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Jahresbericht 2015 Psychologische Beratungsstellen

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Jahresbericht 2015

Psychologische

Beratungsstellen

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1 Kapitel Seite

I EINFÜHRUNG, ZUSAMMENFASSUNG

DER KERNERGEBNISSE UND VORSCHAU 2 II AUSSTATTUNG UND QUALITÄTSSICHERUNG 8 III ERGEBNISSE NACH LEISTUNGSZIELEN 11 IV ERGEBNISSE NACH WIRKUNGSZIELEN 34 V AUFLISTUNG DER GREMIEN UND ARBEITSKREISE 37

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I EINFÜHRUNG

Erziehungsberatung ist eine der Hilfen zur Erziehung, die das SGB VIII vor- sieht, wenn „eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entspre- chende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwick- lung geeignet und notwendig ist“. Grundlage für Erziehungsberatung ist § 28 SGB VIII. Auf diese Hilfe besteht ein Rechtsanspruch, der ausnahmslos für Eltern sowie andere Personensorgeberechtigte gilt, in Not- und Konfliktlagen auch für Kinder und Jugendliche.

Erziehungsberatung zeichnet sich durch folgende Charakteristika aus:

• Erziehungsberatungsstellen sind zu den üblichen Bürozeiten durch ein eige- nes Sekretariat mit besonders geschulten Fachkräften, den sog. Teamassis- tentinnen, zur persönlichen oder telefonischen Anmeldung ausgestattet.

Es ist gewährleistet, dass Ratsuchende in akuten Krisensituationen sofort oder spätestens innerhalb von 48 Stunden nach der Anmeldung einen Termin erhalten.

• Erziehungsberatung ist entsprechend § 36a (2) SGB VIII für niedrig- schwellige unmittelbare Inanspruchnahme vorgesehen. Dazu praktizieren Erziehungsberatungsstellen für jeden Fall ein vereinfachtes und unbürokratisches Anmelde- und Hilfeplanverfahren.

• Es werden keine Gebühren für erbrachte Beratungsleistungen von den Ratsuchenden erhoben (§ 90 (1) 2; § 91 (1) und (3) SGB VIII).

• Die Tatsache der Inanspruchnahme von Erziehungsberatung sowie die Inhalte der Beratungsgespräche unterliegen dem besonderen Vertrauens- schutz gemäß § 65 SGB VIII und dem Schutz von Privatgeheimnissen gemäß § 203 (1) 4 StGB. Der entsprechende Daten- und Vertrauensschutz ist sichergestellt.

• Kommen Ratsuchende auf Anraten oder Anordnung anderer Institutionen (Sozialer Dienst, Gericht, Schule, Kindertagesstätten, andere Beratungsstel- len etc.), dann besteht die erste vorrangige Aufgabe der Fachkräfte darin, die notwendige Motivation zur Beratung aufzubauen. Eine dauerhafte Beratung gegen den Willen der Ratsuchenden ist allerdings nicht möglich. Die ge- nauen Abläufe im Zusammenhang mit angeratenen bzw. angeordneten Be- ratungen sind in entsprechenden Kooperationsvereinbarungen differenziert geregelt (z.B. „Mannheimer Elternkonsens“ oder die Kooperationsvereinba- rungen mit dem Sozialen Dienst sowie mit der Jugendhilfe im Strafverfahren und der Bewährungshilfe).

Laut Bundesstatistik ist Erziehungsberatung die weitaus häufigste in Anspruch genommene Hilfe zur Erziehung. In Mannheim beträgt der Anteil der Erzie- hungsberatung an den ambulanten Hilfen zur Erziehung 52 %; der Anteil unter allen Hilfen 44 %. Graphisch sieht die Aufteilung in Mannheim für die Jahre 2010–14 durchschnittlich wie folgt aus:

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3 I

Bundesweite Vergleiche zeigen, dass es sich bei Erziehungsberatung um eine sehr effektive und effiziente Hilfe zur Erziehung handelt. Ein frühzeitiger Einsatz von EB verhindert die Manifestation von Störungen und Belastungen und kann aufwendigere und kostenintensivere Unterstützungsmaßnahmen und Hilfen zu einem späteren Zeitpunkt vermeiden helfen (LAG-Berlin, 2009; Menne K., 2008;

Michelsen H., 2006).

Die Mannheimer Erziehungsberatungsstellen sehen sich in hohem Maße in der Verantwortung, Risikokonstellationen, die einer gedeihlichen Entwicklung von Kindern im Wege stehen, mit speziellen Angeboten oder besonderen Vorge- hensweisen Rechnung zu tragen. Hier sind Risiken gemeint wie z.B. Trennung oder Scheidung der Eltern, Gewalterfahrungen oder Vernachlässigung, ein Mangel an Feinfühligkeit Säuglingen und Kleinkindern gegenüber, Sucht, schwere chronische Erkrankung oder Tod eines Elternteils, psychische Erkran- kung eines Elternteils, Armut oder ein Migrationshintergrund. Die Beratungs- stellen haben sich zum Ziel gesetzt, diese Familien, Eltern, Kinder oder Jugend- lichen frühzeitig zu erreichen – z.B. durch zugehende oder aufsuchende

!!

Bundesweite Vergleiche zeigen, dass es sich bei Erziehungsberatung um eine sehr effektive Hilfe zur Erziehung handelt. Vergleicht man zusätzlich die Kosten für die jeweiligen Hilfen, erweist sich Erziehungsberatung als die weit- aus effizienteste HzE. In mehreren Untersuchungen konnte dies eindrück- lich nachgewiesen werden. (BMFSFJ Band 219, 2002; MASGFF-RP, 2010;

LAG-Berlin, 2009; Menne K., 2008; Michelsen H., 2006). Es ist davon auszu- gehen, dass dies auf Mannheim zu übertragen ist.

Die Mannheimer Erziehungsberatungsstellen sehen sich darüber hinaus in einer besonderen Verantwortung, auf Risikokonstellationen, die einer gedeih- lichen Entwicklung von Kindern im Wege stehen, mit speziellen Angeboten oder besonderen Vorgehensweisen zu reagieren. Hier sind Risiken gemeint wie z.B. Trennung oder Scheidung der Eltern, Gewalterfahrungen oder Ver- nachlässigung, ein Mangel an Feinfühligkeit Säuglingen und Kleinkindern gegenüber, Sucht, schwere chronische Erkrankung oder Tod eines Eltern-

!!

Bundesweite Vergleiche zeigen, dass es sich bei Erziehungsberatung um eine sehr effektive Hilfe zur Erziehung handelt. Vergleicht man zusätzlich die Kosten für die jeweiligen Hilfen, erweist sich Erziehungsberatung als die weit- aus effizienteste HzE. In mehreren Untersuchungen konnte dies eindrück- lich nachgewiesen werden. (BMFSFJ Band 219, 2002; MASGFF-RP, 2010;

LAG-Berlin, 2009; Menne K., 2008; Michelsen H., 2006). Es ist davon auszu- gehen, dass dies auf Mannheim zu übertragen ist.

Die Mannheimer Erziehungsberatungsstellen sehen sich darüber hinaus in einer besonderen Verantwortung, auf Risikokonstellationen, die einer gedeih- lichen Entwicklung von Kindern im Wege stehen, mit speziellen Angeboten oder besonderen Vorgehensweisen zu reagieren. Hier sind Risiken gemeint wie z.B. Trennung oder Scheidung der Eltern, Gewalterfahrungen oder Ver- nachlässigung, ein Mangel an Feinfühligkeit Säuglingen und Kleinkindern gegenüber, Sucht, schwere chronische Erkrankung oder Tod eines Eltern-

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Angebote. Spezifische Hilfen wurden entwickelt und gezielt durchgeführt – z.B.

Gruppen für Kinder, die von Trennung oder Scheidung betroffen sind.

Andere Fachkräfte, die z.B. mit solchen Familien, Eltern, Kindern oder Jugend- lichen professionell zu tun haben, werden durch entsprechende Angebote der Beratungsstellen in ihrer Tätigkeit unterstützt. Des Weiteren werden nachhalti- ge Kooperationen initiiert und gepflegt.

Die Leistungsbereiche, die die Erziehungsberatungsstellen erbringen, lassen sich folgendermaßen skizzieren:

1. Diagnostik, Beratung und pädagogisch-therapeutische Leistungen für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige sowie Eltern und andere Erziehungs- berechtige werden niederschwellig zur Verfügung gestellt.

2. Fachberatende Aufgaben – Fachberatung für Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter in Mannheimer Tageseinrichtungen für Kinder und für andere päda- gogisch tätige Personen gehören zum Angebot.

3. Kinderschutz – Die Aufgaben des Kinderschutzes nach § 1 (3) 3 und § 8a (2) SGB VIII sind integraler Bestandteil der Leistung. Für die Aufgabe der Beratung zur Gefährdungseinschätzung bei möglicher Kindeswohlgefähr- dung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ gem. §§ 8a und 8b SGB VIII sowie § 4 KKG Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) stehen speziell quali- fizierte „Beratungsfachkräfte Kinderschutz“ zur Verfügung.

4. Präventive Arbeit und Vernetzungsaktivitäten – Einzelfallübergreifende und präventiv ausgerichtete Arbeiten im Bereich der allgemeinen Förderung der Erziehung (z.B. Elternbildungsmaßnahmen in Mannheimer Kindertages- stätten) werden ausgeführt. Des weiteren wirken Fachkräfte der Beratungs- stellen in Kooperation mit anderen Diensten in Gremien und Arbeitskreisen im örtlichen Kontext mit.

5. helpMAils – Über persönliche Beratungsgespräche hinaus wird seit vielen Jahren unter www.helpmails.de Kindern, Jugendlichen und jungen Erwach- senen eine zeitgemäße Online-Beratung angeboten, die gut genutzt wird.

Nicht selten werden sehr gravierende Probleme thematisiert und einzelne User kommen sogar zu Beratungsgesprächen.

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5 ZUSAMMENFASSUNG DER KERNERGEBNISSE

Neben der Aufgabe, den Rechtsanspruch auf Erziehungsberatung zu erfüllen, galt auch im Jahr 2015, eine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen möglichst frühzeitig zu erkennen und abzuwenden.

Die Erziehungsberatungsstellen sind diesem fachlichen Anspruch und der 2013 mit Dezernat III geschlossenen Ziel- und Leistungsvereinbarung wie folgt nach- gekommen:

• Hilfe für ganz junge Kinder

Über ein intensives Engagement in verschiedenen Aufgabenfeldern der Frühen Hilfen konnte der Anteil von Familien mit ganz jungen Kindern, deren Risiko für Kindeswohlgefährdungen nachweislich am größten ist, gehalten werden. Besonders deutlich wird die enge Kooperation und Verzahnung der Aufgabenfelder Erziehungsberatung und Frühe Hilfen in der Tätigkeit von Fachkräften der Psychologischen Beratungsstellen in den mittlerweile 11 Eltern-Kind-Zentren der Stadt Mannheim.

Der Anteil der 0 bis <3-jährigen Kinder in der Erziehungsberatung konnte auf dem in den letzten Jahren gestiegenen Niveau gehalten werden und entspricht 2015 in etwa dem Anteil der altersentsprechenden Bevölkerung Mannheims (siehe Kennzahl 37).

• Kurzfristige Hilfe

Die Wartezeit auf einen Beratungstermin sollte so kurz wie möglich sein.

Dies konnte wie im Vorjahr erfüllt werden – sowohl für kurzfristige Termin- vergaben in Krisensituationen als auch bei Regelanmeldungen. Insgesamt wurde erreicht, dass die Wartezeit bei ca. 80 % der Neuanmeldungen der fachlichen Empfehlung (z.B. der der bke, 2012) sowie dem vom Mannheimer Jugendhilfeausschuss festgesetzten Richtwert entspricht. Dieser besagt, dass Beratungen in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach Anmeldung beginnen sollen (siehe Kennzahlen 7–12).

• Trennung/Scheidung und „Mannheimer Elternkonsens“

Die schon sehr intensive interdisziplinäre Bearbeitung der Trennungs- und Scheidungsthematik, z.B. im Rahmen des „Mannheimer Elternkonsens“, konnte fortgesetzt und optimiert und der Anteil der Beratungen in Trennungs- und Scheidungssituationen auf dem bisherigen hohen Niveau gehalten wer- den. Der Anteil der beratenen Familien, deren Leben stark von Trennungs- und Scheidungsthemen geprägt ist, ist im Jahr 2015 mit einem knappen Drittel der Familien an den Beratungsstellen auf dem Vorjahresniveau geblieben (siehe Kennzahl 34).

• Gefährdungseinschätzung bei vermuteter Kindeswohlgefährdung Beratungsfachkräfte zur Gefährdungseinschätzung bei möglicher Kindes- wohlgefährdung – im Gesetz als „insoweit erfahrene Fachkraft“ bezeichnet – vorzuhalten, ist gesetzlicher Auftrag an den öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Diese Aufgabe wird seit 2005 von den Fachkräften der Psy- chologischen Beratungsstellen als zusätzliche Aufgabe wahrgenommen. Mit Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes 2012 hat sich der Kreis derer, die gesetzlichen Anspruch auf eine solche Beratung zur Gefährdungsein- schätzung haben, jedoch vervielfacht (der Anspruch besteht z.B. auch für

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niedergelassene ÄrztInnen oder Lehrkräfte). Mit der gestiegenen Sensibilität gegenüber der Thematik Kinderschutz und dem zunehmendem Bekannt- heitsgrad dieser gesetzlichen Vorgaben und Beratungsmöglichkeiten stei- gen die Anfragen, die derzeit schwerpunktmäßig von den Psychologischen Beratungsstellen bearbeitet werden (siehe Kennzahl 42).

• Benachteiligte Bevölkerungsgruppen und Familien in Risikokonstellationen

Bisherige Arbeitsschwerpunkte, die sich bislang schon im Hinblick auf präventiven Kinderschutz und Abbau allgemeiner Bildungsbenachteiligung bewährt haben, werden weiterhin beibehalten. Mit der Zielsetzung, die alter- sentsprechenden Anteile der Bevölkerung auch in der Erziehungsberatung repräsentiert zu sehen, konnten auch 2015 das inzwischen erreichte hohe Niveau gehalten werden (siehe Kennzahl 27–31).

• Unbegleitete minderjährige Ausländer

Die hohe Zahl von Unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMAs) im Jahr 2015 stellte für den Fachbereich Kinder, Jugend und Familien – Jugendamt der Stadt Mannheim eine besondere Herausforderung dar. Über die bisheri- gen Tätigkeiten hinaus, wurden ab Oktober 2015 die Fachkräfte der Bezirks- sozialarbeit hierbei durch Kolleginnen und Kollegen der Psychologischen Beratungsstellen unterstützt.

Zusammenfassend lässt sich auch wieder für das Jahr 2015 sagen, dass die Erziehungsberatungsstellen in Mannheim ihre fachlich gesetzten Ziele sehr gut erreicht haben und von Familien und Zielgruppen in Anspruch genommen wurden, die eher schwer zu erreichen sind.

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7 VORSCHAU

Die in der Zielvereinbarung mit dem Dezernat III der Stadt Mannheim vereinbar- ten Ziele und die entsprechenden Kennzahlen werden im Jahresbericht in numerischer Reihenfolge aufgeführt. Zu ausgewählten Kennzahlen erfolgen inhaltliche Erläuterungen und Ausführungen. Im Anhang werden Arbeitskreise und Gremien sowie regionale Netzwerke, in denen die Erziehungsberatungs- stellen mitwirken bzw. die sie verantwortlich organisieren, detailliert aufgelistet.

Übersicht der erläuterten Kennzahlen:

Kennzahlen 7–12: Anzahl der vergebenen Termine/Wartezeiten

Kennzahl 13b: E-Mail-Beratung helpMAils – Online-Beratung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Mannheim

Kennzahl 24: Anzahl der Beratungen je 1.000 Kinder und Jugendliche 0 bis <18 Jahre in den Stadtteilen (gegliedert nach Sozialraumtypologien) Kennzahlen 25 und 26: Dauer der abgeschlossenen Beratungen Kennzahl Kennzahl 34: Anteil und Anzahl der Beratungen von Trennungs- und

Scheidungsfamilien

Kennzahl 35: Anteil und Anzahl der Beratungen im Sinne der Vereinbarung nach Elternkonsens

Kennzahl 37: Anteil und Anzahl der Beratungen von Eltern mit Kindern zwischen 0 bis <3 Jahren

Kennzahl 41a und 41b: Präventives Angebot „Familie im Wandel“

Kennziffern 42 bis 42a: Anzahl der Beratungen durch eine „Beratungs- fachkraft Kinderschutz“/„insoweit erfahrene Fachkraft“ und Fallvigniette Kennzahl 50 und 51: Ergebnisse der Evaluation der Klientenzufriedenheit

und Beendigungsgründe

I

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II AUSSTATTUNG UND QUALITÄTSSICHERUNG Kennzahl 1: Anzahl der besetzten Fachkraftplanstellen

nach Berufsgruppen und psychotherapeutischen Weiterbildungen

Vollzeit-

Personen stellen Aufteilung nach Planstellen und Personen 2014 39 23,64

hier sind die für die Fallarbeit tatsächlich zur Verfügung 2015 38 23,64

stehenden Personen und Planstellen gelistet abzüglich der Leitungs- und der unbesetzten Stellenanteile sowie der anderweitig finanzierten Stellenanteile für Frühe Hilfen oder MAIKE

(Mannheimer Initiative für Kinder psychisch kranker Eltern)

Aufteilung nach Berufsgruppen

Anteil Dipl.-Psychologen 2014 24

2015 23

Anteil Dipl. Soz.-Pädagogen 2014 6

2015 7 Anteil Sonstige

(je 1 Dipl.-Pädagoge, Dipl.-Soziologe, 2014 9 Erziehungswissenschaftler M.A., 2015 8 Dipl.-Heilpädagoge)

SUMME 2014 39

2015 38 davon Anzahl Approbationen als

Psychologische/r PsychotherapeutIn bzw. 2014 14

Ki/Ju-PsychotherapeutIn 2015 14

Aufteilung nach psychotherapeutischen Weiterbildungen

• Ausbildung zur Kindesschutzfachkraft

• EMDR-Traumatherapie

• Entwicklungspsychologische Beratung

• Familientherapie (analytisch, systemisch, erlebnisorientiert)

• Gestalttherapie

• Heilpädagogische Spieltherapie

• Hypnotherapie

• Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie

• Konfrontative Pädagogik

• Kunst- und Gestaltungstherapie

• Lösungsorientiertes Arbeiten (LoA)

• Mediation

• Neurolinguistisches Programmieren

• Paar- und Familientherapie (analytisch, systemisch-integrativ)

• Personal- und Organisationsentwicklung

• Personenzentrierte Gesprächspsychotherapie

• Personenzentrierte Spielpädagogik

• Personenzentrierte Kindertherapie

• Psychodrama II

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9 II

• Sozialtherapie

• Systemische Supervision

• Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

• Tiergestützte Pädagogik und Therapie

• Therapeutisches Zaubern

• Traumapädagogik

• Traumatherapie

• Verhaltenstherapie für Erwachsene

• Verhaltenstherapie für Kinder

• Video-Interaktionsberatung

• Weiterbildung Frühe Hilfen (Sehen-Verstehen-Handeln)

Kennzahl 2: Anzahl der besetzten Planstellen Vollzeit- je 10.000 Kinder und Jugendliche in MA stellen

2a. Für 0 bis <18-Jährige 2014 23,64

2015 23,64

Einwohner 2014 46.215

2015 46.417

Stellen je 10.000 Einwohner 2014 5,11

2015 5,09

2b. Für 0 bis <21-Jährige 2014 23,64

2015 23,64

Einwohner 2014 57.848

2015 58.367

je 10.000 Einwohner 2014 4,09

2015 4,05

Kennzahl 3

Anzahl Beratungen pro Jahr/ 2014 105

Fachkraft (ohne Leitungsanteil) 2015 105

Kennzahl 4

Personen VZK

Anzahl der Fachkräfte 2014 5 3,87

mit nichtdeutscher Muttersprache 2015 5 3,45

Kennzahl 5

Personen VZK

Anzahl der besetzten 2014 6 4,50

Teamassistenzstellen 2015 6 4,50

Kennzahl 6

Anzahl der Wochenstunden 2014 31

der telefonischen Erreichbarkeit 2015 31

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II

Kennzahlen 7–12: Wartezeiten

Im Mannheimer Jugendhilfeausschuss wurde grundsätzlich festgelegt, dass die Psychologischen Beratungsstellen niedrigschwellig und schnell Unterstützung leisten und dass Erstgespräche in der Regel im Zeitraum von vier Wochen statt- finden sollen. Darüber hinaus sollen Kinder und Jugendliche, die sich selbst anmelden, keine Wartezeit haben. Diesem Anspruch konnten die Mannheimer Beratungsstellen auch im Berichtsjahr 2015 gerecht werden.

Wie auch in den Jahren zuvor haben Ratsuchende 2015 eine zeitnahe Ter- minvergabe erhalten. 28 % bekamen einen ersten Termin innerhalb von zwei bis vier Wochen. 23 % hatten eine Wartezeit zwischen 7 und 14 Tagen. Mit 56 % der vergebenen Termine innerhalb von 0 bis 14 Tagen konnte im Berichts- jahr gegenüber dem Vorjahr 2014 (51 %) der Anteil der innerhalb von 14 Tagen zur Verfügung gestellten Termine deutlich erhöht werden.

24 % mussten nur bis zu 7 Tage auf ein erstes Gespräch warten und 8 % der Ratsuchenden erhielten einen ersten Termin sofort, d.h. innerhalb von 24 Stun- den. Im Prozentsatz der vergebenden Soforttermine sind alle Ratsuchenden in intensiven Krisensituationen enthalten, so dass das in der Leistungsverein- barung festgehaltene Ziel der kurzfristigen Krisenintervention erfüllt werden konnte. Es handelt sich hier um Erstgespräche für Eltern mit Kindern im Baby- und Kleinkindalter, für Ratsuchende mit traumatischen Ereignissen, für Bera- tungsfälle, bei denen von einer Kindeswohlgefährdung auszugehen ist und für Jugendliche, die sich selbst anmelden.

Nur 3 % der Ratsuchenden mussten länger als 8 Wochen auf ein Erstgespräch in den Psychologischen Beratungsstellen warten. Schließlich konnte das in der Leistungsvereinbarung erklärte Ziel, dass der Anteil der Erstgespräche, die im Zeitraum von vier Wochen stattfinden, 80 % nicht unterschreiten soll, mit 84 % der Ratsuchenden deutlich erreicht werden.

absolut % kumul.

7. Anzahl der vergebenen Sofort- 2014 144 9 % 9 % termine (innerhalb von 24 Stunden) 2015 128 8 % 8 % 8. Anzahl der vergebenen Termine 2014 342 21 % 30 %

>1 bis 7 Tage 2015 398 24 % 32 %

9. Anzahl der vergebenen Termine 2014 338 21 % 51 %

> 7 bis 14 Tage 2015 383 23 % 56 %

10. Anzahl der vergebenen Termine 2014 422 26 % 77 % innerhalb von >2 bis 4 Wochen 2015 459 28 % 84 % 11. Anzahl der vergebenen Termine 2014 298 18 % 95 %

innerhalb >4 bis 8 Wochen 2015 226 14 % 97 % 12. Anzahl der vergebenen Termine 2014 79 5 % 100 %

> 8 Wochen 2015 42 3 % 100 %

ANZAHL DER NEUAUFNAHMEN 2014 1.623 100 %

IM BERICHTSJAHR 2015 1.636 100 %

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11 III ERGEBNISSE NACH LEISTUNGSZIELEN

(die im Folgenden aufgeführten Kennzahlen sind identisch mit der Er- hebung durch die amtliche Landesstatistik und ermöglichen damit eine Vergleichbarkeit mit der Statistik zu den Hilfen zur Erziehung)

ZIEL 1: Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte wer- den bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erzie- hungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung bedarfsgerecht unterstützt (§ 28 SGB VIII).

Kennzahl 13a

Gesamtzahl der im Berichtsjahr 2014 2.424 bearbeiteten Fälle (i.W. Beratungen) 2015 2.392

12a. Neuaufnahmen im Berichtsjahr 2014 1.623 67 % 2015 1.636 68 % 12b. Übernahmen aus dem Vorjahr 2014 801 33 %

2015 756 32 %

12c. Abgeschlossen im Berichtsjahr 2014 1.646 68 % 2015 1.516 63 %

Kennzahl 13b: helpMAils – Internetberatung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Mannheim

In die Beratungsstellen kommen Jugendliche selten aus eigenem Antrieb und sind trotz ihrer vielfältigen Problemlagen und entwicklungsbedingten Krisensitu- ationen unterrepräsentiert. Die Beratung über Internet ist dagegen unabhängig von Terminabsprachen und Wartezeiten. Außerdem haben die Jugendlichen auf diese Art mehr Kontrolle über die Beziehung, d.h. ob und wann sie sich wieder melden. All dies senkt ihre Hemmschwelle, Beratung zuzulassen.

2015 nutzten 21 Jugendliche und junge Erwachsene das Internetangebot der Mannheimer Erziehungsberatungsstellen und suchten in 42 E-Mails Rat und Unterstützung. (2014 schrieben 43 Jugendliche 88 E-Mails). Die niedrigeren Zahlen sind damit zu erklären, dass der Zugang zu www.helpMAils.de zu Be- ginn von 2015 wegen gravierender technischer Probleme abgeschaltet war. Die Freischaltung konnte nach Reparatur der Homepage erst wieder im 2. Quartal erfolgen. Außerdem gibt es für Jugendliche zahlreiche weitere Beratungsange- bote im Internet und die Jugendlichen nutzen weniger die E-Mail-Beratung, bei der sie auf eine Antwort warten müssen, sondern bevorzugen eine zeitgleiche Beratung, z.B. per Einzel- oder Gruppenchat.

Auch 2015 waren die Jugendlichen meist wieder mit 1 bis 4 E-Mail-Antworten zufrieden (ca. 82 %). Bei sehr schwerwiegenden Problemen entstehen auch längerfristige Beratungsbeziehungen oder solche Jugendlichen melden sich nach einiger Zeit mit neuen Fragen wieder.

III

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III

Die Internetberatung wird überwiegend von Mädchen und jungen Frauen ge- nutzt, um ihre persönlichen Probleme zu schildern. 2015 schrieben immerhin 24 % Jungen und junge Männer und damit mehr als im Vorjahr (16 %).

Die Altersspanne der User hat sich geändert: 2015 wurden mit 39 % ähnlich viele 14–17Jahre alte Jugendliche erreicht wie 2014 (42 %). Allerdings ist die Gruppe der 18–21-jährigen jungen Erwachsenen mit 19 % (2015) höher als 2014 (14 %) und es haben 2015 mit 43 % deutlich mehr über 21-jährige junge Erwachsene geschrieben als im Jahr davor (14 %)

Am häufigsten meldeten sich Jugendliche und junge Erwachsene bei Pro- blemen in Schule und Ausbildung (38,6 %). Unter belastenden Beziehungen in der Familie litten 17,5 %. Schwierigkeiten und Konflikte in Freundschaft und Partnerschaft erlebten ebenfalls 17,5 %. Belastende Themen wie der Umgang mit Drogen (7 %) oder Gewalterfahrungen (7 %) schilderten die Jugendlichen und jungen Erwachsenen gleich häufig.

Durch die Internet-Beratung konnten Jugendliche und junge Erwachsene erreicht und in einer schwierigen Entwicklungsphase unterstützt werden.

Häufigkeit der E-Mails pro User

ein E-Mail 2014 43 49 %

2015 21 50 %

2–4 E-Mails 2014 27 31 %

2015 13 31 %

5–7 E-Mails 2014 11 13 %

2015 4 9,5 %

8–10 E-Mails 2014 4 5 %

2015 3 7,1 %

11 und mehr 2014 3 3 %

2015 1 2,4 %

SUMME 2014 88 101 %

2015 42 100 %

Kennzahl 14: Gesamtzahl nach Migrationshintergrund, Geschlecht und Alter

Migrationshintergrund

mit Migrationshintergrund 2014 1.148 47,4 % 2015 1.113 46,5 % ohne Migrationshintergrund 2014 1.252 51,7 %

2015 1.279 53,5 %

keine Angabe 2014 24 1,0 %

2015 0 0,0 %

GESAMTZAHL 2014 2.424 100,0 %

2015 2.392 100,0 %

(15)

13 III Geschlecht

männlich 2014 1.325 55 %

2015 1.293 54 %

weiblich 2014 1.099 45 %

2015 1.099 46 %

GESAMTZAHL 2014 2.424 100 %

2015 2.392 100 % Altersverteilung zu Beginn der Beratung

1. 0 bis <3 Jahre 2014 277 11 %

2015 279 12 %

2. 3 bis <6 Jahre 2014 453 19 %

2015 434 18 %

3. 6 bis <9 Jahre 2014 466 19 %

2015 445 19 %

4. 9 bis <12 Jahre 2014 327 13 %

2015 362 15 %

5. 12 bis <15 Jahre 2014 334 14 %

2015 288 12 %

6. 15 bis <18 Jahre 2014 290 12 %

2015 309 13 %

ZWISCHENSUMME 2014 2.147

2015 2.117

7. 18 bis <21 Jahre 2014 182 8 %

2015 169 7 %

ZWISCHENSUMME 2014 2.329

2015 2.286

8. 21 bis <24 Jahre 2014 72 3 %

2015 81 3 %

9. 24 bis <27 Jahre 2014 22 1 %

2015 24 1 %

10. 27 Jahre und älter 2014 1 0 %

2015 2 0 %

GESAMTZAHL 2014 2.424

2015 2.392 Kennzahl 15

Kinderanzahl in der Familie 2014 5.130

(Gesamtzahl der durch 2015 4.567

Erziehungsberatung erreichten Kinder & Jugendlichen)

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III

Kennzahl 16: Lebenssituation bei Beginn der Hilfeerbringung a) Aufenthaltsort zu Beginn der Beratung

im Haushalt der Eltern / eines Elternteils / 2014 2.230 92 %

des Sorgeberechtigten 2015 2.176 91 %

in einer Verwandtenfamilie 2014 45 2 %

2015 42 2 %

in einer nicht verwandten Familie 2014 9 0 %

(z.B. Pflegestelle gemäß § 44 SGB VIII) 2015 15 1 %

in der eigenen Wohnung 2014 48 2 %

2015 62 3 %

in einer Pflegefamilie gemäß §§ 33, 2014 14 1 %

35a, 41 SGB VIII 2015 22 1 %

in einem Heim oder einer betreuten 2014 51 2 % Wohnform gemäß §§ 34, 35a, 41 SGB VIII 2015 46 2 %

in der Psychiatrie 2014 0 0 %

2015 0 0 %

in einer sozialpädagogisch betreuten 2014 16 1 %

Einrichtung (z.B. Internat, 2015 24 1 %

Mutter/Vater-Kind-Einrichtung)

sonstiger Aufenthalt (z.B. JVA) 2014 2 0 %

2015 3 0 %

ohne festen Aufenthalt 2014 7 0 %

2015 1 0 %

an unbekanntem Ort 2014 2 0 %

2015 1 0 %

GESAMTZAHL 2014 2.424 100 %

2015 2.392 100 % b) Situation in der Herkunftsfamilie

Eltern leben zusammen 2014 1.044 43 %

2015 1.075 45 % Elternteil lebt allein ohne (Ehe)Partner 2014 990 41 %

(mit / ohne weitere/n Kinder/n) 2015 961 40 %

Elternteil lebt mit neuer/m Partner/in 2014 360 15 % (mit / ohne weitere/n Kinder/n, 2015 313 13 % z.B. Stiefelternkonstellationen)

Eltern sind verstorben 2014 9 0,4 %

2015 9 0,4 %

unbekannt 2014 21 1 %

2015 34 1 %

GESAMTZAHL 2014 2.424 100 %

(17)

15 III Kennzahl 17: Wirtschaftliche Situation

Herkunftsfamilie oder der / die junge 2014 1.625 67 % Volljährige finanziert Lebensunterhalt 2015 1.678 70 % voll aus eigener Erwerbstätigkeit oder

Rente / Pension

in Herkunftsfamilie ist mind. ein Elternteil 2014 163 7 % oder der / die junge Volljährige weniger 2015 131 5 % als 1 Jahr arbeitslos und bezieht ALG I

Herkunftsfamilie oder der / die junge 2014 562 23 % Volljährige lebt ganz oder teilweise von 2015 475 20 % ALG II, Grundsicherung oder Sozialhilfe

unbekannt 2014 74 3 %

2015 108 5 %

GESAMTZAHL 2014 2.424 100 %

2015 2.392 100 %

Kennzahl 18: Die Beratung anregende Person oder Institution

1. junger Mensch selbst 2014 86 4 %

2015 69 3 %

2. Eltern / Personenberechtigte/r 2014 821 34 %

2015 781 33 %

3. Kindertageseinrichtung / Schule

3a. Kindertageseinrichtung 2014 179 7 %

2015 132 5 %

3c. Eltern-Kind-Zentrum * 2014 62 3 %

2015 36 2 %

3b. Schule 2014 140 6 %

2015 143 6 %

4. soziale(r) Dienst(e) und andere 2014 377 16 %

Institutionen (z.B. JA, ARGE) 2015 419 18 %

5. Gericht / Staatsanwaltschaft / Polizei

5a. Familiengericht, Anwaltschaft 2014 132 5 %

2015 126 5 %

5b. Jugendgericht, JGH / JuHS, 2014 52 2 %

Bewährungshilfe 2015 54 2 %

5c. Staatsanwaltschaft, Polizei 2014 0 0 %

2015 0 0 %

6. Arzt / Klinik / Gesundheitsamt 2014 147 6 %

2015 154 6 %

7. ehemalige Klienten / Bekannte 2014 204 8 %

2015 258 11 %

(18)

III

8. Sonstige

8a. Internet 2014 108 4 %

2015 131 5 %

8b. Vorträge 2014 22 1 %

2015 15 1 %

8c. andere Öffentlichkeitsarbeit, 2014 18 1 %

z.B. Zeitungsartikel 2015 12 1 %

8d. andere Beratungsstellen 2014 47 2 %

2015 35 1 %

8e. unbekannt / andere 2014 9 0 %

2015 22 1 %

9. ohne Angabe 2014 20 1 %

2015 5 0 %

GESAMTZAHL 2014 2.424 100 %

2015 2.392 100 %

* aufgrund veränderter statistischer Erfassung sind diese Zahlen unvollständig, d.h. Anregungen über die Eltern-Kind-Zentren sind teilweise unter auch unter 3a Kindertagesstätten subsumiert

Kennzahl 19: Gründe für die Hilfegewährung (gem. amtl. Kinder- und Jugendhilfestatistik)*

1. eingeschränkte Erziehungskompetenz 2014 504 21 % der Eltern / Personensorgeberechtigten 2015 419 18 % 2. Belastungen des jungen Menschen 2014 663 27 %

durch Problemlagen der Eltern 2015 683 29 %

3. Belastungen des jungen Menschen 2014 2.075 86 %

durch familiäre Konflikte 2015 2.047 86 %

4. Auffälligkeiten im sozialen Verhalten 2014 465 19 %

des jungen Menschen 2015 464 19 %

5. Entwicklungsauffälligkeiten / seelische 2014 946 39 % Probleme des jungen Menschen 2015 1.004 42 % 6. schulische / berufliche Probleme 2014 381 16 %

des jungen Menschen 2015 364 15 %

7. Unversorgtheit des jungen Menschen 2014 6 0 %

2015 9 0 %

8. unzureichende Förderung / Betreuung / 2014 43 2 %

Versorgung des jungen Menschen 2015 35 1 %

9. Gefährdung des Kindeswohls 2014 99 4 %

2015 113 5 %

GESAMTZAHL 2014 5.182 214 %

2015 5.138 215 %

* es sind bis zu drei Gründe ankreuzbar, daher addiert sich die Summe zu über 100 %

(19)

17 III Kennzahl 20: Ort der Beratung

Ort der Beratung 2014 88,8 %

innerhalb der Beratungsstelle 2015 92,3 %

Ort der Beratung 2014 11,2 %

außerhalb der Beratungsstelle 2015 7,7 %

GESAMTZAHL 2014 100,0 %

2015 100,0 %

Kennzahl 21: Anzahl der Beratungen im Vergleich zu den Vorjahren 1990 2011.464

1995 1.778 2000 1.976 2001 2.096 2002 2.090 2003 2.204

2004 2.224 2005 2.291 2006 2.256 2007 2.234 2008 2.442 2009 2.418

2010 2.486 2011 2.493 2012 2.400 2013 2.403 2014 2.424 2015 2.392

Kennzahl 22: Anzahl der Beratungen je 1.000 Kinder / Jugendliche in MA (Stand Einwohnerzahlen jeweils zum Ende des Vorjahres) a. 0 bis <18-Jährige im jeweiligen Berichtsjahr

Fallzahl 2014 2.056

2015 2.052 Einwohner (0 bis <18 Jahre) 2014 46.215

2015 46.417 Anzahl Beratungen je 1.000 Ki/Ju 2014 44,49

2015 44,21 b. 0 bis <21-Jährige im jeweiligen Berichtsjahr

Fallzahl 2014 2.265

2015 2.264 Einwohner (0 bis <21 Jahre) 2014 57.848

2015 58.367 Anzahl Beratungen je 1.000 Ki/Ju 2014 39,15

2015 38,79

(20)

Kennzahl 24: Anzahl der Beratungen je 1.000 Kinder und Jugendliche 0 bis unter 18 Jahren in den Stadtteilen

(gegliedert nach Sozialraumtypologie, Fassung 2013)

Die Stadtteile sind in der Übersicht farblich unterschieden nach ihrer sozial- strukturellen Belastung. In der Tabelle sind die absolute Anzahl der Minderjäh- rigen im jeweiligen Stadtteil sowie ihr prozentualer Anteil an allen Kindern und Jugendlichen Mannheims zum jeweiligen Stichtag 31.12. des Vorjahres aus- gewiesen, die im Berichtsjahr unter 18 Jahre alt waren.

Die Beratung ganzer Familien wird in der Statistik der Beratungsstellen in der Regel nur über ein Kind – den sog. Indexklienten – erfasst, Geschwister bleiben bei dieser Art Zählung meist unberücksichtigt, und die Anzahl der tatsächlich durch Beratung erreichten Kinder und Jugendlichen ist höher als die Fallzahl der Beratungen. Die absoluten und prozentualen Zahlen aus der Beratungs- arbeit sind ungeachtet dessen ein guter Indikator, in welchem Umfang es ge- lungen ist, Kinder, Jugendliche und Familien aus den jeweiligen Stadtteilen zu erreichen, und geben Hinweise, ob gegebenenfalls stadteilbezogene Koope- rationen intensiviert werden sollten, um z.B. einer gewachsenen Anzahl von Minderjährigen in einem Stadtteil gerecht werden zu können. Kooperationspart- ner in den regionalen Netzwerken sind neben Kindertagesstätten und Schulen verschiedenste Akteure innerhalb und außerhalb der Jugendhilfe, und so werden unterschiedlichste Möglichkeiten genutzt, die Angebote der Erziehungs- beratungsstellen bekannt zu machen. Das Angebot der Beratungsstellen steht allen Familien zur Verfügung. Da diese Angebote von den Familien nicht mit der gleichen Selbstverständlichkeit in Anspruch genommen werden, erhalten die Bevölkerungsentwicklung und die Versorgungsquote in den Stadtteilen, die sozialräumlich eher oder sehr auffällig sind, besondere Beachtung. Die auf je 1.000 Kinder und Jugendlichen umgerechnete Anzahl der Beratungen pro Stadtteil gibt die Versorgungsquote institutioneller Erziehungsberatung an.

In Mannheim lebten am Stichtag 31.12.2014 ca. 200 Minderjährige mehr als am Stichtag 31.12.2013, wobei die gesamtstädtische Versorgungsquote an institutio- neller Erziehungsberatung mit 44 ‰. bzw. 4,4 % exakt der des Vorjahres entspricht.

17.267 und damit 37,1 % aller Minderjähriger Mannheims lebten in sozialräumlich eher oder sehr belasteten Stadtteilen. Von den ca. 2.050 in 2015 beratenen Familien stammen über 40 % aus diesen belasteten Stadtteilen: somit war es auch im Jahr 2015 möglich, Familien aus den sozialstrukturell auffälligen Stadtteilen in höherem Maß zu erreichen, als es ihrem prozentualen Anteil in Mannheim entspricht.

III

(21)

19

2014 2014 2015 2015

Anzahl der 0 bis <18- Jährigen Stadtteil im

(Stand:

12/2013)

Anteil der 0 bis <18- Jährigen

dieses Stadtteils an allen 0 bis <18 in Mannheim

Anzahl Beratun-der gen von 0 bis

<18- Jährigen

diesem aus Stadtteil

Anteil an allen Beratungen

von 0 bis

<18- Jährigen Mannheimin

Anzahl Bera-der tungen je 1000 0 bis

<18- Jähriger

Anzahl der 0 bis <18- Jährigen Stadtteil im

(Stand:

12/2013)

Anteil der 0 bis <18- Jährigen

dieses Stadtteils an allen 0 bis <18 in Mannheim

Anzahl Beratun-der gen von 0 bis

<18- Jährigen

diesem aus Stadtteil

Anteil an allen Beratungen

von 0 bis

<18- Jährigen Mannheimin

Anzahl Bera-der tungen je 1000 0 bis

<18- Jähriger

Almenhof 921 2,1 % 20 1,0 % 22 940 2,1 % 38 1,9 % 40 Feudenheim 2.189 4,7 % 87 4,2 % 40 2.165 4,7 % 80 3,9 % 37 Friedrichsfeld 754 1,6 % 24 1,2 % 32 760 1,6 % 22 1,1 % 29 Gartenstadt 1.780 3,8 % 82 4,0 % 46 1.734 3,7 % 85 4,1 % 49 Hochstätt 818 1,8 % 49 2,4 % 60 838 1,8 % 45 2,2 % 54 Innenstadt/Jungbusch 3.361 7,2 % 128 6,2 % 38 3.407 7,3 % 140 6,8 % 41 Käfertal 3.877 8,4 % 163 7,9 % 42 3.978 8,6 % 155 7,5 % 39 Lindenhof 1.439 3,1 % 71 3,5 % 49 1.492 3,2 % 63 3,1 % 42 Luzenberg 623 1,3 % 52 2,5 % 83 666 1,4 % 41 2,0 % 62 Neckarau 2.296 4,9 % 107 5,2 % 47 2.330 5,0 % 80 3,9 % 34 Neckarstadt-Ost 4.606 9,9 % 169 8,2 % 37 4.646 10,0 % 186 9,1 % 40 Neckarstadt-West 3.385 7,3 % 170 8,3 % 50 3.379 7,3 % 133 6,5 % 39 Neuhermsheim 953 2,1 % 23 1,1 % 24 923 2,0 % 36 1,8 % 39 Neuostheim 476 1,0 % 16 0,8 % 34 474 1,0 % 19 0,9 % 40 Niederfeld 920 2,0 % 33 1,6 % 36 896 1,9 % 41 2,0 % 46 Oststadt 1.374 3,0 % 42 2,0 % 31 1.431 3,1 % 60 2,9 % 42 Rheinau 3.724 8,0 % 160 7,8 % 43 3.687 7,9 % 166 8,1 % 45 Sandhofen 1.915 4,1 % 95 4,6 % 50 1.960 4,2 % 114 5,6 % 58 Schönau 2.477 5,3 % 183 8,9 % 74 2.403 5,2 % 177 8,6 % 74 Schwetzingerstadt 908 2,0 % 48 2,3 % 53 923 2,0 % 44 2,1 % 48 Seckenheim 2.193 4,7 % 93 4,5 % 42 2.133 4,6 % 97 4,7 % 45 Vogelstang 2.036 4,4 % 78 3,8 % 38 2.043 4,4 % 79 3,8 % 39 Waldhof 1.942 4,2 % 114 5,5 % 59 1.928 4,2 % 101 4,9 % 52 Wallstadt 1.248 2,7 % 49 2,4 % 39 1.272 2,7 % 50 2,4 % 39 GESAMTZAHL 46.215 100% 2.056 100% 44 46.417 100% 2.052 100% 44

Legende:

Typ 1 (sozialstrukturell unauffällig) Typ 2 (sozialstrukturell eher unauffällig)

Typ 3 (sozialstrukturell durchschnittlich auffällig) Typ 4 (sozialstrukturell eher auffällig)

Typ 5 (sozialstrukturell sehr auffällig)

(22)

Kennzahlen 25 und 26: Dauer der abgeschlossenen Beratungen – nach Monaten bzw. Beratungssitzungen

Die Mannheimer Psychologischen Beratungsstellen benötigen durchschnittlich nur wenige Sitzungen, um den Ratsuchenden bei der Bewältigung ihrer Pro- bleme und Konfliktsituationen zu helfen. Dieses geht insbesondere aus der Betrachtung der Dauer nach der Anzahl der Beratungssitzungen hervor.

• 63 % der Beratungsfälle erfordern nur bis zu 5 Sitzungen.

• 91 % der Beratungen konnten mit maximal 15 Sitzungen beendet werden.

• Nur 4 % der Beratungen erforderten mehr als 20 Sitzungen.

In vielen Fällen ist eine Kurzzeitberatung angezeigt und ausreichend. In einem Teil der Fälle beschränkt sich die Funktion der Erziehungsberatung auf eine kurzfristige Krisenintervention, hier werden Ratsuchende in besonders be- lastenden und schwierigen Situationen unterstützt. Darüber hinaus können Clearinggespräche stattfinden, die zu dem Schluss führen, dass eine andere Hilfe angezeigt ist, in die aus der Beratung heraus weitervermittelt wird.

Die Leistungen, welche die Mannheimer Erziehungsberatungsstellen im Einzel- fall erbringen, sind grundsätzlich den jeweiligen Bedarfen der Ratsuchenden angepasst. So kann in manchen Fällen eine längere Dauer der Beratung indiziert sein, um die den individuellen und familienbezogenen Problemen zu- grundeliegenden Konflikten erfolgreich bewältigen zu können. Im Berichtsjahr dauerten 22 % der Beratungsfälle zwischen einem halben und einem ganzen Jahr und 2 % länger als 24 Monate.

Kennzahl 25: Dauer der abgeschlossenen Beratungen nach Monaten Dauer nach Monaten 2014 kumul. 2015 kumul.

unter 1 Monat 650 39 % 39 % 567 37 % 37 % 1 bis unter 3 Monate 189 11 % 51 % 155 10 % 48 % 3 bis unter 6 Monate 340 21 % 72 % 289 19 % 67 % 6 bis unter 9 Monate 194 12 % 83 % 239 16 % 82 % 9 bis unter 12 Monate 94 6 % 89 % 92 6 % 88 % 12 bis unter 18 Monate 109 7 % 96 % 105 7 % 95 % 18 bis unter 24 Monate 40 2 % 98 % 43 3 % 98 % 24 Monate und länger 30 2 % 100 % 26 2 % 100 %

GESAMTZAHL DER IM BERICHTSJAHR ABGE-

SCHLOSSENEN BERATUNGEN 1.646 100 % 1.516 100 % III

(23)

21 Kennzahl 26: Dauer der abgeschlossenen Beratungen

nach Anzahl der Termine / Beratungsstunden

Dauer nach Sitzungen 2014 kumul. 2015 kumul.

1 Sitzung 235 14 % 14 % 264 17 % 17 % 2 Sitzungen 249 15 % 29 % 234 15 % 33 % 3 Sitzungen 188 11 % 41 % 191 13 % 45 % bis 5 Sitzungen 307 19 % 59 % 259 17 % 63 % bis 8 Sitzungen 251 15 % 75 % 206 14 % 76 % bis 10 Sitzungen 109 7 % 81 % 91 6 % 82 % bis 15 Sitzungen 132 8 % 89 % 131 9 % 91 % bis 20 Sitzungen 75 5 % 94 % 62 4 % 95 % mehr als 20 Sitzungen 100 6 % 100 % 59 4 % 99 % ohne Angabe 0 0 % 100 % 19 1 % 100 % GESAMTZAHL DER

IM BERICHTSJAHR ABGE-

SCHLOSSENEN BERATUNGEN 1.646 100 % 1.516 100 %

ZIEL 2: Kinder, Jugendliche, Eltern und Familien mit erhöhtem Förderbedarf (z.B. Familien mit Migrationshintergrund, Alleinerziehende, Patchworkfami- lien, Kinder psychisch kranker Eltern, Kinder, die von Gewalt betroffen sind, delinquente Jugendliche, Familien, die von Trennung und Scheidung oder Armut betroffen sind) werden bedarfsgerecht unterstützt.

Kennzahl 27: Anteil und Anzahl der Beratungen von Familien mit Migrationshintergrund (ausländische Herkunft mindestens eines Elternteils)

0- bis unter 21-Jährige ratsuchende Migrantinnen und Migranten in den Psychologischen Beratungsstellen Mannheims* im Vergleich zu ihrem altersgleichen Anteil in der Bevölkerung in %

30 40 50 60

2010 2011 2012 2013 2014 2015 35

51

38 50

47

52 53 54 54

49 47 46

0 bis unter 21-Jährige mit Migrationshintergrund in der Bevölkerung*

junge Menschen mit Migrations-Hintergrund in Erziehungsberatung

III

(24)

III

Kennzahl 27:

Anteil und Anzahl der Beratungen 2014 1.148 47 % von Familien mit Migrationshintergrund 2015 1.110 46 % (Ausl. Herkunft mindestens eines Elternteils)

Kennzahl 28:

Anteil und Anzahl der 2014 725 30 %

Beratungen von Familien, 2015 605 25 %

die von Transferleistungen leben

Kennzahl 29:

Anteil und Anzahl der Beratungen 2014 990 41 %

von Alleinerziehenden 2015 960 40 %

Kennzahl 30:

Anteil und Anzahl der Beratungen 2014 360 15 %

von Patchworkfamilien 2015 313 13 %

Kennzahl 31:

Anteil und Anzahl der Beratungen 2014 198 8 %

von Kindern mit einem 2015 244 10 %

psychisch kranken Elternteil*

* bis zu drei Nennungen möglich

Kennzahl 32: Anteil und Anzahl der Beratungen im Zusammenhang mit Kindeswohlgefährdung

Anteil und Anzahl der Beratungen 2014 189 8 %

im Zusammenhang 2015 154 6 %

mit Kindeswohlgefährdung

(25)

23 III Kennzahl 33:

Anteil und Anzahl der Beratungen von 2014 54 2 % delinquenten Jugendlichen (gesamt)* 2015 70 3 %

33a. über 14 Jahre 2014 50 2 %

2015 67 3 %

33b. unter 14 Jahre 2014 4 0 %

2015 3 0 %

* bis zu drei Nennungen möglich

Kennzahl 34: Anteil und Anzahl der Beratungen von Trennungs- und Scheidungsfamilien

Die Unterstützung von Familien, die von Trennung und Scheidung betroffenen sind, ist eine zentrale Aufgabe der Erziehungsberatung.

Die Tatsache, dass sich auch 2015 wieder insgesamt 733 Familien im Kontext von Trennung und Scheidung an eine der Mannheimer Erziehungsberatungs- stellen gewendet haben, lässt den Schluss zu, dass viele betroffene Familien Unterstützung suchen und auch in Anspruch nehmen und die Beratungsstellen diesen Bedarf auf einem sehr hohen Niveau (31 % der Fälle) gedeckt haben.

Betrachtet man darüber hinaus die „Situation in der Herkunftsfamilie“ genauer (vgl. Kennziffer 16b) wird diese Schlussfolgerung noch deutlicher unterstrichen.

Sowohl in 2014 als auch in 2015 waren über die Hälfte der beratenen Familien (56 % in 2014 und 53 % in 2015), entweder alleinerziehend oder lebten in Patchwork-Konstellationen – es gingen also Trennungen/Scheidungen voraus.

Als ein sehr niederschwellig zugängliches Hilfeangebot werden die Mannhei- mer Erziehungsberatungsstellen von den betroffenen Familien in sehr unter- schiedlichen Stadien eines Trennungsprozesses und mit ganz unterschied- lichen Fragestellungen in Anspruch genommen wie z.B.

• wenn im Vorfeld einer Trennung/Scheidung, die Spannungen in der Familie zunehmen;

• wie eine Trennung/Scheidung bewerkstelligt werden kann, ohne bei den Kindern allzu großen Schaden anzurichten?

• was getan werden kann, wenn vor/während/nach einer Trennung/Scheidung Erziehungsschwierigkeiten oder Verhaltensauffälligkeiten bei den Kindern zunehmen?

• wie der Umgang nach einer Trennung/Scheidung Regelungen kind- und altersgerecht geregelt werden kann?

Diese Fragen machen einmal mehr deutlich, dass Trennung oder Scheidung kein punktuelles Ereignis ist, das plötzlich oder gar schlagartig über eine Partnerschaft und die Familie hereinbricht. Es handelt sich vielmehr um sehr vielschichtige und komplexe Prozesse mit einer höchst individuellen „Dramatur- gie“ und ganz eigenen Abläufen. Schließlich müssen Lebensplanungen und -perspektiven meist grundlegend überdacht und verändert werden.

(26)

Gerade solche tiefgreifenden Veränderungen fallen meist in einen emotional sehr sensiblen Zeitraum. Die Ex-Partner befinden sich meist über Wochen und Monate in einer aufgewühlten Gefühlslage und bringen dem jeweils anderen eher negative als positive Gefühle entgegen. In solchen Ausnahmesituationen konstruktiv, auf die Sache bezogen miteinander zu reden und vernünftige Lösungen zu finden, fällt vielen Eltern schwer.

Da die neuere Scheidungsforschung jedoch eindeutig belegt, dass ein geringes Konfliktniveau zwischen den Eltern einer der wichtigsten Schutzfaktoren für Kinder nach einer Trennung/Scheidung ist, kommt der Erziehungsberatung hier eine besondere präventive Bedeutung zu.

Kennzahl 34:

Anteil und Anzahl der Beratungen von 2014 718 30 % Trennungs- und Scheidungsfamilien* 2015 733 31 %

* bis zu drei Nennungen möglich

Kennzahl 35: Anteil und Anzahl der Beratungen im Sinne der Vereinbarungen nach „Elternkonsens“

„Jedes Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil, jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt“ (BGB §1684, Abs. 1) Eltern, die im Begriff sind, sich zu trennen bzw. scheiden zu lassen, haben mit ihrem Partner im Verlauf der Beziehung schon viele Konflikte ausgetragen und dabei ihren eigenen, mehr oder weniger konstruktiven Stil der Konflikt- bewältigung entwickelt. Dieser individuelle Konfliktbewältigungsstil, den ein Paar über Jahre praktiziert hat, spielt in einer Trennungssituation eine große Rolle. Er bestimmt, wie leicht oder schwer es den Partnern fällt, die anstehen- den Fragen zu klären und einvernehmliche (Umgangs-)Lösungen zu finden.

Obwohl das Umgangsrecht zwischen Kindern und ihren getrennt/geschiedenen Eltern gesetzlich geregelt ist, ist die Umgangsrealität, insbesondere im Kontext schwieriger Trennungs- und Scheidungsverläufe, manchmal eine ganz andere.

Es gibt Eltern, bei denen eine Trennung/Scheidung eine negative Entwicklung auslöst, die nicht selten in eskalierend geführten Auseinandersetzungen be- züglich der Umgangsfrage münden. Für ihre Kinder bedeutet dies in der Folge einen langanhaltenden, extrem stressreichen Ausnahmezustand, der nicht nur das emotionale Familienklima sehr belastet sondern auch das Risiko deutlich erhöht, dass diese Kinder selbst in ihrer gesunden psychisch-emotionalen Entwicklung beeinträchtigt werden.

Wir sprechen in diesen Fällen von (hoch)strittigen Eltern, d.h. Eltern, die bei wiederholter Gerichtspräsenz

• ihre eigenen emotionalen Probleme deutlich in den Vordergrund rücken,

• nicht in der Lage sind, auch kleinere Konflikte ohne Hilfe des Gerichtes zu lösen

• ihre Kinder in die Paarkonflikte einbeziehen und die Beziehung zum anderen III

(27)

25 Doch selbst bei diesen (hoch)strittigen Eltern steht die Elternschaft nicht so ohne weiteres zur Disposition. Nach heute geltendem Familienrecht bleibt eine Kernfamilie auch nach einer Trennung/Scheidung als neu zu definierendes familiäres System bestehen und die Verantwortung liegt dafür liegt konsequen- terweise in den Händen der Eltern.

Das Familiengericht folgt also dem gesetzlich verankerten Grundsatz, dass tragfähige Lösungen nur durch die Zusammenarbeit der Eltern zu erreichen sind. Für Eltern, die in die Aufwärtsspirale der Hochstrittigkeit geraten sind, ist dies allerdings eine kaum zu lösende Aufgabe.

Daher besteht in Mannheim seit vielen Jahren die Möglichkeit, strittige Sorge- und Umgangsverfahren nach den Prinzipien des Elternkonsens zu verhandeln.

D.h. vereinfacht, dass die Familienrichter/-innen darauf hinwirken, dass diese Eltern sich verbindlich darauf verständigen, Psychologische Beratung in An- spruch zu nehmen. Die Beratung soll dazu beitragen, dass Eltern einvernehm- liche Regelungen bezüglich elterlicher Sorge, Aufenthalt oder Umgang der Kin- der erarbeiten und so einer weiteren Eskalation des elterlichen Streits vorbeugen.

Das Mannheimer Familiengericht hat in 2014 insgesamt 132 und in 2015 weite- re 126 Scheidungseltern an eine der Beratungsstellen verwiesen. Davon waren in 2014 insgesamt 75 „klassische“ Elternkonsensfälle, d.h. Fälle, die auf der Grundlage der Verfahrensempfehlungen (2012) verhandelt worden waren, und in 2015 weitere 55 Fälle. Vor dem Hintergrund, dass Beratungen im Rahmen des Elternkonsensverfahrens sehr hohe Anforderungen an die Kapazitäts- und Zeitressourcen der Fachkräfte in den Beratungsstellen stellt, sind dies Fall- zahlen, die mit den vorhandenen personellen Ressourcen beraten werden müssen. Ein „Mehr“ in diesem Bereich würde ein „Weniger“ in anderen Bera- tungs- und Tätigkeitsfeldern nach sich ziehen.

Kennzahl 35:

Anteil und Anzahl der Beratungen im 2014 75 3 % der Vereinbarung nach „Elternkonsens“ 2015 55 2 %

Kennzahl 36:

Anzahl der Beratungen von Familien, 2014 52 2 %

in denen ein Elternteil 2015 76 3 %

suchtmittelabhängig ist*

* bis zu drei Nennungen möglich

III

(28)

ZIEL 3: Kinder mit besonderem Förderbedarf werden am Anfang ihrer Ent- wicklung (Frühe Hilfen) bedarfsgerecht unterstützt.

Kennzahl 37: Anteil und Anzahl der Beratungen von Eltern mit Kindern zwischen 0 bis unter 3 Jahren

Frühe Hilfen haben eine enge Verbindung zur Erziehungsberatung, die – gleich- wohl Hilfe zur Erziehung – auf der Grundlage von § 36a SGB VIII für ihre Inan- spruchnahme ebenfalls keiner förmlichen Genehmigung durch die Sozialen Dienste bedarf, und sich daher wie die Angebote der Frühen Hilfen durch Niederschwelligkeit und präventive Wirksamkeit auszeichnet. Psychologische Beratung und Frühe Hilfen ergänzen sich in ihren Angeboten und sind auf kommunaler Ebene in einer Fachabteilung des Jugendamts zusammengefasst.

Eltern von 0- bis unter 3-jährigen Kindern in ihrer Beziehungs- und Erziehungs- fähigkeit zu stärken, ist seit Jahren ein besonderes Ziel der Erziehungs- beratungsstellen: Entwicklungspsychologisch besonders geschulte Fachkräfte tragen den Bedarfen von Familien mit ganz jungen Kindern Rechnung.

Besonders Säuglinge und Kleinkinder mit Regulationsstörungen stellen ihre Eltern vor besondere Herausforderungen, die diese leicht an ihre Grenzen bringen können. Familien mit ganz jungen Kindern werden daher im Rahmen von speziellen Säuglings- und Kleinkindsprechstunden besonders unterstützt.

Neben der Entlastung von Eltern und der Verbesserung der Eltern-Kind-Bezie- hung wird über diese Angebote auch der Intention des Präventiven Kinder- schutzes Rechnung getragen: das Risiko für Kindeswohlgefährdung ist in den ersten 3 bis 4 Lebensmonaten besonders hoch.

Bei Anfragen zu diesen sehr kleinen Kindern muss meist sehr schnell reagiert werden, und das tun die Beratungsstellen auch: Familien mit sehr kleinen Kindern in Krisensituationen erhalten umgehend einen Beratungstermin.

Das Tätigkeitsspektrum der Beratungsstellenfachkräfte ist breit: In 11 Eltern- Kind-Zentren im Jahr 2015 gestalteten sie als Mitglied des interdisziplinären Fachteams die Angebote des Eltern-Kind-Zentrums und fungierten über die dortigen Sprechstundenangebote als AnsprechpartnerInnen für die Eltern der jeweiligen Stadtteile.

Der Anteil der beratenen Familien, deren Kind im Berichtsjahr zwischen 0 bis unter 3 Jahren alt war, liegt erneut bei 12 %. Zu Beginn der Beratung waren 14 % aller Kinder zwischen 0 bis unter 3 Jahre alt, der Anteil aller unter 3-Jährigen in Mannheim (Stand 31.12.2014) betrug ebenfalls 14 %. Zum Zeitpunkt der Be- richtslegung liegen bereits Daten zum Stichtag 31.12.2015 vor: Hier betrug der Anteil der unter 3-Jährigen an den Wohnberechtigten unter 21-Jährigen 14,3 %.

Kennzahl 37:

Anzahl der Beratungen von Eltern mit 2014 277 11 % Kindern im Alter zwischen 0 bis <3 Jahre 2015 279 12 % III

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27 ZIEL 4: Elternbildungsmaßnahmen in Tageseinrichtungen für Kinder und in

Schulen zu Fragen der Erziehung und des förderlichen Umgangs mit Kindern und Jugendlichen und in Fragen des familiären Zusammenlebens werden angeboten.

Kennzahlen 38 bis 41: Elternbildungsmaßnahmen

in Tageseinrichtungen für Kinder und in Schulen zu Fragen der Erziehung und des förderlichen Umgangs mit Kindern und Jugendlichen und in Fragen des familiären Zusammenlebens

Kennzahl 38:

Anzahl der Veranstaltungen 2014 39 für Eltern (u.a.) in Kitas 2015 62

Kennzahl 39:

Anzahl der erreichten Eltern 2014 653 2015 1.109 Kennzahl 40:

Anzahl der Veranstaltungen 2014 16 für Eltern (u.a.) in Schulen 2015 7

Kennzahl 41:

Anzahl der erreichten Eltern 2014 192 2015 125

Kennzahl 41a:

Anzahl sonstiger Eltern- 2014 51

bildungsmaßnahmen 2015 40

Kennzahl 41b:

Anzahl der erreichten Eltern 2014 689 2015 503

III

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Kennzahlen 41a bis 41b: Präventionsangebot:

‚Familie im Wandel‘ – Erziehung heute

Eines der Präventionsangebote der Mannheimer Erziehungsberatungsstellen bildet im Frühjahr jeden Jahres eine Vortragsreihe zu aktuellen Themen der Erziehungsberatung. Diese Vortragsreihe ist eingebettet in eine enge Koopera- tion mit der Mannheimer Abendakademie und besteht seit nunmehr 23 Jahren.

Im Rahmen dieser Kooperation stellt die Abendakademie innerhalb ihrer Reihe

‚Junge Familie‘ die Organisation, Werbung und Logistik zur Verfügung, wäh- rend die drei Mannheimer Erziehungsberatungsstellen die inhaltlichen Themen bestreiten und die ReferentInnen stellen.

Nachdem die Besucherzahlen in den zurückliegenden Jahren im Sinken begrif- fen waren und dabei u.a. die Frage aufkam, ob ein solches Format noch ‚zeit- gemäß‘ sei, wurden die Organisation und Werbung modernisiert, der Titel der Reihe erweitert und die interne personelle Zuständigkeit geändert.

Erfreulicherweise ist infolge dieser Veränderungen der Zuspruch wieder deut- lich gestiegen, so dass an den drei Abenden im Jahre 2015 insgesamt 150 Eltern, aber auch viele Erzieherinnen, die Vorträge besuchten.

Inhaltlich stand die Reihe im Jahr 2015 unter dem Motto: ‚NEIN-Sagen‘. Es wurden an zwei Abenden altersspezifische Vorträge – zum Kleinkind- und Pubertätsalter – gehalten, am dritten Abend standen die Eltern selbst als Ziel- gruppe im Fokus. Nachfolgend sind die Ausschreibungstexte für die Vorträge, III

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29 I. Abenteuerland Ich: Was Kleinkinder in der Autonomiephase empfinden

und erleben

Wenn Kinder ihren eigenen Willen entdecken, ist das eine völlig neue Welt für sie. Zwischen eigenen Wünschen und dem, was Eltern an Grenzen setzen (müssen), entsteht manchmal ein Spannungsfeld. Das Kind braucht Freiräume für seine Entwicklung und andererseits Orientierung durch Grenzen, die ihm Sicherheit geben. Eltern sind in diesem Zeitraum sehr gefordert. Welche Gren- zen braucht das Kind? Verwöhnen wir unser Kind, wenn wir ihm seinen Willen lassen?

Die Referentinnen wollen an diesem Abend die Eltern ermutigen, ihre Kinder auf dem Weg zur Entdeckung des eigenen Selbst gelassen zu begleiten.

II. Trotz Umbau geöffnet – Familie in der Pubertät

Manchmal wacht man auf und die schöne, bekannte Familienwelt von gestern scheint verändert: Chaos statt Wohlfühlambiente!! Die Pubertät der eigenen Kinder kann eine sehr anstrengende „Baustelle“ für alle sein: Statt Zement- säcken werden Hormone und Gefühle vor sich hergetragen, die bisherigen Ab- läufe werden infrage gestellt… Wie kommt man als Familie trotzdem möglichst unfallfrei durch diese turbulente Zeit?

Neben interessanten Informationen zum Thema Pubertät, den möglichen Gefahren und Risiken, werden auch Chancen und Alternativen zum gängigen Erziehungsverhalten aufgezeigt.

III. JA und NEIN: Zauberworte für Eltern

Wir wollen alles Gute, ja das Beste für unsere Kinder. Sie sind natürlich immer im Mittelpunkt der Familie und wir als Eltern treten oft mit unseren Bedürfnissen dahinter zurück. Am Ende des Tages sind wir fix und fertig, besonders wenn wir alleinerziehend sind. Aber dürfen wir Eltern nicht auch JA zu unseren eigenen Bedürfnissen sagen?

An diesem Abend untersuchen wir gemeinsam, ob und wie es uns gelingen kann, die unterschiedlichen Wünsche und Bedürfnisse auszubalancieren.

Jeder Vortragsabend setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Zunächst wird das jeweilige Thema von dem oder den Referenten mit Unterstützung von Folien vorgetragen. Im zweiten Teil besteht dann die Möglichkeit für Fragen, Anmer- kungen und Ergänzungen aus dem Publikum.

Allen Referenten ist es gelungen in einer klaren Sprache die wesentlichen Inhalte des jeweiligen Themenabends sehr anschaulich zu vermitteln. Die Be- sucher honorierten diese große inhaltliche Qualität der Vorträge neben ihrer hohen Aufmerksamkeit beim Zuhören auch mit einer Vielzahl von Fragen und Beiträgen im zweiten Teil des Abends.

Eine große Stärke der Reihe ‚Familie im Wandel – Erziehung heute‘ besteht u.a. darin, aktuelle Themen und Fragen, die sich durch die tägliche Arbeit in den Beratungsstellen ergeben, aufgreifen, bearbeiten und in Form eines Vortrages präsentieren zu können. Insofern sind die jeweiligen Themen immer ‚am Puls der Zeit‘. Dies wurde im letzten Jahr durch die große Beteiligung eindrucksvoll unterstrichen, so dass die Beratungsstellen bzgl. dieser Reihe und der Koope- ration mit der Abendakademie sehr optimistisch in die Zukunft blicken.

III

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ZIEL 5: Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Tageseinrichtungen für Kinder und andere pädagogisch tätige Personen werden bei der Risikoeinschätzung bei Kindeswohlgefährdung im Sinne der „insoweit erfahrenen Fachkraft“

unterstützt.

Kennzahlen 42 bis 42a: Anzahl der Beratungen durch eine

„Beratungsfachkraft Kinderschutz“ / insoweit erfahrene Fachkraft Nach dem Gesetz (§8a SGBVIII) sind alle Fachkräfte aus dem Bereich der Kin- der- und Jugendhilfe verpflichtet, eine Gefährdungseinschätzung vorzuneh- men, wenn ihnen gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes oder Jugendlichen bekannt werden. Dabei sollen im Kinder- schutz erfahrene Fachkräfte – im Gesetz als „insoweit erfahrene Fachkräfte“

(ieF) bezeichnet – hinzugezogen werden.

Der gesetzliche Auftrag an den örtlichen Jugendhilfeträger, sogenannte ieF zur Gefährdungseinschätzung bei möglicher Kindeswohlgefährdung zur Verfügung zu stellen, wird schon seit Einführung des ersten Kinderschutzgesetzes 2005 von den Fachkräften der Psychologischen Beratungsstellen als zusätzliche Aufgabe geleistet.

Seit dem Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) (2012) haben nach §8b SGB VIII in der Folge auch alle sonstigen „Personen, die beruflich im Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen“, sowie im § 4 KKG BKiSchG als „Geheim- nisträger“ beschriebene Berufsgruppen wie ÄrztInnen, LehrerInnen, etc. bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine „insoweit erfah- rene Fachkraft“. Die Einbeziehung einer ieF bei der Einschätzung des Gefähr- dungsrisikos soll zu einer größeren Handlungssicherheit der Akteure beitragen und die Prozessqualität sichern. Der Kreis derer, die gesetzlichen Anspruch auf eine solche Beratung zur Gefährdungseinschätzung haben, hat sich mit dem neuen Gesetz vervielfacht, was die Benennung und Qualifizierung weiterer Be- ratungskräfte erforderlich machte. Die Qualitätssicherung und auch die Vermitt- lung von Beratungen an die Anfragenden sind als Aufgaben der Netzwerkkoor- dination Präventiver Kinderschutz bei den Frühen Hilfen in der gemeinsamen Fachabteilung angesiedelt. Das Netzwerk der beratenden Fachkräfte ist träger- übergreifend aufgestellt. In Mannheim werden die mit der Gefährdungsein- schätzung betrauten Fachkräfte in Ergänzung zu dem etwas sperrigen Begriff

„i.e.F.“ „Beratungsfachkräfte Kinderschutz“ genannt.

Nach der umfänglicheren Einführung des Beratungsangebots und nicht zuletzt durch die Verpflichtung des örtlichen Jugendhilfeträgers, die Anspruchsberech- tigten aktiv zu informieren, stieg die Anzahl der Beratungen erwartungsgemäß an. Die Beratungsfachkräfte Kinderschutz sind hauptsächlich Fachkräfte der Psychologischen Beratungsstellen, einige stammen aus anderen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe, stehen je nach Träger und institutionellem Auftrag nicht gleichermaßen für alle Adressaten oder Themen zur Verfügung.

Von den insgesamt 195 im Jahr 2015 (2014: 143) über die Netzwerkkoordina- tion vermittelten bzw. erfassten Beratungen zur Gefährdungseinschätzung, wurden unter Berücksichtigung der Unterstützungstätigkeit in Zusammenhang III

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31 ähnlich hohe Anzahl von Beratungen zur Gefährdungseinschätzung wie in 2014 (83) auf die Fachkräfte der Erziehungsberatungsstellen verteilt. Diese Beratun- gen werden aus den Ressourcen fallübergreifende Tätigkeiten bestritten.

Was unter Beratung zur Gefährdungseinschätzung genau zu verstehen ist, soll in der nachfolgenden Fallvignette erläutert werden:

Der Kindergarten nahm per E-Mail Kontakt zur Psychologischen Beratungs- stelle auf, mit der Bitte um dringende Terminvereinbarung, da sich bei einem Kind zunehmend gewichtige Anhaltspunkte für körperliche Gewalt zeigten. Die Terminvergabe erfolgte kurzfristig am nächsten Tag.

Die Fachberatung zur Gefährdungseinschätzung erfolgt aus Datenschutzgrün- den pseudonymisiert. Berichtet wird, dass die Eltern beide ein Studium in ihrem Herkunftsland absolviert hätten und hier beruflich sehr gut integriert seien. Die drei Kinder sind 3, 6 und 11 Jahre alt. Die beiden jüngsten Kinder besuchen den gleichen Kindergarten.

Das 6-jährige Kind berichtete wiederholt der Erzieherin, dass es zu Hause von Mama und Papa geschlagen und an den Ohren gezogen werde. Außerdem müsse es öfters sehr lange in der Ecke stehen – manchmal auf einem Bein. Vor zwei Tagen erzählte das Kind erneut: „Das Schlimmste ist, wenn der Papa mich mit dem Gürtel schlägt!“ Sowohl für die Erzieherin als auch für die ieF-Beraterin erschienen die Aussagen des Kindes sehr glaubhaft, obwohl bei beiden Kin- dern keinerlei blaue Flecken wahrgenommen werden konnten. In der Fachbe- ratung erfolgte ein langes Abwägen, wie die Eltern einbezogen werden können, ohne die Gefährdung des Kindeswohls zu erhöhen. Die Erzieherin berichtete von einer sehr guten Beziehung zur Mutter durch die regelmäßigen Tür- und Angelgespräche in der Bring- und Abholzeit. Sie konnte sich sehr gut vorstellen, zunächst ein Gespräch nur mit der Mutter zu führen und danach erneut das weitere Vorgehen zum Schutz der Kinder abzuwägen. Ziel sollte in jedem Fall die Einsicht der Eltern zur gewaltfreien Erziehung der Kinder sein und das Beratungsangebot einer Psychologischen Beratungsstelle in Anspruch zu neh- men. Dieses Gespräch wurde intensiv mit der ieF-Beraterin vorbereitet – insbe- sondere das Einnehmen einer wertschätzenden und unterstützenden Haltung den Eltern gegenüber. Gleich am nächsten Tag erfolgte das Gespräch mit der Mutter, die sich sehr betroffen zeigte und von einer häufig angespannten und manchmal eskalierenden Familienatmosphäre sprach. Sie konnte sich gut vor- stellen, mit ihrem Mann nochmals zum gemeinsamen Gespräch in den Kinder- garten zu kommen, da ihnen grundsätzlich ihre Kinder sehr am Herzen liegen.

Auch das Gespräch mit dem Vater führte dazu, dass er sich der Situation stellte und die in Aussicht gestellte Hilfe in Form einer Erziehungsberatung annahm, welche im Kindergarten vor Ort stattfand. Des weiteren wurde in der Fachbera- tung der Einbezug des Kindes intensiv besprochen. Das Vorgehen der Erziehe- rin sollte für das Kind transparent und nachvollziehbar sein. Insbesondere sollte das Kind spüren, dass es richtig war, sich der Erzieherin zu öffnen und damit etwas bewirken zu können.

Mit insgesamt drei Beratungen konnte der Erzieherin zu mehr Handlungs- sicherheit verholfen werden unter Berücksichtigung der komplexen Familien- dynamik in Fällen von körperlicher Gewalt gegenüber Kindern. Durch das inten- sive Vorbereiten der Elterngespräche konnte bewirkt werden, dass die Eltern zur Annahme von Hilfsangeboten motiviert und somit der Schutz der Kinder wieder hergestellt werden konnte.

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Referenzen

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