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Nutzungsbedingungen reev App

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Academic year: 2022

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Nutzungsbedingungen reev App

1 Anwendungsbereich der Nutzungsbedingungen

1.1

Die vorliegenden Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der reev App (nachfolgend „App“).

1.2

Die App wird von der reev GmbH, Theo-Prosel-Weg 1, 80797 München (nachfolgend „reev“) als verantwortlichem Dienstanbieter bereitgestellt und betrieben.

1.3

Die App unterstützt Sie dabei, Ladeangebote von bei reev registrierten Betreibern von Ladestationen (nachfolgend „Partner CPOs“) in Anspruch zu nehmen, Ladevorgänge an Ladestationen solcher Partner CPOs zu aktivieren und zu steuern.

1.4

Weiterführende Informationen über die App finden Sie in Ziffer 4 und 5 sowie auf der Website von reev unter www.reev.com.

2 Registrierung / Erstellung eines Nutzerkontos

2.1

Um die App nutzen zu können, müssen Sie diesen Nutzungsbedingungen sowie den Datenschutzhinweisen beim ersten Öffnen der App ausdrücklich zustimmen.

2.2

Die Nutzung der App setzt zudem die Registrierung als Nutzer und die Einrichtung eines kostenlosen Nutzerkontos voraus.

2.3

Im Zuge des Registrierungsvorgangs erhebt reev personenbezogene Daten wie Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten (d.h. Ihre gültige Wohnanschrift, Telefonnummer für Rückfragen sowie eine E-Mailadresse, zu deren Nutzung).

2.4

Damit die App für die Inanspruchnahme von kostenpflichtigen Ladeangeboten eines Partner CPOs genutzt werden kann, hat der Nutzer dem bzw. den Partner CPO(s) vorab ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen (ggfs. unter Benennung einer von der Wohnanschrift abweichenden Rechnungsadresse). Hierfür sind gültige Bankdaten (Kreditinstitut, IBAN, BIC) zu hinterlegen.

2.5

Die Identifizierung in der App erfolgt über die Eingabe der registrierten E-Mailadresse und eines von Ihnen frei zu wählenden sicheren Passworts. Das Passwort darf nicht zugleich bei anderen Service Providern oder Plattformen genutzt werden. Die Anforderungen an ein sicheres Passwort werden von reev vorgegeben.

2.6

Der Registrierungsvorgang wird abgeschlossen durch Freigabe des Nutzerkontos durch reev. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. reev behält sich vor, die Freigabe des Nutzerkontos im Einzelfall ohne Angabe von Gründen zu verweigern.

2.7

Der Nutzer hat die Zugangsdaten zu seinem Nutzerkonto vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren und dafür zu sorgen, dass die Zugangsdaten keinen Dritten bekannt werden. Er muss sich die über sein

(2)

Nutzerkonto vorgenommenen Handlungen und Rechtsgeschäfte zurechnen lassen, es sei denn, (i) es war für reev erkennbar, dass ein anderer als der Nutzer handelte oder (ii) der Nutzer einen unverschuldeten Missbrauch seiner Zugangsdaten nachweisen kann.

3 Löschen und Sperrung des Nutzerkontos

3.1

Der Nutzer kann sein Nutzerkonto jederzeit löschen lassen.

3.2

Im Falle des Verdachts auf Missbrauch der App durch einen Nutzer ist reev jederzeit befugt, das betreffende Nutzerkonto zu sperren.

4 Grundfunktionen der App

4.1

Die App unterstützt den Nutzer dabei, Ladeangebote von durch den Nutzer gemäß Ziffer 4.3 aktivierte Partner CPOs („aktivierte CPOs“) in Anspruch zu nehmen. Mit Hilfe der App können Nutzer insbesondere

• in der Nähe des Nutzers befindliche Ladestationen aktivierter CPOs auf einer Übersichtskarte lokalisieren,

• Ladestationen sämtlicher Partner CPOs über einen QR-Code oder über Referenznummern identifizieren,

• die an den Ladestationen der aktivierten CPOs maßgeblichen kommerziellen Rahmenbedingungen einsehen, sowie

• Ladevorgänge an Ladestationen eines aktivierten CPOs aktivieren und steuern.

4.2

Die App verschafft Nutzern jederzeit Transparenz über das bei einem aktivierten CPO in Anspruch genommene Ladevolumen (Ladedauer, Ladezeit, abgenommene Energiemenge, maßgeblicher Preis pro kWh, etc.).

4.3

Um die App für die Inanspruchnahme von Ladeangeboten eines Partner CPOs nutzen zu können, hat der Nutzer den Partner CPO für sein Nutzerkonto freizugeben. Dies geschieht durch Aktivierung des Partner CPOs im Nutzerkonto und erfordert:

• Die Eingabe eines Aktivierungscodes, der dem Nutzer vom jeweiligen Partner CPO bereitgestellt wurde. Die Bereitstellung des Aktivierungscodes durch den Partner CPO erfolgt nachdem dieser mit dem Nutzer als seinem Kunden die Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme seines Ladeangebots vereinbart hat.

• Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats zugunsten des jeweiligen Partner CPOs; diese erfolgt innerhalb der App und wird von reev an den jeweiligen Partner CPO (bzw. dessen Zahlungsdienstleister) als Einzugsberechtigten im Zuge einer erfolgreichen Aktivierung übermittelt.

4.4

Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Verträge über die Nutzung der Ladestation ausschließlich im Verhältnis zwischen dem Nutzer und einem aktivierten CPO geschlossen werden. Die für

(3)

einen aktivierten CPO beziehungsweise für eine Ladestation maßgeblichen Preise und Zahlungsmodalitäten unterliegen ausschließlich den Bestimmungen des Vertrags zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen CPO. Dies gilt auch, soweit dem Nutzer Preise oder andere kommerzielle Rahmenbedingungen für die Nutzung der Ladestation innerhalb der App angezeigt werden. reev bietet dem Nutzer als Anbieter der App weder eigene Nutzung der Ladestation an noch stellt reev Ladeinfrastruktur oder -kapazitäten bereit.

5 Sonderfunktionen

5.1

Dienstwagen zuhause laden für privat genutzte Dienstfahrzeuge

(a)

Die Sonderfunktion Dienstwagen zuhause laden richtet sich an Geschäftsleiter oder Mitarbeiter eines Partner CPO oder Geschäftskunden von reev, die ein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt bekommen, das Sie auch privat nutzen dürfen und denen dieser Partner CPO oder Geschäftskunde (nachfolgend auch „Arbeitgeber“) die Möglichkeit anbietet, ihr Dienstfahrzeug bei sich zu Hause über den privaten Stromanschluss auf Kosten des Arbeitgebers zu laden (nachfolgend

„Dienstwagen zuhause laden Service“).

(b)

Die App unterstützt den Nutzer dabei, die entsprechenden Dienstwagen zuhause laden Services des Arbeitgebers in Anspruch zu nehmen. Mit Hilfe der App können Nutzer insbesondere

• ihre private Ladestation (soweit diese die unter Ziffer 5.1 (c) genannten technischen Voraussetzungen erfüllt) für über die App aktivier- und steuerbare Ladevorgänge ihres Dienstfahrzeugs gemäß Ziffer 5.1 (d) registrieren,

• die kommerziellen Rahmenbedingungen (Tarifinformationen) ihres entsprechenden privaten Stromanschlusses für Zwecke der automatisierten Kostenerstattung durch den Arbeitgeber hinterlegen und jederzeit einsehen,

• Ladevorgänge ihres Dienstfahrzeugs an der registrierten privaten Ladestation (soweit diese die oben genannten technischen Voraussetzungen erfüllt) aktivieren und steuern, und

• das an der registrierten Ladestation in Anspruch genommene Ladevolumen (Ladedauer, Ladezeit, abgenommene Energiemenge, hinterlegter Preis [pro kWh], etc.) einsehen.

(c)

Für die Aktivierung der Sonderfunktion Dienstwagen zuhause laden benötigt der Nutzer eine mit reev kompatible, private Ladestation, welche die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

• Die private Ladestation verfügt über die Möglichkeit, eine Verbindung zu reev herzustellen und aufrecht zu erhalten. Dies kann wahlweise über die eingebaute Mobilfunk-Verbindung oder über einen standardmäßigen Internetzugang erfolgen.

• Die Ladestation ist bei reev registriert und mit dem Nutzerkonto des Nutzers verknüpft. Zudem muss der Arbeitgeber die private Ladestation zur Nutzung für Dienstwagen zuhause laden bestätigt haben.

(4)

• Die private Ladestation ist so konfiguriert, dass für den Start eines Ladevorgangs die Authentifizierung über RFID-Karte oder Smartphone erforderlich ist.

(d)

Um die App für die Inanspruchnahme des Dienstwagen zuhause laden Service des jeweiligen Arbeitgebers nutzen zu können, hat der Nutzer seine private Ladestation (welche die oben genannten technischen Voraussetzungen erfüllt) für Ladevorgänge seines Dienstfahrzeugs in der App zu registrieren. Hierfür muss der Mitarbeiter die relevanten kommerziellen Rahmenbedingungen seines für die private Ladestation geltenden privaten Stromtarifs, insbesondere den Strompreis und eventuelle zeitliche Taktungen angeben. Ehe die Registrierung der privaten Ladestation erfolgen kann, muss der Arbeitgeber diese Rahmenbedingungen gegenüber reev bestätigen. Änderungen der kommerziellen Rahmenbedingungen erfordern eine erneute Bestätigung durch den Arbeitgeber.

(e)

Ein Anspruch des Nutzers auf Registrierung einer privaten Ladestation für die Sonderfunktion Dienstwagen zuhause laden besteht nicht. reev behält sich vor, die Registrierung im Einzelfall ohne Angabe von Gründen zu verweigern.

(f)

Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Vereinbarungen und Modalitäten der Kostenerstattung ausschließlich im Verhältnis zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Arbeitgeber geregelt werden. reev bietet dem Nutzer als Anbieter der App lediglich eine automatisierte Übermittlung der abrechnungsrelevanten Daten an den Arbeitgeber an. Selbstverständlich bleibt auch die Stromlieferung selbst ausschließlich eine Angelegenheit zwischen dem Nutzer und seinem Stromanbieter. reev bietet dem Nutzer als Anbieter der App weder eigene Stromlieferungen an noch stellt reev Ladeinfrastruktur oder -kapazitäten bereit.

5.2

[N/A – absichtlich frei]

6 Bereitstellung und Änderung der App, Verfügbarkeit, Nutzungsrecht

6.1

Die Bereitstellung der App und Erbringung der für die Ermöglichung der in den Ziffern 4 und 5 beschriebenen Funktionalitäten erforderlichen Betreiberleistungen („Dienste“) sind für den Nutzer bis auf Weiteres kostenfrei. reev bemüht sich um ausreichende Erreichbarkeit und technische Verfügbarkeit der Dienste. Angestrebt ist eine Verfügbarkeit der Dienste ab der Schnittstelle zu Netzen Dritter von 98 % im Jahresmittel. Ein Rechtsanspruch des Nutzers auf die Verfügbarkeit besteht nicht.

6.2

Für die Nutzung der App muss der Nutzer über ein Mobiltelefon verfügen, das den technischen Anforderungen der App genügt. Es wird bei jedem Download der App automatisch geprüft, ob ein Mobiltelefon diese Anforderungen erfüllt, reev garantiert insofern keine Kompatibilität. Der Nutzer selbst hat für die Möglichkeit der mobilen Datenkommunikation zu sorgen und trägt etwaige Kosten der Datenübertragung, die gegenüber seinem Mobilfunkprovider entstehen.

6.3

Es besteht kein Anspruch des Nutzers auf Bereitstellung der unter den Ziffern 4 und 5 genannten Funktionalitäten. reev ist jederzeit berechtigt, die App unter Wahrung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Wahrung einer solchen Frist, zu ändern oder den Betrieb der App ganz oder teilweise einzustellen.

(5)

6.4

Darüber hinaus ist reev jederzeit befugt, Partner CPOs aus dem Angebot der App zu entfernen. Dies gilt auch nach gemäß Ziffer 4.3 erfolgter Aktivierung eines Partner CPOs durch den Nutzer. Ebenso ist reev jederzeit befugt, im Rahmen von Dienstwagen zuhause laden registrierte private Ladestationen aus dem Angebot der App zu entfernen.

6.5

reev ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, mittels Updates Änderungen an der App vorzunehmen, um diese weiterzuentwickeln, zu verbessern oder Fehler zu beheben. Der Nutzer ist verpflichtet, die von ihm genutzte Version der App mittels der von reev bereitgestellten Updates zu aktualisieren und die jeweils aktuellste Version der App zu verwenden.

6.6

reev erteilt dem Nutzer ein auf die Dauer des Bestehens seines Nutzerkontos beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die App für den vorgesehenen Zweck persönlich zu nutzen.

7 Pflichten der Nutzer

7.1

Der Nutzer ist verpflichtet, das Endgerät, auf dem die App betrieben wird, hinreichend vor Viren, Trojaner oder unbefugte Nutzung durch Dritte zu schützen und das auf dem Endgerät verwendete Betriebssystem laufend zu aktualisieren, insbesondere die vom Hersteller bereitgestellten Sicherheitsupdates zu installieren.

7.2

Die Zugangsdaten zur App (E-Mailadresse und Passwort) sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren.

7.3

Die im Rahmen des Registriervorgangs von Ihnen eingegebenen und im Nutzerkonto hinterlegten Daten sind regelmäßig auf ihre Aktualität zu prüfen und gegebenenfalls unverzüglich zu aktualisieren.

7.4

Bei Verlust oder Diebstahl des Endgeräts hat der Nutzer die Zugangsdaten unverzüglich zu ändern oder reev über den Verlust zu informieren.

7.5

Für die Dauer der Nutzung der Sonderfunktion Dienstwagen zuhause laden hat der Nutzer die in der App hinterlegten kommerziellen Rahmenbedingungen des für eine registrierte private Ladestation geltenden privaten Stromtarifs zu jeder Zeit aktuell zu halten.

8 Haftung

8.1

reev übernimmt keine Haftung für die Funktionsfähigkeit oder ständige Erreichbarkeit und Verfügbarkeit der App oder der Dienste.

8.2

Mit Ausnahme der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns ist die Haftung von reev beschränkt oder ausgeschlossen wie nachfolgend bestimmt.

8.3

Die Haftung von reev ist bei einfacher Fahrlässigkeit auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens beschränkt. Dies gilt jedoch nicht für Schäden aus der Verletzung einer Kardinalspflicht (d.h.

(6)

einer vertragswesentlichen Pflicht), deren Verletzung das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer vertrauen darf.

9 Datenschutz

reev erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit ihren Datenschutzhinweisen.

10 Kontakt

Bitte wenden Sie sich für Fragen, Beschwerden oder Feedback zu der App oder den Diensten an support@reev.com.

11 Schlussbestimmungen (Rechtswahl, Gerichtsstand)

11.1

Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen der Textform, soweit vorstehend nichts anderes bestimmt ist.

11.2

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden oder aus tatsächlichen oder Rechtsgründen nicht durchgeführt werden können, ohne dass damit die Aufrechterhaltung dieser Nutzungsbedingungen für einen der Vertragspartner insgesamt unzumutbar wird, werden dadurch die übrigen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen nicht berührt. Das Gleiche gilt, falls sich eine Regelungslücke zeigen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung einer Regelungslücke ist eine Bestimmung zu vereinbaren, die dem von den Vertragspartnern angestrebten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

11.3

reev ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren in einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

11.4

Diese Nutzungsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts ("Convention for the International Sale of Goods" (CISG) vom 11.04.1980).

11.5

Soweit Sie nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen München.

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