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Entschließung des Bundesvorstandes zum EU-Sozialgipfel in Porto am 7.-8. Mai 2021

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Die Covid-19 Krise hat die Dringlichkeit unterstrichen, die EU durch Stärkung der sozialen Dimension krisenfester zu machen. Der DGB-Bundesvorstand fordert die Bundesregierung auf, sich mit allem Nachdruck für einen wirklichen sozialen Fortschritt in Europa einzusetzen. Der von der portugiesischen Ratspräsidentschaft einberufene EU-Sozialgipfel am 7.-8. Mai 2021 in Porto muss die Gleichstellung der sozialen Rechte der Beschäftigten mit den wirtschaftlichen Freiheiten des Binnenmarktes erzielen. Im Mittelpunkt des Gipfels soll die Stärkung der sozialen Dimension Europas stehen. Das ist nötig, um den Herausforderungen des Klimawandels und des digitalen Wandels gerecht zu werden und sicherzustellen, dass Chancengleichheit für alle gewährleistet ist. Eine gute Grundlage dafür ist der Aktionsplan der Europäischen Kommission zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte. Damit die EU-Bürger*innen konkrete Rechte daraus ableiten können, muss sie in Porto durch gesetzliche Maßnahmen mit Leben gefüllt werden.

Der DGB-Bundesvorstand fordert daher mit Blick auf den Sozialgipfel von der deutschen Bundesregierung, der EU- Kommission und dem Europäischen Parlament gemeinsam das Ziel eines neuen „Social Deal“ zu verfolgen, der EU- weite soziale Mindeststandards vorsieht. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen nationalen Systeme und Wohlfahrtsstaatstraditionen im Rahmen von EU-Sekundärrecht schlägt der DGB hierzu folgende vier Schwerpunkte vor:

1. Krisenfestes Europa durch ein permanentes EU-Kurzarbeitsinstrument, eine europäische

Arbeitslosenrückversicherung sowie universellen grenzüberschreitenden Zugang zu Systemen der sozialen Sicherheit.

2. Soziale Aufwärtskonvergenz durch eine EU-Rahmenrichtlinie zu Mindeststandards für die Grundsicherung, durch Schaffung gemeinsamer europäischer Mindeststandards für die Arbeitslosenversicherungen der Mitgliedstaaten sowie durch eine EU-Rahmenrichtlinie für Mindestlöhne.

3. Förderung der Daseinsvorsorge durch eine Strategie für die öffentliche Gesundheitsversorgung.

4. Reform des fiskalpolitischen Regelwerkes. Dabei müssen die soziale Dimension, die Gemeinschaftsmethode und die Rolle des Europäischen Parlaments gestärkt werden.

Diese Ziele können nur erreicht werden, wenn die Stärkung der Sozialpartnerschaft und der Mitbestimmung Teil der europäischen Governance wird und der Vorrang sozialer Grundrechte gegenüber den Binnenmarktfreiheiten durch die Aufnahme eines sozialen Fortschrittsprotokolls in die EU-Verträge gewährleistet wird. Der Schwung von Porto muss deswegen auch in die Konferenz zur Zukunft Europas getragen werden.

Es ist dringend notwendig, das Vertrauen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in das europäische Einigungs- und Friedensprojekt zu stärken und auszubauen. Nur mutige Schritte bringen Europa aus der Vertrauenskrise. Dafür muss die europäische Politik zu substanziellen Verbesserungen der Arbeits- und Lebensverhältnisse aller Bürgerinnen und Bürger in Europa beitragen. Eine Europäische Union, die als weitgehend deregulierter Binnenmarkt funktioniert, in dem die Beschäftigten in den verschiedenen Mitgliedsstaaten gegeneinander ausgespielt werden, wird an Zustimmung verlieren und populistischen, anti-europäischen Kräften weiter Auftrieb verschaffen. Notwendig ist ein europäischer Wettbewerbsrahmen, der dafür sorgt, dass soziale Standards der Mitgliedsstaaten den Wettbewerb nicht verzerren.

Das Bestimmungslandprinzip ist deshalb im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr und bei der Entsendung von Beschäftigten auch weiterhin anzuwenden und zu stärken.

Öffentliche Aufträge in Europa sollen nur Unternehmen mit Tarifverträgen ausführen dürfen. Die Umsetzung des Green Deals und der Übergang zur Klimaneutralität in Europa bedarf verbindlicher Vorgaben für soziale Gestaltung und darf nicht weiter nur auf einem schrankenlosen Wettbewerb und Liberalisierung basieren. Menschenwürdige

Arbeitsbedingungen dürfen dem freien Warenverkehr und dem Preisdruck nicht unterordnet werden.

Anlage zum Schreiben vom ...

Entschließung des Bundesvorstandes

zum EU-Sozialgipfel in Porto am 7.-8. Mai 2021

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