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Smarte Technik – stressige Nutzung

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Smarte Technik – stressige Nutzung

Viele Beschäftigte arbeiten inzwischen mobil. Mit Smartphones, Tablet-PCs und Notebooks sind deutliche Arbeitserleichterungen verbunden, aber sie bergen auch eine nicht unerhebliche Gefahr: Die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit werden verwischt. Manche Arbeitgeberin, mancher Arbeitgeber setzt damit auch voraus, dass die Beschäftigen rund um die Uhr verfügbar, erreichbar und arbeitsfähig sind.

Es geht um eine breite gesellschaftliche Orientierung, wie wir mit unserer Lebenszeit umgehen wollen. Für viele Menschen ist die dauernde elektronische Erreichbarkeit und Kommunikation zum ständigen Begleiter geworden. Damit verbunden ist auch eine andere Wahrnehmung von Handlungen und Verhalten gegenüber den Mitmenschen. Wer die Welt nur noch unter dem Aspekt der Verwertbarkeit von Erlebnissen für das Posten in sozialen Netzwerken oder auf dem eigenen Blog sieht, der verliert oft das Gespür für das unmittelbare Erleben.

Und wer ständig um die Möglichkeit weiß, die Arbeitswelt könne in das Spiel mit den Kindern oder eine müßige Stunde auf der Gartenbank elektronisch einbrechen, der ist eben nur noch mit einem Teil seiner Persönlichkeit bei dem, was er gerade tut. Damit verliert die Freizeit ihren entspannenden Wert und wird zumindest teilweise eher zur „Bereitschaftszeit“ im Sinne des Arbeitgebers, als dass sie der Regeneration dient.

Mit Betriebsvereinbarungen wirken Betriebsräte und Gewerkschaften dieser Entwicklung entgegen. Aber der Deutsche Gewerkschaftsbund setzt sich auch für eine gesetzliche Regelung ein: Das Arbeitsschutzgesetz muss um eine Anti- Stress-Verordnung mit klaren Regeln ergänzt. Denn die Abgrenzung kann nicht alleinverantwortlich den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen aufgebürdet werden.

Michael Sommer

Themen:

CDU zu öffentlich-rechtlichem

Auftrag 2

Grüne zu Leistungsschutz 2 Sanktionen und Urheberrecht 3 LMK zu Sat1-Verfahren 5 Türkei: dju zu Anklagen 6

Tagesschau-App 7

WDR: Studie zu Kindern und

Radio 8

ZDFinfo erfolgreich 9 Presserat mahnt Sorgfalt an10 Zeitungen: Reichweitenstark

im Internet 11

ARD-Generalsekretariat 12 ver.di-Fernsehpreis 13

Medienlinks 13

Lesetipp 13

Veranstaltungen 14

Impressum 16

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CDU zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Die Medienpolitiker der CDU wollen den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die Länder konkretisieren lassen. Gerade vor dem Hintergrund des anstehenden Wechsels zum Beitragssystem sei dies von großer Wichtigkeit:

„Wir müssen die Akzeptanz von ARD, ZDF und Deutschlandradio bei den Zuschauern und Zuhörern stabilisieren und möglichst weiter erhöhen“, erklärte der Vorsitzende des Medienpolitischen Expertenkreises, Franz Josef Jung, Anfang September. Die CDU-Medienpolitiker haben dazu das Positionspapier

„Konzentration der Kräfte“ vorgelegt. Sie fordern unter anderem, dass die Qualität noch stärker das Markenkennzeichen aller öffentlich-rechtlichen Angebote sein müsse - offine wie online, analog wie digital. ARD, ZDF und das Deutschlandradio müssten den Kern ihres Auftrags auf allen Verbreitungswegen wieder verstärkt wahrnehmen und ihr Profl schärfen. Die künftige mediale Entwicklung werde davon geprägt sein, dass „das Netz immer stärker genutzt wird, das Fernsehen jedoch auf absehbare Zeit das massenmediale Leitmedium bleibt.“ Notwendig sei daher beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk „die Konzentration der Kräfte, um frei werdende Ressourcen für neue Projekte zu nutzen. Es ist auf die Marktabgrenzung zu privatwirtschaftlichen Unternehmen zu achten.“ Die Hauptprogramme von ARD und ZDF müssten als zentrales Integrationselement erhalten bleiben. Der länderspezifsche Auftrag der Dritten Programme der ARD müsse wieder stärker in den Fokus rücken. Es gelte, regionale Eigenheiten sowie Ereignisse zu bündeln, anstelle der zehnten Tatortwiederholung zur Primetime. Eine Besinnung auf den Kern des Auftrages führe zwangsläufg auch zu einer Diskussion über die Anzahl der Digitalkanäle.

Die öffentlich-rechtlichen Anstalten sollten ein schlüssiges Gesamtkonzept für ihre Zukunft vorlegen. Der Medienpolitische Expertenkreis der CDU werde diesen Prozess begleiten und sich aktiv in die Diskussion einbringen.

Grüne: Leistungsschutzrecht zielt daneben

Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage wird auch mit dem dritten Entwurf nicht besser, meinen die Grünen. Dieses Gesetz schieße weiterhin am Ziel der Bundesregierung vorbei., erklärten die medienpolitische Sprecherin Tabea Rössner und Konstantin von Notz, innenpolitischer Sprecher in einer Mitteilung zum jüngsten Kabinettsbeschluss. Es werde klamme Presseverlage nicht retten und Journalisten kaum Einnahmen bescheren, stattdessen aber die Vielfalt im Netz einschränken: „Die Verlage sind auf Besucher auf ihren Seiten angewiesen,

Positionspapier als PDF:

tinyurl.com/c4prwp8

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die ihnen die Suchmaschinen bringen. Jetzt aber droht ihnen die Herausnahme aus den Suchmaschinenangeboten. Viel verloren, nichts gewonnen.“

Der neue Entwurf verbietet nicht mehr nur den ,,gewerblichen Suchmaschinen"

Presseerzeugnissen zugänglich zu machen, sondern auch ,,gewerblichen Anbietern von Diensten, die Inhalte entsprechend aufbereiten". Das schaffe noch mehr Unklarheit als zuvor. Schon bislang habe man nur erahnen können, welche Angebote und Dienste unter den Begriff Suchmaschinen fallen sollen.

Vollkommen unklar bleibe jetzt, was und wer mit Diensten gemeint ist, die ,,Inhalte entsprechend aufbereiten". Auch im Nebel bleibe, was der Schutzgegenstand sein soll. „Sind Links nun geschützt oder nicht? Nach wie vor sollen auch Teile der Presseerzeugnisse geschützt werden. So würde das Leistungsschutzrecht höher gewertet als das Urheberrecht“, so die Grünen. Weil die angemessene Vergütung der Journalisten viel zu vage defniert wird, können diese nicht mit einer geregelten Ausschüttung rechnen. Mit der fehlenden Pficht zur kollektiven Wahrnehmung der Rechte durch eine Verwertungsgesellschaft werden zudem allein Springer und Co. Fertig. Die kleinen Verlage aber haben das Nachsehen bei Verhandlungen mit den Suchmaschinenanbietern um ihre lizenzierten Inhalte.

Der einseitige Referentenentwurf der Koalition polarisiere die ohnehin komplizierte Debatte um das Urheberrecht zusätzlich und bringe keine Fortschritte bei der Finanzierung von Qualitätsjournalismus. Die Regierung sollte zunächst eine valide Analyse auf den Tisch legen, wie es um die wirtschaftliche und wettbewerbliche Lage der Verlage bestellt ist. „Nur auf dieser Grundlage kann und sollte gehandelt werden, um die Vielfalt und Qualität der Presseinhalte zu gewährleisten“, so die Grünen.

Sanktionen gegen Urheberrechtsverletzung akzeptiert

Sanktionen und Warnhinweise gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet werden zunehmend akzeptiert. Drei Viertel der Deutschen bewertet Bußgelder gegen Personen als angemessen, die urheberrechtlich geschützte Medieninhalte ohne Erlaubnis im Internet anbieten. Dies ist ein Ergebnis der Studie zur Digitalen Content-Nutzung 2012 (DCN-Studie), die vom Bundesverband Musikindustrie e.

V. (BVMI), dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels und der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) durchgeführt wurde. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung (53 Prozent) befürwortet beispielsweise ein Bußgeld gegen diejenigen, die Medieninhalte illegal herunterladen. Eine präventive Wirkung attestieren die Verbraucher einem Warnhinweismodell: 57 Prozent der Deutschen glauben, dass Nutzerinnen und Nutzer ihre urheberrechtsverletzenden Aktivitäten nach einem Warnhinweis vom Provider einstellen würden.

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Immer mehr Deutsche beziehen nach der Studie Musik, Spielflme, TV-Serien, E- Books und Hörbücher direkt aus dem Netz. Dabei bewerten weit mehr als Zwei Drittel der Bevölkerung das jeweilige legale Online-Angebot von Musik (81 Prozent), E-Books (72 Prozent) und flmischen Inhalten (69 Prozent) als ausreichend. Neben dem klassischen Download werden insbesondere Streaming- Angebote zunehmend genutzt. Für die private Medienspeicherung fnden Online- Speicherplätze, darunter auch die legalen Nutzungsmöglichkeiten von Sharehostern, dagegen bislang sehr selten Verwendung. Im Jahr 2011 haben insgesamt 22,1 Millionen Personen Musik, Spiel- und Kinoflme, TV-Serien, E- Books und Hörbücher online genutzt oder aus dem Internet heruntergeladen.

Dies ist eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 11 Prozent. 14,8 Millionen Menschen nutzten dazu ein Streamingverfahren. Dabei gaben 31 Prozent der Befragten an, Hörbücher häufger als im Vorjahr gestreamt zu haben, bei Online- Musik waren es 40 Prozent, 41 Prozent bei Filmen und 47 Prozent bei TV-Serien.

Als Quellen bevorzugten 7,9 Millionen Personen Videostreaming-Plattformen, wie etwa YouTube, und 6,1 Millionen Onliner suchten am häufgsten Online- Radios und/oder Mediatheken zu diesem Zweck auf. Illegale Streaming-Portale waren für 41 Prozent der Online-Filmkonsumenten die wichtigste Bezugsquelle.

Mit 2,5 Millionen Nutzern liegt diese Kategorie auf Platz 3 der beliebtesten Quellen für gestreamte Medieninhalte insgesamt.

Für den dauerhaften Besitz luden letztes Jahr 16,3 Millionen Personen Medieninhalte aus dem Netz herunter. 7,2 Millionen Menschen und damit 44 Prozent der Downloader bezogen diese ausschließlich aus legalen Quellen. 3,1 Millionen Deutsche haben urheberrechtlich geschützte Inhalte illegal aus dem Internet heruntergeladen. Neben den illegalen Downloads hat sich das Streamripping als zusätzliche Nutzungsform in der rechtlichen Grauzone fest etabliert: Nahezu die Hälfte aller Downloader hat diese Dienste im Jahr 2011 verwendet. Insgesamt haben im letzten Jahr 3,7 Millionen Deutsche (23 Prozent der Mediendownloader) keine legalen Angebote, sondern ausschließlich illegale Quellen oder Streamripping genutzt, um die gewünschten Inhalte dauerhaft zu speichern. Beim Streamripping ermöglicht eine spezielle Software, das Mitschneiden und dauerhafte Speichern, z.B. von Radiosendungen, sowie die Wiedergabe einzelner Teile.

97 Prozent der Bevölkerung wissen laut der Studie, dass das Herunterladen oder Anbieten von urheberrechtlich geschützten Medieninhalten über Peer-to-Peer- Netze nicht zulässig ist. Unter den aktiven Nutzern illegaler Download-Quellen sind es 88 Prozent. Während im Jahr 2010 nahezu jeder vierte Deutsche das Ansehen von aktuellen Kinotiteln über Angebote wie kino.to oder movie2k für legal erachtete, gaben dies für 2011 nur noch 11 Prozent an. Zwei bis sieben Prozent der Befragten halten es für erlaubt, dass geschützte Medieninhalte

Die von der GfK durchgeführte DCN-Studie wurde gemeinsam vom Bundesverband Musikin- dustrie (BVMI), dem Börsenver- ein des Deutschen Buchhan- dels und der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechts- verletzungen (GVU) beauftragt.

Ziele der Untersuchung waren die Analyse der Nutzergewohn- heiten und -präferenzen beim digitalen Medienkonsum, Speichern und Weitergeben sowie die Ermittlung der Konsumenteneinstellungen zu Urheberrechtsverletzungen, Sanktionen und legalen Online-Angeboten. Befragt wurden innerhalb der GfK

Media*Scope 10.000

Personen, die repräsentativ für 63,6 Mio. Deutsche ab zehn Jahren sind. Zur Validierung fand eine Zusatzbefragung unter 3.000 Personen statt, die repräsentativ für 46,0 Mio.

Deutschen Onliner ab 14 Jahren ist.

Weiter Infos unter:

www.gvu.de

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illegal öffentlich zugänglich gemacht werden. Es gibt jedoch gravierende Unterschiede bei den verschiedenen Nutzergruppen: Im Vergleich zum Durchschnitt der Bevölkerung sind sich bis zu sieben Mal so viele Nutzer illegaler Download-Angebote der Unrechtmäßigkeit dieser Quellen nicht bewusst. Der Anteil derjenigen, die das Anbieten von Musik, flmischen Inhalten, Hörbüchern und E-Books über soziale Netzwerke für erlaubt halten, liegt bei den 10- bis 19- Jährigen mit 21 Prozent am höchsten. Danach befragt, welche Vorteile kostenpfichtige Internetdienste bieten, geben 70 Prozent der Bevölkerung an, dass man dadurch den Künstler bzw. Urheber oder Autor unterstützt. Dieser Anteil liegt bei denjenigen, die sich aus illegalen Quellen versorgen, mit 55 Prozent weit unter dem Durchschnitt. Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins meint dazu: „Wer Medieninhalte aus dem Netz herunterlädt, weiß in der Regel, was legal oder illegal ist, und dass man mit der Nutzung legaler Angebote Künstler und Kreative unterstützt. Die Studienergebnisse bestärken uns deshalb: Mit dem Modell der Warnhinweise kann man individuell und zielgerichteter tätig werden, statt eine ganze Gesellschaft zu kriminalisieren.“

LMK plant Anhörung zum SAT1-Verfahren

Die Versammlung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) will eine Anhörung der Bewerber im Verfahren um die Drittsendelizenzen durchführen. Anfang September hatte das Verwaltungsgericht Neustadt a.d.W.

den Klagen von Sat.1, META productions und N24 Media gegen die LMK stattgegeben mit der Folge, dass eine Neubescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts angeordnet wurde. Die Versammlung habe nach einer umfassenden Darlegung der Sach- und Rechtslage und deren Erörterung

„einen Verfahrensablauf in Aussicht genommen, der als nächsten Schritt im November die Anhörung der Bewerber vorsieht“, hieß es in einer Mitteilung der LMK. Bis dahin werden die schriftlichen Urteilsbegründungen des Gerichts erwartet, die dann eine abschließende Bewertung und Entscheidung über die Einlegung der Berufung ermöglichten. Die Direktorin der LMK, Renate Pepper, erklärte: „Die LMK wird, wie es das Verwaltungsgericht vorgibt, das Gesetz des Handelns in der Hand behalten. Wir wollen zügig zu Lösungen kommen.“

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Türkei: 100 Journalistinnen und Journalisten angeklagt

In der Türkei sind derzeit rund 100 Journalistinnen und Journalisten angeklagt, großteils sogar inhaftiert. Zu den verschiedenen Gerichtsverfahren an verschiedenen Orten reisen internationale Beobachter an, die durch ihre Präsenz die Türkei an ihre versprochene Demokratisierung und ihren Einsatz für Presse- und Meinungsfreiheit erinnern wollen. Anfang September begann in Istanbul ein Großprozess gegen 44 Mitarbeiter überwiegend linker und prokurdischer Medien, denen Propagandatätigkeit für die Union Kurdischer Gemeinschaften (KCK) vorgeworfen wird. Darin sind neben Journalisten auch andere Verlagsmitarbeiter angeklagt. Zu einer deutschen Delegation bei dem Prozess gehören auch zwei Mitglieder der dju in verdi, die Patenschaften für inhaftierte Berufskollegen übernommen hat. Die Mitglieder führen auch Gespräche mit Gewerkschaften, zivilen Verbänden, Journalisten, Menschenrechtlern und Abgeordneten. Wir dokumentieren im Folgenden eine Erklärung der Delegation:

„Mit großer Besorgnis verfolgen wir negative Entwicklungen in der Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei. Freie Presse und ungehinderte Arbeit von JournalistInnen, mithin das Recht aller Bürgerinnen und Bürger auf ungehinderten und unzensierten Zugang zu Informationen, sind Grundpfeiler der Demokratie. Ohne eine freie und ungehinderte Presse wird jeder Grundsatz eines demokratischen Rechtsstaates auf der Strecke bleiben.Als selbst in der Medienbranche tätige oder mit Medienarbeit befasste Menschen haben wir einen besonderen Anlass, die Werte des sozialen und demokratischen Rechtsstaates zu verteidigen und uns für deren Ausbau einzusetzen. Unsere Stimme gegen Unrecht zu erheben, im eigenen Land wie international, verstehen wir als eine Bürgerpficht. Von dieser Pficht geleitet reisen wir in die Türkei, um dem Prozessauftakt gegen inhaftierte JournalistInnen beizuwohnen.

Die Inhaftierung von nahezu 100 JournalistInnen widerspricht den angekündigten Bestrebungen der türkischen Regierung, das Land zu demokratisieren. Eine Türkei, die sich in ihrer Verfassung als demokratischer, laizistischer und sozialer Rechtsstaat defniert, macht sich mit der Behinderung der freien Presse unglaubwürdig. In Anbetracht der Probleme der Türkei kann die einzige Antwort auf die Herausforderungen des Landes nur die breiteste Demokratisierung und die Gewährleistung von Menschenrechten sowie der Presse- und Meinungsfreiheit sein. Solange JournalistInnen, die ihren Berufen nachgingen, mit Vorwürfen, die den Grundsätzen eines demokratischen Rechtsstaats widersprechen, in Haft gehalten werden, solange wird man von einer funktionierenden Demokratie in der Türkei nicht sprechen können.

Aktuelle Infos auf:

http://tinyurl.com/cbuwbw5

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Wir wollen unseren Glauben an die Einsicht der politisch Verantwortlichen nicht verlieren. Wir appellieren an die Regierung der Republik Türkei, die Presse- und Meinungsfreiheit im eigenen Land zu gewährleisten. Wir appellieren an die Regierung der Republik Türkei, die sofortige Freilassung aller inhaftierten JournalistInnen zu veranlassen. In diesem Appell liegt keine Missachtung einer unabhängigen Gerichtsbarkeit der türkischen Republik, sondern wir widersprechen damit der staatlichen Anklage, die der Inhaftierung und dem Prozess zugrunde liegt. Unsere Solidarität gilt unseren inhaftierten KollegInnen und deren Familien. Wir werden ihre Situation beobachten und uns durch Information der deutschen sowie der europäischen Öffentlichkeit weiter für ihre Rechte einsetzen.“

Gericht verbietet Tagesschau-App eines Tages

Das Kölner Landgericht hat der ARD verboten, die Tagesschau-App vom 15. Juni 2012 in der bisherigen Form weiter zu verbreiten. Die App sei presseähnlich und somit nach dem Rundfunkstaatsvertrag unzulässig. Ausdrücklich verwies das Gericht darauf, dass das Urteil nur diese eine konkrete Ausgabe betreffe, eine allgemeine Aussage zur nach dem Rundfunkstaatsertrag zulässigen Länge oder Ausführlichkeit von Texten enthalte das Urteil deswegen nicht. „Ein generelles Verbot der App, wie von Klägerseite ursprünglich beantragt, scheidet nach Auffassung der Kammer allerdings aus, weil die App entgegen der Auffassung der klagenden Verlage das Genehmigungsverfahren nach dem Rundfunkstaatsvertrag durchlaufen hat (§11fRStV)“, heißt es in einer Pressemitteilung. Gegen die App hatten acht Verlage geklagt, darunter WAZ, Springer und die Süddeutsche Zeitung. Die ARD-Vorsitzende Monika Piel zeigte sich weiter gesprächsbereit. Das Problem sei juristisch nicht lösbar, sie setze weiter auf medienpolitische Gespräche mit den Verlegern. Die ARD prüft aber nach Aussage von NDR-Intendant Lutz Marmor in die Berufung zu gehen. Erfreut zeigte sich der Vorsitzende des Bundesverbandes der Deutschen Zeitungsverleger (BDZV) Helmut Heinen. Zwar dürfe die ARD selbstverständlich eine Tagesschau- App. Anbieten, eine öffentlich-rechtliche Zeitung im Internet dürfe es aber nicht geben. Die Verleger seien auch in Zukunft bereit, gemeinsam mit den öffentlich- rechtlichen Anstalten und der Politik eine Lösung der Probleme zu fnden.

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Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Michael Sommer meinte, das Urteil bestätige die Auffassung des DGB, dass die Beschränkungen für die öffentlich-rechtlichen Sender im Netz endlich fallen müssten: „Die Gebührenzahlerinnen und -zahler haben ein Recht auf die umfassende Information durch die öffentlich-rechtlichen auf allen Verbreitungswegen. Dafür muss die Politik endlich sorgen.“ Dazu gehöre, die unsägliche und schwammige Formulierung der Presseähnlichkeit sowie die beschränkende Sieben-Tage- Regelung aus dem Staatsvertrag zu streichen. Auch die Grünen kritisierten, dass die „Gesetze zu den Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender im Netz von gestern sind.“ Mit dem Urteil und dem Verbot von „presseähnlichen Angeboten“

würden den Nutzern Inhalte vorenthalten, so die medienpolitische Sprecherin der Grünen Tabea Rößner. Auch sie forderte,der Rundfunkstaatsvertrag müsse zukunftsfähig gemacht werden, um solche Klagen gar nicht aufkommen zu lassen und die Sieben-Tage-Regelung aufzulösen.

NRW: 90 Prozent der Sieben- bis Zwölfjährigen online

Neun von zehn Kindern (91,2 Prozent) in NRW nutzen generell das Internet. Das ergab die Studie des WDR „Kinder und Radio/KiRaKa“. Rund 50 Prozent der Kinder hören täglich Radio und nahezu jedes zweite Kind gibt an, „mehrmals die Woche“ online zu sein. 54,3 Prozent der älteren Kinder (9 bis12 Jahre), die eine weiterführende Schule besuchen, sehen das Internet als das für sie wichtigste Medium an, noch vor dem Fernsehen.„Die Zahlen der Studie bestätigen, dass wir mit dem Digitalradio KiRaKa und dem dazugehörigen Internet-Angebot genau den richtigen Weg eingeschlagen haben“, sagt Florian Quecke, WDR 5- Programmchef: „Kinder lieben es, beim Zuhören in die Musik und in die Geschichten einzutauchen. Sie wachsen mittlerweile selbstverständlich mit dem Internet auf. Das erweiterte KiRaKa-Programm im Digitalradio und die neue Webseite mit dem Online-Radio-Player greifen diese Entwicklung auf.“

Für die Studie hatte der WDR in 1.000 NRW-Haushalten mit Kindern zwischen sieben und zwölf Jahren jeweils ein Elternteil und ein Kind telefonisch befragt.

Eltern wünschen sich danach von einem Kinderradio, dass „wichtige Themen kindgerecht aufbereitet“ (51,1 Prozent) werden. Sie bevorzugen zudem

„spezielle Nachrichten für Kinder“ (45,1 Prozent) und, dass das Programm

„lehrreich“ (36,1 Prozent) sei. Die KiRaKa-Redaktion des WDR hat die Erwartungen der Erwachsenen an ein Kinderradio berücksichtigt.

Weitere Ergebnisse der Studie: Fast 80 Prozent der befragten Eltern hören

„täglich“ oder „fast täglich“ Radio. Knapp jeder zehnte Erwachsene mit Kind hört auch Radio am Computer oder Laptop. Knapp drei Viertel der Kinder geben an, beim Faulenzen zu Hause Radio, Musik, Hörspiele oder Hörbücher zu hören.

Unter der Dachmarke KiRaKa – Dein Kinderradiokanal sind seit Anfang September 2012 alle WDR-Radioangebote für Kinder und Jugendliche gebündelt: Dazu zählen KiRaKa im Digitalradio, die neu gestaltete Homepage KiRaKa.de sowie die täglichen Radiosendungen WDR 5 KiRaKa und die BÄRENBUDE.

KiRaKa ist das erste öffentlich- rechtliche Radio-Vollpro- gramm, das den ganzen Tag Informationen, Musik und Unterhaltung für Kinder anbietet.

www.kiraka.de

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30,2 Prozent der Kinder in NRW (7 - 12 Jahre) hören vor dem Schlafengehen

„oft“ Radio, Musik, Hörspiele oder Hörbücher. Das Image von Radio und Internet ist bei Kindern gleichermaßen positiv: Sie fnden beides „cool“, „lustig“ und

„spannend“. Nahezu jedes NRW-Kind zwischen sieben und zwölf lebt in einem Haushalt (98,5 Prozent) mit mindestens einem Computer. Nach Angabe der Eltern haben mehr als die Hälfte der Kinder (60,4 Prozent) die Erlaubnis den Computer oder das Laptop im Haushalt auch alleine zu nutzen. 70 Prozent der befragten Kinder verwenden den Computer, wenn sie etwas für die Schule im Internet recherchieren wollen. Je älter die Kinder sind, desto eher dürfen sie selbst entscheiden, auf welchen Internetseiten sie surfen. Knapp 39 Prozent der Kinder sind am Nachmittag in einer Betreuungssituation außerhalb der elterlichen Wohnung. 53,6 Prozent von ihnen steht dort ein Computer zur Verfügung, 25,3 Prozent hat Zugang zu einem Radiogerät und 39 Prozent haben die Möglichkeit, ins Internet zu gehen.

ZDFinfo: Überraschend erfolgreich

Der Digitalkanal ZDFinfo hat nach Aussage von ZDF-Chefredakteur Peter Frey überraschend viele und junge Zuschauer gewonnen. Vor einem Jahr hatte das ZDF das Programmschema überarbeitet und mit einem konsequent crossmedialen Profl relauncht. „Dass so viele junge Zuschauer Tag für Tag richtig anspruchsvolles, gutes Dokumentationsprogramm suchen, hatten wir selbst nicht erwartet. Der Erfolg von ZDFinfo hat uns in diesem Ausmaß überrascht, meinte Frey. ZDFinfo hat seinen durchschnittlichen Marktanteil im Zeitraum von Januar bis August 2012 im Vergleich zum ZDFinfokanal (vor dem Relaunch) im gleichen Zeitraum im Jahr 2011 bei allen Zuschauern vervierfacht – bei den 14- bis 49- Jährigen sogar verfünffacht. Seit Juli 2012 liegt der Marktanteil bei den 14 bis 49-Jährigen bei 0,6 Prozent. Gepunktet habe ZDFinfo mit seinen Schwerpunkten Zeitgeschichte, Service für Jüngere, Wissen, Europa und Politik. So habe die interaktive Talkshow „log in“ am Mittwochabend bereits einen eigenen Stellenwert bei politikinteressierten jungen Menschen, die sich auch aktiv mit ihrer Meinung beteiligen wollen. „Fernsehen zum Mitreden“, der Slogan des ZDF-Digitalkanals, werde hier besonders augenfällig eingelöst.

Proflprägend sei auch der „Elektrische Reporter“. Das Magazin für Netzkultur mit Blogger Mario Sixtus zeige anschaulich, wie das Internet unsere Gesellschaft

http://info.zdf.de

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verändert. Neben der Ausstrahlung in ZDFinfo ist es in der ZDFmediathek, in einem eigenen Videoblog und Youtube zu sehen. Für die Rubrik „140 Sekunden“, in der die Geschichte hinter einem einzelnen Tweet aufgearbeitet wird, haben Tim Klimeš und Mia Meyer in diesem Jahr den Grimme Online Award Kultur und Unterhaltung erhalten. Mit den Magazinen „WISO plus“, „heute plus“, „Europa plus“, „Berlin PolitiX“ und „Sport Xtreme“ sei es ZDFinfo gelungen, an bewährte Inhalte des ZDF-Hauptprogramms anzuknüpfen und doch unterscheidbare, eigene Formate zu etablieren. Die Zusammenarbeit innerhalb der Senderfamilie sichere eine Mehrfachverwertung wertvoller Programminhalte und fördere neue Programmideen, die wiederum das Hauptprogramm befruchten.

Presserat: Mit Inhalten sorgsam umgehen

Der Deutsche Presserat erhält zunehmend Beschwerden, bei denen Leser die Verwendung von Fotos und Informationen aus sozialen Netzwerken wie Facebook, Xing, studiVZ kritisieren. Hierbei geht es um grundlegende Fragen der Recherche und der Veröffentlichung von Informationen. „Grundsätzlich gehört die Recherche in sozialen Netzwerken zum legitimen journalistischen Handwerkszeug. Soziale Netzwerke sind jedoch kein Selbstbedienungsladen. Mit den Inhalten muss sorgsam umgegangen werden“, sagt Sprecherin Ursula Ernst auf der Jahrespressekonferenz Mitte September. Grenzen existierten auch für die Veröffentlichung von privaten Informationen aus sozialen Netzwerken: „Nicht alles, was verfügbar ist, darf auch ohne Einschränkung veröffentlicht werden.“

Denn die eigene Darstellung, z. B. in einem Facebook-Profl, bedeute nicht zwingend eine „Medienöffentlichkeit“. Journalisten müssten bei der Veröffentlichung sorgfältig abwägen, welches Interesse überwiegt: Das Recht der Öffentlichkeit auf Information oder das Recht einer Person auf den Schutz des Privatlebens.“ Hier gilt Ziffer 8 des Pressekodex zu Persönlichkeitsrechten: „Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen. Berührt jedoch das private Verhalten öffentliche Interessen, so kann es im Einzelfall in der Presse erörtert werden. Dabei ist zu prüfen, ob durch eine Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter verletzt werden. Die Presse achtet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gewährleistet den redaktionellen Datenschutz.“

Der Deutsche Presserat überarbeitet zurzeit diesen Teil des Pressekodex und die dazu gehörigen Richtlinien. Insbesondere sollen die ethischen Regeln für

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Straftäter- und Opferberichterstattung novelliert werden. Klar ist schon jetzt, dass zwischen Opfern und Tätern deutlich unterschieden werden soll. Beide Gruppen wurden bislang in einer gemeinsamen Richtlinie behandelt. „Geplant ist eine eigene Richtlinie zur Opferberichterstattung, die dem besonderen Stellenwert des Opferschutzes beim Presserat gerecht werden soll. Das Recht des Opfers auf Anonymität ist ein grundlegendes und wichtiges Anliegen für den Presserat, das durch die jahrelange Spruchpraxis untermauert wird“, sagte Geschäftsführer Lutz Tillmanns. Das Plenum des Presserats wird sich auf seinen nächsten Sitzungen mit dem Thema befassen.

Das Jahr 2011 war für den Presserat beschwerdereich: 1.323 Leserinnen und Leser wandten sich an die Freiwillige Selbstkontrolle der Presse, um sich über Beiträge in Zeitungen, Zeitschriften oder deren Online-Ablegern zu beschweren.

Die Beschwerdezahl ist im Vergleich zum Rekordjahr 2010 mit 1.661 Fällen jedoch gesunken. Grund hierfür: Im vergangenen Jahr gab es nur eine große Mehrfachbeschwerde: Rund 50 Leser kritisierten die Berichterstattung zum Tod des libyschen Diktators Gaddaf. Zum Vergleich: Im Jahr 2010 gingen allein knapp 200 Beschwerden zum TITANIC-Titelblatt vom April 2010 zum Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche und mehr als 240 Beschwerden zum Loveparade-Unglück ein. Im laufenden Jahr 2012 lösten zwei Veröffentlichungen erneut eine Beschwerdewelle aus: das Titanic-Titelbild vom Juli, das den Papst mit befeckter Soutane zeigt und die Kolumne „Post von Wagner“ zur Homo-Ehe in der BILD, erschienen im August. Insgesamt reichten 250 Leser ihre Kritik hierzu ein.

BDZV: Zeitungen mit stärkster Reichweite im Internet

Die Verlage haben alle Voraussetzungen, als Gewinner aus der digitalen Veränderung der Medienkultur hervorzugehen, meint der Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Helmut Heinen. Zur Eröffnung des Zeitungskongresses Ende September in Berlin sagte er, die Zeitungsmarken erreichten gedruckt, online und mobil „ein Publikum so groß wie nie zuvor“. Recht stabil behaupte sich die Reichweite der gedruckten Zeitung, sie werde pro Erscheinungstag von mehr als 72 Prozent der Bürger über 14 Jahren gelesen. Außerdem seien fast 40 Prozent der Menschen über 14 Jahren regelmäßig als so genannte Unique User auf den Verlagswebsites unterwegs. Die Zeitungen stellten gemeinsam das reichweitenstärkste Angebot im Internet – noch vor Portalen wie T-Online und eBay. Pessimismus zur Zukunft des Mediums sei nicht angebracht, sagte der BDZV-Präsident.

Die Zeitungen behaupteten, wie Heinen weiter ausführte, erfolgreich ihre Position in einem sich dramatisch verändernden Umfeld. Dies werde so bleiben, vorausgesetzt, die deutsche Wirtschaft stürze nicht als Folge der Eurokrise in

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einen steilen Abschwung. Er verwies auf den starken deutschen Zeitungsmarkt:

„Über 300 Unternehmen sind hier tätig, 130 eigenständige Zeitungsmäntel werden produziert. Die jüngste Zählung des Pressestatistikers Walter J. Schütz hat 1.532 Lokalausgaben bestätigt.“ Er bekräftigte, dass die Zeitungsverleger keine fnanziellen Hilfen vom Staat beanspruchten. Allerdings erwarteten die Zeitungsverleger „zuverlässige und faire Marktbedingungen“, die durch den Staat garantiert werden müssten. Das betreffe die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage ebenso wie „eine Liberalisierung des Postmarktes, die diesen Namen auch verdient“. Mit Blick auf das Leistungsschutzrecht bedauerte Heinen, dass die Regierung sich hier „nur zu einer sehr kleinen Lösung“ habe durchringen können. Gleichwohl sei ein erster wichtiger Schritt getan. Zugleich verwies der BDZV-Präsident auf die französischen Verleger, die am 19. September eine vergleichbare Initiative im französischen Parlament gestartet hätten. „Verlegerorganisationen im gesamten europäischen Ausland verfolgen die Entwicklung in Deutschland und Frankreich mit großem Interesse“, bestätigte Heinen.

ARD besetzt Generalsekretariat erst in zwei Jahren

Die ARD hält an der Struktur des Generalsekretariats und am Amt des bzw. der Generalsekretärs- /sekretärin fest. Die Intendantinnen und Intendanten der ARD haben Mitte September Dr. Susanne Pfab als Kandidatin für das vakante Amt der ARD-Generalsekretärin benannt. Die Juristin Pfab, bislang Leiterin der Geschäftsstelle der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) kann das Amt aus familiären Gründen allerdings erst in rund 2 Jahren antreten. Für diese zwei Jahre bleibt das Amt unbesetzt. Dr. Michael Kühn, derzeit Hauptreferent im Justiziariat des Norddeutschen Rundfunks, wird für diesen Zwei-Jahres-Zeitraum als „Bevollmächtigter des ARD-Vorsitzes“ mit dem Generalsekretariat und dem künftigen ARD-Vorsitzenden (NDR) zusammenarbeiten.

Mit dieser vorübergehenden Lösung werde eine wichtige Unterstützung für den ARD-Vorsitz und zugleich eine gute Perspektive für die Position der ARD- Generalsekretärin geschaffen, hieß es in einer Mitteilung der ARD. Die GVK sieht in der Entscheidung der Intendantinnen und Intendanten die Anerkennung der hervorragenden Arbeit von Susanne Pfab als Geschäftsführerin der GVK und eine Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Gremien und Intendantinnen und Intendanten. Dr. Michael Kühn studierte Jura an der Universität Göttingen und der Université Panthéon Assas Paris. Nach Stationen als Jurist bei der Bavaria Media GmbH und der ProSiebenSat.1 Media AG ist er seit 2009 Hauptreferent

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im Justiziariat des Norddeutschen Rundfunks. In dieser Funktion war er verantwortliches Mitglied in verschiedenen ARD- und NDR Arbeitsgruppen

ver.di-Fernsehpreis an Qurbani, Zeitler und Dennulat

Der 48. ver.di-Fernsehpreis geht an Max Zeitler und Boris Dennulat für das Drehbuch zum Film „Wer rettet Dina Foxx“ und an Burhan Qurbani für die Regie zum Film „Shahada“. Die Filme „Wer rettet Dina Foxx“ und „Shahada“ wurden beide vom ZDF ausgestrahlt. „Wir prämieren Filme, die eine politische Botschaft haben und zum Nachdenken, Diskutieren und zu politischem Engagement anregen“, sagte Jury-Mitglied Dina Bösch vom ver.di-Bundesvorstand. Dafür brauche es Filme wie diese, die unter die Haut gingen. Prämiert werden damit zwei Fernsehspiele, die nach Auffassung der siebenköpfgen Jury „unter Wahrung künstlerischer Gesichtspunkte zeit- und gesellschaftspolitische Stoffe behandeln, die geeignet sind, die politische Bildung zu vertiefen“. Darüber hinaus sollen die Filme die Urteilsfähigkeit in gesellschaftspolitischen Fragen erhöhen und die Bereitschaft zum politischen Engagement für Freiheit und Demokratie anregen.

Der ver.di-Fernsehpreis für die Sparten Drehbuch und Regie ist mit jeweils 7.500 Euro dotiert.

Medienlinks

DGB informiert über mobile Arbeit und soziale Netzwerke

Wer sich über Probleme im Zusammenhang mit mobiler Arbeit und sozialen Netzwerken informieren möchte, fndet ausführliches Material auf der Webseite des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Thematisiert werden hier z.B. Fragen, worauf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer achten müssen, wenn sie in sozialen Netzwerken unterwegs sind und wie es mit dem Datenschutz aussieht.

Viele Links und Hinweise geben umfassend Auskunft zu den einschlägigen Themen.

Lesetipps

Datenschutz - Stand, Herausforderungen, Chancen und Risiken

Der interdisziplinär angelegte Sammelband der Bundeszentrale für politische Bildung gibt einen allgemeinverständlichen Überblick zum aktuellen Stand von Recht, Technik und gesellschaftliche Debatten, zu Herausforderungen, Chancen und Risiken sowie zu möglichen Szenarien der zukünftigen Entwicklung. In fünf

Mehr Informationen unter:

www.dgb.de/-/P3v

Herausgeber: Jan-Henrik Schmidt / Thilo Weichert, Bonn, Bestellnummer: 1190

www.bpb.de/shop

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Abschnitten enthält der Band nicht nur eine Bestandsaufnahme der gegenwärtigen Datenschutzregelungen und ihres Anpassungsbedarfs an das digitale Zeitalter, sondern beleuchtet auch sozialwissenschaftliche, pädagogische, politische und psychologische Aspekte. Damit leistet er einen facettenreichen Beitrag zum Verständnis der gegenwärtigen Fragen des Datenschutzes, die sich angesichts des raschen Wandels der Informations- und Kommunikationstechnik in Zukunft immer drängender stellen werden.

Veranstaltungen

Fiktion contra Fakten?

Programmqualität in der fiktionalen Unterhaltung

Medienpolitischer Workshop von ver.di für Gremienvertreterinnen und -vertreter aus Gewerkschaften, Kirchen und Verbraucherverbänden

16. Oktober 2012, 10.00 bis 17.00 Uhr WDR

Kleiner Sendesaal im Funkhaus Wallrafplatz 50600 Köln

Ziel des Workshops ist es nicht nur, Gremienmitglieder zu diesem Thema argumentationsfähig zu machen, sondern auch Strategien zu diskutieren, dieses Genre für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiterzuentwickeln. Darüber hinaus soll über aktuelle medienpolitische Debatten informiert und Gelegenheit für Austausch und Gespräche geboten werden.

Neue Medien, neue Herausforderungen

Der Journalismus in einer sich verändernden Medienlandschaft

Medienpolitische Tagung von ver.di 19. bis 21. Oktober 2012

Institut für Bildung Medien und Kunst Teutoburger-Wald-Str. 105

32791 Lage-Hörste

Als »vierte Gewalt« im Staat soll der Journalismus unserer Demokratie dienen und sie sichern. Die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten ist dabei von

Mehr Infos und Anmeldung un- ter:

http://tinyurl.com/9xukoz4 Infos und Anmeldung unter stephan.kolbe@verdi.de

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höchstem gesellschaftlichem Wert. Doch Theorie und Praxis fallen immer weiter auseinander. Der zunehmende ökonomische Druck in allen Mediengattungen und das Auftreten neuer Medienplayer führen zu spürbaren Veränderungen für das journalistische Arbeiten. Die Tagung bietet Einblicke in die aktuellen Entwicklungen und Debatten: Wer sind die neuen Medienplayer? Wie können Journalisten auch in Zukunft von ihrer Arbeit leben? Was soll der öffentlich- rechtliche Rundfunk im Internet dürfen? Diese und andere Fragen sollen gemeinsam erörtert und beantwortet werden.

Kinder und Suchmaschinen – Informationsverhalten von Kindern im Internet

Fachtagung des Deutschen Jugendinstituts (DJI) und der Landesanstalt für Medien NRW (LfM)

6. November 2012

Hotel Aquino Tagungszentrum Katholische Akademie Hannoversche Straße 5b 10115 Berlin

Welche Suchmaschinen nutzen Kinder im Internet und nach welchen Inhalten suchen sie? Diesen Fragen gehen Expertinnen und Experten auf der Fachtagung nach. Sie präsentieren auch Ergebnisse einer Studie zum Thema.

Unter 3 – Politiker und Journalisten in einem Boot?

Debatte des Mainzer Medien Disput und derBevollmächtigten des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa

13. November 2012, 19.00 Uhr Landesvertretung Rheinland-Pfalz In den Ministergärten 6

10117 Berlin

Was kritisieren Politiker an Journalisten? Welche Defzite machen Journalisten in der Politikvermittlung aus? Schadet die zunehmende Personalisierung oder erleichtert sie das Verständnis von komplexen Sachverhalten? Welchen Einfuss

Mehr Infos und Anmeldung un- ter:

www.dji-fachtagung.de

Anmeldung unter:

veranstaltungen@lv.rlp.de

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haben die immer wieder zitierten „Strippenzieher und Hinterzimmer“ im Kommunikationsgeschäft? Begegnen sich Politiker und Journalisten noch auf Augenhöhe? Über diese und andere Fragen rund um das Wechselverhältnis von Politik und Medien wollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer streiten.

Gemein machen - Partei ergreifen – Sollen wir das? Dürfen wir das? Oder müssen wir das?

26. Journalistentag von dju/FG Medien in ver.di 24. November 2012

ver.di Bundesverwaltung Paula-Thiede-Ufer 10 10179 Berlin

Die Veranstaltung spürt der Frage nach, wie subjektiv Journalismus sein darf. Auf mehreren Podien diskutieren Expertinnen und Experten aus Praxis und Wissenschaft mit dem Publikum.

Herausgeber:

DGB-Bundesvorstand, Referat Medienpolitik, Henriette-Herz- Platz 2, 10178 Berlin Redaktion:

Dr. Sabine Nehls Tel: 02129-959644 SabineNehls@aol.com Der medien-newsletter kann abonniert werden über:

www.dgb.de/service/newsletter Mehr Infos und Anmeldung un- ter:

dju.verdi.de/journalistentag-2012

Referenzen

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