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.. 2. HERSTELLUNG UND ANWENDUNG g 2.1. Allgemeines

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(1)

Deutsche Demokratische

Republik

Beugerüste

Arbeits- und Schutzge~

Rohrkupplungsgerüste . [V"·:

- fG[

31158/06

Gruppe 29560

Scaffoldings

.. { I(W<Jrk end guard Scaffoldings tube coupling Scaffolds Deskriptoren: Arbeitsgeruest; Schutzgeruest; Rohrkupplungsgeruest

D i e s e r S t a n d a r d g i 1 t n u r

Verbindlich ab 1. 3. 1980 in Verbindung mit TGL 31158/01.

Maße in mm

Inhaltsverzeichnis Seite Seite

1 • Begriff 1 3.4. Verstrebungen 7

2. Herstellung und Anwendung 1 3. 5. Verankerungen 7

2. 1. Allgemeines 1 3.6. Schutzwände, Schutzdächer 8

2.2. Baugerüstelemente 1 3.7. Vertikaltransportvorrichtungen und 8

2.3. Konstruktion 2 Bauaufzüge

3. Regelausführungen 4 4. Gerüstarbeiten 9

3.1. Hauptabmessungen 4 5. Nutzung 10

3.2. Gerüstbelag 7 6. Instandhaltung, Instandsetzung 10

3.3. Seitenschutz 7 7. Transport, Umschlag, Lagerung 10

BEGRIFF

g

Rohrkupplungsgerüste sind Arbeits- und Schutzgerliste mit Ständern und Riegeln aus Gerüstrohren

~

..

und Gerüstkupplungen als Verbindungsmittel •

"

!

2. HERSTELLUNG UND ANWENDUNG g 2.1. Allgemeines

Vi .. Herstellung und Anwendung nach TGL 31158/01, sofern in diesem Standard keine besonderen oder : zusätzlichen Festlegungen enthalten sind. ~

~ RohrkupplungsgerUste sind als zweireihige Gerüste (nachfolgend Fassadengerüste genannt) und : als Gerüste mit mehr als zwei Ständerreihen (nachfolgend räumliche Gerüste genannt) als Ar- :! ~ beitsgerliste in Regelausfüfirung bis zur GLG 300 und als Schutzgerüste zulässig.

0 0

a; Einreihige Rohrkupplungsgerüste sind nicht zulässig.

! 2.2. Baugerüstelemente

.!!

: Für Rohrkupplungsgerüste sind Bauteile nach Tabelle 1 und Verbindungsmittel nach Tabelle 2 Jl ~ zu verwenden •

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it Fortsetzung Seite 2 bis 10

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I Verantwortlich: VEB Gerlistbau, Hoyerswerda

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~ Bestätigt: 18. 6. 1979, Ministerium für Beuwesen, Berlin

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(2)

Seite 2 TGL 31158/06 Tabelle 1

Bauteil Mindestforderungen

Gerlistständer

Schrägstlitze Gerlistrohr aus Stahl nach TGL 29900/01 (nachfolgend St-Gerüstrohr Längsriegel genannt) in den Festigkeitsgruppen FG I, FG II und FG KTS 45

Querriegel oder

.,. Verankerungsriegel Gerlistrohr aus Aluminium-Knetlegierung nach TGL 29900/03 Handlauf (nachfolgend Al-Gerüstrohr genannt)

Knielauf Strebe

Belagriegel r---

Brett 40 mm x 120 mm, Rahmen oder Kantholz nach TGL 18981/02, GUteklasse II nach TGL 117-0767

-- ~---

Belag nach TGL 31158/01

Fußbrett Brett 30 mm x 120 mm nach TGL 18981/02, GUteklasse I I ---~-

nach TGL 117-0767

Gerüstfuß Fußplatte oder Fußspindel aus Stahl nach TGL 29900/02 oder Fußplatte aus Aluminium-Knetlegierung na.ch TGL 29900/04 Gerüstfußunterlage Brett 30 mm x 200 mm nach TGL 18981/02

Leitertreppen

Steigleitern nach TGL )1158/01 Anlegeleitern

Holzschutz nach TGL 31158/01 Tabelle 2

Verbindungsmittel Mindestforderungen

Normalkupplung (NK), Drehkupplung (DK), Stoßkupplung (SK) und Redu- fGer!istkupplung Zierkupplung (RK) aus Temperguß (GT) nach TGL 29900/02 oder

Normalkupplung, Drehkupplung und Stoßkupplung aus Aluminium-Knetle- gierung (Al) nach TGL 29900/04

Rödeldraht Stahldraht nach TGL 0-177, weich, St 38, TGL 7960 Durchme~ser d = 3,0mm Gerlistanker nach TGL 31158/01

Die Verwendung anderer Gerlistkupplungen ist zulässig, wenn deren Trag- und Punktionssicherheit nachgewiesen sind.

2.3. Konstruktion 24 3. 1. Allgemeines

Allgemeine Ji'orderungen nach TGL 31158/01.

Die Kombination von Arbeits- und Schutzgerlisten aus St-Gerlistrohren und Al-Gerlistrohren ist .nur zulässig, wenn die St-Gerüstrohre feuerverzinkt sind und zur Verbindung von St- und Al-Gerlist- rohren Kupplungen aus Aluminium-Knetlegierung (nachfolgend Al-Kupplungen genannt) verwendet werden.

St-Gerlistrohre aus korrosionsträgem Baustahl dlirfen nur mit Gerüstkupplungen aus Temperguß (nachfolgend GT-Kupplungen genannt) und Al-Gerüstrohre nur mit Al-Kupplungen verbunden werden.

Feuerverzinkte St-Gertistrohre ohne Kennzeichen fUr die Festigkeitsgruppe dUrfen nur in der Festigkeitsgruppe II nach TGL 29900/01 verwendet werden.

2.3.2. Verbindungen

Verbindungen von Gerüstrohren sind mit Gerlistkupplungen auszuführen. Drehkupplungen dtirfen nur angeordnet werden, wenn ein schiefwinkliger Anschluß erforderlich ist und dieser Anschluß nicht durch zwei rechtwinklige Anschlüsse ersetzt werden kann. Verlängerungen von Gerlistrohren sind mit Stoßkupplungen auszuflihren. Stoßkupplungen dtirfen nur mit Verbindungsdorn eingebaut werden.

Knotenpunkte sich kreuzender Gerlistrohre sind so auszubilden, daß die Abweichungen der Rohr- achsen vom Schnittpunkt der Systemlinien nicht größer als das durch die GerUstkupplungen be- dingte Maß sind, sofern der Einfluß der Abweichungen auf die Tragsicherheit nicht nachgewiesen ist.

Die Muttern der Spannschrauben 52,0 Nm1 ) angezogen sein.

von Kupplungen mlissen mit, einem Drehmoment von 47,0 Nm1) bis

1 ) 1 kp

"'

= 10 N

(3)

2.3.3. Gerlistständer

Gerlistständer sind senkrecht aufzustellen und zur Lastverteilung auf GerüstfUße und Gerast- fußunterlegen aufzusetzen.

Gerüstfußunterlegen sind nicht erforderlich, wenn die Lestverteilung durch die Gerüstfüße aus- reichend ist. Gerlistfüße sind nicht erforderlich, wenn die Gerlistständer auf Tragkonstruktionen aus Stahl aufgesetzt werden.

Zur Höhenverstellung sind Fußspindeln einzubauen. Die Abweichung von der Senkrechten darf zwischen je zwei Riegellegen höchstens 1 %,für die gesamte Ständerlänge jedoch höchstens 0, 5 % betragen.

Gerlistständer von Fassadengerlisten sind in Längsrichtung und von räumlichen Gerlisten in Längs- und Querrichtung durch Verstrebungen zu stabilisieren.

Gerlistständer sind in jeder Riegellege in Längs- und Querrichtung durch Riegel zu verbinden.

2.3.4. Längsriegel, Querriegel und Belegriegel

Die erste Riegellege ist höchstens 500 mm liber der Aufstellfläche anzuordnen, sie darf jedoch höchstens 2500 mm Uber der Aufstellfläche engeordnet werden, wenn die Gerüstständer mit der Aufstellfläche biegesteif verbunden sind.

Bei Fassadengerlisten dlirfen bei bis höchstens 500 mm'Uber der Aufstellfläche engeordneten Rie- gellegen die Riegel in einer Richtung entfallen, wenn die Gerlistfüße von jeweils zwei benach- barten Gerlistständern in dieser Richtung auf einer gemeinsamen Unterlege befestigt sind und jedes Ständerpeer in Höhe der zweiten Riegellege, höchstens jedoch 2500 mm liber der Aufstell- fläche. verankert ist oder anstelle der Verankerungen horizo~tele Verstrebungen engeordnet sind.

Längs- und Querriegel sind durch Normalkupplungen miteinender oder an Gerüstständer anzu- schließen. Belagriegel sind. auf Längsriegel aufzulegen. Sie sind gegen Verschieben, bei aus- kragendem Bela.g euch gegen _Abheben zu sichern. Belegriegel aus Gerüstrohr sind zur Lage- sicherung an mindestens einem Längsriegel, in Horizontalverbänden jedoch mindestens an den Längsrie.geln des Verbendes mit Normalkupplungen anzuschließen.

Belagriegel aus Schnittholz mlissen mindestens 250 mm überstehen.

2.3.5. Gerüstbeleg nach TGL 31158/01

Längsfugen em Gerlistständer mit einer Breite gleich dem Gerüstrohrdurchmesser brauchen nicht abgedeckt zu werden.

Höhenunterschiede oder Längs.fugen, die durch im Belag liegende Riegel oder Kupplungen ent- stehen, brauchen nicht ausgeglichen oder abgedeckt zu werden.

Beleg auf auskragenden Bel~griegeln muß gegen seitliches Verschieben, Randbretter müssen auch gegen Kippen gesichert sein.

2.3.6. Seitenschutz nach TGL 31158/01

Hand- und Knielauf sind im Abstand von höchstens 6000 mm an die Ständer anzuschließen.

2.3.7. Verstrebungen

Längsverstrebungen sind an den Außenseiten der Gerüste anzuordnen. -~

Bei räumlichen Gerlisten sind die inneren Ständer in Längs- und Querrichtung so zu verstreben, daß die Standsicherheit gegebBn ist.

Streben sind in jedem Kreuzungspunkt an Ständer oder Riegel anzuschließen.

2.3.8. Verankerungen

'Bei Fassadengerlisten muß mindestens jedes zweite Ständerpeer verankert sein. Der Abstand der Verankerungen darf waagerecht und senkrecht höchste'ns 6000 mm betragen, wobei die oberste Riegellege immer verankert sein muß.

Der Abstand,--der Verankerungen von Randständern darf höchstens 4000-mm betragen.

Räumliche Gerüste, die freistehend nicht standsicher-sind, müssen verankert sein. Für die Ab- leitung von Verankerungskräften Uber SchrägstUtzen sind Gerüstrohre und Kupplungen zu verwen- den. Schrägstützen sind in Längs- und Querrichtung zu verstreben, wenn es zur Gewährleistung der Tragsicherheit erforderlich ist.

Verankerungskräfte parallel zum Bauwerk dUrfen durch schräge Zugverankerungen oder Verankerungs- riegel abgeleitet werden. Je zwei Zugverankerungen sind gegenläufig auszuführen. Verankerungs- riegel müssen an beiden Gerüstständern eines Ständerpaares oder an mindestens zwei Längsriegel einer Riegellege mit Normalkupplungen engeschlossen sein.

Gerlistständer dUrfen höchstens 3000 mm liber die oberste Riegellage hineusregen.

(4)

Seite 4 TGL 31158/06 3. REGELAUSFÜHRUNGEN 3.1. Hauptabmessungen

Fassadengerliste nach Tabelle 3, räumliche Gerliste nach Tabelle 4. Klemmerwerte in Tabelle 3 gelten bei Gerlisten vor Gebäuden mit Wendöffnungen mit einer Gesamtfläche von mehr als 30%

der Wendfläche, bei Gerlisten vor Wendöffnungen mit einer Öffnungsweite von mehr als 30% der Wandlänge oder bei frei durchströmten Gerlisten.

Tabelle 3

Ständerabstand Gerlisthöhe h in m Verankerungskräfte

höchstens höchstens je Verankerungs-

St-Gerlistrohr Al-Ge- punkt .in kN1 ) rüst- Ir-echt- ·parallel Verankerungssystem GLG St- Al- FG I FG II rohr winklig zum

Gerlist GerUst- FG zum Bau- Bauwerk

' rohr rohr KTS 45 werk

px p

y

I

<II 1-

I

50 3000 2400 24,50 16,50 18,50

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2700 (16,50)

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· \Aufstellfläche 300 2000

II

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28,50 (4,00)

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2400 (20. 50) 24,50

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100 2700 28,50 16,50 0,50 1,00

(2,50)

I (28,50)

I

200 2400 20,50 16.50

I 2000 (20,50

300 2000 12,50

Für Fassadengerliste mit ein- oder zwei Gerlistfeldern mit Längsriegeln a.us St-Gerlistrohr in FG I dlirfen die Ständerehstände nur 0, 9. e betragen. Die Gerlisthöhe h gilt flir Fassadengerliste, bei denen alle Riegellagen mit Belag abgedeckt sind. Flir jede Riegellege öhne Gerlistbeleg ist eine Vergrößerung von h bei Gerlisten aus St-GerUstrohren von 2000 mm und bei Gerlisten aus Al-Ge- rUstrohren von 4000 mm zulässig.

Die Kombination von·Gerüsten aus St- und A~-Gerlistrohren ist zulässig, wenn

- des Gerlist aus Al-GerUstrohren auf des aus feuerverzinkten St-G~rUstrohren aufgesetzt - als Gesamthöhe des kombinierten GerUstes die flir Gerliste aus St-Gerüstrohren zulässige

Gerlisthöhe eingehalten 1 ) siehe Seite 2

(5)

TGL )1158/06 - bei dem aufgesetzten Gerlist die flir Gerliste aus Al-Gerlistrohren zulässige GerUst-

höhe eingehalten und

- im gesamten Gerlist der fUr Gerliste aus Al-GerUstrohren zulässige Ständerabstand eingehalten

wird.

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~

009~ 005~5

Seite 5

(6)

Seite 6 TGL 31158/06 Tabelle 4

Ständerabstand a GLG höchstens

50 2500

100 2000

C7l c

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(7)

TGL 31158/06 Seite 7 3.2. Gerüstbelag

nach TGL 31158/01 und Tabelle 5

Beim Überdeckungsstoß muß die Uberdeckungslänge mindestens 400 mm und darf höchstens 600 mm betragen.

Gerüstbelag auf überkragendem Belegriegel nach Bild 3, gegen Verschieben und Kippen gesichert.

Tabelle 5

Anzahl der Belagriegel je Gerüst- Beleg- feld GLG dicke höchstens

2

.

30

50 3

bis 1

300 40

2 3.3. Seitenschutz nech·TGL 31158/01 3.4. Verstrebungen

Stoßeus- bildung nach

TGL 31158/01 Überdeckungs- stoß

Stumpfstoß Überdeckungs- stoß

Stumpfstoß

Bauwerk

- - - --:::::~_-=--:.=....:==-:....

,_ - - - . Ständer

' ~

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~

~

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~ 300 ~ 250

I

-

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I

+

I

~5oo

I

- - - ' - - = - - - 1 - Bild 3

Belag Belagriegel Längsriegel

Bei Fassadengerüsten sind als Längsverstrebungen nur Strebenkreuze zulässig. ,

Bei räumlichen Gerüsten sind als Verstrebungen auf den Außenseiten Strebenkreuze und Streben- züge zulässig. Die Streben der Strebenkreuze sind so zu fUhren, daß ihre Systemlinien in jedem

Gerüstfel~.unterhelb der Kreuzungspunkte von Ständer und Längsriegel verlaufen, wobei der Neigungswinkel mindestens 300 betragen muß. Strebenkreuze dürfen höchstens über neun Gerüst- felder fUhren.

3.5. Verankerungen

Verankerungssysteme und Verankerungskräfte für Fassedengerüste nach Tabelle 3.

Bei den Verankerungssystemen I und II.sind .;i.n den verankerten Riegellagen zwischen den Ver- ankerungspunkten in jedem Gerüstfeld Horizontalstreben (Horizontal.verband) oder Querriegel mindestens in den Drittalpunkten (Horizontalrahmen) einzubauen. Die Horizontal~treben sind mit Normalkupplungen an den GerUstständern oder mit Drehkupplungen an den L!ingsriegeln anzu- schließen. Querriegel sind an beiden Längsriegeln mit Normalkupplungen anzuschließen, sie -dürfen gleichzeitig Belegriegel sein.

Räumliche Gerüste sind im oberen Drittel so zu verankern, daß die Standsicherheit gewährleistet

"-' ist. Die Verankerungen dUrfen entfallen, wenn des Verhältnis von Gerüsthöhe zu Gerüstbreite bei Gerüsten im Freien höchstens 2:1 und bei Gerüsten, die nicht durch Wind belastet werden können, höchstens 3:1 ist, z. B. im Inneren von Gebäuden mit Wandöffnungen mit einer Gesamt- fläche von höchstens 30

%

der Wandfläche, wobei bei Gerüsthöhen bis 4,00 m die Gerüstbreite mindestens 2000 mm lind bei Gerüsthöhen über 4,00 m die Gerüstbreite mindestens 3000 mm be- tragen muß.

Bei Gartisthöhen bis 6,00 m dUrfen die Verankerungen entfallen, wenn die Standsicherheit des Gerüstes in Quer- und Längsrichtung durch SchrägstUtzen aus Gerüstrohren gewährleistet wird,

ddbei müssen _

- bei Gerüsthöhen bis 4,00 m jedes dritte Ständerpaar abgestützt, - bei Gerüsthöhen Uber 4,00 m jedes zweite Ständerpa~r abgestützt, - der Neigungswinkel am Fußpunkt höchstens 6oo, 9

- der Anschlußpunkt am Gerüst mindestens 0,7 h über der Aufstellfläche und

- die Schrägstützen em Fußp:mkt durch Längsriegel und mit dem Gartist durch Querriegel verbunden

sein.

Verankerungen nach Bild 4 und 5.

(8)

Seite 8 TGL 31158/06

Bauwerk Gerüstanker

Verankerun srie el druck-, zug- und schubfest mit Gerüst- anker verbunden Ständer

el

Bauwerk Gerüstanker Rödeldraht.

zweifach

Verankerungsr'1egel Ständer

Bild 4 Verankerung mit Verankerungsriegel Bild 5 Verankerung mit Rödeldraht 3.6. Schutzwände, Schutzdächer

Schutzwände nach Bild 1; Schutzdächer nach Bild.6 bis 8.

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Bild 6

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600 bis 800

Schutzdach bis 800mm breit über Gehwegen

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Bild 7

Schutzdach über 800mm breit über Gehwegen

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60

bis 800

Bild 8

Schutzdach über Fahrbahnen

Bei Schutzdächern nach Bild 8 sind die Belegriegel auf zusätzliche Längsriegel aufzulegen oder der Längsriegel auf der Außenseite der Arbeitsbühnen ist in halber Gerüstfeldlänge durch einen zusätzlichen Ständer zu unterstützen. Der Fußpunkt des vorderen Ständers ist unver- schiebbar auszubilden. Längsverstrebungen sind mit einem Abstand von höchstens vier Gerüst- feldern anzubringen.

3.7. Vertikaltranspo:~ttvorrichtungen und Bauaufzüge 3.7.1. Hublasten bis 25 kg ·j

FUr starre Ausleger darf nurSt-Gerüstrohr nach ':'GL 29900/01, Al-Gerüstrohr nach TGL 29900/03 oder Rohr aus St 38 nach Tabelle 6 verwendet werden.

Rohrquerschnitte nach Tabelle 6.

Die Ausleger sind mit Normal- oder Reduzierkupplungen an mindestens zwei Gerlistständern anzubringen.

3.7.2. Hublasten bis 200 kg

FUr starre Ausleger sind Rohre nach Tabelle 6, Rund- oder Schnittholz mit den Mindestquer- schnitten nach TGL 31158/03 zu verwenden.

Das Ladestellenfeld ist bei starren und schwenkbaren Auslegern mit Hublasten bis 100 kg

mindestens in GLG 200 und bei Hublasten über 100 kg und bei Bauaufzügen in GLG 300 auszuführen.

Die Ständer des Ladestellenfeldes sind bei Auslegern mit Standmast in jeder zweiten Riegellage und bei Bauaufzügen in jeder Riegellege zu verankern.

(9)

Tabelle_ 6 Hublast höchstens

kg

25

50 100 200

Kraglänge höchstens

Rohrquerschnitt mindestens St-GerUstrohr

FG I, FG KTS 45 FG II

1 - - . " - - - i 300 48, 3 X 3, 5 500

48,3 X 3,5 750

300 48,3 X 3,5 500

750 300 500 300

Al- Gerlistrohr Stahlrohr 48,25 X 4,25

48,25 x4,25 60,0 X 4,0

60,0 X 6,0 Bei starren Auslegern sind als Standmast Gerlistrohre und. bei schwenkbaren Auslegern Gerlist- stangen nach TGL 31158/01 mit einem Zopfdurchmesser von mindestens 100 mm zu verwenden.

Bei Verlängerungen von Gerüststangen ist die obere Gerliststange auf die untere aufzusetzen.

Der Abstand der Verbindungen des Standmastes mit den Gerlistständern von dem Stoß darf höchstens 250 mm betragen. Die Verbindung ist mit Rödeldraht, zweifach, auszuführen.

Starre Ausleger aus Gerlistrohren oder Stahlrohren sind am Standmast und auf der Bauwerksseite am Gerlistständer oder am Längsriegel mit Normalkupplungen oder Reduzierkupplungen anzuschlie- ßen. Auflagerung von starren Auslegern aus Rund- oder Schnittholz nach Bild 9. Das Verhältnis von Auflagerabstand zu Kraglänge muß mindestens 2:1 sein.

Schwenkbare Ausleger nach TGL 31158/03. Als FUhrungsschienenriegel ist St-Gerlistrohr nach TGL 29900/01 oder Al-GerUstrohr nach TGL 29900/03 .zu verwenden./

Die FUhrungsschienenriegel sind an den Gerlistständern auf der Außenseite des Ladestellen- feldes mit Normalkupplungen anzuschließen.

j_Ladestell enfeld läng~j

Bauwerk S1ondmost

Gerüstständer Querriegel Längsriegel

als Rundholz dar- gestellt

Verbindun mit Rödeldraht,zweifach GerüstrohL

Bild 9 Auflagerung von starren Auslegern 4. GERÜSTARBEITEN

nach TGL 31158/01

Gerlistrohre mUssen mindestens 20 mm

- bei Normalkupplungen Uber die Kreuzschale - bei Drehkupplungen über die Drehschale überstehen •

. Bei Stoßkupplungen müssen die Gerlistrohre am Distanzring in der Mitte des Verbindungsdornes anliegen.

(10)

Seite 10 TGL 31158/06

St-Gerüstrohre der Festiglceitsgruppe I sind so einzubauen, deß ihre Kennzeichnung sichtbar bleibt.

Gerüstrohre dürfen nicht verwendet werden, wenn

- Abweichungen von der Geradheit je 1000 mm Länge 10 mm überschreiten,

- Veränderungen der Querschnittsform vorhanden sind, die die Tragsicherheit beein- trächtigen

- der Mindestquerschnitt nech TGL 29900/01 und /03 nicht mehr vorhanden ist.

Gerlistkupplungen dürfen nicht verwendet werden, wenn - die Spannschrauben nicht gangbar sind,

- Beschädigungen oder Verformungen vorhanden sind, die die TrBgsisherheit beeinträchtigen, z. B. Ri:Se oder Kerben in den Kupplungsschalen oder -deckeln.

5. NUTZUNG

nach TGL 31158/01

6. INST.Jl.NDHALTUNG, INSTANDSETZU1-TG nach TGL 31158/01

Bei Ktiriungen von St-Gertistrohren der Festigkeitsgruppe I sind die Rohrenden nach der Kürzung nach TGL 29900/01 zu kennzeichnen.

Schweißerbeiten en Gerüstrohren und Gerüstkupplungen sind nicht zulässig.

Kupplungen dürfen durch AustEusch von Teilen instandgesetzt werden •.

7. TRANSPORT, Ui\1SCHI,AG, LAGERUNG nach TGL 31158/01

Hinweise

Gemeinsem mit TGL 31158/01, /022), /03 bis /05 und /07 r:rsetz für TGL 118-4420 Ausg. 5.64 Änderungen gegenüber TGL 118-4420: Vollständig neu bearbeitet

Im vorliegenden Standerd ist euf folgende Standards Bezug genommen:

TGL 18981/02; TGL 29900/01 bis /04; TGL 31158/01; TGL 31158/03; TGL 0-177; TGL 117-0767

2 ) Bis zur Verbindlichkeit des Standerde gilt die Vorschrift 78/79 der Staatlichen Bauauf- sicht im Ministerium für Bauwesen

Referenzen

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einem Führungsrohr, an dessen Ende ein Druckkolben angebracht ist. Durch die Höhlung des Führungsrohres tritt die Luft während ihrer Verdichtung hinter den Druckkolben und erzeugt

[r]

.هعقوتم يرغ م 0.94 نم لقا هفاسم نم ءوضلا نم دكاتلا هيئابرهكلا هرئادلاب زاهجلا لصوي يذلا صخشلا لىع بجي و هيجسفنبلا قوف هعشلاا هصاخ و هيخانلما تايرثاتلا نم يمحم نا