache noch nicht bestanden haben, zahlen Sie bitte erst nach bestandener Sprachprüfung. Ihr Studienplatz bleibt bis Ende September reserviert.

Große Zweithörer (an einer anderen Hochschule als Ersthörer eingeschriebene Studierende) sind von der Zahlung an der FH Münster befreit. Legen Sie bitte anstelle des Zahlungsbelegs einen formlosen Antrag bei. Als Nachweis reichen Sie bitte eine Studienbescheinigung der Ersthochschule (Original) – mit Angabe des Studienganges und Fachsemesters ein. (s. Punkt 12 der Checkliste)

Zu 8. a) Erläuterungen zum Vorpraktikum

Ist es Ihnen aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie nicht möglich das Vorpraktikum vor Beginn des Studiums abzuleisten, können Zeiten zum Vorpraktikum noch während des Studiums abgeleistet werden. Dieses muss dann spätestens bis zum Ende des vierten Semesters beim Referat Praxis&Projekte vollständig nachgewiesen werden.

https://www.fh-muenster.de/sw/referatpraxisprojekte/vorpraktikum.php

Zur Prüfung Ihres Vorpraktikums schicken Sie bitte Ihre Unterlagen per E-Mail bzw. postalisch an das Referat Praxis & Projekte / Fachbereich Sozialwesen.

Das Referat Praxis & Projekte wird uns nach der Prüfung Ihres Vorpraktikums mitteilen, ob wir Sie einschreiben können.

Sollten Sie das Vorpraktikum noch nicht vollständig absolviert bzw. noch nicht begonnen haben, teilen Sie dies bitte ebenfalls dem Referat Praxis & Projekte / Fachbereich Sozialwesen mit.

Zu 9. Digitaler Krankenversicherungsnachweis

Studierende unterliegen den Bestimmungen des "Gesetzes über die Krankenversicherung der Studentinnen und Studenten". Zur Einschreibung muss der Nachweis über das Bestehen einer Krankenversicherung gemäß den gesetzlichen Vorschriften erbracht werden.

NEU! Elektronisches Studierenden-Meldeverfahren ab Dezember 2021.

An der FH Münster gilt ab dem 01.12.2021 das neue elektronische Studierenden-Meldeverfahren der gesetzlichen Krankenversicherungen. Dieser neue elektronische Meldedialog zwischen den Krankenkassen und der FH Münster ermöglicht eine papierlose Kommunikation und nachhaltige Optimierung des Meldeverfahrens.

Als Studienbewerber*in fordern Sie bitte bei der von Ihnen gewählten deutschen gesetzlichen Krankenkasse den Meldegrund 10 für die FH Münster (Absendernummer: H0001824).

Die Versichertenkarte oder eine schriftliche Mitgliedsbescheinigung sind nicht ausreichend.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.fh-muenster.de/studium/a-z/studentische-krankenversicherung.php

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Erklärung für das Prüfungsamt

Dieser Vordruck muss von jeder Studienbewerberin bzw. jedem Studienbewerber ausgefüllt werden. Wenn Sie noch nicht an einer Hochschule immatrikuliert waren, tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein, kreuzen unter Punkt 1. “nein” an und unterschreiben das Formular.

Name Vorname

Geburtsdatum Angestrebter Studiengang an der Fachhochschule Münster

Ich erkläre hiermit folgendes:

1.

Ich war / bin bereits an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert oder als Zweithörerin bzw.

Zweithörer zugelassen:

ja, Hochschule(n):

Studiengang/Studiengänge:

nein

2.

An der / den Hochschule(n) habe ich

keine(n) in folgendem Fach bzw. in folgenden Fächern

nach der Prüfungs- bzw. Studienordnung erforderliche(n) Prüfung(en) bzw. Leistungsnachweis(e) endgültig nicht bestanden:

Hochschule:

Studiengang:

Prüfungs- bzw. Leistungsnachweisfach / fächer:

3.

Wegen nicht erbrachter Prüfungsleistungen bzw. nicht erbrachter Leistungsnachweise sind Widerspruchs- verfahren bzw. Gerichtsverfahren anhängig:

ja, und zwar bei

Prüfungs- bzw. Leistungsnachweisfach / fächer:

nein

Ich versichere, dass vorstehende Angaben der Wahrheit entsprechen; mit einer Nachfrage bei der / den o.a.

angegebenen Hochschule / Hochschulen bzw. Prüfungsamt / Prüfungsämtern bin ich einverstanden.

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass unwahre Angaben zur Rücknahme der Zulassung und zur Exmatrikulation führen.

___________________________________

Ort und Datum Unterschrift (Vor- und Zuname)

Seite 6

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Generaleinwilligung

für minderjährige Studienbewerberinnen und Studienbewerber und minderjährige Studierende

Hiermit willige ich als alleiniger gesetzlicher Vertreter bzw. wir als gemeinschaftliche gesetzliche Vertreter

Name der Mutter..., Name des Vaters..., Anschrift...

darin ein, dass mein bzw. unser Sohn/meine bzw. unsere Tochter

Name ... , Geburtsdatum ...

Anschrift...

an der Fachhochschule Münster ein Studium in einem Studiengang seiner/ihrer Wahl aufnimmt.

Die Einwilligung umfasst alle Willenserklärungen und Handlungen, die für die Bewerbung, Einschreibung, Rückmeldung und die sonstige Durchführung des Studiums erforderlich sind.

Die Kopie/n meines/unserer Personalausweise/s (Erziehungsberechtigte) liegt dieser Generaleinwilligung bei.

_______________________________________________________________________________

Unterschrift gesetzliche Vertreterin, Ort, Datum

_______________________________________________________________________________

Unterschrift gesetzlicher Vertreter, Ort, Datum

Seite 7

(14)

Die Beglaubigung

Beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind z. B. Behörden, Notare, öffentlich- rechtlich organisierte Kirchen. Die beglaubigte Kopie muss mit dem Dienstsiegel versehen sein.

Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von folgenden Stellen (auch wenn sie ein Siegel führen):

Rechtsanwälte, Vereine, Versicherungen, Krankenkassen, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer.

Die Beglaubigung muss mindestens enthalten:

einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigungsvermerk),

die Unterschrift des Beglaubigenden und

den Abdruck des Dienstsiegels. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel genügt nicht.

Besteht die Kopie/Abschrift aus mehreren Einzelblättern, muss nachgewiesen werden, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter (z. B. schuppenartig) übereinander gelegt, geheftet und so gesiegelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint.

Natürlich kann auch jede Seite gesondert beglaubigt werden. Achten Sie aber in diesem Fall darauf, dass auf jeder Seite des Originals Ihr Name steht. Ist er nicht überall angegeben, muss er in die Beglaubigungsvermerke

aufgenommen werden, zusammen mit einem Hinweis auf die Art der Urkunde.

Doppelseitige Kopien müssen, wenn es auf den Inhalt beider Seiten ankommt, entweder auf Vorder- und Rückseite beglaubigt sein oder der Wortlaut des Beglaubigungsvermerks muss sich auf beide Seiten beziehen.

Befindet sich auf dem Original ein im Papier eingedrucktes Siegel (ein so genanntes Prägesiegel), so wird dieses in der Regel auf der Kopie nicht sichtbar sein. Der Beglaubigungsvermerk auf der Kopie muss dann dahin erweitert werden, dass sich auf dem Original ein Prägesiegel des Ausstellers der Bescheinigung/Urkunde befunden hat.

Prüfen Sie bitte auch selbst genau, ob die Beglaubigungen den vorstehend genannten Anforderungen

entsprechen. Genügt die Beglaubigung den Anforderungen nicht, erkennt die Fachhochschule Münster den Beleg nicht an.

Seite 8

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Zentrale Servicestellen für Fragen rund um Ihr Studium

Vor, während und nach dem Studium - rundum gut betreut durch die Service-Einrichtungen der FH Münster:

1. Service Office für Studierende (Studierendensekretariat)

Das Service Office für Studierende, kurz SOS, ist für die organisatorische Seite des Studiums, von der Bewerbung bis zur Exmatrikulation, zuständig. Wir unterstützen Sie, damit Ihr Studium reibungslos verläuft, prüfen z.B. Ihre Voraussetzungen für die Bewerbung und beantworten Fragen zu Zulassung zum Studium, Anerkennung von Praktika oder beruflichen Qualifikationen, Rückmeldung, Urlaubssemestern und mehr.

www.fh-muenster.de/serviceoffice

2. Zentrale Studienberatung

In der Zentralen Studienberatung beraten wir Sie ganz persönlich zu Fragen, die vor, zu Beginn und während des Studiums auftreten können. Dabei unterstützen wir Sie insbesondere bei Fragen der Studienorientierung und Entscheidungsfindung, des Übergangs von der Schule in das Studium, sowie bei studienbegleitenden Fragestellungen. Ausgehend von Ihrer persönlichen Situation erarbeiten wir mit Ihnen

Handlungsmöglichkeiten und geben Ihnen Informationen und Orientierungshilfen.

www.fh-muenster.de/zsb

3. International Office

Das International Office wendet sich an alle Studierenden, die aus dem Ausland kommen (Incomings), insbesondere Austauschstudierende, oder die während ihres Studiums ins Ausland möchten (Outgoings).

Wenn Sie während Ihres Studiums ein Auslandssemester planen, ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten oder als ausländischer Studierende/r ganz neu in Deutschland und Münster sind, finden Sie hier die richtigen Ansprechpartner. Sie erhalten von uns Informationen, persönliche Beratung und Unterstützung zu allen wichtigen Themen im Bereich „Internationales“.

www.fh-muenster.de/internationaloffice

4. Hochschulbibliothek

Die Hochschulbibliothek stellt allen Angehörigen und Mitarbeitern der Hochschule die für Forschung, Lehre und Studium und Fort- und Weiterbildung benötigten Medien zur Verfügung. Die vier Bereichsbibliotheken an den Studienstandorten in Steinfurt und Münster stellen Lern- und Arbeitsmöglichkeiten bereit und unterstützen mit ihren Bestandsschwerpunkten die jeweils angebotenen Studienfächer. Die Nutzung der Bibliothek ist kostenfrei, die Mitarbeiter helfen Ihnen gerne bei Recherchen, beschaffen Literatur, die Sie für das Studium benötigen und stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung.

www.fh-muenster.de/bibliothek

5. Career Service

Der Career Service ist Ansprechpartner für die Studierenden aller Studiengänge und Semester der

Fachhochschule Münster, wenn es um den Erwerb überfachlicher Qualifikationen und die Vorbereitung auf einen optimalen Berufseinstieg geht.

Wir unterstützen Sie mit verschiedenen interdisziplinären Veranstaltungsangeboten, um berufsrelevante Schlüsselqualifikationen bereits im Studium zu erwerben, das eigene Interessen- und Kompetenzprofil zu reflektieren und sich mit möglichen Berufsperspektiven frühzeitig auseinanderzusetzen.

www.fh-muenster.de/careerservice

Alle Kontaktadressen, Sprechzeiten und andere wichtige Informationen zu weiteren Themen wie z. B.

Studienfinanzierung, Studium & Familie, ... finden Sie auch unter:

www.fh-muenster.de/studienberatung

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Referenzen

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