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K3506; Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs Gondelsheim - Sachstandsbericht und Zustimmung zum weiteren Vorgehen

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Academic year: 2022

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Amt für Straßen

Az.: 22.12-653.21; 013.231-4741212

Sitzungsvorlage AUT/17/2019

K3506; Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs Gondelsheim

- Sachstandsbericht und Zustimmung zum weiteren Vorgehen

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

6

Ausschuss für Umwelt und Technik / Betriebsausschuss Abfallwirtschafts- betrieb

06.06.2019 öffentlich

2 Anlagen 1. Variante dreiarmiger Kreisverkehr 2. Modifizierte Variante (T-Lösung)

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt und Technik nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und stimmt der modifizierten Variante (T-Lösung) zu.

I.Sachverhalt

Mit Beschluss vom 19. Juli 2012 hat der Kreistag den Planungen einer innerörtlichen Lösung grundsätzlich zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, ein Planfeststellungs- verfahren einzuleiten. Im Rahmen der Fortschreibung des Kreisstraßenprogramms wurden der Kreistag und der Ausschuss für Umwelt und Technik über den Fortgang dieses Projektes regelmäßig informiert.

Neben der rein verkehrlichen Aufgabenstellung, Beseitigung des Bahnübergangs, wur- de aufgrund der zentralen Ortslage bei den Planungen Wert auf die Gestaltung der Verkehrsanlage gelegt. Es galt eine für die Benutzer, insbesondere der Fußgänger und Radfahrer, attraktive Anlage zu entwerfen, in der sie sich offen und sichtbar bewegen können. Um die trennende Wirkung des neuen Bauwerkes zu reduzieren, wurde eine sogenannte „Deckellösung“ erarbeitet. Mit ihr ist es gelungen, eine Verbindung der bei- den Ortsteile herzustellen, ohne gleichzeitig die Funktionalität der neuen Verkehrsanla- ge zu schwächen.

In der Zwischenzeit hat die Deutsche Bahn der innerörtlichen Lösung grundsätzlich zu- gestimmt und eine Finanzierungszusage ab dem Jahr 2021 für Planungsleistungen bzw. ab dem Jahr 2023 auch für Bauleistungen abgegeben. Darüber hinaus wurde eine Planungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn abgeschlossen.

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Az.: 22.12 - 653.21; 013.231 - 4741212

Seite 2 Im Oktober 2018 fand eine Abstimmung bezüglich der kreuzungs- bzw. nicht kreu- zungsbedingten Kosten mit der Deutschen Bahn, dem Bundesverkehrsministerium, dem Land Baden-Württemberg und der Gemeinde Gondelsheim statt. Aufgrund der Feststellungen und Anregungen in dieser Besprechung wurde die Planung noch einmal modifiziert. So wurden Änderungen an der Fuß- und Radwegführung und dem Knoten- punkt an sich vorgenommen. Der grundsätzliche Charakter eines überdeckelten Kno- tenpunktes bleibt jedoch weiterhin erhalten.

Die Änderungen werden sich positiv auf die Kosten und Finanzierung des Vorhabens auswirken. Die Baupreissteigerungen werden aufgefangen und der kreuzungsbedingte Anteil wird deutlich erhöht.

Im Basisjahr 2012 wurden die Bau- und Grunderwerbskosten mit rund 20,7 Mio. € ver- anschlagt. Dieser Ansatz wäre für die bisherige Ausführung aktuell auf rund 26,9 Mio. € zu erhöhen. Durch die Änderungen können die Bau- und Grunderwerbskosten jedoch momentan mit 20,4 Mio. € veranschlagt werden.

Die kreuzungsbedingten Kosten werden zwischen der Deutschen Bahn, dem Bund und dem Landkreis Karlsruhe bzw. Gemeinde Gondelsheim (als Baulastträger der Gehwe- ge) gedrittelt. Derzeit erhält der Landkreis Karlsruhe auf die zuwendungsfähigen Kosten einen Zuschuss von 50 % nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG).

Die vorläufige Kostensituation stellt sich wie folgt dar:

Bund Bahn Kreis Gemeinde

Bau- und Grunderwerbskosten 6.800.000 € 6.800.000 € 4.800.000 € 2.000.000 € zuzüglich Verwaltungskosten 10 % 680.000 € 680.000 € 480.000 € 200.000 € Zwischensumme 7.480.000 € 7.480.000 € 5.280.000 € 2.200.000 €

abzüglich Zuschuss nach LGVFG 2.640.000 € 1.100.000 €

Eigenanteil 7.480.000 € 7.480.000 € 2.640.000 € 1.100.000 €

Eine Überarbeitung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes wurde ange- kündigt. Hierbei zeichnet sich künftig eine erhöhte Förderung von EKRG-Maßnahmen ab. Das könnte ggf. zu einer Halbierung des Eigenanteils von Kreis und Gemeinde füh- ren.

Eine abschließende Aussage zur finanziellen Situation kann jedoch erst nach Ab- schluss des Planfeststellungsverfahrens und der darauf aufbauenden Eisenbahnkreu- zungsvereinbarung sowie des genehmigten Zuschusses nach dem LGVFG getroffen werden.

Die Gemeinde Gondelsheim wird voraussichtlich am 18. Juni 2019 ebenfalls ihren Ge- meinderat informieren. Eine positive Rückmeldung vorausgesetzt, werden die vorhan- denen Gutachten (Verkehr, Umwelt, Lärm usw.) an die veränderte Planung angepasst, um auf dieser Grundlage dann einen Antrag auf Einleitung eines Planfeststellungsver- fahren stellen zu können.

Der weitere zeitliche Ablauf ist nur schwer einzuschätzen. Aufgrund der finanziellen Zusagen der Deutschen Bahn wird der Beginn der Hauptbauarbeiten für das Jahr 2022 angestrebt. Die Bauzeit ist mit etwa drei Jahren zu veranschlagen.

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Az.: 22.12 - 653.21; 013.231 - 4741212

Seite 3 II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

Die Maßnahme ist mit Gesamtausgaben in Höhe von rd. 22,9 Mio. € und Gesamtein- nahmen in Höhe von 19,1 Mio. € im Investitionsprogramm 2018 bis 2022 des Landkrei- ses Karlsruhe beim Investitionsauftrag I54203506106 bzw. I54203506100 enthalten, wobei der Großteil der Mittel erst ab dem Jahr 2022 veranschlagt ist. Die aktuellen Ein- nahmen und Ausgaben werden bei der Fortschreibung des Investitionsprogramms be- rücksichtigt.

III. Zuständigkeit

Nach § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe ist der Ausschuss für Umwelt und Technik für das Aufgabengebiet „Straßenwesen“ zuständig.

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