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Privat- und Kleinanzeigen. Preisliste für. Gültig ab 1. Januar 2022

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Gültig ab 1. Januar 2022

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Privat- und

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Sinntal Steinau a. d. Straße

Freiensteinau

Bad Soden-Salmünster Wartenberg

Ebersburg

Rasdorf

Fuldaer Zeitung Hünfelder Zeitung Kinzigtal Nachrichten Schlitzer Bote verb. Auflage: 35.026

ZIS-Nr. 101701

Hauptausgabe

Ausgabe: Lokal Mitte verb. Auflage: 23.922

ZIS-Nr. 101697

Ausgabe: Lokal Nord verb. Auflage: 4.747

ZIS-Nr. 101322

Ausgabe: Lokal Süd verb. Auflage: 4.951

ZIS-Nr. 101682

Ausgabe: Lokal Nord-West verb. Auflage: 1.406

ZIS-Nr. 100207

Fulda 60.203

Süd 12.317

Rhön 13.480

Hünfeld 14.766 Ausgabe Samstags

Hauptausgabe 100.766

Kinzigtal Woche 19.459 Ausgabe Samstags

Gesamtausgabe 120.225 Ausgabe Samstags Schlitz

Künzell Petersberg

Fulda

Burghaun

Eiterfeld

Hünfeld

Nüsttal Tann

Hofbieber

Dipperz

Hilders

Eichenzell Großenlüder

Flieden Neuhof Hosenfeld

Kalbach

Motten Bad

Salzschlirf

Gersfeld

Poppenhausen Ehrenberg

Schlüchtern

Sinntal Steinau a. d. Straße

Freiensteinau

Bad Soden-Salmünster

Ebersburg

Rasdorf

Ausgabe: Lokal Mitte verb. Auflage : 25.213

ZIS-Nr. 101697

Ausgabe: Lokal Nord verb. Auflage: 4.990

ZIS-Nr. 101322

Ausgabe: Lokal Süd verb. Auflage: 5.308

ZIS-Nr. 101682

Ausgabe: Lokal Nord-West verb. Auflage: 1.539

ZIS-Nr. 100207

Hauptausgabe Fuldaer Zeitung

Hünfelder Zeitung Kinzigtal Nachrichten Schlitzer Bote verb. Auflage: 37.050

ZIS-Nr. 101701

Verbreitete Auflage: Mo.-Sa.

3. Quartal 2021

Seite 2/8

(3)

Mehrfamilienhaus

5-Zimmer-Wohnung mit wunderschönen lichtdurchfluteten Zimm ern. Großer Garten mit Laube. Tiefgaragenstellplatz.

Große Küche, helles Bad mit separatem WC. 90 m2 295.000 EUR

Mehrfamilienhaus

5-Zimmer-Wohnung mit wunderschönen l i c h td u r c h f lu t e t e n Z i m m er n . G r oß e r

Garten mit Laube. Tiefgaragenstellplatz.

Große Küche, helles Bad mit separatem WC. 90 m

2 295.000 EUR

**zzgl. Farbzuschlag: 15 ,- €

Mehrfamilienhaus

5-Zimmer-Wohnung mit wunderschönen l i c h t d u r ch f l u t e t e n Zi m m e r n . G ro ß e r

Garten mit Laube. Tiefgaragenstellplatz.

Große Küche, helles Bad mit separatem WC. 90 m2 295.000 EUR

Private Fotoanzeigen

Objekt-

Nummer Auflage Fotoanzeige AKTUELL Fuldaer Zeitung

Hauptausgabe (Sa.)*

+ Marktkorb Samstag + Marktkorb Mittwoch + Kinzigtal Woche

K5012 156.618 49,00 €

Private Wortanzeigen

Objekt-

Nummer Auflage Wortpreis***

inkl. MwSt.

Wortpreis***

fett inkl. MwSt.

Markierte Wortanzei-

ge**

Beispiel Kleinanzeige Kleinanzeige Kleinanzeige

Fuldaer Zeitung Hauptausgabe (Sa.)*

(inkl. Marktkorb Samstag)

+ Kinzigtal Woche

K5012 156.618 1,29 € 2,58 € 2,58 €

Fuldaer Zeitung Hauptausgabe (Sa.)*

+ Marktkorb Samstag + Fuldaer Zeitung HA (Mi.) + Kinzigtal Woche

K5013 191.375 2,17 € 4,34 € 4,34 €

Fuldaer Zeitung

Hauptausgabe (Mo. - Sa.) K5002 35.026 1,02 € 2,04 € 2,04 €

Kinzigtal Woche (Sa.) 0129 19.459 0,65 € 1,30 € 1,30 €

* Jede Wortanzeige im Fließtext erscheint auch online auf www.fuldaerzeitung.de (Laufzeit: 1 Woche). Dafür berechnen wir einen Pauschalzuschlag von 2,90 € brutto pro Anzeige. Ausgenommen K5002 mit Erscheinungstermin am Montag bis Freitag

**zzgl. Farbzuschlag: 15,- €

***1 Wort bis 12 Zeichen, ab 13 Zeichen doppelte Wortberechnung.

Fotoanzeige

1 spaltig/ 50 mm hoch, 6 Zeilen Anzeigenaufgabe? Tel (0661) 280300, Mo – Fr, 8 – 18 Uhr.

Annahmeschuss für Samstag:

Donnerstag 12 Uhr

(4)

Chiffre-Gebühr

Einschließlich Zusendung: 11,90 € Abholung von Chiffre-Sendungen: 6,55 €

Aus verlagstechnischen Gründen kann die Chiffre-Post für Stellenangebote nur noch auf Zusendung erfolgen.

Antwort auf Chiffre per E-Mail möglich:

chiffre@fuldaerzeitung.de

Objektnummer Auflage Wortpreis*

PLUS inkl.

Mehrwertsteuer

Wortpreis*

fett PLUS inkl.

Mehrwertsteuer Fuldaer Zeitung

Hauptausgabe (Sa.)*

(inkl. Marktkorb Samstag) + Kinzigtal Woche

K5012PLUS 156.618 1,38 € 2,76 €

Fuldaer Zeitung Hauptausgabe (Sa.)*

+ Marktkorb Samstag + Fuldaer Zeitung HA (Mi.) + Kinzigtal Woche

K5013PLUS 191.375 2,35 € 4,70 €

Fuldaer Zeitung

Hauptausgabe (Mo. - Sa.) K5002PLUS 35.026 1,11 € 2,22 €

Kinzigtal Woche (Sa.) 0129PLUS 19.459 0,73 € 1,46 €

*1 Wort bis 12 Zeichen, ab 13 Zeichen doppelte Wortberechnung.

Alle Stelleninserate erscheinen automatisch für 4 Wochen auf jobs36.de.

Stellenangebote, Stellengesuche, Nebenverdienste

Seite 4/8

(5)

Preise für Familienanzeigen gelten auch für Nachrufe von Vereinen, Verbänden, für private Nachrufe und Kir- chengemeinden. Sie gelten nicht für Nachrufe von Firmen, Parteien und Gemeinden.

Aufgrund der Bruttopreisangabe kann es zu Rundungsdifferenzen kommen. Kosten für Satz- und Reproarbeiten sind in den oben genannten Preisen nicht enthalten.

Folgende Mehrkosten berechnen wir nach Aufwand:

Bildbearbeitung (z. B. Person freistellen) 32,–€, Grafikkosten inkl. Bildbearbeitung 62,– €.

Preise inkl. Mehrwertsteuer.

Gestaltungshilfen erhalten Sie in unseren Geschäftstellen oder bei Bestattungsinstituten. Bitte beachten Sie die umseitigen Geschäftsbedingungen für

Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften sowie die zusätzlichen Geschäftsbedingungen unseres Verlages.

* Danksagungstexte werden nicht in Todesanzeigen veröffentlicht.

Alle Traueranzeigen erscheinen zum Gedenken bis auf Widerruf auf trauer36.de.

Der Widerruf ist in Textform zu richten an:

Verlag Parzeller GmbH & Co. KG, Familienanzeigenannahme, Frankfurter Str. 8, 36043 Fulda oder per E-Mail an

service@fuldaerzeitung.de.

Objekt-

Nummer Auflage Preis pro mm inkl. Mehrwertsteuer

Mo-Fr Sa Mo-Fr Sa

OP GP OP GP

Todesanzeigen, Trauerdanksagungen, Jahrtagsamt

Fuldaer Zeitung Hauptausgabe

K1000 34.757 36.393 s/w

farbig 1,38 €

1,83 € 1,41 €

1,87 € In Memoriam

Fuldaer Zeitung Hauptausgabe K1000 34.757 36.393 s/w

farbig 0,93 €

1,26 € 0,97 €

1,30 € Geschäftsnachrufe

Fuldaer Zeitung Hauptausgabe K1000 34.757 36.393 s/w

farbig 3,58 €

4,84 € 4,21 €

5,70 € 3,69 €

4,95 € 4,34 € 5,82 € Todesanzeigen,

Trauerdanksagungen, Jahrtagsamt, In Memoriam, Vereinsnachrufe

Kinzigtal Nachrichten

0030 4.907 5.169 s/w

farbig 0,86 €

1,17 € 1,88 €

1,19 €

Geschäftsnachrufe (ab 300mm)

Kinzigtal Nachrichten

0030 4.907 5.169 s/w

farbig 1,32 €

1,93 € 1,56 €

2,72 € 1,34 €

1,95 € 1,58 € 2,30 € Todesanzeigen*,

Trauerdanksagungen, Jahrtagsamt, In Memoriam, Vereinsnachrufe

Kinzigtal Woche

0129 – 19.459 s/w

farbig 0,60 €

0,80 €

Todesanzeigen*, Trauerdanksagungen, Jahrtagsamt, In Memoriam, Vereinsnachrufe

Kinzigtal Nachrichten und Kinzigtal Woche

K3003 – 24.628 s/w

farbig 1,29 €

1,81 €

Todesanzeigen*, Trauerdanksagungen, Jahrtagsamt, In Memoriam, Vereinsnachrufe

Schlitzer Bote

0040 1.401 1.438 s/w

farbig 0,75 €

1,08 € 0,79 €

1,10 €

Liebe Lisa

zu Deinem

18. Geburtstag

nur das Beste, alles Liebe

und viel Glück auf Deinem Weg durchs Leben.

Preise Familienanzeigen

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1 spaltig

= 45 mm 2 spaltig

= 92 mm 3 spaltig

= 139 mm 4 spaltig

= 186 mm 5 spaltig

= 233 mm 6 spaltig

= 280 mm 2 spaltig/ farbig

60 mm Sa

Preis= 224,40 € 50 mm

3 spaltig/ s/w

120 mm Mo-Fr

Preis= 496,80 € 100 mm

150 mm

200 mm

250 mm

300 mm

Rechenformel:

spalten x mm/Höhe x Preis pro mm

Rechenbeispiel:

Rechnung für eine helle Familienanzeige in Farbe, für Samstag, 3 sp/120 mm 3 x 120 mm x 1,87 € = 673,20 €

Rechenbeispiele für Familienanzeigen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen, Zeitschriften und ggf. auch Online

1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift und ggf. auch Online zum Zwecke der Verbreitung.

2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Ver- tragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Er- scheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw.

der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmen- ge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.

6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzei- gen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrück- lichen Vereinbarung bedarf.

7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktio- nellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Ver- lag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüg- lich mitgeteilt.

9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckun- terlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckquali- tät im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte ange- messene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigma- chung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverlet- zung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vor- hersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verle-

gers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hi- naus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Um- fang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden An- zeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensicht- lichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge.

Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zu Grunde gelegt.

13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Voraus- zahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des lau- fenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfä- higkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Be- trages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

15. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprüng- lich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

16. Bei Chiffre-Anzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Ein- schreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffre-Anzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffre-Anzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden ver- nichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auf- traggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 50 g) überschreiten, sowie Waren, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen.

Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/

Kosten übernimmt.

17. Druckvorlagen werden nur auf besondere Aufforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

18. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juris- tischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichts- stand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhn- liche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages

a) Dem Verlag schriftlich zugehende Anzeigenaufträge werden ihrer Bedeutung nach in der Gesamtauflage veröffentlicht, falls eine Anzeigenausgabe nicht aus- drücklich vermerkt ist. Bei neuen Geschäftsverbindungen oder ihm unbekannten Kunden behält sich der Verlag das Recht vor, die Veröffentlichung der Anzeigen von der Vorauszahlung des Insertionsbetrages abhängig zu machen.

b) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die ge- schäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht für Fehler durch undeutliche Schrift oder wenn er vom Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wird. Durch Ertei- lung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröf- fentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen.

c) Etwaige inhaltliche oder terminliche Änderungen sind schriftlich mit genauer An- gabe des Textes, des Termins bzw. der Ausgabe spätestens bis zum Anzeigen- schluss, bei Beilagenaufträgen wenigstens sechs Tage vor dem Streutermin, zu übermitteln. Bereits entstandene Herstellungs- oder Vorbereitungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Stornierungen unter 14 Tagen vor Erscheinung entstehen Stornokosten.

d) Volle Provision nur bei kompletter Auftragsabwicklung. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung (Provision) darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilwei- se weitergegeben werden.

e) Anzeigenabschlüsse sind – sofern nicht die Gesamtauflage belegt wird – für jede Ausgabe oder Ausgabenkombination, soweit sie mit unterschiedlichen Preisen

aufgeführt sind, gesondert zu tätigen. Ein Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf des Abschlussjahres geltend gemacht wird.

f) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden diese erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbetreibende bei un- genügendem Abdruck keine Ansprüche. Bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen wird kein Nachlass oder Ersatz gewährt, wenn der Besteller nicht vor der nächsten Einschaltung auf den Fehler hinweist. Das gilt sinngemäß auch für mitgeteilte Ab- bestellungen. Fehlende oder fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben auch keinen Anspruch auf Nachlass oder Ersatz, ebenso ein Abweichen von der Satz- vorlage, der Schriftart oder -größe.

g) Der Nachweis für die Veröffentlichung in der Gesamtauflage erfolgt für größere Anzeigen auf Wunsch durch Belieferung der jeweiligen Hauptausgabe.

h) Formatänderungen aus technischen Gründen vorbehalten.

i) Auf Anzeigen für Verlagserzeugnisse wird ein Kollegenrabatt von 10 v. H. gewährt, wenn die Aufträge direkt von Verlag zu Verlag abgewickelt werden.

j) Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadenersatz. Das gilt sinngemäß auch bei Arbeitskampf- maßnahmen.

k) Für Fehler jeder Art aus telefonischen Übermittlungen übernimmt der Verlag keine Haftung.

l) Anspruch auf Korrekturabzug besteht nur bei Aufgabe der Anzeigen 3 Arbeitstage (am Ort) oder 4 Arbeitstage (auswärts) vor Erscheinen. Zwei Korrekturen kosten- frei (ab dem dritten Korrekturabzug werden je 25,00 € berechnet)

(8)

Verlag Parzeller GmbH und Co. KG – Datenschutzhinweis Print

Datenschutzhinweis: Die Verlag Parzeller GmbH und Co KG, Frankfurter Str. 8, 36043Fulda mit ihren Dienstleistern, die Ihre personenbezogenen Daten in unserem Auftrag verarbeiten (im Folgenden: Verlag, wir ,uns) ist verantwortlich für den Schutz und die Sicherheit Ihrer Daten. Sie erreichen uns und unseren Datenschutz- beauftragten unter dieser Anschrift oder per E-Mail unter datenschutz@fuldaerzei- tung.de.

Wir verarbeiten Ihre hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten aus Anfragen, Bestellungen, der Aufgabe von Anzeigen und Abonnements zunächst jeweils zu deren Bearbeitung und zur Rechnungsstellung (Art. 6 Abs. 1 b der Datenschutz- Grundverordnung, DSGVO).

Damit wir Ihnen Informationen über unsere interessanten Print- und Online- Ver- lagsprodukte (Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigenblätter) und Vorteile entspre- chender Abonnements anbieten können, verarbeiten wir Ihre Daten aus Anfragen, Bestellungen, der Aufgabe von Anzeigen und Abonnements außerdem für interne Kundenanalysen und Postwerbung (Art. 6 Abs.1 f DSGVO).

Mit Ihrer jederzeit widerruflichen Einwilligung informieren wir sie auch telefonisch (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG) und/oder per E-Mail (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG) über unsere Verlagsprodukte.

Wenn Sie uns bei Ihrer/m kostenpflichtigen Bestellung/Abonnement Ihre E-Mail Adresse mitgeteilt haben, informieren wir Sie auch per E-Mail über Angebote, die den von Ihnen gekauften ähnlich sind (§ 7 Abs. 3 UWG).Dem können Sie jederzeit zu Basistarifen widersprechen (siehe unten).

Ihre Vertragsdaten und die dazugehörigen Dokumente speichern wir für 10 Jahre

(§ 147 Abs. 3 AO), sonstige Handels - und Geschäftsbriefe für 6 Jahre (§ 257 Abs. 4 HGB). Ihre für Werbezwecke erhobenen Daten verarbeiten wir, bis Sie dem wider- sprechen oder Ihre Einwilligung widerrufen.

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen haben Sie hinsichtlich Ihrer Daten die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung (siehe unten) und Datenübertragbarkeit sowie das Recht auf Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutz- Aufsichtsbehörde.

Pflichtangaben sind entweder gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben, oder wir benötigen diese Daten für den Vertragsabschluss, die Erbringung der gewünschten Dienstleistung oder den angegebenen Zweck. Die Angabe der Daten liegt selbstver- ständlich auch bei den Pflichtangaben in Ihrem Ermessen. Eine Nichtangabe kann zur Folge haben, dass der Vertrag von uns nicht erfüllt bzw. die gewünschte Dienst- leistung nicht erbracht oder der angegebene Zweck nicht erreicht werden kann.

Ihr Widerspruchsrecht: Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer Daten für Werbezwecke widersprechen oder eine erteilte Einwilligung widerrufen möchten, genügt jederzeit eine kurze Nachricht an unseren Datenschutzbeauftragen per E-Mail an daten- schutz@fuldaerzeitung.de oder per Post an Verlag Parzeller GmbH und Co KG, Frankfurter Str. 8, 36043 Fulda. Dies gilt ebenso, wenn Sie aus Gründen die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, der Verarbeitung ihrer Daten widersprechen wollen.

Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie unter www.fuldaerzeitung.de/

datenschutz.

m) Der Verlag behält sich vor, für Anzeigen, Kollektive, PR-Beilagen und PR-Seiten besondere Anzeigenpreise festzusetzen.

n) Ergeben sich bei Abdruck in den einzelnen Titeln unterschiedliche Anzeigengrö- ßen, werden diese zu den anteiligen Millimeterpreisen abgerechnet.

o) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die von ihm stammenden Anga- ben sowohl ergänzend zu der Veröffentlichung in der oder den Druckschriften in elektronischen Medien verbreitet als auch in Marktanalysen, z. B. Immobilien- marktauswertungen, verarbeitet werden.

p) Sofern der Abbuchungsauftrag vereinbart wurde, welcher aus Gründen, die im Risikobereich des Kunden liegen, nicht durchgeführt werden konnte, so haftet der Auftraggeber für anfallende Kosten.

q) Bitte beachten Sie unsere Richtlinien für „Private Gelegenheitsanzeigen“. Durch die Übermittlung einer Anzeige oder durch die Nutzung der Internet-Seiten versi- chern Sie, dass es sich um eine private Gelegenheitsanzeige handelt. Für Herkunft und Inhalt von Anzeigen ist der Inserent selbst verantwortlich. Er darf damit nicht die Rechte von Dritten verletzen und keine falschen oder irreführenden Angaben machen. Als „Private Gelegenheitsanzeige“ gelten Anzeigen des persönlichen Bedarfs ohne jede Regelmäßigkeit und ohne gewerblichen Charakter. Wer Ge- werbetreibender ist, wird im Wettbewerbsrecht allein dadurch bestimmt, ob die Person durch ständig wirtschaftliche Tätigkeit einen Gewinn anstrebt. Er braucht nicht Gewerbetreibender i.S.d. Gewerbeordnung sein. Eine Anzeige ist dann nicht privat, wenn Waren in einer Art in privat unüblichen Mengen angeboten werden, mehrfach geschaltete Anzeigen mit Neuwaren selber Art oder wenn Waren oder Güter angeboten werden, deren inserieren sich nicht mit einem erfolgreichen Ver- kauf erledigt. Ebenso wenn Dienstleistungen angeboten werden die von Firmen erbracht werden und wenn Firmenadressen, Telefonnummern und Anschriften

von Gewerbetreibenden in der Anzeige erscheinen. Im Zweifelsfalle entscheidet der Verlag.

r) Die Abrechnung erfolgt zum Preis der zum Zeitpunkt der Anzeigen-/Beilagenbu- chung gültigen Preisliste.

s) Platzierungswünsche können grundsätzlich nicht zugesichert werden (ausgenom- men Sonderformate mit Festplatzierung).

t) Vereinbarte Paketrabatte gelten nur bei vollständiger Abnahme aller Positionen (bei Nichterfüllung erfolgt eine Nachbelastung laut Preisliste.)

u) Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten ihren Auftrag abzulehnen, wenn er Drittanzeigen und/oder Inhalte enthält, die mit der Geschäftspolitik unseres Hauses nicht vereinbar sind.

v) Bei Stornierung von fest gebuchten Anzeigen und Beilagen fallen folgende kosten an:

bis 14 Tage vor Erscheinung: Kostenfrei

bis 7 Tage vor Erscheinung: 50% des Auftragswerts bis 3 Tage vor Erscheinung 75% des Auftragswerts unter 3 Werktagen vor Erscheinung: 100% des Auftragswerts

w) Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbelegungsgesetz (§ 36 VSBG): Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbelegungsverfahren vor einer Verbrauchersch- lichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weder bereit noch verpflichtet. Davon unberührt ist die Möglichkeit der durch eine Verbrauchschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).

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