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VERGÜTUNG VON AUSSERTARIFLICHEN BESCHÄFTIGTEN

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(1)

VERGÜTUNG VON

AUSSERTARIFLICHEN BESCHÄFTIGTEN

Die IG BCE informiert.

Gestaltungsmöglichkeiten

und Rechte zur Vergütung

im AT­Bereich.

(2)

Betriebliche Gestaltungsmöglichkeiten

Grundsätzlich ist es Betriebsräten gem. § 77 Abs. 3 Betriebs­

verfassungsgesetz (BetrVG) nicht gestattet, über Lohngitter zu verhandeln, wenn ein einschlägiger Tarifvertrag vorliegt.

Dies nennt man Tarifvorrang.

AT­Beschäftigte sind jedoch nach ihrer Definition Arbeit­

nehmer, deren Vergütung gerade nicht durch Tarifverträge geregelt wird, weil ihre Tätigkeit höher zu bewerten ist als die Tätigkeit in der obersten Tarifgruppe. Bei der Regelung der Vergütungsgrundsätze der AT­Beschäftigten besteht daher ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach

§ 87 Nummer 10 BetrVG. Danach hat der Betriebsrat in Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere bei der Aufstellung und Änderung von Entlohnungsgrundsätzen und der Einführung und Anwendung von neuen Entloh­

nungsmethoden sowie deren Änderung, mitzubestimmen.

Die Mitbestimmung des Betriebsrates soll die Arbeitnehmer vor einer einseitig an den Interessen des Unternehmens orientierten Lohngestaltung schützen. Sie dient der inner­

betrieblichen Lohngerechtigkeit sowie der Angemessenheit und Durchsichtigkeit des Lohngefüges.

Der Mitbestimmung unterliegt die Entscheidung darüber, nach welchen Kriterien sich die Berechnung der einzelnen Leistun­

gen und deren Höhe im Verhältnis zu einander be stimmen soll, so das Bun desarbeitsgericht (BAG). Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Nummer 10 BetrVG bezieht sich dabei auf kollektive Regelungen. Insoweit besteht laut BAG auch ein Initiativrecht des Betriebsrats. Auf die Frage, ob ein Anspruch auf die Einfüh­

rung eines Vergütungsgitters im AT­Bereich besteht, wenn der Arbeitgeber dies nicht vorsieht, hat das Bundesarbeitsgericht inzwischen das Initiativrecht des Betriebsrates bestätigt.

Auch die Bestimmung der Kriterien für Gehaltserhöhungen, vor allem aber auch die Verteilung von Summen zur Gehalts­

erhöhung sind grundsätzlich Bestandteil der Mitbestim­

mung durch Betriebsräte. Kein Bestandteil der Mitbestim­

mung ist die Gesamtsumme der Vergütungserhöhungen.

Das heißt konkret: Der Betriebsrat kann mitbestimmen, wie ein »Topf« von 40.000 € auf 100 Mitarbeiter verteilt wird. Er hat jedoch kein Recht, eine Erhöhung auf 50.000 € durchzu­

setzen.

Die IG BCE informiert.

Gestaltungsmöglichkeiten und Rechte zur Vergütung im AT-Bereich.

A T- VER TU NG

Habe ich ein außertarifliches Arbeitsverhältnis?

Für die Frage nach der richtigen Vergütung ist zunächst einmal die Frage zu stellen, ob es sich um ein legales AT (außertarifliches)­Arbeitsverhältnis handelt.

Die Frage, wer den AT­Status trägt, wird in den meisten Tarifbereichen im Tarifver­

trag beantwortet und durch den Status des leitenden Angestellten nach oben hin begrenzt. Siehe hierzu den Infopoint­Flyer

»Status und Abgrenzung von außertarif­

lichen Beschäftigten«.

Vergütung im AT-Bereich

Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten

Als außertariflicher Beschäftigter bin ich oft auf mich allein gestellt. Hier ist es existenziell zu wissen, wie meine Tätig­

keit in anderen Unternehmen im Marktumfeld bezahlt wird.

Hierzu hat das gewerkschaftsnahe Wirtschafts­ und Sozial­

wissenschaftliche Institut (WSI) in der Hans­Böckler­Stiftung einen internetbasierten anonymisierten Gehaltsvergleich eingerichtet. Dieser bietet Gehaltsvergleiche auf Basis der Daten Qualifikation, Branche, Berufserfahrung, Geschlecht, Führungsverantwortung, Region und Belegschaftsgröße.

Über Deutschland hinaus wird dieses Projekt unter Wage­

indicator.org für viele andere Staaten fortgesetzt.

Da diese Auswertung immer auch Daten benötigt, ist es für viele Kolleginnen und Kollegen hilfreich, wenn man neben der Auswertung auch an der Umfrage teilnimmt und die Daten­

basis vergrößert.

11/2011 Bestell-Nr. ●●!!!

besser informiert.

StatuS und abgrenzung von auSSertariflichen beSchÄftigten

Die IG BCE informiert.

Abgrenzung von außertariflichen Beschäftigten zu Tarifmitarbeitern und leitenden Angestellten.

Mitglied werden lohnt Sich!

auch unter www.mitgliedwerden.igbce.de

impressum Herausgeber IG Bergbau, Chemie, Energie Vorstandsbereich 3 · Edeltraud Glänzer Königsworther Platz 6 30167 Hannover Redaktion Oliver Hecker · Abteilung Zielgruppen E-Mail: abt.zielgruppen@igbce.de www.igbce.de Gesamtherstellung BWH GmbH – Die Publishing Company Foto: iStockphoto November 2011/1. A uflage der weg in die zukunft.

www.zukunftsgewerkschaft.de

*bezirks-nr.: *Mitgl.-nr.:

*Dieses wird von den Bezirken ausgefüllt.

beitrittserklärung und einzugsermächtigung name:

vorname:

geburtsdatum:

m m / m w Plz/wohnort:

Straße/haus-nr.:

nationalität:

privat e-Mail:

telefon:

Mobiltelefon:

dienstlich e-Mail:

telefon:

Mobiltelefon:

eintrittsdatum ig bce:

anlass des eintritts:*

Übertritt/vorgewerkschaft:

Monatl. bruttoeinkommen/eingruppierung:

Personalnummer: blz/Konto-nr.:

bankinstitut:

Ich bevollmächtige die IG BCE meinen satzungsgemäßen Beitrag bei Fälligkeit

m monatlich m vierteljährlich m halbjährlich m jährlich von meinem Konto per

Lastschrift abzubuchen oder durch Betriebsabzug über den Arbeitgeber

bzw. die Arbeitgeberin von meinem Lohn bzw. Gehalt ein zubehalten. Diese Ermächtigung gilt auch für jedes andere, auf meinen Namen lautende Konto bei jedwedem Kredit institut. Einen evtl. Widerruf werde ich bei der IG BCE vollziehen. Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführ

enden Kredit­

instituts keine Verpflichtung zur Einlösung

. Das vollständig ausgefüllte F

ormular bitte bei Ihrem zuständigen bezirk bzw. betriebsrat abgeben oder per fax an: 0511 7631-708

beschäftigt bei:

Plz/ort:

tätigkeit:

abteilung:

ausbildungsbeginn (Monat/Jahr):

ausbildungsjahr:

ausbildungsende (Mona t/Jahr):

werber/-in:

Ich bin damit einverstanden, dass die von mir gemachten Angaben einschließlich evtl. Änderungen und Ergänzungen zur Erledigung aller im Zusammenhang mit der Mitgliedschaf

t stehenden Auf­

gaben, insbesondere der Mitglieder verwaltung , der Mitglieder­

information sowie des Beitragsabzugs im erforderlichen Umfang – auch durch Datenträger austausch – mithilfe von Computern (automa tisiert) verarbeitet

und genutzt werden können.

Datum Unterschrift

berufsgruppe (Zutreffendes im Kr eis ankreuzen)

* zum Beispiel: Tarifrunde, Kampagne, Werbegespräch

01 Angelernte 02 Handwerker/­innen und Facharbeiter/­innen 03 Chemotechniker/­innen und

Laboranten bzw. Laborantinnen 04 Büroangestellte/Kaufleute 05 Meister/­innen 06 Technische Angestellte und Ingenieure bzw. Ingenieurinnen

07 AT­Angestellte: __________________

08 Angestellte im Außendienst 09 Akademiker/­innen 10 Leitende Angestellte 11 Atypische Beschäftigung:

❏ Leiharbeitnehmer/

­innen ❏ Befristet Beschäftigte 12 Sonstige: __________________________

Seite 6

Seite 7

StatuS und abgrenzung

AT-VERGÜTUNG

(3)

Dies zeigt, dass AT­Beschäftigte noch stärker als Tarifbeschäftigte von den Entscheidungen des Betriebsrates abhängen, da die Rege­

lungskompetenz für viele tarifliche Fragen auf den Betriebsrat übergeht. Zu beachten ist hier jedoch, dass der Betriebsrat durch das Gesetz viele Gestaltungskompetenzen hat, jedoch die Höhe der Vergütung nicht direkt, sondern nur durch Mitbestimmung in Struktur­ und Verteilungsfragen steuern kann.

Tarifliche Gestaltungsmöglichkeiten

Wie oben beschrieben, definieren die Tarifvertragsparteien, wer außertariflich beschäftigt ist, indem sie den Geltungsbereich der Tarifverträge in der Regel auf die höchste Tarifgruppe beschränken.

Es wäre jedoch jederzeit möglich, entweder höhere Tarifgruppen einzuführen oder auch alternative Tarifvereinbarungen für die Beschäftigten oberhalb der höchsten Tarifgruppe zu treffen.

Die IG BCE kümmert sich um die Interessen außertariflicher Beschäf­

tigter. Um eine entsprechende Struktur zu schaffen und die spe ­ ziellen Interessen besser vertreten zu können, hat die IG BCE 2011 das Projekt »Außertarifliche und hoch qualifizierte Beschäftigte«

gestartet. Ziel ist es, unsere Kompetenz im Bereich hoch qualifizierter und außertariflicher Beschäftigter zu zeigen und stärker anzubieten.

bist der Tarif du

www.igbce.de

Gemeinsam sind wir stark!

Plakate_Tarif_A3_quer 09.10.2006 15:14 Uhr Seite 2

A T- VER TU NG

Wir spüren trotz enger werdender Arbeitsmärkte über die letzten Jahre eine nur geringe Entgeltanpassung im AT­Bereich und ein Verschwimmen der Grenzen zwischen AT und Tarif. Wir müssen den Tarif stärken und die Abgrenzung zum AT hervorheben, um auch die AT­Ver gütungen wieder zu stärken. Zusätzlich wollen wir auch direkt für bessere Vergütungen im außertariflichen Bereich einstehen. Dazu benötigen wir jedoch auch den Rückhalt aus dem AT­Bereich. Kein Arbeitgeber hat ein Interesse, hier gute Regelungen zu treffen, wenn wir keine Verhandlungsmacht haben.

Unterstützen Sie uns, damit wir auch Sie unterstützen können!

Gemeinsam sind wir stark.

(4)

*Bezirks-Nr.: *Mitgl.-Nr.:

*Dieses wird von den Bezirken ausgefüllt.

Beitrittserklärung und Einzugsermächtigung

Name:

Vorname:

Geburtsdatum: m m / m w

PLZ/Wohnort:

Straße/Haus-Nr.:

Nationalität:

privat E-Mail:

Telefon:

Mobiltelefon:

dienstlich E-Mail:

Telefon:

Mobiltelefon:

Eintrittsdatum IG BCE:

Eintrittsgrund:

Übertritt/Vorgewerkschaft:

Monatl. Bruttoeinkommen/Eingruppierung:

Personalnummer:

Beschäftigt bei:

PLZ/Ort:

Tätigkeit:

Abteilung:

Wenn die Möglichkeit der Beitragseinbehaltung durch Betriebsabzug über den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin besteht, erkläre ich mich einverstanden, dass der satzungsgemäße Beitrag von meinem Gehalt einbehalten wird.

Der Weg in die Zukunft.

Das vollständig ausgefüllte Formular bitte bei Ihrem zuständigen Bezirk bzw. Betriebsrat abgeben oder per Fax an: 0511 7631-710

Werber/-in:

Einverständniserklärung nach § 4 a BDSG

Ich bin damit einverstanden, dass meine allgemeinen personen­

bezogenen Daten einschließlich evtl. Änderungen und Ergän­

zungen zur Erledigung aller im Zusammenhang mit der Mit­

gliedschaft stehenden Aufgaben zur Mitgliederverwaltung, Mitgliederbetreuung, der Mitgliederinformation sowie des Bei­

tragseinzugs im erfor derlichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die Datenver arbeitung und Nutzung betrifft die zweckentsprechende Daten speicherung, ­nutzung und Datenauswertung durch die IG BCE sowie die Datenweitergabe an Dritte, sofern und soweit diese mit der Mitglieder ­ betreuung und/oder Mitgliederwerbung von der IG BCE ermäch­

tigt oder beauftragt worden sind und auf das Bundesdaten­

schutzgesetz verpflichtet werden.

Diese Einwilligungserklärung kann jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden.

01 Angelernte

02 Handwerker/­innen und Facharbeiter/­innen 03 Chemotechniker/­innen und Laboranten bzw. Laborantinnen 04 Büroangestellte/Kaufleute 05 Meister/­innen

06 Technische Angestellte und Ingenieure bzw. Ingenieurinnen

07 AT­Angestellte: __________________

08 Angestellte im Außendienst 09 Akademiker/­innen 10 Leitende Angestellte 11 Atypische Beschäftigung:

Leiharbeitnehmer/­innen Befristet Beschäftigte 12 Sonstige: __________________________

Berufsgruppe

(Zutreffendes im Kreis ankreuzen)

Ausbildungsbeginn (Monat/Jahr):

Ausbildungsjahr:

Ausbildungsende (Monat/Jahr):

www.zukunftsgewerkschaft.de

Vorname und Nachname (Kontoinhaber)

Straße und Hausnummer

Postleitzahl und Ort

Bankleitzahl Kontonummer

IBAN

BIC (8 oder 11 Stellen)

Ort Datum

Unterschrift

Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Basis-Lastschrift wird mich die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie in dieser Verfahrensart unterrichten.

D E

Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie Königsworther Platz 6, 30167 Hannover

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE13BCE00000131364

Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftenmandats Mandatsreferenz: (Mandatsreferenz = Mitgliedsnummer)

1. Einzugsermächtigung

Ich ermächtige die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem Konto einzuziehen.

2. SEPA-Lastschriftenmandat

Ich ermächtige die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kredit­

institut an, die von der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungs­

datum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kredit institut vereinbarten Bedingungen.

Zahlungsweise: monatlich vierteljährlich halbjährlich jährlich

Ich bin dabei!

(5)

Ich bin dabei!

MITGLIED WERDEN LOHNT SICH!

auch unter

www.mitgliedwerden.igbce.de

BWH P1403261

9/2014 Bestell-Nr.

i10

besser informiert.

Impressum

Herausgeberin:

Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie Ralf Sikorski, Vorstandsbereich 3

Redaktion:

Oliver Hecker

Abteilung Politische Schwerpunktgruppen Redaktionsanschrift:

Königsworther Platz 6 30167 Hannover

Telefon: 0511 7631-224/-385 Telefax: 0511 7631-590

E-Mail: abt.politische-schwerpunktgruppen@igbce.de Internet: www.igbce.de

Titelfoto:

Dimitrije Paunovic/iStockphoto Druck und Vertrieb:

BWH GmbH – Die Publishing Company Beckstraße 10

30457 Hannover September 2014/3. Auflage

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