GÜLTIG AB 1. JANUAR 2022
PREISLISTE NR. 54
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IHRE ANSPRECHPARTNER PREISLISTE NR. 54 (GÜLTIG AB 1. JANUAR 2022)
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04/05 Allgemeine Verlagsangaben
06/07 Preisliste Werbeanzeigen
08/09 Preisliste Börsen-Zeitung SPEZIAL/Finanzanzeigen
10/11 Preisliste Jahresschlussausgabe
12/13 Preisliste Investmentfonds
14/15 Sonder- und Verlagsbeilagen 2022
16/17 Technische Daten Börsen-Zeitung
18/19 Technische Daten Börsen-Zeitung SPEZIAL
INHALT
KURZ-CHARAKTERISTIK
Die Börsen-Zeitung ist seit 1952 die einzige „reine“ Finanz zeitung in Deutschland. Sie ist tägliche Lektüre und unverzichtbare Informations- quelle der Finanz- und Kapitalmarktprofessionals.
Mehr als ¾ unserer Leser gehören in ihren Unternehmen der 1. oder 2. Führungsebene an. Mit der Börsen-Zeitung schaffen es Anzeigen direkt auf den Tisch der wichtigen Entscheider !
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Andere Stellung Sachgebietsleiter Handlungs- bevollmächtigter sonstige Angestellte
Stellung im Unternehmen 1. und 2. Führungsebene
Vorstand Geschäftsführer Direktor Prokurist
(Haupt-)Abteilungsleiter 45 %
33 % 78 % 22 %
Finanzanzeigen
Finanzanzeigen finden bei den Lesern der Börsen-Zeitung besondere Beachtung. Selbstverständlich ist die Börsen-Zeitung überregionales Pflichtblatt aller deutschen Wertpapierbörsen.
Sonderbeilagen, Verlagsbeilagen und Schwerpunktthemen der Börsen-Zeitung
In den Sonderbeilagen, Verlagsbeilagen und Schwerpunktthemen werden aktuelle Standortbestimmungen zu Markt- und Branchenthe- men gegeben. Die aktuelle Themenübersicht 2022 finden Sie auf den Seiten 14 und 15.
Beileger
Beileger in der Börsen-Zeitung sind unter bestimmten Voraussetzun- gen möglich. Bitte fordern Sie Ihr individuelles Angebot an.
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ein breites Spektrum an digitalen Werbemöglichkeiten an. Unser
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Beilagen/Schwerpunktthemen/Jahresschlussausgabe
Anzeigenschluss/Rücktrittstermin Sonderbeilagen und
Schwerpunktthemen 3 Wochen vor Erscheinen Verlagsbeilagen 4 Wochen vor Erscheinen Jahresschlussausgabe 4 Wochen vor Erscheinen Druckunterlagenschluss
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Schwerpunktthemen 10 Tage vor Erscheinen Verlagsbeilagen 12 Tage vor Erscheinen Jahresschlussausgabe 14 Tage vor Erscheinen
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Allgemeine Unsere aktuellen Allgemeinen
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lung innerhalb 7 Tagen oder Teilnahme am Bankeinzugsverfahren 2 % Skonto.
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Erscheinungsweise 5-mal wöchentlich (Dienstag bis Sonnabend) Druckverfahren Akzidenz-Rollenoffsetdruck
mit Trocknung (Heat-Set) Grundschrift 8,3 Punkt Charter Grundschrift Anzeigen 8,0 Punkt Helvetica
Zeitungsformat Höhe 500 mm, Breite 340 mm Format
Börsen-Zeitung SPEZIAL Höhe 297 mm, Breite 210 mm Belegungsmöglichkeiten Jede Ausgabe
Anzeigenplatzierung Werbe- und mehrfarbige Finanzanzeigen:
Platzierung nach Absprache. Angaben zu Platzierungsaufschlägen finden Sie auf den Seiten 6, 8 und 10. Finanz- anzeigen (s/w): im Anzeigenteil, ohne Platzierungsvorschrift.
Farben Entsprechend zeitungsgerechter Vorlage (3 Andrucke) bzw. Farbangabe. Sonder- farben werden aus der Euroskala erzeugt.
Farbdruck Abweichungen geringfügiger Art in Pas- ser und Ton berechtigen nicht zum Ersatz oder Minderungsanspruch.
Technische Daten Siehe Blatt Technische Daten für die Erstellung von Druckvorlagen.
Die Börsen-Zeitung erscheint in der WM Gruppe, der Herausgebergemeinschaft WERTPAPIER-MITTEILUNGEN Keppler, Lehmann GmbH & Co. KG.
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Advertorials sind grundsätzlich möglich. Diese werden als Anzeige gekennzeichnet und müssen zwingend deutlich vom Schriftbild der Börsen- Zeitung abweichen sowie mit einem Rahmen versehen werden. Preise und Formate wie Werbeanzeigen.
1/2 Seite
315 mm b x 230 mm h (Querformat) 155 mm b x 460 mm h (Hochformat)
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4c auf Seite 3 oder 5 17.039,00 € Querformat Hoch-
format
1/4 Seite
315 mm b x 115 mm h (Querformat) 155 mm b x 230 mm h (Hochformat)
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Querformat Hochformat Die nachstehenden Preise gelten auch für Sonderbeilagen.
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315 mm b x 153 mm h (Querformat) 155 mm b x 306 mm h (Hochformat)
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Textspalten Anzeigenspalten Breite
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2 90 mm
3 135 mm
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315 mm b x 460 mm h Spaltenbreite: 45 mm Anzeigenspalten: 7 Textspalten: 6 1/1 Seite: 3220 mm
Ermässigte Preise (Spaltenbreite 45 mm, ohne Platzierungs- vorschrift) Millimeterpreis Textteilanzeigen
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210 mm b x 148 mm h (Querformat) 105 mm b x 297 mm h (Hochformat)
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210 mm b x 297 mm h
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Verlagsbeilagen der Börsen-Zeitung im Magazin-Format erscheinen unter dem Titel Börsen-Zeitung SPEZIAL und werden zu ausgewählten Themen und Veranstaltungen publiziert.
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Börsen-Zeitung SPEZIAL
Verlagsbeilage zur Börsen-Zeitung I 12. Mai 2021 I Nr. 90
MITTELSTANDS FINANZIERUNG
Mittelstandsfinanzierung.indd 1
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210 mm b x 297 mm h Satzspiegel:
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315 mm b x 460 mm h Spaltenbreite: 45 mm Anzeigenspalten: 7 Textspalten: 6 1/1 Seite: 3220 mm
Bsp.
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Sonstige Finanzanzeigen und Tombstones
Sonstige Finanzanzeigen sind Finanzanzeigen, für die ge- setzlich oder börsenrechtlich die Zeitungspublizität nicht vorgeschrieben ist, z. B. Verkaufsangebote für Options- scheine. Tombstones sind Anzeigen für die abgewickelte Syndizierung eines Großkredits oder einer Anleihe sowie Anzeigen zu M&A-Transaktionen.
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Mio. € Umsatz Wachstum + 12 %42
Mio. € EBIT Wachstum + 45 %
2,00
€ Dividende pro Aktie (Vorschlag)1,60 + 0,40
bestehend aus € Basis- und Sonderdividende
Wertpapier-Kennnummer (WKN): 604 720 International Securities Identification Number (ISIN): DE0006042708
www.hawesko-holding.com
DIE NR. 1 BEI PREMIUMWEINEN
Hawesko Holding Aktiengesellschaft Hamburg
TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020, des für die Hawesko Holding Aktiengesellschaft und den Konzern zusammen
gefassten Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 2. Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen eine Dividende von insgesamt
€ 2,00 je Stückaktie vor, die sich aus einer regulären Dividende von € 1,60 und einer Sonderdividende von € 0,40 zusammensetzt.
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2020 5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 6. Neuwahl zweier Aufsichtsratsmitglieder 7. Vergütung des Aufsichtsrats 8. Vergütungssystem für den Vorstand 9. Zustimmung zu einem Gewinnabführungsvertrag
mit der WineTech Commerce GmbH Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der ordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung der Hawesko Holding Aktiengesell- schaft ein, die am Dienstag, den 15. Juni 2021 ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten stattfindet.
Einzelheiten können der vollständigen Einladung, veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 04.05.2021, entnommen werden.
Hamburg, im Juni 2021 Hawesko Holding Aktiengesellschaft Der Vorstand HAW_21006 • 26.05.2021 • BZ • Anzeige // HV Boersenzeitung • DU: 09.06.2021 • Format: 209 x 250 mm • F39 -> TZi26 • Step 3
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Finanzanzeigen: Es gilt die Preisliste für Finanzanzeigen.
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Erscheinungstermin: 31. Dezember 2022 Anzeigenschluss: 05. Dezember 2022 Druckunterlagenschluss: 16. Dezember 2022
Anzeigen- und Textspalten Millimeterpreis
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Textspalten Breite 1 (1,3 Anzeigenspalten) 59 mm 2 (2,7 Anzeigenspalten) 123 mm 3 (4,1 Anzeigenspalten) 187 mm 4 (5,6 Anzeigenspalten) 251 mm 5 (7,0 Anzeigenspalten) 315 mm Anzeigenspalten Breite
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Im Zeichen der Pandemie
Wie das Virus die Kapitalmärkte, die Banken, die Unternehmen und die Wirtschaftspolitik verändert
S
elten in der Geschichte hat sich die Welt zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember so tiefgrei- fend gewandelt wie im Jahr 2020. Fast alles ist anders als vor zwölf Monaten. Sei es im persön- lichen Leben, im Tagesablauf und in den Beziehungen zu Verwandten, Freunden und Kollegen. Sei es aber auch in der Finanzwirtschaft, in Unternehmen und Branchen, in der Wirtschaftspolitik oder an den Kapi- talmärkten. Was sich in den zurück- liegenden zwölf Monaten verändert hat und welche Weiterungen sich daraus für die Zukunft ergeben, das beschreiben die Redakteure und Korrespondenten der Börsen-Zei- tung im Detail auf den folgenden 55 Seiten – natürlich wie gewohnt mit dem nötigen Abstand.4BTABSN*gajhae+[B\C\N\B\K
AUF EIN NEUES
Nach dem Albtraum
VON CLAUS DÖRING
Aufseher erkennen Handlungsbedarf Kaum haben Europas Banken ihre in der Finanzkrise aufgelaufenen Bestände an faulen Krediten redu- ziert, rollt im Zuge der Pandemie eine neue Welle an Ausfällen auf sie zu.
Was die Messung ihrer Kreditrisiken angeht, so attestiert Andrea Enria, Chef der europäischen Bankenauf- sicht, den Instituten im Interview der Börsen-Zeitung Handlungsbedarf.
Positive Aspekte hat er hingegen mit Blick auf die Cybersicherheit und Effizienz der Häuser ausgemacht.
uInterview Seite 3 INTERVIEWS
ANDREA ENRIA
Siemens fordert mehr Europa
„Europa verkauft sich unter Wert“, sagt der designierte Siemens-Vor- standsvorsitzende Roland Busch und fordert eine kraftvollere Politik der Europäischen Union. „Auf der welt- politischen Bühne darf dieser Konti- nent kein Zuschauer mehr sein.“ In Deutschland wünscht Busch sich eine gesteuerte Immigrationspolitik. Die Bundesregierung lobt er für den Kampf gegen die Pandemie. Er wünscht sich den Geist des Anpa- ckens auch jenseits der Krise.
uInterview Seiten 4 und 5 ROLAND BUSCH
Corona hält EZB in Alarmbereitschaft Die Coronakrise hat auch die Euro- päische Zentralbank (EZB) vor bei- spiellose Herausforderungen gestellt – und 2021 dürfte kaum weniger anspruchsvoll werden, zumal die Euro-Hüter Ergebnisse ihrer umfas- senden Strategieüberprüfung ange- kündigt haben. EZB-Ratsmitglied Olli Rehn spricht im Interview über die Lage der Euro-Wirtschaft und das Tun der EZB, die Kooperation von Fiskal- und Geldpolitik und das künf- tige EZB-Inflationsziel.
uInterview Seiten 6 und 7 OLLI REHN MARKTDATEN
IM JAHRESVERGLEICH 30.12.
2020Schluss 2019 DAX 13 718,78 13 249,01 Euro Stoxx 50 3 571,59 3 745,15 S&P 500 (18 h)3 737,81 3 230,78 1 Euro in Dollar (18 h)1,231,12 Gold in Dollar (18 h) 1 886,36 1 517,01 Öl/Feb. in Dollar (18 h) 51,1768,44 Bundrendite 10 J.− 0,57− 0,19
US-Rendite 10 J. 0,941,91
3-M-Euribor − 0,54− 0,38
Quelle: Refinitiv
E
in Jahr wie ein Albtraum. Und der Albtraum geht weiter. Sosehr wir uns das Ende der Pandemie herbeisehnen, so gewiss ist bei nüchterner Betrachtung des Infektionsge- schehens und der Impfkapazitäten weltweit, dass auch 2021 noch im Zeichen von Covid-19 stehen wird. Der Tod von bisher 1,7 Millionen Menschen, davon gut 30 000 in Deutschland, ist tragisch und macht betroffen. Gleichwohl stehen im Fokus der Berichterstattung, Analyse und Kommentierung in dieser Zei- tung nicht die individuellen Schicksale, sondern die gravieren- den Einschnitte, die diese Pandemie nach sich zieht. Welche Folgen sich für Gesellschaft, Wirtschaft, Unternehmen und Finanzwelt durch die Pandemie ergeben, das waren und bleiben Kernthemen unserer täglichen journalistischen Arbeit. Sie spiegeln sich in den Tagesausgaben der Börsen-Zeitung des zu Ende gehenden Jahres und auch in dieser Jahres- schlussausgabe.Mit Ausgabenprogrammen und Finanzhilfen in bisher nicht gekannter Dimension haben die Regie- rungen und Notenbanken versucht, die Pandemie- folgen für die Wirtschaft abzumildern. An den Finanz- märkten waren und sind diese Eingriffe mit enormen Nebenwirkungen verbunden. Die Flutung der Welt mit Geld hat zu Umschichtungen in den Assetklassen geführt, mit grotes- ken Folgen: Während die Weltkonjunktur unter den Pandemie- belastungen ächzt und Europa im Lockdown verharrt, werden an den Aktienmärkten neue Rekordstände gefeiert. Der ver- meintlich starke Staat, der jetzt ganze Branchen retten musste, wird künftig ein geschwächter Staat sein, weil die gewaltige Schuldenlast den Gestaltungsspielraum künftiger Regierungen einschränkt. Neben Verlierern kennt jede Pandemie auch Gewinner, in diesem Fall den Gesundheitssektor oder die IT-Dienstleister.
Forcierte Digitalisierung und Ausbau der Plattform-Ökonomie sind die Antworten der Industrie auf die Pandemie. Unternehmen überarbeiten ihre Lieferketten und entwickeln eine Strategie der
„Glokalisierung“, wie auch der künftige Siemens-Chef Roland Busch das nennt (Interview Seiten 4 und 5), um sich für die nächste Pandemie zu wappnen. Denn sie wird kommen, und es ist jetzt an der Politik, sich ebenfalls darauf vorzubereiten, national und international. Die Welt braucht ein Früherkennungs- system für Pandemien. Für Naturkatastrophen wie Erdbeben wurden weltumspannende Frühwarnsysteme entwickelt. Für Pandemien fehlt ein solches System. Schlimmer noch:
Im Corona-Fall hielten es Institutionen wie die Weltge-sundheitsorganisation WHO und Länder wie China lieber mit Geheimniskrämerei und Vertuschung statt mit Transparenz und Information. Was man in Europa und Amerika aber von Asien lernen kann, ist die schnelle und konsequente Reaktion auf den Ausbruch einer Seuche. Viel zu lange konnten hierzulande Verharmloser und Bedenkenträger die Covid-19-Bekämpfung torpe- dieren, hatten mitunter sogar die Justiz auf ihrer Seite.
Ein so unkalkulierbares Auf und Ab aus Lockdown, Lockerungen und abermaligen Verschärfungen verlängert die Pandemie und das Leiden. Und es ist Gift für die Wirtschaft.
Gewiss, Einschränkungen der Personenfreizügigkeit und des Datenschutzes sind schwere Grundrechtseingriffe, auch wenn sie dem Gesundheitsschutz dienen. Deshalb dürfen sie nicht erst dann diskutiert und geregelt werden, wenn uns die nächste Pandemie heimsucht. Die Bundesregierung sollte die seit 1968 bestehenden – und nie genutzten – Notstandsgesetze um den Pandemiefall ergänzen und sie so fassen, dass sie im Notfall auch schnell und rechtssicher zum Einsatz kommen können.(Börsen-Zeitung, 31.12.2020) Die Welt
braucht ein Frühwarnsystem für Pandemien.
Redaktion und VeRlag Die nächste Ausgabe der Börsen-Zeitung erscheint am Dienstag, dem 5. Januar 2021. Allen Leserinnen und Lesern wünschen wir einen guten Start ins neue Jahr.
Silvester-Quiz – Seite 16
Börsen-Zeitung Zeitung für die Finanzmärkte
Jahresschlussausgabe · 31. Dezember 2020 · Frankfurt am Main www.boersen-zeitung.de Einzelpreis Euro 9,70 · Nr. 251 D 1836 B- 12 - Die Börsen-Zeitung veröffentlicht erscheinungstäglich Preise für
Investmentfonds und informiert damit Anleger und Intermediäre über die aktuellen Ausgabe- und Rücknahmepreise. Zusätzlich werden alle Preise auf www.boersen-zeitung.de veröffentlicht und in das elektro- nische Fonds-Reporting von WM Datenservice aufgenommen, das mehrmals täglich an die Finanzbranche übermittelt wird.
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1) ab 5 kostenpflichtigen Investmentfondszeilen ist die Veröffentlichung der Überschriftszeile kostenfrei. Wird keine Überschrift gewünscht, erfolgt die Auflistung innerhalb der Gruppe „Diverse“ am Ende der Investment-Tabelle.
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Globaler M&A-Markt steht vor Trendwende
Rückgang der Multiples zu erwarten –Vertragskonditionen verschieben sich zugunsten der Käufer – Share Deals dominieren Von Nils Krause und Jasper von Georg*)
Börsen-Zeitung, 19.9.2020 Nicht erst seit der Covid-19-Pande- mie geht die Anzahl der internationa- len Unternehmenskäufe (Mergers &
Acquisitions) zurück. Im Vergleich zum Jahr 2018 reduzierten sich 2019 sowohl Zahl als auch Gesamtwert der Transaktionen. Dieser Trend setzt sich fort und erfasst derzeit auch bereits verhandelte Transaktionen, die kritisch von den Käufern geprüft werden. Sowohl Nachverhandlun- gen von Dealkonditionen wie auch das Abstandnehmen von ganzen Transaktionen sind vereinzelt im Markt zu beobachten. Damit verbun- den stellt sich die Frage, ob nunmehr das Ende eines stark verkäufer- freundlichen Marktes er reicht ist und welche Marktstandards jetzt gelten. Eine Analyse des M&A-Marktes der letzten fünf Jahre (ausweislich der von DLA Piper aus mehr als 2 500 Transaktionen weltweit erhobenen Daten im M&A Global Intelligence Report) macht deutlich, dass sich bis- lang die Dealkonditionen für Verkäu- fer weltweit stetig verbessert hatten.
Zudem setzen vielen Verkäufer Auk- tionsprozesse wirkungsvoll ein und konnten hierdurch bessere Bedin- gungen als in Transaktionen mit einem potenziellen Erwerber erzie- len. Grundsätzlich führen Auktions- verfahren zwar immer noch zu besse- ren Ergebnissen für Verkäufer. Aller- dings entscheiden sich strategische Verkäufer seltener für Auktionen.
Zudem hat die Anzahl abgebroche- ner Auktionsverfahren im Markt zugenommen. Ob dies der Beginn eines nachhaltigen Trends weg von Auktionsverfahren ist, werden die kommenden Jahre zeigen. Wenn- gleich Auktionsprozesse etwas abge- nommen haben, werden sie derzeit besonders bei mittelgroßen Transak- tionen, die einen Kaufpreis von 50 Mill. bis 100 Mill. Euro aufweisen, oder Deals, in denen Private-Equity- Gesellschaften auf Verkäufer- wie auch Erwerberseite aktiv sind, einge-
setzt. Dabei entschieden sich Private- Equity-Verkäufer im Vergleich zu anderen Verkäufern bei ihren Exits doppelt so oft für Auktionsprozesse.Weiterhin dominieren Anteilskäu- fe (Share Deals) die weltweite Trans- aktionslandschaft. Ca. zwei Drittel aller weltweiten Transaktionen sind Share Deals. Als Folge von Covid-19 wird weltweit aber mit einem Anstieg von Unternehmenskäufen überschul- deter oder insolventer Unternehmen gerechnet. Typischerweise werden bei solchen Transaktionen häufig die Vermögenswerte im Rahmen von Asset Deals und nicht die Unterneh- mensanteile selbst erworben. Daher wird global die Bedeutung von Asset Deals zunehmen, was aber nicht zu einer nachhaltigen Veränderung gegenüber Share Deals führen wird.
Kaufpreismechanismen Sogenannte Completion Accounts (auch Closing Accounts genannt), bei denen der vereinbarte Basiskauf- preis nach Vollzug der Unterneh- menstransaktion (Closing) auf Grundlage einer Stichtagsbilanz angepasst wird, sind weltweit wei- terhin der bevorzugte Kaufpreisme- chanismus, was gerade durch die starke Bedeutung in den USA beein- flusst wird. Dagegen werden in Kon- tinentaleuropa weiterhin stark Fest- preise für Transaktionen (Locked- Box-Klauseln) vereinbart. Im Lichte von Covid-19 werden nunmehr aber häufiger in europäischen Deals Clo- sing Accounts verhandelt, um so bes- ser auf das volatile Marktumfeld reagieren zu können. Gerade bei rei- nen Private-Equity-Deals gehen der- zeit Locked-Box-Klauseln zurück.Des Weiteren lässt sich im globalen M&A-Markt beobachten, dass Earn- out-Klauseln im vergangenen Jahr seltener zum Einsatz kamen als 2018.
Solche Klauseln können als zusätzli- che Kaufpreiskomponente helfen, unterschiedliche Kaufpreisvorstel- lungen zu überwinden. Allerdings setzen sie ein hohes Maß an Vertrau- en zwischen den Parteien voraus.
Sicherungsmechanismen zum Schut- ze des Käufers. So werden kommer- zielle Garantien bei über 70 % aller Transaktionen weltweit nicht nur auf den Zeitpunkt des Signings abgege- ben, sondern zum Closing wieder- holt. Die Rechtsfolgen von wesentli- chen Garantieverletzungen sind geo- grafisch sehr unterschiedlich. Wäh- rend in den USA und auf dem afrika- nischen Kontinent regelmäßig bis häufig Kündigungsrechte in den Unternehmenskaufverträgen enthal- ten sind, finden sich solche drasti- schen Instrumente in europäischen und asiatischen Deals nur in ca.
einem Drittel.
Ähnlich verhält es sich bei Materi- al-Adverse-Change(MAC)-Klauseln, die es dem Käufer erlauben, im Falle wesentlicher Änderungen der wirt- schaftlichen Bedingungen zwischen Signing und Closing vom Vertrag Abstand zu nehmen. Sie sind ein Standardelement aller US-Deals, jedoch außerhalb der USA weniger üblich. Im Hinblick auf die gegen- wärtige Pandemie werden aber auch stärker solche MAC-Klauseln außer- halb der USA in Deals verhandelt. Wenngleich die weit überwiegen- de Dealanzahl kommerzielle Garan- tien der Verkäufer enthält, weigern sich Private-Equity-Gesellschaften in vielen Deals weiterhin, solche Garan- tien als Verkäufer abzugeben. Der- zeit ist im Markt erkennbar, dass in knapp der Hälfte aller globalen Transaktionen bei der Gewährung von Garantien eine Wissensqualifi- zierung (Knowledge Qualifier), bei dem einschränkend auf einen bestimmten Kenntnisstand eines konkreten Personenkreises abge- stellt wird, vereinbart wird. Dieser Trend wird gerade durch Private- Equity-Transaktionen befeuert. Die Verjährungsfristen für kom- merzielle Garantieansprüche liegen bei der Mehrheit der weltweiten Transaktionen bei 24 Monaten oder darunter. Am kürzesten sind die Fris- ten in den USA, wo sich diese bei fast aller Deals auf einen Zeitraum von 18 Monaten oder weniger belaufen. Die
Haftungshöchstgrenzen (Caps) der Verkäufer liegen im US-Markt momentan bei etwa 20% des Kauf- preises oder darunter, wo hingegen in anderen Ländern vornehmlich die Größe des Deals ausschlaggebend ist.
So liegen diese Caps außerhalb der USA bei kleineren Transaktionen in der Regel zwischen 40% und 100%
des Kaufpreises und bei mittelgroßen Transaktionen bei 40% oder weniger.
Bei Large Cap Deals sind die Märkte auf US-Niveau, sprich bei 20% oder weniger als Cap.
Künftige Trends Mit Blick auf das nächste Jahr und die aus der Covid-19-Pandemie resul- tierenden Unsicherheiten sowie Risi- ken ist zu erwarten, dass das Kauf- preisniveau weiter unter Druck gera- ten wird und die Multiples zur Unter- nehmensbewertung sinken werden.
Insofern endet ein rein verkäufer- freundlicher Markt, und bestimmte Vertragskonditionen werden sich zugunsten der Käufer entwickeln.
Gerade die Bedeutung von MAC-Klau- seln wie aber auch von variablen Kauf- preisen in Form von Closing Accounts wird zunehmen. Die Due-Diligence- Prüfung als Untersuchung des Ziel- unternehmens und die Voraussetzun- gen zur Fortführung der wesentlichs- ten Liefer- und Kundenverträge des Zielunternehmens werden noch stär- ker in den Transaktionsfokus rücken. Unabhängig von diesen käufer- freundlichen Entwicklungen werden alle Beteiligten in Unternehmens- transaktionen sich stärker mit regu- latorischen Themen zur Dealfreigabe auseinandersetzen müssen, weil vie- le Staaten im Lichte von Covid-19 ihre heimischen Unternehmen vor Übernahmen schützen könnten.
Damit dürften sich Transaktionszeit- läufe verlängern und auch die ver- traglichen Konditionen zum Vollzug der Transaktion zunehmen.
*) Dr. Nils Krause ist Partner und Dr.
Jasper von Georg Senior Associate im Hamburger Büro von DLA Piper.
IM INTERVIEW: BORIS KASOLOWSKY UND MINA ARYOBSEI
Lieferkettengesetz erweitert Sorgfaltspflichten von Unternehmen
Beweislast trägt der Kläger – Neue Technologien helfen bei Umsetzung Börsen-Zeitung, 19.9.2020
Herr Kasolowsky, Frau Aryobsei, die Beratungen zum geplanten Sorgfaltspflichtengesetz für Unternehmen wurden erneut von der Agenda der Kabinettssitzung gestrichen. Inwiefern könnten deutsche Unternehmen für das Handeln ihrer Geschäftspartner bei Verstößen gegen menschen- rechtliche Sorgfaltspflichten haft- bar gemacht werden?
: Die diesbezüglichen Vorgaben sind innerhalb der Bundes- regierung umstritten. In der deut- schen Rechtsordnung, insbesondere im Deliktsrecht, ist bisher eine Haf- tung von Unternehmen für rechtlich völlig unabhängige Unternehmen in der Lieferkette nicht vorgesehen. Das Eckpunktepapier des Bundesarbeits- ministeriums und des Bundesminis- teriums für wirtschaftliche Zusam- menarbeit von Ende Juni enthält nun erste Anhaltspunkte dafür. Anknüp- fungspunkt dabei ist nicht das Fehl- verhalten der jeweiligen Geschäfts- partner, sondern das Unterlassen eines Unternehmens selbst, diese Geschäftspartner risikoangemessen zu kontrollieren. Danach sollten Unternehmen nur dann zivilrecht- lich haften, wenn die Rechtsgutsver- letzung (an den Rechtsgütern Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigen- tum und das allgemeine Persönlich- keitsrecht) bei Erfüllung der Sorg- faltspflicht vorhersehbar und ver- meidbar war. Von den Unternehmen wird dementsprechend verlangt, dass sie sich in angemessener Weise
bemüht haben, die Risiken abzuwen- den. Es ist nicht verlangt, dass sie einen solchen Verstoß in jedem Falle verhindern müssen. Die Beweislast trägt wie immer üblich auch hier der Kläger.
Aktuell wird unter anderem disku-tiert, ob unternehmerische Sorg-faltspflichten auch den Umwelt- schutz miteinschließen sollen. Ist eine solche Erweiterung denkbar?
: Das Eckpunktepapier bezieht sich nur mittelbar auf umweltrechtliche Sorgfalt und umfasst nur solche Fälle, in denen Umweltschutz auch menschen- rechtlichen Bezug aufweist. Aus der Perspektive des deutschen Gesetz- gebers erscheint es zunächst nach- vollziehbar, dass noch keine konkre- ten umweltrechtlichen Sorgfalts- pflichten vorgeschrieben werden.
Denn im Gegensatz zu den (interna- tionalen) Kodifizierungen von Men- schenrechten gibt es solche für den Umweltschutz auf internationaler Ebene noch nicht. Allein Frankreich hat den Schritt der gesetzlichen Ver- pflichtung zu umweltrechtlicher Sorgfalt ge wagt. Sollten umwelt- rechtliche Sorgfaltsstandards aller- dings auf europäischer Ebene ver- bindlich werden – wie derzeit geplant –, würde auch der deutsche
Gesetzgeber entsprechende Regeln erlassen müssen.
Können betroffene Unternehmen die diskutierten Anforderungen überhaupt umsetzen?
: Das Gesetz sollte die Sorgfaltspflichten angemessen aus- gestalten, so dass die Unternehmen den an sie gestellten Anforderungen gerecht werden können. Im Detail hängt die Umsetzung davon ab, welche konkreten Anforderungen an die Unternehmen gestellt wer- den. Herausfordernd hierbei sind insbesondere komplexe Lieferket- ten, die mehrere Zulieferer enthal- ten. In diesem Zusammenhang könnten zum Beispiel neue Techno- logien helfen; so prüft die Bundesre- gierung derweil die Nutzung von Blockchain, um Transparenz ent- lang der Wertschöpfungskette zu schaffen.
Wie sind die Erfahrungen in ande-ren Ländern?
: Dass die Schaffung von Transparenz in der Liefer- und Wert- schöpfungskette prinzipiell möglich ist, zeigen diejenigen Unternehmen, die bereits erfolgreich entsprechen- de Sorgfaltspflichtensysteme aufge- baut haben. In Frankreich und in absehbarer Zeit auch in den Nieder- landen wurden entsprechende ge - setzliche Anforderungen bereits rea- lisiert. Diese Maßnahmen werden aber mit Kosten verbunden sein, und die betroffenen Unternehmen wer- den Zeit brauchen, um entsprechen- de Schritte/Maßnahmen intern implementieren zu können. Das erwähnte Eckpunktepapier nimmt dies bereits in den Blick und sieht hierfür eine dreijährige Übergangs- frist vor.
*) Dr. Boris Kasolowsky ist Partner und Dr. Mina Aryobsei Principal Associate bei Freshfields Bruckhaus Deringer.
Die Fragen stellte Helmut Kipp.
Mina Aryobsei Boris Kasolowsky
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MANDATE &
MANDANTEN
berät Siemens Healthineers bei ihrer Kapital- erhöhung über 2,73 Mrd. Euro mit Dr. Oliver Seiler. Für das Banken- konsortium arbeitet
mit Alexander Rang. hek
unterstützt EP Global Commerce beim öffentli- chen Übernahmeangebot für Met- ro mit Dr. Benjamin Leyendecker und Dr. Achim Herfs.hek
ist für die Schwarz Gruppe beim Erwerb von Teilen des Ent- sorgungs- und Recyclinggeschäfts von Suez mit Dr. Gerald Reger, Dr. Maurice Séché und Susanne
Rummel tätig. hek
begleitet Corestate Capital bei einer Kapitalerhöhung mit Dr. Christian Eichner und die Oesterreichische Kontrollbank bei der Emission einer Anleihe mit
Marc Plepelits. hek
berät Astaris Capital Management und weitere Tui- Gläubiger beim Zustimmungsver- fahren zur Anpassung von Anlei- hebedingungen mit Andreas Zie- genhagen und Oliver Dreher. hek
ist von Main Capital Partners mit Dustin Schwerdtfeger und Norman Was- se beim Erwerb des Software-An- bieters Mach mandatiert.hek
! unterstützt das Logistik-Start-up Sennder bei der Übernahme des Europageschäfts von Uber Freight und der Rückbe- teiligung von Uber Freight an Sennder mit Jens Wolf. hek
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ist für Novartis in den Verkauf einer Produktionsanlage an Bion- tech mit Dr. Barbara Keil
involviert. hek
Redaktion:
Sabine Wadewitz (069/2732-212) Helmut Kipp (069/2732-213) recht@boersen-zeitung.de
www.lw.com Sofern sie zum Einsatz kommen, fin-
den sie am häufigsten bei Transaktio- nen unter 50 Mill. Euro Kaufpreis Anwendung. In diesem Transaktions- segment finden sich viele Zielunter- nehmen, deren Wert maßgeblich durch bestimmte Schlüsselpersonen im Unternehmen bestimmt wird. Hier kann der Earn-out eine Anreizwir- kung für Verkäufer entfalten, wenn diese weiter im Unternehmen opera- tiv tätig sind. Am häufigsten kommen Earn-outs in den Sektoren Technolo- gie, Telekommunikation, Dienstleis-
tungen, Produktion, Sport und Unter- haltung zum Einsatz. In etwa der Hälfte aller Earn-out-Klauseln neh- men diese auf den Unternehmensge- winn als Auszahlungsereignis Bezug, gefolgt vom Unternehmensumsatz, der allerdings nur in ungefähr einem Viertel aller Fälle herangezogen wird.Der Risikoallokation zwischen Vertragsunterzeichnung (Signing) und Closing dienen verschiedene ANZEIGE
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Ilse Lohmann, Karlsruhe
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KarlsruheProf. Dr. Peter O. Mülbert,
Mainz 38 19. September 2020 74. Jahrgang Seiten 1757-1800
AUS DEM INHALT:
Seite 1757 Dr. Detlev Fischer, Richter am Bundesgerichtshof a.D., Karlsruhe
Das Kausalitätserfordernis im Maklerrecht
Seite 1764 Univ.-Prof. Dr. Georg Bitter, Mannheim
Banken als Adressaten des Gesellschafterdarlehensrechts bei einer Doppeltreuhand zur Sanierung
– Kritische Anmerkungen zum Urteil des BGH v. 25.6.2020 = WM 2020, 1368 –
Seite 1774 BGH, 21.7.2020 – II ZB 19/19 Zur Frage, wer für Klagen, in denen ein Schadensersatz-
anspruch wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformation geltend gemacht wird,
betroffener Emittent im Sinne von § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist
Seite 1784 BGH, 14.7.2020 – II ZR 255/18
Zu den Anforderungen an die Tagesordnung, die aufgrund einer gerichtlichen Ermächtigung der Minderheitsaktionäre
bekannt gemacht wird, bei einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft
Seite 1788 OLG Düsseldorf, 17.4.2020 – I-3 Wx 57/20 Zulässigkeit einer nicht durch Veränderungen in den
Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteilig- ten veranlassten Einreichung einer neuen, den gesetzlichen
Vorgaben entsprechenden Liste der Gesellschafter einer GmbH
Seite 1800 Deutsche Rechtspolitik aktuell Aus dem Inhalt Dr. Detlev Fischer, Richter am Bundes- gerichtshof a.D., Karlsruhe Das Kausalitäts- erfordernis im Maklerrecht
Sonnabend, 19. September 2020
R ECHT UND K APITALMARKT
Börsen-Zeitung Nr. 1819SONDER- UND VERLAGSBEILAGEN 2022
Sonderbeilagen Erscheinungstag Anzeigenschluss Druckunterlagenschluss
70 Jahre Börsen-Zeitung – Partner des Finanzplatzes Frankfurt 01. 02. 2022 11. 01. 2022 20. 01. 2022 70 Jahre Börsen-Zeitung – Partner des Finanzplatzes Stuttgart 10. 02. 2022 20. 01. 2022 28. 01. 2022 70 Jahre Börsen-Zeitung – Partner des Finanzplatzes Düsseldorf 17. 02. 2022 27. 01. 2022 04. 02. 2022 70 Jahre Börsen-Zeitung – Partner des Finanzplatzes Hamburg 24. 02. 2022 03. 02. 2022 14. 02. 2022 70 Jahre Börsen-Zeitung – Partner des Finanzplatzes München 10. 03. 2022 18. 02. 2022 25. 02. 2022
MIPIM 2022 15. 03. 2022 22. 02. 2022 03. 03. 2022
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Assetmanagement 02. 04. 2022 14. 03. 2022 21. 03. 2022
Nachhaltigkeit 09. 04. 2022 21. 03. 2022 28. 03. 2022
Kryptowährungen 30. 04. 2022 11. 04. 2022 18. 04. 2022
KI in Finance & Banking 07. 05. 2022 19. 04. 2022 25. 04. 2022
Deutscher Sparkassentag 11. 05. 2022 20. 04. 2022 29. 04. 2022
Green Finance 04. 06. 2022 16. 05. 2022 23. 05. 2022
PREISLISTE NR. 54 (GÜLTIG AB 1. JANUAR 2022)
Green Finance
AUS DEM INHALT
„Green Finance“ wird zum Bewertungsmaßstab Von Karl Manfred LochnerB1
Mit ESG-Datenanalyse Aktien - performance besser verstehen Von Cheryl Wilson B6 Engagement für die nachhaltige Transformation Von Alexander Schindler B2
Als aktiver Aktionär Wirkung entfalten
Von Annika Milz B7
Nachhaltigkeit als Baustein der Geschäftsstrategie Von Burkhard Dallosch B2
ESG-Regulierung – Nachhaltige Investments erleichtert?
Von Dr. Harald Glander und
Daniel Lühmann B7
Sustainable Finance – noch Trend oder bereits Standard?
Von Hans-Dieter Kemler B4 Wie man ESG-Risiken in den Griff bekommt Von Mirco Himmel und Christian Storck, MBA, LL.M., LL.M. B8 Green Finance stärkt den Finanzplatz Europa Von Nicolas Mackel B4
Green Bonds bieten neue Chancen für die Immobilienbranche
Von Eva Meyer B8
Wenn der Kupon am Klimaschutz hängt Von Bodo Winkler-Viti B4
Rechtliche Entwicklungen im Hinblick auf Nachhaltigkeit Von Boris Kasolowsky und Marlen Vesper-Gräske B9 Fördern, fordern, klare Rahmenbedingungen setzen
Von Sascha Kullig B5
Deutschland wird seiner Verantwortung gerecht
Von Samira Meier B10
Horizontale Daten-Governance für nachhaltiges Banking Von Friederike Stradtmann und
Christof Innig B6
„Green Finance“ wird zum Bewertungsmaßstab
Nachhaltigkeit ist keine Zusatzoption mehr, sondern eine Grundvoraussetzung, um auf den Märkten zu bestehen – Die Politik treibt das Thema voran ein neuer Qualitätsstandard am
Markt gesetzt.
Darüber hinaus gibt es Green Loans (Grüne Kredite), die häufig bei Projektfinanzierungen Anwendung finden oder klassische Förderkredite im Bereich der Nachhaltigkeit. Zum erweiterten Kreis der Sustainable-Fi- nance-Instrumente gehören zudem noch die sogenannten Positive Incen- tive oder ESG-Linked Loans. Bei die- sen werden klassische Finanzie- rungsformen mit der Nachhaltig- keitsentwicklung des Unternehmens verknüpft. Hier besteht in den kom- menden Jahren ein sehr großes Wachstumspotenzial. Sicherlich wird auch der Markt für Green und Social Bonds den eingeschlagenen Wachstumskurs fortsetzen.
Breiter Mittelstand im Fokus Allerdings ist die zweckgebundene Mittelverwendung nicht für jedes Unternehmen geeignet. ESG-ver- knüpfte Finanzierungen bieten grö- ßere Flexibilität und sprechen damit vor allem den breiten Mittelstand stärker an. Wir als LBBW arbeiten aktuell daran, ESG-verknüpfte Finanzierungsinstrumente auch stär- ker im bilateralen Bereich zu ver - ankern.
gemessen und in Euro-Werte umge- rechnet. Dieser Betrag wird auf die Leasingrate addiert und dann von uns in anerkannte Klimaschutz - projekte investiert. Dabei arbeiten wir mit ClimatePartner als TÜV-ge- prüftem Klimaschutzexperten zusammen.
Nachhaltige Standards setzen Setzt sich die Entwicklung in die- ser Geschwindigkeit fort, dann könnten ESG-Finanzinstrumente in drei bis fünf Jahren Standard sein.
Treiber sind die große Nachfrage von Investoren nach nachhaltigen Finanzierungen und verschiedene regulatorische Anforderungen wie die EU-Taxonomie. Deshalb müssen die Finanzabteilungen in den Unter- nehmen wie auch die Banken jetzt die nötige Vorarbeit leisten und dem Thema eine hohe Priorität ein - räumen. Diese Vorarbeit ist ganz entschei- dend, denn – auch das ein Ergebnis der zu Beginn genannten Studie – die praktische Erfahrung mit nach- haltigen Finanzierungen wird von vielen Finanzentscheidern noch als gering eingestuft. Das zeigen die Zahlen: Nur 6 % der Finanzent- scheider haben 2020 Grüne Schuld-
scheindarlehen oder Grüne Anlei- hen eingesetzt; bei Grünen Krediten waren es nur 5 %, und bei den ande- ren Finanzinstrumenten sind es noch weniger. Das hat auch strategi- sche Ursachen, denn häufig müssen Nachhaltigkeitsstrategien erst noch entwickelt und die wesentlichen individuellen Treiber identifiziert werden. Um Unternehmen eine ganzheitliche Nachhaltigkeitsbera- tung anzubieten, hat die LBBW daher 2020 ein eigenes Sustain - ability-Advisory-Team auf gebaut.
Das Team hilft unseren Kunden mit seinem Know-how beim Aufbau nachhaltiger Geschäftsmodelle und bei der Auswahl der passenden Finanzinstrumente.Die wachsende Bedeutung des Themas Nachhaltigkeit zeigt sich zudem an der Rolle von Ratingagen- turen und deren Schwerpunkten.
Neben Moody’s oder S&P etablieren sich Spezialisten für Nachhaltigkeit wie MSCI, Sustainalytics, ISS ESG oder Ecovadis. Nachhaltigkeit ist kei- ne Zusatzoption mehr, sondern die nächste Entwicklungsstufe und eine Grundvoraussetzung, um künftig auf den Märkten zu bestehen. An Green Finance und nachhaltigen Finanz- produkten führt daher kein Weg vor- bei.
Börsen-Zeitung, 29.5.2021 Der Markt für nachhaltige Finanz- produkte wächst – trotz Coronakrise.
Das ist kein plötzlicher Hype, son- dern nachhaltige Evolution. Green Finance ist ein krisenfester Motor dieser Entwicklung. Nachhaltig meint aber mehr als nur „grün“.
Seit mehr als einem Jahr dominiert die Corona-Pandemie unseren Alltag – gesellschaftlich, sozial und wirt- schaftlich. Das Virus setzt einzelne Unternehmen ebenso unter Druck wie die gesamte Weltwirtschaft.
Unter diesen extremen Bedingungen hat der Sustainable-Finance-Markt seine Feuerprobe bestanden und gezeigt, dass er krisenfest ist.Das LBBW Research hat im März dieses Jahres seine Prognose für den Markt nachhaltiger Unternehmens- anleihen für 2021 deutlich angeho-
ben. Im laufenden Jahr rechnet es mit Neuemissionen im Umfang von 150 Mrd. Euro. Das bedeutet ein Plus von 60 % gegenüber dem Vorjahr.
Ein derart schnelles Wachstum bei nachhaltigen Anleihen gab es noch nie – und das hat seine Gründe.Eine Ursache ist der ambitionierte Aktionsplan der Europäischen Union (EU) mit seinen herausfor- dernden Zeitvorgaben. Die Politik hat das Ziel ausgegeben, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Zudem sollen die Treib- hausgasemissionen bis 2030 min- destens 55 % geringer sein als 1990.
Das bedeutet einen immensen Investitionsbedarf in neue Techno- logien, Services und Geschäftsmo- delle. Grüne Finanzprodukte sind
ein Instrument, um diese ehrgeizi- gen Ziele zu erreichen.
Im jährlichen Global Risks Report, der im vergangenen Jahr vom Welt- wirtschaftsforum veröffentlicht wur- de, werden die fünf größten Risiken identifiziert: Vier der Top-5-Risiken waren damals Umwelt risiken – das zeigt eindrücklich die Relevanz von Nachhal-tigkeit. Si cher lich hat die Corona-Pandemie An -
fang des Jahres 2020 alles überlagert, doch Nachhaltigkeit und auch nachhaltige Finanzie- rung sind dadurch nicht von der Agenda ver- drängt worden. Ganz im Gegenteil sogar.Eine 2021 von der LBBW angestoßene Stu- die „Nachhaltigkeit und Green Finance“ zeigt deutlich, dass nachhaltige Finanzie- rungen kein vorübergehender Hype sind. 61 % der befragten Unterneh- mensentscheider sagen, dass Corona den Stellenwert des Themas Nach- haltigkeit in ihrem Unternehmen nicht verändert hat. Weitere 8 % fin- den, dass sich die Relevanz von Nach- haltigkeit sogar erhöht hat. 88 % der Unternehmensentscheider gehen zudem davon aus, dass die Bedeu- tung von nachhaltigen Finanzierun- gen in den kommenden fünf Jahren weiter steigt. 68 % der Finanzent- scheider beschäftigen sich bereits mit nachhaltigen Finanzierungen. Das sind 16 % mehr als in der vorange- gangenen Befragung vor etwa einem Jahr. 80 % der Unternehmensent- scheider sagen, dass ökologische Aspekte derzeit im Zentrum ihrer Nachhaltigkeitsaktivitäten stehen.
Konkret benannten die Befragten die Reduktion ihrer CO2-Emissionen und ihres Energieverbrauchs als ihre wichtigsten Aufgaben. Green Fi nance ist allerdings nur ein Teil der ESG-Fi- nanzinstrumente (ESG steht für Envi- ronment, Social, Governance). Neben der „grünen“ Dimension gehören dazu auch soziale Aspekte und eine nach- haltige Unternehmensführung. Zwei Punkte, die hierbei auch immer mehr an Bedeutung gewinnen.
Verschiedene Varianten Als Teilbereich der nachhaltigen Finanzinstrumente bietet Green Finance verschiedene Varianten, die auch schon seit längerem zum LBBW- Portfolio gehören. Zu den grünen Finanzinstrumenten zählen Green Bonds (Grüne Anleihen) und Grüne Schuldscheindarlehen (SSD). Bei Letzteren hat die Landesbank als langjähriger Marktführer im Schuld- scheingeschäft mitgewirkt und mit dem Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) die neue Marke „Green Schuldschein- darlehen“ ins Leben gerufen. Damit wird gemeinsam mit dem Verband Von Karl Manfred Lochner
Unternehmens - kundenvorstand der LBBW Landesbank Baden- Württemberg
„Eine 2021 von der LBBW angestoßene Studie ‚Nachhaltigkeit und Green Finance‘
zeigt deutlich, dass nachhaltige Finanzierungen kein vorübergehender Hype sind.“
Eine neue Form der nachhaltigen Finanzierung ist das klimaneutrale Leasing, das als einfaches, aber wir- kungsvolles Finanzinstrument auch kleineren Mittelständlern den Zugang zu Green-Finance-Produk- ten ermöglicht: Als erste hersteller-
unabhängige Leasing-Gesellschaft bietet unsere Tochter SüdLeasing ihren Kunden die Möglichkeit, das Leasing einer Anlage oder Maschine klimaneutral zu gestalten. Dafür werden die CO2-Emissionen, die beim Betrieb von Maschinen oder fest installierten Anlagen anfallen,
„Die wachsende Bedeutung des Themas Nachhaltigkeit zeigt sich zudem an der Rolle von Ratingagenturen und deren Schwerpunkten.
Neben Moody’s oder S&P etablieren sich Spezialisten für Nachhaltigkeit.“
Unter Leistungsfähigkeit verstehen wir, gemeinsam mit unseren Kunden aus Heraus- forderungen Verbesserungen zu machen.
Was zunächst wie ein Verlust erscheint, ist manchmal der Anfang von etwas Neuem. Das japanische Handwerk Kintsugi beweist das eindrucksvoll. Es ver- körpert den Glauben, dass erst die kunstvolle Reparatur ein Objekt vollendet.
Auch für uns von der DZ BANK bedeuten Umbrüche Chancen. Denn wenn wir Herausforderungen heute partnerschaftlich begegnen, gehen wir mit noch besseren Lösungen in die Zukunft. Erfahren Sie mehr über unsere Haltung unter: dzbank.de/haltung
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Sonnabend, 29. Mai 2021 SONDERBEILAGE Börsen-Zeitung Nr. 101 B1
Bsp.
Sonderbeilage
Bsp. Verlagsbeilage Börsen-Zeitung Spezial
Stand:
November 2021 Änderungen vorbehalten.
Pfandbriefbanken 11. 06. 2022 23. 05. 2022 30. 05. 2022
Investor Relations 18. 06. 2022 30. 05. 2022 06. 06. 2022
Volks- und Raiffeisenbanken 22. 06. 2022 01. 06. 2022 10. 06. 2022
Corporate Banking 25. 06. 2022 07. 06. 2022 13. 06. 2022
Energie & Klima 02. 07. 2022 13. 06. 2022 20. 06. 2022
Finanzen & Kultur 09. 07. 2022 20. 06. 2022 27. 06. 2022
Wirtschaftsraum Baden-Württemberg 17. 09. 2022 29. 08. 2022 05. 09. 2022
Finanzen & Automobil 20. 09. 2022 30. 08. 2022 08. 09. 2022
Wirtschaftsraum Nordrhein-Westfalen 24. 09. 2022 05. 09. 2022 12. 09. 2022
Immobilien 01. 10. 2022 12. 09. 2022 19. 09. 2022
Environment Social Governance 12. 10. 2022 21. 09. 2022 30. 09. 2022
Healthcare 22. 10. 2022 04. 10. 2022 10. 10. 2022
Wirtschaftsraum Bayern 29. 10. 2022 10. 10. 2022 17. 10. 2022
COP 27 05. 11. 2022 17. 10. 2022 24. 10. 2022
Wirtschaftsraum Niedersachsen 12. 11. 2022 24. 10. 2022 31. 10. 2022
Finanzen & Fußball 19. 11. 2022 01. 11. 2022 07. 11. 2022
Investmentfonds 03. 12. 2022 14. 11. 2022 21. 11. 2022
Finanzen & Glaube 17. 12. 2022 28. 11. 2022 05. 12. 2022
Verlagsbeilagen/Börsen-Zeitung SPEZIAL Erscheinungstag Anzeigenschluss Druckunterlagenschluss
Pensionskassen & Stiftungen 19. 02. 2022 19. 01. 2022 07. 02. 2022
Digitalisierung 03. 03. 2022 03. 02. 2022 21. 02. 2022
Mittelstandsfinanzierung 06. 04. 2022 07. 03. 2022 25. 03. 2022
Wealth Management & Private Banking 27. 04. 2022 28. 03. 2022 15. 04. 2022
Alternative Investments 03. 05. 2022 31. 03. 2022 19. 04. 2022
Institutionelle Kapitalanlage 17. 05. 2022 19. 04. 2022 02. 05. 2022
Pensionskassen & Stiftungen 07. 09. 2022 08. 08. 2022 26. 08. 2022
Investmentfondstag 28. 09. 2022 29. 08. 2022 16. 09. 2022
Finanzplatz Schweiz 06. 10. 2022 06. 09. 2022 26. 09. 2022
Alternative Investments 19. 10. 2022 19. 09. 2022 07. 10. 2022
Wealth Management & Private Banking 02. 11. 2022 04. 10. 2022 21. 10. 2022
Sachwertinvestments 10. 11. 2022 10. 10. 2022 29. 10. 2022
Wirtschaftskanzleien 01. 12. 2022 02. 11. 2022 18. 11. 2022
Schwerpunktthemen in der Tagesausgabe Erscheinungstag Anzeigenschluss Druckunterlagenschluss
Exchange Traded Products 31. 05. 2022 10. 05. 2022 23. 05. 2022
Cybersecurity 29. 06. 2022 08. 06. 2022 20. 06. 2022
Infrastruktur 13. 07. 2022 22. 06. 2022 04. 07. 2022
Aus- und Weiterbildung in der Finanzwirtschaft 10. 09. 2022 22. 08. 2022 31. 08. 2022
Eigenkapital 26. 11. 2022 07. 11. 2022 17. 11. 2022
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Börsen-Zeitung SPEZIAL
Verlagsbeilage zur Börsen-Zeitung I 5. März 2021 I Nr. 44
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