Gebührenordnung der Universitätsbibliothek 15.Februar 2007
Auf der Grundlage der Verordnung über die Gebühren für die wissenschaftlichen Bibliotheken vom 18.
Dezember 2006 (GVBl. LSA Nr. 36/2006, S 555 ff.), der Berichtigung der Verordnung über die
Gebühren für die wissenschaftlichen Bibliotheken vom 16. Januar 2007 (GVBl. LSA Nr. 1/2007, S. 15) sowie der Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek vom 01. Januar 1998 wird für die
Universitätsbibliothek (Hauptbibliothek und Medizinische Zentralbibliothek) folgende Gebührenordnung erlassen:
§ 1
(1) Die Universitätsbibliothek erhebt für Amtshandlungen Gebühren nach dem Kostentarif (Anlage 1).
(2) Fernleihgebühren i.S.d. Nr. 1 des Gebührenverzeichnisses (Anlage 1) werden nicht erhoben gegenüber Mitgliedern der Otto-von-Guericke-Universität, sofern sie Werke im auswärtigen Leihverkehr (Fernleihen) für dienstliche Zwecke beziehen.
Entsprechendes gilt gem. § 2 Abs. 1 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VwKostGLSA), vom 27. Juni 1991, (GVBl. LSA Nr. 16/1991, S. 154 ff.) für eine andere
Landesbehörde, Behörde eines anderen Bundeslandes oder eine Bundesbehörde, sofern sie für dienstliche Zwecke Fernleihen von der Otto-von-Guericke-Universität bezieht, es sei denn, daß die Gebühr einem Dritten zur Last zu legen ist.
Zum Nachweis dienstlicher Fernleihen sind die Bestellungen mit entsprechenden Erklärungen der Nutzer zu versehen (Anlage 2, Nr. 3).
(3) Fernleihgebühren i.S.d. Nr. 1 des Gebührenverzeichnisses (Anlage 1) werden erhoben gegenüber Studierenden der Otto-von-Guericke-Universität sowie gegenüber Studierenden anderer Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt sowie gegenüber sonstigen externen Nutzern, sofern Werke im
auswärtigen Leihverkehr bezogen werden.
(4) Die Verfahrensweise bei der Bestellung von Fernleihen ist in Anlage 2 zu § 2 geregelt.
§ 2
(1) Einheit im Sinn dieser Gebührenordnung ist jeder einzelne Band oder jedes als physische Einheit ausgeliehene oder benutzbare Werk.
(2) Auslagen gemäß § 14 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind zusätzlich zu entrichten, soweit in der Anlage nichts anderes bestimmt ist.
§ 3
Diese Ordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Gebührenordnung der Universitätsbibliothek vom 17. Dezember 2001 außer Kraft gesetzt.
Verantwortlich für die Ausfertigung: UB Genehmigt durch den Kanzler:
Anlage 1
Gebührenverzeichnis:
Nr. Gegenstand Gebühr
in Euro 1. Fernleihgebühren
1.1 Bezug von Werken im auswärtigen Leihverkehr
für jede aufgegebene Bestellung (Fernleihverkehr) 1,50 Anmerkung:
Mit diesen Gebühren sind die üblichen Kosten der Bibliotheken im Rahmen der Leihverkehrsordnung abgegolten.
Enthalten sind insbesondere die Kosten für Reproduktionen von bis zu 20 DIN A4-Aufnahmen je Bestellung.
2. Mahngebühren
Mahngebühr je Einheit
2.1. für die erste Mahnung 1,50
2.1. für die zweite Mahnung 3,50
2.1. für die dritte Mahnung 6,00
Anmerkung:
Mahngebühren entstehen mit der Generierung des Mahndatensatzes.
Portokosten sind in der Gebühr enthalten.
3. Verzugsgebühren
Verzugsgebühr je Einheit pro Einheit und Öffnungstag 0,50
höchstens jedoch 10,00
Anmerkung:
Diese Gebühr wird erhoben, falls die Bibliothek auf Mahnungen verzichtet.
4. Bearbeitungsgebühren für Verlust oder Zerstörung von Bibliotheksgut
Bearbeitungsgebühren für die Wiederbeschaffung von verlorenem oder zerstörtem Bibliotheksgut Anmerkung:
die Gebühren werden neben der Ersatzleistung erhoben.
4.1 Beschaffung von Ersatzexemplaren je Einheit 5,10 4.2 Einarbeitung von Ersatzexemplaren je Einheit 15,50
5. Bearbeitungsgebühr für Ersatz von Datenträgern
Ersatz von verlorengegangenen oder beschädigten Datenträgern
5.1 Buchdatenträger 2,50
5.2 Benutzerausweis 5,00
6. Bearbeitungsgebühr bei Reparatur oder Ersatz von Schlössern
Bearbeitungsgebühr bei Reparatur oder Ersatz
von Schlössern nach Verlust eines Schlüssels 10,50 Anmerkung:
Daneben sind die Reparatur- und Ersatzkosten zu erstatten.
Anlage 2
Verfahrensweisen bei der Bestellung von Fernleihen 1. Allgemeines
Fernleihbestellungen sind möglich - auf Rotem Leihschein
- mittels Bestellisten
- direkt durch den Bibliotheksbenutzer im Gemeinsamen Bibliotheksverbund (Endnutzerbestellungen).
Zu unterscheiden sind:
- gebührenpflichtige Fernleihen
(Privatpersonen, Mitarbeiter/Innen kommunaler und kirchlicher Einrichtungen, Studenten usw.) - gebührenfreie Fernleihen
(Fernleihen gemäß § 1 Abs. 2) 2. Gebührenpflichtige Fernleihen
Bei der Abgabe von Roten Leihscheinen und Bestellisten müssen diese, entsprechend der Anzahl der zu beziehenden Werke an der Kasse der Bibliothek bezahlt werden.Für Endnutzerbestellungen bezahlt der Benutzer an der Kasse die gewünschte Anzahl von Fernleihen, die ihm dann auf seinem Fernleihkonto in Form von Zugriffen auf das elektronische Bestellsystem gutgeschrieben werden.
3. Gebührenfreie Fernleihen
Bei der Abgabe von Roten Leihscheinen und Bestellisten sowie bei der Beantragung von Zugriffen auf das elektronische Bestellsystem des Gemeinsamen Bibliotheksverbundes ist vom Nutzer zu erklären, daß es sich um dienstliche Fernleihen handelt; hierzu bedarf es eines Antrages mit Erklärung gemäß des Musters in Anlage 3.
Anlage 3 Muster
Einrichtung/Institut/Klinik: __________________________
Name, Vorname: __________________________
Nr. des Nutzerausweises: __________________________ Datum:_____________
An:
Universitätsbibliothek Magdeburg
Dienstliche Fernleihbestellungen
Hiermit beantrage ich:
·die gebührenfreie Bestellung von ___________ Fernleihen (s. Anlage)
· zur gebührenfreien direkten Bestellung von __________ Fernleihen eine Gutschrift auf meinem Fernleihkonto.
Ich versichere, daß es sich hierbei um dienstliche Fernleihen gemäß § 1 Abs. 3 der Gebührenordnung der Universitätsbibliothek Magdeburg handelt.
_________________________
Unterschrift des Antragstellers
Anlage: Fernleihbestellungen (in der o.g. Anzahl)
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Bearbeitungsvermerke:
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Datum Gutschrift erfolgt Unterschrift