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STADT SEIFHENNERSDORF UMWELTBERICHT. zum. Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Jentschstraße Seifhennersdorf mit integrierter Grünordnung

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Academic year: 2022

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(1)

STADT SEIFHENNERSDORF

UMWELTBERICHT zum

Vorhabenbezogenen Bebauungsplan

„Jentschstraße Seifhennersdorf“

mit integrierter Grünordnung

in Seifhennersdorf

C. Bechstein Pianofortemanufaktur GmbH Jentschstraße 5 • 02782 Seifhennersdorf

nach § 2a BauGB vom 23.09.2004, zuletzt geändert am 20.10.2015 und Anlage 1 zu §§ 2 Abs. 4 und 2a BauGB

Entwurf

Planfassung 18.03.2021

Bearbeitung: Planungsbüro Hänsch - Freier Landschaftsarchitekt Dipl.-Ing. Gunter Hänsch AK Sachsen Zul.-Nr. 0901 Am Hofe 3, 02779 Großschönau

Telefon / Fax (035841) 318-0 / 318-44 E-Mail: haensch-gunter@gmx.de

Objekt-Nr.: 20-06 Umweltbericht/UwB

Großschönau: Februar 2021 / März 2021

(2)

P R O J E K T D A T E N

Projektbezeichnung:

Umweltbericht für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan

„Jentschstraße Seifhennersdorf“ mit integrierter Grünordnung in Seifhennersdorf, C. Bechstein Pianofortemanufaktur GmbH Planungs-Nr.: 20-06 UwB

Bearbeitung: Februar 2021 / März 2021 Auftraggeber: Stadt Seifhennersdorf

Bearbeitung: Planungsbüro Hänsch - Freier Landschaftsarchitekt Dipl.-Ing. Gunter Hänsch AK Sachsen Zul.-Nr.: 0901 Am Hofe 3, 02779 Großschönau

Telefon / Fax (035841) 318-0 / 318-44 e-mail: haensch.gunter@gmail.com

Verfahren B-Plan:

Entsprechend des B-Planverfahrens erfolgte mit dem Vorentwurf, Planfassung 20.11.2020, eine frühzeitige Beteiligung vom 18.01.2021 bis 22.02.2021 mit Ausle- gung und TÖP Beteiligung. Die Auswertung und Abwägung der eingegangenen Stel- lungnahmen wurde dokumentiert und in der Verfahrensakte zum B-Plan abgelegt.

Die betreffenden Belange und Hinweise wurden in die Planfassung vom 18.03.2021 eingearbeitet.

(3)

Z U S A M M E N F A S S U N G

Der vorliegende Umweltbericht dient der Dokumentation der durchgeführten strategi- schen Umweltprüfung für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Jentschstraße Seifhennersdorf“ mit integrierter Grünordnung in Seifhennersdorf.

Dabei werden die Umweltauswirkungen des genannten B-Planes untersucht

und hinsichtlich ihrer Erheblichkeit (unvermeidbare nachteilige Auswirkungen) für die einzelnen Schutzgüter dargestellt. Die detaillierte Bewertung erfolgte bereits im GOP und wurde als Grundlage in den Umweltbericht eingestellt.

Die strategische Umweltprüfung hat ergeben, dass für die Schutzgüter Tiere / Pflan- zen (Biotope), Wasser und Boden sowie Klima negative Beeinträchtigungen zu er- warten sind. Diese werden durch entsprechende Kompensationsmaßnahmen im B- Plangebiet und außerhalb ausgeglichen.

Für die Schutzgüter Klima / Luft, Schutzgebiete und menschliche Gesundheit können erhebliche negative Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden. Lediglich während der Bauphase sind geringe Beeinträchtigungen für das Schutzgut Mensch zu erwar- ten.

Für den Schutz der menschlichen Gesundheit, anlagen- und betriebsbedingte nega- tive Auswirkungen betreffend, lies die Fa. C. Bechstein zur Einhaltung der Lärmim- missionsrichtwerte ein Gutachten erarbeiten. Das Schalltechnische Gutachten (IDU vom 09.11.2021) weist nach, dass das Spitzenpegelkriterium der TA Lärm eingehal- ten wird und entsprechend der Berechnungsvariante 2 (mit Berücksichtigung von Lärmminderungsmaßnahmen, die umgesetzt werden) der Immissionsrichtwert an allen maßgeblichen Immissionsorten nicht überschritten wird.

Für das Schutzgut Landschafts- / Ortsbild ergeben sich bei der Realisierung der Festsetzungen des B-Planes (Maß der baulichen Nutzung und Bepflanzung) keine erheblichen negativen Beeinträchtigungen für die Umgebung, da die Neubebauun- gen unmittelbar vor die vorhandenen Gebäude in Abhängigkeit der Höhe wie auch der ähnlichen Fassade errichtet werden.

(4)

I N H A L T S V E R Z E I C H N I S - U M W E L T B E R I C H T - UwB

Seite

Projektdaten / Zusammenfassung 2

0 Sachverhalt und Gegenstand des Berichtes 6

0.1 Veranlassung und Zweck 6

0.2 Beurteilungs- und Bewertungsgrundlagen 7

0.2.1 Plangrundlagen und Stellungnahmen im B-Planverfahren 7

0.2.2 Gesetze Vorschriften und Richtlinien 8

0.2.3 Kartenmaterial und Planungsunterlagen 9

0.2.4 Literatur und Quellenverzeichnis 10

0.2.5 Sonstige Beurteilungsgrundlagen 10

1 Einleitung 11

1.1 Inhalt und Ziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem GOP 11 1.2 Umweltschutzziele aus Fachgesetzen und übergeordneten Planungen 14 1.2.1 Fachgesetze, Normen, Verordnungen und deren Beachtung 14

1.2.2 Fachplanungen / Schutzgebiete 15

1.3 Ergebnis der Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten 17

2 Beschreibung der Methodik 17

2.1 Räumliche und inhaltliche Abgrenzung 17

2.2 Angewandte Untersuchungsmethoden 17

2.3 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung

der erforderlichen Informationen 17

3 Beschreibung des Plangebietes und seiner Umgebung sowie

Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes 18

3.1 Lage des B-Plangebietes 18

3.2 Derzeitige Nutzung 18

3.3 Beschreibung der Umgebung 18

4 Beschreibung der Wirkfaktoren der Planung 18

4.1 Baubedingte Wirkfaktoren 19

4.2 Anlagebedingte Wirkfaktoren 19

4.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren 19

5 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes 20

5.1 Schutzgut Mensch 20

5.2 Schutzgut Tier 20

5.3 Schutzgut Pflanze 20

5.4 Schutzgut Boden 20

5.5 Schutzgut Wasser 20

5.6 Schutzgut Klima / Luft 20

5.7 Schutzgut Landschaft 21

5.8 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter 21

5.9 Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern 21

6 Beschreibung der Umweltauswirkungen der Planung 22

6.1 Schutzgut Mensch 22

6.2 Schutzgut Tier 22

6.3 Schutzgut Pflanze 22

6.4 Schutzgut Boden 22

6.5 Schutzgut Wasser 22

6.6 Schutzgut Klima / Luft 22

6.7 Schutzgut Landschaft 23

6.8 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter 23

6.9 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung 23 und bei Nichtdurchführung (Nullvariante) der Planung

(5)

7 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich bzw. 23 des notwendigen Ersatzes der nachteiligen Auswirkungen

7.1 Maßnahmen zum Schutz bzw. zur Vermeidung und Verringerung 24 7.2 Art und Ausmaß von unvermeidbaren nachteiligen Auswirkungen 25 7.3 Kompensationsmaßnahmen, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 25 7.4 Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation ("Bilanz") 26

8 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen 26 der Durchführung des Bebauungsplans auf die Umwelt (Monitoring)

ANLAGEN ZUM UMWELTBERICHT:

Anlage 1 Luftbild mit Umgebung des Bearbeitungsgebietes M 1 : 10.000 Anlage 2 Topografische Karte mit Biotopen in der Umgebung M 1: 5.000

(6)

U M W E L T B E R I C H T

0 Sachverhalt und Gegenstand des Berichtes 0.1 Veranlassung und Zweck

Der Stadtrat der Stadt Seifhennersdorf hat am 24.09.2020 (Beschluss Nr.60/2020/S) die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung

„Jentschstraße Seifhennersdorf“ beschlossen. Diese Bauleitplanung wurde notwen- dig, da die Firma C. Bechstein ihre Produktionsgebäude wesentlich erweitern will und zusätzliche Gebäude am Gewerbestandort plant.

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan ist als eine Sonderform des Bebauungs- plans anzusehen, der dann Anwendung findet, wenn ein konkret geplantes Baupro- jekt von einem Bauträger beziehungsweise Investor in die Tat umgesetzt werden soll. Er besteht aus den drei Komponenten:

- Vorhaben- und Erschließungsplan - Bebauungsplan

- Durchführungsvertrag Investor - Stadt Seifhennersdorf.

Vorhabenträger und Investor ist die Firma C. Bechstein Pianofortemanufaktur GmbH.

Für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde ein Grünordnungsplan mit der Eingriffsregelung erarbeitet. Die Festsetzungen des Grünordnungsplans wurden in den Bebauungsplan integriert.

Der gültige Geltungsbereich des Plangebietes ist in der Planzeichnung Teil A des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes dargestellt und ein ausführlicher Be- standsplan liegt als Anlage dem Grünordnungsplan (GOP) bei.

Seit Juli 2001 ist die Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Plä- ne und Programme, ABl. Nr. L 197/30 vom 21. Juli 2001 (Richtlinie über die Strategi- sche Umweltprüfung, SUP-RL) in Kraft. Diese Richtlinie schreibt für strategische Pla- nungen und Programme die Durchführung eines systematischen Prüfverfahrens zur Untersuchung der Umweltaspekte von Plänen und Programmen vor.

Mit dem Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umset- zung der Richtlinie 2001/42/EG (SUPG) sowie der Neufassung des UVPG in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (21.12.2015) und der Änderung des Baugesetzbuches vom 23.09.2004 (20.10.2015) wurde die SUP-RL in deutsches Recht umgesetzt.

Nach den genannten gesetzlichen Vorschriften ist für die Erstellung eines Bebau- ungsplanes eine strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen. Die Ergebnisse dieser SUP sind im B-Planverfahren zu berücksichtigen.

Grundlage dieses Umweltberichtes sind die §§ 2 Abs. 4 und 2a BauGB bzw. die An- lage 1 zu den §§ 2, 2a und 4c BauGB.

(7)

0.2 Beurteilungs- und Bewertungsgrundlagen

0.2.1 Plangrundlagen und Stellungnahmen im B-Planverfahren

- Bebauungsplan, Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Jentschstraße Seifhen- nersdorf“ in Seifhennersdorf mit integrierter Grünordnung (Vorentwurf in der Fas- sung 20.11.2020), StadtWerkStadt – Dr. Dorit Schmidt, Dresden

- Grünordnungsplan, GOP zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Jentsch- straße Seifhennersdorf“ in Seifhennersdorf (Vorentwurf, in der Fassung 20.11.2020), Planungsbüro Hänsch, Freier Landschaftsarchitekt, Großschönau

- Im Zeitraum vom 18.01.2021 bis 22.02.2021 erfolgte eine frühzeitige Beteili- gung entsprechend des B-Planverfahrens. Die Stellungnahmen gem. § 4 BauGB (frühzeitige Beteiligung) liegen vor.

Folgende TÖB’s wurden im Planungsprozess beteiligt:

- * Landesdirektion Sachsen, Raumordnung

- * Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien

- * Landratsamt Görlitz, Amt für Kreisentwicklung, SG Förderung und Planung - Regiebetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Görlitz

- * LASuV, NL Bautzen

- * Landesamt für Archäologie Sachsen - Landesamt für Denkmalpflege Sachsen

- * Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Region Südost, Liegenschaftsmanagement Leipzig

- Industrie- und Handelskammer Dresden GB Standortpolitik u. Kommunikation - * Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

- * Sächsisches Oberbergamt

- * EGLZ – Entsorgungsgesellschaft Görlitz-Löbau-Zittau mbH - Zweckverband Abwasserbeseitigung „Obere Mandau“

- * Staatsbetrieb Zentrales Flächenmanegement Sachsen, Außenstelle Bautzen - * RAVON – Regionaler Abfallverband Oberlausitz-Niederschlesien

- * Deutsche Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Ost - ENSO Netz GmbH, Regionalbereich Görlitz

- Handelsverband Sachsen, Geschäftsstelle Ostsachsen - * Deutscher Wetterdienst, Abt. Personal und Verwaltung - Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Facilitymanagement - * GDMcom mbH (Gas)

- KVG Dreiländereck mbH

- * SOWAG mbH Trinkwasserzweckverband - * 50Hertz Transmission GmbH

- * Handwerkskammer Dresden

- Naturparkverwaltung Naturpark Zittauer Gebirge e.V.

- * Staatsbetrieb Sachsenforst Forstbezirk Oberlausitz - Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V.

- Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Sachsen e.V.

- Grüne Liga Sachsen e.V.

- Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V.

- Landesjagdverband Sachsen e.V.

- Landesverband Sächsischer Angler e.V.

- * Naturschutzbund Deutschlands (NABU) Landesverband Sachsen e.V.

(8)

- Landesamt für Schule und Bildung Standort Bautzen - Landesdirektion Sachsen, Abt. Arbeitsschutz

- Pfarramt Seifhennersdorf

- * Landestalsperrenverwaltung (LTV) des Freistaates Sachsen Betrieb Spree / Neiße

- Stadt Ebersbach-Neugersdorf

- Gemeinde Leutersdorf (Spitzkunnersdorf)

- Městský úřad Varnsdorf, Stadtverwaltung Varnsdorf - Městský úřad Rumburk, Gemeindeamt Rumburk Öffentlichkeit

- Herr Vogt, Seifhennersdorf

Die mit * gekennzeichneten TÖB’s und Bürger haben eine Stellungnahme abgegeben.

Es wurde eine Auswertung der Stellungnahmen durchgeführt sowie die Hinweise und Bedenken in die Planungen (Entwurf B-Plan + GOP, 18.03.2021) eingearbei- tet. Die Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen ist in der

B-Planverfahrensakte dokumentiert.

- Diese Entwürfe sind die Grundlage für die Beteiligung der TöB‘s und der Ausle- gung in der Stadtverwaltung Seifhennersdorf im April bzw. Mai 2021.

- Bebauungsplan, Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Jentschstraße Seifhen- nersdorf“ in Seifhennersdorf mit integrierter Grünordnung (Entwurf in der Fassung 18.03.2021), StadtWerkStadt – Dr. Dorit Schmidt, Dresden

- Grünordnungsplan, GOP zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Jentsch- straße Seifhennersdorf“ in Seifhennersdorf (Entwurf, in der Fassung 18.03.2021), Planungsbüro Hänsch, Freier Landschaftsarchitekt, Großschönau

- Schalltechnisches Gutachten, Bericht Nr. S1030-1, vom 09.11.2020, IDU Ingenieurgesellschaft für Datenverarbeitung und Umweltschutz GmbH

0.2.2 Gesetze, Vorschriften und Richtlinien

Folgende rechtliche Grundlagen (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Richtlinien) sind aus umweltfachlicher Sicht zu beachten:

- Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

vom 27.06.2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, Plan-UP-Richtlinie (ABl. Nr. L 197 vom 21. Juni 2001 S. 30) - Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung

und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG (SUPG) vom 25. Juni 2005 - UVPG-Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 24. Februar 2010,

letzte Änderung am 25.Februar 2021

- BauGB – Baugesetzbuch vom 3. November 2017, zuletzt geändert am 8. August 2020

- BNatSchG – Bundesnaturschutzgesetz - Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom 29. Juli 2009, zuletzt geändert am 25. Februar 2021 - SächsNatSchG - Sächsisches Naturschutzgesetz - Sächsisches Gesetz über

Naturschutz und Landschaftspflege vom 06. Juni 2013, zuletzt geändert am 9. Februar 2021

(9)

- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch

Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge BImSchG - Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 17. Mai 2013,

zuletzt geändert am 9. Dezember 2020,

einschl. Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm

- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts: WHG – Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009, zuletzt geändert am 19. Juni 2020

- SächsWG – Sächsisches Wassergesetz vom 12. Juli 2013, zuletzt geändert am 8. Juli 2016

- Sächsische Bauordnung (SächsBauO), Fassung vom 11. Mai 2016, zuletzt geändert am 11. Dezember 2018

- Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) vom 17. März 1998, zuletzt geändert am 27.September 2017

0.2.3 Kartenmaterial und Planungsunterlagen

Es standen folgende Unterlagen, einschließlich des Kartenmaterials, zur Verfügung:

- Geologische Spezialkarte von Sachsen; Blatt 87 Blatt Seifhennersdorf-Rumburg;

Aufnahme und Bearbeitung: von H. Credner / J. Hazard 1892

und von F. Kossmat / R. Reinisch 1915, Leipzig 1920 mit Erläuterungen - Hydrogeologische Karte der DDR, Hydrogeologische Grundkarte und

Karte der Grundwassergefährdung Blatt Neugersdorf 1311-1/3 / Zittau 1311-2/4;

VEB Kombinat Geologische Forschung und Erkundung Halle; M 1 : 50.000; 1982 - Klimaatlas der DDR, Erläuterungen, Akademie-Verlag Berlin 1953 / 1958 / 1962 - Mittelmaßstäbige landwirtschaftliche Standortkartierung, Blatt 53 Görlitz;

M 1 : 100.000; R. Schmidt; Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR, Bereich Bodenkunde Eberswalde; 1980

- Vegetationskarte der DDR, M 1 : 50.000, mit Erläuterungen, Herausgeber: Prof. Dr. Scamoni, Akademie-Verlag Berlin 1964 - Historisches Messtischblatt, Blatt 5053 Varnsdorf, M 1 : 25.000,

aufgenommen 1899, herausgegeben 1904

- Historisches Messtischblatt, Blatt 5053 Varnsdorf, M 1 : 25.000, Landesaufnahme Sachsen 1904, Ausgabe 1940

- Topografische Karte, Blatt 1311-114 (Seifhennersdorf) und Blatt 1311-112 (Neugersdorf), M 1 : 10.000, 1982

- Topografische Karte, Blatt 5053 Neugersdorf, M 1 : 25.000, Landesvermessungsamt Sachsen 1994

- Luftbild und Topografische Karte, Geoportal Görlitz, 2017

- Luftbild, Topografische Karte und Messtischblatt, Rapis Sachsen

(10)

0.2.4 Literatur und Quellenverzeichnis

- Bayrisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz:

Der Umweltbericht in der Praxis – Leitfaden zur Umweltprüfung in der Bauleitplanung, München

- Mannsfeld, K. & Richter, H.: Naturräume in Sachsen, Forschungen zur Deutschen Landeskunde Band 238, 1995 - Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien:

Regionalplan Region Oberlausitz Niederschlesien, 2004, einschl.

1. Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Oberlausitz-Niederschlesien, vom 4. Februar 2010, derzeit Entwurf 2. Gesamtfortschreibung

(Stand 6. Dezember 2019)

- Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen, Sächsisches Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)

Dresden, Juli 2003 / Mai 2009

- Naturparkverordnung Zittauer Gebirge vom 4. Dezember 2007, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 20. März 2008

- Pflege und Entwicklungskonzept Naturpark „Zittauer Gebirge“, Juni 2011, Büchner & Scholz

- LEADER Entwicklungsstrategie Naturpark Zittauer Gebirge 2014 – 2020

0.2.5 Sonstige Beurteilungsgrundlagen

Zur Vervollständigung der Beurteilungsgrundlagen wurde eine Ortsbesichtigung des Plangebietes und der Umgebung vorgenommen. Informationen zu schutzbedürftigen Biotopen sowie Naturdenkmalen in der Umgebung wurden von der Unteren Natur- schutzbehörde im Landratsamt des Landkreises Görlitz eingeholt bzw. aus dem Geoportal des Landkreises Görlitz entnommen, siehe Anlage 2 zum UwB und unter Punkt 1.2.2 Schutzgebiete im Umkreis von ca. 500 m.

(11)

1 Einleitung

1.1 Inhalt und Ziele des Bebauungsplanes (B-Plan) mit integrierten GOP

Der Hauptinhalt des vorhabenbezogenen B-Planes liegt in der Schaffung des Bau- rechts für die geplanten Erweiterungen des Gewerbestandortes der Firma C. Bech- stein Pianofortemanufaktur GmbH in Seifhennersdorf, Jentschstraße 5, 02782 Seif- hennersdorf, zwischen Südstraße und Mandau. Das B-Plangebiet ist in den Plänen dargestellt worden.

Die Verkehrserschließung erfolgt von dem vorhandenen Betriebsstandort aus und die bestehenden Zufahrten bleiben weiterhin erhalten.

Die Grundflächenzahl (GRZ) ist für alle GE-Gebiete auf 0,8 festgesetzt (0,8 vollver- siegelt (Gebäude), 0,1 vollversiegelt möglich (Verkehrsfläche) und 0,1 nichtüberbau- bare Fläche (Vegetationsfläche).

Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist mit maximal 2,4 festgesetzt.

Die im B-Plan festgesetzte maximale Gebäudehöhe von 10 bis zu 21 m bezieht sich auf die festgelegten Höhenbezüge der Baufelder und korrespondiert mit den vorhan- denen angrenzenden Gebäuden, an denen unmittelbar angebaut wird.

Somit wird gewährleistet, dass die Neubebauung bzw. Erweiterung in Abhängigkeit der vorhandenen Gebäude und des Geländes erfolgt, so dass die neuen Gebäude das Landschaftsbild nicht wesentlich verändern und stören.

Lt. des Schalltechnischen Gutachtens, IDU vom 09.11.2021 (dies betrifft den Be- stand und die Planung BF B, das Gebäude 15), wird das Spitzenpegelkriterium der TA Lärm eingehalten (Gutachten unter Punkt 5.5.2) und entsprechend der Berech- nungsvariante 2 (mit Berücksichtigung von Lärmminderungsmaßnahmen) kann der Immissionsrichtwert an allen maßgeblichen Immissionsorten eingehalten werden (Gutachten unter Punkt 5.5.1).

Die Fa. Bechstein setzt bereits die vorgeschlagenen Lärmminderungsmaßnahmen des Gutachtens um, so dass die Grenzwerte in den Wohnbebauungsbereichen der Nachbarschaft eingehalten werden.

Für die zukünftige Bebauung weiterer Baufelder wird die Fa. Bechstein bei der Pla- nung dann konkrete Schallschutzgutachten erarbeiten lassen und die Maßnahmen entsprechend dem Baufortschritt umsetzen, um den Lärmschutz der Nachbarbebau- ung weiter zu gewährleisten und die Einhaltung der Immissionsrichtwerte nachzu- weisen.

Vorhandene und zu erhaltende Versorgungsleitungen im öffentlichen Verkehrs- raum werden mit entsprechenden Leitungsrechten für die Versorgung anderer Nutzer geschützt und gesichert. Die entsprechenden Anschlusspunkte wurden im B-Plan angegeben.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst eine Fläche von 41.254 m².

(12)

Der gegenwärtige Zustand des Plangebietes zeigt sich in folgenden Nutz- und Be- standsflächen, wobei ein Großteil der gegenwärtigen Grünflächen ehemals bebaut war und entsprechend der Eingriffsregelung auch nicht mehr als natürlicher Standort betrachtet werden kann. Dies betrifft ca. 7.758 m² gegenwärtige Grünfläche, die ur- sprünglich versiegelt bzw. teilversiegelt war. Dieser Sachverhalt ist im GOP detailliert nachgewiesen.

Flächenübersicht gegenwärtiger Zustand ohne historischer Bebauung

Versiegelte, bebaute Flächen: 23.020 m²

Teilversiegelte und wasserdurchlässige befestigte Flächen: 1.774 m² Vegetationsflächen, unversiegelt, unbefestigt: 16.332 m²

Wasserfläche, Feuerlöschteich: 128 m²

Gesamtfl. Bestand, aktuell ohne historischer Bebauung 41.254 m²

Flächenübersicht gegenwärtiger Zustand mit historischer Bebauung

Versiegelte, bebaute Flächen: 28.997 m²

Teilversiegelte und wasserdurchlässige befestigte Flächen: 2.966 m² Vegetationsflächen, unversiegelt, unbefestigt: 9.163 m²

Wasserfläche, Feuerlöschteich: 128 m²

Gesamtfläche Bestand mit historischer Bebauung 41.254 m²

Hinsichtlich des Versiegelungsgrades entsprechend der geplanten Nutzung ergibt sich folgende Flächenaufteilung im B-Plangebiet:

Versiegelte, bebaute Flächen: 30.733 m²

Teilversiegelte und wasserdurchlässige befestigte Flächen: 1.653 m² Vegetationsflächen, unversiegelt, unbefestigt: 8.440 m²

Wasserfläche, Feuerlöschteich: 428 m²

Gesamtfläche Planung 41.254 m²

(13)

Eine detailliertere Darstellung der Flächennutzung bzw. –zuordnung zu den Baufel- dern kann der Begründung des B-Planes unter Punkt 5 Beschreibung der gewählten Teilflächen des Bebauungsplanes, im Punkt 6 Flächenbilanz des B-Planes bzw. der Flächenbilanzen im GOP unter den Punkten 2.3 und 4.2 entnommen werden.

Im Pkt. 4.3 des GOP wird die versiegelungsbezogene

Gegenüberstellung der Flächen des Bestandes zur Planung wie folgt dargestellt:

Bestand Differenz Planung versiegelte / bebaute Flächen 23.020 m² + 7.713 m² 30.733 m² teilvers. + wasserdurchl. Flächen 1.774 m² – 121 m² 1.653 m² Vegetationsflächen / Grünfläche 16.332 m² – 7.892 m² 8.440 m² Wasserflächen / Feuerlöschteich 128 m² + 300 m² 428 m²

--- Gesamtflächen 41.254 m² + / – 0 m² 41.254 m²

Durch die Neubebauung werden ca. 7.713 m² zusätzlich versiegelt, teilversiegelt bzw. wasserdurchlässig befestigt und gleichzeitig 121 m² teilversiegelte bzw. was- serdurchlässige Flächen überbaut.

Dabei werden zusätzlich insgesamt 7.892 m² Grünfläche zerstört, überbaut und ein Teil als Wasserfläche (300 m²) gestaltet.

Im GOP erfolgte eine detaillierte Bilanzierung der Eingriffe in Natur und Landschaft bereits unter Punkt 2.5. Die entsprechende Kompensation wurde in den Punkten 4.4 und 5.4 des GOP ausführlich beschrieben.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden folgende Ziele und Zwecke verfolgt:

- Entwicklungsmöglichkeiten zur Erweiterung der Produktionsstätte der Firma

C. Bechstein Pianofortemanufaktur GmbH zu schaffen (Herstellung des Baurechtes) - Ausweisung von Gewerbeflächen mit Rechtssicherheit (Arbeitsplätze)

- Sicherung vorhandener Nutzungen / Leitungsrechte

Mit der Erarbeitung des GOP wurden die Erfordernisse der Eingriffsreglung entspre- chend der Handlungsempfehlung des Sächsischen Staatsministeriums für Um- welt und Landwirtschaft berücksichtigt und in die Planung eingestellt.

Im GOP erfolgte eine detaillierte Erfassung und Bewertung des Bestandes der ein- zelnen Schutzgüter des Plangebietes bereits unter Punkt 2.4.

Die Bewertung von Natur und Landschaft folgte den Bewertungsmaßstäben der Handlungsempfehlung (HE) zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Frei- staat Sachsen.

Dabei wurden die Bewertungskriterien aus der Handlungsempfehlung zu Grunde ge- legt und die Ergebnisse dokumentiert.

(14)

Die Handlungsempfehlung kann in vollem Wortlaut im Internet auf folgenden Seiten nachgelesen bzw. heruntergeladen werden:

- https://www.natur.sachsen.de/eingriffsregelung-handlungsempfehlung-8109.html - https://www.natur.sachsen.de/download/Handlungsempfehlung_170709.pdf

Festsetzungen des Bebauungsplans und GOP

Durch die Festsetzungen im B-Plan wird die Neubebauung geregelt. Die detaillierten Erläuterungen zu den Festsetzungen finden sich im Punkt 5 der Begründung des B- Planes und in den Punkten 5 und 7 des GOP.

Die grünordnerischen Festsetzungen des GOP wurden in den B-Plan integriert.

Auf Grund der Ausführlichkeit der Erläuterungen in den Planunterlagen sind keine weiteren Ergänzungen notwendig.

Mit der Realisierung der Festsetzungen während der Bebauung des Gebietes wird sichergestellt, dass die Belange der Natur und Umwelt sowie der menschlichen Ge- sundheit Beachtung finden.

1.2 Umweltschutzziele aus Fachgesetzen und übergeordneten Planungen 1.2.1 Fachgesetze, Normen, Verordnungen und deren Beachtung

Für das Bebauungsplanverfahren wurde die Eingriffsregelung der §§ 14, 15, 18 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des SächsNatSchG in Ver- bindung mit § 1a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) beachtet.

Sie wurde im GOP in den Punkten 2.3 bis 2.5 und in den Punkten 4.1 bis 4.4 aus- führlich dargestellt.

Im vorliegenden Umweltbericht wird dies nur noch mit der zusammenfassenden Dar- stellung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich bzw.

zum Ersatz dokumentiert. Im Bebauungsplan werden die entsprechenden Festset- zungen als rechtsverbindlich aufgenommen.

Bezüglich der vom Vorhaben ausgehenden Schallemissionen und auf die umliegen- de Wohnbebauung einwirkenden Schallimmissionen sind die Vorgaben des Bun- desimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie der 6. Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutz Technische Anleitung Lärm (TA-Lärm) zu beachten. Für die Beurteilung sind die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm heranzuziehen.

Im Schalltechnischen Gutachten, (Bericht Nr. S1030-1, IDU Ingenieurgesellschaft für Datenverarbeitung und Umweltschutz mbH, vom 09.11.2020) wurden diese An- forderungen erfüllt, siehe unter Pkt. 1.1 des Umweltberichtes.

Für das Regenwassermanagement ist das Wassergesetz für Sachsen (SächsWG) zu beachten. Eine überschlägliche Regenwasserbilanz des zusätzlich anfallenden Regenwassers wurde im GOP unter dem Punkt 4.5 dargestellt. Das zusätzlich anfal- lende Oberflächenwasser gegenüber dem Bestandsabfluss wird durch Wasserrück- halteanlagen gedrosselt abgeführt. Die konkrete wasserrechtliche Genehmigungs- planung zur Rückhaltung und Abführung des Regenwassers wird in einer gesonder- ten Unterlage einvernehmlich mit der Behörde erarbeitet und abgestimmt. Somit wird auch dem Hochwasserschutz Rechnung getragen.

(15)

Außerdem sind die gesetzlichen Vorgaben des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG), der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sowie der Abwasser- und Abfallgesetzgebung (KrWG/-AbfG) zu beachten.

Daraus folgend sind Festsetzungen im B-Plan getroffen worden, die die Weiterver- wendung des Bodens sichern und die vorhandenen Altlastenbereiche (siehe GOP unter Punkt 2.2.8) bei der Bebauung beachten.

Folgende Altlasten bzw. Altlastverdachtsflächen sind im Bearbeitungsgebiet bekannt und im B-Plan markiert:

- auf dem Flurstück 48/4, Gewerbealtstandort Fa. C. Bechstein, im SALKA mit Nr. 86200661 aufgelistet und

- auf dem Flurstück 1597/15 + 1597/16, Bereich ehemalige Schuhfabrik, im SALKA mit Nr. 86201022 aufgelistet.

Die Ziele des Umweltschutzes sind insbesondere der Schutz, die Erhaltung bzw.

Entwicklung folgender Schutzgüter und deren Leistungsfähigkeit im Naturhaus- halt:

- Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft und biologische Vielfalt sowie deren Wirkungsgefüge,

- Erhaltungsziele und den Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeu- tung und der Europäischen Vogelschutzgebiete,

- Mensch und menschliche Gesundheit.

Anstelle einer detaillierten Beschreibung der einzelnen Schutzziele wird auf die ent- sprechenden Ausführungen im Grünordnungsplan zum Bebauungsplan unter Punkt 3 verwiesen.

Die Beachtung der Ziele des Umweltschutzes und dessen Detailforderungen wurden im GOP unter den Punkten 3 und 4 behandelt und in die Planung eingestellt.

1.2.2 Fachplanungen / Schutzgebiete

Regionalplan

Im GOP (Pkt. 2.2.3) wurden für das B-Plangebiet die Ziele und Forderungen des Re- gionalplanes (Stand 2010) untersucht und dargestellt. Es werden die relevanten Hinweise oder Regionalplanungsziele im GOP bzw. im B-Plan beachtet.

Landschaftsplan

In der Stadt Seifhennersdorf wurde bisher kein Landschaftsplan aufgestellt.

Schutzgebiete / sonstige Restriktionen

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes oder direkt angrenzend befinden sich kei- ne nach § 20 Abs. 2 und § 30 Abs. 1 BNatSchG geschützten Gebiete und Biotope sowie keine nach § 32 Abs. 1, 2 + 5 BNatSchG geschützten FFH-, SPA- und NATU- RA-2000-Gebiete.

(16)

Zu den unter Punkt 2.2.5 des GOP (bis ca. 200 m) erwähnten Schutzgebieten wer- den folgende zu schützende Biotope im Umkreis von ca. 500 m in der Anlage 2 dar- gestellt:

B1 Streuobstwiese am Bahnübergang Südstraße, Seifhennersdorf, LID-Nr. 14626-011515, Entfernung ca. 30 m

B2 Streuobstwiese an der Jentschstraße 1, Seifhennersdorf, LID-Nr. 14626-011409, Entfernung ca. 50 m

B3 Streuobstwiese an der Bushaltestelle „Zollstraße“, Seifhennersdorf, LID-Nr. 14626-011470, Entfernung ca. 80 m

B4 Streuobstwiese am Ortsrand, Seifhennersdorf, LID-Nr. 14626-011542, Entfernung ca. 80 m

B5 Streuobstwiese an der Zollstraße 7, Seifhennersdorf, LID-Nr. 14626-011397, Entfernung ca. 80 m

B6 Streuobstwiese am Großen Mühlweg 8, Seifhennersdorf;

LID-Nr. 14626-011535, Entfernung ca. 140 m

B7 Erlen-Eschen-Bachwald der Mandau bei Halbendorf, Seifhennersdorf, LID-Nr. 14626-014817, Entfernung ca. 160 m

B8 Extensiv genutztes mageres Grünland an der Mandau bei Halbendorf, Seifhennersdorf, LID-Nr. 14626-011506, Entfernung ca. 290 m

B9 Streuobstwiese an der Halbendorfer Straße 5, Seifhennersdorf, LID-Nr. 14323-011420, Entfernung ca. 440 m

B10 Seggen- und binsenreiche Feuchtweiden und Feuchtrasen an der Zollstr. 30, Seifhennersdorf, LID-Nr. 14626-011446, Entfernung ca. 360 m

B11 Naturnahes Kleingewässer An der Läuterau 17, Seifhennersdorf, LID-Nr. 14626-011403, Entfernung ca. 300 m

B12 Streuobstwiese an der Warnsdorfer Straße 30, Seifhennersdorf;

LID-Nr. 14626-011489, Entfernung ca. 390 m

In einem 7,5 km Umkreis befinden sich folgende NATURA-2000 Gebiete bzw. ande- re großflächigere Schutzgebiete:

FFH-Gebiete:

- FFH-Gebiet Seperate Fledermausquartiere und –habitate in der Lausitz (6 km östlich; EU-Nr.: 4551-303)

- FFH-Gebiet Mandautal (7 km östlich; EU-Nr.: 5054-301)

- FFH-Gebiet Basalt- und Phonolithkuppen der östlichen Oberlausitz (7 km südöstlich, EU-Nr.: 4753-303)

Landschaftsschutzgebiete:

- Landschaftsschutzgebiet Mandautal

(700 m östlich; Gebietsnummer Sachsen: d80) - Landschaftsschutzgebiet Zittauer Gebirge

(3,8 km südöstlich; Gebietsnummer Sachsen: d12)

Die aufgelisteten Biotope / Schutzgebiete werden auf Grund der entfernten Lage des zu bebauenden Gebietes nicht beeinflusst.

(17)

Naturpark: Zittauer Gebirge

Das Plangebiet liegt im Naturpark. Die Planung widerspricht nicht den Zielen des Pflege- und Entwicklungskonzeptes (PEK) des Naturparkes bzw. der Verordnung des NP. Die festgelegten Kompensationsmaßnahmen entsprechen den Zielvorgaben des PEK, z. B. betreffend Verbesserung Landschaftsbild, E1 und A1 bis A5.

1.3 Ergebnis der Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten

Auf Grund der bisherigen Ansiedelung des sich erweiternden Unternehmens macht es betriebswirtschaftlich und logistisch keinen Sinn, andere Gewerbestandorte für diese Bebauung zu untersuchen.

2 Beschreibung der Methodik

2.1 Räumliche und inhaltliche Abgrenzung

Den engsten Untersuchungsrahmen stellt die B-Plangebietsgrenze dar. Dies betrifft folgende Schutzgüter: Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Kultur- und sonstige Sachgü- ter.

Für die Schutzgüter Klima / Luft bzw. Mensch (z. B. Schallemission) wird der Unter- suchungs- bzw. Beurteilungsraum größer gefasst. Die unmittelbare Nachbarbebau- ung einschl. der Wohnbebauung muss im Umkreis mit betrachtet werden (ca. 20 bis 50 m außerhalb des Geltungsbereiches).

Für das Schutzgut Landschaft muss der gesamte einsehbare Standortbereich mit dem Umfeld betrachtet werden, der den Blick zum B-Plangebiet zulässt.

Weitere Schutzgebiete, die in der Umgebung existieren, wurden bereits im Punkt 1.2.2 des Umweltberichtes dargestellt. Das Bauvorhaben hat jedoch auf diese Schutzgebiete keinen Einfluss.

2.2 Angewandte Untersuchungsmethoden

Für die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser und Landschaft sind in den Na- turschutzgesetzen Zielvorgaben formuliert. Diese werden / wurden der Planung bzw.

deren Ergebnissen gegenübergestellt.

Für die Schutzgüter Klima / Luft (Schallemissionen) in Beziehung zum Mensch gibt es Grenzwerte / Richtwerte, die gesetzlich vorgegeben sind, deren Einhaltung plane- risch gesichert sein müssen und somit überprüft werden bzw. wurden (Gutachten).

2.3 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Informationen

Bei den vorbereitenden Absprachen und Beratungen zum Planungsprozess zwi- schen der Stadt, den Planungsbüros und dem Landkreis wurden keine besonderen Schwierigkeiten für das Verfahren erkannt.

Mit der frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung wurden alle relevanten Träger öffentlicher Beteiligung, betroffene Eigentümer und Nachbarn beteiligt. Somit wurden mit dem Antwortschreiben bzw. der Stellungnahmen auch eventuell noch nicht be- kannte Probleme in den Planungsprozess eingestellt.

(18)

3 Beschreibung des Plangebietes und seiner Umgebung sowie Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes

3.1 Lage des B-Plangebietes

Die Lage des Plangebietes wurde bereits ausführlich im B-Plan (Pkt. 4) wie auch im GOP (Pkt. 2.1.1) beschrieben.

3.2 Derzeitige Nutzung

Die Erläuterungen und die Beschreibung der gegenwärtigen Nutzung des Gebietes sind bereits in der Begründung des B-Planes (Pkt. 2 + 4) wie auch im GOP (Pkt.

2.1.7 + 2.4) detailliert dargestellt.

3.3 Beschreibung der Umgebung

Die wesentlichen Aussagen der Gebietsbeschreibung in der Umgebung bzw. die Er- läuterungen und Beschreibungen zur Struktur des Gebietes erfolgten bereits im GOP unter den Punkten 2.1.1 bis 2.1.8 und im B-Plan unter Punkt 2. Damit ist die Natur- räumliche Gliederung und Geologie, die Landschaftsstruktur, die Siedlungsstruktur und die Gewässerstruktur ausreichend dargestellt.

Geschützte Landschaftsbestandteile in der Umgebung wurden bereits im Punkt 1.2.2 des Umweltberichtes aufgelistet.

4 Beschreibung der Wirkfaktoren der Planung

Der Landschaftshaushalt und seine Funktionen können durch bau-, anlage- und nut- zungsbedingte Wirkungen beeinträchtigt werden. Die Wirkfaktoren lassen sich sach- lich und zeitlich unterteilen in:

- baubedingte Wirkungen, hervorgerufen durch die Herstellung der Gebäude und In- frastrukturen mit entsprechenden Baustellentätigkeiten (meist vorübergehend), - anlagebedingte Wirkungen, durch die Errichtung der Gebäude und Infrastrukturen (meist dauerhaft) und

- betriebsbedingte Wirkungen, die durch die Nutzung des Gewerbestandortes bzw.

den Betrieb der Produktionsanlagen entstehen und in der Regel dauerhaft fortdau- ern, außer wenn eine Betriebstechnologie geändert oder das Gewerbe aufgegeben wird.

Unter baubedingten Wirkungen sind im konkreten die zeitlich begrenzten Störungen in der Umgebung, den Lärm und das Landschaftsbild betreffend und die stärkere Nutzung der Verkehrswege durch den notwendigen Baustellenverkehr zu verstehen.

Mit dem Bau der Gebäude und befestigten Flächen erfolgt außerdem das Abschie- ben und Zerstören von belebtem Oberboden sowie Bodenverdichtungen durch den Einsatz schwerer Baufahrzeuge.

Die Realisierung der Planung selbst bedingt Flächenversiegelung durch Gebäude und Verkehrsflächen sowie Teilversiegelungen durch den Bau von Stellplätzen, We- gen und sonstigen Erschließungsflächen auf den Grundstücken. Dadurch kommt es zum Verlust und zu starken Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen.

Der Wasserhaushalt wird oft durch das Abführen von Niederschlagswasser von den versiegelten Flächen in das Abwassersystem beeinträchtigt.

(19)

Nutzungsbedingt (betriebsbedingt) kommt es in der Regel zu erhöhtem Eintrag von belastetem Wasser (Schmutzwasser) in das Abwassersystem, evtl. erhöhtem Trink- wasserverbrauch und zu intensiverer Nutzung der Gewerbeflächen. Zudem kann es bei dem Betreiben der Anlagen zu Emissionen (Lärm und evtl. Wärme) kommen, unmittelbare örtliche Klimafunktionen werden dann beeinträchtigt.

Dem gegenüber wirkt sich die Entsiegelung (Ausgleichsmaßnahme A1 + A4) von bisher bebauten Flächen und die Bepflanzungen mit Sträuchern und Bäumen (A2, A3, A5 und Ersatzmaßnahme E1) bei den Kompensationsmaßnahmen auf den Landschaftshaushalt wie auch auf das Landschafts- und Ortsbild positiv aus.

4.1 Baubedingte Wirkfaktoren (zeitlich beschränkt)

- Versiegelung von Flächen durch Baustelleneinrichtungen, Lagerplätze und Zufahrten

- Beseitigung von Vegetationsflächen und Gehölzen - Gefährdung von Grund- und Oberflächenwasser - Visuelle Störung, u. U. Staub- und Lärmemission

- Bodenverdichtung und Zerstörung des Bodenlebens in den oberflächennahen Bodenschichten, Bodenlagerungen nach Abtrag

Bei Entsiegelungsarbeiten bei Kompensationsmaßnahmen sind die einschlägigen technischen Normen, Regeln der Technik sowie die Arbeitsschutzrichtlinien zu be- achten.

4.2 Anlagebedingte Wirkfaktoren (zeitlich unbegrenzt) - Veränderung des Ortsbildes

- Zerstörung von Vegetationsflächen, Lebensräumen für Tiere und Pflanzen - Versiegelung von Flächen, erhöhter Regenwasserabfluss

- Strukturveränderungen des natürlichen Bodengefüges

- Entsiegelung bei Kompensationsmaßnahmen, dadurch Verbesserung des Wasserhaushalts sowie Entwicklung des Bodenlebens,

der Bodenstruktur und der Biotopstruktur

Durch die Veränderung des Landschaftsbildes kann es je nach subjektiven Wert- maßstäben zu unterschiedlichen Empfindungen kommen. Einerseits stellt die Be- bauung der firmeneigenen Grünflächen einen Verlust dar, zum anderen wird durch die Pflanzmaßnahmen von Hecken und Bäumen sowie das Anlegen einer Streu- obstwiese in Zukunft die Bebauung harmonisch in das Landschaftsbild eingefügt.

Mit der Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen wird durch die naturnahe Be- pflanzung mit Gehölzen die Vielfalt der Lebensräume für Tiere und Pflanzen erhöht.

4.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren

- evtl. Störungen der angrenzenden Wohn- und Lebensräume des Menschen sowie der Tierwelt (Lärmemissionen)

- höhere Erwärmung, Beeinflussung des Mikroklimas

- erhöhter Regenwasserabfluss (zusätzliche Belastung des Kanalsystems und evtl. dadurch Verstärkung der Hochwassersituationen im Vorfluter), jedoch durch die geplante Drosselung des abzuführenden Regenwassers wird das Kanalnetz nicht überlastet und der Hochwassergefahr entgegengewirkt

(20)

Die Fa. Bechstein setzt lärmmindernde Maßnahmen auf der Grundlage der Stand- ortanalyse bzw. des Lärmschutzgutachtens um, so dass negative Wirkungen bei der Produktion im Betrieb nicht entstehen können.

5 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes

Eine ausführliche Beschreibung und Bewertung der gegenwärtigen Leistungsfähig- keit von Natur und Landschaft erfolgte im GOP nach den Wertmaßstäben der Hand- lungsempfehlung unter den Punkten 2.1.2 bis 2.1.6 bzw. 2.4 + 2.5 und zum Schutz- gut „Kultur- und sonstige Sachgüter“ unter Punkt 2.1.7 + 2.1.8 sowie im

B-Plan unter Punkt 2, 4 + 5.

Schutzgut Ausprägung

5.1 Mensch - intensiv genutzte betriebliche Grünflächen und gewerbliche Nutzung von Gebäuden sowie ehemalige historische Gewerbebebauung im Geltungsbereich

- keine zusätzliche Wohnansiedlung im Plangebiet geplant

5.2 Tier - keine unter Schutz stehenden Tiere beobachtet - Artenspektrum sehr eingeschränkt am Standort 5.3 Pflanze - keine schützenswerten Pflanzen festgestellt

5.4 Boden - die normale Bodenfunktion ist durch ehemalige Bebauung stark beeinflusst, nach Abriss wurden Auffüllungen durchgeführt - ursprüngliche Böden sind bindig (Auelehm / Lößlehm als Hauptbestandteil des Bodens, Staunässe beeinflusst) - hohe Verdichtungsgefahr beim Befahren

5.5 Wasser - Oberflächen- wasser

- Grundwasser

- außerhalb des Plangebietes fließt in unmittelbarer Nähe die Mandau als Hauptvorfluter

- das Niederschlagswasser, was nicht vom Boden aufgenommen wird, fließt in das vorh. Abwassersystem

- durch die ehemaligen bebauten Flächen ist die Grundwasser- neubildungsrate bereits gestört und reduziert

- die Wasserdurchlässigkeit des natürl. Bodens ist sehr gering - die geologische Schichtung im Untergrund bewirkt, dass das Grundwasser relativ geschützt ist vor Schadstoffen

5.6 Klima / Luft - das lokale Klima wird durch das städtische Gebiet mit

Vegetationsflächen (auch landwirtschaftliche Nutzung) und dem Mandaubereich geprägt, die nur teilweise zur Kalt- und

Frischluftentstehung beitragen

- in unmittelbarer Nähe befinden sich mehrere Verkehrsstraßen die im Gebiet zu Lärm- und Schadstoffimmissionen beitragen, und zusätzlich den Gewerbestandort beeinflussen

(21)

Schutzgut Ausprägung 5.7 Landschafts-

und Ortsbild

- die gegenwärtigen Gewerbegebäude neben den bestehenden Vegetationsflächen mit Gehölzbestand und den bestockten Mandauuferbereichen prägen das Landschafts- und Ortsbild

5.8 Kultur- und sonstige Sach- güter

- im Plangebiet befinden sich keine historischen Kultur- und Sachgüter, außer das Umgebindehaus (Wohnhaus), das erhalten bleibt und das neu aufgestellte Portal der ehemaligen Mittelmühle, das ebenfalls erhalten bleibt

- die im Boden vorhandenen Medienleitungen werden beachtet

5.9 Wechsel- wirkungen

- zwischen den Schutzgütern bestehen enge Wechselwirkungen:

Boden, Wasser, Pflanzen und Tiere; s. GOP Pkt. 2.4

- die Wechselwirkungen treten in einzelnen Wirkpfaden auf, z.B.:

Grundwasserneubildungsrate ist abhängig von Boden u. Nieder- schlägen, aber oft auch komplex z. B. als Umwelt des Menschen zwischen Boden, Klima, Wasser, Luft, Mensch u. Landschaft

Bei der Erörterung der Wirkfaktoren spielt die menschliche Wahrnehmung der Land- schaft eine besondere Rolle. Neben umweltpsychologischen Gesichtspunkten sind oft unterschiedliche Erfahrungswerte der einzelnen Menschen bei den Wechselwir- kungen zu den einzelnen Schutzgütern eine bewusste oder unbewusste Grundlage (subjektive Wertmaßstäbe). Im GOP unter Pkt. 2.4.4 und 2.4.5, bezogen auf Klima und Landschaftsbild, wird auf der Grundlage des Bewertungsmaßstabes der Hand- lungsempfehlung bei Eingriffen diese Subjektivität versucht auszuschließen, und die- se Wechselwirkungen (Umweltzustand / Umweltauswirkungen der Planung) ausführ- lich dargestellt und bewertet. Dabei wird die Erholungsfunktion der Landschaft mit betrachtet.

(22)

6 Beschreibung der Umweltauswirkungen der Planung

Hervorzuheben sind die zu erwarteten Lärmimmissionen und die sonstigen Auswir- kungen im Bereich der Umgebung (Ortsbild). Um die zulässigen Auswirkungen im gesetzlichen Rahmen zu halten, wurde das bereits erwähnte Lärmschutzgutachten erarbeitet und Lärmminderungsmaßnahmen durchgeführt.

Schutzgut Umweltauswirkung

6.1 Mensch - einem Grundbedürfnis des Menschen, Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen, wird Rechnung getragen

- durch Pflanzmaßnahmen im Gebiet wird die Bebauung gut in das städtische Gebiet eingebunden

- Lärmbeeinträchtigungen wurden bereits auf das zulässige Maß reduziert

- vorhandene wie geplante Bebauung ist und wird barrierefrei gestaltet, so dass auch Menschen mit Behinderung die Arbeitswege nutzen können

6.2 Tier - durch den Verlust von intensiv genutzten Vegetationsflächen werden Lebensräume von Tieren zerstört

- entsprechend der geplanten Kompensationsmaßnahmen

werden die bisher begrenzten Lebensräume den Tieren nach der Neubebauung teilweise in anderer Art zur Verfügung stehen

6.3 Pflanze - durch die Bebauung wird der Lebensraum vieler, aber nicht schützenswerter Pflanzen beseitigt

- durch die umzusetzenden Kompensationsmaßnahmen mit Extensive genutzten Wiesen und Gehölzpflanzungen werden sich wertvolle Pflanzengesellschaften entwickeln

6.4 Boden - durch die Herstellung neuer Gebäude und Verkehrsflächen wird dauerhaft Boden versiegelt und der Natur entzogen, jedoch durch Entsiegelungen (Ausgleichsmaßnahmen) und anschließender Begrünung wird am Standort

ein Teilausgleich erreicht

6.5 Wasser - die Grundwasserneubildungsrate wird stark beeinträchtigt, da der Versiegelungsgrad relativ hoch ist

- der Abfluss des Oberflächenwassers ist durch die Versiegelung wesentlich erhöht und wird zurückgehalten und gedrosselt in das Kanalnetz abgeführt, siehe GOP, Pkt. 4.5

6.6 Klima / Luft - über den Luftraum breiten sich die Lärmimmissionen aus, jedoch wird mit den Lärmminderungsmaßnahmen bereits sichergestellt, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte für die angrenzende Bebauung mit der Neubebauung nicht

überschritten werden

(23)

Schutzgut Umweltauswirkung 6.7 Landschafts-

und Ortsbild

- die Bebauung im Stadtgebiet wird durch die geplanten Bepflanzungen in die Umgebung eingebunden

- die Gebäudehöhen entsprechen dem vorhandenen Gebäude und die Fassaden werden analog der vorhandenen

Fassadengliederung gestaltet und den bisher historischen Gebäuden angepasst

6.8 Kultur- und sonstige Sachgü- ter

- im Plangebiet bleiben die vorhandenen Kulturgüter (siehe unter Pkt. 5.8 erwähnt) erhalten

6.9 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung (Nullvariante) der Planung

- bei Durchführung der Planung

Die neuen Gebäude und die damit verbundenen Produktionsmöglichkeiten bieten vielen Menschen der Region einen Arbeitsplatz. Das bereits ortsansässige Unter- nehmen kann sich wirtschaftsmäßig vergrößern und damit sind i. d. R. oft auch höhe- re Gewinne verbunden, was der Region wiederum zugutekommt.

Die Neubebauung und die Kompensationsmaßnahmen mit den Gehölzpflanzungen tragen zu einem guten neu gestalteten Ortsbild bei. Die neu gestalteten Grünflächen und die Neupflanzungen von Bäumen und Sträuchern bieten Pflanzen und Tieren neuen Lebensraum.

- bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)

Die betriebseigenen Grünflächen bleiben erhalten aber die Schaffung von Arbeits- plätzen und eine betriebliche Weiterentwicklung wären nicht möglich. Die Firma wür- de den Betriebsstandort verlassen und einen anderen Ort suchen, wo eine wirt- schaftliche Entwicklung in Zukunft möglich und gewährleistet ist.

7. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich bzw. des notwendigen Ersatzes der nachteiligen Auswirkungen

Eine Flächengegenüberstellung wurde bereits im Punkt 1.1 des Umweltberichtes dargestellt und detailliert im Pkt. 2.1.7 + 2.3 des GOP‘s.

Durch die Neubebauung werden ca. 7.713 m² zusätzlich versiegelt bzw. teilversie- gelt. Insgesamt werden 7.892 m² gegenwärtige Grünfläche zerstört, überbaut und ein Teil davon als Teich mit ca. 300 m² gestaltet.

Da jedoch das gesamte Gebiet historisch vor allem mit Gewerbegebäuden ursprüng- lich bebaut war, muss man feststellen, dass nur ein geringer Flächenanteil zusätzlich versiegelt wird. Die zusätzlich, ehemals bebaute Fläche der gegenwärtigen Grünflä- che beträgt ca. 7.758 m², siehe Pkt. 2.1.7 GOP. Somit ist die zusätzlich versiegelte Fläche bei Einbeziehung der historischen Bebauung nur mit 134 m², die auch für die Biotopwertbilanz als Grundlage dient (7.892 – 7.758 m² = 134 m²). Die so ausgewie- sene Fläche von 134 m² bezieht sich auf den gesamten Geltungsbereich des B-

(24)

Planes, einschließlich der sonstigen Flächen lt. GOP unter Pkt. 2.3.3, die sich außer- halb der Baufelder A – D und der geplanten Verkehrs- und Lagerfläche befinden und auf denen u. a. auch Entsiegelungsmaßnahmen geplant sind.

Die im GOP unter Pkt. 2.3.4 ausgewiesene zusätzliche Versiegelung von 806 m² be- zieht sich nur auf die Baufelder A – D mit der geplanten Verkehrs- und Lagerfläche.

Der gegenwärtige aktuelle Eingriff umfasst jedoch 7.892 m² Grünfläche, die verän- dert bzw. überbaut wird und mit Funktionsverlusten des Naturhaushaltes verbunden ist. Dieser erhebliche Eingriff ist jedoch ausgleichbar. Der Ausgleich kann bei dem Umfang der Eingriffe mit den Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet nicht kompen- siert werden. Es ist deshalb im GOP eine notwendige Ersatzmaßnahme E1, außer- halb des Plangebietes dargestellt und über die Festsetzungen im B-Plan rechtskräftig verankert.

Im GOP erfolgte eine detaillierte Bilanzierung der Eingriffe in Natur und Landschaft bereits unter Punkt 2.5. Die entsprechenden Kompensationsmaßnahmen wurden in den Punkten 4.4 und 5.4 des GOP bzw. im Anhang 1 (E1) des GOP ausführlich be- schrieben.

Da im GOP unter Punkt 5 eine ausführliche Beschreibung der Maßnahmen bereits erfolgte, werden diese Maßnahmen hier nur zusammengefasst dargestellt.

7.1 Maßnahmen zum Schutz bzw. zur Vermeidung und Verringerung S – Schutzmaßnahmen

V – Vermeidungsmaßnahmen

S1 Die zu erhaltenden und unmittelbar an der Plangebietsgrenze vorhandenen Gehölze auf den Nachbargrundstücken sind entsprechend der DIN 18920 zu schützen.

S2 Der abzutragende Oberboden ist nach DIN 18915 zu erhalten, zwischen zu lagern, zu schützen und wieder zu verwenden. Der belebte Oberboden darf nicht vernichtet werden.

S3 Der im Plan dargestellte Gewässerrandstreifen (5 m breit) ist entsprechend des SächsWG § 24 bzw. des WHG § 38 zu schützen, die Vegetation zu erhal- ten und im Hinblick auf ihre Funktionen nach § 38 Abs. 1 WHG zu bewirtschaf- ten. Diese Flächen dürfen nicht bebaut werden.

V1 Die zulässige maximale Bebauung im Gewerbegebiet beträgt 80 %, von der nichtüberbaubaren Baufeldfläche (20 %) werden 10 % als Vegetationsfläche gestaltet bzw. von der geplanten Verkehrsfläche (Flurst. 53/3) werden 10 % wasserdurchlässig befestigt, so dass eine geringfügige Versickerung noch teilweise möglich ist und eine vollständige Versiegelung vermieden wird.

V2 Nebenflächen der zu befestigenden Verkehrsflächen werden in teilversiegelter Bauweise (z.B. Pflaster mit wasserdurchlässigen Fugen oder mit wasserdurch- lässigem Betonpflaster) hergestellt.

(25)

7.2 Art und Ausmaß von unvermeidbaren nachteiligen Auswirkungen

Wie im Punkt 7 dargelegt werden bei der Neubebauung ca. 7.892 m² zusätzlich ver- siegelt, teilversiegelt bzw. als Wasserfläche umgestaltet. Somit werden 7.892 m² ak- tuelle Vegetationsfläche zerstört.

Damit verbunden sind folgende Funktionsverluste des Naturhaushaltes:

- Arten und Biotope: Lebensraum- und Biotopverbundfunktion - Boden: Biotische Ertrags- und Biotopentwicklungsfunktion - Wasser: Retentions- und Grundwasserschutzfunktion

- Klima: Immissionsschutz- und Bioklimatische Ausgleichsfunktion - Landschaftsbild: Ästhetische- und Rekreative Funktion

7.3 Kompensationsmaßnahmen, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen A – Ausgleichsmaßnahmen (Maßnahmen im B-Plangebiet)

E – Ersatzmaßnahmen (Maßnahmen außerhalb des B-Plangebietes)

Ausgleichsmaßnahmen (Kompensationsmaßnahmen im Plangebiet) A1 Entsiegelung der Betonfläche, Flurst. 1597/12 und

Rückbau der Garage, Zielbiotop: Vegetationsfläche 32 m²

A2 Strauchhecke am BF B bzw. gepl. Geb. 15,

1,50 m breit, mit freiwachsenden Blütensträuchern 208 m²

A3 Baum-Strauch-Hecke, Flurst. 50/1+1677/1, 3 m breit, mit standortheimischen Gehölzen lt. Liste Pkt. 7.4

als Flurgehölzhecke pflanzen 113 m²

A4 Rückbau Fundamente, Entsiegelung, Flurst. 53/1,

Zielbiotop: natürlicher Gehölzbestand wie vorhanden 38 m²

A5 Begrünung der Verkehrsfläche bzw. Parkplatz mit 1 Baum / 400 m² Verkehrsfläche bzw.

1 Baum / 250 m² Stellplatzfläche (20 PKW-Stellpl.), Bezug: Flurst. 53/5+53/1 3.086 m²,

ca. 8 Bäume mit ca. 5 m² Trauffläche 40 m²

Mit diesen Ausgleichsmaßnahmen wird ein Teil der unvermeidbaren nachteiligen Auswirkungen im direkten Plangebiet ausgeglichen.

Ersatzmaßnahmen (Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes) E1 Anlegen einer Streuobstwiese an der Südstraße in Seifhennersdorf,

auf dem Flurstück 1595 mit einer Größe von 1.937 m²

Mit dieser Ersatzmaßnahme wird der restliche Teil der unvermeidbaren nachteiligen Auswirkungen kompensiert.

(26)

7.4 Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation

Die detaillierte Biotopwertbilanz der Eingriffsreglung wurde ausführlich im GOP unter dem Punkt 2.5 nachvollziehbar dargestellt. Dabei wurde auch die ehemals histori- sche Gewerbebebauung berücksichtigt.

8. Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bebauungsplans auf die Umwelt (Monitoring)

- Kontrolle Ausgleichsmaßnahmen

Die Gehölzpflanzungen der Ausgleichsmaßnahmen als Begrünung im Geltungsbe- reich des B-Plans sollten kontrolliert werden, so dass sich zukünftig auch ein wirksa- mer Grünbestand des Gebietes entwickelt und zur harmonischen Einordnung der Neubebauung in das Ortsbild beiträgt.

- Kontrolle Ersatzmaßnahme

Die Realisierung der Ersatzmaßnahme E1 und deren dauerhaften Pflege ist zu über- prüfen.

(27)
(28)

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