• Keine Ergebnisse gefunden

Gartenschule Ettlingen, Generalsanierung - Grundsatzbeschluss - Weiteres Vorgehen VgV-Verfahren

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Gartenschule Ettlingen, Generalsanierung - Grundsatzbeschluss - Weiteres Vorgehen VgV-Verfahren"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Amt für Gebäudemanagement

Az.: 21.21003; 21.21-273.21-6510985

Sitzungsvorlage KT/43/2021

Gartenschule Ettlingen, Generalsanierung - Grundsatzbeschluss

- Weiteres Vorgehen VgV-Verfahren

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

13 Kreistag 22.07.2021 öffentlich

keine Anlagen

Beschlussvorschlag

Der Kreistag

1. fasst den Grundsatzbeschluss für die Generalsanierung der Gartenschule Ettlingen.

2. beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der VgV-Verfahren für die Vergabe der Architekten- und Ingenieursleistungen.

I.Sachverhalt

Infolge des erheblichen landesweiten Sanierungsbedarfs bei Schulgebäuden wurde rückwirkend zum 01.01.2020 die Verwaltungsvorschrift zur Schulbauförderung um den Tatbestand der Sanierung in die Regelförderung mit aufgenommen. In diesem Zuge konnten die verschiedenen mittel- und langfristig geplanten Sanierungsmaßnahmen der Gartenschule Ettlingen zu einer Generalsanierung gebündelt werden. Dementspre- chend wird ein Förderantrag im Rahmen der Schulbauförderung für diese Sanierungs- maßnahme gestellt.

(2)

Az.: 21.21003; 21.21 - 273.21 - 6510985

Seite 2 Dieses Vorhaben wurde im Zuge der Fortschreibung des Gebäudesanierungspro- gramms 2021 durch den Kreistag in seiner Sitzung am 06.05.2021 zustimmend zur Kenntnis genommen.

Im Rahmen des Konjunkturprogramms II wurden in der Vergangenheit umfangreiche bauliche Fenster- und Fassadensanierungen sowie erforderliche Brandschutzmaß- nahmen (z. B. flächendeckende Brandmeldeanlage) durchgeführt.

Aufgrund weiterer umfangreicher und notwendiger Sanierungsmaßnahmen im Schul- sowie Kindergartenbereich wurde bereits 2018 das Büro Rhode Architekten aus Karls- ruhe, das Büro Heneka aus Bruchsal sowie das Büro KW2 Ingenieure aus Karlsruhe mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Ziel dieser Studie war es, den Umfang der Baumaßnahme sowie der Umsetzbarkeit während des laufenden Schulbe- triebs zu prüfen.

Die Generalsanierung umfasst folgende Arbeiten für beide o. g. Bereiche:

 Überarbeitung Parkettböden

 Erneuerung Decken

 Sanierung Wände

 Erneuerung Einbauschränke

 Erneuerung Türen

 Flachdachsanierung

 Einbau behindertengerechtes WC mit Dusche

 Behindertengerechter Aufzug

 Installation von Mini-Küchen

 Umstrukturierung Technikzentrale zur Schaffung von Lagerräumen

 Einbau Sonnenschutz Cafeteria

 Erneuerung Lehrküche und Essensausgabe

 Überdachung Eingang

 Erneuerung der Gebäudeautomation

Der Schulbetrieb kann durch die Auslagerung in eine Containeranlage auf dem be- nachbarten Sportplatz während der Sanierungsmaßnahme weiterhin gewährleistet werden. Dieser Sachverhalt wurde mit der Stadt Ettlingen abgestimmt. Somit kann die Generalsanierung in einem Bauabschnitt und innerhalb von 24 Monaten durchgeführt werden.

Die Kostenschätzung der Gesamtmaßnahme beläuft sich auf insgesamt rund 10,1 Mi- o. € brutto. Hiervon entfallen ca. 8,0 Mio. € für den Schulbereich und rund 2,1 Mio. € auf den Bereich des Kindergartens.

(3)

Az.: 21.21003; 21.21 - 273.21 - 6510985

Seite 3 Weitere Vorgehensweise

Die Aufragwertschätzung nach § 3 VgV ergab, dass der Schwellenwert von aktuell 214.000 € netto bei den folgenden Planungsleistungen überschritten ist und somit ein VgV-Verfahren durchzuführen ist:

 Objektplanung

 Technische Gebäudeausrüstung

Los 1: Heizung, Lüftung, Sanitär und MSR Los 2: Elektro

Es ist vorgesehen, ein 2-stufiges Verfahren in Form eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchzuführen.

Für die fachlich-organisatorische Unterstützung der VgV-Verfahren wird ein Verfah- rensbetreuer beauftragt.

Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 24.06.2021 die Angelegenheit vorberaten und dem Kreistag einstimmig zur Beschluss- fassung empfohlen.

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

Für die Generalsanierung der Gartenschule in Ettlingen sind im Haushaltsplan für 2021 Finanzmittel in Höhe von 100.000 € im Finanzhaushalt (I11241203136) eingestellt.

Im Haushaltsplan 2021 sind in der mittelfristigen Finanzplanung für

2022 0,7 Mio. € 2023 6,0 Mio. € 2024 1,4 Mio. €

vorgesehen. Diese Ansätze werden in Hinblick auf die Honorare (Kostengruppe 700) bei der nächsten Haushaltsanmeldung noch ergänzt.

III. Zuständigkeit

Nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe ist der Kreistag für Beschlüsse zur Ausführung von Bauvorhaben über 2,5 Mio. € zuständig.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Der Stromverbrauch unserer Geräte ist für uns als Importeure oder Hersteller ein wichtiges Problem / Wir versuchen, Ge- räte mit möglichst geringem Stromverbrauch einzukaufen /

Abgerundet wird die Sonderschau durch ein hochkarätiges Vortragsprogramm speziell für Architekten, Innenarchitekten, Planer und Facility Manager sowie Führungen über die

überraschend und überzeugend zugleich ist demgegenüber eine Tendenz, die immer mehr an Bedeutung erlangt: Technische optionen, die oft - mals ursprünglich als ›Sonderanfertigung‹

Erhöhung der Anforderungen für die Lagerung von poliowildvirus-infiziertem und potentiell poliowildvirus-infektiösem Material von BSL-3/Polio (entspricht Schutzstufe 3

• Alle Kontrollen sollten mit der heute vorgestellten Checkliste durchgeführt und dokumentiert werden... • Die Kontrollen sollten

Die vielseitige Ausbildung findet im fachtheoretischen Studi um an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung in Wiesbaden (www.hfpv­hessen.de) in Form von

Nach einem Überblick über die Arbeits- und Ausbil- dungswelt im Kreis Steinfurt durch die Agentur für Arbeit stand mit der Textilindustrie erstmals eine konkrete Branche

[r]