Erfüllt Settlements (EG) 1907/2006, (EG) 1272/2008 in der geänderten Fassung.
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator
Kennzeichnung der Mischung:
Handelsname: SN NEUTRO FLOOR PH NEUTRO C.IGIEN. KG 5
Handelscode: 1480
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Empfohlene Verwendung:
pH-neutrales Reinigungskonzentrat
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Lieferant:
ITALCHIMICA s.r.l.
Riviera Maestri del lavoro 10 35127 Padova Italy Phone +39 049 8792456
Verantwortlich für das Inverkehrbringen:
ITALCHIMICA s.r.l. ||Riviera Maestri del lavoro 10 35127 Padova Italy ||Phone +39 049 8792456 - www.sanitecitalia.com
Sachkundigen Person verantwortlich vom Sicherheitsdatenblatt:
regulatory@italchimica.it 1.4. Notrufnummer
(BERLIN) Tel: 030/19240 (AUSTRIA)
Vergiftungsinformationszentrale (VIZ) Notruf 0–24 Uhr: +43 1 406 43 43 ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Kriterien der EG Verordnung 1272/2008 (CLP):
Achtung, Eye Irrit. 2, Verursacht schwere Augenreizung.
Aquatic Chronic 3, Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Für die menschlichen Gesundheit und die Umwelt gefährliche physisch-chemische Auswirkungen:
Keine weiteren Risiken 2.2. Kennzeichnungselemente Gefahrenpiktogramme:
Achtung Gefahrenhinweise:
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P264 Waschen Sie Ihr Gesicht und Hände und alle exponierten Hautstellen gründlich nach dem Gebrauch.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe und Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P501 Inhalt/Behälter laut Verordnung der Entsorgung zuführen.
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Spezielle Vorschriften:
Keine Enthält
Mischung von: 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazolin-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on: Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Besondere Regelungen gemäß Anhang XVII der REACH-Verordnung nachfolgenden Änderungen:
Keine
2.3. Sonstige Gefahren
vPvB-Stoffe: Keine - PBT-Stoffe: Keine Weitere Risiken:
Keine weiteren Risiken Produktinhaltsstoffe:
Kationische Tenside, Nichtionische Tenside < 5 % Das Produkt enthält ebenfalls: Duftstoffe
Konservierungsstoffe: 1,2-benzisotiazol-3 (2H) -one, Mischung von: 5-Chlor-2-methyl- 2H-isothiazolin-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.1. Stoffe
Nicht anwendbar 3.2. Gemische
Gefährliche Bestandteile gemäß der CLP-Verordnung und dazugehörige Einstufung:
Menge Name Identifikationsnummer Klassifikation
>= 2.5%
- < 5%
Alkohole, C11-13- verzweigt, ethoxyliert (>7 - <15 EO)
CAS: 68439-54-3 3.1/4/Oral Acute Tox. 4 H302 EC: 931-985-3 3.3/1 Eye Dam. 1 H318
< 2.5% (2-Methoxyethoxy) Propanol
CAS: 34590-94-8 Für den ein Grenzwert der Union für die Exposition am Arbeitsplatz gilt.
EC: 252-104-2
REACH No.: 01-
2119450011 -60-xxxx
< 2.5% Quaternäre
Ammoniumverbindunge n, Benzyl-C12-16- alkyldimethyl-, Chloride,
CAS: 68424-85-1 4.1/C1 Aquatic Chronic 1 H410 EC: 270-325-2 3.1/4/Oral Acute Tox. 4 H302
3.2/1B Skin Corr. 1B H314 4.1/A1 Aquatic Acute 1 H400
< 2.5% Mischung von: 5-Chlor- 2-methyl-2H-
isothiazolin-3-on und 2- Methyl-2H-isothiazol-3- on
Index-
Nummer: 613-167-00-5 3.1/2/Dermal Acute Tox. 2 H310
CAS: 55965-84-9
3.1/2/Inhal Acute Tox. 2 H330 REACH No.: 01-
2120764691 -48-XXXX
3.3/1 Eye Dam. 1 H318 3.1/3/Oral Acute Tox. 3 H301 3.2/1 Skin Corr. 1 H314 3.4.2/1 Skin Sens. 1 H317 4.1/A1 Aquatic Acute 1 H400 M=100.
4.1/C1 Aquatic Chronic 1 H410 M=100.
EUH071
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Nach Hautkontakt:
Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen.
Körperbereiche, die mit dem Produkt in Kontakt getreten sind, bzw. bei denen dieser Verdacht besteht, müssen sofort mit viel fließendem Wasser und möglichst mit Seife gewaschen werden.
Den Körper vollständig waschen (Dusche oder Bad).
Die kontaminierten Kleidungsstücke sofort ablegen und sie auf sichere Weise entsorgen.
Im Falle von Hautkontakt sofort mit reichlich Wasser und Seife waschen.
Nach Augenkontakt:
Im Falle von Augenkontakt die Augen über einen ausreichenden Zeitraum mit Wasser spülen und die Augenlider offen halten; sofort einen Augenarzt konsultieren.
Das unverletzte Auge schützen.
Nach Verschlucken:
Auf keinen Fall Erbrechen herbeiführen. SOFORT ARZT ZUZIEHEN.
Nach Einatmen:
Den Verletzten ins Freie bringen, ihn ausruhen lassen und warm halten.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Im Falle eines Unfalls bzw. bei Unwohlsein sofort einen Arzt konsultieren (wenn möglich, die Bedienungsanleitung bzw. das Sicherheitsdatenblatt vorzeigen).
Behandlung:
Keine
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Wasser
Kohlendioxid (CO2).
Löschmittel, die aus Sicherheitsgründen nicht verwendet werden dürfen:
Keine besonderen Einschränkungen.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Die Explosions- bzw. Verbrennungsgase nicht einatmen.
Durch die Verbrennung entsteht ein dichter Rauch.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Geeignete Atemgeräte verwenden.
Das kontaminierte Löschwasser getrennt auffangen. Nicht in der Abwasserleitung entsorgen.
Wenn im Rahmen der Sicherheit möglich, die unbeschädigten Behälter aus der unmittelbaren Gefahrenzone entfernen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Die persönliche Schutzausrüstung tragen.
Die Personen an einen sicheren Ort bringen.
Die in Punkt 7 und 8 aufgeführten Schutzmaßnahmen beachten.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Das Eindringen in den Boden/Unterboden verhindern. Das Abfließen in das Grundwasser oder in die Kanalisation verhindern.
Das kontaminierte Waschwasser auffangen und entsorgen.
Bei Austritt von Gas oder bei Eintritt in Wasserläufe, den Boden oder die Kanalisation die zuständigen Behörden informieren.
Geeignetes material zum Auffangen: absorbierende oder organische Materialien, Sand
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6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Mit reichlich Wasser waschen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte Siehe auch die Abschnitte 8 und 13 ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Haut- und Augenkontakt sowie das Einatmen von Dämpfen vermeiden.
Keine leeren Behälter verwenden, bevor diese nicht gereinigt wurden.
Vor dem Umfüllen sicherstellen, dass sich in den Behältern keine Reste inkompatibler Stoffe befinden.
Für die empfohlenen Schutzausrüstungen wird auf Abschnitt 8 verwiesen.
Kontaminierte Kleidungsstücke müssen vor dem Eintritt in Speiseräume gewechselt werden.
Während der Arbeit nicht essen oder trinken.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Lebensmittel, Getränke und Tiernahrung fern halten.
Unverträgliche Werkstoffe:
Kein spezifischer.
Angaben zu den Lagerräumen:
Ausreichende Belüftung der Räume.
7.3. Spezifische Endanwendungen Kein besonderer Verwendungszweck
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter
(2-Methoxyethoxy) Propanol - CAS: 34590-94-8
EU - TWA(8h): 308 mg/m3, 50 ppm - Anmerkungen: Skin MAK - TWA(8h): 50 ppm - STEL: 50 ppm - Anmerkungen: Pelle
ACGIH - TWA(8h): 100 ppm - STEL: 150 ppm - Anmerkungen: Skin - Eye and URT irr, CNS impair
DNEL-Expositionsgrenzwerte Nicht anwendbar
PNEC-Expositionsgrenzwerte Nicht anwendbar
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Augenschutz:
Verwenden Sie geschlossene Sicherheitsschirme gemäß EN 166, verwenden Sie keine Augenlinsen.
Hautschutz:
Kleidung tragen, die einen vollständigen Schutz der Haut garantiert, z.B. aus Baumwolle, Gummi, PVC oder Viton.
Handschutz:
Verwenden Sie Schutzhandschuhe gemäß der Norm UNI EN 374-3 der Klasse 3 oder höher (z.
B. PVC, Neopren oder Gummi). Die Eignung und Stabilität eines Handschuhs hängt von der Verwendung ab; zum Beispiel die Dauer, die Kontaktfrequenz und die chemische Beständigkeit der Materialien, so muss die endgültige Wahl die spezifischen Bedingungen der Verwendung berücksichtigen.
Atemschutz:
Bei normaler Verwendung nicht erforderlich.
Wärmerisiken:
Keine
Kontrollen der Umweltexposition:
Keine
Geeignete technische Massnahmen:
Keine
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Eigenschaft Wert Methode: Anmerkungen
Aussehen: Transparente
Flüssigkeit
Visuell --
Farbe: Blau Visuell --
Geruch: Blumig /
Fruchtig Olfaktorisch --
Geruchsschwelle: Nicht relevant -- Parameter Nicht Relevant Für Den Produkttyp.
pH: 7.0 +/- 0.5 Instrumentalis
che Kontrolle -- Schmelzpunkt/
Gefrierpunkt: Nicht relevant -- Parameter Nicht Relevant Für Den Produkttyp.
Unterer Siedepunkt und
Siedeintervall: Nicht relevant -- Parameter Nicht Relevant Für Den Produkttyp.
Flammpunkt: Nicht relevant -- Parameter Nicht Relevant Für Den Produkttyp.
Verdampfungsgeschwindig
keit: Nicht relevant -- Parameter Nicht Relevant Für
Den Produkttyp.
Entzündbarkeit Festkörper/
Gas: Nicht relevant -- Parameter Nicht Relevant Für
Den Produkttyp.
Oberer/unterer Flamm-
bzw. Explosionspunkt: Nicht relevant -- Parameter Nicht Relevant Für Den Produkttyp.
Dampfdruck: Nicht relevant -- Parameter Nicht Relevant Für Den Produkttyp.
Dampfdichte: Nicht relevant -- Parameter Nicht Relevant Für Den Produkttyp.
Dichtezahl: 1.0000 +/-0,
01 gr/ml Instrumentalis che Kontrolle -- Wasserlöslichkeit: ausgezeichne
t Test Interni --
Löslichkeit in Öl: Nicht relevant -- -- Partitionskoeffizient (n-
Oktanol/Wasser):
Nicht relevant -- Parameter Nicht Relevant Für Den Produkttyp.
Selbstentzündungstempera Nicht relevant -- Parameter Nicht Relevant Für
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tur: Den Produkttyp.
Zerfalltemperatur: Nicht relevant -- Parameter Nicht Relevant Für Den Produkttyp.
Viskosität: < 10 Cps -- Geschätzter Schätzwert. Nicht- Viskoses Gemisch.
Explosionsgrenzen: Nicht relevant -- Parameter Nicht Relevant Für Den Produkttyp.
Oxidierende
Eigenschaften: Nicht relevant -- Parameter Nicht Relevant Für Den Produkttyp.
9.2. Sonstige Angaben
Eigenschaft Wert Methode: Anmerkungen
Mischbarkeit: Nicht relevant -- Parameter Nicht Relevant Für Den Produkttyp.
Fettlöslichkeit: Nicht relevant -- Parameter Nicht Relevant Für Den Produkttyp.
Leitfähigkeit: Nicht relevant -- Parameter Nicht Relevant Für Den Produkttyp.
Typische Eigenschaften der Stoffgruppen
Nicht relevant -- Parameter Nicht Relevant Für Den Produkttyp.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität
Stabil unter Normalbedingungen 10.2. Chemische Stabilität
Stabil unter Normalbedingungen 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Keine
10.4. Zu vermeidende Bedingungen Unter normalen Umständen stabil.
10.5. Unverträgliche Materialien Keine spezifische.
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte Keine.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Toxikologische Informationen zum Produkt:
Nicht anwendbar
Toxikologische Informationen zu den Hauptbestandteilen des Produkts:
Alkohole, C11-13-verzweigt, ethoxyliert (>7 - <15 EO) - CAS: 68439-54-3 a) akute Toxizität:
Test: LD50 - Weg: Oral - Spezies: Ratte > 300-2000 mg/kg - Quelle: Test/bibliografici fornitore
Test: LD50 - Weg: Haut - Spezies: Ratte > 2000 mg/kg - Quelle: Test/bibliografici fornitore
b) Ätz-/Reizwirkung auf die Haut:
Test: Ätzend für die Haut - Weg: Haut - Spezies: Kaninchen Negativ - Quelle:
Test/bibliografici fornitore - Anmerkungen: Non irritante c) schwere Augenschädigung/-reizung:
Test: Ätzend für die Augen - Weg: Haut - Spezies: Kaninchen Positiv - Quelle:
Test/bibliografici fornitore - Anmerkungen: Gravi lesioni oculari d) Sensibilisierung der Atemwege/Haut:
Test: Sensibilisierung der Haut - Weg: Haut Negativ - Quelle: Test/bibliografici fornitore - Anmerkungen: Porcellino d'India - non sensibilizzante
e) Keimzell-Mutagenität:
Test: Mutagenese Negativ - Quelle: Test/bibliografici fornitore - Anmerkungen: Metodo Ames - non mutagenico
f) Karzinogenität:
Test: Karzinogenität Negativ - Quelle: Bibliografici fornitore g) Reproduktionstoxizität:
Test: Toxizität bei der Reproduktion = - Quelle: Bibliografici fornitore - Anmerkungen:
NOAEL: (g)>250mg/kg|(F1)>250mg/kg;(F2)>250mg/kg (rif peso corporeo/giorno) h) spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition:
Test: STOT = - Anmerkungen: Non classificata come intossicante i) spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition:
Test: STOT = - Anmerkungen: Non classificata come intossicante (2-Methoxyethoxy) Propanol - CAS: 34590-94-8
a) akute Toxizität:
Test: LD50 - Weg: Oral > 5000 mg/kg Test: LD50 - Weg: Haut > 13000 mg/kg
Wenn nicht anders angegeben, sind die folgende von der (EU)2015/830 verlangende Daten als N/A anzusehen.:
a) akute Toxizität;
b) Ätz-/Reizwirkung auf die Haut;
c) schwere Augenschädigung/-reizung;
d) Sensibilisierung der Atemwege/Haut;
e) Keimzell-Mutagenität;
f) Karzinogenität;
g) Reproduktionstoxizität;
h) spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition;
i) spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition;
j) Aspirationsgefahr.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität
Im Einklang mit der GLP verwenden, nicht herumliegen lassen.
Alkohole, C11-13-verzweigt, ethoxyliert (>7 - <15 EO) - CAS: 68439-54-3 a) Akute aquatische Toxizität:
Endpunkt: LC50 - Spezies: Fische > 1-10 mg/l - Dauer / h: 96 - Anmerkungen: OECD TG 203 Test/bibliografici fornitore
Endpunkt: EC50 - Spezies: Daphnien > 1-10 mg/l - Dauer / h: 48 - Anmerkungen: OECD TG 202 Test/bibliografici fornitore
Endpunkt: EC50 - Spezies: Algen > 1-10 mg/l - Dauer / h: 72 - Anmerkungen: OECD TG 201 Test/bibliografici fornitore
c) Bakterientoxizität:
Endpunkt: EC50 - Spezies: BAT 140 mg/l e) Pflanzentoxizität:
Endpunkt: NOEC - Spezies: Algen 10 mg/kg - Anmerkungen: OECD TG 301
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(2-Methoxyethoxy) Propanol - CAS: 34590-94-8 a) Akute aquatische Toxizität:
Endpunkt: LC50 = 10000 mg/l - Dauer / h: 96 - Anmerkungen: Maggiore di Endpunkt: EC50 = 1919 mg/l - Dauer / h: 48
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Alkohole, C11-13-verzweigt, ethoxyliert (>7 - <15 EO) - CAS: 68439-54-3
Biologische Abbaubarkeit: Schnell abbaubar - %: 60 - Anmerkungen: OECD TG 301B
>60% 28d aerobico 12.3. Bioakkumulationspotenzial
Nicht anwendbar 12.4. Mobilität im Boden
Nicht anwendbar
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung vPvB-Stoffe: Keine - PBT-Stoffe: Keine 12.6. Andere schädliche Wirkungen
Keine
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Nach Möglichkeit wiederverwerten. Entsprechend den geltenden örtlichen und nationalen Bestimmungen vorgehen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1. UN-Nummer
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Nicht anwendbar
14.3. Transportgefahrenklassen Nicht anwendbar
14.4. Verpackungsgruppe Nicht anwendbar 14.5. Umweltgefahren
ADR-Umweltbelastung: Nein IMDG-Marine pollutant: No
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Nicht anwendbar
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code Nicht anwendbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
RL 98/24/EG (Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit)
RL 2000/39/EG (Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte) Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Verordnung (EG) Nr. 790/2009 (1. ATP CLP) und (EU) Nr. 758/2013 Verordnung (EU) 2015/830
Verordnung (EU) Nr. 286/2011 (2. ATP CLP) Verordnung (EU) Nr. 618/2012 (3. ATP CLP)
Verordnung (EU) Nr. 487/2013 (4. ATP CLP) Verordnung (EU) Nr. 944/2013 (5. ATP CLP) Verordnung (EU) Nr. 605/2014 (6. ATP CLP) Verordnung (EU) Nr. 2015/1221 (7. ATP CLP) Verordnung (EU) Nr. 2016/918 (8. ATP CLP) Verordnung (EU) Nr. 2016/1179 (9. ATP CLP) Verordnung (EU) Nr. 2017/776 (10. ATP CLP) Verordnung (EU) Nr. 2018/699 (11. ATP CLP)
Beschränkungen zum Produkt oder zu den Inhaltsstoffen gemäß Anhang XVII der Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH) und nachfolgenden Änderungen:
Beschränkungen zum Produkt:
Beschränkung 3 Beschränkung 40
Beschränkungen zu den Inhaltsstoffen gemäß:
Keine Beschränkung.
Pronto all'Uso
Flüchtige Organische Verbindung - FOV = 0.40 % Flüchtige Organische Verbindung - FOV = 4.00 g/Kg Flüchtige CMR-Stoffe = 0.00 %
Flüchtigen halogenierten organischen Verbindungen, denen der R-Satz R40 zugeordnet ist = 0.00 % Organischer Kohlenstoff - C = 0.23
Wo möglich auf die folgenden Normen Bezug nehmen:
Richtlinie EU 2012/18 (Seveso III)
Verordnung (EG) Nr. 648/2004 (Detergenzien).
RL 2004/42/EG (FOV Richtlinie)
Anordnungen zu der Richtlinie EU 2012/18 (Seveso III):
Seveso III Kategorie gemäß dem Anhang 1, Teil 1 Keine
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Keine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde durchgeführt für das Gemisch ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Text der verwendeten Sätze im Absatz 3:
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
H310 Lebensgefahr bei Hautkontakt.
H330 Lebensgefahr bei Einatmen.
H301 Giftig bei Verschlucken.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
EUH071 Wirkt ätzend auf die Atemwege.
Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie
Code Beschreibung
Acute Tox. 2 3.1/2/Dermal Akute Toxizität (dermal), Kategorie 2 Acute Tox. 2 3.1/2/Inhal Akute Toxizität (inhalativ), Kategorie 2 Acute Tox. 3 3.1/3/Oral Akute Toxizität (oral), Kategorie 3 Acute Tox. 4 3.1/4/Oral Akute Toxizität (oral), Kategorie 4
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Skin Corr. 1 3.2/1 Verätzung der Haut, Kategorie 1 Skin Corr. 1B 3.2/1B Verätzung der Haut, Kategorie 1B Eye Dam. 1 3.3/1 Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 Eye Irrit. 2 3.3/2 Reizung der Augen, Kategorie 2
Skin Sens. 1 3.4.2/1 Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 Aquatic Acute 1 4.1/A1 Akut gewässergefährdend, Kategorie 1 Aquatic Chronic 1 4.1/C1 Chronisch (langfristig) gewässergefährdend,
Kategorie 1
Aquatic Chronic 3 4.1/C3 Chronisch (langfristig) gewässergefährdend, Kategorie 3
Modifikation der Paragraphen seit der letzten Revision:
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
Einstufung und Verfahren, das zum Ableiten der Einstufung von Gemischen gemäß Verordnung (EG) 1272/2008 [CLP] verwendet wurde:
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufungsverfahren
Eye Irrit. 2, H319 Berechnungsmethode
Aquatic Chronic 3, H412 Berechnungsmethode
Diese Unterlagen wurden von einem Fachmann mit entsprechender Ausbildung abgefasst.
Hauptsächliche Literatur:
ECDIN - Daten- und Informationsnetz über umweltrelevante Chemikalien - Vereinigtes Forschungszentrum, Kommission der Europäischen Gemeinschaft
SAX's GEFÄHRLICHE EIGENSCHAFTEN VON INDUSTRIELLEN SUBSTANZEN - Achte Auflage - Van Nostrand Reinold
Die vorstehenden Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse. Sie gelten nur für das angegebene Produkt und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar.
Es obliegt dem Anwender die Zuständigkeit und die Vollständigkeit dieser Angaben für seine spezifische Anwendung zu kontrollieren.
Dieses Datenblatt ersetzt alle früheren Ausgaben.
ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
ATE: Schätzung Akuter Toxizität
ATEGemisch: Schätzwert der akuten Toxizität (Gemische)
CAS: Chemical Abstracts Service (Abteilung der American Chemical Society) CLP: Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung
DNEL: Abgeleitetes Null-Effekt-Niveau (DNEL)
EINECS: Europäisches Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe
GefStoffVO: Gefahrstoffverordnung
GHS: Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von
Chemikalien
IATA: Internationale Flug-Transport-Vereinigung (IATA)
IATA-DGR: Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter der Internationalen Flug-Transport-Vereinigung (IATA) ICAO: Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO)
ICAO-TI: Technische Anleitungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO)
IMDG: Gefahrgutkennzeichnung für gefährliche Güter im Seeschiffsverkehr (IMDG-Code)
INCI: Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe (INCI) KSt: Explosions-Koeffizient
LC50: Letale Konzentration für 50 Prozent der Testpopulation LD50: Letale Dosis für 50 Prozent der Testpopulation
PNEC: Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration (PNEC-Wert)
RID: Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr
STEL: Grenzwert für Kurzzeitexposition STOT: Zielorgan-Toxizität
TLV: Arbeitsplatzgrenzwert TWA: Zeit gemittelte
WGK: Wassergefährdungsklasse
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