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Studienabschnitt, Pflichtmodul für den Studienschwer- punkt „Bauen im Bestand“ Lehrform/SWS M2a-4a: Seminaristischer Unterricht / 2 SWS M2a-4b: Seminaristischer Unterricht / 2 SWS Arbeitsaufwand M2a-4a

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Academic year: 2022

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Studiengang Bauingenieurwesen – Bauen im Bestand an der OTH Regensburg Modulbezeichnung Rechtliche Bewertung im Bestand

Modulniveau Master-Pflichtmodul Schwerpunkt „Bauen im Bestand“

Kürzel M2a-4

Unterteilung Der Modul besteht aus 2 Teilfächern a und b

Teilmodule

M2a-4a: Rechtliche Rahmenbedingungen rund um die Planung (privates/öffentliches Baurecht, Architekten- und Ingenieurrecht) M2a-4b: Rechtliche Rahmenbedingungen rund um die Bauausfüh- rung (Bauvertragsrecht, Vergaberecht, Grundzüge Beweissicherung) Studiensemester / HS 1. oder 2. Semester an der OTH Regensburg

Modulverantwortliche(r) RAin Dr. Annette Birke-Rauch Dozenten a) RAin Dr. Annette Birke-Rauch

b) RA Dr. Florian P. Schrems

Sprache Deutsch

Zuordnung zum Curricu-

lum Master, 2. Studienabschnitt, Pflichtmodul für den Studienschwer- punkt „Bauen im Bestand“

Lehrform/SWS M2a-4a: Seminaristischer Unterricht / 2 SWS M2a-4b: Seminaristischer Unterricht / 2 SWS

Arbeitsaufwand

M2a-4a:

− 75 Stunden Gesamtstudieraufwand, davon

− 30 Stunden seminaristische Lehrveranstaltungen1

− 45 Stunden eigenverantwortliches Lernen M2a-4b:

− 75 Stunden Gesamtstudieraufwand, davon

− 30 Stunden seminaristische Lehrveranstaltungen1

− 45 Stunden eigenverantwortliches Lernen

Kreditpunkte 5 CP

Voraussetzung nach Prü-

fungsordnung keine

Empfohlene Vorausset- zungen

ausreichende Kenntnis im öffentlichen Baurecht (Bauordnungs- recht/Bauplanungsrecht), privaten Baurecht und Ingenieur- und Ar- chitektenrecht

Angestrebte Lernergeb- nisse / Inhalt

M2a-4a: Rechtliche Rahmenbedingungen rund um die Planung (privates / öffentliches Baurecht, Architekten- und Ingenieurrecht) (RAin Dr. Birke-Rauch)

Bauordnungsrecht

Im Rahmen des Bauordnungsrechts werden die Probleme von Instandhaltungsarbeiten an oder in baulichen Anlagen sowie genehmigungspflichtige/ genehmigungsfreie Nutzungsänderungen behandelt. Wichtige Themen sind der Bestandsschutz sowie Eingriffe in den Bestandsschutz durch das Bauplanungsrecht /

1 Bei der Berechnung der Präsenzzeit wird jede Semesterwochenstunde (SWS) als eine Zeitstunde berechnet, da für die Studierenden durch das Zeitraster der Veranstaltungen, den Wechsel der Räume und Fragen an die Dozenten nach der Veranstaltung ein Zeitaufwand von etwa 60 Minuten angesetzt werden muss.

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Bauordnungsrecht, aber auch durch Baunebenrechte, Denkmalschutz, Arbeitsschutzgesetze u.a.

Der Studierende erhält Fertigkeiten in der Abgrenzung der Instandhaltung zur baulichen Änderung, der Anwendung des Anpassungsverlangens, wesentlicher und unwesentlicher Änderungen sowie rechtlicher Wertung.

Bauplanungsrecht

Die Studierenden sollen mit den relevanten Bereichen des

Baugesetzbuchs vertraut werden. Sie erlangen Einblicke im Umgang mit Verfahrensvorgängen, Geboten und Satzungen.

Im Bauplanungsrecht erlangt der Studierende Kenntnisse über das allgemeine und besondere Städtebaurecht in Bezug auf Bauen im Bestand, so z.B. Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen.

Architekten-/Ingenieurrecht

Hier werden im Rahmen des Ingenieur- und Archiektenrechts unter dem Aspekt der sog. due diligence die einzelnen Aufgaben des Ingenieurs/Architekten in technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht besprochen. Ein Schwerpunkt ist außerdem die Haftung der Ingenieure und Architekten. Es werden urheberrechtliche Zwänge, das Baubestandsrisiko sowie Fragen der Honorierung /

Honorierungsbesonderheiten erarbeitet.

M2a-4b: Rechtliche Rahmenbedingungen rund um die

Bauausführung (Bauvertragsrecht, Vergaberecht, Beweissicherung) (Dr. Schrems)

In diesem Modul wird das Bauvertragsrecht (= Vertrag zwischen Bauherr und Baufirma) insbesondere die Abwicklung des

Bauvorhabens vom Beginn der Planung bis hin zur Abnahme in seinen rechtlichen Aspekten aufgezeigt, auf die Aufgaben des Architekten und Bauleiters (sowohl auf Bauherrn- wie auch auf Unternehmerseite) sowie auf "Haftungsfallen" für den Bauingenieur hingewiesen. Die Varianten „Vertrag nach BGB“ und „Vertrag nach VOB/B“ werden dargestellt. Erarbeitet wird insbesondere die

Risikoverteilung beim Bauen im Bestand (Gefahrtragung nach dem BGB/Gefahrtragung nach vertraglichem Regelwerk z.B. VOB/B).

Außerdem werden Grundzüge des Vergaberechts, insbesondere der VOB/A dargestellt. Die Wechselwirkungen zwischen Ausschreibung und Vertragsdurchführung werden erarbeitet. Abgerundet wird die Darstellung durch Grundzüge der Beweissicherung: Gerade beim Bauen im Bestand ist es oft notwendig, rechtzeitig den Status vor der Bauausführung (am eigenen Gebäude, aber auch an

Nachbargebäuden) zu dokumentieren. Dazu werden die Möglichkeiten des Privatgutachtens sowie des selbständigen Beweisverfahrens vorgestellt.

Studien-/ Prüfungsleis- tungen

M2a-4a:

Prüfungsleistung: 1 schriftliche Prüfung (Dauer 90 Min.) M2a-4b:

Prüfungsleistung: 1 schriftliche Prüfung (Dauer 90 Min.) Medienformen Vortragsvorlesung mit Beamerunterstützung

Literatur − Gesetzestexte: BauGB, BauNVO, BayBO (dtv Text „BauGB“,

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rehm-Verlag „Bayerische Bauordnung“, dtv Text „VOB und HOAI“ 13. Auflage).

− Lederer, M.: Redevelopment von Bestandsimmobilien, Planung Steuerung und Bauen im Bestand. Bauwerkverlag, Düsseldorf 2007.

− Bundesarbeitskreis Altbauerneuerung e.V. (Hrgs.): Bauen im Bestand. Rudolf Müller, 2006.

− Motzke, Preussner, Kehrberg, Kesselring (Hrgs.): Haftung des Architekten. WernerVerlag, 2008.

− Baurecht nach BGB nach VOB/B; Maser, id VerlagsGmbH.

Stand: 21.05.2013/Mau

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