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Gasthörerordnung Änderung der Gasthörerordnung der Humboldt-Universität zu Berlin (Hochschulbereich) vom 15. September 1998 (Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 25/1998)

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Humboldt-Universität zu Berlin

Gasthörerordnung

Änderung der Gasthörerordnung der Humboldt-Universität zu Berlin (Hochschulbereich) vom 15. September 1998 (Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 25/1998)

Auf der Grundlage des § 2 Abs. 8 Satz 1 und des § 61 Abs. 1 Ziff. 11 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung vom 17.11.1999 (GVBl. S. 630) sowie § 5 Abs. 1 Nr. 11 und 12 der Vorläufigen Verfassung der Humboldt-Universität zu Berlin haben das Kuratorium der Humboldt-Universität zu Berlin am 25.04.2001 und der Akademische Senat der Humboldt-Universität zu Berlin am 23.03.2001 die Änderung der Gasthörerordnung der Humboldt-Universität zu Berlin (Hochschulbereich) vom 15. September 1998 (Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 25/1998) beschlossen.

Der § 4 der Gasthörerordnung der Humboldt-Universität zu Berlin (Hochschulbereich) vom 15. September 1998 (Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 25/1998) wird wie folgt geändert:

§ 4 Gasthörerentgelte

Das Gasthörerentgelt beträgt pro Semesterwochenstunde 30,00 DM.

Am dem 1. Januar 2002 beträgt das Gasthörerentgelt pro Semesterwochenstunde 15,00 Euro.

Diese Änderungen treten am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt- Universität in Kraft.

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