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Ziele-Maßnahmen-Katalog. Ergänzende Erläuterungen

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Academic year: 2022

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STADTGEMEINDE

BAD VÖSLAU

ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT

GZ: 30603-20/1/ÖEK

Ziele-Maßnahmen-Katalog

sowie

Ergänzende Erläuterungen

zum

Örtlichen Entwicklungskonzept

Dipl. Ing. Herbert LISKE Ingenieurkonsulent für Raumplanung und Raumordnung

2500 Baden bei Wien

Stand

Erstellt: 2018-08-10 Gedruckt: 2020-10-01

Bearbeiter

DILI / DIRE / HA, BSc

Pfad

P:\PROJEKTE\Bad Vöslau\ÖROP_2016\Berichte\

30603-20-1_ÖEK_ErlBer_BV.docx

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Neuaufstellung des ÖEK Bad Vöslau

Inhaltsverzeichnis

Einleitung ... 2

Ziele und Maßnahmen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes ... 6

LEITBILD FÜR DIE ZUKÜNFTIGE RÄUMLICHE ENTWICKLUNG ... 6

ZIELE UND MASSNAHMEN ... 8

Lage im größeren Raum ... 9

Siedlungsstruktur und Ortsbild ... 12

Wirtschaftliche Entwicklung ... 16

Tourismus ... 19

Naturraum ... 21

Soziale Infrastruktur/ Erholung und Freizeit/ Kultur/ Gesundheit ... 24

Technische Infrastruktur und Verkehr ... 26

Erneuerbare Energien ... 28

ÜBERSICHT ... 29

Erläuterungen zum Ziele-Maßnahmen-Katalog ... 30

1. Sicherung der hohen Lebens- und Wohnqualität durch Wahrung des Freiflächenanteils sowie strukturverträglicher Bebauungsstrukturen ... 30

2. Gemeindeübergreifende Abstimmung innerhalb der Kleinregion ... 30

3. Ausweisung von ortskernnahen Siedlungserweiterungsgebieten ... 30

4. Innen- und Nachverdichtung... 31

5. Anpassung der Widmung an langjährige Nutzungsverhältnisse bzw. künftige Erfordernisse ... 31

6. Sicherung und Entwicklung der Ortszentren ... 32

7. Schrittweise Entwicklung des Betriebsgebiet „Nord“ ... 32

8. Hintanhaltung von Nutzungskonflikten ... 33

9. Sicherung landwirtschaftlicher Betriebe bzw. Anbaugebiete... 33

10. Stärkung der Marke „Wein – Wald – Wasser“ ... 33

11. Schutz und Pflege des charakteristischen Landschaftsbildes ... 33

12. Ausweisung von „Sondergebieten“ („Bauland Sondergebiet“) zur Sicherung der sozialen und technischen Infrastruktur ... 34

13. Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer ... 34

14. Verbesserung des öffentlichen Verkehrsangebotes ... 35

15. Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien ... 35 .

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Neuaufstellung des ÖEK Bad Vöslau

Ziele-Maßnahmen-Katalog - Seite 2

Einleitung

Die Stadtgemeinde Bad Vöslau, im politischen Bezirk Baden gelegen, verfügt seit dem Jahre 2004 über ein Örtliches Raumordnungsprogramm, inkl. Örtlichem Entwicklungskonzept.

Mitte 2016 wurde mit einer Gesamtüberarbeitung des Örtlichen Raumordnungs- programmes sowie einer Neuaufstellung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes begonnen.

Im Rahmen dieser Gesamtüberarbeitung wurde auch ein Workshop mit Bürger- beteiligung sowie die mehrfache Präsentation der Zwischenstände im Bauausschuss bzw.

der erweiterten Arbeitsgruppe Raumordnung durchgeführt. Nach einer öffentlichen Präsentation der Planungsstandes Mitte 2018 wurde im Oktober gleichen Jahres mit der öffentlichen Auflage des Örtlichen Raumordnungsprogrammes begonnen. Im Zuge der Auflage wurde hierbei seitens des Amtes der NÖ Landesregierung in einzelnen Punkten Nachbesserungsbedarf festgestellt.

Einerseits handelt es sich dabei um die ausgewiesenen Siedlungserweiterungsgebiete in den drei Katastralgemeinden Vöslau, Gainfarn und Großau, andererseits um Maßnahmen zur Entwicklung der Betriebsgebietszone im Nordosten von Bad Vöslau. Im Konkreten wurde hierzu folgendes festgehalten:

A) Erweiterungsgebiet Vöslau östlich der Bahntrasse

 Einschränkung auf max. zwei Wohneinheiten fachlich nicht begründet

 Berücksichtigung des Verkehrslärms von Bahn und Autobahn in den Realisierungs- bedingungen

B) Erweiterungsgebiet Gainfarn Süd

 Einschränkung auf max. zwei Wohneinheiten fachlich nicht begründet

 Aufnahme der Sicherstellung einer funktionsgerechten Erschließung für das Gesamtgebiet in den Realisierungsbedingungen, in Verbindung mit einer Ergänzung der Freigabebedingungen für die Aufschließungszone BA-A3

C) Erweiterungsgebiet Großau Süd

 Geringe Eignung als Wohnbauland, ob der Lage an zweitweise stark befahrener Landesstraße B212

 Einstufung der Flächen als „wertvolles Ackerland“ bzw. „Landwirtschaftliche Vorrangzone“ gem. Regionalem Raumordnungsprogramm „Südliches Wiener Umland“

 Generell zu großflächige Ausweisung der Entwicklungsflächen

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Neuaufstellung des ÖEK Bad Vöslau D) Betriebsgebiet Nord

 Prüfung der Entwicklungsrichtung innerhalb des Betriebsgebietes im Bereich der bestehenden „Abfallbehandlungsanlage“ nördlich der Anschlussstelle „Bad Vöslau“

 Potenzieller Widerspruch zu den Festlegungen des Regionalen Raumordnungs- programmes „Südliches Wiener Umland“ bedingt durch den Wirkungsbereich der

„linearen Siedlungsgrenze“ im Hinblick auf eine Betriebsgebietserweiterung nördlich der Fasangasse bzw. östlich der Kleingartenanlage sowie einer künftighin geplanten Widmung „Bauland – Sondergebiet“ und einer Erweiterung der Kleingartenanlage.

Im Rahmen der Revision der Gesamtüberarbeitung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes wurden die vorgebrachten Einwendungen eingehend geprüft und kann hierzu folgendes festgehalten werden.

Einschränkung der max. zulässigen Anzahl der Wohneinheiten

Zur Sicherung einer auch künftig strukturell verträglichen Siedlungsentwicklung wurde das Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Bad Vöslau hinsichtlich der Möglichkeit zur Abgrenzung von Bereichen, welche sich grundsätzlich für eine Beschränkung der maximalen Anzahl der Wohneinheiten zur Erhaltung des strukturellen Charakters eignen, untersucht, um so einen Rahmen für die künftige Entwicklung innerhalb des Gemeindegebietes zu schaffen. Grundlage dieser Untersuchung bildete hierbei eine umfassenden Dichte- und Freiraumanalyse, in welcher auf Basis objektiver und fachlicher stadtplanerischer Lagekriterien das Gemeindegebiet ausgewertet wurde (siehe auch Dichte- und Freiraumanalyse, März 2020).

Als Lagekriterien wurden hierbei die Erschließungsqualität im öffentlichen Personen- nahverkehr sowie im motorisierten Individualverkehr, die Versorgungsgüte mit Einrichtungen und Gütern des täglichen Bedarfs, die Homogenität der bestehenden Siedlungsstruktur unter Berücksichtigung der ausgewiesenen „Schutzzonen“, die Liegenschaftsgröße, die Erholungsqualität der Freiräume sowie der Natur- und Landschaftsschutz determiniert.

Die Eignungskriterien wurden ferner nach deren Relevanz gewichtet, aggregiert und eine Grobabgrenzung für eine potenzielle künftige „Verdichtungszone“ ausgewiesen bzw.

Bereiche ohne ausreichende Eignung ausgeschlossen. In weiterer Folge wurde im Rahmen einer Feinabgrenzung unter Berücksichtigung der Bestandswidmung, der

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Neuaufstellung des ÖEK Bad Vöslau

Ziele-Maßnahmen-Katalog - Seite 4 Nutzungsstruktur sowie der Zielsetzungen und Intentionen des Örtlichen Entwicklungs- konzeptes Bereiche für eine Beschränkung der max. zulässigen Anzahl der Wohneinheiten definiert.

Zu A) Erweiterungsgebiet Vöslau östlich der Bahntrasse

Das Siedlungserweiterungsgebiet wurde im Rahmen der Dichte- und Strukturanalyse als potenzieller Verdichtungsbereich definiert, weshalb künftighin von einer Einschränkung der max. zulässigen Anzahl der Wohneinheiten in diesem Bereich abgesehen werden soll.

Ebenso soll auch die gegebene Lärmsituation in den Realisierungsbedingungen entsprechende Berücksichtigung finden.

Zu B) Erweiterungsgebiet Gainfarn Süd

Für das Siedlungserweiterungsgebiet konnte im Rahmen der Dichte- und Strukturanalyse kein hinreichendes Verdichtungspotenzial abgeleitet werden. Dies resultiert einerseits aus einer mangelhaften Versorgungsgüte und andererseits der geminderten Erschließungs- qualität im öffentlichen Personennahverkehr sowie im motorisierten Individualverkehr.

Darüber hinaus stellt sich der Umgebungsbereich durchwegs „kleinstrukturiert“ und

„dörflich“ dar und soll dahingehend nicht durch eine übermäßige Verdichtung im Rahmen der Siedlungserweiterung konterkariert werden. Hinsichtlich einer möglichen Erschließung ist indes ein Erschließungs- und Nutzungskonzept für das gesamte Siedlungserweiterungsgebiet, unter Einbeziehung der Aufschließungszone BW-2WE-A10 (bisher BA-A3) zu erstellen, welches künftighin die Grundlage für die Siedlungs- entwicklung bilden soll.

Zu C) Erweiterungsgebiet Großau Süd

Generell ist zu den Siedlungserweiterungsflächen im Ortsteil Großau festzuhalten, dass diese den maximalen Rahmen für die künftige Ausdehnung des Siedlungsgebietes darstellen, wenngleich dies über den Planungshorizont des Örtlichen Entwicklungs- konzeptes hinausgeht. Die Entwicklung hat hierbei etappenweise zu erfolgen, wobei mit keiner kurzfristigen und großflächigen Siedlungsentwicklung zu rechnen ist. Das Siedlungsgebiet von Großau wird dabei zu rd. zwei Drittel durch eine lineare Siedlungsgrenze gem. Regionalem Raumordnungsprogramm „Südliches Wiener Umland“

beschränkt, was wiederum eine ausschließliche Siedlungserweiterung in nördlicher bzw.

östlicher Richtung ermöglicht. Hinsichtlich der Bodengüte sowie der „Landwirt- schaftlichen Vorrangzone“ ist festzuhalten, dass ebendiesen durch die Örtlichen Entwicklungskonzept festgelegten „Grenzen der Siedlungsentwicklung“ Rechnung getragen wird, allzumal nahezu sämtliche landwirtschaftlichen Flächen im

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Neuaufstellung des ÖEK Bad Vöslau

Gemeindegebiet durch die Festlegung einer „Landwirtschaftlichen Vorrangzone“

berührt werden bzw. die dem Siedlungsverband von Großau angrenzenden Ackerflächen durchwegs eine hohe bis mittelwertige Bodengüte aufweisen. Es soll daher am Erweiterungsgebiet „Großau Süd“ weiter festgehalten werden, wobei im Hinblick auf die Lage an der B212 im Widmungsfall Vorkehrungen zur Sicherstellung eines adäquaten Lärmschutzes, bspw. durch die Widmung von „Grünland Grüngürtel“ zu treffen sind.

Zu D) Betriebsgebiet Nord

Die Festlegungen hinsichtlich der Entwicklungsrichtung im Bereich der bestehenden

„Abfallbehandlungsanlage“ sehen eine mögliche künftige Erweiterung selbiger in nordöstlicher Richtung vor und implizieren keine separate Entwicklung der Betriebs- gebietszone, abseits der im Masterplan definierten Entwicklungsetappen. Ebenso fungiert jene im Bereich der Fasangasse, östlich der Kleingartenanlage gelegene „Freihalte- fläche“ als optionaler Erweiterungsstandort für die angrenzende Gärtnerei und sieht hierbei keinen getrennten Betriebsstandort bzw. eine „Betriebsgebietswidmung“ vor.

Hinsichtlich der Festlegungen des Regionalen Raumordnungsprogrammes, insbesondere im Hinblick auf die „linearen Siedlungsgrenzen“, erfolgen künftige Entwicklungen jedenfalls in Abstimmung mit der Abteilung Regionalplanung des Amtes der nö.

Landesregierung.

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Neuaufstellung des ÖEK Bad Vöslau

Ziele-Maßnahmen-Katalog - Seite 6

Ziele und Maßnahmen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes

Aufbauend auf den Ergebnissen der Grundlagenforschung werden folgende Ziele und Maßnahmen für die künftige Entwicklung der Stadtgemeinde Bad Vöslau formuliert.

Diese umfassen folgende Bereiche und werden dahingehend erläutert:

 Lage im größeren Raum

 Siedlungsstruktur und Ortsbild

 Wirtschaftliche Entwicklung

 Tourismus

 Naturraum

 Soziale Infrastruktur/ Erholung und Freizeit/ Kultur/ Gesundheit

 Technische Infrastruktur und Verkehr

 Erneuerbare Energien

LEITBILD FÜR DIE ZUKÜNFTIGE RÄUMLICHE ENTWICKLUNG

Basierend auf den Ergebnissen der Grundlagenforschung, einer breit angelegten Einbindung der Bevölkerung im Rahmen eines moderierten Beteiligungsprozesses sowie den erstellten Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung und des Bauland-bedarfes stellt das vorliegende Entwicklungskonzept die längerfristige räumliche Entwicklung der Stadtgemeinde Bad Vöslau dar, das grundsätzlich auf dem Leitziel der Stärkung und Sicherung der Stadtgemeinde Bad Vöslau als Wohnstandort, Einkaufs- und Versorgungsstandort, überregionaler Kur- und Tourismusstandort, Standort im Naherholungsgebiet Wienerwald sowie des Weinbaus aufbaut.

Dabei wird von einer qualitativen Entwicklung des Wohnstandortes auf Grundlage vorhandener Siedlungsstrukturen bzw. des vorhandenen Naturraumpotentials ausgegangen, welche nicht nur für ein soziales, ökonomisches bzw. ökologisches Gleichgewicht wesentlich ist, sondern auch mit einem qualitätsvollen und friktionsfreien Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten in enger Verbindung steht.

Kernthema der Entwicklung der Stadtgemeinde Bad Vöslau ist die Marke „Wein - Wald - Wasser“. Diese landschaftsprägenden Elemente bilden einen wichtigen Beitrag zur Charakteristik und Identifikation des Kurortes mit seinen BewohnerInnen und Gästen.

Gerade deshalb ist ein sorgsamer Umgang mit der Natur eines der wichtigsten Ziele der räumlichen Entwicklung.

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Neuaufstellung des ÖEK Bad Vöslau

Die vielfältige Kulturlandschaft Bad Vöslaus mit ihrer spezifischen Lage am Rande des Wienerwaldes, über die Kulturlandschaft der Weinanbaugebiete bis hin zur Ebene des Wiener Beckens, trägt wesentlich zur Unverwechselbarkeit von Bad Vöslau bei und bedarf besonderer Beachtung. Dies gilt im gleichen Maße für die attraktiven innerstädtischen Grünraum- und Erholungsflächen wie Parks und Alleen sowie unter Berücksichtigung von Ersatzpflanzungen, etc. den hohen Freiflächenanteil (Gärten) der Wohngebiete.

In diesem Zusammenhang bedeutsam ist die Aufgabenstellung der Wahrung des Gleichgewichtes zwischen der hohen Wohnqualität aufgrund einer ausgeprägten Durchgrünung des Siedlungsgebietes und den naturräumlichen Gegebenheiten bzw.

dem Streben nach strukturverträglicher, maßvoller innerer baulicher Verdichtung, zwischen der Schaffung von zusätzlichem insbesondere leistbarem Wohnraum insbesondere für jüngere Bevölkerungsgruppen und den Kapazitäten der technischen und sozialen Infrastruktur.

Seitens des Landesgesetzgebers wird diese Planungsstrategie nicht zuletzt durch die Festlegung von „Siedlungsgrenzen“, „regionalen Grünzügen“, „Erhaltenswerten Landschaftsteilen“ und „Landwirtschaftlichen Vorrangzonen“ im Regionalen Raum- ordnungsprogramm „Südliches Wiener Umland“ und des Landschaftsschutzgebietes

„Wienerwald“ zum Ausdruck gebracht. Darüber hinaus bestehen Schutzgüter gemäß FFH-Richtlinien und Natura 2000-Schutzflächen.

Wesentliches Potential liegt im historisch geprägten Stadtzentrum; dieses soll als wichtiges identitätsprägendes Merkmal der Stadtgemeinde attraktiviert werden.

Nicht zuletzt sind aber auch attraktive strukturverträgliche Betriebs- und Gewerbe- standorte als künftige wirtschaftliche Standbeine zu sichern bzw. zu entwickeln und gleichzeitig bestehende Erholungs- und Tourismuseinrichtungen durch standortsi-chernde Maßnahmen in ihrer räumlichen Entwicklung zu wahren.

Dies trifft insbesondere auf bestehende Einrichtungen des Kurzentrums sowie mögliche künftige Erweiterungsflächen zu.

Hinsichtlich der Verkehrsorganisation ist eine weitere Verbesserung und Attraktivierung des nicht-motorisierten und öffentlichen Verkehrs anzustreben. Der Ausbau und die Sicherstellung eines ausreichenden Parkplatzangebotes im Zentrum stellt in diesem Zusammenhang nicht zuletzt auch für eine funktionierende Wirtschaft eine wesentliche Voraussetzung dar.

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Neuaufstellung des ÖEK Bad Vöslau

Ziele-Maßnahmen-Katalog - Seite 8 Die Nutzung und Weiterentwicklung der Bereitstellung erneuerbarer Energieformen stellt auch für die Stadtgemeinde Bad Vöslau ein wichtiges Entwicklungs- und Einsparungspotential dar und soll gefördert werden.

Stärkung der Wirtschaft durch weitere Betriebsansiedlungen an geeigneten Standor-ten.

Weiterführung der örtlichen Strukturierung in ländliche Bereiche (Großau und Gainfarn), Wohnbereich, Kurzone, Zentrumsbereich, Mischbereiche und betriebliche Bereiche (östlich der Bahn).

Grundsätzlich steht bei allen definierten Zielen und Maßnahmen immer die Ausnut-zung der in der Gemeinde bereits vorhandenen Potentiale im Vordergrund, welche durch die räumlichen Gegebenheiten - Naturraum und Siedlungsgebiet, die wirtschaftlichen Umstände - Betriebs- und Erwerbstruktur - und die soziologischen sowie kulturellen Faktoren - Bevölkerung bis hin zum Stadtimage - bestimmt werden.

ZIELE UND MASSNAHMEN

Die vorliegenden Ziele und Maßnahmen sollen die Leitvorstellungen aufgrund der Ergebnisse der Grundlagenforschung für die mittel- und langfristige Entwicklung der Stadtgemeinde Bad Vöslau darstellen. Diese Vorstellungen sind in Leitziele und Un-terziele samt Maßnahmen gegliedert, die im Folgenden für die einzelnen Konzeptbe-reiche dargestellt werden.

Die planliche und räumliche Umsetzung der angeführten Maßnahmen erfolgt dabei im Planungsinstrument „Örtliches Entwicklungskonzept“.

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Neuaufstellung des ÖEK Bad Vöslau

Lage im größeren Raum

Leitziel:

Sicherung und Stärkung der Stellung der Gemeinde in der Region

ZIELE MASSNAHMEN

LG 1 Sicherung und Stärkung der Gemeindefunktion

"Wohnstandort"

 Berücksichtigung einer Obergrenze von 16.000 Einwohner inkl.

Nebenwohnsitze bis zum Jahr 2033;

 Längerfristige Bereitstellung von Wohnbauland in infrastrukturell voll erschlossenen und zentral gelegenen Bereichen entsprechend des ermittelten Bedarfs sowie unter Berücksichtigung überörtlicher Vorgaben (Beschränkung durch „Siedlungsgrenzen gemäß Regionalem Raum- ordnungsprogramm „Südliches Wiener Umland“);

 Sicherung entsprechend geeigneter Baulandflächen für künftige Wohn- nutzungen durch Abänderung der Widmungskategorien vor allem innerhalb bereits gewidmeter Baulandbereiche;

 Verstärkte Berücksichtigung der Thematik „Leistbares Wohnen“ u.a. durch aktive Boden- bzw. Standortpolitik (Schaffung geeigneter Rahmenbedin- gungen);

 Sicherung und Entwicklung der Kultur- und Naturlandschaft als Naherhol- ungsgebiet für die Bevölkerung auch innerhalb der Region;

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Neuaufstellung des ÖEK Bad Vöslau

Ziele-Maßnahmen-Katalog - Seite 10

LG 2 Sicherung und Stärkung der Gemeindefunktion

"Erwerbsstandort"

 Schrittweise Entwicklung der ausgewiesenen Betriebsgebietsreserven im Gemeindegebiet, insbesondere jene östlich der Südbahntrasse;

 Sicherung der bestehenden Standorte emissionsarmer kleinerer und mittlerer Betriebe durch entsprechende Flächenwidmung („Bauland - Betriebsgebiet – emissionsarme Betriebe“);

 Langfristige Verlagerung bestehender Betriebe innerhalb des Siedlungs- gebietes mit höheren Emissionen in die entsprechend ausgewiesenen Betriebsgebietszonen mit dem Ziel der Vermeidung von gegenseitigen Störungen unterschiedlicher Nutzungen;

 Gezielte Entwicklung von Dienstleistungs- bzw. Bürostandorten und Sicherung geeigneter Standorte durch entsprechende Widmungsmaß- nahmen;

LG 3 Sicherung und Stärkung der Gemeindefunktion

„Fremdenverkehrsstandort

 Positionierung der Stadtgemeinde Bad Vöslau als Kur- und Tourismusstandort unter Weiterentwicklung der Marke „Wein - Wald - Wasser“ und des Stadt- profils;

 Sicherung und Entwicklung der bestehenden Kur- und Fremdenverkehrs- standorte

 Sicherung tourismusrelevanter Rahmenbedingungen (Freizeit- und Erholungs- einrichtungen, Naturraum, Erhalt historischer Gebäude insbes. im Stadt- zentrum, Einkaufsmöglichkeiten, etc.) durch widmungsmäßige Vorsorge;

LG 4 Sicherung und Stärkung der Gemeindefunktion

"Versorgungsstandort"

 Sicherung der bestehenden Standorte von Versorgungseinrichtungen durch entsprechende Flächenwidmung;

 Sicherung und Stärkung des Zentrums von Vöslau in seiner Funktion als Versorgungs- und Einkaufsstandort – insbesondere im Hinblick auf die Konkurrenz durch Einkaufszentren – durch entsprechende Flächenwidmung (Ausweisungen von „Bauland - Kerngebiet“);

 Weitere Positionierung der Gemeinde als „Schulstadt“ in der Region mit den

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Neuaufstellung des ÖEK Bad Vöslau

Schwerpunkten Musik, Tourismus und Sport (z.B. Gymnasium Gainfarn und Musik- und Kunstschule)

LG 5 Bedachtnahme auf gemeindeübergreifende Aspekte

 Schaffung und Nutzung von Synergien innerhalb der Thermenregion durch verstärkte Bedachtnahme auf Nutzungssituationen bzw. Entwicklungs- tendenzen in den Nachbargemeinden (z.B. Kottingbrunn, Sooß und Teesdorf) und dabei die Entwicklung gemeinsamer Zielvorstellungen und daraus abgeleiteter Umsetzungsmaßnahmen;

 Gemeindeübergreifende Abstimmung der „Grünland-Freihalteflächen“;

 Anpassung der Flächennutzung mit der Gemeinde Kottingbrunn;

 Vernetzung der Gemeinden durch gemeinsames Naherholungsangebot wie Lückenschluss der Rad- und Wanderwege (z.B. mit Marktgemeinde Sooß);

LG 6 Stärkung der Marke „Bad Vöslau“  Positionierung der Gemeinde als moderne Kur-/ Fremdenverkehrs-, Kultur- und Öko-Vorzeigestadt mit hoher Lebensqualität vor den Toren Wiens mit historischer Architektur in der einzigartigen Landschaft des Wienerwaldes/

Thermenlinie;

 Entwicklung und Umsetzung von Konzepten mit innovativen Ansätzen wie z.B. energieeffizient, technologisch fortschrittlich, ökologisch und wirtschaftlich ausgewogen; sowie touristisch attraktiv, sportlich und familienbezogen;

 Stärkung der Marke „Wein - Wald - Wasser“, durch Erweiterung der Kurangebote, Stärkung der Nächtigungsstrukturen, etc. auch unter Einbindung der Marke „Biosphärenpark Wienerwald“;

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Neuaufstellung des ÖEK Bad Vöslau

Ziele-Maßnahmen-Katalog - Seite 12

Siedlungsstruktur und Ortsbild

Leitziele:  Entwicklung einer kompakten Siedlungsstruktur innerhalb des geschlossenen Siedlungsgebietes unter Ausnutzung der vorhandenen Infrastrukturen

 Klare räumliche Strukturierung des Stadtgebietes zur Sicherstellung einer räumlichen Entwicklung unter Hintanhaltung gegenseitiger Beeinträchtigung der einzelnen Nutzungen;

Verstärkte Bedachtnahme auf Ziele des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit der Gemeindeentwicklung

ZIELE MASSNAHMEN

SI 1 Räumliche Konzentration der Siedlungs- entwicklung

 Künftige Siedlungsentwicklung innerhalb der gemäß Regionalem Raum- ordnungsprogramm "Südliches Wiener Umland" definierten Siedlungsgrenzen sowie gemäß eigner Grenzen im Umfang der längerfristigen Bauland- entwicklung (wie unter "Naturraum" erläutert);

 Ausweisung von ortskernnahen Siedlungserweiterungsbereichen, wie z.B.

östlich der Südbahntrasse in Vöslau sowie südlich der Brunngasse in Gainfarn oder im Nordwesten von Großau;

 Festlegung der Widmung "Grünland-Freihaltefläche" zur Sicherung der definierten zukünftigen Siedlungserweiterungsbereiche;

 Verstärkte Nutzung des Potentials von vorhandenen Baulandflächen innerhalb des Siedlungskörpers für eine künftige bauliche Entwicklung ("Nachverdichtung", "Innere Verdichtung", kurze Wege, wenig technische Infrastruktur erforderlich);

 Forcierung der Nutzung von leerstehenden Grundstücken;

SI 2 Strukturierung des Siedlungsraumes nach funktionellen Gesichtspunkten

 Sicherung und Entwicklung der Ortszentren (Historisches Zentrum Vöslau, Ortskern Gainfarn und Großau) durch Ausweisung bzw. Arrondierung von Kerngebietszonen auch für Handelseinrichtungen vor dem Hintergrund der festgelegten „Zentrumszonen“ gemäß §18 NÖ Raumordnungsgesetz mit dem Ziel der Ermöglichung kleinräumiger Nutzungsdurchmischungen;

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Neuaufstellung des ÖEK Bad Vöslau

 Weitgehende räumliche Konzentration von Betriebsgebietsflächen unter dem Aspekt des Anschlusses an bestehende Betriebsgebiete, ausreichende Entfernung von Wohngebieten bzw. infrastrukturelle Versorgung;

 Sicherung des strukturellen Charakters des Siedlungsgebietes durch abschnittsweise Festlegung der Widmungsart „Bauland-Wohngebiet“ mit entsprechendem Zusatz (max. zwei Wohneinheiten);

 Berücksichtigung bestehender Nutzungssituation in Folge des strukturellen Wandels (abschnittsweise Festlegung der Widmungsart „Bauland Wohn- gebiet“ anstelle von „Bauland Agrargebiet“ in ehem. landwirtschaftlich genutzten Bereichen);

SI 3

Attraktivierung der Ortszentren (insbesondere des Stadtzentrums von Vöslau) in funktioneller und gestalterischer Hinsicht

 Erhalt und Pflege des charakteristischen Erscheinungsbildes der Ortszentren in ihren historischen Ausprägungen durch entsprechende Festlegungen im Bebauungsplan („Schutzzonen“, etc.);

 Erhalt und Stärkung der Ortskerne in den Ortsteilen Gainfarn („Gansl-Platz“,

„Feuerwehrplatz“) und Großau („Kirchenplatz“, „Ortszentrum“);

 Umsetzung bestehender Konzepte zur Zentrumsentwicklung mit der Schaffung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Wohnnutzung, Geschäftsflächen, touristischer Infrastruktur, Flächen für den fließenden und ruhenden Verkehr sowie den Rad- und Fußgängerverkehr (Shared Space / Begegnungszonen), Grün- und öffentlichen Räumen (Verweilmöglichkeiten);

 Kurze Wegeverbindung zur Anbindung an öffentliche Einrichtungen, Kinder- gärten, Schulen, bzw. Verbindungen zu Öffentlichen Verkehrseinrichtungen;

 Attraktivierung und Belebung der Straßen im Zentrumsbereich;

 Gestaltung des Parkraums zur Verkehrsberuhigung des Stadtzentrum;

 Erhalt des charakteristischen Erscheinungsbildes innerhalb der „Schutz- zonen“ durch die Festlegung von Freiflächen im Bebauungsplan

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Neuaufstellung des ÖEK Bad Vöslau

Ziele-Maßnahmen-Katalog - Seite 14

SI 4 Strukturverträgliche Nutzung von Konversions- flächen

 Reaktivierung und Revitalisierung ehemaliger Industrieanlagen in zentralen Lagen (z.B. Kammgarnareal, Ottakringer-Abfüllanlage, etc.) durch Ausar- beitung von entsprechenden strukturverträglichen und multifunktionalen Nutzungskonzepten insbesondere unter dem Aspekt eines künftigen Angebotes an ausreichenden Grün- und öffentlichen Räumen;

SI 5 Förderung der Blockdurchlässigkeit  Nach Möglichkeit Schaffung von Blockdurchlässigkeiten hinsichtlich der Ermöglichung kurzer Wege für den nicht-motorisierten Individualverkehr durch entsprechende Widmungsfestlegungen (z.B. Fuß- und Radwege);

SI 6 Gezielte Steuerung der Siedlungsentwicklung  Widmung von neuen großflächigen Baulandbereichen ausschließlich in Form von „Aufschließungszonen“ mit spezifischen Freigabebedingungen;

 Mobilisierung vorhandener Baulandreserven insbesondere für Wohnprojekte zu den Themen „Junges Wohnen“, „Betreutes Wohnen“ sowie „Wohnen und Arbeiten“ im Rahmen der Möglichkeiten der Gemeinde;

 Sicherung der hohen Lebens- und Wohnqualität durch Wahrung des Freiflächenanteils (Ausweisung von Grünlandbereichen bzw. von Freiflächen und entsprechenden Fluchtlinien im Bebauungsplan) sowie struktur- verträglicher Bebauungsstrukturen (Festlegung der Widmungsart „Bauland- Wohngebiet“ ggf. unter Beschränkung der max. Anzahl an Wohneinheiten unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Dichte und Strukturanalyse (Liske ZT, Juni 2020) bzw. durch zielgerichtete Bebauungsbestimmungen im Bebauungsplan zur Sicherung des strukturellen Charakters);

SI 7 Förderung energieeffizienter Bauformen sowie einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung

 Ermöglichung energieeffizienter Bauformen unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit;

 Förderung einer ortsbildsensiblen, qualitätsvollen und strukturverträglichen Nachverdichtung insbesondere in den Ortszentren bzw. in infrastrukturell voll erschlossenen Gebieten;

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Neuaufstellung des ÖEK Bad Vöslau

SI 8

Förderung des Verbleibs der ortsansässigen Be- völkerung (insbesondere der Jugend bzw. der Jungfamilien) in der Gemeinde

 Initiierung und Unterstützung von Wohnbauprojekten, welche speziell auf die Bedürfnisse der Jugend bzw. von Jungfamilien ausgerichtet sind, im Hinblick auf die Zurverfügungstellung von leistbarem, sozialem bzw. flexibel nutzbarem Wohnraum;

 Schaffung von Rahmenbedingungen zur Errichtung von geförderten Wohnungen;

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Neuaufstellung des ÖEK Bad Vöslau

Ziele-Maßnahmen-Katalog - Seite 16

Wirtschaftliche Entwicklung

Leitziele:

Sicherung bzw. Schaffung von Standortqualitäten und Flächenreserven für bestehende Betriebe sowie Vorsorge an entsprechenden Entwicklungsbereichen für neu ansiedelnde Betriebe

ZIELE MASSNAHMEN

WI 1

Sicherung der bestehenden Betriebsstandorte und Neuausweisung von Betriebsbauland für künftige Betriebsansiedlungen unter dem Aspekt der Vermeidung von Nutzungskonflikten

 Ausweisung von Betriebsgebietsflächen und Kerngebietszonen zur weiteren Ansiedlung von strukturverträglichen Betrieben (wie unter „Siedlungsstruktur“

erläutert) und Schaffung von neuen Arbeitsplätzen insb. auch für die junge ansässige Bevölkerung mit dem Ziel einer Reduktion des Auspendleranteils;

 Weitgehende räumliche Konzentration der Betriebsgebietsflächen für größere produzierende Betriebe außerhalb des geschlossenen Wohn- siedlungsgebietes (z.B. entlang der Bahntrasse, „Betriebsgebiet Nord“) und damit weitgehende Auslagerung von Großbetrieben aus zentralen Lagen;

 Ausweisung neuer großräumiger Flächen der Widmung „Bauland- Betriebsgebiet“ ausschließlich als Aufschließungszonen und der Festlegung spezifischer Freigabebedingungen;

 Schrittweise Entwicklung des „Betriebsgebiet Nord“ auf Basis des „Master- planes“ unter Berücksichtigung der naturräumlichen Gegebenheiten;

 Revitalisierung ehemaliger Industrieareale (z.B. Kammgarnareal, Ottakringer- Abfüllanlage etc. ) auch im Hinblick auf eine künftige Nutzung für strukturverträgliche Dienstleistungsbetriebe (wie unter „Siedlungsstruktur“

beschrieben);

 Nutzung und Bereitstellung von Gewerbeflächen in den Ortskernen zur Förderung der Ansiedlung kleingewerblicher Betriebe (z.B. Start-Ups, Gemeinschaftsbüros, Verkauf regionaler Lebensmittel, Ärzte, Therapeuten, Dienstleistung, Handel, etc.);

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Neuaufstellung des ÖEK Bad Vöslau

 Hintanhaltung von Nutzungskonflikten zwischen bestehenden betrieblichen Nutzungen und Wohnnutzungen in geschlossenen Strukturen des Orts- gebietes durch Festlegung der Widmungsart „Bauland - Betriebsgebiet“ mit der näheren Bezeichnung „emissionsarme Betriebe“ (= umweltverträgliche Wirtschaftsstandorte) bzw. Schaffung von Pufferbereichen durch die Festlegung der Widmung „Grünland – Grüngürtel“;

 Forcierung einer aktiven Entwicklung von Anreizen zur Ansiedlung kleiner Einzelhandels- und Gewerbebetriebe (z.B. Hilfe zur Überwindung bürokratischer Hürden, Werbung für neu angesiedelte Betriebe u.ä.);

WI 2 Sicherung und Ausbau der Einkaufs- und Versorgungsfunktion der Gemeinde insbesondere in den Zentrumsbereichen

 Sicherung bestehender Standorte und Vorsorge für künftige Ansiedlungen von Dienstleistungsbetrieben durch Ausweisung von Flächen mit entsprech- ender Standorteignung (insbesondere Verkehrsanbindung, Parkierungs- und Zulieferflächen, umgebende Nutzungen etc.) als „Bauland - Kerngebiet“

bzw, „Bauland - Kerngebiet – Handelseinrichtungen“;

 Stärkung der Zentrumsfunktionen von Vöslau durch Umsetzung bestehender Konzepte zur Zentrumsentwicklung (wie auch unter „Siedlungsstruktur“

beschrieben) und damit Erhöhung des Kundenpotentials;

 Schaffung von Rahmenbedingungen für eine Sicherung von Nahver- sorgungseinrichtungen für die Bevölkerung aller Ortsteile u.a. auch durch Ausgestaltung fußgängerfreundlicher „Einkaufsbereiche“;

 Attraktivierung des Zentrums durch Nutzung neuer Technologien wie etwa E- Tankstellen, öffentliches WLAN und Breitbandinternet;

 Stärkung des Stadtmarketings und gemeinsame Präsentation der Bad Vöslauer Betriebe;

WI 3 Sicherung der landwirtschaftlichen Betriebs- standorte, insbesondere des Weinbaus

 Ausweisung der Widmung „Bauland – Agrargebiet“ auch im Hinblick auf Lagen von Weinbaubetrieben und landwirtschaftlichen Betrieben im geschlossenen Siedlungsbereich (Heurigenausschank);

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Neuaufstellung des ÖEK Bad Vöslau

Ziele-Maßnahmen-Katalog - Seite 18

 Sicherung der bestehenden Weinanbaugebiete durch die Ausweisung von

„Grünland – Freihalteflächen“ (bei gleichzeitiger bereichsweiser Hintanhalt- ung dieser Widmungsart zur Ermöglichung von notwendigen landwirt- schaftlichen Betriebsgebäuden);

 Aufrechterhaltung großräumiger zusammenhängender landwirtschaftlicher Produktionsflächen samt naturschutzräumlicher Strukturen durch entsprech- ende Widmungsfestlegungen;

 Vermeidung wechselseitiger Beeinträchtigungen von landwirtschaftlich genutzten Flächen und der heranrückenden Wohnnutzung durch Ausweisung von Pufferzonen als „Grünland – Freihalteflächen“;

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Neuaufstellung des ÖEK Bad Vöslau

Tourismus

Leitziele:  Sicherung und Stärkung des Fremdenverkehrs als Wirtschaftsfaktor für die Gemeinde

ZIELE MASSNAHMEN

TO 1 Sicherung und Ausbau des touristischen Angebotes

 Stärkung des Kur- und Tourismusstandortes unter dem Motto „Wein, Wald &

Wasser“ (wie unter „Lage im größeren Raum“ beschrieben)

 Gemeindeübergreifende Abstimmung von Maßnahmen für den Tourismus (Kleinregionale Abstimmung der Entwicklungskonzepte)

 Erhaltung der naturräumlichen Grundlagen und des Erholungspotentials der Kultur- und Naturlandschaft durch vorausschauende Siedlungsentwicklung (wie unter „Naturraum“ erläutert);

 Standortsicherung der bestehenden Tourismuseinrichtungen, insbesondere der Kur- und Beherbergungsbetriebe;

 Langfristige Sicherung des infrastrukturellen Angebotes an Sport-, Freizeit-, Kultur- und Erholungseinrichtungen (z.B. Thermalbad, Parkanlagen, Rad- und Wanderwege usw.) durch entsprechende Widmungsfestlegungen;

 Stärkung des kur- und gesundheitsspezifischen Angebotes in der Gemeinde durch Vernetzung der entsprechenden Einrichtungen;

 Längerfristige Sicherung des infrastrukturellen Angebotes als Kurort bzw.

Ausbau und Stärkung des Kurtourismus durch spezifische Kurangebote;

Sicherung und Förderung qualitativ hochwertiger Beherbergungsein- richtungen sowie Schaffung von attraktiven Aufenthaltsqualitäten auch durch entsprechende Widmungsfestlegungen;

 Förderung privater Gesundheits- und Kureinrichtungen sowie privater Vermieter;

(21)

Neuaufstellung des ÖEK Bad Vöslau

Ziele-Maßnahmen-Katalog - Seite 20

TO 2 Implementierung zukünftiger touristischer Attrak- tionen

 Verstärkung der Tourismusmarke Bad Vöslau unter dem Motto „Wein - Wald - Wasser“ als auch des Gesundheitstourismus;

 Nutzung ansässiger identitässtiftender Betriebe (z.B. „Vöslauer Mineral- wasser“) als Kooperationspartner für die Entwicklung tourismusrelevanter Projekte (Kurzentrum, Thermalbad);

 Optimierung des Angebotes an Wanderwegen u.a. für spezifische Personen- gruppen (z.B. Kurbesucher);

 Beteiligung an Initiativen „Gesunde Gemeinde“, „Familienfreundliche Gemeinde“, etc. zur Gesundheitsförderung und Steigerung der Lebens- qualität und des Wohlbefindens;

 Verbesserung von Veranstaltungsbekanntmachungen durch Implement- ierung eines „Online-Kalenders“;

 Stärkung der Stadtgemeinde Bad Vöslau als Seminar- und Kongressstandort;

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Neuaufstellung des ÖEK Bad Vöslau

Naturraum

Leitziele:  Sicherung eines ausgewogenen Naturhaushaltes, insbesondere der Artenvielfalt aufgrund der geographischen Standort- gunst

 Schutz und Erhalt der wertvollen Naturelemente und der Kulturlandschaft

 Erhaltung und Pflege der Landschaft und deren Erscheinungsbild als Charakteristikum der Stadtgemeinde Bad Vöslau und als wichtiges Potential für Freizeit- und Erholungsaktivitäten sowie des Kurtourismus

Schutz vor Naturgefahren

ZIELE MASSNAHMEN

NR 1 Klare Abgrenzung zwischen Siedlungsgebiet und Grünland

 Berücksichtigung der Siedlungsgrenzen gemäß Regionalem Raumordnungs- programm "Südliches Wiener Umland" in den Bereichen:

 Gainfarn, westlicher Ortsausgang

 Gainfarn, südlicher Ortsrand

 Gainfarn, nördlicher und westlicher Ortsrand

 Vöslau, Ortsrand östlich der A2 sowie zwischen Südbahn und A2

 Vöslau, westlicher Ortsrand

 Waldandacht

 Großau, Ortsränder im Osten, Süden und Südwesten;

 Ausweisung zusätzlicher Siedlungsgrenzen unter Berücksichtigung einer geordneten Siedlungsentwicklung zur Hintanhaltung unerwünschter Eingriffe in das Landschaftsbild in den Bereichen:

 Gainfarn, südlicher Ortstrand Richtung Hirtenberg

 Großau, nördlicher Ortsrand Richtung Harzberg

 Großau westlicher Ortstrand Richtung Berndorf

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Neuaufstellung des ÖEK Bad Vöslau

Ziele-Maßnahmen-Katalog - Seite 22

NR 2 Vermeidung der Zersiedelung des Landschafts- raumes sowie Schutz des Landschaftsbildes

 Schutz und Pflege des charakteristischen Landschaftsbildes im gesamten Gemeindegebiet;

 Zurückhaltende Neuausweisung bzw. Limitierung der Erweiterungs- möglichkeiten der bestehenden "Erhaltenswerten Gebäude im Grünland";

NR 3 Schutz der Bevölkerung vor Naturgefahren  Ausweisung und Berücksichtigung von roten und gelben Gefahrenzonen der Wildbach- und Lawinenverbauung;

 Sicherung der Geogenen Gefährdungsbereiche (Rutsch- und Sturzprozesse);

NR 4 Sicherung und Erhaltung besonders wertvoller Elemente des Naturraums

 Sicherung von Bereichen innerstädtischer Grünräume als wichtige siedlungs- strukturierende Grün- und Erholungsflächen durch entsprechende Widm- ungsfestlegungen;

 Sicherung bestehender Waldflächen in siedlungsnahen Bereichen durch Freihaltung der Waldränder von jeglicher Bebauung (Erholungszone, Kleinklima, naturräumlich wertvolle Bereiche) durch entsprechende Widmungsfestlegungen;

 Größtmöglicher Erhalt bestehender Grünstrukturen sowie Schaffung von Verbindungen innerstädtischer Grünräume zum Zwecke der Biotop- vernetzung und der Vielfältigkeit des Orts- und Landschaftsbildes (Alleen, Baumreihen, Flurgehölzstreifen, Hecken etc.) auch innerhalb des gewidmeten Baulandes durch geeignete Maßnahmen;

 Aufrechterhaltung bzw. Erweiterung bestehender Grünverbindungen zur optischen Strukturierung des Landschaftsraumes sowie Erhaltung von Sichtbeziehungen zwischen den Gemeindegebieten

 Erhaltung des freien Zugangs zu den Naherholungsgebieten;

 Berücksichtigung der „Erhaltenswerten Landschaftsteile“ der „Regionalen Grünzonen“ und der „Landwirtschaftlichen Vorrangzonen“ lt. Regionalem Raumordnungsprogramm „Südliches Wiener Umland“, des Naturschutz

(24)

Neuaufstellung des ÖEK Bad Vöslau

gebiets „Lindkogel-Helenental“, des Landschaftsschutzgebietes „Wiener- wald“, des Biosphärenparks „Wienerwald“ sowie des Natura 2000 Gebietes (Vogelschutzrichtlinie und FFH-Richtlinie);

 Erhaltung und Aufwertung der Naherholungsbereiche „Merkenstein“ und

„Haidlhof“ durch Sicherung dieser Erholungsbereiche;

 Erhalt, Pflege und Berücksichtigung der schützenswerten Trockenrasen- und Feuchtwieseflächen im Gemeindegebiet;

NR 5 Sicherung und Erhaltung der Kulturlandschaft  Sicherung der v.a. durch den Weinanbau geprägten Kulturlandschaft am Fuße des Harzberges sowie des markanten Talbodens der „Gainfarner Bucht“ von künftiger Bebauung durch Ausweisung der Widmung „Grünland – Freihalteflächen“;

 Sicherung und Erhalt der hochwertigen landwirtschaftlichen Nutzflächen im Gemeindegebiet durch entsprechende Widmungsfestlegungen bzw. durch Ausweisung der Widmung „Grünland – Freihalteflächen“;

NR 6 Verbesserung der Biotopqualität der Fließ- gewässer

 Schutz der Fließgewässer sowie Sicherung der vorhandenen Uferge- hölzstreifen durch Ausweisung entsprechender von künftiger Bebauung freizuhaltender Bereiche (Widmung „Grünland – Grüngürtel“);

 Schutz und Pflege jeglicher natürlicher Wasservorkommnisse sowie Schutz der vorhandenen Wasserressourcen;

NR 7 Verstärkte Bewusstseinsbildung für den Erhalt eines intakten Naturraumes

 Erhalt von Infrastrukturen (z.B. Wanderwege, Lehrpfade etc.) zur Ermög- lichung naturpädagogischer Angebote;

(25)

Neuaufstellung des ÖEK Bad Vöslau

Ziele-Maßnahmen-Katalog - Seite 24

Soziale Infrastruktur/ Erholung und Freizeit/ Kultur/ Gesundheit

Leitziele:

Bedarfsorientierte Sicherung und Aufwertung sowohl des Angebotes an sozialen Infrastruktur- als auch an Freizeit-, Erholungs- und Kultureinrichtungen

ZIELE MASSNAHMEN

SO 1 Sicherung und Ausbau von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen

 Längerfristige Sicherung der Standorte bzw. Erweiterungsflächen eines auch auf die regionale Versorgung ausgerichteten Angebots an Gesundheits- einrichtungen sowie an sozialen und kulturellen Einrichtungen durch Festlegung entsprechender Sondergebiets-Widmungen;

 Langfristige Sicherung notwendiger Flächen für einen weiteren Ausbau der Kinderbetreuungs- und Schuleinrichtungen zur Deckung des steigenden Bedarfs der kommenden Jahre;

 Schaffung von Rahmenbedingungen für die Ansiedlung und Entwicklung von Gesundheitseinrichtungen (Ärzte, Therapeuten, Gesundheitspraxen, etc.);

SO 2 Strukturierung des Siedlungsraumes nach funktionellen Gesichtspunkten

 Längerfristige Sicherung der bestehenden Standorte für Freizeit- und Erholungseinrichtungen durch entsprechende Grünlandwidmungen bzw.

Bauland-Sondergebiets-Festlegungen (Sport- und Spielplätze, Thermalbad etc.);

 Sicherung, Erhalt und Verbesserung von innerörtlichen und regional bedeutsamen Rad- und Wanderwegen, in Abstimmung mit den Nachbar- gemeinden Kottingbrunn und Teesdorf (Kleinregionale Abstimmung) sowie Sooß;

 Langfristige Sicherung der direkten Zugangsmöglichkeiten zu den Nah- erholungsgebieten (Naturschutzgebiet „Lindkogel-Helenental“, „Biosphären- park Wienerwald“, etc.) durch entsprechende Widmungen;

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Neuaufstellung des ÖEK Bad Vöslau

 Sicherstellung von ausreichenden Flächen für Parks, Kinderspielplätze, etc.

durch entsprechende Widmungsfestlegungen;

 Ausbau des Angebots an öffentlichen Freizeiteinrichtungen und Freiraumnutzung insbesondere für Jugendliche und junge Erwachsene;

SO 3 Sicherung und Stärkung des kulturellen Angebotes innerhalb der Gemeinde

 Längerfristige Sicherung bestehender Standorte bzw. Erweiterungsflächen von kulturellen Einrichtungen durch entsprechende Widmungsfestlegungen;

 Schaffung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen für Jugendliche;

 Erweiterung des Kulturkonzeptes mit einem hochwertigen Kulturangebot sowie Erweiterung und Stärkung der kulturellen Einrichtungen in der Gemeinde;

SO 4 Stärkung des Gemeinwesens  Sicherung und Ausbau des Angebotes an betreuten Seniorenaktivitäten;

 Weitere Stärkung des Vereinswesens in der Gemeinde durch Bewerbung und Förderung von Vereinen;

 Integration neuer Gemeindebürger durch Organisation von Willkommens- Veranstaltungen durch die Gemeinde;

 Implementierung eines Wochenmarktes mit besonderer Konzentration auf Produkte der Umgebung;

 Unterstützung der Traditionsveranstaltungen in allen drei Ortsteilen;

 Bestmöglicher Erhalt der Nutzungsmöglichkeiten von gemeindeeigenen Räumlichkeiten für ortsansässige Vereine;

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Neuaufstellung des ÖEK Bad Vöslau

Ziele-Maßnahmen-Katalog - Seite 26

Technische Infrastruktur und Verkehr

Leitziel:

Ökonomisch und strukturell optimierte Versorgung mit technischer Infrastruktur

ZIELE MASSNAHMEN

TI 1 Berücksichtigung der gegebenen Kapazitäts- grenzen der technischen Infrastruktur

 Maßvolle Entwicklung des bestehenden Baulandes, insbesondere der Baulandreserven, und damit auch Steuerung des Bevölkerungswachstums;

 Konzentration der längerfristigen Siedlungsentwicklung vorrangig auf Bereiche mit bereits weitgehend vorhandener technischer Infrastruktur;

TI 2 Attraktivierung des nicht-motorisierten Verkehrs (Fußgänger- und Radfahrverkehr)

 Sicherstellung der grundsätzlichen Gleichberechtigung aller Verkehrs- teilnehmer durch verkehrstechnische Maßnahmen;

 Attraktivierung der Verkehrslösung für den Fußgänger- und Radverkehr insbesondere im Zentrum durch verkehrsberuhigte Zonen sowie Attraktivierung der innerstädtischen Wegeverbindungen;

 Gewährleistung möglichst "kurzer Wege" durch die Konzentration der längerfristigen Siedlungsentwicklung auf zentrale Bereiche;

 Barrierefreie und behindertengerechte Ausgestaltung der Fuß- und Gehwege;

 Weiterer Ausbau (Lückenschluss) und Erweiterung des Fuß- und Radwege- netzes im Gemeindegebiet mit Anschluss an die Nachbargemeinden sowie Ausbau der Radabstellanlagen;

TI 3 Weitere Verbesserung der ÖV-Versorgung  Verbesserung der Anbindung öffentlicher Verkehrsmittel insbesondere im westlichen Gemeindegebiet (Großau);

 Verbesserung des öffentlichen Verkehrsangebotes (Takte, Kapazitäten, Verbindungen, etc.) auch hinsichtlich des Großraums Wien;

(28)

Neuaufstellung des ÖEK Bad Vöslau

 Verbesserung des Schülerverkehrs durch entsprechende Routenplanung des Busverkehrs;

 Verbesserung der Anbindung des Bahnhofes durch öffentliche Verkehrs- mittel;

TI 4 Entlastung der Hauptachsen des Individualver- kehrs

 Entlastung der Hauptachsen (Badner Straße, Wiener Neustädter Straße, Hochstraße) des motorisierten Individualverkehrs durch Maßnahmen zur Reduktion des Durchzugsverkehrs und zu dessen Verlagerung auf Verbindungen außerhalb des geschlossenen Stadtgebiets (Umfahrung über A2);

TI 5 Weitgehende Verkehrsberuhigung in den Wohngebieten

 Durchführung von Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in Wohngebieten bzw. im Bereich von Schulen und Kindergärten;

TI 6 Ausbau innovativer technischer Infrastrukturen  Ausbau des Einsatzes erneuerbarer Energieformen wie unter „Erneuerbare Energien“ beschrieben;

 Ausbau moderner Technologien wie Glasfaser- Netz, etc.;

 Modernisierung der Straßenbeleuchtung (LED);

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Neuaufstellung des ÖEK Bad Vöslau

Ziele-Maßnahmen-Katalog - Seite 28

Erneuerbare Energien

Leitziel:

Förderung des Einsatzes von alternativen Energieformen sowie E-Mobilität

ZIELE MASSNAHMEN

EE 1 Förderung des Einsatzes von erneuerbaren Energieformen in der Gemeinde

 Fortführung der Gemeindeförderung zur Nutzung alternativer Energieformen;

 Sensibilisierung der Bevölkerung durch Beratungsangebote für alternative Energieformen;

 Ausbau von Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden;

EE 2 Attraktivierung des nicht-motorisierten Verkehrs (Fußgänger- und Radfahrverkehr)

 Durchführung von Maßnahmen zur Attraktivierung der Nutzung von E-Autos, E-Car-Sharing – Modellen, insbesondere durch Schaffung der dazu notwendigen Infrastrukturen (E-Tankstellen etc.)

 Förderung der E-Mobilität im kommunalen Bereich;

(30)

Neuaufstellung des ÖEK Bad Vöslau ÜBERSICHT

Lage im Raum

Sicherung und Stärkung der Gemeindefunktion

"Wohnstandort“

Sicherung und Stärkung der Gemeindefunktion

"Erwerbsstandort"

Sicherung und Stärkung der Gemeindefunktion

„Fremdenverkehrsstan -dort“

Sicherung und Stärkung der Gemeindefunktion

"Versorgungsstandort"

Bedachtnahme auf gemeindeübergreifen

de Aspekte Stärkung der Marke der Stadt

Siedlungsstruktur

Räumliche Konzentration der Siedlungsentwicklung

Strukturierung des Siedlungsraumes nach funktionellen

Gesichtspunkten Attraktivierung der

Ortszentren (insbesondere des

Ortszentrums von Vöslau) in funktioneller

und gestalterischer Hinsicht Strukturverträgliche

Nutzung von Konversionsflächen

Förderung der Blockdurchlässigkeit

Gezielte Steuerung der Siedlungs-

entwicklung Förderung energieeffizienter Bauformen sowie einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung

Förderung des Verbleibs der ortsan- sässigen Bevölkerung

Wirtschaft

Sicherung der bestehenden Betriebsstandorte und

Neuausweisung von Betriebsbauland für

künftige Betriebs- ansiedlungen Sicherung und Ausbau der Einkaufs-

und Versorgungs- funktion der Gemeinde, insb. im

den Zentrum Sicherung der landwirtschaftlichen

Betriebsstandorte, insbesondere des

Weinbaus

Tourismus

Sicherung und Ausbau des touristischen Angebotes Implementierung

zukünftiger touristischer Attraktionen

Naturraum

Klare Abgrenzung zwischen Siedlungsgebiet und

Grünland Vermeidung der Zersiedelung des Landschaftsraumes

sowie Schutz des Landschafts-bildes

Schutz der Bevölkerung vor

Naturgefahren Sicherung und Erhaltung besonders

wertvoller Elemente des Naturraumes Sicherung und Erhalt

der Kulturlandschaft Verbesserung der Biotopqualität der

Fließgewässer Verstärkte Bewusst- seinsbildung für den Erhalt eines intakten

Naturraumes

Soziale Infrastruktur, Erholung & Freizeit

und Kultur Sicherung von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen

Sicherung und Stärkung des Freizeitangebotes

innerhalb der Gemeinde Sicherung und

Stärkung des kulturellen Angebotes

innerhalb der Gemeinde Stärkung des Gemeinwesens

Technische Infrastruktur

Berücksichtigung der gegebenen Kapazi-

tätsgrenzen der technischen Infra-

struktur Attraktivierung des nicht-motorisierten Verkehrs (Fußgänger-

und Radfahrverkehr) Weitere Verbesserung

der ÖV-Versorgung Entlastung der Hauptachsen des Individualverkehrs

Weitgehende Verkehrsberuhigung in

den Wohngebieten Ausbau innovativer

technischer Infrastrukturen

Erneuerbare Energien

Förderung des Einsatzes von erneuerbaren Energieformen in der

Gemeinde Förderung der

E-Mobilität

(31)

Neuaufstellung des ÖEK Bad Vöslau

Erläuterungen - Seite 30

Erläuterungen zum Ziele-Maßnahmen-Katalog

Im Folgenden werden die wichtigsten gesetzten Maßnahmen des Örtlichen Entwick- lungskonzeptes der Stadtgemeinde Bad Vöslau erläutert. Zahlreiche Ziele und Maßnahmen werden hierbei aus dem aktuell rechtsgültigen Örtlichen Entwicklungs- konzept übernommen bzw. fortgeführt.

1. Sicherung der hohen Lebens- und Wohnqualität durch Wahrung des Freiflächenanteils sowie strukturverträglicher Bebauungsstrukturen

Die Stadtgemeinde Bad Vöslau weist, ob ihrer Lage in einer vielfältigen Natur- und Kulturlandschaft eine hohe Lebens- und Wohnqualität auf. Dies zeigt sich auch durch die zahlreich ausgewiesenen Landschafts- und Naturschutzgebiete im Gemeindegebiet, welche zudem auch eine wichtige Erholungsfunktion ausüben. Ein weiterer Faktor dieser hohen Lebensqualität ist ferner in der aufgelockerten und von Frei- und Grünräumen durchzogenen Siedlungsstruktur gelegen, welche vor- nehmlich durch eine Einfamilienhausbebauung gekennzeichnet ist. Dichtere Geschoßwohnungsbauten finden sich hierbei größtenteils in den zentralen Stadtlagen, welche auch über die erforderliche Infrastruktur und Verkehrs-anbindung verfügen. Um künftighin diese Lebens- bzw. Wohnqualität zu erhalten sollen hierbei die schützenswerten Frei- und Grünräume durch Ausweisung von „Freihalteflächen“

von jeglicher Bebauung freigehalten und zudem zum Erhalt der charakteristischen Siedlungsstruktur eine weitere Verdichtung durch teilweise Einschränkung der max.

zulässigen Wohneinheiten je Liegenschaft hintangehalten werden.

2. Gemeindeübergreifende Abstimmung innerhalb der Kleinregion

Die Gemeinden Bad Vöslau, Kottingbrunn und Teesdorf haben sich dazu entschlossen, die Ziele ihrer Örtlichen Raumordnungsprogramme in bestimmten Bereichen aufeinander abzustimmen. Dies betrifft Flächen mit der Widmung

„Grünland – Freihaltefläche“, die Flächenwidmung an den Grenzen der Gemeinden und überregionale Radwege bzw. Freizeitangebote. Dazu wurden zwei Pläne erstellt, die zum einen die Grundlagenforschung abbilden und zum anderen Maßnahmen vorschlagen, die in den Örtlichen Entwicklungskonzepten und weiters in den Flächenwidmungsplänen verankert werden.

3. Ausweisung von ortskernnahen Siedlungserweiterungsgebieten

Insgesamt zeigt sich in der Stadtgemeinde Bad Vöslau derzeit eine Wohnbauland- reserve von rd. 45,1 ha, dies entspricht etwa 11,6 % des gesamten Wohnbaulandes.

Räumlich gesehen sind die Reserveflächen relativ gleichmäßig über das gesamte Gemeindegebiet verteilt.

(32)

Neuaufstellung des ÖEK Bad Vöslau

Aufgrund des Baulandbedarfs, welcher im Zuge der Grundlagenforschung ermittelt wurde, wurden bereits im bislang gültigen Entwicklungskonzept ergänzend zu den vorhandenen, bestehenden Baulandreserven zusätzliche mögliche Wohnbauland- erweiterungsgebiete aufgenommen. Bei der Festlegung dieser Bereiche wurde die Sicherstellung der Siedlungsentwicklung unter Ausnützung der vorhandenen technischen Infrastruktur, eine wirtschaftlich vertretbare und umweltverträgliche Erschließbarkeit sowie nach Möglichkeit die Lage außerhalb von „Landwirt- schaftlichen Vorrangzonen“ und „Natura 2000-Gebieten“ als wesentliches Ziel formuliert.

Insgesamt wurden dabei in den Ortsteilen potentielle Erweiterungsflächen ausge- wiesen, welche je nach Bedarf künftig schrittweise umgewidmet werden können und die kurzfristige Verfügbarkeit durch Verträge gem. §17 NÖ ROG 2014 sichergestellt wird.

Die in den Maßnahmen entsprechend erläuterten Standorte sollen zur langfristigen Sicherung als potentielle Siedlungserweiterungsgebiete im Flächenwidmungsplan als

"Grünland - Freihaltefläche" gewidmet werden, um hier die Errichtung von Bau- werken, insbesondere von landwirtschaftlichen Bauten, hintanzuhalten. Konkret befinden sich diese Erweiterungsflächen nördlich des Ortskernes der KG Großau, im südlichen Bereich der KG Gainfarn und östlich des Zentrums der KG Vöslau.

4. Innen- und Nachverdichtung

Da der Baulandbedarf der Gemeinde nicht nur durch Neuwidmungen gedeckt werden soll, ist es auch ein Ziel des Örtlichen Entwicklungskonzeptes, das gewid-mete Bauland noch besser zu nutzen. Dies betrifft etwa die Reaktivierung und Revitalisierung ehemaliger Industrieanlagen in zentralen Lagen (z.B. Kammgarn- areal, Ottakringer-Abfüllanlage, etc.), welche der Bevölkerung durch Ausarbeitung von entsprechenden strukturverträglichen und multifunktionalen Nutzungskon-zepten insbesondere unter dem Aspekt eines künftigen Angebotes an ausreich-enden Grün- und öffentlichen Räumen zukünftig zur Verfügung stehen sollen.

5. Anpassung der Widmung an langjährige Nutzungsverhältnisse bzw. künftige Erfordernisse

Im Gemeindegebiet von Bad Vöslau bestehen in mehreren Bereichen langjährige Nutzungsverhältnisse, welche sich jedoch nicht in entsprechender Art und Weise im Örtlichen Raumordnungsprogramm abbilden bzw. die aktuell einem Restrukturier- ungsprozess unterliegen, wobei keine konkreten Nachnutzungen bestehen. Hierbei

(33)

Neuaufstellung des ÖEK Bad Vöslau

Erläuterungen - Seite 32 handelt es sich einerseits um ehemals mehrheitlich landwirtschaftlich genutzte Bereiche in den Katastralgemeinden Gainfarn und Großau („Bauland Agrar- gebiete“), welche sich zusehens in Folge des strukturellen Wandel von der landwirtschaftlichen Nutzung hin zu einer reinen Wohnnutzung entwickelten und andererseits um Standorte ehemaliger bzw. noch in Teilen bestehender Betriebe, welche im Zuge von Eigentümerwechseln oder Umstrukturierungsmaßnahmen die betriebliche Tätigkeit wieder aufgenommen werden soll.

Diese Bereiche sollen hierbei künftighin ihrer Nutzung entsprechend widmungs- gemäße Berücksichtigung im Flächenwidmungsplan finden, ohne dabei jedoch die übrigen Zielsetzungen und Intentionen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes zu konterkarieren, bzw. neben den bestehenden ehemaligen Industrieanlagen (z.B.

„Kammgarnareal“ etc.) als mögliche Konversionsflächen u.a. auch für „Sonder- nutzungen“ in Abstimmung mit der Bestandssituation bzw. der Umgebung ausgewiesen werden.

6. Sicherung und Entwicklung der Ortszentren

Die historischen Ortszentren sollen durch die Ausweisung bzw. Arrondierung von Kerngebietszonen auch für Handelseinrichtungen vor dem Hintergrund der festgelegten „Zentrumszonen“ gemäß §18 NÖ Raumordnungsgesetz mit dem Ziel der Ermöglichung kleinräumiger Nutzungsdurchmischungen attraktiviert werden.

Das charakteristische Erscheinungsbild der Ortszentren in ihren historischen Ausprägungen werden durch entsprechende Festlegungen im Bebauungsplan („Schutzzonen“, etc.) gestärkt. Durch die Umsetzung bestehender Konzepte zur Zentrumsentwicklung und der Schaffung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Wohnnutzung, Geschäftsflächen, touristischer Infrastruktur, Flächen für den fließenden und ruhenden Verkehr sowie den Rad- und Fußgängerverkehr (Shared Space / Begegnungszonen), Grün- und öffentlichen Räumen (Verweilmöglichkeiten), wie etwa der „Gansl-Platz“ und der „Feuerwehrplatz“ in Gainfarn oder auch der

„Kirchenplatz“ in Großau, sollen die Ortskerne gestärkt werden. Zusätzlich sollen die Zentren durch ein attraktives Fuß- und Radwegenetz aufgewertet werden. Ziel sind kurze Wegeverbindungen zur Anbindung an öffentliche Einrichtungen, Kindergärten, Schulen, bzw. Verbindungen zu Öffentlichen Verkehrseinrichtungen.

7. Schrittweise Entwicklung des Betriebsgebiet „Nord“

Langfristig sollen bestehende Betriebe, welche nicht mit den umgebenden Wohnnutzungen verträglich sind, räumlich konzentriert werden. Zu diesem Zweck

(34)

Neuaufstellung des ÖEK Bad Vöslau

werden Betriebsgebietsflächen für größere produzierende Betriebe außerhalb des geschlossenen Wohnsiedlungsgebietes (z.B. entlang des Zubringers zur A2- Südautobahn „Betriebsgebiet Nord“) ausgewiesen. Dem „Betriebsgebiet Nord“ liegt hierbei ein gesonderter „Masterplan“ zu Grunde, welcher einerseits einen Rahmen für die Entwicklung des Gebietes vorgibt und andererseits auch eine nachhaltige und ökologisch verträgliche Entwicklung garantieren soll.

8. Hintanhaltung von Nutzungskonflikten

Durch die Festlegungen der Widmungsart „Bauland - Betriebsgebiet“ mit der näheren Bezeichnung „emissionsarme Betriebe“ bzw. Schaffung von Puffer- bereichen durch die Festlegung der Widmung „Grünland – Grüngürtel“ sollen Konflikte, welche durch unterschiedliche Nutzungen bestehen, hintangehalten werden.

9. Sicherung landwirtschaftlicher Betriebe bzw. Anbaugebiete

Besonders die ländlich geprägten Bereiche und Ortsteile der Stadtgemeinde Bad Vöslau sind für ihre landwirtschaftlichen Produkte, insbesondere den Weinbau bekannt. Die Bedeutung der Landwirtschaft soll weiter gestärkt werden, um auch künftighin den Fortbestand der Weinbaubetriebe abzusichern. Es soll an der Ausweisung der Widmung „Bauland – Agrargebiet“, im Hinblick auf Standorte von bestehenden Weinbaubetrieben und landwirtschaftlichen Betrieben im geschlos- senen Siedlungsbereich („Heurigen“) weiterhin festgehalten werden.

10. Stärkung der Marke „Wein – Wald – Wasser“

Die Stadtgemeinde Bad Vöslau hat sich als Leitbegriff seiner Entwicklung die Marke

„Wein - Wald - Wasser“ gewählt. Diese landschaftsprägenden Elemente bilden einen wichtigen Beitrag zur Charakteristik und Identifikation des Kurortes mit seinen BewohnerInnen und Gästen. Gerade deshalb ist ein sorgsamer Umgang mit der Natur eines der wichtigsten Ziele der räumlichen Entwicklung. Weitere Aspekte bilden hierbei die Erweiterung des Kurangebotes bzw. Schaffung von spezifischen Kurangeboten; Sicherung und Förderung qualitativ hochwertiger Beherbergungs- einrichtungen sowie Schaffung von attraktiven Aufenthaltsqualitäten. Alle Ziele stehen auch unter dem Aspekt der naturräumlichen Verträglichkeit und der Einbindung des „Biosphärenpark Wienerwald“.

11. Schutz und Pflege des charakteristischen Landschaftsbildes

Die vielfältige Kulturlandschaft Bad Vöslaus mit ihrer spezifischen Lage am Rande des Wienerwaldes, über die Kulturlandschaft der Weinanbaugebiete bis hin zur Ebene

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Neuaufstellung des ÖEK Bad Vöslau

Erläuterungen - Seite 34 des Wiener Beckens, trägt wesentlich zur Unverwechselbarkeit von Bad Vöslau bei und bedarf besonderer Beachtung und eines entsprechenden Schutzes zur Sicherung des Bestandes.

Dies gilt im gleichen Maße für die attraktiven innerstädtischen Grünraum- und Erholungsflächen wie Parks und Alleen sowie den hohen Freiflächenanteil (Gärten) der Wohngebiete. Um auch künftighin die räumliche Dispersion von Siedlungen hintanzuhalten werden, ergänzend zu den bestehenden Siedlungsgrenzen gemäß Regionalem Raumordnungsprogramm „Südliches Wiener Umland“ zusätzliche

„Grenzen der Siedlungserweiterungsflächen“ in den Katastralgemeinden Großau und Gainfarn ausgewiesen. Ferner soll im ganzen Gemeindegebiet durch entsprech- ende Grünlandwidmungen eine Biotopvernetzung ermöglicht, Gewässer geschützt und Erholungsflächen erhalten werden.

12. Ausweisung von „Sondergebieten“ („Bauland Sondergebiet“) zur Sicherung der sozialen und technischen Infrastruktur

Die Stadtgemeinde Bad Vöslau ist auch weit über die Gemeindegrenzen hinweg als Kurstadt bekannt. Das vielfältige Angebot verschiedener Kultur- und Kureinricht- ungen sowie die hochwertige Naturraumausstattung, locken jährlich zahlreiche Besucher nach Bad Vöslau (etwa 130.000 Übernachtungen). Daher ist die längerfristige Sicherung der Standorte bzw. Erweiterungsflächen eines auch auf die regionale Versorgung ausgerichteten Angebots an Gesundheitseinrichtungen sowie an sozialen und kulturellen Einrichtungen durch Festlegung entsprechender Sondergebietswidmungen ein wesentliches Ziel des Örtlichen Entwicklungs- konzeptes.

Neben den touristischen Einrichtungen soll auch die soziale Infrastruktur für die Bevölkerung erhalten und gestärkt werden. Die langfristige Sicherung notwendiger Flächen für einen weiteren Ausbau der Kinderbetreuungs- und Schuleinrichtungen zur Deckung des steigenden Bedarfs der kommenden Jahre wird durch entsprechende Widmungen umgesetzt. Für die Ansiedlung und Entwicklung von Gesundheitseinrichtungen (Ärzte, Therapeuten, Gesundheitspraxen, etc.) sollen ebenso entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen werden.

13. Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer

Das steigende Verkehrsaufkommen auf den Straßen Bad Vöslaus führt immer mehr zu Nutzungskonflikten. Daher sollen, insbesondere in den Ortszentren die verschied-enen Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt und somit mehr BewohnerInnen animiert

(36)

Neuaufstellung des ÖEK Bad Vöslau

werden, alternative Fortbewegungsmittel anstatt des eigenen Autos zu nutzen. Dies soll durch verkehrstechnische Maßnahmen wie etwa Geschwindigkeitsbeschränk- ungen umgesetzt werden. Auch die barrierefreie und behindertengerechte Ausgestaltung der Fuß- und Gehwege soll dazu beitragen, den Straßenraum fair zu gestalten.

14. Verbesserung des öffentlichen Verkehrsangebotes

Um ebenso den motorisierten Individualverkehr weiter zu reduzieren soll das Angebot im öffentlichen Verkehr verbessert werden. Durch den ÖBB-Bahnhof „Bad Vöslau“

der Südbahn ist das östliche Gemeindegebiet bereits sehr gut an überregionale Linien angebunden. Dies gilt es optimal zu nutzen, indem die innerörtlichen Verkehrsmittel daran angebunden werden und durch Abstimmung von Takten, größeren Kapazitäten und optimierten Verbindungen verbessert werden. Durch eine entsprechende Routenplanung der Busse soll auch eine Verbesserung des Schülerverkehrs hergestellt werden. Vor allem gilt es hierbei die „Spitzenzeiten“ beim Schüler- und Pendlerverkehr zu berücksichtigen.

15. Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien

Bereits seit mehreren Jahren gibt es seitens der Gemeinde Förderungen, welche zur Nutzung von alternativen Energieformen animieren. Diese sollen auch weiterhin fortgeführt werden und die Bevölkerung durch Beratungsangebote für alternative Energieformen sensibilisiert werden. Doch nicht nur im privaten Bereich soll der Anteil bei der Nutzung erneuerbarer Energien erhöht werden, sondern auch durch den Ausbau von Photovoltaikanlagen und der Förderung von E-Mobilität im kommunalen Bereich. Maßnahmen zur Attraktivierung der Nutzung von E-Autos, E-Car-Sharing – Modellen, insbesondere durch Schaffung der dazu notwendigen Infrastrukturen (E- Tankstellen etc.) sollen hierbei alternative Antriebs- sowie Besitzmodelle implementieren.

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