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19.09.2005

T i s c h v o r l a g e

zu TOP 5/18 PA am 21.09.2005 zu TOP 5/20 RR am 29.09.2005

Betr: 17. Änderung des Regionalplanes für den Regie- rungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) im Gebiet der Stadt Mönchengladbach, Korschenbroich und Willich (Erweiterung des Flugplatzes)

Aufstellungbeschluss

hier: - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 05.09.2005 sowie

entsprechendes Antwortschreiben der Verwaltung

- Antrag der FDP-Fraktion vom 14.09.2005

(2)

Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Regionalrat Düsseldorf Geschäftszimmer 379, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf

Geschäftsstelle des Regionalrates Düsseldorf

Herrn

Heinrich Goetzens

Cecilienallee 2 40474 Düsseldorf

Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Regionalrat Düsseldorf Bezirksregierung Düsseldorf Geschäftszimmer 379 Cecilienallee 2 40474 Düsseldorf Tel.: 0211/475-2906 Fax: 0211/475-2964

gruene.regionalrat@brd.nrw.de

Düsseldorf, den 05.09. 2005 Anfrage zur Sitzung des Planungsausschusses am 21.09.05 und der

Regionalratssitzung am 29.09.05 zur

17.Änderung des Gebietsentwicklungsplanes im Gebiet der Städte Mönchengladbach, Korschenbroich und Willich (Erweiterung des Flugplatzes)

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Büssow,

als verantwortliche Regionalratsmitglieder für die 17. GEP- Änderung in der nächsten Sitzung des Planungsausschusses und Regionalrates haben sich betroffene Bürger und Bürgerinnen mit einem Fragenkatalog an uns gewandt, den wir in abgewandelter Form hiermit übernehmen. Die Fragen dienen der kritischen Reflexion und einer

Gesamtbewertung des Projektes.

Ein Teil dieser Fragen sind möglicherweise nur eingeschränkt abwägungsrelevant für das GEP- Verfahren, dennoch halten wir sie für die Beurteilung der GEP- Änderung für

essenziell.

Wir bitten die Beantwortung der Fragen vor der Planungsausschusssitzung vorzunehmen.

Zu den Fragen:

1) Warum wird bei einem GEP- Verfahren der Bedarfsnachweis in das Planfeststellungsverfahren verschoben?

2) Gibt es eine Durchlässigkeit beider Verfahren? Das heißt, dass Erkenntnisse wechselseitig einen Einfluss haben?

3) Warum prüft die Bezirksregierung die Prognose der Antragsstellerin nicht unabhängig, sondern übernimmt lediglich deren Angaben?

4) Warum wird nicht geprüft, ob freie Kapazitäten anderer Flughäfen vorhanden sind?

5) Wie wird bewertet, dass der Flughafen Düsseldorf einen Antrag auf Erhöhung von 45 Flugbewegungen / Stunde gestellt hat?

(3)

6) Was kann und sollte die Bezirksregierung tun, um Überkapazitäten zu verhindern und somit einen verzerrenden ruinösen Wettbewerb nicht nur in NRW

entgegenzuwirken?

7) Sollte hier nicht eine ähnliche Lenkungsfunktion wie z.b. bei der Ansiedlung großer Entertainment- oder Einzelhandelszentren angestrebt werden?

8) Geht in die Abwägung und Bewertung die Tatsache ein, dass der Flughafen Mönchengladbach vorwiegend für den Touristikverkehr ausgebaut werden soll, obwohl das Luftverkehrskonzept hier dem Verkehrslandeplatz die Funktion des Regional- und Geschäftsverkehrs zuweißt?

9) Sind alle Befürchtungen bezüglich der Sicherheitsrisiken (sich überschneidende) Flugbahnen entkräftet worden? Wie schätzt die Bezirksregierung diese

Befürchtungen ein?

Wir bedanken uns für die Beantwortung dieser Fragen im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Manfred Krause Fraktionsvorsitzender

(4)

Bezirksregierung Düsseldorf

Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf Telefon 0211 475-2395 Fax 0211 475-2996 helge.claeren@bezreg- duesseldorf.nrw.de Zimmer Ce 395 Auskunft erteilt:

Herr Clären

Aktenzeichen 61.52.01.17

bei Antwort bitte angeben

Datum: 16. September 2005

Dienstgebäude und Lieferanschrift:

Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf Telefon 0211 475-0 Fax 0211 475-2671 poststelle@brd.nrw.de www.bezreg-

duesseldorf.nrw.de

Öffentliche Verkehrsmittel:

DB bis Düsseldorf Hbf U-Bahn Linien U78, U79 Haltestelle:

Victoriaplatz/ Klever Straße

Zahlungen an:

Landeskasse Düsseldorf Konto-Nr.: 4 100 012 BLZ: 300 500 00 West LB AG IBAN:

DE41300500000004100012 BIC: WELADEDD

Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Regionalrat

Herrn Fraktionsvorsitzenden Manfred Krause

Anfrage zur Sitzung des Planungsausschusses am 21.09.05 und der Regionalratssitzung am 29.09.05 zur

17. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes im Gebiet der Städte Mönchengladbach, Korchenbroich und Willich (Erweiterung des Flugplatzes)

Sehr geehrter Herr Krause, sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrer Anfrage vom 05.09.2005 gebe ich folgende Antworten:

1) Bei der 17. GEP-Änderung ist die Frage des Bedarfs aus Sicht der Raumverträglichkeit nicht zu prüfen. Es handelt sich um ein auf Anregung eines Vorhabensträgers durchgeführtes Verfahren gemäß

§ 20 Abs. 2 Landesplanungsgesetz. Hier kommt es darauf an, dass die standortgebundene GEP-Änderung mit den übrigen Zielen des GEP 99 vereinbar ist. Insofern findet keine Verschiebung der Fragestellung in das Planfeststellungsverfahren statt. Sie ist vielmehr nach den gesetzlichen Bestimmungen dort zu klären.

2) Der GEP 99 legt als Rahmenplan die regionalen Ziele der Raumordnung für die Entwicklung des Regierungsbezirk Düsseldorf und für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Plangebiet fest. Er ist somit Ausgangspunkt und rahmensetzend für die Umsetzung der fachlichen Genehmigungsverfahren. Das Planfeststellungsverfahren ist stets nachgelagert. Dabei werden die im GEP-Verfahren vorgetragenen Argumente immer dann berücksichtigt, wenn sie für das Planfeststellungsverfahren relevant sind.

(5)

Seite 2 / 16. September 2005

3) Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens werden alle Angaben, also auch die Prognosen der Antragstellerin von der Planfeststellungsbehörde überprüft.

4) Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens werden auch alle möglichen Alternativen untersucht und bewertet.

5) Der Antrag des Flughafens Düsseldorf auf Änderung der Betriebsgenehmigung ist Gegenstand eines laufenden Verfahrens, das beim nordrhein-westfälischen Verkehrsministerium anhängig ist.

6) Die Luftverkehrsbehörden im allgemeinen und die Bezirksregierung Düsseldorf im besonderen haben keine Kompetenzen und Instrumente, um in den Wettbewerb auf dem Luftverkehrsmarkt einzugreifen.

7) Ein Vergleich mit der Moderation der Bezirksregierung bei regionalen Einzelhandelskonzepten ist nicht angemessen, da es hierbei um interkommunale Zusammenarbeit von Kommunen innerhalb des Regierungsbezirkes geht.

8) Das textliche Ziel 3 im GEP 99, Kapitel 3.7 Luftverkehr, lautet:

„Zur Entlastung des Internationalen Verkehrsflughafens Düsseldorf ist der Geschäftsreise- und Regionalluftverkehr so weit wie möglich auf den funktionsfähig auszubauenden Flugplatz Mönchengladbach zu verlagern.“ Die regionalplanerische Zielsetzung ändert sich auch bei einer zusätzlichen, betriebswirtschaftlich unterstützenden Nutzung für den Tourismusverkehr nicht.

9) Alle Bedenken zu Sicherheitsrisiken hat die Deutsche Flugsicherung ausgeräumt. Zu den behaupteten Risiken kann es u.a. auch schon deshalb nicht kommen, weil der gesamte Flugverkehr in diesem Luftraum von derselben Flugsicherungsstelle geführt wird, und zwar unabhängig davon, ob der Bestimmungsflughafen Düsseldorf oder Mönchengladbach ist.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

( Clären )

(6)

An den Vorsitzenden des Planungsausschusses im Regionalrat Düsseldorf

Herrn Hugo Papen Schwalbenstraße 19

47509 Rheurdt

14. September 2005

18. Sitzung des Planungsausschusses des Regionalrates Düsseldorf am 21.09.05 Hier: Absetzung des TOP 5 – 17. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) im Gebiet der Stadt Mönchengladbach, Korschenbroich und Willich (Erweiterung des Flugplatzes)

Sehr geehrter Herr Papen,

im Namen der FDP-Fraktion im Regionalrat Düsseldorf beantrage ich hiermit formell die Absetzung des TOP 5 von der Tagesordnung der Sitzung des Planungsausschusses am 21.09.05.

Begründung:

Dem Regionalrat Düsseldorf liegen noch nicht die Ergebnisse des Erörterungstermins zum Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach vor. Aufgrund der unterschiedlichen Informationen ist die Beratung zur GEP-Änderung so lange zurück zu stellen, bis das die Nachweise des Ausbaubedarfs, der Abwickelbarkeit der Maßnahme und der Sicherheit für die betroffene Bevölkerung vorgelegt sind.

Mit freundlichem Gruß

Otto Laakmann

Kopien an: CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Geschäftsstelle

FDP-Fraktion im Regionalrat Düsseldorf

Kastell 7 b 47441 Moers Tel. 02841 / 201-240 Fax 02841 / 201-202 fraktion@fdp-fraktion-rrd.de

Otto Laakmann Vorsitzender FDP-Fraktion im Regionalrat Düsseldorf FDP-Fraktion RRD ! Kastell 7 b ! 47441 Moers

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