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Spass uff de Gass 2014 Närrischer Lindwurm zieht durch die Straßen

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66. Jahrgang / Nr. 9 Donnerstag, 27. Februar 2014

Spass uff de Gass 2014

Närrischer Lindwurm zieht durch die Straßen

Budenheim. (kb) – Das Finale der Kampagne naht und alle Stra- ßenfastnachter kommen in den kommenden tollen Tagen voll auf ihre Kosten. Natürlich will auch der CCB wieder die endgültige Herrschaft in Budenheim über- nehmen und deshalb das Rat- haus stürmen.

Los geht es am Samstag, den 1.

März, um 11.11, die Zugnummern stellen sich bereits um 10.30 Uhr auf. Kurzentschlossene, die noch mitlaufen möchten, können sich bei Zugmarschall Andreas Laube melden: Telefon: 8744, E-Mail:

fam_laube@freenet.de.

Mit Unterstützung der Dalles Eh- rengarde wird der CCB den Bür- germeister gefangen nehmen und durch Budenheims Straßen (Ber- liner Straße, Zugweg Kettelerstra- ße, Heidesheimer Straße, Stefan- straße, Berg straße, Hauptstraße, Binger Straße, Mühlstraße, Schul- straße) bis zum Platz der Genera-

tionen zur Schau tragen.

Dort wird der Bürgermeister ge- gen Übergabe des Rathaus- schlüssels freigegeben. Anschlie- ßend werden die am originellsten verkleideten Gruppen prämiert.

Für Essen und Trinken ist durch Budenheims Sportfreunde ge- sorgt. Besonders die kleinen När- rinnen und Narren werden sich darüber freuen, dass erstmalig Waffeln angeboten werden.

Auf der Bühne vor der neuen Schulturnhalle wird ein buntes Programm geboten, das von Ste- phan Hinz moderiert wird und für jeden Geschmack etwas bereit- hält: Wenn der Wettergott seine Liebe zur Fastnacht zeigt und die Narrenschar mit Regen ver- schont, werden die Woinoose ei- nige ihrer Lieder zum Besten ge- ben. Außerdem wird wieder ein kleines Guggemusikfestival statt- finden und Oliver Mager darf auf einer Budenheimer Fastnachts- Jung und Alt können sich auf ein buntes Programm freuen. Oliver Mager darf dabei natürlich nicht fehlen.

Luisen- & Hauptstraße · Tel. 329 Neuigkeiten erfahren Sie unter

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veranstaltung natürlich auch nicht fehlen.

Gegen 15 Uhr wird das vierfarb- bunte Programm beendet sein.

Wer dann immer noch nicht genug hat und weiter feiern möchte, kann in Erfahrung bringen, ob auf dem Dalles wieder die Kuh fliegt und die Dalles Ehrengarde in ih- rem Feldlager rund um den Wein Klein besuchen.

Der CCB freut sich auf einen an- gemessenen Abschluss einer wunderbaren Kampagne. Helau!

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Impressum

Heimat-Zeitung Budenheim

Kostenloses Mitteilungsblatt an alle Haushalte mit öffentlichen Bekanntmachungen

der Gemeinde Budenheim.

Bei Nichterhalten auch erhältlich bei:

Schreibwaren Lang, Lotto am Eck, Pankratius Bäckerei, Esso Station und

Bäcker Berg.

Herausgeber und Verleger Hubert Lotz

Anzeigen Achim Laqua Telefon: 0160-5003498

Fax: 06721/32577 E-Mail: laqua@rheingau-echo.de

oder im Verlag.

Zur Zeit gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 2 vom 15. August 1999 Redaktions- und Anzeigenannahmeschluss

montags 16.00Uhr.

Erscheinungsweise wöchentlich donnerstags.

Verlag Rheingau Echo Verlag GmbH Industriestraße 22, 65366 Geisenheim Telefon: 0 67 22 /99 66-0, Fax: 99 66-99 heimatzeitung@rheingau-echo.de

Druck und Vertrieb

Rheingau Echo Verlag GmbH Industriestraße 22, 65366 Geisenheim Telefon: 0 67 22 / 99 66-0, Fax: 06722/99 66 -99

Allgemeines

Die als Kommentar oder Leserbrief gekennzeichne- ten Artikel sind Meinungsäußerungen der Autoren und spiegeln nicht automatisch die Meinung des Ver- lags wider. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Datenträger, Fotos oder Illustrationen übernimmt der Verlag keine Haftung. Alle Rechte der Veröffent- lichung sind vorbehalten. Reproduktionen, Nach - druck, Fotokopien, Mikrofilm oder Erfassung in Da- tenverarbeitungsanlagen bedürfen der Genehmi- gung des Verlages. Für nicht erschienene Anzeigen, aus welchen Gründen auch immer, leistet der Verlag keinen Erstaz.

heimatzeitung@rheingau-echo.de www.rheingau-echo.de

„ Humba täterä“

Im Budenheimer ASB-Seniorenzentrum

Budenheim. – Traditionell zur fünften Jahreszeit hatten die Ver- antwortlichen des ASB-Senioren- zentrums ein buntes Programm für ihre Bewohner organisiert. Vie- le frohgestimmte Seniorinnen und Senioren hatten sich erwartungs- voll in den hübsch dekorierten Aufenthaltsräumen eingefunden und wurden launig von Iris Faber, der Leiterin des Hauses , und An- na Werner, Leiterin der Sozialen Betreuung, mit vielen „Helau‘s be- grüßt. Trommelwirbel, Pfeifen und Schellenbaumklänge hallten durch das vierfarbbunte Haus, als das Musik- und Trommlercorps der Mainzer Ranzengarde unter dem Kommando von Markus Voll in den kleinen Sälen seine fetzige Fastnachtsmusik abspielte.

„Ernst Neger“, alias Tenor Rudolf

Bopp – von Udo Beuel schwung- voll mit dem Akkordeon begleitet – sang sich mit seinem „Heile Gäns‘che“ und „Humba Täterä“in die Herzen der Zuhörer, die sich gerne zum Mitsingen und Mitklat- schen begeistern ließen.

Eine Gruppe kleiner Mexikaner mit großen Sombreros erstürmte die närrische Bühne und erfreute das Publikum mit einem hüb- schen Tanz. Durch die Vermittlung einer Mitarbeiterin des ASB-Zen- trums, Daniela Heep, war die Ju- gendgruppe der „Rosenkavalier- Garde des CCW Weiler mit dieser netten Darbietung gewonnen wor- den.

Der lustige Nachmittag wurde mit Kaffee und Kreppeln abgeschlos- sen, so wie es an Fastnacht Brauch ist.

Ein großer Traum

rückt für die Kinder der Kath. Kita Regen- bogen immer näher. Frau Münch (Trägerbeauftragte der Kita) konnte Ende Januar in Vertretung für die Kita eine großzügige Spende von 1.200 Euro der Budenheimer Volksbank entgegen nehmen. Der Betrag findet für den Bau einer Wasserquelle/-lauf im Außengelände Verwendung. In den nächsten Wochen soll die Pla- nung für dieses Vorhaben beginnen und wenn das bisherige, ge- sparte Geld reicht, werden die Kinder dieses Jahr den lange er- sehnten Wasserlauf mitgestalten, einweihen und nutzen können.

Die Kinder, Eltern, das Kitateam und die Pfarrei dankten herzlich.

Tipps der

Finanzverwaltung

Die Info-Hotline der rheinland-pfäl- zischen Finanzämter gibt am Don- nerstag, 6. März, Informationen zu den wichtigsten Neuerungen im Steuerrecht und ihre Auswirkungen auf die Steuererklärung für das Jahr 2013 und 2014. In der Zeit von 8 bis 17 Uhr beantworten fachkun- dige Finanzbeamte unter der Ruf- nummer 0261/20179279 Fragen rund um die wichtigsten Steuer- änderungen. Ab 13 Uhr steht zu- dem Steuerberaterin Waltraud Dell aus Nister, Mitglied der Steuerbera- terkammer Rheinland-Pfalz, für Fragen zu steuerlichen Einzelfällen zur Verfügung. Themen sind unter anderem die Neuregelung bei den Reisekosten, die gesetzlichen Än- derungen zur Erhöhung des Grundfreibetrags, Neuerungen auf den Vordrucken und Tipps zur Aus- füllhilfe – dem sogenannten Beleg- abrufverfahren über ELSTER, der elektronischen Steuererklärung.

Mit Hilfe der kostenlosen Software

„ElsterFormular“, die unter www.els ter.de erhältlich ist, kann die Steu- ererklärung elektronisch erstellt und ans Finanzamt verschickt wer- den. Vordrucke für die Steuererklä- rung gibt es weiterhin in allen Fi- nanzämtern oder im Internet: www.

fin-rlp.de/Vordrucke. Aktuelle The- men rund um Steuern und Finan- zen werden auch über Twitter unter

„rlpFinanzNews“ veröffentlicht.

Heimat-Zeitung Budenheim

Der wöchentliche Blick in die Gemeinde

und über die Gemeindegrenze hinaus.

Sie möchten ein Inserat schalten? Rufen Sie uns an: 06722/9966-0

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Nr. 9 • 27. Februar 2014

Budenheim

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Gewonnen beim JugendCreativ-Wettbewerb

Große Siegerehrung bei der Budenheimer Volksbank eG

Budenheim. – Im Guinnessbuch der Rekorde steht als weltweit größter Jugendwettbewerb der jährlich stattfindende internatio- nale JugendCreativ-Wettbewerb der Volks- und Raiffeisenbanken.

Mehr als eine Million Kinder und Jugendliche gaben dieses Jahr wieder ihre Bilder bei den rund 750 Volks- und Raiffeisenbanken ab. Seit bereits zehn Jahren er- möglicht die Budenheimer Volks- bank eG den Grundschülern der Grund- und Realschule Plus Bu- denheim / Mainz-Mombach, ebenfalls an dem beliebten Wett- bewerb teilzunehmen. Nach nun- mehr 44 Jahren Wettbewerb lau- tete das diesjährige Thema:

„Traumwelt: Nimm uns mit in dei- ne Fantasie!“. Die Schülerinnen und Schüler sollten bildlich dar- stellen, wovon sie träumen. Leh- rerinnen und Lehrer bauten das Thema in ihren Unterricht ein, zumal es sich wieder um eine pä- dagogisch wertvolle Aufgaben- stellung handelte.

Die Jury, bestehend aus Kunst- lehrerin Anne Hagel sowie Brigit- te Schutte-Braun, der Vorsitzen- den des Freizeit-Künstlerkreises Budenheim, Ute Heller und Ni- cole Brühmann von der Buden- heimer Volksbank eG, war be- geistert, mit wieviel Kreativität und Liebe zum Detail die Schüler ihre Bilder gemalt hatten.

Als Belohnung veranstaltete die

Budenheimer Volksbank eG am 18. Februar 2014 eine große Sie- gerparty im Börsencafé der Bank. Die Gewinner freuten sich über Preise, die den jeweiligen Altersstufen gerecht werden:

Experimentierkästen, 3D-Puzz - les, Spiele, Malsets und Riesen- Wurfscheiben ließen die Augen der Gewinner leuchten. Eltern und teilweise auch Großeltern, die ihre Sprösslinge begleitet hatten, durften mit Recht stolz auf deren Leistung sein. Siegen macht hungrig! Deshalb hielt die Budenheimer Volksbank eG ein süßes Büffet bereit, das freudig gestürmt wurde.

Der Wettbewerb war wieder ein- mal ein voller Erfolg. Daher soll er auch im nächsten Jahr unter dem dann geltenden Motto fortgesetzt werden, versprach Vorstandsmit- glied Bernd Lützenkirchen. Nach insgesamt dreiwöchiger Ausstel- lung der Bilder in der Budenhei- mer Volksbank eG werden die besten Malarbeiten der jeweili- gen Altersstufe weitergeleitet an den Genossenschaftsverband e.V.. Dort nehmen sie an der nächsthöheren Ausscheidung auf Landesebene teil, danach eventuell auf Bundesebene bis hin zum internationalen Ent- scheid. Jetzt heißt es nur noch:

Daumen drücken für unsere Bu- denheimer Schülerinnen und Schüler!

Die jeweils zwei besten Maler ihrer Klasse: Lena Sophie Heußner, Joy Nagel, Christian Weidel, Jannick Weis, Alizée Schué, Stella Straub, Artan Zajmi, Gamze Yolac, Malik Lichtenberg, Sofie Freundlieb, Kevin van Veen, Sofya Köken, Adrian Becker, Anna Brunn, Annika Simsch, Luisa Gondorf, Moritz Burmeister, Charlot- te Viviani, Katharina Gramespacher, Emma Gesinn, Niklas Thiede und Lena Christmann.

Die Sieger aus dem Quiz: Emily Fee Körting, Katharina Veit, Benja- min Eppink, Tom Schenk, Marlon Lamprecht, Michelle Lied, Johan- na Strupp, Lenard Felix, Leonie Nargang, Annisa Demir und Melisa Kartalkanat.

B E K A N N T M AC H U N G

Die Budenheimer Narrhallesen haben für Fastnachtsamstag um 11.11 Uhr die Erstürmung des Rathauses und die

Entmachtung des Bürgermeisters angekündigt.

Der Bürgermeister ist entschlossen mit Unterstützung des Gemeinderates und der Verwaltung den Ansturm der Närrinnen und Narren abzuwehren.

Auch wenn in den vergangenen Jahren der Einsatz von Wurfgeschossen die Gefangen- nahme des Bürgermeisters nicht verhindern konnte, so werden die Verteidiger des

Rathauses wie gewohnt auch am kommenden Samstag Wurfgeschosse zur Abwehr

einsetzen.

Die Angreifer müssen mit einer massiven süßen Gegenwehr rechnen - Unbeteiligte und Mucker sollten sich vor dem Süßwarenhagel in Sicherheit bringen.

Rainer Becker Bürgermeister

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Marktgeflüster

Uff em Dalles erfährste alles

Budenheim. – Tatsächlich: Uff em Dalles erfährt man alles. Mal di- rekt, mal hinter vorgehaltener Hand; mal was ist, mal wie’s sein sollte, was verschiedene Ge- sprächspartner dann wiederum auch wieder verschieden sehen.

Aber letztlich kommt es ja darauf an, die News – pardon die Nach- richt hinter der Nachricht oder die Geschichte hinter der Geschichte zu entdecken.

Die Nachricht war kurz und ein- fach: Der Gemeinderat hat ein- stimmig beschlossen, den Dalles nun offiziell „Dalles“ zu nennen.

Zu einfach aber, dass die üblichen Gesprächspartner uff em Dalles nicht etwas dahinter vermutet hät- ten. Was sie zunächst stutzig machte, war nicht der einstimmige Ratsbeschluss – so was ereignet sich bei einem die Bevölkerung so hautnah berührenden Thema – zumal kurz vor Wahlen immer mal wieder, sondern, dass dieser oh- ne Aussprache erfolgt war, ob- wohl es doch sonst meist heißt:

„Es ist zwar alles schon gesagt, aber noch nicht von jedem!“ Ja, da nicht anzunehmen ist, dass gleichzeitig alle Ratsmitglieder unter Stimmverhaltung gelitten haben, musste mehr dahinter ste- cken.

Und so nimmt es auch nicht Wun- der, dass mein erster Gesprächs- partner – die Kaffeetasse in der Hand – vielsagend meinte: „Der Dalles-Ehrengarde kann man ja fast alles zutrauen; aber nein, denn nach noch Lebendigen wer- den ja in der Regel weder Straßen noch Plätze benannt“. – „Ach was“, fällt ihm da der echt Bude- numer Reimeschmied ins Wort:

„Die Garde macht fast alles, aber doch sicher nicht so’n Halles!

Denkt nur an den Spruch ‚Uff em Dalles erfährt mer alles‘.; und fällt euch dabei nichts ein? Klar doch, dass da die Amis hellhörig werden mussten, ja, das ist ja gradezu ei- ne Einladung für die NSA“.

„Wo de des jetzt seest“, mischt sich der altgediente Weinkenner ein, 1„muss ich doch grad sofort an die zwei denke, die wo immer vorm Lange-Lädche stehn, in so’ner typischen Cowboy-Haltung un mit echte Schlapphut-Gesich- ter un so tun, als würde se nur en Kaffee trinke, aber in Wahrheit al- les belure“. „Babbel doch nit so’n Kees, des sin zwei VG-Haresu-

mer, die lieber nach Budenum als wie nach Ingelum gewollt habbe“

wird klargestellt. „Und überhaupt“, fügt der Dalles-Dichter an, „Kaffee ist allemal besser, denn wenn en Cowboy Whisky trinkt, die Leber Halleluja singt!“

Ja, wenn‘s die Amis nicht sind und auch die VG-Heidesheimer nicht, dann sollte man doch mal einen Blick auf die „Senil-Bettflüchti- gen1“ haben, die sich recht zeitig, recht zwanglos, regelmäßig zufäl- lig am Markttag-Morgen uff em Dalles einfinden. Mit einer ordent- lichen Portion Fleischworschd un der eine un andere sogar mit em Gläschche Wei – dem altersge - mäßen Ernährungs-Seitensprung – in de Hand bestätigen sie einan- der, dass früher alles ganz anders und vor allem auch besser war.

Und heute natürlich: Dass man ja immer schon gewusst hat, dass der Dalles de Dalles is, un die Ge- mo nun endlich mal das tut, was schon längst getan gehörte.

Die Alterswisser und die Story hinter der News? Ja, aber eine an- dere. Sie haben schon aufgehört zu dallen und sind inzwischen ganz brav und zufrieden zurück- gekehrt an den heimischen Tisch, haben wie immer die Beine unter selbigen vegetarisch gedeckten und bestückten gesteckt und sich bald darauf dann zur Mittagsruhe zurückgezogen mit einem lustvol- len Gedanken an den vormittägli- chen Fehltritt mit Worschd un Wei.

„Ja“, meinte da unser Sprüche- klopfer nachsichtig, „müd un satt, wie schön is datt!“ Nun, man muss auch jönne könne. – Also die ste- cken ganz bestimmt nicht dahin- ter.

Und auch meine Gesprächspart- ner haben mich inzwischen ver- lassen; der Markt hat sich verlau- fen und uff em Dalles ist es ruhig wie auf einer süditalienischen Piazza am Mittag eines Hochsom- mertages, denn noch frönen die noch Werktätigen ihren berufli- chen Obliegenheiten. Die beam- teten sind beschäftigt mit Kni- cken-Lochen-Abheften und die anderen werkeln sich anderweitig dem Arbeitstagsende entgegen.

Aber bald schon kehrt Leben in die Bude ein, will sagen, bald schon wird’s lebendig uff em Dal- les, denn bald schon strömen aus allen Richtungen die allerschöns- ten und schönen Budenumer Gar-

distinnen und Gardisten ins Feld- lager am Dalles. Lebhaft geht’s dann zu und manchmal auch kreativ; statt des „Früher-war alles besser“ der morgendlichen Besta- gers gilt jetzt das „Heut-is-heut, un-des-is- gut-so!“ Und ist der Abend dann etwas fortgeschritte- ner, könnte unser zunächst noch skeptisch dreinblickender und zu- geknöpfter Sprüche klopfender Verseschmied sich sogar noch spontan vernehmen lassen:

„Hast du Riesling in der Vene, tanzen Csárdás deine Gene,

doch mit Weißbier in der Blutbahn, stolzierst du nur noch wie ein

Truthahn.

Beim Brainstorming beim Uwe Klein,

fällt den Gardisten manches ein und manchmal ist es auch so gut,

dass die G’mo’s übernehme tut“.

Und das ist dann auch die Ge- schichte hinter der Geschichte:

Eine Idee aus dem Geist des Wei- nes und mit seiner Hilfe geboren, dann nüchtern und sachlich dem Bürgermeister unterbreitet, an- schließend vom Gemeinde-Rat in seiner jüngsten Sitzung einstim- mig und sogar ohne Aussprache beschlossen: Der Dalles wird offi- ziell und mit allen gemeindeamtli- chen Präliminarien und höchst- kommunalpolitischen Darbietun- gen zum „Dalles“ ernannt.

Und so erfolgt die feierliche Na- mensgebung mit Schildaufhän- gung oder –enthüllung (stand zum Redaktionsschluss noch nicht fest) durch Bürgermeister Rainer Becker rechtzeitig am Tag vor dem Spass uff de Gass am Freitag, 28. Februar 2014 um 17.11 Uhr auf dem Dalles. (Hinweis für Messfremde, des is halb vun hin- ne un halb vun vorne in de Ste- fans-Gass). Das veranstaltungs- erprobte Dalles-Anwohner-Team sorgt für die „Fünfte-Jahreszeit- gemäße“ Bereitstellung von Speis und Trank. Ob noch mehr hinter all dem steckt, kann man sicher bei dem hoch offiziellen Spektakulum der Dalles-Namens-Schild-Auf- hängung/Enthüllung erfahren.

Dazu wünscht Euch viele neue Erkenntnisse und noch mehr Spass, eiern

Pankratz vum Dalles

PS: Im Internet findet man zum

„Dalles“ folgende Erklärung: „Dal- les ist in Süd- und Rheinhessen ein freier Platz, auf dem man sich trifft, um miteinander zu ‚quat- schen‘ (Dorfjugend, Händler, alte Schiffer, Müßiggänger): Das Wort ist offensichtlich abgeleitet von

‚dallen‘, sich langatmig unterhal- ten, verhandeln (beim Viehkauf), tuscheln“.

Beim Marktfrühstück uff em Dalles…

Wer wann wo was und auch mit wem, kurz und gut ganz einfach alles erfährste brühwarm und bequem beim Marktfrühstück uff em Dalles.

Da twittern sonst die Leut erum, sie simsen und sie mailen, doch hier bei uns in Budenum brauchst‘ nur zum Dalles eilen.

Von Vorderwalluf trifft man dort den Ortsvorsteher Wilfried händeschüttelnd in einem fort, wen er zu fassen grade kriegt.

Zu ihm gesellen sich dann gerne Männer, Rentner, Pensionäre, ortsbekannte Fastnachts-Sterne und mancher, der’s so gern wäre.

Der frisch gebrühte kleine Braune, oder das Viertel Wein

machen gleich zum Plauschen Laune, laden zum Smalltalk ein.

Babbeln kann mer un zuhören, sich richtig exkulpieren, auch ganz kräftig sich empören und Mores demonstrieren.

Immer dabei sein sollte man, denn Dabeisein, das ist alles, weil bist dabei du, niemand kann über dich dallen uff em Dalles.

Jahrgang 1937

Zum gemeinsamen Spazier- gang treffen wir uns am 6.

März um 15 Uhr an der Unter- führung Heidesheimer Stra- ße. Einkehr gegen 16 Uhr in der Gaststätte „ Zum golde- nen Ritter“, Budenheim.

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Nr. 9 • 27. Februar 2014

Budenheim

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Verstärkter Fahrplan an Fastnachtstagen

An Fastnacht werden auf den Schienenstrecken und den regio- nalen Buslinien zahlreiche Spät- und Zusatzfahrten rund um Mainz angeboten.

Um an Fastnacht länger feiern zu können, sind Fastnachtsamstag noch Zusatzzüge nach 2 Uhr von Mainz bis Worms und Bingen und erstmals um 1 Uhr von Bingen nach Mainz unterwegs. Rosen- montag wird der regionale Bus- und Bahnverkehr nach Mainz ver- stärkt, informiert der Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund über die Fastnacht-Zusatzverkehre u.a.

mit einem Fastnachtsfaltblatt.

Fastnachtsamstag bietet die Bus- linie 64 nach Budenheim stündli- che Fahrten bis 3.10 Uhr.

Zum Mainzer Rosenmontagszug werden am 3. März 2014 zahlrei- che zusätzliche Züge und Regio- nalbusse aus ganz Rheinhessen eingesetzt und der RNN und der Zweckverband SPNV Rheinland- Pfalz Süd empfehlen, bevorzugt diese Zusatzzüge und –busse zu nutzen.

Von Budenheim aus fahren die Zusatzzüge um 10.48 und 11.54 Uhr und die Buslinie 64 vormittags alle 15 bis 20 Minuten nach Mainz.

Als Fahrkarte an Fastnacht bietet sich die RNN-Gruppen-Tageskar- te für bis zu fünf Personen an. Sie kostet je nach Startpunkt bis nach Mainz zwischen 10,70 und 26 Eu- ro. Infos und Fahrpläne: www.rnn.

info oder beim RNN-Servicetele- fon 01801/766 766 (3,9 Ct/Min.

aus dem dt. Festnetz, Mobilnetze weichen ab, max. 42 Ct./Min.).

Neuerung in der Wendelinuskapelle

Technische Erleichterung für den ehrenamtlichen Schließdienst

Budenheim. (hs) – Es mag sein, dass die eingravierte Jahreszahl von 1814 über den Eingang zur kleineren und somit älteren Wen- delinuskapelle im Lenneberg- wald für Verwirrung sorgen ver- mag. Fest steht jedoch, diese Ka- pelle wurde nach einer Hornvieh- seuche im Jahr 1776 wieder neu aufgebaut, womit auch gleichzei- tig die Wendelinusverehrung auf- lebte, die bis heute gepflegt wird.

Mit großer Hingabe setzte sich Hans und Irmlinde Berg für die kleine Kapelle ein, zu deren Schutz Hans Berg im Inneren ein Eisengitter anbrachte, um einer mutwilligen Zerstörung der auf- gestellten Figuren vorzubeugen.

Nach dessen Tod hatte es sich Irmlinde Berg zur Aufgabe ge- macht, die Pflege alleine weiter zu führen. Pfarrer Michael Ritzert weiß dies auch heute noch sehr zu schätzen, die Pfarrgemeinde Sankt Pankratius sei Irmlinde Berg zu großen Dank verpflich- tet. Schließlich übergab sie im November 2011 den Schlüssel zur Kapelle an Werner Mayer, der fortan abendlich die Kapelle verschloss. Er konnte im Laufe der Zeit noch weitere Mitstreiter für den ehrenamtlichen Schließ- dienst gewinnen. In Absprache mit dem Pfarrhaus sind es nun sieben Ehepaare, die im wö- chentlichen Wechsel das Öffnen und Schließen der beiden Türflü- gel vornehmen. Für den tech- nisch versierten Manfred Spitz stellte das Prozedere eine He-

rausforderung dar, der mit einem Vorschlag den Kirchenverwal- tungsrat für den Einbau einer Türschließanlage begeistern konnte.

Die montierte Schließanlage öff- net nun über ein Relais via Zeit- schaltuhr morgens um 8 Uhr die beiden Türflügel. Abends wird wie seither üblich der Schließ- dienst die Tür per Tastendruck verschließen. Zuvor wird man die erforderlichen Kerzen ergänzen und sich überzeugen, dass noch alles in Ordnung ist. Sollte aller-

Der ehrenamtliche Schließdienst mit Manfred Bitz, Joachim, Ra- cky, Helga Mayer, Manfred Heibel, Magret Speicher, Hildegard Bitz, Maria und Dieter Neufels, Dolores Mühl, Werner Mayer, Michael Mühl und Werner Speicher v.l.n.r.). an der Wendelinuskapelle.

dings der diensthabende Schließdienst verhindert sein, so wird die Tür mittels Zeituhrschal- tung um 20 Uhr automatisch ver- schlossen. Zuvor ertönt jedoch ein Warnsignal, was für den Be- sucher eine Aufforderung dar- stellt, die Kapelle umgehend in- nerhalb von 30 Sekunden zu ver- lassen. Wer sich angesprochen fühlt und einen Dienst überneh- men möchte, kann sich mit Wer- ner Mayer bzw. mit dem Pfarr- büro, Tel. 06139–2129, in Verbin- dung setzen.

Närrischer Frühschoppen

Erlös geht an die Philippinenhilfe in Bunakan

Mit dem Schild bedankt sich ein Bewohner von Bunakan bei den Budenheimern. Der Erlös des Frühschoppens geht ebenfalls nach Bunakan.

Budenheim. (hs) – Wie seither, so wird es auch in diesem Jahr nach dem Gottesdienst am Fast- nachtsonntag, 2. März, 11 Uhr, zwischen der Dreifaltigkeitskir- che und dem „Haus Brücke“ ei- nen närrischen Frühschoppen geben. Organisiert von den Da- men des »Eine Welt Ladens«

gibt es etwas zur Stärkung, in flüssiger und fester Form ver- steht sich, dessen Erlös für die Philippinen bestimmt ist. Genau

genommen geht das gespendete Geld an bedürftige Bewohner in Bunakan auf der Insel Bantayan Island. Von dort stammt die Wahl- budenheimerin Rosame Sieg- wart, die sich für die Hilfe in ihrem Geburtsort Bunakan einsetzt.

Spendengelder aus Budenheim wurden bereits zum Wiederauf- bau, der vom Taifun zerstörten Hütten eingesetzt (siehe auch Beitrag in der HZB vom 23. Janu- ar 2014).

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Ärztlicher Notfalldienst In Notsituationen, falls der Haus- arzt oder andere behandelnde Ärzte nicht erreichbar sind:

St. Vincenz und Elisabeth Hospi- tal, An der Goldgrube 11, 55131 Mainz, Telefon: 06131 / 116 117 Öffnungszeiten: Wochenende Fr 19.00 Uhr bis Mo 7.00 Uhr, Mo, Di, Do 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr Mi 14.00 Uhr bis donnerstags 7.00 Uhr

Nacht-, Sonntags- und Feiertagsdienste der Mainzer Krankenhäuser Für die stationäre Aufnahme und die ambulante Notfallversorgung sind an allen Tagen dienstbereit:

Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Langenbeckstraße 1,

55131 Mainz, Tel.: 06131/17-0, www.klinik.uni-mainz.de

St. Hildegardis-Krankenhaus Hildegardstraße 2,

55131 Mainz Tel. 06131/147-0, Fax 06131/147-372,

www.katholisches-klinikum-mz.de St. Vincenz und Elisabeth Hospital

An der Goldgrube 11, 55131 Mainz

Tel. 06131/575-0, Fax: 06131/575-1117,

www.katholisches-klinikum-mz.de Notarzt, Rettungsdienst, Krankentransporte

können über die Tel.-Nr. 06131/

19222 angefordert werden.

Notdienst-Regelung der Mainzer Kinderärzte mittwochs, an Wochenenden sowie an Feiertagen

Dienstbereit sind:

Am Samstag, 1. März 2014:

Dr. Buchner, Kurt-Schumacher- Straße 41 b, Mainz-Gonsenheim Telefon 06131/688434;

Am Sonntag, 2. März 2014:

Dr. med. Matthias Hilbert, Hinde-

mithstrasse 29, 55127 Mainz, Te- lefon 06131/71777;

Am Montag, 3. März 2014:

Dr. John-Koch, Am Tauberts- berg 4, Mainz, Telefon 06131/

52815;

Am Dienstag, 4. März 2014:

Dr. Christmann, Oppenheimer Straße 42, Mainz-Laubenheim, Telefon 06131/86084;

Am Mittwoch, 5. März 2014:

Dr. med. Thomas Koffler, Zollgas- se 11, 55130 Mainz, Telefon 06131 81146.

Die Anschriften der Notdienst versehenden Kinderärzte kön- nen auch über den Anrufbeant- worter des eigenen Kinderarztes beziehungsweise die der ande- ren praktizierenden Kinderärzte in Erfahrung gebracht werden.

Zahnärztlicher Notfalldienst Zu erfragen über: Ärztliche Not- falldienstzentrale Ingelheim, Te- lefon 06132/19292. Der für drin- gende Fälle eingerichtete Wo- chenend-Notfalldienst beginnt am Samstag um 8 Uhr und endet am Montag um 8 Uhr. An Feierta-

gen wird analog verfahren. Die dienstbereiten Zahnärzte haben an diesen Tagen folgende feste Sprechstunden eingerichtet: 10 bis 11 Uhr und 16 bis 17 Uhr. Es wird gebeten, den Notfalldienst möglichst während dieser Sprechstunden unter Vorlage der Krankenversichertenkarte (KVK) in Anspruch zu nehmen.

Apotheken-Notdienst

Diensthabende Apotheken kön- nen tagesaktuell per Telefon er- fragt werden.

In Budenheim sind die Ansagen über das Festnetz mit der Tel.-Nr.

01805–258825– + Postleitzahl, also 01805–258825–55257, ab- zufragen. Bei der Nachfrage über das Mobilfunknetz muss die Nummer 180–5–258825–55257 verwendet werden.

Giftnotruf Mainz Telefon 06131/19240

(Angaben ohne Gewähr)

Notfalldienste Soziale Einrichtungen

Gemeinsame närrische Chorstunde mit vier Chören

Chormitglieder der Sängervereinigung 1860 Budenheim in Feierlaune

Budenheim. (hs) – Im Bürger- haus war für die Chormitglieder der Sängervereinigung 1860 Bu- denheim e.V. eine „närrische Chorprobe“, anstelle einer ordent- lichen Chorprobe, angesagt.

Ganz nach dem Motto: „Von den Chormitgliedern für die Chormit- glieder, einschließlich den Freun- den des Chorgesangs“. Da man auf den obligatorischen Sitzungs- präsenten verzichten wollte, lag es an der Vereinsvorsitzenden Bettina Bachmann, die Anwesen-

den bei guter Laune zu halten, was ihr selbstverständlich auch mühelos gelang. Dass sie dabei auf zahlreiche Helferinnen und Helfer, die im Hintergrund wirkten, bauen konnte, versteht sich.

Selbst Chorleiter Johannes Pü- schel war kostümiert erschienen, der im Laufe des Abends den Männerchor zum eigens von Wer- ner Schmidt getexteten Lied diri- gierte. Er begleitete auch Ingrid Hassinger am Flügel, die nach ei- ner Melodie aus der »Vogelhoch-

Vorsitzende Bettina Bachmann verabschiedete den Till (Heribert Schäfer) mit Helau!

zeit« ein Lied sang. Insgesamt trat sie viermal auf, dabei war sie im Playback als Heino und Wolfgang Petri zu sehen, zu dem stand sie als Masseuse in der Bütt.

Selbstverständlich stand es dem Protokoller (Heribert Schäfer) zu, die närrische Chorprobe mit ei- nem geschliffenen Vortrag zu be- ginnen. Dabei hielt er auch kritisch den Chormitgliedern den Spiegel vor: „Obwohl die meisten schon in die Jahre gekommen, singt man

recht gerne hier, ganz unbenom- men. Die einen im Saal hier, ge- ordnet nach Geschlecht, die an- deren Gospeln, was manchem gar nicht recht“.

Im Duett sangen die beiden Gos- peldamen Regina Aurin und Victo- ria Grau nach der Melodie »Thea- ter, Theater der Vorhang geht auf«

u.a. „wir geben alles für euch“. Als Französin beschrieb Uschi Ren- kes, mit einer Baquette in der Hand, den Fehltritt von Adam und Hanne Schwarz mit Lederhose

aus Bad Peng an der Knatter.

Gleich vier Auftritte absolvierte Ingrid Hassinger.

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Nr. 9 • 27. Februar 2014

Budenheim

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Der Männerchor mit Chorleiter Johannes Püschel.

Regina Aurin und Victoria Grau besingen ihre Chorprobe nach der Melodie „Theater, Theater“.

Peter Hochmuth und Edgar Hager (v.l.n.r.) mit „im Wagen vor mir fährt ein junges Mädchen“.

Eva, die bekanntlich die Mahnung

„ihr nix ess von meinem Baum Re- nett!“ in den Wind schlugen.

Seine Erfahrungen als Knastbru- der tat Joachim Racky kund, der bedauerte, dass nur einmal im Monat die Wäsche untereinander getauscht werde. In Bad Peng an der Knatter verordnete eine Dame mit Lederhose (Chorvorsitzende Hanne Schwarz) Kokolores für die Gesundheit, was mit Beifall be- lohnt wurde. So auch das Duett von Peter Hochmuth und Edgar Hager, die in zwei Modellautos steckten und vergnügt sangen:

„Im Wagen vor mir fährt ein junges Mädchen“. Dass dabei Peter Hochmuth unverkennbar als blon- des Mädchen anzusehen war, machte diesen Gesangsvortrag perfekt. Nur mit einer Zugabe ließ man Christel Meier und Joachim Racky gehen, die zuerst von lau- ter netten Verwandten sangen. Mit

„geh mol in de Keller, hol eh

Fläschje Woi“ schossen die bei- den förmlich den Vogel ab. „Diese Art zu feiern war einfach schön“, so der Kommentar an den Ti- schen, auch wenn man auf eine Musikkapelle verzichtet hatte. Al- lerdings hatte man keineswegs auf einen recht ausgefallenen Or- den für die Aktiven verzichtet.

Fest steht, man wird im kommen- den Jahr erneut eine solche närri- sche Chorprobe abhalten. Jedoch geht es bis dahin am kommenden Dienstag, 25. Februar, wie ge- wohnt weiter. Um 18.45 Uhr be- ginnen der Gospelchor im kleinen Saal und der Männerchor um 19 Uhr im großen Saal mit den Chor- proben. Ab 20.15 Uhr singt der Gemischte Chor. Lediglich an Fastnachtdienstag fallen die Chorstunden aus, was verständ- lich ist. Wer mehr wissen möchte kann dies unter www.saengerver einigung-budenheim.de in Erfah- rung bringen.

SPD nominierte Gemeinderatskandidaten

Schwerpunkte des SPD Wahlkampfes aufgestellt

Budenheim. – Auf der Mitglie- derversammlung hat die Buden- heimer SPD ihre Kandidaten für die Gemeinderatswahl am 25.

Mai 2014 gewählt. Bei der von Manfred Wersin souverän gelei- teten Versammlung wurden fol- gende Kandidaten und Kandida- tinnen aufgestellt:

Listenführer ist Fraktionsspre- cher Winfried Klein. Ihm folgen die bisherigen Ratsmitglieder Peter Wersin, der Vorsitzende Hans-Jürgen Veit, Ute Laub- scher und Gerd Benning, Robert Dickenscheid und Wolfgang Knödler komplettieren den Lis- tenteil der doppelt nominierten Kandidaten.

Mit Tobais Heinrich, Jutta Hill, Fa-

bian Vollmer, Sandro Lippert, Kurt Blumer, Peter Seliger, Kers- tin Dotzer, Michael Heigert, Vas- silios Tzambazis und Andreas Ertel stehen weitere erfahrene, aber auch junge, hoffnungsvolle Kandidaten zur Verfügung.

Die Liste besteht aus Kandida- ten, die eine große „Bandbreite“

an Erfahrungen und Fähigkeiten mitbringen. „Wir sind froh, ein au- ßerordentlich engagiertes, viel- seitiges und erfahrenes Team für die Kommunalwahl 2014 auf- zustellen“, so Ortsvereinschef der SPD, Hans-Jürgen Veith.

Es wurden bereits Themen, die den Schwerpunkt des SPD Wahlkampfes bestimmen, dis- kutiert. „Klar ist, dass die SPD

sich weiter für die Verbesserung der Verkehrssituation in der Bin- ger Straße einsetzt“, so SPD Fraktionssprecher Winfried Klein. Aber auch im Bereich der Seniorenpolitik will sich die SPD weiterhin engagieren. Dazu wur- de kürzlich ein Antrag zur Ein- richtung eines Seniorenbeirates im Gemeinderat gestellt.

Weitere wichtige Themen, für die sich die SPD einsetzen wird, sind die Umgestaltung des Bahnhofs und die Verkehrsanbindung mit dem Bau einer neuen Brücke.

Für alle interessierten Buden- heimerinnen und Budenheimer steht weiterhin die neu gestaltete Homepage www.spd-buden heim.de zur Verfügung.

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VdK lud zum „ närrische` Kräppelkaffee oi“

„Besuch aus dem All“ mit zwanzig Schülerinnen und Schüler der Martinusschule Gonsenheim

Budenheim. – Pünktlich um 15.11 Uhr startete der VdK im gro- ßen Saal des Bürgerhauses zu seinem neunten Kräppelkaffee, mit einem unterhaltsamen, kurz- weiligen Programm. Die Vorsit- zende Anni Klauer begrüßte die zahlreichen Gäste. Einen beson- deren Gruß richtete sie an Helga Lebert, VdK Kreisverband Mainz- Bingen, Annemarie Müller, VdK Mombach, Arco Friedrich mit Partnerin, Vorsitzender des Be- hindertenbeirates Budenheim, Hanne Bitz, Chorgemeinschaft Frohsinn Budenheim. Nicht zu vergessen, „Bojemoschter Rainer Becker mit Gattin“, sowie am Key- board die „Einmannkapelle mit

`nem irren Sound“ Udo Beuel.

Nachdem die Kandidaten für die Wahl der Kräppelkönigin ermittelt wurden, es waren vier Frauen und ein Mann, kündigte sich eine Tanzgruppe an.

Unter dem Motto „Besuch aus dem All“ wirbelten zwanzig Schü- ler und Schülerinnen der Marti- nusschule Gonsenheim über das närrische Parkett. Es war ein Au- genschmaus den Kindern in ihren farbenfrohen Kostümen zuzuse- hen. Die Tanzgruppe steht unter der Leitung von Alexa Stendtke und Janine Schäfer. Nach einer vom Publikum eingeforderten Zu- gabe wurden die Akteure mit ste- hendem Beifall verabschiedet.

„Ein leidgeprüfter Bürgermeister erzählt aus seinem Alltag“, so die Ankündigung! Wenn ihr denkt ich hätt`en Vortrach heit, habt ihr euch geirrt ihr Leit! Was dann kam, damit hatte er die Gäs-

teschar und die Vorsitzende Anni Klauer sichtlich überrascht. Bür- germeister Rainer Becker verlieh der Vorsitzenden den Budenhei- mer Fastnachtsorden mit Urkun- de. In seiner Laudatio erwähnte er: „Sie pfleecht dess Brauchtum un die Tradition, fer so was gibt`s den Orden als Lohn“. Nach Dan- kesworten an Rainer Becker über- gab die Vorsitzende auch ihm ei- nen Fassenachtsorden mit den Worten: „Auch bei uns iss es Tradi-

Im Bild v. links: Waltraud, Jenny, Anni und Siglinde.

„Besuch aus dem All“ – Tanzgruppe der Martinusschule Gonsen- heim

tion geworden, beim VdK gibt`s für geleistete Arbeit `nen Orden“.

Nun war es so weit, den Solosän- ger Schani Hinkel mit seinem Ha- rem, Annemie Jung, Margot Fink, Inge Böhnke und Silvia Fabel auf die närrische Bühne zu bitten. In ihren bunten orientalischen Ge- wänder war dieser Auftritt ein vol- ler Erfolg, zumal der Schani mit seinen nun bereits fast 91 Lenzen ein beachtliches Gesangssolo auf die Bühne zauberte.

Helga Lebert schilderte in einem Vortrag mit scharfer Zunge formu- liert, ihre Erlebnisse an Bord ei- nes Ozeanriesen. Sie kam zu der Erkenntnis, „dass se doch lieber widder deham bleiwe det, als wie bei dene vornehme Leit“.

Nach gemeinsam gesungenen Schunkelliedern folgte die Wahl der Kräppelkönigin. Der präparier- ten Kräppel fand sich wieder bei Johanna Artinger, somit der „ach- ten VdK-Kräppelkönigin 2014“.

Die Ehrung erfolgte mit Krone, Scherpe und einem Blumen- strauß.

Siglinde und Jenny brachten den Saal zum wanken. Die Gäste hielt es nicht auf ihren Plätzen, denn mit ihren gekonnt dargebotenen Playbacksongs begeisterten sie ihre Zuhörer und kamen um eine Zugabe nicht herum.

Silvia Waldeck berichtete von ih- rer unbändigen Reiselust, und An- ni Klauer hatte viel von den Erleb- nissen mit ihrem Ehemann im ver- gangenen Jahr zu berichten. Bei- de Vorträge waren mit viel

„Schmackes“ vorgetragen.

Vor der 30-minütigen Pause brachten die VdK Singer ihren

„Meenzer Fleischworschtsong“ zu gehör und ernteten viel Beifall. Die Bitte der Gäste um den Holz- michel wurde auf den zweiten Teil verlegt.

Mit einer Schunkelwalzerfolge be- gann Udo dann den das mit „heiß Fleischworscht, Mettweck un en gute Halwe“ wieder auf den närri- schen Kurs zu bringen.

Mittlerweile hatten sich Frau Prot- zig, Annemarie Müller und Frau

Rudi Bopp als „e`ne Kölsche Jeck – e echt Gunsenumer Ge- wächs“

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Strunz, Anni Klauer, im Vorfeld der närrischen Bühne eingefunden.

Sie brachten wieder allerhand un- gereimtes zu Gehör und zierten sich nicht in der ihnen eigenen Art ihre Alltagserlebnisse vorzutra- gen.

Zum Schluss des närrischen Nachmittags stieg das „Baro- meter“ noch einmal um einiges in die Höhe. So trat nach den VdK- Singern, die mit „Die Goas is weg, Ramba Zamba und dem Holz- michel“ die Bühne frei machten, für einen im Unruhestand stehen- den „Schnorreswackler“.

Er, Rudolf Bopp (genannt Rudi), schlüpfte in die Rolle eines Fas- senachters, der einmal „Karneval in Kölle“ erleben wollte. Sein Auf- tritt begann besinnlich mit „Mir schenke de aale Frau Schmitt e`

paar Blömcher“, was für die Ju- gend das Internet, isse füre de Frau Schmitt dess Finsterbrett.

Mit Erklingen des Kölner Ohr- wurms „Die Karawane zieht wei-

ter“, waren die Gäste nicht mehr zu halten und es bahnte sich eine riesige Polonaise den Weg durch den Saal.

Mit „Bey, Bey My Love“ und „Mach et jut bis zom näjchste Mol” krönte Rudi seinen Auftritt unter tosen- dem Beifall. Eine Zugabe musste natürlich auch noch erfolgen. An- schließend wurde mit allen Akteu- ren gemeinsam, begleitet von Udo, „Im Schatten der Doms“ ge- sungen.

Udo lud die Gäste zum Ausklang noch zu einer Tanzrunde ein. Dies war ein harmonischer Abschluss des sehr kurzweiligen, närrischen Kräppelkaffee des VdK Buden- heim.

Die Vorsitzende bedankte sich bei allen Akteuren und den vielen flei- ßigen Helfern. Sie alle haben sich ehrenamtlich für eine gute Sache eingebracht und wurden mit dem Orden des VdK Budenheim be- lohnt.

Nr. 9 • 27. Februar 2014

Budenheim

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Im Bild v.links: Kreppelkönigin 2013 Annemie I. Jung, Waltraud Ko- lidziej, Anni Klauer, Kreppelkönigin 2014 Johanna I. Artinger und Schani Hinkel.

Die Kandidatenliste

von Bündnis 90/Die Grünen steht. Sie wollen zum Wohle Budenheims mitarbeiten: Peter Schmitt, Bernd Leu, Magda Dewes, Stefan Kron, Uschi Engers, Klaus Neuhaus, Dagmar Leu, Wilfried Hundinger und Dr. Peter Ruschke (v.l.).

Wasserströme in der Wüste

Zum Weltgebetstag aus Ägypten am 7. März

Budenheim. – Ägypten – beim Gedanken an dieses nordafrikani- sche Land kommen vielen Men- schen Pyramiden, Hieroglyphen und Tauchreviere am Roten Meer in den Sinn. Seit rund drei Jahren steht Ägypten auch für Demons- trationen auf dem Tahrir-Platz, po- litische Umbrüche und gewalt- same Unruhen mit vielen Opfern.

Das größte arabische Land sym- bolisiert aber genauso die Hoff- nung der Menschen auf Brot, Frei- heit, Würde und soziale Gerech- tigkeit. Genau in diesen Zeiten großer politischer und gesell- schaftlicher Veränderungen ist Ägypten auch das Schwerpunkt- land für den Weltgebetstag 2014.

Als die Frauen des ägyptischen Weltgebetstagskomitees mit dem Schreiben ihres Gottesdienstes begannen, ereignete sich gerade die Revolution 2011. Ihre Bitten und Visionen sind jedoch bis heu- te aktuell: Alle Menschen in Ägyp- ten, christlich und muslimisch, sol- len erleben, dass sich Frieden und Gerechtigkeit Bahn brechen, wie Wasserströme in der Wüste! (Jes 41,18ff.)

Wege in der Wüste, Wasserströ- me in der Einöde – diese propheti- sche Zusage Gottes aus dem Buch Jesaja greift der Welt- gebetstag der Ägypterinnen auf.

Wie passend für ihr Heimatland, das mit seinen über 90 Prozent Sand- und Steinwüsten eines der wasserärmsten Länder weltweit ist. Fruchtbare Vegetation findet sich in den Oasen und entlang des Nils, der die zentrale Wasser- quelle des Landes ist. Der längste Fluss Afrikas bewässert Felder, liefert Wasser für die Industrie und versorgt die Bevölkerung mit Trinkwasser. Der Großteil der rund 85 Millionen Ägypterinnen und Ägypter lebt in seiner unmit- telbaren Nähe. Niltal und Nildelta gehören deshalb zu den am dich- testen besiedelten Gebieten der Welt.

Ägyptens Geschichte und Kultur begannen zwar lange vor bib- lischen Zeiten, sie sind aber auch eng verwoben mit dem Christen- tum. In Ägypten, wo rund 90 Pro- zent der Bevölkerung muslimisch ist, gehören ca. 10 Prozent christ- lichen Kirchen an, als deren Be- gründer der Evangelist Markus gilt. Die größte unter ihnen ist die Koptisch-Orthodoxe Kirche. Der Weltgebetstag wurde in Ägypten

erstmalig 1928 gefeiert und sorgt bis heute für eine lebendige Öku- mene. Die Verbundenheit im Glau- ben ist wichtig für Ägyptens Chris- tinnen und Christen. Seit Jahren gibt es immer wieder Einschüch- terungen und Gewaltakte radika- ler islamistischer Kräfte, die sich v.a. gegen Christen aber auch ge- gen moderate Muslime richten.

Dass Christen und Muslime, Libe- rale und Konservative, Arme und Reiche, Frauen und Männer 2011 und auch 2013 gemeinsam pro- testierten, war wichtig für Ägyp- tens Gesellschaft. Für viele Frau- en war die Revolution ein Schlüs- selerlebnis. Sie brechen seitdem verstärkt das Schweigen über se- xualisierte Gewalt und kämpfen für ihre politischen, wirtschaftli- chen und gesellschaftlichen Rechte. Zwei ägyptische Organi- sationen, die sich für Mädchenbil- dung und die Mitbestimmung von Frauen bei gesellschaftlichen Ent- scheidungen einsetzen, sind auch Partnerinnen der Projektarbeit des Weltgebetstags. Diese unter- stützt mit den Kollekten der Got- tesdienste weltweit Frauen- und Mädchenprojekte.

Am Freitag, den 7. März 2014, wird in über 170 Ländern der Welt- gebetstag gefeiert und wir hören die engagierten Stimmen der Ägypterinnen. Gemeinsam mit den Menschen in Ägypten feiern wir um 18 Uhr in der Marienkapel- le der Dreifaltigkeitskirche den ökumenischen Gottesdienst und vertrauen auf die biblische Verhei- ßung des Propheten Jesaja: „Ge- segnet sei Ägypten, mein Volk“

(Jes 19,25).

Der Fehlerteufel

hat sich beim Budenheimer Veranstaltungskalender ein- geschlichen.

Die DFG feiert ihr 44. Freund- schaftstreff von Donnerstag, 29. Mai bis Sonntag, 1. Juni 2014 in Budenheim. Wir bitten dies zu entschuldigen.

Vereinsring Budenheim jabkowski printmedien

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„ Helges Leben“

Wiederaufführung beim Pank & Ratius Jugendclub

Budenheim. – Frau Gott und Frau Tod sind frustriert: Die eine würde gerne mal wieder eine richtige Welt erschaffen, die andere ist ge- langweilt, weil sie keine Men- schenleben mehr auspusten kann.

„Frischware“ heißt der Jugend- club von Pank & Ratius – Kleine Bühne Budenheim e.V. und „Hel- ges Leben“ ist die schrille und bö- se Spielvorlage von Sibylle Berg, die zehn junge Erwachsene im vergangenen Herbst unter der Leitung von Guido Paefgen in Szene gesetzt haben. Nach dem Erfolg der ersten beiden Auffüh- rungen ist jetzt der Vorverkauf für vier weitere Termine im März ge- startet.

Im Jahr 2004 haben die Tiere den Machtwechsel vollzogen. Zu ih- rem Vergnügen können sie sich

„normale kleine Menschenleben“

als „Pay-per-View“ ins Haus be- stellen. Heute Abend steht Helge auf ihrem Programm. Im Zeitraffer spulen Frau Gott und ihre Kollegin Tod seine Biographie ab.

Es geht um das Leben, das „so ei-

ne kleine Sache doch nicht gewe- sen sein kann“ wenn das Ende naht. Was will ich mit meinem Le- ben anfangen? Wo geht es lang mit mir? Was bedeutet mir die Lie- be, Beziehungen? Das alles sind Fragen, mit denen sich besonders junge Leute rumschlagen, ohne dass ihnen würdige Vorbilder aus dem Umfeld befriedigende Ant- worten oder Lösungen präsentie- ren könnten.

Der Jugendclub „Frischware“ nä- hert sich dem schweren Thema mit der Unbefangenheit und Frechheit des jungen Menschen.

Hier wird kein Blatt vor den Mund genommen. Die Rabenschwarze und bitterböse Satire von Sybille Berg liefert die richtige Vorlage, die Dinge beim Namen zu nen- nen. Den Text haben die jungen Darsteller gemeinsam mit Regis- seur Guido Paefgen gekürzt und umgemodelt. Den anderen zu morden und sich selbst zu zerstö- ren was das Zeug hält, ohne Res- pekt und Pietät, das ist der ver- zweifelte Weg auf den Helge von Eltern geworfen wird, die mit sich

selbst und miteinander überfor- dert sind. Die ihre Dämonen acht- los von einer Generation in die nächste übertragen. Und doch:

Heraus kommt ein Happy End. Die Angst ist geschlagen. Es lebe der Mensch.

Regi und Projektleitung hat Guido Paefgen, es spielen: Antonia Be- cker, Thomas Gries, Julius Horst- mann, Johanna Kreckel, Paul Kre- ckel, Emily Paefgen, Hannes Pa-

efgen, Kimon Schanze, Viola Scholz und Alina Vornwald.

Die Vorstellungen sind am 7., 8., 14. und 15 März jeweils um 20 Uhr im Theatersaal im Gasthaus „Zum goldenen Ritter“. Spieldauer etwa 80 Minuten, ohne Pause. Karten zum Preis von 6 Euro an der Abendkasse, bei Schreibwaren Lang oder www.pankundratius.

wordpress.com.

Baumschneideaktion

CDU im Garten der Pankratiuskirche

Budenheim. – Am Samstag, dem 22. Februar, trafen sich morgens um 9 Uhr einige Mitglieder der CDU Budenheim zur frühjähr-

lichen Baumschneideaktion im Garten der Pankratiuskirche. Wie auch in den Jahren zuvor, hatte die CDU die Aktion mit der nötigen

Florian Halbritter, Andreas Köppl, Wilfried Racky, Fraktionsvorsit- zender Albert Kohls, Chris Kettern, Walter Köppl, Helmut Halbrit- ter, Wolfgang Wiesner, Volker Veyhelmann, Alexander Bachmann und Vorsitzender Andreas Weil (v.l.).

Professionalität organisiert. So waren neben einem Transport- Lkw mehrere Leitern, Säge- und Schneidewerkzeuge sowie eine druckluftbetriebene Baumschere vor Ort. Kurz vor 12 Uhr fielen die letzten Äste der Lindenbäume, die dann noch zügig auf den Lkw ver- laden und abtransportiert wurden.

Maria Viviani und Alois Berg, die als Vertreter des Fördervereins Pankratiuskirche die Aktion be- gleiteten, zeigten sich sehr zufrie- den und dankten der CDU für ih- ren engagierten Einsatz.

Öffnungszeiten

der Kreisverwaltung

Kreis. – An Altweiberfastnacht, Donnerstag, 27. Februar, haben die Kreisverwaltung Mainz-Bin- gen und das Jobcenter in Ingel- heim sowie das Gesundheitsamt in Mainz und die Kfz-Zulassungs- stellen in Bingen und Oppenheim normal geöffnet. In Ingelheim so- wie im Gesundheitsamt in Mainz findet auch regulär der Dienstleis- tungsabend bis 18 Uhr statt.

Am Rosenmontag, 3. März blei- ben die Büros der Kreisverwal- tung in Ingelheim und ihren Au-

ßenstellen in Mainz, Bingen und Oppenheim geschlossen.

Ab Fastnachtsdienstag, 4. März sind die Büros der Kreisverwal- tung sowie der Außenstellen wie- der zu den gewohnten Öffnungs- zeiten besetzt, es gilt jedoch eine großzügige Urlaubsregelung. In dringenden Fällen wird empfoh- len, vorab einen Termin zu verein- baren.

Die Müllabfuhr fährt auch an den tollen Tagen unverändert, wie im Abfallkalender abgedruckt. Die Wertstoffhöfe sind am Fast- nachtsdienst zu den üblichen Zei- ten ebenfalls geöffnet.

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Vereine und Verbände

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Carnevalclub Budenheim 1925 e.V.

Aktivenabend im Bürgerhaus Am Mittwoch, den 26. Februar fin- det der CCB Aktivenabend um 19 Uhr im Bürgerhaus statt. Themen des Abends sind der Altweiber- ball, die Straßenfastnacht, die Teilnahme am Rosenmontagszug sowie das Heringsessen.

Es sollten möglichst alle Helferin- nen und Helfer beim Altweiberball anwesend sein. Außerdem wird es Informationen geben zu

„Spass uff de Gass“ am Fast- nachtssamstag und zum Rosen- montagsumzug. Daher sollten auch Vertreter der Gruppen, die am Fastnachtsumzug teilnehmen, anwesend sein sowie die Teilneh- mer am Rosenmontagszug. Der CCB freut sich auf das Finale der Kampagne!

Ortsverband Budenheim Der nächste VdK-Stammtisch fin- det am Donnerstag, dem 6. März, um 17 Uhr in der Gaststätte „Zum Goldenen Ritter“ statt. Auch Nicht- mitglieder sind eingeladen.

Bokwa-Kurs

Ab dem 10. März bietet die TGM Budenheim wieder einen Bokwa- Kurs unter der Leitung von Michel- le Schmitt an. Bokwa® Fitness ist das neuste und innovativste Dan- ceFitness-Programm, welches ein effektives Cardio-Workout perfekt mit dem Erlebnis einer energievollen BokwaParty verbin- det. Bokwa setzt sich zusammen aus den beiden Silben “Bo” (=

Boxelemente aus dem brasilia- nischen Capoeira) und “kwa” (=

Kwaito -> Südafrikanischer Tanz).

Die Choreographie ist fixiert und man muss keine komplizierten Counts zählen. Man visualisiert einen Buchstaben oder eine Zahl und fängt an sich zu bewegen. So einfach ist das. Wenn man sich auf den Rhythmus der Musik einlässt und sich von der Gruppendyna- mik mitreißen lässt, ist man schon mittendrin im Bokwa-Feeling.

Bokwa ist für Groß und Klein, Jung und Alt, für Trainierte und Untrainierte und findet montags,

18.30 bis 19.30 Uhr in der neuen Schulturnhalle unter der Leitung von Michelle Schmitt statt. Dauer:

15 Wochen (vom 10. März bis 30.

Juni), Kosten: 25 Euro für Mitglie- der, 75 Euro für Nicht-Mitglieder.

Anmeldungen nur über das Onli- neformular www.tgm-budenheim.

de möglich. Bereits gemeldete Teilnehmer müssen sich nicht noch einmal online anmelden. Bei Fragen steht Bahar Akcayer- Schütte (bahar.schuette@tgm- budenheim.de) gerne zur Ver- fügung.

Keramik für Kinder und Ju- gendliche

Rechtzeitig zu Ostern bietet die VHS einen Keramikkurs zum Her- stellen von Osterdekoration mit

Saisonbeginn mit Boule-Tur- nier bei den „Freien Mainzern“

Der Pétanque Club „Freie Main- zer“ hatte am Sonntag zum Fast- nachtsturnier in die Alte Ziegelei Bretzenheim geladen. Da die elf Spielfelder überdacht sind, kann auch bei Regen dem Sport ge- frönt werden. 72 Boulisten waren angetreten in Triplette-Formation (3 gegen 3) sich in vier Spielrun- den zu messen, um die besten Rangplätze zu erreichen.

Deutsch-Französische Gesellschaft

Budenheim e.V.

Club Eaubonne

Die Budenheimer Boulespieler hatten zwei Mannschaften auf- gestellt: Budenheim 1 mit Karl- heinz Manns, Jürgen Wohn und Harald Heyn. Budenheim 2 mit Gaby Kremer, Peter Platz und Jür- gen Klamp.

Die erste Runde konnte Bu 1 mit 13:7 für sich entscheiden. Bu 2 kämpfte verbissen gegen PCCM Mainz, verlor aber mit 10:13. In der zweiten Runde domi- nierte Bu 2 gegen Ginsheim sou- verän mit 13:0 (Fanny genannt).

Bu 1 verlor gegen PCCM Mainz 2:13. Das dritte Spiel konnte Bu 2 hoch mit 13:2 gegen Sörgenloch gewinnen. Ebenso entschied Bu 1 mit 13:9 gegen Wörrstand 3. In der

letzten Runde war die Luft für bei- de Mannschaften raus, beide ver- loren ihre Spiele gegen Wörrstadt 1 und „Freie Mainzer“ 1.

In der abschließenden Finalrunde gewann Lufwigshafen gegen Wörrstadt 1 knapp mit 13:12.

Auszug aus der Rangliste der 24 Mannschaften:

1. Ludwigshafen 2. Wörrstadt 1 ...

8. Budenheim 2 ...

13. Budenheim 1

Die Startgelder wurden zu 100 Prozent als Geldpreise und Wein- präsente an die rangbesten Mannschaften verteilt.

Ton an. Der Kurs richtet sich an Kinder und Jugendliche und findet ab 3.3 März, jeweils in der Zeit von 16.30 bis 18.30 Uhr an vier Termi- nen statt. Anmeldung und Infor- mation bei der Kreisvolkshoch- schule unter Tel: 06132/787 7102.

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Tel. 06722/ 996630 Fax 06722/ 996699

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Amtliche Bekanntmachungen

Gemeindeverwaltung Budenheim: Tel. 299-0 · Fax 299-301 · E-Mail: info@budenheim.de

Gemeindewerke Budenheim: Tel. 9306–0 – Fax 9306–165 · E-Mail: info@gemeindewerke-budenheim.de Störungsmeldungen nach Dienstschluss: Gas/Wasser: Tel. 06131/12 7003 · Strom: Tel. 06131/127001 Polizei: Tel. 110 · Feuerwehr: Tel. 112 · Polizeiinspektion II, Mainz: Tel. 06131/65 42 10

Rettungsdienst/Notarztwagen: Tel. 06131/ 1 92 22 · Ärztl. Notfalldienst: Tel. 06131/116117

Umwelttelefon der Stadtverwaltung Mainz: Tel. 06131/12 21 21 · Kreisverwaltung Mainz-Bingen: Tel. 06132/7 87-0

Bekanntmachung

Auswertung der Geschwindigkeitsmesstafel

Wiesmoorer Straße in Fahrtrichtung Schwarzenbergweg gemessen vom 06.

01.2014 bis 18.02.2014

Anzahl der Fahrzeuge insgesamt: 56.701 KfZ

Pro Tag: ca. 1.319 KfZ

Pro Stunde: ca. 55 KfZ

Durchschnittsgeschwindigkeit: 29 km/h Maximale Geschwindigkeit: 69 km/h

Geschwindigkeit Anzahl der Messungen Prozent

Unter 15 km/h 8.746 3,85 %

16 – 20 km/h 11.353 4,99 %

21 – 25 km/h 29.843 13,12 %

26 – 30 km/h 80.276 35,29 %

31 – 40 km/h 87.754 38,58 %

41 – 50 km/h 9.056 3,98 %

Über 50 km/h 422 0,19 %

Hinweis: Pro Fahrzeug werden mehrere Messungen vorgenommen.

Wiesmoorer Straße in Fahrtrichtung Eaubonner Straße gemessen vom 06.

01.2014 bis 18.02.2014

Anzahl der Fahrzeuge insgesamt: 49.856 KfZ

Pro Tag: ca. 1.159 KfZ

Pro Stunde: ca. 48 KfZ

Durchschnittsgeschwindigkeit: 33 km/h Maximale Geschwindigkeit: 84 km/h

Geschwindigkeit Anzahl der Messungen Prozent

Unter 15 km/h 3.003 4,39 %

16 – 20 km/h 2.062 3,01 %

21 – 25 km/h 4.294 6,28 %

26 – 30 km/h 14.414 21,07 %

31 – 40 km/h 27.900 40,92 %

41 – 50 km/h 12.864 18,81 %

51 – 60 km/h 3.319 4,85 %

Über 61 km/h 273 0,66 %

Hinweis: Pro Fahrzeug werden mehrere Messungen vorgenommen.

Budenheim, 20.02.2014

Gemeindeverwaltung Budenheim

(R. Becker) Bürgermeister

rungsraum, die Durchführung der Trauerfeier, das Ausheben und Schließen des Grabes und die Beerdi- gung (incl. Leichenträger)

a) für Verstorbene vom vollendeten 5.

Lebensjahr ab Euro 500,-- b) für Verstorbene bis zum vollende- ten 5. Lebensjahr und Totgeburten (bei Verwendung von Kindersärgen)

Euro 280,-- Bei Verzicht auf eine oder mehrere der vorgenannten Leistungen tritt ei- ne Ermäßigung dieser Gebührensätze nicht ein.

2. Für die Bestattung einer standes- amtlich nicht anmeldepflichtigen Leibesfrucht, die in einfacher, fester Umhüllung unter Vorlage des vor- geschriebenen Bestattungsscheines des Arztes oder der Hebamme dem Friedhof zugeführt wird (wird hierbei ein Kindersarg verwendet, so wird die Gebühr nach Ziffer 1. b erhoben)

Euro 230,--

3. Für die Benutzung der Trauerhalle (incl. Baumdekoration, CD – Anlage, Kerzendekoration) bei Beerdigungen und sonstigen Anlässen

Euro 250,--

4. Die Gemeindeverwaltung kann in Härtefällen bei Vorliegen der Voraus- setzungen nach § 12 Abs. 2 auf beson- deren Antrag die Gebühren des § 3 – unter Berücksichtigung der wirt- schaftlichen Verhältnisse des Gebüh- renpflichtigen – ermäßigen.

5. Bei Bestattungen außerhalb der be- triebsüblichen Arbeitszeit der Ge- meindearbeiter wird zu den Gebüh- ren der Absätze 1, 2 und 3 ein Zu- schlag entsprechend den Bestimmun- gen für Überstundenzuschläge des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst erhoben.

§4

Urnenbeisetzungen 1. Urnenbeisetzungen (incl. Aus- heben/Öffnen und Schließen des Gra- bes und Personal), je Urne Euro 400,--

2. Benutzung der Trauerhalle (incl.

Baumdekoration, CD – Anlage, Ker- zendekoration) Euro 250,-- 3. § 3 Abs. 5 gilt entsprechend.

III. Umbettungen

§ 5 Erdgräber

1. Die Ausgrabung und Wiederbeiset- zung von Verstorbenen mit einer Lie- gezeit von 3 bis 5 Jahren ist nicht ge- stattet. Ausnahmen erfolgen nur auf Anordnung der Gerichte. In diesem Falle werden die zutreffenden Ge- bühren für Liegezeiten bis zu 2 Jahren erhoben.

2. Für die Ausgrabung und Umbet- tung eines Verstorbenen vom 5. Le- bensjahr ab bei einer Liegezeit a) bis zu 5 Jahren Euro 920,-- b) von 6 bis 20 Jahren Euro 920,--

770,--

3. Für die Ausgrabung und Umbet- tung eines Verstorbenen bis zum voll- endeten 5. Lebensjahr (Kindersarg) bei einer Liegezeit

a) bis zu 20 Jahren Euro 350,-- b) von mehr als 20 Jahren Euro 310,--

4. Für die Umbettung eines Verstor- benen, der auswärts bereits bestattet war, vom vollendeten 5. Lebensjahr

ab Euro 460,--

5. desgleichen bis zum vollendeten 5.

Lebensjahr (Kindersarg) Euro 200,--

6. Für die Ausgrabung einer Leiche zur Überführung nach auswärts bei einer Liegezeit

a) bis zu 5 Jahren Euro 560,-- b) von 6 bis 20 Jahren Euro 560,-- c) von mehr als 20 Jahren Euro 360,--

d) bis zu 20 Jahren bei Kindern bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (Kin- dersarg) Euro 200,--

e) von mehr als 20 Jahren (Kinder-

sarg) Euro 200,--

7. Bei der gleichzeitigen Umbettung mehrerer Leichen aus einer gemein- samen Grabstätte in eine andere ge- meinsame Grabstätte ermäßigen sich die vorstehenden Gebührensätze ab der zweiten Leiche um die Hälfte.

§ 6 Urnengräber

1. Für das Ausgraben und Umbetten einer Urne Euro 290,-- 2. Für das Ausgraben einer Urne zur Überführung nach auswärts Euro 150,--

3. Für die Umbettung einer Urne, die auswärts bestattet war Euro 150,--

IV. Graberwerb

§ 7 Wahlgräber

1. Für das 20-jährige Nutzungsrecht an Wahlgräbern, je Grabstelle Euro 1.280,--

Für die Verlängerung des Nutzungs- rechts um jeweils 1 Jahr, je Grabstel-

le Euro 64,--

§ 8 Reihengräber

1. Für die Überlassung eines Reihen- grabes auf 20 Jahre Euro 1.160,-- 2. Für die Überlassung eines Reihen- grabes im Grabfeld für anonyme Bei- setzungen auf 20 Jahre Euro 580,-- 3. Für die Überlassung eines Kinder- grabes auf 20 Jahre Euro 480,--

§ 9 Urnenwahlgräber 1. Für das Nutzungsrecht an Urnen- wahlgräbern für je zwei Urnen auf 20 Jahre Euro 900,-- Für die Verlängerung des Nutzungs- rechts um jeweils 1 Jahr Euro 45,-- 2. Für das Nutzungsrecht an Wiesen- gräbern für je 2 Urnen auf 20 Jahre (incl. Grabplatte) Euro 600,-- I. Gebührenpflicht

§ 1

Für die Benutzung des Friedhofs der Gemeinde Budenheim, seiner Ein- richtungen und die damit verbunde- nen Leistungen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erho- ben.

§ 2

1. Gebührenpflichtig ist, wer eine der in dieser Satzung aufgeführten Leis- tungen begehrt.

2. Die Gebührenhöhe richtet sich nach den folgenden Vorschriften die- ser Satzung.

II. Bestattungen

§ 3 Erdbestattungen

1. Für die Aufnahme und Einstellung

Bekanntmachung

Satzung

über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Friedhofes der Gemeinde Budenheim vom 22.

Januar 2014

Der Gemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rhein- land-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in jeweils gel- tender Fassung, der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20. Juni 1995 (GVBl. S.

175) in jeweils geltender Fassung und des § 32 der Friedhofssatzung der Ge- meinde Budenheim vom 22. Januar 2014 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.

(13)

Für die Verlängerung des Nutzungs- rechts um jeweils 1 Jahr Euro 30,-- 3. Für das Nutzungsrecht an Wiesen- gräbern für je 4 Urnen auf 20 Jahre (incl. Grabplatte) Euro 1.200,-- Für die Verlängerung des Nutzungs- rechts um jeweils 1 Jahr Euro 60,-- 4. Für das Nutzungsrecht im Kolum- barium für eine Nische (zwei Urnen) auf 20 Jahre Euro 1.600,-- Für die Verlängerung des Nutzungs- rechts um jeweils 1 Jahr Euro 80,--

§ 10 Urnenreihengräber 1. Für die Überlassung eines Urnen- reihengrabes auf 20 Jahre Euro 800,--

2. Für die Überlassung eines Urnen- reihengrabes auf 20 Jahre im Baum- grabfeld Euro 510,-- 3. Im Grabfeld für anonyme Beiset- zungen auf 20 Jahre Euro 400,--

§ 10 a Vorzeitige Aufgabe

von Wahlgräbern

Soweit Nutzungsrechte an Wählgrä- bern vor Ablauf der Nutzungszeit aufgegeben werden und die Grabstät- te weiterer Nutzung zugeführt wer- den kann, muss beim Friedhofsamt ein Antrag auf vorzeitige Abräumung gestellt werden. Wird eine Erdgrab- stätte vor Ablauf des Nutzungsrech- tes abgeräumt, so ist bis zum Ablauf des Nutzungsrechtes eine jährliche Pflegepauschale in Höhe von 200,00 Euro zu entrichten. Der Nutzungs- berechtigte hat dies vorher schriftlich zu bestätigen.

V. Sonstiges

§ 11

1. a) Für Umschreibung des Nut- zungsrechtes an einem Wahlgrab

Euro 10,-- 1. b) Für die Ausfertigung der Zweit- schrift einer in Verlust geratenen Graberwerbsurkunde Euro 10,-- 2. Für die Benutzung des Kühlraumes bei vorübergehender Einstellung ei- ner Leiche, die bis zur Überführung nach auswärts aufbewahrt werden soll, je angefangener Tag Euro 25,-- 3. Benutzung und Reinigung des Not- sarges Euro 50,-- 4. Für das Abräumen und die Herrich- tung von Grabstätten durch die Ge- meindeverwaltung nach § 24 Abs. 3,

§ 25 Abs. 2 und § 27 Abs. 1 der Fried- hofssatzung, einschließlich des Ab- fahrens nicht entfernter Grabsteine und Einfassungen, werden die nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand errechneten Unkosten (Löhne und Transportkosten) als Gebühren erho- ben.

VI. Gebührenzahlung und Ermäßigung

§ 12

a. Die Gebühren werden durch Be- scheid der Gemeinde angefordert und sind innerhalb eines Monats nach Be-

kanntgabe des Bescheides fällig.

Rückständige Gebühren unterliegen der Einziehung im Verwaltungs- zwangsverfahren. Die Gebühr für ein Nutzungsrecht an einem Wahlgrab (§§ 7 und 9) kann bei Nachweis der Bedürftigkeit auf Antrag gestundet werden.

b. Voraussetzung für eine Ermäßi- gung der Bestattungsgebühren (§ 3 Ziff. 4) ist, dass der Verstorbene sei- nen Wohnsitz oder dauernden Auf- enthalt in Budenheim hatte. Diese Vo- raussetzung gilt auch als erfüllt bei Personen und deren Angehörigen, die früher in Budenheim ihren Wohnsitz hatten und auf dem Budenheimer Friedhof eine belegungsfähige Wahl- grabstätte haben, in der die Beiset- zung erfolgen soll.

c. Bei Beisetzung in Wahlgrabstätten ist eine Ermäßigung oder ein Erlass ausgeschlossen, es sei denn, dass eine Wahlgrabstätte bereits besteht und ei- ne Bestattung dort möglich ist.

d. Über die Ermäßigung, Stundung von Gebühren und etwaige Gebüh- renerlässe entscheidet die Gemeinde- verwaltung.

VII. In-Kraft-Treten

§ 13

1. Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

2. Zugleich tritt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Be- nutzung des Friedhofs der Gemeinde Budenheim vom 13. Februar 2008 außer Kraft.

Budenheim, 24.02.2014

Gemeindeverwaltung Budenheim (R. Becker) Bürgermeister Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeord- nung für Rheinland-Pfalz gelten Sat- zungen, die unter Verletzung von Ver- fahrens- oder Formvorschriften die- ses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande ge- kommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffent- lichkeit der Sitzung, die Genehmi- gung, die Ausfertigung oder die Be- kanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Be- schluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ge- meindeverwaltung unter Bezeich- nung des Sachverhalts, der die Verlet- zung begründen soll, schriftlich gel- tend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung gel-

Nr. 9 • 27. Februar 2014

Öffentliche und amtliche Bekanntmachungen

Seite 13

tend machen.

Budenheim, 24.02.2014

Gemeindeverwaltung Budenheim (R. Becker) Bürgermeister

Bekanntmachung

2. Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Budenheim vom 22.

Januar 2014

Der Gemeinderat der Gemeinde Bu- denheim hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz (GemO) vom 30.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.05.2013 (GVBl. S. 13), die folgen- de Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

1. Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich

Diese Satzung gilt für den im Gebiet der Gemeinde Budenheim gelegenen und von ihr verwalteten Friedhof.

§ 2 Friedhofszweck (1)

Der Friedhof ist eine nichtrechtsfähi- ge Anstalt (öffentliche Einrichtung) der Gemeinde Budenheim.

(2)

Er dient der Bestattung derjenigen Personen, die

a) bei ihrem Tode Einwohner der Ge- meinde waren,

b) ein besonderes Recht auf Bestat- tung in einer bestimmten Grabstätte haben,

c) ohne Einwohner zu sein, nach § 2 Abs. 2 S. 2 und 3 BestG zu bestatten sind.

§ 3

Schließung und Aufhebung (1)

Der Friedhof oder Friedhofsteile kön- nen ganz oder teilweise für weitere Bestattungen gesperrt (Schließung) oder anderen Zwecken gewidmet werden (Aufhebung).

(2)

Durch die Schließung wird die Mög- lichkeit weiterer Bestattungen und Beisetzungen ausgeschlossen. So- weit durch die Schließung das Recht auf weitere Bestattungen oder Beiset- zungen in Wahl- oder Urnengrabstät- ten (Sondergräber) erlischt, wird dem Nutzungsberechtigen für die restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines weite- ren Bestattungs- oder Beisetzungsfal- les auf Antrag eine andere Wahl- bzw.

Urnengrabstätte zur Verfügung ge- stellt. Außerdem kann er die Umbet- tung bereits in diesem Grab bestatte- ter Leichen verlangen, soweit die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist.

(3)

Durch die Aufhebung geht die Eigen-

schaft des Friedhofes als Ruhestätte der Toten verloren. Die in Reihen- oder Urnenreihengrabstätten Bestat- teten werden, falls die Ruhefrist noch nicht abgelaufen ist, die in Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten, falls die Nut- zungszeit noch nicht abgelaufen ist, auf Kosten der Gemeinde in andere Grabstätten umgebettet.

(4)

Schließung oder Aufhebung werden öffentlich bekanntgemacht. Der Nut- zungsberechtigte einer Wahl- oder Urnenwahlgrabstätte erhält außer- dem einen schriftlichen Bescheid, wenn sein Aufenthalt bekannt oder über das Einwohnermeldeamt zu er- mitteln ist.

(5)

Umbettungstermine werden einen Monat vorher öffentlich bekannt- gemacht. Gleichzeitig werden sie bei Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten den Nutzungsberechtigten, bei Rei- hen- oder Urnenreihengrabstätten – soweit möglich – einem Angehörigen des Verstorbenen mitgeteilt.

(6)

Ersatzgrabstätten werden von der Ge- meinde auf ihre Kosten entsprechend den Grabstätten auf dem Friedhof oder dem Friedhofsteil hergerichtet.

Die Ersatzwahlgrabstätten werden Gegenstand des Nutzungsrechts.

2. Ordnungsvorschriften

§ 4 Öffnungszeiten (1)

Es werden keine Öffnungszeiten fest- gesetzt.

(2)

Die Friedhofsverwaltung kann aus besonderem Anlass das Betreten des Friedhofes oder einzelner Friedhofs- teile vorübergehend untersagen.

§ 5

Verhalten auf dem Friedhof (1)

Die Besucher haben sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes ent- sprechend zu verhalten. Die Anord- nungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen.

(2)

Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung Erwach- sener betreten.

(3)

Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet:

a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren; Kinderwagen und Roll- stühle sowie Handwagen zur Beför- derung von Material zur Grabherrich- tung und leichte Fahrzeuge von Ge- werbetreibenden sowie Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung sind aus- genommen.

b) Waren aller Art sowie gewerbliche Dienste anzubieten,

c) an Sonn- und Feiertagen und in der

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