Verbot der Folter
Federal Ministry for Foreign Affairs of Austria
Verbot der Folter Rechtsgrundlagen
“Niemand darf der Folter oder grausamer,
unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. ”
Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 1948
“Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.”
Artikel 7 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte 1976
Verbot der Folter
Verbot der Folter - Definition
► Weiterentwicklung des Folterverbotes in der UN-Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (UN-CAT), angenommen 1984, in Kraft getreten 1987
► Laut Artikel 1 bezeichnet Folter „jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierung
beruhenden Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder
stillschweigendem Einverständnis verursacht werden. Der Ausdruck umfasst nicht Schmerzen oder Leiden, die sich lediglich aus gesetzlich zulässigen Sanktionen ergeben, dazu gehören oder damit verbunden sind.“
Verbot der Folter
►Ein vorsätzlicher Akt, der schweres physisches oder psychisches Leiden verursacht,
►der auf einen bestimmten Zweck gerichtet ist,
►von einer/m Angehörigen des öffentlichen Dienstes, oder einer Person, die in amtlicher Funktion
handelt, vorgenommen wurde.
=> Ausgenommen sind in Art. 1 UNCAT gesetzlich zulässige Strafen – Problem Todesstrafe,
Körperstrafen (Auspeitschen) nach der Scharia
Verbot der Folter Folterverbot Definitionselemente
Foltermethoden
►Physische Folter: verursacht extreme Schmerzen und exzessives Leid, führt zu Verstümmelungen, Verunstaltungen oder dauerhaften Verletzungen oder auch zum Tod
►Psychische Folter: inkludiert Entzugs- und
Erschöpfungstechniken, Einzelhaft, Zwangs- und Einschüchterungstechniken
All diese Methoden repräsentieren einen schweren Angriff auf die menschliche Würde wie auch eine Verletzung von Menschenrechten.
Verbot der Folter
Motive für Folter
► Zur Machterhaltung und Machtausübung gegenüber politischen GegnerInnen
► Werkzeug politischer Unterwerfung und Unterdrückung
► Um eine Strafe auszuüben
► Zur Ausübung von Rache
► Um Information zu erhalten und ein Geständnis zu erzwingen
► ... viele mehr
Verbot der Folter
Folterverbot - absolut
►Folter und Misshandlung sind eine direkte
Bedrohung für die Sicherheit jeder einzelnen Person oder Gruppe von Personen.
►Das Verbot der Folter ist ein absolutes – ist nach der EMRK notstandsfest!
►Es ist ein nicht-derogierbares Recht gemäß Art. 4 des IPBPR.
►Folter kann nie gerechtfertigt sein – unter keinen Umständen! Mordfall Jakob von Metzler (Gäfgen) der Fall Daschner (Androhung unmittelbaren
Zwanges – übergesetzlicher Notstand?
Durchsetzung und Überwachung
►Durchsetzung und Überwachung benötigen …
– einen effektiven rechtlichen Rahmen – funktionierende Kontrollmechanismen
– fortlaufendes Training für die beteiligten Personen
Internationale Überwachungsorgane:
Menschenrechtsausschuss basiert auf Art IPBPR
UN-Antifolterkomitee basiert auf Art 17 UNCAT
►UN-Sonderberichterstatter für Folter
Verbot der Folter
Monitoring:
UN-Antifolterkomitee
►UN CAT eingerichtet gem. Art 17 des Übereinkommens gegen Folter
►begann seine Arbeit 1998
►erhält und prüft Staatenberichte
►prüft – abhängig von der Zustimmung des
betroffenen Staates – Individualbeschwerden oder zwischenstaatliche Beschwerden
►Nachprüfende Kontrolle
Verbot der Folter
Monitoring:
UN-Sonderberichterstatter für Folter
►UN Sonderberichterstatter für Folter errichtet mit der Resolution 1965/33
►universeller Ansatz
►Erhält und übermittelt Mitteilungen von dringenden Anfragen und Anschuldigungen an Regierungen
►unternimmt Fact-Finding-Missionen in Länder, die beschuldigt werden, Folter auszuüben
►legt einen jährlichen Bericht zu seiner Arbeit vor
►Abhängig von Kooperation der Staaten
Verbot der Folter
Folterverhütung durch präventive Kontrollverfahren
► Europäischen Übereinkommen für die Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe
ECPT 1987
► Komitee des Europarats für die Verhütung von Folter - CPT
► Präventives Monitoring begann 1989 – heute in allen Mitgliedstaaten des ER
► multidisziplinäres Team: ÄrztInnen, JuristInnen, ExpertInnen
► führt periodische Besuche in den Vertragsstaaten durch, aber auch Ad-hoc-Besuche
► begutachtet Gefängnisse, Polizeistationen, psychiatrische Anstalten, Erziehungs- und Pflegeheime
► Berichte bleiben bis zur Einwilligung der Veröffentlichung durch die Staaten vertraulich, außer die Staaten kooperieren nicht
(“public statements” – öffentliche Erklärungen)
Verbot der Folter
Weitere präventive Kontrollverfahren
►OPCAT: Zusatzprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Folter aus dem Jahr 2002
►führt ein präventives universelles und periodisches Besuchssystem von Einrichtungen, in welchen
Personen die Freiheit entzogen wird ein durch
►1. ein internationals Expertenkomitee – SPT
►2. einen nationalen präventiven Mechanismus – NPM
►2 Säulen – nun 3 Ebenen des präventiven Monitoring SPT – CPT - NPM
Good Practices
►… zur Verhütung von Folter und unmenschlicher Behandlung können sein …
– aktive Basisarbeit: Aktionskampagnen, Bewusstseins- bildung, Bildungsmaßnahmen auf lokaler Ebene
– Aufbau von Institutionen und Kapazitäten, Einflußnahme auf bereits bestehende Strukturen und Institutionen
durch Reform oder Aufbau neuer Institutionen
►NGOs: Eine aktive Zivilgesellschaft sorgt für Schutz; zB Amnesty International und seine Kampagnen und Briefe, die darauf abzielen, politische Häftlinge zu schützen
Verbot der Folter
Chronologie
1948 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1949 Die vier Genfer Konventionen
1957 UN-Minimum-Standards für die Behandlung von Gefangenen
1966 Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte
1979 UN-Verhaltenskodex für Exekutivorgane
1982 Prinzipien medizinischer Ethik bezogen auf das Personal im Gesundheitswesen, insbesondere
ÄrztInnen, für den Schutz von Gefangenen und
Angehaltenen gegen Folter und andere grausame,
unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
Verbot der Folter
Chronologie
1984 UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende
Behandlung oder Strafe
1989 Europäisches Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe tritt in Kraft
1989 Europarat richtet Komitee für die Verhütung von Folter ein
1990 UN-Regeln für den Schutz von Jugendlichen in Anhaltesituationen
1998 Statut des Internationalen Strafgerichtshofes
2002 Zusatzprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche und
erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT)
Verbot der Folter