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Anleitung Parkplatz

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Academic year: 2022

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Anleitung Parkplatz

Ihre PH-Card ist auch Ihre Parkkarte und berechtigt Sie zum Parken zu einem vergünstigten Tarif auf den Parkplätzen der PHDL. Die Karte funktioniert berührungslos und muss nur zum Terminal hingehalten werden, bis Sie akzeptiert wird. Eine diesbezügliche Meldung

erscheint auf dem Display.

ACHTUNG: Sie müssen die Karte immer, auch bei einem eventuell offenen Schranken, für die Ein- und Ausfahrt verwenden. Ansonsten können Sie beim nächsten Mal nicht Ein- oder Ausfahren, wenn der Schranken geschlossen ist. Wenn Sie Tarif nach Zeit haben rechnet das System die Zeit bis zum nächsten Einfahren als Parkzeit und es können somit erheblich Kosten entstehen.

Eine Weitergabe Ihrer PH-Card an Dritte ist nicht erlaubt. Bei allfälligen Verstößen wird die Karte gesperrt.

Die Bezahlung der Parkkarten kann bei einem der beiden Kassenautomaten erfolgen. Ein Kassenautomat befindet sich in der Nähe der Portierloge, einer im Freien kurz vor der Ausfahrt rechts. ACHTUNG: Die PH-Card darf nicht in den Kartenschlitz gesteckt werden, nur hinhalten bis auf dem Display weitere Anweisungen erscheinen.

Folgende Zahlungsmittel sind möglich:

Bargeld: Banknoten € 5,00 / € 10,00 / € 20,00 / € 50,00 Münzen € 0,10 / € 0,20 / € 0,50 / € 1,00 / € 2,00

Sie können zwischen 2 Tarif- und Abrechnungsmodellen wählen.

1. Semestertarif (gültig 6 Monate ab Ausstellung der Karte)

Sie bezahlen an einem der beiden Kassenautomaten innerhalb von 13 Tagen ab Ausstellungsdatum der Karte den Betrag, der am Display erscheint. Sollten Sie diesen Betrag bis dahin nicht eingezahlt haben, wird Ihre Karte automatisch auf „Abrechnung nach Zeit“ umgestellt. Die Gültigkeitsdauer der Karte wird am Display der Ein- und Ausfahrt angezeigt. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer erscheint „Karte abgelaufen“.

Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer Ihrer Semesterkarte haben sie 10 Tage Zeit, um diese erneut zu verlängern. Wird die Karte während dieser Karenzzeit nicht verlängert, wird diese automatisch auf „Abrechnung nach Zeit“ umgestellt.

ACHTUNG: Eine neuerliche Umstellung auf Semestertarif ist dann aus technischen Gründen nicht mehr möglich. Im Semestertarif erfolgt auch keine Rückvergütung von weniger konsumierten Monaten. Die Semesterkarte beinhaltet keine Garantie auf einen freien Parkplatz. Sie können nur Einfahren, wenn ein Parkplatz frei ist!

2. Abrechnung nach Zeit

Wenn Sie den Tarif Abrechnung nach Zeit wünschen, dürfen Sie erst nach Ablauf von 13 Tagen an einem der beiden Kassenautomaten einen beliebigen Betrag auf Ihre PH Card einzahlen. Bitte dazu den Button „Teilbeträge einzahlen“ wählen. Bitte den Einzahlungsvorgang immer mit dem Button „beenden“ abschließen. Der eingezahlte Betrag ist nicht auf der PH-Card sondern im Parksystem hinterlegt. Bei Verlust der

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Karte bleibt das Guthaben im System erhalten und kann mit der neuen Karte weiterverwendet werden. Das Restguthaben erscheint bei der Ein- und Ausfahrt auf dem Display. Die Berechnung der Parkgebühren erfolgt im 15 min Takt. Nach 12 Stunden haben Sie den Tageshöchstsatz je nach Tarif erreicht. Es erfolgt keine weitere Berechnung über diesen Tageshöchstsatz hinaus. Sollten Sie Ihr Fahrzeug über einige Tage auf dem Parkplatz abgestellt haben, erfolgt ab 00:00 eine neuerliche Berechnung bis zum Zeitpunkt des Verlassens oder bis zum Tageshöchstsatz. Bei mehrmaligen Aus- und Einfahrten wird der Tageshöchstsatz ab dem Zeitpunkt der letzten Einfahrt bis 24:00 berechnet.

Ein allfälliges Guthaben können Sie sich nach Ende Ihrer Studiendauer / Verwendungsdauer / Anstellung an der Portierloge ausbezahlen lassen.

Parkordnung der Privaten Pädagogischen Hochschule der Diözese Linz

§ 1 Geltungsbereich

Das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf den Parkplätzen am gesamten Gelände der der Privaten

Pädagogischen Hochschule der Diözese Linz ist nur nach Maßgabe dieser Parkordnung zulässig. Jeder/e Nutzer/-in unterwirft sich mit dem Abstellen seines/ihres Fahrzeuges dieser Parkordnung.

§ 2 Nutzungszeiten

Die Nutzung der Parkflächen ist von 0.00 bis 24.00 Uhr möglich.

§ 3 Nutzungsvertrag

Durch das Passieren der Schrankenanlage (im Wege der Entnahme eines Parkscheins oder des

Aktivierens derselben mit der PH-Card) und Einfahren in die Parkplatzzone kommt ein Nutzungsvertrag

über einen Kfz-Abstellplatz zustande. Für Personen, die das Benützungsentgelt semesterweise im

Vorhinein bezahlen, entsteht der Nutzungsvertrag mit Zahlungseingang.

Da Parkplätze nicht ad personam zugewiesen werden, besteht - auch im Fall der semesterweisen

Bezahlung - kein Anspruch auf einen freien Parkplatz.

Bei Verlust des Kurzzeittickets ist der aktuelle Tageshöchstsatz zu bezahlen.

Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die Nutzung einer gekennzeichneten Abstellfläche. Die

Verwahrung bzw. Beaufsichtigung des Kraftfahrzeuges wird seitens der Privaten Pädagogischen

Hochschule der Diözese Linz nicht geschuldet.

§ 4 Nutzungsvorschriften

Auf dem gesamten Gelände der Privaten Pädagogischen Hochschule der Diözese Linz gilt die StVO, soweit in dieser Parkordnung nicht anders bestimmt.

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Kraftfahrzeuge sind unter Beachtung allfälliger Halte- und Parkverbotsflächen bzw- Sperrflächen so abzustellen, dass jeweils nur ein Parkplatz benutzt wird. Zum Parken stehen ausschließlich jene Flächen zur Verfügung, die durch Bodenmarkierung als Parkplatz ausgewiesen sind. Beim Abstellen

des Fahrzeuges sind diese Bodenmarkierungen zu beachten.

Es wird darauf hingewiesen, dass an Fahrzeugen, die unter Missachtung der Bodenmarkierungen bzw. außerhalb der durch Bodenmarkierungen festgelegten Parkplätze, so auch auf Grünflächen, abgestellt

wurden, zum Zweck der Feststellung der Identität eine Wegfahrsperre angebracht wird. In diesen Fällen ist die/der Parkplatznutzer/-in verpflichtet, zusätzlich zu den jeweiligen Parkgebühren einen Verwaltungskostenbeitrag in Höhe des aktuellen Tageshöchstsatzes für Kurzparker/-innen zu

entrichten. Das Fahrzeug darf von den Parkplatznutzerinnen und Parkplatznutzern nur zum Zweck des Parkens abgestellt werden.

Untersagt sind unter anderem das Abstellen von Fahrzeugen ohne polizeilichem Kennzeichen, das Betanken und Waschen von Fahrzeugen, die Vornahme von Reparaturen (ausgenommen Pannenhilfe)

oder Ölwechsel. Gekennzeichnete Abschleppzonen (z.B. Zufahrten für Einsatzfahrzeuge), Halte- und Parkverbotsflächen sowie Sperrflächen und Fluchtwegbereiche sind jedenfalls freizuhalten, widrigenfalls die Private Pädagogische Hochschule der Diözese berechtigt ist, das widerrechtlich

abgestellte Fahrzeug, auf Rechnung der Parkplatznutzerin/des Parkplatznutzers und/oder der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters abschleppen zu lassen. Die/der Parkplatznutzer/-in hat das abgestellte Fahrzeug zu sichern und zu verschließen, ferner

Verunreinigungen des Parkplatzes zu unterlassen, widrigenfalls diese auf ihre/seine Kosten beseitigt werden.

Den Anweisungen des Personals der Technischen Verwaltung und bevollmächtigter Dritter ist jedenfalls Folge zu leisten.

§ 5 Vertragsverletzung

Verstöße gegen behördliche Vorschriften und die Nichtbefolgung der Parkordnung berechtigen die Private Pädagogische Hochschule der Diözese Linz zur Untersagung der weiteren Benutzung der Parkplätze und stellen einen wichtigen Grund dar, einen bestehenden Nutzungsvertrag aufzulösen.

§ 6 Haftung

Wenn die/der Parkplatznutzer/-in Anlagen oder Einrichtungen auf dem PH-Gelände beschädigt, ist sie/er verpflichtet, den verursachten Schaden zu ersetzen, wenn sie/er nicht beweist, dass der Schaden nicht auf ihr/sein sorgfaltswidriges Verhalten

zurückzuführen ist. Darüber hinausgehende

Haftungsbedingungen nach ABGB, EKHG sowie sonstige gesetzliche Vorschriften bleiben davon unberührt. Im Fall einer Schadenszufügung ist unverzüglich die Portierin/der Portier zu verständigen.

Für Schäden an Fahrzeugen, die vom Personal des Technischen Hausdienstes oder sonstigen von der

PH beauftragten Personen nachweislich verschuldet wurden, wird nur gehaftet, wenn der Schaden vor

Verlassen des PH-Geländes gemeldet wurde.

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§ 7 Haftungsausschluss

Wegen der großen Zahl der eingestellten Fahrzeuge, der Art der

Geschäftsabwicklung und der freien Zugänglichkeit der Parkflächen ist eine Einflussnahme Möglichkeit der Privaten Pädagogischen Hochschule der Diözese Linz auf das Verhalten Dritter nicht gegeben. Es besteht seitens der Privaten Pädagogischen Hochschule der Diözese Linz keine Haftung für Schäden (insbesondere Beschädigung, Einbruch, Diebstahl) durch Dritte, durch höhere Gewalt oder Naturereignisse. Eine Haftung nach §§

957ff und 970ff ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 8 Sonstige Bestimmungen

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Linz.

Diese Parkordnung ist Teil der Satzung der Pädagogischen Hochschule der Diözese Linz und tritt mit 01. März 2016 in Kraft

Referenzen

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Private Pädagogische Hochschule der Diözese Linz University College of Education, Diocese of Linz Salesianumweg 3 | 4020 Linz | Austria. UID ATU59278089 DVR 4005662

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