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Interpellation Thomas Widmer-Huber betreffend Todesanzei-gen aus Riehen und Bettingen in den Regionalzeitungen wie-der leserfreundlich aufführen

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Sitzung des Einwohnerrats vom 26. Mai 2021

www.riehen.ch

Reg. Nr. 01.03.01.10.02 CMI: 3147 Nr. 18-22.736.02

Interpellation Thomas Widmer-Huber betreffend Todesanzei- gen aus Riehen und Bettingen in den Regionalzeitungen wie- der leserfreundlich aufführen

Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation wie folgt:

Seit dem 1. April 2021 ist das neue Bestattungsgesetz des Kantons Basel-Stadt in Kraft. In Anlehnung an die Zivilstandsverordnung ist in § 21 festgehalten, dass die Publikation im Internet erfolgt, weshalb die Bestattungsanzeigen seitdem nur noch auf der Webseite der Stadtgärtnerei erscheinen. Die Änderung im Bestattungsgesetz hat dazu geführt, dass die Stadtgärtnerei im Bestreben nach Digitalisierung der Verwal- tungsdienstleistungen die Daten nicht mehr strukturiert an die Tageszeitungen über- mittelt, sondern nur noch online zur Verfügung stellt. Die Tageszeitungen übernehmen folglich die Todesanzeigen «telquel» von der Webseite der Stadtgärtnerei, welche nur noch alphabetisch und nicht nach Wohnort geordnet sind.

Die einzelne Frage kann wie folgt beantwortet werden:

1. Wird sich der Gemeinderat bei den erwähnten Redaktionen dafür einsetzen, dass die Aufführung der Todesanzeigen angepasst wird: also Riehen und Bettingen wieder leserfreundlich separat genannt werden?

Die Anfragen bei den Medienhäusern haben ergeben, dass die Redaktionen der beiden Basler Tageszeitungen nicht bereit sind, den Mehraufwand für eine sepa- rate Erfassung der Riehener Todesfälle auf sich zu nehmen.

Die Stadtgärtnerei ihrerseits ist an das neue Bestattungsgesetz gebunden.

Bei der Riehener Zeitung (RZ) konnte erreicht werden, dass die Publikation von Todesfällen in Riehen und Bettingen in der RZ nahtlos weitergeführt werden.

Der Gemeinderat bedauert diese Situation, sieht aber auf kommunaler Ebene keine Möglichkeit dies zu beheben, da es sich um eine kantonale Gesetzgebung handelt und es deshalb für den ganzen Kanton nur noch diese einheitlichen Listen im Internet aufgeschaltet gibt. Dies ist aus Sicht des Gemeinderats unglücklich, zumal beispiels- weise der Kanton Basel-Landschaft weiterhin Todesfälle nach Gemeinden listet.

Riehen, 25. Mai 2021

Gemeinderat Riehen

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