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Verbot der Folter

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Academic year: 2022

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Verbot der Folter

Federal Ministry for Foreign Affairs of Austria

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Verbot der Folter Rechtsgrundlagen

Niemand darf der Folter oder grausamer,

unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. ”

Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 1948

Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.”

Artikel 7 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte 1976

Verbot der Folter

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Verbot der Folter - Definition

► Weiterentwicklung des Folterverbotes in der UN-Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (UN-CAT), angenommen 1984, in Kraft getreten 1987

► Laut Artikel 1 bezeichnet Folter „jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierung

beruhenden Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder

stillschweigendem Einverständnis verursacht werden. Der Ausdruck umfasst nicht Schmerzen oder Leiden, die sich lediglich aus gesetzlich zulässigen Sanktionen ergeben, dazu gehören oder damit verbunden sind.“

Verbot der Folter

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►Ein vorsätzlicher Akt, der schweres physisches oder psychisches Leiden verursacht,

►der auf einen bestimmten Zweck gerichtet ist,

►von einer/m Angehörigen des öffentlichen Dienstes, oder einer Person, die in amtlicher Funktion

handelt, vorgenommen wurde.

=> Ausgenommen sind in Art. 1 UNCAT gesetzlich zulässige Strafen – Problem Todesstrafe,

Körperstrafen (Auspeitschen) nach der Scharia

Verbot der Folter Folterverbot Definitionselemente

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Foltermethoden

►Physische Folter: verursacht extreme Schmerzen und exzessives Leid, führt zu Verstümmelungen, Verunstaltungen oder dauerhaften Verletzungen oder auch zum Tod

►Psychische Folter: inkludiert Entzugs- und

Erschöpfungstechniken, Einzelhaft, Zwangs- und Einschüchterungstechniken

All diese Methoden repräsentieren einen schweren Angriff auf die menschliche Würde wie auch eine Verletzung von Menschenrechten.

Verbot der Folter

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Motive für Folter

► Zur Machterhaltung und Machtausübung gegenüber politischen GegnerInnen

► Werkzeug politischer Unterwerfung und Unterdrückung

► Um eine Strafe auszuüben

► Zur Ausübung von Rache

► Um Information zu erhalten und ein Geständnis zu erzwingen

► ... viele mehr

Verbot der Folter

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Folterverbot - absolut

►Folter und Misshandlung sind eine direkte

Bedrohung für die Sicherheit jeder einzelnen Person oder Gruppe von Personen.

►Das Verbot der Folter ist ein absolutes – ist nach der EMRK notstandsfest!

►Es ist ein nicht-derogierbares Recht gemäß Art. 4 des IPBPR.

►Folter kann nie gerechtfertigt sein – unter keinen Umständen! Mordfall Jakob von Metzler (Gäfgen) der Fall Daschner (Androhung unmittelbaren

Zwanges – übergesetzlicher Notstand?

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Durchsetzung und Überwachung

►Durchsetzung und Überwachung benötigen …

– einen effektiven rechtlichen Rahmen – funktionierende Kontrollmechanismen

– fortlaufendes Training für die beteiligten Personen

Internationale Überwachungsorgane:

Menschenrechtsausschuss basiert auf Art IPBPR

UN-Antifolterkomitee basiert auf Art 17 UNCAT

►UN-Sonderberichterstatter für Folter

Verbot der Folter

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Monitoring:

UN-Antifolterkomitee

►UN CAT eingerichtet gem. Art 17 des Übereinkommens gegen Folter

►begann seine Arbeit 1998

►erhält und prüft Staatenberichte

►prüft – abhängig von der Zustimmung des

betroffenen Staates – Individualbeschwerden oder zwischenstaatliche Beschwerden

►Nachprüfende Kontrolle

Verbot der Folter

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Monitoring:

UN-Sonderberichterstatter für Folter

►UN Sonderberichterstatter für Folter errichtet mit der Resolution 1965/33

►universeller Ansatz

►Erhält und übermittelt Mitteilungen von dringenden Anfragen und Anschuldigungen an Regierungen

►unternimmt Fact-Finding-Missionen in Länder, die beschuldigt werden, Folter auszuüben

►legt einen jährlichen Bericht zu seiner Arbeit vor

►Abhängig von Kooperation der Staaten

Verbot der Folter

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Folterverhütung durch präventive Kontrollverfahren

► Europäischen Übereinkommen für die Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe

ECPT 1987

► Komitee des Europarats für die Verhütung von Folter - CPT

► Präventives Monitoring begann 1989 – heute in allen Mitgliedstaaten des ER

► multidisziplinäres Team: ÄrztInnen, JuristInnen, ExpertInnen

► führt periodische Besuche in den Vertragsstaaten durch, aber auch Ad-hoc-Besuche

► begutachtet Gefängnisse, Polizeistationen, psychiatrische Anstalten, Erziehungs- und Pflegeheime

► Berichte bleiben bis zur Einwilligung der Veröffentlichung durch die Staaten vertraulich, außer die Staaten kooperieren nicht

(“public statements” – öffentliche Erklärungen)

Verbot der Folter

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Weitere präventive Kontrollverfahren

►OPCAT: Zusatzprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Folter aus dem Jahr 2002

►führt ein präventives universelles und periodisches Besuchssystem von Einrichtungen, in welchen

Personen die Freiheit entzogen wird ein durch

►1. ein internationals Expertenkomitee – SPT

►2. einen nationalen präventiven Mechanismus – NPM

►2 Säulen – nun 3 Ebenen des präventiven Monitoring SPT – CPT - NPM

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Good Practices

►… zur Verhütung von Folter und unmenschlicher Behandlung können sein …

– aktive Basisarbeit: Aktionskampagnen, Bewusstseins- bildung, Bildungsmaßnahmen auf lokaler Ebene

– Aufbau von Institutionen und Kapazitäten, Einflußnahme auf bereits bestehende Strukturen und Institutionen

durch Reform oder Aufbau neuer Institutionen

►NGOs: Eine aktive Zivilgesellschaft sorgt für Schutz; zB Amnesty International und seine Kampagnen und Briefe, die darauf abzielen, politische Häftlinge zu schützen

Verbot der Folter

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Chronologie

1948 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1949 Die vier Genfer Konventionen

1957 UN-Minimum-Standards für die Behandlung von Gefangenen

1966 Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte

1979 UN-Verhaltenskodex für Exekutivorgane

1982 Prinzipien medizinischer Ethik bezogen auf das Personal im Gesundheitswesen, insbesondere

ÄrztInnen, für den Schutz von Gefangenen und

Angehaltenen gegen Folter und andere grausame,

unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

Verbot der Folter

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Chronologie

1984 UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende

Behandlung oder Strafe

1989 Europäisches Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe tritt in Kraft

1989 Europarat richtet Komitee für die Verhütung von Folter ein

1990 UN-Regeln für den Schutz von Jugendlichen in Anhaltesituationen

1998 Statut des Internationalen Strafgerichtshofes

2002 Zusatzprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche und

erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT)

Verbot der Folter

Referenzen

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