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Bayern braucht neues Landesentwicklungsprogramm!

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Academic year: 2022

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Landesfachgeschäftsstelle Bauernfeindstr. 23 90471 Nürnberg Tel. 0911/81 87 8-0 Fax 0911/86 95 68

lfg@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de

Nürnberg, 20. Februar 2018 PM 022-18/LFG

Flächenschutz ALR Bayerische Akademie Ländlicher Raum e.V.

DASL Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung e.V., LG Bayern BYAK Bayerische Architektenkammer

Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V.

BDA Bund Deutscher Architekten, LV Bayern e.V.

BDLA Bund Deutscher Landschaftsarchitekten Bayern e.V.

BN Bund Naturschutz in Bayern e.V.

CIPRA Deutschland e.V.

SRL Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung e.V., RG Bayern VBI Verband Beratender Ingenieure, LV Bayern e.V.

BAYIKA Bayerische Ingenieurekammer Bau

Verbändebündnis kritisiert Liberalisierungsbeschluss der Staatsregierung zum Landesentwicklungsprogramm:

Die Kulturlandschaft Bayerns braucht ein neues starkes Landesentwicklungsprogramm

Ein breites Verbände-Bündnis ruft die bayerische Staatsregierung auf, einen Neuanfang für eine zukunftsorientierte Landesplanung zu machen.

Das mit dem jetzigen Beschluss der Staatsregierung nochmal deregulierte Landesentwicklungsprogramm (LEP) hat kaum mehr Steuerungswirkung zu einer nachhaltigen Entwicklung Bayerns.

In zahlreichen Stellungnahmen und Anhörungsterminen zur Novellierung des Landesentwicklungsprogramms und des Bayerischen Landespla- nungsgesetzes hatten Akademien, Kammern und Verbände der raum- und planungsbezogenen Disziplinen an der inhaltlichen Entleerung und am fehlenden Gestaltungs- und Steuerungsanspruch des LEP grundsätzli- che Kritik geübt. Die Staatsregierung hat die Vorschläge der Fachwelt weitgehend unbeachtet gelassen und mit Zustimmung der CSU- Landtagsmehrheit den Flächenschutz entscheidend geschwächt.

Daher appellieren die Verbände an den designierten Ministerpräsidenten Markus Söder und die Landtagsabgeordneten:

Bayern braucht ein zukunftsorientiertes Landesentwicklungsprogramm mit politischem Gestaltungswillen. Bayern braucht ein NEUES, STARKES LEP!

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Landesfachgeschäftsstelle Bauernfeindstr. 23 90471 Nürnberg Tel. 0911/81 87 8-0 Fax 0911/86 95 68

lfg@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de

Nürnberg, 20. Februar 2018 PM 022-18/LFG

Flächenschutz Die unterzeichnenden Fachorganisationen fordern von der Staatsregierung

ein konsequentes Um- und Weiterdenken in der Raumordnung und Lan- desplanung. Die Fachverbände sind gerne bereit, einen Neustart der baye- rischen Landesplanung mit zu gestalten. Deren Basis muss der konstruktive und respektvolle fachliche Dialog der verantwortlichen Ministerien der Bayerischen Staatsregierung mit allen relevanten Disziplinen und Interes- sensgruppen sein. Insbesondere sind eine sorgfältige Konsultation der brei- ten fachlichen Expertise im Landesplanungsbeirat und ein gezieltes Einbe- ziehen der Bürgerinnen und Bürger notwendig.

Die fachlichen Anregungen der Fachorganisationen wurden von der Staats- regierung im aktuellen LEP-Fortschreibungsverfahren faktisch nicht ange- nommen.

Die Kritik der Verbände betraf in der aktuellen Novelle des LEP v.a. fol- gende Punkte:

Anbindegebot: Vermeidung von Zersiedelung muss erklärtes Ziel bleiben!

Mit der weiteren Lockerung des Anbindegebots konterkariert das LEP er- klärte Zielsetzungen der Staatsregierung, die - insbesondere vor dem Hin- tergrund der demografischen Entwicklung und des Klimaschutzes - zugleich Flächensparen und Innenentwicklung als zentrale Handlungsfelder einer zukunftsorientierten Siedlungsentwicklung proklamieren. Die Verbände sind nach wie vor davon überzeugt, dass dieser Schritt trotz der vom Land- tag vorgenommenen gewissen Abschwächung der Lockerung des Anbinde- gebots (sog. Huber Kompromiss) eine massive Beeinträchtigung der bayeri- schen Kulturlandschaften und damit der Lebensqualität Bayerns und seiner nachhaltigen Standortqualität als hochwertiger Wirtschafts-, Wissen- schafts- und Tourismusstandort nach sich ziehen wird.

Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH): Auch Wachstum er- zeugt Handlungsbedarf!

Die jetzige Festlegung von RmbH in der Strukturkarte erscheint inflationär.

Die praktische Wirksamkeit dieser Ausweitung des RmbH ist zweifelhaft.

Auf der anderen Seite ist eine zusätzliche Kategorie „Räume mit besonde- rem Handlungsbedarf durch starkes Bevölkerungswachstum“ dringend erforderlich. Ziele und Handlungskonzepte für den Umgang mit Wachstum und zur gezielten Bewältigung der damit einhergehenden Folgen wie Bau- landbedarf, Flächenverbrauch, zusätzliche Infrastrukturkapazitäten und die Bewältigung zahlreicher räumlicher und sozialer Zielkonflikte müssen end- lich auch auf der Ebene der Landesplanung formuliert werden.

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Landesfachgeschäftsstelle Bauernfeindstr. 23 90471 Nürnberg Tel. 0911/81 87 8-0 Fax 0911/86 95 68

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Nürnberg, 20. Februar 2018 PM 022-18/LFG

Flächenschutz Zentrale Orte System: Weniger ist mehr!

Die weitere Steigerung der Anzahl zentraler Orte in Bayern ohne reale Um- setzungschancen und ohne staatliche Gewährleistung ihrer Funktionserfül- lung weckt falsche Erwartungen und führt absehbar zu Fehlentwicklungen.

Daher sind die zentralen Orte realistisch neu einzustufen und mit verbindli- chen Gewährleistungsverpflichtungen des Freistaats für die Ausstattung mit der jeweiligen zentralörtlichen Funktion einschließlich der Siche- rung/Verbesserung der Erreichbarkeit insbesondere im ÖPNV/SPNV zu hinterlegen.

Höchstspannungsfreileitungen: Energiewende nur mit räumlichem Ge- samtkonzept

Ausreichende Abstände zwischen Wohnnutzungen und Freileitungen sind eine im Grunde richtige Vorsorge zum Schutz von Siedlungsräumen. Es geht allerdings gleichrangig auch um den Schutz von Landschafts- und Ortsbildern sowie Denkmälern und Ensembles vor zerschneidenden oder visuell bzw. landschaftsästhetisch maßstabssprengenden Infrastrukturen.

Daher fordern die Verbände u.a. die Erarbeitung eines räumlichen Gesamt- konzeptes zur Energiewende mit Zielen zur Steigerung der Energieeffizienz und Einsparpotenziale sowie zum Vorrang dezentraler Energieerzeugungs- strukturen. Die Frage der Hochspannungsfreileitungen sollte im LEP explizit den Regionalplänen als ergänzende Fachkonzepte zugewiesen werden.

Ein neues, starkes LEP bietet die Chance nicht nur auf die Änderungen der Vergangenheit zu reagieren, sondern viele neue, raumrelevante Heraus- forderungen wie konsequenten Klimaschutz, nachhaltige Mobilität und sozial-ökologische Transformation neu aufzunehmen.

Für Rückfragen:

Andrea Gebhard, Vorsitzende DASL-Landesgruppe Bayern Tel. 089-9616089-0

Richard Mergner, BN-Landesbeauftragter Tel. 0911-81878-25 oder 0171/6394370

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