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ver.di betrachtet daher mit großer Sorge, dass Arbeitsplätze in der Energiebranche und deren Bedingungen immer mehr unter Druck geraten und einem andauernden Erosionsprozess unterliegen

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Academic year: 2022

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ver.di-Pressegespräch zu Energieunternehmen am 17.09.2012 in Düsseldorf

Energie im Wandel – Arbeitsplätze sichern – Versorgungssicherheit gewährleisten

Für die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) bedeuten das vorhandene Know-how und das große Engagement der rund 270.000 in der Energiewirtschaft Beschäftigten ein wesentliches Fundament der Versorgungssicherheit und des sicheren und zuverlässigen Betriebes der Kraftwerke, Erzeugungsanlagen sowie des Transportes, der Übertragungs- und Verteilnetze.

Um dieses Fundament der Versorgungssicherheit erhalten zu können, sind

tarifvertraglich abgesicherte und sozialversicherungspflichtige Arbeitsbedingungen wesentliche Voraussetzungen. ver.di betrachtet daher mit großer Sorge, dass Arbeitsplätze in der Energiebranche und deren Bedingungen immer mehr unter Druck geraten und einem andauernden Erosionsprozess unterliegen.

Arbeitsplatzabbau gefährdet Versorgungssicherheit

Seit Beginn der Liberalisierung der Energiemärkte 1998 sind bereits mehr als

100.000 Arbeitsplätze in der deutschen Energiewirtschaft verloren gegangen, davon ca. 65.000 Arbeitsplätze bei den vier Energiekonzernen. In diesem Zeitraum haben E.ON ca. 15.000 und RWE rund 30.000 Jobs abgebaut, Vattenfall und EnBW jeweils etwa 10.000.

Von den Energieunternehmen geplante weitere Maßnahmen zum Personalabbau bedrohen darüber hinausgehend noch einmal etwa 20.000 Arbeitsplätze in den nächsten Jahren.

Eine damit verbundene zunehmende Gefährdung auch der Versorgungssicherheit am Industriestandort Deutschland wird von den energiepolitisch Verantwortlichen systematisch ausgeblendet.

Einsparungsziele der Energieunternehmen auf Kosten der Beschäftigten

Die vier Konzerne E.ON, EnBW, RWE und Vattenfall verfolgen die gleichen Ziele, um Einsparungen vorzunehmen:

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- Absenkung des Tarifniveaus, insbesondere in den Dienstleistungsbereichen der Konzerne (Shared Services, Business Services, Kundenservice, IT).

- Der Angriff der Arbeitgeber auf die bestehenden Konzerntarifverträge wird zunehmend schärfer. Ausgründungen, Bildung neuer Gesellschaften und Verkäufe werden genutzt, um die Renditeerwartungen der Aktionäre auch über die Absenkung von Arbeitnehmereinkommen zu befriedigen.

- Es droht die Ausgrenzung Tausender Arbeitnehmer aus den bestehenden Tarifverträgen.

Zusätzlich zu diesen Einsparungen durch die Liberalisierung der Märkte besteht auch durch die Energiewende die Gefahr eines zusätzlichen Arbeitsplatzabbaus, da sie zu einer großen Welle von Kraftwerksstilllegungen bei den konventionellen Kraftwerken wie auch den Kernkraftwerken in den nächsten Jahren führen wird.

Selbst wenn der dringend benötigte Neubau von Gas- oder Kohlekraftwerken als Back-up-Kapazitäten für die volatilen erneuerbaren Energien gelingt, ist zu berücksichtigen, dass für diese Neuanlagen durch die Anwendung modernster Technologien etwa 40 Prozent weniger Arbeitsplätze gegenüber vergleichbaren Altanlagen benötigt werden.

Chancen für neue Arbeitsplätze durch die Energiewende

Andererseits bietet die Energiewende auch Chancen für neue Arbeitsplätze. Einige mögliche Beispiele:

‐ Der zunehmende Trend einer kleinteiligen, dezentralen Energieerzeugung über Photovoltaik, Blockheizkraftwerke (BHKW) oder Mikro-Kraft-Wärme- Kopplung (KWK) erfordert einen zunehmenden Bedarf an Wartung, Service und Vernetzung dieser Anlagen. Diese Funktionen sind äußerst

beschäftigungsintensiv.

‐ Der erforderliche Umbau der Verteilnetze zu sogenannten „Intelligenten Netzen“ (Smart Grids), bei denen heute etwa 60.000 Beschäftigte tätig sind, wird nur mit diesen Beschäftigten zu realisieren sein. Notwendig dafür ist eine Weiterentwicklung des Know-how durch IT- und Telekommunikations-

qualifikationen.

‐ Die massiven Anstrengungen zur Steigerung der Energieeffizienz erfordern einen erheblichen Beratungsbedarf bei Haushaltskunden, Gewerbe und Industrie. Eine Vielzahl neuer qualifizierter Arbeitsplätze wird für diese Tätigkeit notwendig.

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ver.di fordert Qualifikationsoffensive

Die heute in der Energiewirtschaft Beschäftigten verfügen für alle diese Bereiche über die notwendigen Grundqualifikationen. Dieses Know-how muss durch eine Qualifikationsoffensive der Unternehmen aber auch mit Unterstützung der Politik sichergestellt werden. Notwendig dafür ist beispielsweise eine Berücksichtigung der Weiterbildungskosten im Rahmen der Festlegung der Netzentgelte durch die

Anreizregulierung.

ver.di fordert diese Qualifikationsanstrengungen gegenüber den Energiever-

sorgungsunternehmen ein. Den anhaltenden Trend zur Fremdvergabe von Aufträgen an Dienstleister bei gleichzeitigem massivem Personalabbau sieht ver.di dabei mit großer Sorge.

Dieser Trend beeinträchtigt die Versorgungssicherheit in Deutschland, nimmt den Beschäftigten jegliche Perspektiven und bedroht eine nachhaltige Zukunftssicherung der Energieversorgungsunternehmen angesichts des demografischen Wandels und dem damit einhergehenden Fachkräftemangels.

ver.di unterstützt Ziele der Energiewende

Die Gewerkschaft ver.di unterstützt die Ziele der Energiewende und bekräftigt ihre Position, dass die Energiewende einen wesentlichen Beitrag zur ökologischen Modernisierung der Volkswirtschaft leistet. Es besteht kein Zweifel daran, dass die Energiewende gemeistert werden kann. Deutschland besitzt alle Ressourcen an Wissen, technologischer Expertise und Investitionskapital, um die ambitionierten technologischen, wirtschaftlichen und umweltpolitischen Ziele zu erreichen.

Voraussetzung dafür, dass die Energiewende gelingt, ist die Stabilität der einmal beschlossenen Rahmenbedingungen, die den Ausstieg aus der Kernenergie bis 2022 vorsehen. Parallel muss die Suche nach einem nationalen Endlager für hochradioaktive Abfälle zügig vorangetrieben werden. Der direkte Rückbau der stillgelegten Kraftwerksstandorte ist verbindlich vorzuschreiben.

Steigende Strompreise – Unterstützung für sozial Schwache

Die umfangreichen Investitionen in die Energiewende werden aller Voraussicht nach dazu führen, dass die Kosten vor allem der Stromproduktion in den nächsten Jahren weiter steigen. Insbesondere die Umlage nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) ist langfristig garantiert und wird den Strompreis entsprechend langfristig belasten. Damit steigen tendenziell auch die Strompreise. Umso wichtiger ist, dass die Mehrbelastung gerecht auf alle Kundengruppen verteilt wird. Die steigenden Energiekosten für sozial Schwache müssen über steigende Regelsätze für Hartz IV- Empfänger aufgefangen werden.

Staatliche Abgaben und Steuern machen derzeit bereits mehr als 60 Prozent des Strompreises aus, so dass auch an diesem Kostenblock eine Entlastung der Kunden ansetzen sollte. ver.di schlägt als ersten Schritt vor, die Umlage nach dem EEG von

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der darauf zusätzlich erhobenen Umsatzsteuer zu befreien. Dies würde gezielt die derzeit überproportional belasteten Haushaltskunden entlasten. Energiekosten können auch durch steigende Energieeffizienz reduziert werden. Die staatlichen Programme zur Steigerung der Energieeffizienz sollten auch aus diesem Grunde deutlich ausgeweitet werden, dies gilt insbesondere für die KfW-Kredite und -Zuschüsse zur Gebäudesanierung.

Elemente des zukünftigen Energiesystems

Die einzelnen Elemente des zukünftigen Energiesystems sind bekannt. Es bestehen auch umfangreiche staatliche Förder- und Regelungssysteme, die für sich durchaus wirksam und erfolgreich sind, beispielsweise das EEG oder das gerade novellierte Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. An anderer Stelle, insbesondere bei der Förderung des Netzausbaus, von Regelkraftwerken oder der Energieeffizienz herrschen noch große Defizite. Insbesondere bei der Bereitstellung der notwendigen Regel-

kapazitäten gibt der wettbewerbsorientierte Energy-Only-Markt falsche Signale.

Die einzelnen politischen Instrumente sind noch nicht ausreichend aufeinander abgestimmt, um ein optimales Zusammenspiel der einzelnen Elemente sicher zu stellen. Dies wird besonders deutlich bei der fehlenden Netzanbindung der geplanten Offshore-Anlagen. Zentrale Aufgabe der Politik wird es also in den

nächsten Jahren sein, die einzelnen politischen Instrumente weiterzuentwickeln und aufeinander abzustimmen. Systemisches Denken muss die Fixierung auf einzelne Komponenten ersetzen.

Handlungsbedarf

ver.di sieht vor allem in den folgenden Bereichen dringenden Handlungsbedarf:

Erneuerbare Energien

Unstreitig ist, dass die erneuerbaren Energien Kernstück und Treiber der Energiewende sind. Die politisch gesetzten Ziele für ihren Ausbau sind einzuhalten. Entscheidend ist, dass die gesetzlichen Markteinführungs- bedingungen Planungs- und Investitionssicherheit bieten. Dies hat das

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erfolgreich getan. Der steile Anstieg des Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung auf derzeit bereits 25 Prozent bestätigt dies ebenso wie die in den letzten Jahren deutlich

gesunkenen spezifischen Kosten der einzelnen erneuerbaren Energien, die insbesondere bei der Photovoltaik zum dauernden Nachsteuern führen, um Überförderung zu vermeiden.

Andererseits steigen die Kosten der EEG-Umlage immer weiter an. ver.di wendet sich allerdings dagegen, das EEG-Fördersystem kurzfristig in Frage zu stellen. Mit zunehmendem Erfolg der erneuerbaren Energien steigt allerdings der Druck, das EEG weiterzuentwickeln, von einem System der Einzelförderung von Anlagen hin zu einem Strukturgesetz, das die Einbettung

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der erneuerbaren Energien in das Gesamtsystem der Energieversorgung im Blick hat.

Das auf Einzelförderung von Anlagen fixierte EEG hat zwischenzeitlich dazu geführt, dass der Zubau der einzelnen erneuerbaren Energien weitgehend unkoordiniert und zufällig verlaufen ist, sowohl was den Mix der einzelnen Energieformen angeht als auch die regionale Verteilung. So sind regional sehr unterschiedliche Strukturen entstanden, ohne Abstimmung auf den zeitlichen Bedarf, die Struktur der Netzanbindung und unabhängig von der Frage nach ausreichenden Reservekapazitäten.

Das ist insbesondere ein Problem der volatilen Wind- und Solarenergie, die gemeinsam den weitaus größten Anteil am Ausbau der erneuerbaren Energien haben.

Da der Ausbau der erneuerbaren Energien nicht mit anderen notwendigen Elementen der Energiewende koordiniert vorgenommen wird, steigen die Kosten des Umbaus. Es ist daher notwendig, das EEG mittelfristig zu einem Strukturgesetz der Energiewende umzubauen, ohne dass für die einzelnen Investoren Planungs- und Investitionssicherheit verloren gehen.

Die EEG-Förderung muss in ein geändertes Strommarktdesign eingepasst werden, das sich deutlich von dem derzeitigen Energy-Only-System, welches nur den aktuellen Preis der angebotenen Kilowattstunde berücksichtigt, unterscheidet.

Netzausbau

Die Stromnetze sind das Nadelöhr der Energiewende. Insbesondere für das Problem der Netzanbindung der Offshore-Windanlagen muss schnell eine dauerhafte und verlässliche Lösung gefunden werden. Wenn insbesondere TenneT nicht in der Lage ist, die eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen und die Anbindung zu garantieren und damit Unternehmensinvestitionen sowie die Versorgungssicherheit gefährdet sind, muss die Eigentumsfrage am Übertragungsnetz gestellt werden.

ver.di befürwortet nach wie vor eine einheitliche nationale Übertragungs- netzgesellschaft mit deutlicher Beteiligung des Bundes. Stromversorgung ist aus Sicht der Gewerkschaft eine Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge.

Im Rahmen der Energiewende erhalten auch die Niederspannungsnetze neue Aufgaben. Sie müssen kurzfristig zur Anbindung der erneuerbaren

dezentralen Energien ausgebaut werden, sowie mittel- und langfristig zu sogenannten „Smart Grids“ zur Lastabstimmung einer Vielzahl

unterschiedlicher dezentraler Einspeiser umgebaut werden.

Das erfordert in den nächsten Jahren Investitionen in zweistelliger Milliardenhöhe. Die Netzentgelte müssen diese Investitionen vollständig abbilden. Mit der Anreizregulierung hat der Gesetzgeber indessen das Signal gesetzt, dass Netzentgelte sinken könnten. Entsprechend ist es den

Netzbetreibern derzeit nicht möglich, die Investitionskosten in Verteilnetze

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notwendige Aus- und Umbau behindert. Hier muss dringend nachgebessert werden.

Eine Novellierung der Anreizregulierungsverordnung ist dringend notwendig, um die Investitionsbedingungen in die Verteilnetze ausreichend zu

verbessern. Das bedeutet insbesondere, dass die Investitionskosten für den Netzausbau ohne zeitlichen Verzug in den Netzentgelten abgebildet werden können.

Bedarf an konventionellen Kraftwerken und Strommarktordnung

Mit der zunehmenden Einspeisung volatiler erneuerbarer Energien wächst der Bedarf an regelbaren Kraftwerken, die die notwendige Residuallast (also die zeitlich stark schwankende Lücke zwischen Erzeugung aus Wind und Sonne und dem aktuellen Strombedarf) abbilden, um die Versorgungssicherheit zu garantieren.

Parallel zum Ausbau der erneuerbaren Energien ist daher ein kontinuierlicher Zubau von neuen fossilen Kraftwerkskapazitäten erforderlich. Die Kapazitäten müssen vor allem schnell regelbar sein, um immer dann, wenn das Wetter sich ändert, zur Verfügung zu stehen.

Das Aachener Ingenieurbüro BET hat eine alarmierende Bestandsaufnahme vollzogen, die deutlich macht, dass der Zubau gewaltig stockt. Zwar befinden sich rund 9.000 Megawatt Braun- und Steinkohlekraftwerke im Bau und knapp 5.000 Megawatt in Planung: Das mag knapp reichen, um den Abgang der Kernkraftwerke und alter Kohlekraftwerke per Saldo zu kompensieren – besonders problematisch ist jedoch, dass diese Planungen die

Industriezentren im Süden nahezu unberücksichtigt lassen.

Sehr kritisch ist die Situation jedoch im Bereich der Gaskraftwerke: Nur vier kleine Anlagen mit noch nicht einmal 1.000 Megawatt befinden sich im Bau.

Gaskraftwerke sind schnell regelbar und deshalb zur Kompensation der erneuerbaren Energien unverzichtbar. Ob aber die geplanten rund 10.000 Megawatt Gaskraftwerke, die die BET-Liste zusätzlich aufführt, gebaut werden, ist bei den derzeitigen Markt- und Rahmenbedingungen fast

ausgeschlossen. Der Grund dafür liegt im aktuellen Energie-Only-Markt, der allein Kilowattstunden-Preise erlaubt und Gaskraftwerke mit relativ hohen Brennstoffkosten benachteiligt, so dass selbst das modernste und effizienteste Gaskraftwerk im bayerischen Irsching derzeit rote Zahlen schreibt.

Eine Trendänderung ist nicht zu erwarten, zumal bei weiterem Vordringen der erneuerbaren Energien die Betriebszeiten der konventionellen Kraftwerke entsprechend zurückgehen.

Schlussfolgerung: Eine grundlegende Reform des Strommarkt-Systems ist dringend geboten. Zukünftig muss die Bereitstellung von gesicherter Leistung einen Preis erhalten, der es den Betreibern wirtschaftlich erlaubt, ausreichend konventionelle, regelbare Kraftwerke zur Verfügung zu stellen, auch dann, wenn aufgrund der zunehmenden Einspeisung der erneuerbaren Energien der

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durchschnittliche Kilowattstundenpreis weiter sinkt und die Betriebszeiten weniger werden. Nur so können die Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien erreicht werden, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden.

Energieeffizienz

Um einerseits die Klimaschutzziele zu erreichen, die Energiewende für die Bürgerinnen und Bürger andererseits bezahlbar zu halten, nimmt die

Verbesserung der Energieeffizienz eine Schlüsselrolle ein. Darauf hat ver.di in den letzten Jahren wiederholt hingewiesen. Insbesondere die energetische Gebäudesanierung ist angesichts steigender Energiekosten auch

sozialpolitisch geboten, um die Mietnebenkosten nicht zur „Zweiten Miete“

ansteigen zu lassen. ver.di begrüßt daher, dass die Bundesregierung das KfW-Modernisierungsprogramm jetzt wieder auf die schon früher erreichten 1,5 Milliarden Euro jährlich aufgestockt hat. Diese Summe ist jedoch zu niedrig, daher fordert ver.di mit dem DGB eine Summe in Höhe von 5 Milliarden, um den Bedarf abdecken zu können.

ver.di-Forderung

Vor dem Hintergrund der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie der EU, deren Grundzüge jetzt feststehen, hat das Thema eine neue Brisanz erhalten. ver.di fordert, dass Deutschland die Richtlinie zügig umsetzt, da die Effizienzsteigerung unverzichtbar zur Energiewende dazu gehört. Dazu ist eine deutliche Aufstockung der öffentlichen Mittel dringend geboten, um die Haushaltskunden und

mittelständischen Unternehmen zu entlasten.

Diese Forderung richtet sich ebenso an die politisch Verantwortlichen wie die Forderung nach einer Unterstützung für sozial Schwache durch eine zusätzliche Aufstockung des Hartz-IV-Regelsatzes bei Strompreiserhöhungen.

Die betroffenen Energieunternehmen fordert ver.di auf, Tarifverträge einzuhalten, keine Ausgründungen vorzunehmen und auf einen weiteren Arbeitsplatzabbau zu verzichten. Stattdessen muss eine Qualifikationsoffensive auch mit Unterstützung der Politik gestartet werden.

Nur so kann die Energiewende erfolgreich vollzogen werden, ohne dass es zu einer Bedrohung der Versorgungssicherheit kommt. Energie ist eine Aufgabe der

öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Energiewirtschaft und die politisch

Verantwortlichen sind aufgefordert, sich für dieses Ziel einzusetzen und sich sowohl für die Beschäftigten und deren Arbeitsplätze stark zu machen als auch die

Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu wahren.

Pressestelle der ver.di-Bundesverwaltung

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