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2. Installation einer Photovoltaikanlage auf Gebäuden der Kläranlage Unterschüpf

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Academic year: 2022

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Gemeinderatssitzung 19. Oktober 2020

Folgende Punkte standen auf der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ge- meinderates am 19. Oktober 2020:

1. Beschaffung von IPads für die Realschule Boxberg

2. Installation einer Photovoltaikanlage auf Gebäuden der Kläranlage Unterschüpf

3. Bürgermeisterwahl 2021 a) Festsetzung der Termine b) Bildung von Wahlbezirken

c) Bildung des Gemeindewahlausschusses

4. Gebührenkalkulation der Wasserverbrauchsgebühr

5. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Boxberg

6. Aufstellung des Bebauungsplanes „Lindenrain II“, Gemarkung Boxberg - Behandlung der während der Offenlegung eingegangenen Anregungen -

7. Aufstellung des Bebauungsplanes „Lindenrain II“, Gemarkung Boxberg - Satzungsbeschluss –

8. Festlegung von Straßennamen

a) Straßennamen für die Erweiterung des Baugebietes Dell-Epplinger Weg in Schweigern

b) Straßennamen für das Sondergebiet „Stütze“, Gemarkung Schweigern 9. Baugesuche

10. Verschiedenes

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TOP 1

Beschaffung von IPads für die Realschule Boxberg

Aufgrund der Corona-Pandemie sind die Schulen vom Land verpflichtet allen Schülern parallel zum normalen Unterricht ein Homeschooling zu ermöglichen.

Im Falle eines weiteren Lockdowns oder einer Schulschließung soll die Schule außerdem sicherstellen, dass über das Homeschooling alle Schüler zu Hause er- reicht werden.

Das Land sowie der Bund stellen für die Einrichtung der nötigen Infrastruktur und der notwendigen Geräteausstattung allen Schulen im Rahmen des Digitalpakts Schule Gelder für eine Sofortausstattung zur Verfügung. Den Schulen im Stadt- gebiet wurden Mittel in Höhe von ca. 38.000,00 € bewilligt.

Gemeinsam haben die Realschule Boxberg sowie die Grundschulen Boxberg, Kupprichhausen und Schweigern entschieden, aus diesen Mitteln IPads für die Schüler anzuschaffen. Der kommissarische Schulleiter der Realschule Boxberg Herr Böhrer hat sich bereit erklärt, sich um die Anschaffung zu kümmern und entsprechende Angebote einzuholen. Dabei wurde abgefragt, wie viele IPads für die Fördersumme angeschafft werden können. Folgende Angebote liegen der Stadtverwaltung vor.

Bechtle GmbH & Co. KG, Neckarsulm 77 Stück / 501,48 €/Stück E. Theile Computer Systeme, Speyer 75 Stück / 515,88 €/Stück FOR.UM IT-service GmbH, Grünsfeld 69 Stück / 557,86 €/Stück

Nach Prüfung der Unterlagen empfehlen die Schulleitungen die Anschaffung der IPads von der Fa. Bechtle aus Neckarsulm. Die Kosten werden zu 100 % aus dem Sofortausstattungsprogramm des Digitalpaktes übernommen. Herr Böhrer ist in der Sitzung anwesend und beantwortet gemeinsam mit Herrn Bürgermeister Kre- mer die offenen Fragen aus dem Gremium. Der Gemeinderat beschließt die An- schaffung von 77 IPads von der Fa. Bechtle aus Neckarsulm, zum Bruttopreis von 501,48 €/Stück und stimmt den überplanmäßigen Ausgaben im Haushalt 2020 zu.

TOP 2

Installation einer Photovoltaikanlage auf Gebäuden der Kläranlage Unter- schüpf

Die Sammelkläranlage in Unterschüpf ist der größte Stromverbraucher der Stadt Boxberg. Im Jahresdurchschnitt benötigt die Kläranlage 351.221 kWh. Hierdurch entstehen Energiebezugskosten i.H. von ca. 70.000,00 € (netto) im Jahr. Daher hat

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die Stadt Boxberg die ZEAG aus Heilbronn gebeten, die Installation einer Photo- voltaikanlage auf der Kläranlage zu prüfen. Der dort erzeugte Strom könnte direkt auf der Kläranlage verbraucht werden.

Die Prüfung ergab, dass die Umsetzung von Photovoltaikanlagen mit einem Anla- genertrag von 52.250 kWh pro Jahr auf den Dächern des Schlammlagers sowie der Gebläsestation möglich ist. Der erzeugte Strom der Anlage könnte zu 100 % auf der Kläranlage verbraucht werden. Eine erste Berechnung ermittelt eine jährliche Kosteneinsparung von ca. 9.000,00 €. Damit würden sich die Anlagenkosten i.H.

von ca. 80.000,00 € nach 9 Jahren amortisieren.

Herr Bürgermeister Kremer stellt das Projekt eingehend vor. Gemeinsam mit dem Leiter der Kläranlage, Herrn Anton Kappes, beantwortet er die offenen Fragen aus dem Gremium. Der Gemeinderat beschließt die Umsetzung der vorgestellten Pho- tovoltaikanlagen auf den Dächern der Kläranlagegebäude und ermächtigt die Ver- waltung die notwendigen Schritte zu unternehmen.

TOP 3

Bürgermeisterwahl 2021 a) Festsetzung der Termine

Herr Bürgermeister Kremer hat am 02.05.2013 sein Amt angetreten. Seine Amts- zeit endet daher am 01.05.2021. Gem. § 2 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KomWG) setzt der Gemeinderat den Tag der Bürgermeisterwahl fest. Die Wahl ist gem. § 47 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) frühestens 3 Monate (01.02.2021) und spätestens 1 Monat (01.04.2021) vor Freiwerden der Stelle durchzuführen. Der Wahltag muss gem. § 2 Abs. 3 KomWG ein Sonntag sein.

Sollte ein Bewerber nicht mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreichen, ist nach § 45 Abs. 2 GemO frühestens am 2. und spätestens am 4. Sonntag nach der Wahl eine Neuwahl durchzuführen. Am Ostersonntag (04.04.2021) darf keine Wahl durchgeführt werden.

Am Sonntag, den 14.03.2021 finden die Landtagswahlen in Baden-Württemberg statt. Aus organisatorischen Gründen sowie in Anbetracht der anhaltenden Corona-Pandemie würde es sich anbieten, die Landtagswahl sowie die Bürger- meisterwahl gemeinsam durchzuführen. Insbesondere müssten nur einmal Wahl- helfer gesucht werden. Als Wahltermin wird daher der 14.03.2021 vorgeschlagen.

Eine eventuell notwendig werdende Nachwahl sollte dann am 28.03.2021 statt- finden. Diese beiden Termine wären nach der Faschingszeit (der Rosenmontag fällt auf den 15.02.2021).

Die Stelle des Bürgermeisters der Stadt Boxberg ist nach § 47 GemO spätestens 2 Monate vor dem Wahltag öffentlich auszuschreiben. Die Ausschreibung muss

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daher, wenn der Wahltag auf den 14.03.2021 festgelegt wird, im Staatsanzeiger vor dem 14.01.2021 erfolgen. Nach § 10 KomWG und § 20 Kommunalwahlord- nung (KomWO) können Bewerbungen dann ab dem Tag nach der Stelleausschrei- bung eingereicht werden. Die Einreichungsfrist endet frühestens am 27. Tag und spätestens am 3. Freitag vor der Wahl. Damit der Gemeindewahlausschuss noch genügend Zeit hat, um über die Zulassung der Bewerbungen zu entscheiden sowie die anschließenden organisatorischen Aufgaben zu erledigen (Bekanntmachun- gen, Stimmzettel erstellen und drucken, Briefwahlunterlagen etc.), wäre es sinn- voll, die Stelle des Bürgermeisters am 30.12.2020 im Staatsanzeiger auszuschrei- ben und die Bewerbungsfrist auf den Zeitraum vom 31.12.2020 bis zum 15.02.2021 um 18:00 Uhr festzulegen.

Die Bewerbungsfrist für eine eventuelle Neuwahl am 28.03.2021 sollte entspre- chend § 10 KomWG auf den Zeitraum vom 15.03.2021 – 17.03.2021 um 18.00 Uhr festgelegt werden.

Der Gemeinderat legt einstimmig die Termine für die Bürgermeisterwahl wie oben dargestellt fest.

b) Bildung von Wahlbezirken

Für die Bürgermeisterwahl sind Wahlbezirke zu bilden. Wie in der Vergangenheit bei allen Wahlen praktiziert, sollte für jeden Stadtteil ein Wahlbezirk sowie für die gesamte Stadt Boxberg ein Briefwahlbezirk gebildet werden. Der Gemeinde- rat beschließt, für jeden Stadtteil einen Wahlbezirk sowie für die gesamte Stadt einen Briefwahlbezirk zu bilden.

c) Bildung des Gemeindewahlausschusses

Gemäß § 11 Abs. 2 KomWG setzt sich der Gemeindewahlausschuss aus dem Bür- germeister als Vorsitzendem, dessen Stellvertreter, einem Schriftführer sowie mindestens 3 Beisitzern zusammen. Der Gemeinderat hat die Mitglieder des Ge- meindewahlausschusses aus den Wahlberechtigten zu wählen.

Der Gemeindewahlausschuss soll gleichzeitig die Aufgaben des Briefwahlvor- standes für Boxberg wahrnehmen. Aufgrund der zu erwartenden, hohen Anzahl von Briefwählern schlägt die Verwaltung vor, den Gemeindewahlausschuss mit insgesamt 8 Personen zu besetzen. In der Regel wird der Briefwahlvorstand von den Mitarbeitern der Verwaltung übernommen. Aus Sicht der Verwaltung wäre es aber sinnvoll, dass im Gemeindewahlausschuss, der z.B. über die Zulassung der Kandidaten entscheidet und das Wahlergebnis feststellt, auch Vertreter aus dem Gemeinderat sitzen.

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Herr Bürgermeister Kremer bittet darum, dass sich zwei Mitglieder aus dem Ge- meinderat bereit erklären, im Gemeindewahlausschuss mitzuarbeiten. Daraufhin erklären sich Herr Steffen Adelmann und Herr Jörg Hoßfeld bereit, ein Amt als Beisitzer zu übernehmen.

Der Gemeinderat beschließt folgende Besetzung des Gemeindewahlausschusses.

Der Gemeindewahlausschuss soll gleichzeitig die Aufgaben des Briefwahlvor- standes wahrnehmen.

Vorsitzender: Bürgermeister Christian Kremer stell. Vorsitzender: Marco Hellinger

Schriftführer: Volker Metzger Beisitzer: Steffen Adelmann Beisitzer: Jörg Hoßfeld Beisitzer: Christel Herold

Beisitzer: Lena Meier

Beisitzer: Bernd Behringer

TOP 4

Gebührenkalkulation der Wasserverbrauchsgebühr

Die letzte Gebührenkalkulation der Wasserverbrauchsgebühren umfasste den Kalkulationszeitraum 2019 – 2020 und wurde vom Gemeinderat mit der Ände- rung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser am 22.10.2018 beschlossen. Für den Zeitraum 2021 – 2023 ist eine neue Gebührenkalkulation anzufertigen und die Satzung entsprechend anzupassen.

Der kostendeckende Wasserpreis im Kalkulationszeitraum 2021 – 2023 beträgt 2,35 €/m³ (netto). Der derzeitige Wasserpreis liegt bei 2,35 €/m³ (netto).

2019 – 2020 2021 – 2023

Wasserpreis 2,35 €/m³ 2,35 €/m³

Herr Kämmerer Kilian stellt die Gebührenkalkulation eingehend vor. Gemeinsam mit Herrn Bürgermeister Kremer beantwortet er die offenen Fragen des Gemein- derates. Der Gemeinderat stimmt der Festsetzung des Wasserzinses wie folgt zu:

1. Der Gemeinderat stimmt der ihm bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegten Gebührenkalkulation vom Stand 09/2020 zu.

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2. Die Stadt Boxberg wird weiterhin Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung "Wasserversorgung" erheben.

3. Die Stadt Boxberg wählt als Gebührenmaßstab den Frischwas- sermaßstab.

4. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalku- lation für die Jahre 2021-2023 (3-jährig) wird zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen längeren Zeitraum (bis zu 5 Jahre) abzustellen, wird kein Gebrauch ge- macht.

5. Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berück- sichtigten Abschreibungsmethoden sowie den Abschreibungssät- zen zu.

6. Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berück- sichtigten Prognosen und Schätzungen zu.

7. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Was- serverbrauchsgebühren wie folgt geändert:

a) Wasserverbrauchsgebühr für den Zeitraum 01/2021 - 12/2023:

2,35 € /m³ Frischwasser

TOP 5

Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Boxberg

Die letzte Änderung der Abwassergebühren sowie die hierfür notwendige Gebüh- renkalkulation für den Kalkulationszeitraum 2019 - 2020 wurde vom Gemeinde- rat am 22.10.2018 beschlossen. Da der Kalkulationszeitraum 2020 abläuft, wur- den für den Zeitraum 2021 – 2023 die Gebühren neu kalkuliert.

Die Kalkulation der gesplitteten Abwassergebühr errechnet eine kostendeckende Gebühr wie folgt:

2019 - 2020 2021 - 2023

Schmutzwassergebühr 2,30 €/m³ 2,20 €/m³

Niederschlagswassergebühr 0,13 €/m² 0,14 €/m²

Herr Kämmerer Kilian stellt die Gebührenkalkulation eingehend vor und erläutert die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung.

Gemeinsam mit Herrn Bürgermeister Kremer beantwortet er die offenen Fragen des Gemeinderates. Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Abwassergebüh- ren wie folgt zu und beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Boxberg.

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1. Der Gemeinderat stimmt der ihm bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze für den Kalkulationszeitraum 2021 – 2023 der vorgelegten Gebührenkalkulation Stand 09/2020 zu.

2. Die Stadt Boxberg wird weiterhin Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung "Abwasserbeseitigung" erheben.

3. Die Stadt Boxberg wählt als Gebührenmaßstab für die Schmutz- wassergebühr den Frischwassermaßstab. Der Gebührenmaßstab für die Niederschlagswassergebühr ist die angeschlossene über- baute und befestigte Fläche.

4. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalku- lation für die Jahre 2021-2023 (3-jährig) wird zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen längeren Zeitraum (bis zu 5 Jahre) abzustellen, wird kein Gebrauch ge- macht.

5. Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berück- sichtigten Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden sowie den Abschreibungs- und Zinssätzen zu.

6. Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berück- sichtigten Prognosen und Schätzungen zu.

7. Wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, werden die ver- schiedenen Straßenentwässerungsanteile wie folgt angesetzt:

aus den kalkulatorischen Kos-

ten aus den Betriebskosten

Mischwasseranlagen 25,0 % Mischwasseranlagen 13,5 % Regenwasseranlagen 50,0 % Regenwasseranlagen 27,0 % Kläranlagen 5,0 % Kläranlagen 1,2 % 8. Die ausgleichspflichtigen Überdeckungen der Abwasserbeseiti-

gung aus dem Kalkulationszeitraum 2016 - 2018 werden ausge- glichen.

9. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Ab- wassergebühren wie folgt geändert:

für den Zeitraum 01/2021 - 12/2023:

- Schmutzwassergebühr:2,20 € /m³ Frischwasser

- Niederschlagswassergebühr: 0,14 € /m² überbaute und befes- tigte Fläche

TOP 6

Aufstellung des Bebauungsplanes „Lindenrain II“, Gemarkung Boxberg - Behandlung der während der Offenlegung eingegangenen Anregungen - In seiner Sitzung vom 25.05.2020 beschloss der Gemeinderat die Offenlegung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften für den Bebauungsplan „Lin-

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denrain II“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bau- vorschriften haben in der Zeit vom 10.08.2020 – 11.09.2020 je einschließlich auf dem Rathaus Boxberg zu jedermanns Einsicht offen gelegen. Hierauf wurde im Amtsblatt der Stadt Boxberg Nr. 31/2020 vom 30.07.2020 rechtzeitig hingewie- sen. Die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden schriftlich über die Offenlegung informiert.

Herr Hellinger stellt in der Sitzung die eingegangenen Stellungnahmen sowie den Vorschlag der Verwaltung zu deren Abwägung vor. Der Gemeinderat beschließt, die Anregungen wie von der Verwaltung vorgeschlagen abzuwägen und gegebe- nenfalls in den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften zum Bebau- ungsplan „Lindenrain II“, Gemarkung Boxberg aufzunehmen.

TOP 7

Aufstellung des Bebauungsplanes „Lindenrain II“, Gemarkung Boxberg - Satzungsbeschluss -

Nachdem das Bauleitplanaufstellungsverfahren zu dem o.g. Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften nun soweit abgeschlossen ist, muss der Gemeinde- rat noch in öffentlicher Sitzung den Satzungsbeschluss fassen. Mit der anschlie- ßenden öffentlichen Bekanntmachung über das in Kraft treten des Bebauungspla- nes und der örtlichen Bauvorschriften im Amtsblatt der Stadt Boxberg erlangen diese Rechtskraft. Der Entwurf der Satzung wird in der Sitzung von Herrn Bür- germeister Kremer vorgestellt.

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über den Bebauungsplan und die örtli- chen Bauvorschriften für den Bebauungsplan „Lindenrain II“, Gemarkung Box- berg.

TOP 8

Festlegung von Straßennamen

a) Straßennamen für die Erweiterung des Baugebietes Dell-Epplinger Weg in Schweigern

Aktuell wird in dem Baugebiet „Dell-Epplinger Weg“ in Schweigern eine neue Straße erschlossen. Die entsprechenden Aufträge hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 27.01.2020 vergeben. Der für das Baugebiet aufgestellte Bebauungs- plan wurde bereits nach dem Satzungsbeschluss im Gemeinderat am 23.09.2019 und nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Boxberg am 19.12.2019 rechts- kräftig. Ein Baugesuch für den neu zu erschließenden Bereich wurde bereits im Gemeinderat behandelt.

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Damit die Vermessungsarbeiten angegangen und im Grundbuch sowie den Lie- genschaftskarten die korrekte Bezeichnung eingetragen werden kann, ist für die neue Straße nun noch ein Straßenname festzulegen. Der Ortschaftsrat von Schweigern hat sich in seiner Sitzung vom 06.10.2020 mit der Namensgebung beschäftigt und schlägt den Namen „Sonnenstraße“ vor.

Zudem sind nach dem Straßengesetz für Baden-Württemberg öffentliche Straßen dem Verkehr zu widmen. Zuständig für die Widmung ist der jeweilige Straßen- baulastträger. Die neue Straße sollte daher nach § 3 Straßengesetz vom Gemein- derat als Ortsstraße gewidmet werden.

Der Gemeinderat beschließt der neuen Straße im Baugebiet „Dell-Epplinger Weg“ den Straßennamen „Sonnenstraße“ zu geben und widmet die Straße gemäß

§ 3 Straßengesetz als Ortsstraße.

b) Straßennamen für das Sondergebiet „Stütze“, Gemarkung Schweigern

Aktuell wird für das Sondergebiet „Stütze“, Gemarkung Schweigern ein Bebau- ungsplan aufgestellt. In dem Gebiet entsteht eine Fläche für den nicht zentrenre- levanten Einzelhandel sowie eine kleine Gewerbefläche für die Erweiterung eines örtlichen Betriebes. Die Offenlegung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 10.08.2020 – 11.09.2020 statt. Aktuell wird die Abwägungstabelle für die einge- gangenen Stellungnahmen erstellt.

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Zur Erschließung des Gebietes ist der Bau einer neuen Straße notwendig. Damit diese bei der späteren Vermessung und Eintragung ins Grundbuch und die Lie- genschaftskarten richtig benannt wird, ist für die neue Straße rechtzeitig ein Stra- ßenname festzulegen. Der Ortschaftsrat von Schweigern hatte sich in seiner Sit- zung vom 06.10.2020 mit der Namensgebung beschäftigt und dem Gemeinderat den Namen „Stütze“ vorgeschlagen. Nach dem Versand der Einladung teilte Herr Ortsvorsteher Eck mit, dass aufgrund einer Initiative der örtlichen Feuerwehr der Ortschaftsrat die Straße gerne „Simonswolder Weg“ nennen würde, da die Feuer- wehr mit der Feuerwehr in Simonswolde eine Partnerschaft unterhält. In der Sit- zung bekräftig Herrn Ortsvorsteher Eck diesen Vorschlag.

Nach dem Straßengesetz für Baden-Württemberg sind öffentliche Straßen dem Verkehr zu widmen. Zuständig für die Widmung ist der jeweilige Straßenbaulast- träger. Die neue Straße sollte daher nach § 3 Straßengesetz vom Gemeinderat als Ortsstraße gewidmet werden.

Der Gemeinderat beschließt der neuen Straße im Sondergebiet „Stütze“ den Stra- ßennamen „Simonswolder Weg“ zu geben und widmet die Straße gemäß § 3 Stra- ßengesetz als Ortsstraße.

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TOP 9 Baugesuche

Der Gemeinderat beschließt über die vorgetragenen Baugesuche.

TOP 10

Verschiedenes

Referenzen

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