• Keine Ergebnisse gefunden

Benutzungsordnung der ZEDAT

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Benutzungsordnung der ZEDAT"

Copied!
4
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

{tip4u://013}

Zentraleinrichtung für Datenverarbeitung (ZEDAT) www.zedat.fu-berlin.de

Version 4

Benutzungsordnung der ZEDAT

Die Benutzungsordnung der ZEDAT beschreibt die Rechte und P ichten eines Nutzers von Einrichtungen und Geräten der ZEDAT.

Zentraleinrichtung für Datenverarbeitung Fabeckstraÿe 32 / 14195 Berlin Hotline (030) 838 77777 / hilfe@zedat.fu-berlin.de

(2)

tip4u://013 Benutzungsordnung der ZEDAT

Benutzungsordnung der ZEDAT

Benutzungsordnung der Zentraleinrichtung für Datenverarbeitung (ZEDAT) vom 17. Februar 1993

Der Akademische Senat der Freien Universität Berlin hat gem. Ÿ 61 Abs. 1 Nr. 4 in Verbin- dung mit Ÿ 84 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hoch- schulgesetz - BerlHG) vom 12. Oktober 1990 (GVBl. S. 2165) am 17. Februar 1993 die fol- gende Benutzungsordnung erlassen (bestätigt von der Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung am 18. März 1993):

Ÿ 1 Geltungsbereich

Diese Ordnung gilt für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der ZEDAT auf dem Gebiet der Datenverarbeitung (DV) insbesondere für die Benutzung von Geräten, Netz- komponenten und anderen Einrichtungen, die von ihr betrieben werden.

Ÿ 2 Benutzungsberechtigung

• (1) Nutzungsberechtigt sind die Angehörigen der Freien Universität Berlin. Ande- re natürliche oder juristische Personen können zur Benutzung zugelassen werden, soweit ein besonderes Interesse besteht.

• (2) Die Zulassung zur Benutzung und die Registrierung erfolgt auf Antrag. Antrags- berechtigt sind die:

1. hauptberu ichen Dienstkräfte der FU Berlin,

2. Personen, die aus Mitteln Dritter bezahlt werden und mit Zustimmung des Präsidenten oder der Präsidentin in der FU Berlin hauptberu ich tätig sind, 3. Personen, die ein Promotions- oder Habilitationsstipendium erhalten, 4. Lehrbeauftragten der FU Berlin,

5. andere i.S. von Abs. 1.

• (3) In den Anträgen sind Art und Umfang der beabsichtigten Nutzung sowie ggf.

besondere Leistungen, die eine spezielle Geräteeinrichtung benötigen, anzugeben.

• (4) Antragsteller und Antragstellerinnen für Projekte können Mitarbeiter und Mitar- beiterinnen ihrer Projekte benennen, die von der ZEDAT ebenfalls zur Benutzung zugelassen und registriert werden sollen.

Ÿ 3 Entgelte

Die ZEDAT kann für ihre Benutzung Entgelte erheben. Die Erhebung von Entgelten wird in der Entgeltordnung der ZEDAT geregelt.

Ÿ 4 Benutzung

• (1) Die Benutzung erfolgt nach der in der Anlage festgelegten Rangfolge der Aufga- bengruppen. Die Benutzung durch die Mitglieder der FU Berlin hat Vorrang, wenn nicht ausreichend Leistungen in der jeweiligen Rangstufe erbracht werden können.

2

(3)

tip4u://013 Benutzungsordnung der ZEDAT

• (2) Die ZEDAT kann die Benutzung insbesondere aus Gründen des Datenschutzes, der Datensicherung, des technisch-betrieblichen Ablaufs oder der Wirtschaftlichkeit beschränken. Entgeltp ichtige Leistungen können nur im Rahmen von Projekten erbracht werden und wenn bei der Registrierung die Kostenübernahme durch den Antragsteller oder die Antragstellerin nachgewiesen wird.

• (3) Die ZEDAT legt die Öffnungszeiten im Benehmen mit dem Präsidenten/der Prä- sidentin fest.

Ÿ 5 Behandlung der Einrichtungen und Verhalten in der ZEDAT

• (1) Datenträger, DV-Komponenten und sonstige Einrichtungen sind sachgerecht zu nutzen, sorgfältig zu behandeln und vor jeder Beschädigung zu bewahren.

• (2) Festgestellte Schäden, Störungen und Fehler an DV-Komponenten und sonstigen Einrichtungen sind unverzüglich dem Personal der ZEDAT mitzuteilen.

• (3) Der Benutzer oder die Benutzerin hat jeden unerlaubten Zugriff auf Daten, ins- besondere Einsichtnahme, Veränderung oder Löschung zu unterlassen.

• (4) Der Benutzer oder die Benutzerin ist verp ichtet, der Leiterin oder dem Leiter der ZEDAT oder dessen oder deren Beauftragten auf Verlangen Auskünfte über In- halte, Art und Umfang der Benutzung zu erteilen, soweit dies zur Sicherung einer sachgerechten und ordnungsgemäÿen Benutzung erforderlich ist.

• (5) Der Benutzer oder die Benutzerin ist verp ichtet, der ZEDAT die Verarbeitung personenbezogener Daten mitzuteilen und die von der ZEDAT vorgehaltenen Datenschutz- und Datensicherungseinrichtungen zu benutzen.

• (6) Jeder Benutzer oder jede Benutzerin ist für die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften insbesondere für den Datenschutz und die Datensicherung selbst verantwortlich.

• (7) Bei der Benutzung sind die von der ZEDAT bekannt gemachten Lizenzbedingun- gen zu beachten.

• (8) Die ZEDAT stellt zur Erfüllung der Verp ichtungen gem. Abs. 1 bis 7 geeignete Hilfsmittel und organisatorische Unterstützung zur Verfügung.

• (9) Anweisungen des Personals der ZEDAT zur Aufrechterhaltung des ordnungsge- mäÿen Betriebs sowie zur Einhaltung des Datenschutzes und der Datensicherung ist Folge zu leisten. In begründeten Fällen kann die ZEDAT unter Beachtung der Vertraulichkeit in Dateien der Benutzer und Benutzerinnen Einsicht nehmen. Die Einsichtnahme ist zu protokollieren. Sie ist den Benutzern und Benutzerinnen an- schlieÿend unter Angabe des Grundes und des Ergebnisses mitzuteilen.

Ÿ 6 Ausschluss von der Benutzung

• (1) Benutzer und Benutzerinnen, die in grober Weise gegen diese Benutzungsord- nung verstoÿen, können zeitweise oder auf Dauer durch schriftlichen Bescheid von der Benutzung ausgeschlossen werden. Der Präsident/die Präsidentin der FU Berlin wird darüber informiert.

• (2) Sofern dem Ausschluss eine Mahnung, Aufforderung oder ähnliches vorausgeht, soll in ihr auf die Möglichkeit des Ausschlusses hingewiesen werden. Der Ausschluss kann aufgehoben werden, wenn der Benutzer oder die Benutzerin seinen/ ihren P ichten nachgekommen ist und keine Bedenken gegen die Annahme bestehen, dass er oder sie dies auch künftig tun wird.

3

(4)

tip4u://013 Benutzungsordnung der ZEDAT

Ÿ 7 Haftung

• (1) Die ZEDAT haftet nicht für die Inanspruchnahme ihrer Leistungen, insbesondere nicht für die Richtigkeit der bereitgestellten Software, für die Richtigkeit der erzielten Ergebnisse oder die Einhaltung von Terminen.

• (2) Jeder Benutzer und jede Benutzerin haftet für die von ihm oder von ihr verursach- ten Beschädigungen. Für festgestellte Beschädigungen ist Schadenersatz zu leisten, der von der ZEDAT nach Maÿgabe der gesetzlichen Bestimmungen festgelegt wird.

Ÿ 8 Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt am Tage der Veröffentlichung in den Mitteilungen der Freien Universität Berlin in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung für die Zen- traleinrichtung für Datenverarbeitung (ZEDAT) der Freien Universität Berlin vom 7. Januar 1979 (Amtsblatt S. 1571) auÿer Kraft.

Zentraleinrichtung für Datenverarbeitung Fabeckstraÿe 32 / 14195 Berlin Hotline (030) 838 77777 / hilfe@zedat.fu-berlin.de

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Auch diese eher begrenz- te Transaktionszielstellung des EUTF scheint hinsicht- lich der relativ geringen zur Verfügung stehenden Geldmenge (dem EUTF stehen 1,982 Milliarden Euro

hat der Kreistag des Landkreises Karlsruhe am 07.11.2019 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen

der Landrat dem Beschluss nach § 41 der LKrO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn – jeweils vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist – die

Diese Störstoffe sollten durch den Einsatz von Maskierungsstoffen und Fixiermitteln bei unterschiedlichen pH-Werten und Temperaturen deaktiviert werden.. Für die Bewertung

(9) Wenn Studierenden, die ihre Abschlussarbeiten schreiben, an der Ausleihtheke eine Kopie der schriftlichen Anmeldung ihrer Abschlussarbeit beim Prüfungsamt vorlegen oder als

Alle Informationen rund um die ZEDAT (wie z.B. auch die- sen Tip4U) erhalten Sie natürlich auch online über die Homepage der ZEDAT:

• (2) Das Hochschulrechenzentrum erbringt Dienstleistungen (Services) für For- schung, Lehre und Verwaltung auf den Gebieten der elektronischen Informations-

Auch wenn Webmail Ihnen nicht den vollen Komfort eines lokal installierten speziellen E- Mail-Programms bieten kann, können Sie mit ZEDAT-Webmail von jedem an das