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Gewerkschaftlicher Info-Service Nr. 7-8 — Juli-August 2021 TransformaTion der arbeiT +++ GuTe PfleGe +++ sachsen-anhalT WahlGrafiken

Transformation der arbeit – den

Wandel für die menschen gestalten

Die Digitalisierung und der Kampf gegen die Klima-Krise verändern Leben und Arbeit der Beschäftigten. Für den DGB heißt das: den Wandel so gestalten, dass er Verbesserungen für Menschen und Umwelt bringt.

Illustration: DGB/Valery Kachaev/123RF.com

auf einen blick

Das dGb-faktenblatt zur Transformation gibt es auf:

www.dgb-bestellservice.de/bundestagswahl-2021

der dGb forderT

klimaneutraler Umbau der Wirtschaft und Erhalt gewachsener Strukturen

Ausbau einer nachhaltigen Energie-, Verkehrs- und digitalen Infrastruktur

Transformationsfonds für die Modernisierung der Wirtschaft

Klimaschutzverträge für ressourcenschonende Technologien

proaktive Strukturpolitik für die Regionen

Einrichtung von Transformationsräten

gute Arbeitsbedingungen in der Plattformökonomie

rationalisiert. Für alle, deren Jobs durch die Digi- talisierung bedroht sind, müssen durch Aus- und Weiterbildung verlässliche berufliche Perspektiven geschaffen werden. Aus gewerkschaftlicher Sicht ist klar: Investitionen in schnelles Internet und digitale Abläufe sind unerlässlich. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass die Arbeitneh- merInnen in der digitalen Arbeitswelt vernünftige Arbeitsbedingungen und Bezahlung vorfinden.

so GelinGT’s

Vorausschauende Politik ist gefragt, um den Ent- wicklungen bei Klimaneutralität und Digitalisie- rung nicht nur hinterherzulaufen, sondern sie aktiv – und im Sinne der Menschen – zu gestalten. Dazu braucht es Investitionen in die digitale und ana- loge Infrastruktur, sichere Perspektiven für Arbeit- nehmerInnen sowie die Schaffung zukunftsfähiger Jobs, eine Stärkung der Regionen sowie gute Arbeitsbedingungen und faire Bezahlung. Nach der Bundestagswahl im September müssen die Weichen dafür schnellstmöglich gestellt werden.

VeränderunGen GesTalTen � Die Arbeitswelt steht durch Digitalisierung und Klimawandel schon seit längerem vor großen Umwälzungen. Oft werden diese Veränderungen unter dem Schlagwort „Transformation“ zusam- mengefasst – das bedeutet wörtlich „Umwand- lung“. Der DGB setzt sich dafür ein, diese Transfor- mation von Wirtschaft und Gesellschaft sozial und ökologisch zu gestalten – damit nicht nur Einige profitieren, sondern Alle. Klar ist: Die Menschen brauchen Sicherheit im Wandel. Dazu gehört die Aussicht auf gute, nachhaltige Jobs in einer gesun- den, lebenswerten Umwelt. Soziale Gerechtigkeit muss hier der Maßstab sein.

indusTrielle TransformaTion

Für die Industrie heißt das Ziel Klimaneutralität.

Das bedeutet den Wandel hin zu erneuerbaren Energien sowie die Abkehr von fossilen Brenn- stoffen. Ein Beispiel ist die Umstellung von Ben- zin-Autos zu Elektromobilen. Nicht nur die Pro- dukte müssen erneuert werden, sondern auch die Produktionsprozesse. Hier spielt natürlich auch die Digitalisierung eine Rolle: die Automatisierung, zunehmend vernetzte Produktion und das Internet der Dinge sind nur einige Beispiele.

Das Urteil des Bundesver- fassungsgerichts zu ambitionierte- ren Umweltzielen wirkt sich direkt aus. Das Zau- berwort heißt:

I n v e s t i t i o n e n . Die Unterneh- men müssen jetzt dringend inves- tieren – in neue Produkte und

Produktionsweisen. Der Staat muss sie unterstüt- zen, damit die Unternehmen im internationalen Wettbewerb nicht in die Knie gehen und Arbeits- plätze verloren gehen.

Der DGB fordert für diese Aufgaben einen Transformationsfonds, um Unternehmen bei den notwendigen Investitionen unter die Arme zu greifen. Im Gegenzug muss sichergestellt werden, dass sie einen Betriebsrat haben und sich an Tarif- verträge halten.

TransformaTion der diensTleisTunGen

Für den Dienstleistungssektor ist die Digitalisie- rung die Herausforderung der letzten Jahre. Einer- seits ermöglicht sie mobiles Arbeiten mit digitalen Endgeräten, andererseits sind ganz neue digitale Dienstleistungen entstanden: die Plattformöko- nomie, die über digitale Plattformen Arbeitneh- merInnen vermittelt – sei es Essenslieferanten, haushaltsnahe Dienstleistungen, Taxifahrten und vieles mehr. Auch hier stellt sich die Frage nach der Klimaneutralität – beispielsweise bei Logistik und dem Luftverkehr.

Die Digitalisierung von Dienstleistungen heißt auch: Jobs fallen weg. Zu beobachten ist dies im Finanzsektor – immer Menschen nutzen schnell und unkompliziert das Online-Banking. In der Folge werden reihenweise Bank-Filialen weg-

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2 — einblick 7-8/2021

imPressum herausgeber Deutscher Gewerkschaftsbund anschrift DGB-Bundesvorstand, Abteilung Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, Redaktion einblick/

Gegenblende, Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin, Telefon: 030 / 240 60-615, E-Mail: einblick@dgb.de V.i.s.d.P. Timm Steinborn redaktion Dr. Lena Clausen redaktionelle mitarbeit Daniel Haufler, Sebastian Henneke, Luis Ledesma layout zang.design infografik Klaus Niesen druck und Vertrieb DCM Druck Center Meckenheim GmbH abonnements abo-einblick@dgb.de e-mail-newsletter www.dgb.de/einblicknewsletter

Nachdruck frei für DGB und Mitgliedsgewerkschaften bei Quellenangabe und zwei Belegexemplaren. Alle anderen nur nach schriftlicher Genehmigung durch die Redaktion. Nachdruck von namentlich gezeichneten Artikeln nur nach Genehmigung durch Redaktion und AutorIn.

Jetzt ist die Zeit für

gute Pflege!

Die Politik rühmt kurz vor der Bundestagswahl ein „Reförmchen“ als großen Wurf.

Dabei gilt es, keine Zeit zu verlieren: Es braucht einen grundlegenden Systemwandel, um gute Pflege für alle zu ermöglichen.

auf einen blick

Das dGb-faktenblatt zur Guten Pflege und alle Infos zu Bundestagswahl gibt es auf:

www.dgb.de/echtgerecht der dGb forderT

eine Pflegekasse, die von allen für alle finanziert wird

(„Pflegebürgervollversicherung“)

Pflegekasse nicht plündern:

versicherungs fremde Leistungen aus Steuermitteln zahlen

faire Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Pflege

einheitliche Personalvorgaben, die am Bedarf ausgerichtet sind

Pflege darf keine Geldmaschine sein:

Renditen begrenzen

flexible Arbeitszeiten für pflegende Angehörige

anderem auch Einnahmen aus Finanzgeschäften, Zinsen und Mieten. Ziel ist natürlich, niemanden finanziell zu überfordern, auch BeamtInnen dürfen keine Mehrbelastungen entstehen.

Wie bei der Krankenversicherung würden alle Pflegeleistungen übernommen, die aus dem Leistungskatalog ärztlich verordnet werden. Dafür würde der Beitrag zunächst um 0,2 Prozent stei- gen, langfristig nur um 0,25 Prozent im Vergleich zu heute. Wie in allen Sozialversicherungszweigen gilt: Versicherungsfremde Leistungen, die nicht direkt die Pflege betreffen – wie z.B. die Renten- versicherungsbeiträge der Pflegepersonen – müs- sen aus Steuermitteln gezahlt werden.

Der DGB fordert weiterhin einen bun- desweiten Tarifvertrag für die Pflegekräfte, der im Frühjahr 2021 am Widerstand der Caritas gescheitert ist. Nur mit einer solchen allgemein- verbindlichen tariflichen Bezahlung und besseren Arbeitsbedingungen kann dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegengewirkt werden. Auch für pflegende Angehörige braucht es dringend Ver- besserungen: Sie müssen ihre Arbeitszeiten flexi- bler an die herausfordernde Situation der Pflege anpassen können.

die PoliTik muss handeln � Die Politik muss die Pflegeversicherung endlich so weiterentwickeln, dass sie die wachsenden Heraus- forderungen einer alternden Gesellschaft adäquat meistern kann. Das Armutsrisiko Pflegebedürftig- keit kann nur eine Pflegebürgervollversicherung wirksam verhindern, die sämtliche pflegerischen Leistungen übernimmt. Bereits 2022 droht die massive Unterfinanzierung der Pflegeversicherung bei gleichzeitiger Überforderung der pflegebedürf- tigen Menschen. Die Zeit zu handeln, ist jetzt!

das läufT schief

Die Situation in der Pflege ist längst unhaltbar.

Für die Beschäftigten, die täglich schuften und zu schlecht bezahlt werden. Für die Pflegebedürfti- gen, deren Eigenanteile seit Jahren immer weiter ansteigen. Und die pflegenden Angehörigen, die sich zerreißen zwischen Job und Fürsorge.

Das „Reförmchen“ von Bundesgesund- heitsminister Jens Spahn bringt keine echte Ent- lastung: Die Versicherungsleistungen werden auch in Zukunft die tatsächlichen Pflegekosten nicht decken. Auch für die Beschäftigten gibt es keine echte Verbesserung: Als Maßstab kann der niedrigste „Tariflohn“ registriert werden, der dann für das ganze Bundesland gilt. Hier ist Missbrauch durch private Träger, die mithilfe gelber „Gewerk- schaften“ die Löhne drücken, Tür und Tor geöffnet.

Fakt ist: Die Pflegeversicherung ist massiv unterfinanziert und die Pflegebedürftigen werden weiterhin finanziell überfordert: Der Eigenanteil ist seit 2018 im Bundesdurchschnitt um rund 300 Euro auf 2068 Euro gestiegen – im Monat! Das können sich viele Pflegebedürftige nicht leisten und müssen mit Sozialleistungen aufstocken. Je länger gewartet wird, desto schwieriger wird es,

eine zukunftsfähige Strukturreform in der Pflege zu schaffen.

das muss sich ändern � Pflege muss solidarisch finanziert werden. Der DGB schlägt einen schrittweisen Systemwechsel hin zu einer Pflegebürgervollversicherung vor. In einem ersten Schritt müssten die Eigenanteile gedeckelt werden, in einem zweiten würde dann die Pflegekasse alle pflegerischen Kosten überneh- men. So würden Pflegebedürftige besser abgesi- chert und die Eigenanteile minimiert.

Dafür muss die Einnahmegrundlage ver- breitert werden, indem alle einzahlen: auch Selbstständige, SpitzenverdienerInnen und Beam- tInnen ab einem bestimmten Umstellungsstichtag.

Alle Einkommen würden zur Beitragsbemessung herangezogen, um auch Vermögende stärker zu beteiligen – mit Freibeträgen wären das unter der eigenanteil für stationäre Pflege beträgt inzwischen durchschnittlich 2068 euro – im monat. mehr als ein drittel der heimbewohnerinnen kann sich das nicht leisten. dabei soll die Pflegeversicherung eigentlich verhindern, dass Pflegebedürftige auf sozialhilfe angewiesen sind.

Politik

Pflege darf nicht arm machen

36 Prozent

der Pflegebedürftigen* müssen mit Sozialhilfe aufstocken, um die Kosten zu stemmen.

*in Pflegeheimen; Quelle: Statistisches Bundesamt 2020, DGB

© DGB-einblick 06/2021 / CC BY 4.0

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einblick 7-8/2021 — 3

*Stand 15. Juni 2021, der finale Text des Wahlprogrammes lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor.

Foto: Hans-Böckler-Stiftung

reinhard bisPinck war langjähriger Leiter des Tarifarchivs des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI)

der Hans-Böckler-Stiftung (1989 bis 2013). Seit 1979 war er Referent am

WSI und promovierte 1986 an der Universität Bremen mit dem Thema

„Arbeits- und Gesundheitsschutz zwischen staatlicher Regulierung und

gewerkschaftlicher Interessenvertre- tung“. Von 2013 bis zu seinem Ruhestand 2017 war er

Abteilungsleiter des WSI.

D

as Problem ist bekannt, aber nur ganz langsam gewinnt es in der gesellschaftli- chen und politischen Debatte an Gewicht:

Die Bindung von Betrieben und der Schutz der Beschäftigten durch kollektiv ausgehandelte Tarifverträge wird kontinuierlich schwächer und damit ein Grundpfeiler der Arbeitsbeziehungen in Deutschland. Nur noch ein gutes Viertel der Betriebe (27 Prozent) und etwas mehr als jede:r zweite Beschäftigte (52 Prozent) werden von Tarif- verträgen erfasst. Die Tarifbindung in den neuen Bundesländern liegt sogar deutlich unter 50 Pro- zent. Im Sinne der Beschäftigten und der Unter- nehmen muss das Tarifsystem wieder gestärkt werden – durch politische Maßnahmen:

Reform der Allgemeinverbindlichkeits­

erklärung

 tariftreue bei Wirtschaftsförderung und öffentlicher Auftragsvergabe

 Bessere Nachwirkungsregelung zum Erschweren von tarifflucht

 Fortgeltung von tarifverträgen in aus­

gegliederten Unternehmenseinheiten

 Erschwerung von ot­Mitgliedschaften (ohne tarif) in Arbeitgeberverbänden – zum Beispiel im Hinblick auf

Blitzaustritte

 Nutzung von tarifdispositivem Recht als Anreiz (mit Äquivalenzregelung)

 Steuerliche Anreize für tarifgebundene Unternehmen und Gewerkschafts­

mitglieder

 Besseres betriebliches Zutrittsrecht für Gewerkschaften

 Einführung eines Verbandsklagerechts

 Schutz und Stärkung der Betriebsräte

doch Was Wollen die ParTeien?

Werfen wir einen Blick in ihre Wahlprogramme:

Das 85 Seiten starke Zukunftsprogramm der sPd enthält einen Abschnitt „Arbeit wertschät- zen“, der auch konkrete Aussagen zur Tarifpoli- tik und Mitbestimmung enthält. Die SPD will die Möglichkeit vereinfachen, Tarifverträge für allge- meinverbindlich zu erklären. Die Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden ohne Tarifbindung hält

Tarifverträge stärken den Zusammenhalt

Seit über zwei Jahrzehnten geht die Tarifbindung zurück. Der Schutz der ArbeitnehmerInnen wird schwächer. Das zu ändern ist nicht nur Aufgabe von Gewerkschaften und Arbeitgebern. Auch die Politik ist gefordert. Was bieten die Parteien zur Stärkung an?

Ein Check vor den Bundestagswahlen.

sie für „unanständig“. Sie beabsichtigt, „diese Praxis zurückzudrängen“. Ein öffentlicher Auftrag soll künftig nur an Unternehmen vergeben wer- den dürfen, die nach Tarif bezahlen. Dazu soll ein Bundestariftreuegesetz geschaffen werden. Tarif- verträge müssen nach Auffassung der SPD auch weiter gelten, wenn Betriebe aufgespalten und ausgelagert werden. Speziell zur Deutschen Bahn fordert die SPD eine Verpflichtung zur Tariftreue.

Die Tarifbindung im Handwerk soll gestärkt wer- den. Der Kündigungsschutz für Betriebsräte soll ausgebaut werden. Die Gewerkschaften sol- len eine Verbandsklagerecht und ein digitales Zugangsrecht zum virtuellen Betrieb erhalten.

Der 137 Seiten starke entwurf des Wahlprogramms der Grünen* enthält einen Abschnitt „Sozialpartnerschaft stärken, Tarifbin- dung erhöhen“. Tarifverträge und starke Mitbe- stimmung sollen wieder für mehr statt für immer weniger Beschäftigte und Betriebe gelten. Bei der öffentlichen Vergabe sollen im Einklang mit europäischem Recht die Unternehmen zum Zug kommen, die tarifgebunden sind oder mindestens Tariflöhne zahlen. Dafür setzen die Grünen auf ein Bundestariftreuegesetz. Zudem wollen sie es leich- ter machen, Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären. Im Handwerk soll es branchenspe- zifische Mindestvergütungen geben. Betriebs- räte und Betriebsratsgründungen sollen besser geschützt werden. Die Gewerkschaften sollen ein Verbandsklagerecht erhalten.

im Wahlprogramm der linken geht es im ersten Kapitel um „Gute Arbeit, gute Löhne – Demokratie gilt auch im Betrieb!“. Darin heißt es, dass Tarifbindung wieder für alle Unternehmen und Branchen gelten muss. Tarifverträge sollen leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können. Das öffentliche Interesse soll konkret definiert und auch regionale Tarifverträge per Arbeitnehmerentsendegesetz auf das gesamte Bundesgebiet erstreckt werden können. Ein Bundestariftreuegesetz soll die Einhaltung von Tarifverträgen zur zwingenden Voraussetzung für öffentliche Aufträge machen und auch von den beauftragten Firmen eingesetzte Subunterneh- men einschließen.

Bei Betriebsübergängen in nicht tarifge- bundene Unternehmen und bei Auslagerungen sollen die bisherigen Tarifverträge in ihrer jeweils gültigen Fassung unbefristet geschützt bleiben und auch für neu Eingestellte gelten. Betriebs- ratswahlen sollen erleichtert, ein Verbandsklage- recht eingeführt und OT-Mitgliedschaften abge- schafft werden.

Ein Wahlprogramm der cdu/csu*

für die Bundestagswahl 2021 liegt bislang nicht vor. Im Regierungsprogramm 2017 – 2021 hieß es in dem Abschnitt „Tarifpartnerschaft stärken“, CDU/CSU wollten angesichts der „guten Erfah- rungen“ die Tarifautonomie, die Tarifpartnerschaft und die Tarifbindung stärken und ermutigen. Zu dem Zweck sollten gesetzliche Regelungen so ausgestaltet werden, dass zusätzliche Flexibilität, Spielräume und Experimentierräume für Unter- nehmen entstehen, für die ein Tarifvertrag gilt oder angewendet wird. Weitere Aussagen etwa zu Tariftreue oder Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen fehlen.

Fragen der Tarifbindung und Stärkung des Tarifsystems werden im entwurf des Wahl- programms der fdP nicht thematisiert.

Die weitestgehenden Übereinstimmungen und Anknüpfungspunkte zu gewerkschaftlichen Forderungen bestehen zweifellos bei einer Koa- lition aus SPD, Grünen und Linken. Ungünstiger ist die Ausgangssituation bei einer denkbaren schwarz-grünen oder grün-schwarzen Koalition.

Zwar haben die Christlich-Demokratische Arbeit- nehmerschaft (CDA) und ihre politischen Vertre- ter in der Vergangenheit immer wieder gewerk- schaftliche Positionen in Programm und reale Regierungspraxis von CDU/CSU durchgesetzt, aber wieweit der Einfluss künftig reicht, ist schwer abzuschätzen. Koalitionen unter Beteiligung der FDP dürften die Chancen für eine politische Stüt- zung des Tarifvertragssystems deutlich verringern.

Eine ausführliche Version des Wahlprogramm-Checks gibt es hier:

www.gegenblende.dgb.de/-/0BO MEiNUNG

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DiES & DAS

sachsen-anhalt: so haben Gewerkschafterinnen gewählt

Am 6. Juni haben die WählerInnen in Sachsen-Anhalt ihr neues Landespar- lament gewählt. Die Partei des Ministerpräsidenten Reiner Haseloff (CDU) konnte sich als stärkste Kraft behaupten. Die einblick-Wahlgrafiken zeigen, wie GewerkschafterInnen abgestimmt haben.

in sachsen-anhalt wählten in Gewerkschaften organisierte Wählerinnen überwiegend die cdu.

linke und sPd waren bei organisierten kolleginnen etwas stärker als insgesamt. bei Grünen und fdP gab es keine nennenswerten unterschiede zwischen Gewerkschaftsmitgliedern und nicht-mitgliedern.

unterschiede gab es beim Wahlverhalten von frauen und männern, die mitglied in einer Gewerkschaft sind: mehr Gewerkschaftsfrauen gaben der cdu ihre stimme. die linke und die sPd bekamen bei kolleginnen und kollegen mehr stimmen als insgesamt: für die linke stimmten 14,8 Prozent der Gewerkschafterinnen und 11,9 Prozent der Gewerkschafter. die sPd erhielt bei Gewerkschafterinnen 10,1 Prozent und bei Gewerkschaftern 10 Prozent. bei weiblichen Gewerkschafterinnen konnte die afd deutlich weniger punkten als bei männlichen kollegen.

who is new

maike finnern ist neue Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Die Delegierten des Gewerkschaftstages wählten die 52jährige Lehrerin mit 94,3 Prozent. Finnern war bisher GEW-Landesvorsitzende in NRW.

Sie folgt auf marlis Tepe, die nicht wieder kandidierte.

siGrid bachler ist seit 1. Juni Referatsleiterin in der Abteilung Internationale und europäische Gewerkschaftspoli- tik beim DGB-Bundesvorstand. In den letzten drei Jahren war sie als Sozialreferentin an der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU tätig, davor bereits beim DGB.

mirJam blumenThal hat seit dem 1. Juni die Lei- tung des Projekts „Initiative für betriebliche Demokratiekompe- tenz“ beim DGB-Bundesvorstand übernommen. Seit 2015 war sie im Willy-Brandt-Haus tätig, davor seit 2001 beim DGB.

einblick im inTerneT

Aktuelle News gibt es auf der einblick-Internetseite: www.dgb.de/einblick

E-MAIL- NEWSLETTER E-MAIL- NEWSLETTER

Anmeldung unter:

www.dgb.de/einblicknewsletter

© DGB-einblick 07/2021 / CC BY 4.0

*Selbstauskunft, alle Arbeitnehmerorganisationen (neben DGB-Gewerkschaften auch z.B. Beamtenbund); Wahltagbefragung – Briefwahlergebnisse nicht beinhaltet.

Quelle: Forschungsgruppe Wahlen, Wahltagsbefragung 2021

37,1 20,8 11,0 5,9 10,4

33,6 21,3 13,4

8,4

10,0 10,1

6,4 6,3 5,3

Sachsen-Anhalt: So haben GewerkschafterInnen gewählt

Stimmenanteile bei der Landtagswahl 2021 (in Prozent) SPD

Linke AfD

CDU Grüne

Alle WählerInnen GewerkschafterInnen*

Sonstige FDP

© DGB-einblick 07/2021 / CC BY 4.0

*Selbstauskunft, alle Arbeitnehmerorganisationen (neben DGB-Gewerkschaften auch z.B. Beamtenbund); Wahltagbefragung – Briefwahlergebnisse nicht beinhaltet.

Quelle: Forschungsgruppe Wahlen, Wahltagsbefragung 2021

38,3 13,5 14,8 4,5 11,1

30,5 26,8 11,9

10,1

10,0 9,5

7,7 5,4 5,9

Sachsen-Anhalt: Deutliche Unterschiede zwischen Frauen und Männern

Stimmenanteile von Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern bei der Landtagswahl 2021 (in Prozent)

Gewerkschafterinnen*

Gewerkschafter*

CDU AfD Linke SPD Grüne FDP Sonstige

Tipp

ProJekT Welcome Die IG Metall und ver.di unterstüt- zen mit dem Projekt WELCOME Unternehmen dabei, Fachkräfte zu finden und zu halten. Betriebe im Gesundheits- und Pflegewesen sowie in der Metall- und Elektrob- ranche können so interkulturelle Lösungen finden, um Fachkräfte zu qualifizieren und zu integrie- ren. Die passenden Maßnahmen werden mit dem Betriebsrat geplant und umgesetzt.

www.welcome-fachkräfte.de

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einblick 7-8/2021 einblick 7-8/2021

Tipp

Autor: Luis Ledesma, Kassel

urteile urteile

Aktuelle Entscheidungen zum Arbeits- und Sozialrecht Aktuelle Entscheidungen zum Arbeits- und Sozialrecht

Brustkrebsnachsorge:

KEIN ANSPRUCH AUF

WUNSCHUNTERSUCHUNGEN

Die Gesetzliche Krankenversicherung muss nicht ohne ärztliche Indikation für regelmäßige Untersuchungen mit Magnetresonanzthomographie (MRT) zur Brustkrebsnachsor- ge aufkommen.

Der Fall: Bei der 63-jährigen Frau war im Jahr 2019 eine Brustkrebsoperation durchgeführt worden. Nach der OP war eine konsequente Nachsorge erforderlich, um die Gefahr einer erneuten Krebserkrankung auszuschließen. Bei ihrer Krankenkasse beantragte die Frau die Kostenübernahme für eine jährliche MRT-Untersuchung. Sie teilte hierzu mit, dass andere Methoden für sie nicht in Betracht kämen. Ultra- schall allein sei ihr nicht sicher genug und eine Mammo- graphie sei ihr nicht zumutbar, denn durch die Kompression der Brust erleide sie unerträgliche Schmerzen bis hin zur Ohnmacht. Die voraussichtlichen Kosten beliefen sich auf rd.

1000 Euro pro Untersuchung. Die Klage gegen die Ableh- nung der Krankenkasse hatte keinen Erfolg

Das Landessozialgericht: Eine regelmäßig MRT-Untersu- chung ohne ärztliche Indikationsstellung ist ausgeschlossen.

Eine solche Untersuchung kommt nur bei einem Verdacht auf eine Rückkehr des Krebses in Betracht, sofern andere Untersuchungen wie Ultraschall oder Mammografie nicht ausreichend sind. Im vorliegenden Fall besteht die Regelver- sorgung in klinischen Tastuntersuchungen und Ultraschall- kontrollen. Zwar ist es verständlich, dass die Frau sich aus ihrer Sicht bestmöglich absichern möchte, jedoch ersetzt dies keine fachärztliche Indikationsstellung.

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11. März 2021 – L 4 KR 68/21 B ER

UMKLEIDEZEIT EINES WACH- POLIZISTEN NICHT VERGÜTET

Das An- und Ablegen einer auf Weisung des Arbeitgebers während der Tätigkeit als Wachpolizist zu tragenden Uni- form und persönlichen Schutzausrüstung nebst Dienstwaffe ist keine zu vergütende Arbeitszeit, wenn der Arbeitneh- mer die dienstlich zur Verfügung gestellten Umkleide- und Aufbewahrungsmöglichkeiten nicht nutzt, sondern sich im privaten Bereich umkleidet und rüstet. Ebenfalls nicht vergütungspflichtig ist die für das Zurücklegen des Wegs zur Arbeit von der Wohnung zum Einsatzort und zurück aufgewandte Zeit; denn der Arbeitsweg zählt zur privaten Lebensführung.

Bundesarbeitsgericht,

Urteil vom 31. März 2021 – 5 AZR 292/20

L + F L

BETRIEBSRATSSITZUNGEN PER VIDEOKONFERENZ

Betriebsratsmitglieder sind bis zum 30. Juni 2021 berechtigt, an Betriebsratssitzungen per Videokonferenz in ihrer Privat- wohnung teilzunehmen, wenn im Betrieb die Vorgaben der Corona-Arbeitsschutzverordnung für Sitzungen des Betriebs- rats nicht eingehalten werden können. Es stellt eine unzulässi- ge Behinderung der Betriebsratsarbeit dar, wenn ein Arbeitge- ber gegenüber Betriebsratsmitgliedern wegen der Teilnahme Abmahnungen erteilt oder Gehaltskürzungen vornimmt.

Arbeitsgericht Köln,

Beschluss vom 24. März 2021 – 18 BVGa 11/21

BENACHTEILIGUNG WEGEN SCHWERBEHINDERUNG

Geht dem öffentlichen Arbeitgeber die Bewerbung einer schwerbehinderten oder dieser gleichgestellten Person zu, muss er diese zu einem Vorstellungsgespräch einladen.

Eine Einladung ist entbehrlich, wenn die fachliche Eignung offensichtlich fehlt. Dies kann anzunehmen sein, wenn der/

die Bewerber/in eine als zwingendes Auswahlkriterium be- stimmte Mindestnote des geforderten Ausbildungsabschlus- ses nicht erreicht hat.

Bundesarbeitsgericht,

Urteil vom 29. April 2021 – 8 AZR 279/20

BANKGEBÜHREN: GELD ZURÜCK!

Der Bundesgerichtshof hat Ende April ein Urteil gefällt von dem Millionen Verbraucher und Verbraucherinnen profitieren. Das Gericht hat die Praxis der Postbank, Gebühren ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden und Kundinnen zu erhöhen, für rechtswidrig erklärt.

Schweigen bedeutet nicht Zustimmung, so das Urteil.

Nach Einschätzung von VerbraucherschützerInnen betrifft dieses Urteil die Praxis nahezu aller Banken und Sparkassen. Neben Kontoführungsgebühren könnten auch Gebühren für Überweisungen, TAN-Verfahren oder andere Serviceleistungen betroffen sein. Die Gebüh- ren werden jedoch nicht automatisch zurückerstattet, sondern müssen von jeder Kundin und jedem Kunden individuell eingefordert werden. Erstattungspflichtig sind die rechtswidrig erhobenen Gebühren ab dem 1. Januar 2018. Stiftung Warentest rechnet mit einer dreistelligen Summe, die pro Kunden anfällt.

Musterbriefe zur Rückerstattung und weitere Informatio- nen sind unter www.test.de und

www.verbraucherzentrale.de zu finden.

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einblick 7-8/2021 Autor: Luis Ledesma, Kassel einblick 7-8/2021

urteile urteile

Aktuelle Entscheidungen zum Arbeits- und Sozialrecht Aktuelle Entscheidungen zum Arbeits- und Sozialrecht

JUGENDWEIHFEIER: JOBCENTER ÜBERNIMMT KOSTEN

Das Jobcenter muss die Kosten für die Teilnahme an Ju- gendweihfeier übernehmen.

Der Fall: Der Leistungsberechtigte hatte an einer Jugend- weiheveranstaltung teilgenommen und beantragte beim Grundsicherungsträger die Kostenübernahme. Die gegen die Ablehnung gerichtete Klage hatte Erfolg.

Das Landessozialgericht: Nach dem Sozialgesetzbuch wird Leistungsberechtigten bis zur Vollendung des 18. Lebens- jahres ein Bedarf zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft gewährt. Das gilt ausdrücklich für Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, aber auch für Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht). Die Jugendweihefeier ist eine vergleichbare kulturelle Aktivität im Sinne des Geset- zes, so dass grundsätzlich Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu gewähren sind. Dies gilt allerdings nur für die vom Veranstalter verlangten Teilnahmekosten selbst, nicht für sonstige Aufwendungen (Kleidung, Bewir- tungsspesen o. ä.). Die Leistungen sind zudem vom Gesetz auf einen in der Höhe gedeckelten Monatsbetrag begrenzt (gegenwärtig 15,- EUR).

Thüringer Landessozialgericht,

Urteil vom 5. November 2020 – L 9 AS 322/19

GUTSCHEINE KÖNNEN BEITRAGSPFLICHTIG SEIN

Vereinbart ein Arbeitgeber mit der Belegschaft einen teilweisen Lohnverzicht und gewährt im Gegenzug an Stelle des Arbeitslohns Tankgutscheine und zahlt Miete für Werbeflächen auf den PKWs der Belegschaft, handelt es sich dabei sozialversicherungsrechtlich um Arbeitsentgelt.

Dieses unterliegt der Beitragspflicht.

Bundessozialgericht,

Urteil vom 23. Februar 2021 – B 12 R 21/18 R

FRISTLOSE KÜNDIGUNG WEGEN ERZWUNGENEN KÜSSENS

Wer auf einer Dienstreise eine Arbeitskollegin gegen ihren Willen zu küssen versucht und auch tatsächlich küsst, verletzt seine Pflicht, auf die berechtigten Interessen seines Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen in erheblicher Weise.

Ein solches Verhalten ist an sich geeignet, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen.

Landesarbeitsgericht Köln,

Urteil vom 1. April 2021 – 8 Sa 798/20

PRÄMIE AUCH BEI GESTRECKTER ABSCHLUSSPRÜFUNG

Die Ablegung des ersten Teils einer gestreckten Abschluss- prüfung ist mit einer Zwischenprüfung gleichzusetzen und begründet einen zusätzlichen Prämienanspruch.

Der Fall: Der Mann nahm an einer geförderten Ausbildung zum Erzieher teil. Er bestand nach dem ersten Ausbildungs- abschnitt den theoretischen Teil und nach dem einjährigen Berufspraktikum den praktischen Teil des Fachschulexamens.

Das Jobcenter bewilligte ihm eine Prämie für das Bestehen einer Abschlussprüfung (1.500 Euro), nicht jedoch für das- jenige einer Zwischenprüfung (1.000 Euro). Die dagegen gerichtete Klage hatte Erfolg.

Das Landessozialgericht: Der Mann hat Anspruch auf eine Weiterbildungsprämie für das Bestehen einer Zwischen- prüfung. Einer solchen ist die Ablegung des theoretischen Prüfungsteils des Fachschulexamens in der Fachrichtung Sozialpädagogik vergleichbar. Mit dieser ist zwar die berufliche Weiterbildung beendet gewesen, da die Zeit der fachpraktischen Ausbildung in Form eines Berufsprakti- kums keine berufliche Weiterbildung darstellt. Jedoch ist die schulische Berufsbildung zum Erzieher nicht mit der Ablegung des fachtheoretischen Prüfungsteils abgeschlos- sen, sondern erst mit der Ablegung des fachpraktischen Teils des Fachschulexamens. Mit diesem wird die in dem Bildungsgang erworbene Gesamtqualifikation festgestellt.

Die Weiterbildungsprämien sollen das Durchhaltevermö- gen bei mehrjährigen Ausbildungen stärken, weswegen grundsätzlich eine mehrjährige Ausbildung als Modell der gesetzlichen Regelung gedient hat.

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. März 2021 – L 19 AS 466/20

KEINE RECHTE TÄTOWIERUNG FÜR LEHRER

Trägt ein Lehrer eine Tätowierung aus der rechtsextremen Szene, so begründet dieses Verhalten eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Denn zur Eignung eines Lehrers gehört auch die Gewähr der Verfassungstreue.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Mai 2021 – 8 Sa 1655/20

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