• Keine Ergebnisse gefunden

Forst (M221) Erstaufforstung (LE07-13) Bestätigung Landwirt/Nichtlandwirt (PDF, 37 kB)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Forst (M221) Erstaufforstung (LE07-13) Bestätigung Landwirt/Nichtlandwirt (PDF, 37 kB)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

<Plex:S|Ladenwechsel:true(A4_WEISS)|Kuvertinfo:S>

K-A

A g r a r M a r k t A u s t r i a

Agrarmarkt Austria Dresdner Straße 70 1200 Wien

*517APN2010I*

Agrarmarkt Austria Referat 17 - Forst Dresdner Straße 70 1200 WIEN

Telefon 01 334 3954 Telefax 01 331 51 - 295 E-Mail le-sonstige@ama.gv.at Internet http://www.ama.at DVR: 071 98 38

ERSTAUFFORSTUNG (M221)

Bestätigung "Landwirt" im Sinne des Art. 31 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1974/2006 bzw.

"Nichtlandwirt" für den Bezug der forstlich bedingten Ausgleichsprämie

Bitte ausfüllen und an die AMA retournieren

Zuname, Vorname, Titel Betriebsnummer

Wohnanschrift: Straße, Hausnummer

Postleitzahl, Postort Telefonnummer LE-Antragsnummer (wenn bekannt)

Zutreffende Kategorie (APL/APN) ankreuzen:

*517APN2010I*

"Landwirt" (APL - Ausgleichsprämie für einen Landwirt)

Ein Landwirt im Sinne des Art. 31 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1974/2006 iVm Punkt 9.5.3 der Sonderrichtlinie Wald & Wasser ist ein Bewirtschafter eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, dessen Einkommen aus land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten mindestens 30 % seines Gesamteinkommens beträgt und der nicht mehr als die Hälfte der Gesamtarbeitszeit für außerlandwirtschaftliche Tätigkeiten verwendet.

Ich bestätige die Erfüllung der oben unter "Landwirt" angeführten Kriterien und verpflichte mich, die Förderstelle zu informieren, sofern diese Fördervoraussetzungen nicht mehr gegeben sind. Weiters nehme ich zur Kenntnis, dass meine Angaben gegebenenfalls auch bei einer Vor-Ort-Kontrolle überprüft werden können. Sollten die oben unter "Landwirt" angeführten Kriterien nicht erfüllt werden, kann es zu Rückforderungen kommen.

"Nichtlandwirt" (APN - Ausgleichsprämie für einen "Nichtlandwirt")

Ein Nichtlandwirt ist ein Bewirtschafter der geförderten Forstfläche, der die oben unter "Landwirt" genannten Fördervoraussetzungen nicht erfüllt.

Datum Unterschrift der AntragstellerInnen bzw. Vertretungsbevollmächtigten

DRUCKEN Formulardaten löschen

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Fortbildungsprüfung (§§ 53, 53e und 54 des Berufsbildungsgesetzes) ist die zu prüfende Person auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile durch die zuständige Stelle

Das Einkommen aus landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen, touristischen oder handwerklichen Tätigkeiten oder öffentlich geförderten Leistungen für die Erhaltung des

heranzuziehen. Liegen für keine der möglichen Nachweismethoden ausreichende Daten vor, so ist der Lockdown-Umsatzersatz den Begünstigten gemäß Punkt 9.4.1 in der Mindesthöhe

zurückgezogen werden, sofern noch kein weiteres Ansuchen gestellt wurde. Der bereits ausgezahlte Betrag des zurückgezogenen Ansuchens ist zurückzuerstatten.  Wird das Ansuchen

zurückgezogen werden, sofern noch kein weiteres Ansuchen gestellt wurde. Der bereits ausgezahlte Betrag des zurückgezogenen Ansuchens ist zurückzuerstatten.  Wird das Ansuchen

   .. „Grünland“  bezeichnet  terrestrische  Ökosysteme,  in  denen  seit  mindestens  fünf  Jahren  krautige  Vegetation  oder 

1) Es  sei  denn,  es  wird  im  Fall  von  künstlich  geschaffenem  Grünland  mit  großer  biologischer  Vielfalt  nachgewiesen,  dass  die  Ernte  des 

Die von den Flächen dieses Betriebes geerntete und gelieferte Biomasse wurde unter Einhaltung der für die Richtlinie 2009/28/EG bzw.. Richtlinie (EU) 2018/2001