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Kantone befürworten Ausweispflicht in Clubs Coronavirus

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Medienmitteilung Bern, 3. Juli 2020

Coronavirus

Kantone befürworten Ausweispflicht in Clubs

Wer eine Bar oder einen Club besucht, der soll sich ausweisen müssen. Dies empfiehlt die GDK gestützt auf eine Konsultation unter den kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren. Die Massnahme, die in einigen Kantonen bereits ergriffen wurde, soll das Contact Tracing sicherstellen.

Im Bereich der Hygiene- und Verhaltensregeln ist auch in der besonderen Lage ein nationales Vorgehen angezeigt. Der Bundesrat hat diese Woche denn auch richtigerweise eine Masken- tragpflicht im öffentlichen Verkehr beschlossen. Die Kantone wiederum können Massnahmen beschliessen, wenn auf ihrem Gebiet die Fallzahlen steigen oder ein Anstieg droht. Ausserdem müssen sie gemäss Bund sicherstellen, dass die Schutzkonzepte funktionieren und eingehalten werden.

In den vergangenen Tagen zeigte sich, dass die Schutzkonzepte für Bar- und Clubbetriebe teil- weise erhebliche Mängel aufweisen oder umgangen werden können. Diese Lücken beeinträch- tigen das Contact Tracing, mit dem die Kantone die Übertragungsketten identifizieren und unter- brechen. Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) führt in ihrer Rolle als Koordinationsorgan eine Konsultation unter den kantonalen Gesundheitsdirekto- rinnen und -direktoren durch. Die bislang vorliegenden Antworten sind einstimmig: Die Besuche- rinnen und Besucher von Clubs und Diskotheken sollen sich mit einem gültigen Identitätsdoku- ment ausweisen müssen. So kann die Richtigkeit der Kontaktdaten sichergestellt werden und die Personen können gegebenenfalls kontaktiert werden. Einige Kantone haben bereits entspre- chende Vorgaben erlassen. Die GDK empfiehlt sämtlichen Kantonen, mittels einer Ausweis- pflicht oder anderen Instrumenten eine verlässliche Adresserfassung in Bars und Clubs sicher- zustellen.

Sollten die Schutzkonzepte nicht eingehalten oder Personendaten nicht erfasst werden, müssten auch zusätzliche Massnahmen wie eine erneute Einschränkung der Öffnungszeiten, eine weiter- gehende Einschränkung der Personenzahl oder auch generelle Betriebsschliessungen solcher Lokale rechtlich vorgesehen werden. Bei weiter steigenden Ansteckungszahlen werden die Kan- tone zudem gemäss ihrer Lagebeurteilung und abhängig von der Infektionsverbreitung weitere Massnahmen ins Auge fassen, um die Bevölkerung zu schützen.

Auskünfte:

Regierungsrat Lukas Engelberger, Präsident GDK, 079 689 01 46

Tobias Bär, Kommunikationsverantwortlicher GDK, 031 356 20 39, tobias.baer@gdk-cds.ch

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