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Land- und Forstwirtschaft erhält und schützt die Ressource Boden Pressemitteilung

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Linz, 20. November 2020

Pressemitteilung

Land- und Forstwirtschaft erhält und schützt die Ressource Boden

Bäuerliches Eigentum muss konsequent geschützt werden

Grund und Boden sind die zentralen Produktionsgrundlagen in der Land- und Forstwirtschaft. Bäuerinnen und Bauern stehen für einen verantwortungsvollen Umgang mit dieser Ressource und sie sind daher auch die Fürsprecher einer vorausschauenden Raumordnung. Um die landwirtschaftliche Produktionskapazität und damit die Versorgung der Bevölkerung mit heimischen Lebensmitteln auch in Zukunft aufrecht erhalten zu können, plädiert die Landwirtschaftskammer für den sorgsamen Umgang mit dem Boden.

Vergangene Woche wurde die Novelle zum „OÖ Raumordnungsgesetz“ im Landtag beschlossen. „Die Bedeutung der Nahrungsmittel und Lebensmittelproduktion im eigenen Land wird gerade im aktuellen Lockdown wieder hochaktuell. Unser Hauptziel, die land- und forstwirtschaftliche Produktion über die Instrumente der Raumordnung bestmöglich zu unterstützen, wurde erreicht. So begrüßen wir insbesondere das Beibehalten der bestehenden Bestimmung über Vorrangzonen für die Landwirtschaft, aber auch die neue Regelung für platzsparende Bebauung bei Geschäftsbauten. Mit der Berücksichtigung des Hangwassers bei Baulandwidmungen wurde eine weitere Forderung von uns ins Gesetz übernommen. Von der Kammer ausdrücklich begrüßt werden auch die Erleichterungen für Neu- und Zubauten für kleine land- und forstwirtschaftliche Betriebe“, erläutert Landwirtschaftskammer-Präsidentin Michaela Langer-Weninger. Sie ist überzeugt davon, dass die Raumordnung weiterhin ein vieldiskutiertes Thema bleiben wird. „Die Novelle ist ein tragbarer Kompromiss für alle Interessengruppen und sie beinhaltet jedenfalls neue Ansätze zur Sicherung fruchtbarer Böden und zur Erhaltung der notwendigen Spielräume für die agrarische Nutzung“, so Langer-Weninger.

Wichtige Inhalte des OÖ Raumordnungsgesetzes:

 Baulandsicherungsverträge werden künftig als privatwirtschaftliche Maßnahme zur aktiven Bodenpolitik im Gesetz angeführt. Diese kommen in der Praxis seit vielen Jahren häufig vor. Diese Praxis wird nun ins Gesetz übernommen. Die Landwirtschaftskammer

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trägt Baulandsicherungsverträge dann mit, wenn die damit verbundenen Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum Veräußerungsgewinn des Grundstückes stehen.

 Bestehende Bestimmungen über landwirtschaftliche Vorrangzonen werden weitergeführt.

Änderungen dazu gibt es keine.

 Mit Neuregelung der Raumordnung ist die Hangwassergefahr bei der Baulandwidmung zu berücksichtigen. Flächen, die sich wegen einer Hangwassergefahr für eine

zweckmäßige Bebauung nicht eignen, dürfen nicht als Bauland gewidmet werden.

 Größere Geschäftsgebäude sollen vermehrt mit mindestens drei Geschoßen errichtet werden. Handelsbetriebe mit mehr als 300 Quadratmeter Gesamtverkaufsfläche dürfen nur mehr maximal 50 Prozent der Pflichtstellplätze auf Freiflächen errichten.

 Erleichterungen für Neu- und Zubauten auf kleinen Hofstellen: Die Landwirtschaftskammer OÖ wies immer wieder auf die eingeschränkten

Baumöglichkeiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe hin. Die vorliegenden

Erleichterungen für Neu- und Zubauten auf kleinen Hofstellen werden daher ausdrücklich begrüßt. Auch auf Urlaub am Bauerhof-Betrieben sind Erweiterungen möglich. Dadurch wird Urlaub am Bauernhof für die Gäste noch attraktiver.

 Rechtmäßig bestehende Gebäude, die durch Brand, Blitzschlag, Hochwasser oder ein anderes Elementarereignis soweit zerstört wurden, dass eine Instandsetzung nicht mehr möglich ist, dürfen neu errichtet werden.

Bäuerliches Eigentum konsequent schützen

Land- und forstwirtschaftliche Flächen sind mit immer stärkeren Beanspruchungen im Rahmen der Freizeit- und Tourismuswirtschaft konfrontiert. Hier setzt sich die Landwirtschaftskammer konsequent für den Schutz von Eigentumsrechten und die Beschränkung von Haftungsrisiken – insbesondere im Bereich der Alm- und Weidehaltung sowie der Forstwirtschaft – ein. „Wir wünschen uns von der Gesellschaft einen entsprechenden Respekt vor dem bäuerlichen Eigentum, so kann es zu einem guten Miteinander zwischen Landwirten, Wanderern, Radfahrern, Langläufern, Skitourengehern usw. kommen“, betont Langer-Weninger.

Vielfältige Nutzungsinteressen

Der Umgang mit Eigentumsinteressen ist ein wesentlicher Kern agrarischer und forstlicher Interessenpolitik. Zunehmende öffentliche Nutzungsinteressen auf Grund und Boden – insbesondere im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes, aber auch durch Infrastrukturprojekte – führen zur Einschränkung von Eigentumsrechten. Die Landwirtschaftskammer OÖ begleitet die bäuerlichen Grundeigentümer bei der Ausverhandlung vertraglicher Entschädigungsregelungen und bei Grundablösen. „Wir achten dabei darauf, dass es bei der künftigen Bewirtschaftung zu möglichst wenigen Einschränkungen und geringen Haftungsrisiken kommt“, erläutert die Präsidentin.

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Bäuerliches Eigentum weitergeben

Eine wesentliche Grundlage für den Erhalt der Betriebsstrukturen ist das Anerbenrecht als bäuerliches Sondererbfolgerecht, mit dem eine Zersplitterung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

verhindert wird. Ein zentrales Ereignis im Leben einer bäuerlichen Familie ist die Hofübergabe. Auch hier bietet die Landwirtschaftskammer

Unterstützung mit Bildungs- und Beratungsangeboten. Eine gelungene Hofübergabe ist eine wesentliche Grundlage für den künftigen wirtschaftlichen Erfolg eines Betriebes und die Lebensqualität innerhalb der bäuerlichen Familie.

Kontakt Öffentlichkeitsarbeit: Mag. Elisabeth Frei-Ollmann, Tel +43 50 6902-1591, elisabeth.frei-ollmann@lk-ooe.at

Bäuerinnen und Bauern stehen für einen sorgsamen Umgang mit der Ressource Boden. Bildnachweis: LK OÖ, Abdruck honorarfrei

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