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Sexueller Missbrauch Disclosureprozesse von Kindern mit Migrationshintergrund

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Academic year: 2022

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(1)

Sophie Weingraber

Sexueller Missbrauch – Disclosureprozesse von Kindern mit

Migrationshintergrund

Eine Untersuchung zu Sichtweisen

von Akteur*innen im Kinderschutz

(2)

Sexueller Missbrauch –

Disclosureprozesse von Kindern mit

Migrationshintergrund

(3)

Sophie Weingraber

Sexueller Missbrauch – Disclosureprozesse von Kindern mit

Migrationshintergrund

Eine Untersuchung zu Sichtweisen

von Akteur*innen im Kinderschutz

(4)

Sophie Weingraber Universität Vechta

Niedersachsen, Deutschland

Dissertation, Universität Vechta, 2019

u. d. T.: Sophie Weingraber: „Sexueller Missbrauch – Disclosureprozesse betroffener Kinder mit Migrationshintergrund aus Sicht von Akteur*innen im Kinderschutz“

ISBN 978-3-658-34437-5 ISBN 978-3-658-34438-2 (eBook) https://doi.org/10.1007/978-3-658-34438-2

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Planung/Lektorate: Stefanie Eggert

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(5)

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung . . . 1

2 Machtmissbrauch und ungleiche Machtverhältnisse – Eine definitorische Annäherung verwendeter Konstrukte . . . 5

2.1 Gewalt an Kindern und Jugendlichen . . . 5

2.2 Sexueller Missbrauch – ein diskussionsbedürftiger Begriff . . . 9

2.3 „Migrationshintergrund“ – Zwischen Zuschreibung und Definition eines Konstrukts . . . 20

3 Machtmissbrauchserfahrungen Von Kindern Mit Migrationshintergrund – Prävalenzraten Sexuellen Missbrauchs . . . 27

3.1 Hellfeldbezogene Statistiken . . . 27

3.2 Dunkelfeldbezogene Studien . . . 31

4 Unterstützung betroffener Kinder – Intervention als mehrstufiger Prozess . . . 43

4.1 Disclosureprozesse . . . 46

4.2 Einflussfaktoren auf Disclosureprozesse . . . 49

4.2.1 Alter und Geschlecht . . . 50

4.2.2 Professionelle Unterstützung . . . 51

4.2.3 Soziales Umfeld . . . 53

4.2.4 Außer- und innerfamiliärer sexueller Missbrauch . . . 56

4.2.5 Psychische Konstitution betroffener Kinder . . . 57

4.3 Disclosureprozesse betroffener Personen mit Migrationshintergrund . . . 58

V

(6)

VI Inhaltsverzeichnis

4.4 Beratungs- und Unterstützungsangebote im Fall sexuellen

Missbrauchs . . . 67

4.5 Spezialisierte Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt . . . 68

4.6 Inanspruchnahme kinder- und jugendschutzbezogener Angebote von Migrationsfamilien . . . 71

5 Abbau von Zugangsbarrieren für die Erhöhung der Inanspruchnahme an Unterstützungsangeboten von Betroffenen mit Migrationshintergrund . . . 75

5.1 Die Interkulturelle Öffnung von Einrichtungen . . . 75

5.2 Inter- und transkulturelle Beratung . . . 79

5.3 Inter- und transkulturelle Kompetenz von Fachkräften . . . 83

6 Zusammenfassung und forschungsleitende Fragestellungen . . . 91

7 Eine Qualitative Befragung von Akteur*innen im Kinderschutz . . . 97

7.1 Methoden . . . 97

7.1.1 Problemzentriertes Interview . . . 97

7.1.2 Stichprobenauswahl . . . 98

7.1.3 Darstellung des Sample . . . 102

7.1.4 Interviewleitfaden . . . 106

7.1.5 Durchführung der Interviews und Transkription . . . 110

7.2 Datenauswertung . . . 110

7.2.1 Die qualitative Inhaltsanalyse . . . 110

7.2.2 Gütekriterien qualitativer Forschung . . . 112

8 Ergebnisse. . . 119

8.1 Definitorische Bestimmungen verwendeter Konstrukte . . . 119

8.2 Ebene des Individuums – Zentrale Merkmale sexuellen Missbrauchs in Unterstützungsprozessen . . . 123

8.3 Mikrosystem . . . 129

8.3.1 Aufbau einer Vertrauens- und Arbeitsbeziehung . . . 129

8.3.2 Konstanz unterstützender Maßnahmen . . . 137

8.3.3 Reaktionen enger Bezugspersonen . . . 138

8.4 Mesosystem . . . 142

8.4.1 Die Zusammenarbeit mit Eltern . . . 142

8.4.2 Einbezug von Dolmetscher*innen . . . 146

8.5 Exosystem . . . 150

8.5.1 Reaktionen des sozialen Umfelds . . . 150

(7)

Inhaltsverzeichnis VII

8.5.2 Fortbildungen zu migrationsbezogenen Themen . . . 152

8.5.3 Vernetzung mit weiteren Einrichtungen und Akteur*innen . . . 154

8.6 Makrosystem . . . 157

8.6.1 Familiäres Wert- und Normensystem betroffener Kinder . . . 157

8.6.2 Städtisch und ländlich geprägte Räume . . . 163

8.6.3 Handlungsbedarfe . . . 167

9 Diskussion der Ergebnisse . . . 171

9.1 Ebene des Individuums . . . 171

9.2 Begriffsbestimmungen der Konstrukte „sexueller Missbrauch“ und „Migrationshintergrund“ . . . 174

9.3 Einflussnehmende Faktoren auf Disclosureprozesse . . . 176

9.3.1 Mikrosystemische Einflussfaktoren . . . 176

9.3.2 Mesosystemische Einflussfaktoren . . . 180

9.3.3 Exosystemische Einflussfaktoren . . . 183

9.3.4 Makrosystemische Einflussfaktoren . . . 187

10 Implikationen für die Praxis . . . 191

11 Reflexion der Arbeit . . . 201

11.1 Beiträge konzeptionell-theoretischer Art . . . 201

11.2 Beiträge empirisch-methodologischer Art . . . 203

11.3 Beiträge zum pädagogischen Forschungs- und Praxisfeld . . . 204

12 Limitationen der vorliegenden Arbeit . . . 209

13 Ausblick. . . 213

Literaturverzeichnis . . . 217

(8)

Abkürzungsverzeichnis

a. F. alte Fassung Abb. Abbildung

Abs. Absatz

BAMF Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

BASIC Behavioral Assessment Scale for Intercultural Competence BKiSchG Bundeskinderschutzgesetz

BKSF Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexuali- sierte Gewalt in Kindheit und Jugend

BME Black and Minority Ethnic

BMFSFJ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend BMI Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

BzgA Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bzw. beziehungsweise

ca. circa

CSA Child Sexual Abuse

CSAAS Child sexual abuse accommodation syndrome CSE Child Sexual Exploitation

CTQ Childhood Trauma Questionnaire DDR Deutsche Demokratische Republik d. h. das heißt

Dr. Doktor

ebd. ebenda

et al. et alii (und andere) etc. et cetera

f. folgende Seite ff. folgende Seiten

IX

(9)

X Abkürzungsverzeichnis

GfK Gesellschaft für Konsumforschung ggf. gegebenenfalls

GUS Gemeinschaft Unabhängiger Staaten ICSI Intercultural Sensitivity Inventory IDI Intercultural Development Inventory Kap. Kapitel

KFN Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen

KIGGS Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland o. J. ohne Jahr/ohne Jahresangabe

o. S. ohne Seitenangabe

PISA Programme for International Student Assessment PKS Polizeiliche Kriminalstatistik

S. Seite

s. siehe

SGB Sozialgesetzbuch StGB Strafgesetzbuch Tab. Tabelle u. a. unter anderem

UBSKM Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmiss- brauchs

USA United States of America vgl. vergleiche

z. B. zum Beispiel z. T. zum Teil zit. n. zitiert nach

(10)

Abbildungsverzeichnis

Abb. 2.1 Gliederung der Bevölkerungsgruppen nach

Migrationshintergrund im Mikrozensus (Statistisches

Bundesamt 2018a, 6) . . . 22 Abb. 4.1 Einflüsse ausgehend von Betroffenen sexuellen

Missbrauchs auf den Interventionsprozess auf Grundlage des ökosystemischen Ansatzes nach

Bronfenbrenner (1981) . . . 46 Abb. 4.2 Einflussfaktoren auf Disclosureprozesse nach sexuellen

Missbrauchserlebnissen von autochthonen Kindern und

Minderjährigen mit Migrationshintergrund . . . 67 Abb. 10.1 Eigens konzipiertes Modell spezifischer

Unterstützungsangebote für Disclosureprozesse von Kindern mit Migrationshintergrund, die von

sexuellem Missbrauch betroffen sind . . . 193 Abb. 11.1 Vermutete Zusammenhänge von zwei Einflussfaktoren

auf den Erfolg von Disclosureprozessen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund (eigene

Darstellung) . . . 206

XI

(11)

Tabellenverzeichnis

Tab. 2.1 Eigens entwickelte Tabelle in Bezug auf Klassifikationsschemata und bestehender

Definitionen sexuellen Missbrauchs mit jeweiligen

Definitionskriterien in Anlehnung an Bange (2002a) . . . 12 Tab. 2.2 Eigene Erstellung rechtlicher Normierungen sexuellen

Missbrauchs des StGB (in Anlehnung an Scheufele

2005, 12) . . . 16 Tab. 2.3 Eigens erstellte Nominaldefinitionen sexuellen

Missbrauchs in Anlehnung an sozialwissenschaftliche und juristische Definitionen (vgl. dazu auch Weingraber

2017/2018) . . . 19 Tab. 7.1 Stichprobe der Untersuchung; eingeteilt nach befragten

Einrichtungen . . . 103 Tab. 7.2 Verkürzter Auszug aus dem Interviewleitfaden . . . 109 Tab. 7.3 Hauptkategoriensystem der vorliegenden Untersuchung . . . 113 Tab. 10.1 Unterschiedliche Ausgangssituationen von Fachkräften

und betroffenen Kindern in Unterstützungsprozessen . . . 197

XIII

(12)

1

Einleitung

Seit dem Bekanntwerden der Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche im Jahr 2010 wurde erstmalig eine übergeordnete politische Stelle geschaffen, um präventive und intervenierende Maßnahmen auszubauen sowie die Aufarbei- tung sexuellen Missbrauchs in Deutschland sicherzustellen. Weitere Aufgaben des Unabhängigen Beauftragten in Fragen sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung (UBSKM 2019, o. S.) sind „Handlungsbedarfe und Forschungs- lücken im Themenfeld sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“

aufzuzeigen und ihnen entgegenzuwirken. Bereits in den Ergebnissen einer Auf- tragsstudie zur Erfassung der Bedarfe spezialisierter Fachberatungsstellen gegen sexuellen Missbrauch, konnte in nahezu allen Bundesländern festgestellt werden, dass insbesondere Beratungsangebote für Betroffene mit geringen oder keinen Deutschkenntnissen und generell in ländlich geprägten Räumen fehlen. Dar- über hinaus benötige es Angebote, die explizit auch betroffene Personen mit Migrationshintergrund ansprechen (Kavemann, Nagel & Hertlein 2016).

Jene Erkenntnisse verwundern angesichts dessen, dass Deutschland als Ein- wanderungsland und „multiethnisch“ bezeichnet werden kann (Boos-Nünning 2019, 19) sowie 36,5 % der unter 18-Jährigen in Deutschland einen Migrati- onshintergrund aufweisen (Statistisches Bundesamt 2018a). Andernfalls scheinen die Ergebnisse nicht zu irritieren, da nicht pauschal vorausgesetzt werden darf, dass Minderjährige mit Migrationshintergrund, die von sexuellem Missbrauch betroffen sind, andere Forderungen an Unterstützungsangebote haben als ein- heimisch deutsche Kinder und Jugendliche. Diese Differenzkonstruktion (vgl.

Mecheril & Rigelsky 2010) – in der Zuschreibung eines Migrationshinter- grundes und dem subjektiven Empfinden einer Zugehörigkeit – gilt es beim Abbau von Zugangsbarrieren zu beachten. Gerade da sich Zugehörigkeitsge- fühle „in ganz unterschiedlicher Weise – je nach (Zugehörigkeits-)Kontext und je

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S. Weingraber,Sexueller Missbrauch – Disclosureprozesse von Kindern mit Migra- tionshintergrund,https://doi.org/10.1007/978-3-658-34438-2_1

1

(13)

2 1 Einleitung nach gesellschaftlich-sozialer und biografischer Positionierung“ (Riegel & Geisen 2007, 8) gestalten.

Darüber hinaus scheint eine Auseinandersetzung auch deswegen nicht zu bestehen, weil wissenschaftliche Erkenntnisse zum Thema kaum vorhanden sind (s. Futa, Hsu & Hansen 2001). So weist Bange (2007) beispielsweise durch sei- nen Buchtitel zum Thema des sexuellen Missbrauchs an Jungen darauf hin, dass sie aufgrund der geringen Beachtung als Betroffene eine „Mauer des Schwei- gens“ umhüllt. Ähnlichkeiten bestehen dahingehend, dass auch von sexuellem Missbrauch betroffene Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund kaum ins Zentrum der Aufklärungsbemühungen sexuellen Missbrauchs gerückt sind.

Gegenwärtig lassen sich im deutschsprachigen Raum etwa sieben wissenschaftli- che Beiträge aufzählen, die sich explizit mit dem Thema sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund befassen.1Zwei bundes- weite repräsentative Prävalenzstudien liefern erste Zahlen zum Ausmaß sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen mit Migrationshintergrund, obwohl eine der bei- den Dunkelfelduntersuchungen sexualisierte Gewalterfahrungen erst ab dem 16.

Lebensjahr an Frauen erhebt (s. Schröttle & Müller 2004a).

Im Hinblick auf den Aufbau von Unterstützungsangeboten ist u. a. von Interesse, welche Faktoren Interventionsprozesse bzw. die Offenbarung von sexu- ellen Missbrauchserlebnissen beeinflussen. Diesbezüglich lassen sich zahlreiche Studien anführen, die insbesondere Einflussfaktoren auf Offenlegungsprozesse betroffener Kinder und Jugendlicher ermitteln konnten (u. a. Goodman-Brown et al. 2003; Alaggia 2005a; Miller & Allnock 2013; Kavemann et al. 2016).

Allerdings erhebt nur eine geringe Anzahl internationaler Untersuchungen die Barrieren und Motive bei der Offenbarung sexuellen Missbrauchs von Kindern mit Migrationshintergrund (u. a. Fontes 2005; Miller & Allnock 2013; Okur, van der Knaap & Bogaerts 2015a; Warrington et al. 2017), während Studienergeb- nisse für den deutschsprachigen Raum gänzlich fehlen. Darüber hinaus lassen sich nur vereinzelt fundierte Untersuchungen im internationalen Wissenschaftsbereich aufzeigen, in welchen Fachkräfte nach ihren Erfahrungen mit Betroffenen aus ethnischen Minderheitsgesellschaften befragt und Sichtweisen von Akteur*innen aus verschiedenen Arbeitsfeldern erfasst werden (z. B. Gilligan & Akhtar 2006;

Sawrikar 2017).

Fegert et al. (2015) betonen die geringe Wissenslage in Bezug auf die Inan- spruchnahme verschiedener Hilfsangebote von betroffenen Kindern und belegen anhand der Identifizierung einzelner Schritte im Hilfesuchverhalten von Kindern,

1Finkel 2002; Reinke 2002 (veröffentlichte Masterarbeit); Kizilhan 2015; Weingraber 2017;

Weingraber 2018; Stein & Weingraber 2018; Teubert & Kizilhan 2018

(14)

1 Einleitung 3 eine geringe Vernetzung von Einrichtungen des Kinderschutzes (Fegert et al.

2001).

Vor diesem Hintergrund wurden vier forschungsleitende Fragen gebildet, die einerseits anhand des aktuellen Forschungsstands diskutiert und andererseits im Rahmen einer qualitativen Untersuchung von Akteur*innen, die mit betroffenen Kindern und Jugendlichen arbeiten, untersucht werden.

F1: Welche Erfahrungen haben Akteur*innen, die mit betroffenen Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, arbeiten?

F2: Welche Faktoren sind für Interventionsprozesse aus Sicht der Akteur*innen relevant?

F3: Wie unterstützen Akteur*innen von sexuellem Missbrauch betroffene Kin- der und Jugendliche mit Migrationshintergrund in ihren Offenbarungspro- zessen?

F4: Inwiefern spielen dabei ländlich und städtisch geprägte Räume eine Rolle?

Die vorliegende Arbeit ist in 13 Kapitel untergliedert. Die ersten sechs Teile bil- den den theoretischen Hintergrund und legen den gegenwärtigen Forschungsstand zum Thema sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen mit Migrations- hintergrund dar und sind damit grundlegend für die Konzeption der qualitativen Untersuchung zu betrachten.

Zunächst werden in einem ersten Abschnitt (Kap.2: „Machtmissbrauch und ungleiche Machtverhältnisse“) drei Konstrukte – „Gewalt, sexueller Missbrauch und Migrationshintergrund“ – differenziert voneinander betrachtet und anhand verschiedener Definitionskriterien bestimmt. Insbesondere implizieren bereits die beiden Begrifflichkeiten „Gewalt“ und „sexueller Missbrauch“ einen Macht- missbrauch und verdeutlichen damit die Ausnutzung einer Machtasymmetrie.

Ungleiche Machtverhältnisse spiegeln sich indessen auch in der Definition des Begriffs „Migrationshintergrund“ wider, indem nicht nur Grenzlinien zwischen der ethnischen Minderheits- und Mehrheitsgesellschaft gezogen, sondern auch vielfach strukturelle Diskriminierungsfaktoren vernachlässigt werden, auf welche Weise die Stereotypenbildung gefördert wird (s. Abschn.2.3).

Hell- und dunkelfeldbezogene Daten werden im Rahmen des zweiten theo- riegeleiteten Teils (Kap. 3 „Machtmissbrauchserfahrungen“) präsentiert, um die Prävalenz sexuellen Missbrauchs an Kindern und mit spezifischem Blick auf betroffene Kinder mit Migrationshintergrund in Deutschland aufzuzeigen.

Gegenwärtig ist die Datenlage zum Ausmaß sexuellen Missbrauchs an Kin- dern (mit Migrationshintergrund) in Deutschland noch mangelhaft. Zudem können

(15)

4 1 Einleitung erhebliche Lücken in der Operationalisierung des Begriffs „sexuellen Miss- brauchs“ in einzelnen Prävalenzstudien nachgewiesen werden. Im Folgenden wer- den Unterstützungsprozesse betroffener Kinder anhand verschiedener Einfluss- faktoren diskutiert (Kap. 4). Dazu werden insbesondere Offenbarungsprozesse betroffener Minderjähriger generell (Abschn.4.1und4.2) und im speziellen von betroffenen Kindern mit Migrationshintergrund (Abschn.4.3) betrachtet. Anknüp- fend daran, werden Beratungsbedarfe auf übergeordneter Ebene (Abschn. 4.4), jedoch unter Beachtung der Zielgruppe, aufgezeigt (Abschn. 4.5). Erkenntnisse darüber, in welchem Ausmaß spezialisierte Fachberatungsstellen von betroffe- nen Kindern mit Migrationshintergrund in Anspruch genommen werden, liegen aktuell nicht vor, weshalb insgesamt auf die Inanspruchnahme an kinderschutz- bezogenen Maßnahmen zurückgegriffen wird (Abschn. 4.6). Um professionelle Angebote aufzusuchen und demzufolge eine Offenlegung sexueller Gewalterfah- rungen von Kindern mit Migrationshintergrund zu fördern, wird auf migrations- sensible Maßnahmen (Kap.5), wie die interkulturelle Öffnung von Einrichtungen (Abschn. 5.1), eine interkulturelle Beratung (Abschn. 5.2) und interkulturelle Kompetenz (Abschn. 5.3) eingegangen. Den Abschluss des theoretischen Teils dieser Arbeit bildet eine kurze Zusammenfassung gegenwärtiger Forschungser- kenntnisse, auf dieser Grundlage sich Forschungsdesiderate und -fragen ableiten lassen (Kap.6).

Das Kernstück der Arbeit beinhaltet eine qualitative Befragung von Akteur*innen im Kinderschutz. Zu Beginn werden methodische Erhebungs- und Auswertungsschritte dargestellt und begründet (Kap.7). Die Ergebnisse werden in einem nachfolgenden Kapitel (Kap. 8) referiert und abschließend in einer Ergebnisdiskussion unter Berücksichtigung des aktuellen Forschungsstandes ver- tieft (Kap. 9). Nachfolgend werden Implikationen für die pädagogische Praxis abgeleitet (Kap. 10). Daran angeknüpft ist eine Reflexion der Arbeit (Kap. 11), die Beiträge zum pädagogischen Forschungs- und Praxisfeld zu sexuellem Miss- brauch diskutiert. Limitationen der vorliegenden Arbeit werden in dem vorletzten Kapitel benannt. Die Arbeit wird durch ein kurzes Fazit gerahmt, das einen Ausblick auf angrenzende Themenbereiche zulässt (s. Kap.13).

(16)

2

Machtmissbrauch und ungleiche

Machtverhältnisse – Eine definitorische Annäherung verwendeter Konstrukte

2.1 Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Gewalt an Kindern und Jugendlichen lässt sich in unterschiedlichen Erschei- nungsformen und gesellschaftlichen Bereichen erkennen, weshalb nicht nur eine Abgrenzung der verschiedenen Gewaltformen relevant ist, sondern auch erörtert werden muss, in welchen Kontexten Gewalt an Minderjährigen stattfindet und inwiefern der Machtaspekt eine besondere Rolle einnimmt.

Die Frage nach der gesellschaftlichen, wie auch zwischenmenschlichen, sprich interpersonellen Verortung von „Gewalt“, ihren Erscheinungsformen, ihrer Sicht- barkeit und der Zuschreibung ihres subjektiven Verständnisses weist ihr eine außergewöhnliche Komplexität zu. Aufgrund dessen prägen diverse Begriff- lichkeiten von Gewalt das Konstrukt und differenzieren u. a. die psychische, physische, strukturelle, wie symbolische oder eine kulturelle, politische und direkte, personale, kollektive voneinander (Christ & Gudehus 2013).

„Gewalt“ und wie nach Christ und Gudehus (2013, 1) das „Gewalthandeln“

lassen sich nicht als Synonyme verstehen. Gewalt, gerade wenn sie strukturell bedingt ist, nimmt ihr das Dispositiv „Handlung“ und legt ihr mehr den Machta- spekt und asymmetrische Beziehungskonstellationen auf. So ist die von Galtung (1975) definierte strukturelle Gewalt nach Heeg (2009) eher auf der Systemebene feststellbar und zielt auf ungleiche Chancen-, Ressourcen- und Machtverteilung.

Tillmann (2012) ordnet dieser Ungleichheit gesellschaftliche Bedingungen, wie Armut, Unterdrückung oder Entfremdung unter und betrachtet diese als Defini- tionsbestandteile des Gewaltbegriffs. Zudem verweist er auf die gewalthaltigen Potenziale, die in ungleichen Gesellschaftszuständen vorhanden sind und bezeich- net sie „als Nährboden für Gewalt“ (ebd., 11). Ebenfalls stellt Ricken (2012) fest,

© Der/die Autor(en), exklusiv lizenziert durch Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, ein Teil von Springer Nature 2021

S. Weingraber,Sexueller Missbrauch – Disclosureprozesse von Kindern mit Migra- tionshintergrund,https://doi.org/10.1007/978-3-658-34438-2_2

5

(17)

6 2 Machtmissbrauch und ungleiche Machtverhältnisse …

dass ein Machtaspekt immer in asymmetrischen Beziehungskonstellationen vor- handen ist und unterschiedliche Voraussetzungen der Beteiligten miteinschließt.

Dahingehend können auch unterstützende Maßnahmen in pädagogischen Berei- chen, wie Beratungsgespräche von strukturellen Machtaspekten geprägt sein und laufen damit Gefahr gewaltförmige Ausprägungen anzunehmen (ebd.).

Nach Nave-Herz (2012, 7f) werden im Hinblick auf Galtungs (1975) struktu- rellen Gewaltbegriff Machtverhältnisse „entpersonalisiert“ und zugleich ubiquitär ausgelegt, so als scheine es keine „gewaltfreien“ Räume zu geben. Galtung (1975) zielt in seiner Gewaltdefinition jedoch mehr auf die Folgen potenziel- ler Entwicklungshindernisse und bezieht subjektive Sichtweisen Betroffener mit ein. Er charakterisiert Gewalt als „Diskrepanz zwischen möglicher persönlicher Entfaltung und Verwirklichung und der tatsächlichen, soweit letztere durch die Beeinflussung Dritter verursacht wird“ (Galtung 1975 zit. n. Lamnek 1992, 211).

Im Sinne Max Webers wird dem Machtbegriff „als jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzu- setzen, gleichwohl worauf diese Chance beruht“ (Weber 1980, 28f) noch keine Gewalt zugeschrieben. Damit seien Macht und Ohnmacht Begrifflichkeiten für soziale Verhältnisse, die gesellschaftlich, individuell oder institutionell erkennbar sind. Ungleiche Macht- und Ressourcenverteilungen, die im Kontext von Gewalt diskutiert werden, stehen jedoch in einem dialektischen Verhältnis zueinander, da der Zugriff auf Ressourcen selbst Ausdruck ihrer Gewalt ist und unter dem Begriff der Verfügungsgewalt gefasst wird. Dennoch seien ein Ressourcenmangel oder eine Ressourcensicherung noch keine Gewaltphänomene, sondern vielmehr eine ihrer Ursachen. Zudem ist ein solches Motiv kein Garant einer Gewalt- handlung, da es zusätzlich Möglichkeiten bzw. Gelegenheiten ihrer Ausübung benötigt (Christ & Gudehus 2013). Vielmehr wird an dieser Stelle von Christ und Gudehus (2013) die kollektive Gewalt angesprochen, wodurch aber nicht das zwischenmenschliche Gewalthandeln fokussiert wird.

Insbesondere, wenn die Beziehungsebene zwischen Erwachsenen und Kin- dern in den Blick genommen wird, kann eine ungleiche Ressourcenverteilung und asymmetrische Machtverteilung erkennbar werden. Erwachsenen kann aufgrund ihres Entwicklungsvorsprungs durch das Wissen, Alter bzw. die Erfahrungen, der körperlichen sowie kognitiven Strukturen eine Überlegenheit gegenüber Min- derjährigen attestiert werden, weshalb ihnen weitaus mehr Handlungsoptionen obliegen. Kinder stehen dadurch in einer vielschichtigen Abhängigkeit von Erwachsenen, die u. a. emotional und/oder fürsorgerechtlich begründet liegt. Doch auch hier kann diese diskutierte Machtasymmetrie als Ursache interpersoneller Gewalt gesehen werden und sogar als deren Voraussetzung.

(18)

2.1 Gewalt an Kindern und Jugendlichen 7

Wenn Gewalt von Erwachsenen gegenüber Kindern betrachtet wird, findet viel- fach der Begriff „Kindesmisshandlung“ Anwendung (s. u. a. Deegener 2013a;

Jud 2018). Dieser benennt jedoch nicht explizit, welche Personengruppe adres- siert wird. Folglich ist zu diskutieren, ob insgesamt minderjährige Personen, wie es das deutsche Strafgesetz festlegt (Schutzaltersgrenzen: §182 StGB), einbezo- gen werden oder Kinder bis zu ihrem 14. Lebensjahr. Im Hinblick auf Kinder, obliegt die Orientierung häufig an dem englischen Sprachgebrauch und bezieht sich auf die weltweit gültige Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, die alle Minderjährigen hinzuzählt (vgl. Butterwege 2010). Demzufolge werden in der vorliegenden Arbeit auch immer Jugendliche impliziert. Gleichermaßen schließt Deegener (2006) in seinen Ausführungen über das Ausmaß und die Erscheinungsformen von Kindesmisshandlung Jugendliche mit ein und kritisiert die in einigen Fällen vorgenommene Trennung verschiedener Gewaltformen, da sie vielfach nicht voneinander abgrenzbar sind. So konnten beispielsweise All- nock und Miller (2013, 15) in ihrer Mixed-Method Studie über die Offenbarung von Kindesmissbrauch feststellen, dass eine Vernachlässigung häufig auch eine psychische Gewalt impliziert und folglich eine „Polyvictimisation” bei Kindern vorliegt (s. auch Finkelhor et al. 2014).

Nach Engfer (1997, 2) ist Kindesmisshandlung „eine gewaltsame psychische oder physische Beeinträchtigung von Kindern durch Eltern oder Erziehungsbe- rechtigte. Diese Beeinträchtigungen können durch elterliche Handlungen (wie bei körperlicher Mißhandlung oder sexuellem Mißbrauch [sic!]) oder Unterlassun- gen (wie bei emotionaler oder psychischer Vernachlässigung) zustandekommen.“

Nicht berücksichtigt wird indessen, dass auch Personen, die nicht als Erziehungs- berechtigte fungieren, Misshandlungen vornehmen. Dementsprechend beziehen Blum-Maurice et al. (2000) Dritte, die das Kind schädigen können in ihre Defi- nition mit ein (Blum-Maurice et al. 2000, 2), damit nicht rein die häusliche oder familiäre Kontextgebundenheit fokussiert wird. Nach Nave-Herz und Onnen- Isemann (2001) sei jedoch die innerfamiliäre Gewalt eines der zentralen Probleme unserer Gesellschaft, da Familien sich mitunter als recht geschlossene Systeme darstellen und einer geringen sozialen Kontrolle ausgesetzt sind. Insbesondere begünstigen die fehlende soziale Kontrolle das vorherrschende Verständnis von Familie, ihre starke emotionale und intime Bindung (ebd.). So auch Krampen (2014), der dieses Paradox innerfamiliärer Gewalt hervorhebt und feststellt, dass im Gegensatz zu Kriegen „eine intensive (intime) persönliche Beziehung zwi- schen den Involvierten“ (ebd., 73) vorausgesetzt werden kann. Die Definition von Familie orientiert sich an der Begriffsbestimmung von Nave-Herz (2006) und Jobst (2008) und kann als eine Lebensgemeinschaft zweier Generationen verstanden werden.

(19)

8 2 Machtmissbrauch und ungleiche Machtverhältnisse …

Primär wird zwischen vier Formen der Kindesmisshandlung differenziert:

Vernachlässigung, physische, psychische1, sexuelle Gewalt (u. a. Kinderrechts- konvention 1989 Art. 19/1; Deegener 2013a; Egle et al. 2015). Die erst kürzlich entwickelte Kinderschutzleitlinie, welche seit dem 05.02.2019 und bis Anfang des Jahres 2024 Gültigkeit besitzt, fasst in ihrer Definition körperliche, sexuelle Gewalt sowie Vernachlässigung an Kindern auf.

„Kindesmisshandlung, -missbrauch und/oder -vernachlässigung wird definiert als

‚Alleiniges oder in Kombination auftretendes Vorkommen von: Körperlicher Miss- handlung, emotionaler Misshandlung, körperlicher Vernachlässigung, emotionaler Vernachlässigung oder sexuellem Missbrauch von Kindern im Alter von 0 bis 18 Jahren‘.“(Kinderschutzleitlinienbüro 2019, 12)

Der Kindesmisshandlung wird primär eine aktiv, bewusst oder nach Blum- Maurice et al. (2000) „nicht zufällig“ schädigende Handlung in der Entwicklung des Kindes zugeschrieben (ebd., 2). Damit sei der Vorsatz, jemanden Scha- den zufügen zu wollen impliziert, aber vernachlässigt, wie es die instrumentelle Gewaltausübung aufweist, nicht die Absicht der Verletzung eines anderen, son- dern die Erreichung eines gewissen Ziels. Aufgrund dessen kann nach Heeg (2009) eine Person nicht nur intentional durch psychische und physische Mit- tel eine andere Person schädigen, sondern auch eine Schädigung Anderer in Kauf nehmen.

1Vernachlässigung: Nach Deegner (2006, 26) wird Vernachlässigung als „ausgeprägte oder wiederholte Beeinträchtigung oder Schädigung der Entwicklung von Kindern durch die sorgeberechtigten oder –verpflichtenden Personen“ bestimmt. Häufig wird zwischen einer psychischen/emotionalen, körperlichen und kognitiven Vernachlässigung unterschie- den oder auf eine mangelnde Beaufsichtigung fokussiert (ebd.). Eine Vernachlässigung durch Erziehungs- und Sorgeberechtigte kann bewusst oder unbewusst erfolgen (Deegener 2013a;

Alle 2017).

Physische Misshandlung: Eine durch physische Mittel physische und psychische Schä- digung eines Gegenübers, die zu sichtbaren Schäden am Körper dieser Person führt (Heeg 2009; Deegener 2013a). Die Festlegung dieser Misshandlungsform auf erkennbare körper- liche Schäden, gerade wenn sie psychische Auswirkungen oder wie Alle (2017, 25) u. a.

„Störungen im Sozialverhalten“ hervorrufen, sei kritisch betrachtet.

Psychische Gewalt/seelische Misshandlung: Kindler (2006, 2) bezieht sich in der Defini- tion psychischer Gewalt auf die verschiedenen psychisch schädigenden Handlungsweisen von Erziehungs- und Sorgeberechtigten gegenüber Kindern und inkludiert eine feindselige Ableh- nung, Ausnutzen, Korrumpieren, Terrorisieren, Isolieren und eine Verweigerung emotionaler Responsität in das Handlungsspektrum der psychischen Gewalt an Kindern mit ein. Als psy- chische Kindesmisshandlungen gelten nach Cierpka und Cierpka (2012) all jene Handlungen und Unterlassungen, die Kinder ängstigen oder ihnen signalisieren, sie seien wertlos.

(20)

2.2 Sexueller Missbrauch – ein diskussionsbedürftiger Begriff 9

Demzufolge orientiert sich eine eigens konstruierte Definition von Gewalt Erwachsener an Kindern sowie Jugendlicher an Kindern, auf jeweils genannten Thesen nach Tillmann (2012), Blum-Maurice (2000), Heeg (2009) und Ricken (2012) und begreift daher Gewalt als Schädigung, Inkaufnahme einer Schädigung und Ausnützung einer Machtasymmetrie, die mitunter in einer Ungleichverteilung gesellschaftlicher, situationsbedingter Zustände und Ressourcen begründet liegt.

2.2 Sexueller Missbrauch – ein diskussionsbedürftiger Begriff

Im sozialwissenschaftlichen Diskurs werden verschiedene Begrifflichkeiten für sexuelle Gewalt an Kindern verwendet und z. T. differenziert voneinander diskutiert (Allroggen et al. 2016; Weingraber 2017/2018). Eine definitorische Abgrenzung des in der Fachcommunity kritisch betrachteten Begriffs sexuellen Missbrauchs zu verwandten, wie auch synonym besetzten Termini zu ziehen, scheint aufgrund dessen unerlässlich (s. auch Runder Tisch 2011). Äußerst gelun- gen begründet Kappeler (2017) aus der Perspektive Betroffener, weshalb die Betitelung „sexueller Missbrauch“ einer Auseinandersetzung bedarf.

„Kritikerinnen und Kritikern dieses Sprechens über sexuelle Gewalt wird entgegen- gehalten, es sei doch einerlei, wie dieses schreckliche Handeln genannt werde. Jeder wisse doch, was damit gemeint sei. Wichtig sei doch nur, dass jetzt endlich überhaupt darüber öffentlich gesprochen werde und nun auch die Opfer über ihre Erfahrungen sprechen könnten und gehört würden. Die so argumentieren, sehen nicht, dass der im

„Missbrauchsjargon“ geführte öffentliche Diskurs die Möglichkeiten der Opfer, über ihre Gewalterfahrungen öffentlich und privat sprechen zu können, präformiert und begrenzt.“(ebd., 53)

Erstmalig wurde 1984 im Zuge der deutschen Übersetzung des zwei Jahre zuvor in den USA veröffentlichten Buches von Rush (1984) „Das bestgehütete Geheimnis: sexueller Kindesmißbrauch“ ein deutscher Begriff für diese Gewalt- form angeführt (s. Heiliger 2007). Fegert (1991) merkt bereits zu Beginn der 1990-er Jahre und nachfolgend Wipplinger und Amann (1997) sowie Bange (2002a) an, dass hinter dem Wort „Missbrauch“ fälschlicherweise die Möglichkeit eines gerechtfertigten sexuellen „Gebrauchens“ von Kindern steht und damit die Bezeichnung nicht zulässig sei (Weingraber 2018). Auch aktuell wird in Fachkrei- sen auf diese Definitionsproblematik hingewiesen (u. a. Jud 2015; Allroggen et al.

2016; Hagemann-White 2016). Insbesondere, wenn eine andere missbräuchliche

„Verwendung“, wie im Fall von Alkoholmissbrauch thematisiert wird, gibt es wie

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10 2 Machtmissbrauch und ungleiche Machtverhältnisse …

Kappeler (2017) richtigerweise formuliert eine Sprachlogik, in dem es gegensätz- lich auch einen adäquaten Umgang bzw. einen verantwortungsvollen Gebrauch mit alkoholischen Mitteln gibt.

Nicht einzig auf dieser Grundlage bestehend, wird der Begriff „sexu- elle Gewalt“ gegenüber der Bezeichnung des „sexuellen Missbrauchs“ verein- zelt befürwortet, sondern auch, weil er das gewalttätige Handeln hervorhebt.

Unter anderem wird die Bezeichnung „sexuelle Ausbeutung“ als eine mögliche Beschreibung der Gewaltform angeführt, um den Macht- und Unterdrückungsa- spekt stärker zu betonen. Kritisch betrachtet wird der Ausdruck „Misshandlung“

für die Charakterisierung sexueller Übergriffe, weil sie oft mit einem Affekt in Verbindung gebracht wird, während sexueller Missbrauch immer eine Absicht impliziert (Bange 2002a). Schwieriger lässt sich eine strikte Trennung sexu- eller Gewalt und sexuellen Missbrauchs von sexualisierter Gewalt vornehmen.

Nach Tov (2009) sei sexualisierte Gewalt aus der Perspektive des Sozialkon- struktivismus eine Frage der individuellen Konstruktion. Täter*innen können Handlungen als harmlose Provokation bzw. „ihr gutes Recht“ empfinden, wobei es für betroffene Personen als gewalttätig empfunden wird (ebd., 43).

Kritikbehaftet ist der Begriff nach Hagemann-White (2016, 15) aufgrund seines Entstehungshintergrundes, der suggeriert, dass einzig die Gewalt im Vor- dergrund sexualisierter Gewalt stehe und jeder „normalen (Hetero-)Sexualität“

immer ein beidseitiges Einverständnis obliegt. Überdies hat sich die Bezeichnung

„sexualisierte Gewalt“ in der Fachliteratur bis zu Beginn des 21. Jahrhunderts noch nicht durchgesetzt (Gahleitner 2005).2 Auch Handbücher3 zum Thema ver- wenden unterschiedliche Begriffe in ihren Titeln, hingegen werden Begründungen für die Begriffswahl nur vereinzelt angegeben. Trotz z. T. fehlender Erläuterung der Begriffswahl ist jedoch im fachwissenschaftlichen Austausch ein einheitliches Verständnis gegeben, was unter sexuellem Missbrauch an Kindern zu verstehen ist und insbesondere welche Merkmale wie auch Formen der Gewaltform zuzuordnen sind. Definitionsschwierigkeiten lassen sich überwiegend an jenen Stellen erken- nen, bei denen der Begriff für Studiendesigns operationalisiert wird (s. Kap. 3).

Ebenfalls ist die Auseinandersetzung mit der Begriffswahl äußerst relevant, wenn, wie zuvor angeführt, aus der Perspektive betroffener Personen argumentiert wird

2Auch erkennbar wird die geringe Verwendung des Begriffs in der Titelbezeichnung verschie- dener Handbücher zum Thema „Sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen“. Siehe dazu u. a.: Bange/Körner (2002); Wipplinger/Amann (2004); Fegert et.al. (2015).

3Beispielhaft dazu: „Handbuch Sexualisierte Gewalt und pädagogische Kontexte“ von Ret- kowski et. al. (2018); „Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen: ein Handbuch zur Prävention und Intervention für Fachkräfte im medizinischen, psychotherapeutischen und pädagogischen Bereich“ von Fegert et. al. (2015)

(22)

2.2 Sexueller Missbrauch – ein diskussionsbedürftiger Begriff 11

(vgl. Kappeler 2017). Ähnlich verhält es sich mit dem rechtlich konnotierten Begriff des „Opfers“, der bereits, laut Wikipedia, seit dem Jahr 2000 und auch in der Definition des Dudens als Diffamation angesehen wird. Die Begriffswahl ist bedeutend, weil nicht alle Betroffenen sexuellen Missbrauchs gleichermaßen negative Konsequenzen, sondern auch entsprechend hohe Resilienzfaktoren auf- weisen können (Helming et al. 2011a) und, da eine Stigmatisierung als „Opfer“

nach einer Offenlegung sexuellen Missbrauchs von betroffenen Personen befürch- tet wird (siehe u. a. Merkel 1991; Neubauer et al. 1993; Wenninger & Boos 2009;

Helfferich et al. 2017).

Der Begriff „sexueller Missbrauch“ findet nach Bange (2002a) und Deege- ner (2010) häufigere Verwendung in Öffentlichkeit und juristischer Terminologie.

Zudem betont er ebenfalls das Vorhandensein eines Machtgefälles (ungleichen Machtverhältnisses bzw. Autoritätsgefüges) und wirkt damit der Sichtweise ent- gegen, dass Betroffene sexuellen Missbrauchs eine Schuld trifft (Weingraber 2017/2018). Vorhandene Definitionen lassen sich nach Bange (2002a) in verschie- dene Klassifikationssysteme kategorisieren und können aus sozialwissenschaft- licher, klinisch-therapeutischer und juristischer Perspektive betrachtet werden, die wiederum unterschiedliche Definitionskriterien beinhalten. Die nachfolgende Tabelle (Tab. 2.1) skizziert einzelne Klassifikationsschemata und präsentiert zugehörige Unterkategorien sowie Definitionskriterien und diskussionsbedürftige Aspekte einzelner Kriterien.

Eine häufig in der Fachliteratur verwendete sozialwissenschaftliche Defini- tionsexuellen Missbrauchs stammt von Bange und Deegener (1996) und ordnet darunter

„jede sexuelle Handlung (…), die an oder vor einem Kind entweder gegen den Wil- len des Kindes vorgenommen wird oder der das Kind aufgrund seiner körperlichen, psychischen, kognitiven oder sprachlichen Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann.“(Bange & Deegener 1996 zit. n. Weingraber 2018, 283)

Als kontrovers können die Wörter „gegen den Willen des Kindes“ angesehen wer- den, da sexuelle Handlungen von Erwachsenen an Kindern kein Einverständnis benötigen, um von einer Gewalttat zu sprechen (Fegert 1987; Finkelhor 1999;

Bange 2002a; Jud 2015; Weingraber 2018). Dennoch findet sich dieses Argu- ment in diversen Definitionen wieder, da betroffene Kinder aufgrund des Drucks von Seiten der Täter*innen und um den Missbrauch auszuhalten, häufig ange- ben in den sexuellen Kontakt eingewilligt zu haben (Allroggen et. al. 2016).

Zudem können derartige Rechtfertigungen, wie Fegert (1987) aufzeigt, aus dem historischen Kontext zu sexuellen Gewalthandlungen gelesen werden, in denen

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12 2 Machtmissbrauch und ungleiche Machtverhältnisse …

Tab.2.1EigensentwickelteTabelleinBezugaufKlassifikationsschemataundbestehenderDefinitionensexuellenMissbrauchsmit jeweiligenDefinitionskriterieninAnlehnunganBange(2002a) KlassifikationsschemataDefinitionenundUnterkategorien4DefinitionskriterienKritischeAspekteangeführter Definitionskriterien SozialwissenschaftlichFeministische, entwicklungspsychologischeund gesellschaftlicheDefinitionen

Mädchenals„Opfer“ Zustimmungder Betroffenen Divergierender Entwicklungsstand MachtpositionErwachsener gegenüberMinderjährigen Altersunterschiedzw. Täter*inundBetroffenen

Jungenals„Opfer“ sexuellenMissbrauchs werdenvernachlässigt. SexuelleHandlungenvon ErwachsenenanKindern brauchenkeine Zustimmung. Unterschiedlicher Entwicklungsstandbei sexuellemMissbrauchunter Kindernmussnichtgegeben sein(Charakteristikumdes Zwangs). Klinisch-therapeutischEnge/WeiteDefinitionen Hands-off/Hands-onHandlungenSchädigungderBetroffenenSchädigungderBetroffenen kannausbleiben. JuristischRechtlich,normativeDefinitionenSchweregradder Missbrauchshandlung Altersunterschiedzw. Täter*innenund Betroffenen 4Definitionen,diejeweilsindasKlassifikationsschemataeinzuordnensind.

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2.2 Sexueller Missbrauch – ein diskussionsbedürftiger Begriff 13

den Betroffenen eine Mitverantwortung an der Tat übertragen wurde. Darüber hinaus präsentiert Baader (2017) verschiedene Legitimationsmuster für sexuelle Handlungen bis hin zum Geschlechtsverkehr zwischen Erwachsenen und Kindern aus der Perspektive der Sexualwissenschaften in den 1970-er Jahren in Deutsch- land. Jene beriefen sich nicht nur auf renommierte Schriften, wie beispielhaft die

„Geschichte der Kindheit“ von Philippe Ariès (dt. 1975), sondern auch auf den Bericht „aus der Berliner Kommune 2, in dem die Grenze zwischen kindlicher und erwachsener Sexualität überschritten wurde“ (Baader 2017, 32).

Obwohl die Unterlegenheit bzw. der unterschiedliche Entwicklungsstand, wie auch eine wissentliche Einwilligung in sexuelle Handlungen zwischen Kindern und Erwachsenen nicht gegeben sein muss, um von Gewalt zu sprechen (vgl.

Fegert 1987), verweisen einige Definitionen auf jene Merkmale (WHO 1999;

Gahleitner 2005; Deegener 2010; Reh et al. 2012). Hingegen müsste es als unbe- streitbare Tatsache angesehen werden, dass Kinder Erwachsenen aus kognitiver, sprachlicher, psychischer und körperlicher Entwicklung unterlegen sind. Dieses gilt auch dann, wie Harten (2005) anmerkt, wenn Kinder Missbrauchssituatio- nen ambivalent erleben, indem sie zu Beginn zwischen Neugierde und Abwehr schwanken. Doch auch unter diesen Bedingungen kann aus erziehungswissen- schaftlicher Perspektive argumentiert werden, dass Erwachsene die pädagogische Verantwortung des Handelns tragen (Weingraber 2018).

Demzufolge fügen Kloppen et al. (2016) dem Argument hinzu, dass Kinder in sexuelle Handlungen mit Erwachsenen nicht wissentlich einwilligen können.

„The involvement of a child in sexual activity that he or she does not fully comprehend is unable to give informed consent to, or for which the child is not developmentally prepared, or else that violates the laws or social taboos of society. Children can be sexually abused by both adults and other children who areby virtue of their age or stage of developmentin a position of responsibility, trust, or power over the victim.“

(ebd., 1)

Folglich ist ein Missbrauch dort gegeben, „wo ein Erwachsener die Differenz zwischen Kind und Erwachsenem negiert und das Kind zur Befriedigung eige- ner Bedürfnisse benutzt, wo also das Kind in eine ‚falsche Rolle‘ gedrängt wird“

(Harten 2005 zit. n. Weingraber 2018, 283). Somit sei nach Bange (2004) jeder sexuelle Kontakt aufgrund des strukturellen Machtgefälles zwischen Erwachsenen und Kindern als sexueller Missbrauch anzusehen (Weingraber 2017/2018). Zudem ist ein wesentliches Merkmal in bestehenden Definitionen die Wahl zwischen den Begriffen „Handlung“ und „Kontakt“. Eine Handlung stellt eine zielgerichtete Aktivität dar. Hingegen dazu kann ein Kontakt als zufällig entstandenes Ereignis

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14 2 Machtmissbrauch und ungleiche Machtverhältnisse …

gedeutet werden, das nur eine kurze Zeitspanne betrifft. Jedoch ist jeder sexu- elle Missbrauch eine geplante, bewusste Tat und Betroffene erfahren sexuellen Missbrauch zum Großteil über einen längeren Zeitraum (Weingraber 2017).

Feministische Definitionen, die der sozialwissenschaftlichen Perspektive unter- zuordnen sind, heben eine männliche Dominanz gegenüber Mädchen und Frauen hervor. Sie richten ihren Fokus auf alle weiblichen Betroffenen, die durch eine sexuelle Handlung zu einem Sexualobjekt degradiert werden und es den Anschein macht, als könnten Männer frei über sie verfügen (Bange 2002a). Feministische Definitionen vernachlässigen die Tatsache, dass auch männliche Personen von sexuellem Missbrauch betroffen sind und Frauen ebenfalls Täterinnen sexuellen Missbrauchs sein können (Wipplinger & Amann 2005). An dieser Stelle muss jedoch konstatiert werden, dass im Fachdiskurs zunehmend von einer (sexuel- len) Gewalt im Geschlechterverhältnis gesprochen wird, die zwar überwiegend männlichen gegenüber weiblichen Personen die Machtunterdrückung zuschreibt, aber auch „die Ausnutzung eines Machtverhältnisses durch die strukturell stärkere Person“ anführt (Hagemann-White 2016, 18).

Nach Wipplinger und Amann (2005) können sozialwissenschaftli- che Definitionen sexuellen Missbrauchs auch in gesellschaftliche und entwicklungspsychologische Definitionen differenziert werden, die ebenfalls Autoritäts- und Gewaltstrukturen, die Erwachsenen gegenüber Kindern zur Verfügung stehen und somit das ungleiche Machverhältnis betonen, aufzeigen.

Damit konzentrieren sich auch entwicklungspsychologische Definitionen auf die fehlenden kognitiven Fähigkeiten eines Kindes, die sexuelle Handlungen nicht als solche einordnen und ihnen deshalb nicht wissentlich zustimmen können (Wipplinger & Amann 2005).

Die Herausforderung, eine Definition sexuellen Missbrauchs anzuführen, lässt sich demzufolge durch die verschiedenen Definitionskriterien erkennen.

Ferner spielt der Altersunterschied bei sexuellem Kindesmissbrauch zwischen Täter*innen und Betroffenen in Bezug auf das Kriterium des Einverständnisses eine Rolle. Vielfach wird bis zu einem Alter von zwölf Jahren ein Alters- unterschied von fünf Jahren eingeräumt. Für ältere Kinder und Jugendliche liege der Altersunterschied bei zehn Jahren. Allein auf diesem Kriterium basie- rend wird der „sexuelle Missbrauch unter Gleichaltrigen“ gänzlich außer Acht gelassen (Deegener 2010, 21). Darüber hinaus ist die Bestimmung von Altersgren- zen als problematisch anzusehen, da die individuelle Entwicklung jedes Kindes unterschiedlich verläuft und Kinder mit einer kognitiven Einschränkung oder

„Personen unter Substanzeinfluss (z. B. Drogen oder K.O.-Tropfen)“ werden demnach nicht berücksichtigt (Allroggen et al. 2016, 14).

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