„Berufsorientierungsmaßnahmen“ nach § 48 SGB III (Sozialgesetzbuch)
Für Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildung anstreben, ist es wichtig im Voraus zu wissen, welche Berufe für sie in Frage kommen und welche Fähig- und Fertigkeiten sie dafür mitbringen müssen.
Über die Angebote der Schulsozialarbeit im Rahmen des Kompetenz-Entwicklungs-
Programms im Übergang Schule-Beruf, welche in Kooperation mit unterschiedlichen Trägern angeboten werden, erhalten die Interessentinnen und Interessenten einen detaillierten Einblick in verschiedene Berufsfelder. Hierbei werden auch erste Fachkenntnisse erworben, die dazu beitragen sollen, die Berufswahl sicher und selbstständig zu entscheiden.
Die Berufsorientierungsmaßnahmen nach § 48 SGB III sind für Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen vorgesehen und werden von der Bundesagentur für Arbeit zur Hälfte mitfinanziert.
Folgende vertiefte Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung werden von der Schulsozialarbeit angeboten:
Berufliche Orientierungsmaßnahme Grundlage für die Jahrgangsstufe 8
Berufliche Orientierungsmaßnahme für die Zielgruppe Quereinsteiger
Berufliche Orientierungsmaßnahme für die Zielgruppe Realschulabschluss (Kooperation mit dem Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft)
Berufliche Orientierungsmaßnahme
(Kooperation mit den BauHaus Werkstätten)
Berufliche Orientierungsmaßnahme im Arbeitsfeld MINT-Berufe
(Kooperation mit dem Bildungszentrum von InfraServ Wiesbaden)
Grundqualifizierung als arbeitsfeldbezogene Berufsorientierungsmaßnahme in den Bereichen:
Gastronomie, Holz, Kfz & GaLa
(Kooperationen mit der Wiesbadener Jugendwerkstatt, den BauHaus Werkstätten und dem BTZ der Handwerkskammer Wiesbaden)
Pflege & Gesundheit
(Kooperation mit Mission leben)
Büroberufe
(Kooperation mit dem Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft)
Bauberufe
(Kooperation mit dem IBW)
Optional weitere Berufe
(Kooperation mit den BauHaus Werkstätten, Wiesbadener Jugendwerkstatt, BTZ der Handwerkskammer Wiesbaden, etc.)
Abschließend kann festgehalten werden, dass o.g. Maßnahmen der Vermittlung und Vertiefung berufskundlicher Kenntnisse und zur Feststellung von Interessen und Kompetenzen zur selbstständigen Entscheidungsfindung dienen sollen.