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Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung

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Academic year: 2022

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Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung

Datum: Mittwoch, 12. Mai 2021 Uhrzeit: 19 Uhr

Ort (Online): TeamSpeak, die Zugangsdaten finden sich dort: https://www.order-of- hope.com/index.php?threads/teamspeak.17050/

Bitte installiert euch frühzeitig die TeamSpeak-Software und bittet bei Bedarf um Hilfe, gerne auch für einen Testlauf; bitte verwendet zur einfacheren Identifikation euren selbst gewählten, vollständigen Ordensnamen als Nickname

Liebe Mitglieder,

hiermit laden wir fristgerecht mit einer Ladungsfrist von mindestens vier Wochen zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ein. Sie wird am 12.05.2021 um 19 Uhr online auf dem ordenseigenen TeamSpeak-Server stattfinden. Die Abstimmungen werden über das vereinseigene Abstimmungstool ausgeführt, auf das nur Vereinsvollmitglieder Zugriff haben, bitte haltet dazu eure Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) des Forums bereit.

Erläuterungen der zu beschließenden Satzungs- und Ordnungsänderungen finden sich in Anlage 1.

Die Tagesordnung lautet wie folgt, notwendige Mehrheiten der abgegebenen Stimmen sind in Klammern angefügt:

• TOP 1: Eröffnung und Begrüßung

• TOP 2: Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit

• TOP 3: Genehmigung der Tagesordnung

• TOP 4: Diskussion und Beschluss einer Satzungsänderung - Ermächtigung des Schatzmeisters, den Verein bei Kontoeröffnung alleine zu vertreten (3/4-Mehrheit)

• TOP 5: Diskussion und Beschluss einer Ordnungsänderung - Änderung der Beitrags- und Mitgliedschaftsordnung, Paragraph 7, Absatz c: Verlängerung der Frist von "zwei Jahren" auf "drei Jahre" (einfache Mehrheit)

• TOP 6: Diskussion und Beschluss einer Ordnungsänderung - Änderung der

Ratsordnung, Paragraph 3, Absatz 2: Ergänzung einer Ausnahmeregelung, welche

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die es in diesem ersten Rats-Wahljahr jedem Vollmitglied ungeachtet der Probezeit ermöglicht, in ein Ratsgremium gewählt zu werden (einfache Mehrheit)

• TOP 7: Diskussion und Beschluss zum bestehenden Aufnahmestopp und dessen Fortbestehen oder Aufhebung (einfache Mehrheit)

• TOP 8: Abberufung des Ersten Vorsitzenden (einfache Mehrheit)

• TOP 9: Abhängig vom Ergebnis aus TOP 8 ggf. eine Neuwahl der Position des Ersten Vorsitzenden (einfache Mehrheit)

• TOP 10: Neuwahl der Position des Zweiten Vorsitzenden (einfache Mehrheit)

• TOP 11: Diskussion zur Erstellung einer Leitlinie als zentraler Konsens der Ordensziele

• TOP 12: Diskussion und Beschluss einer Satzungsänderung – Aufhebung von Paragraph 14, Absatz 3, Vorkaufsrecht für Online-Infrastruktur bei Auflösung des Vereins (3/4-Mehrheit)

• TOP 13: Verschiedenes

Bitte findet euch rechtzeitig vor Beginn auf TeamSpeak ein.

Der Vorstand

Matthias Lieske (Orsyn Aratol) Florian Hofmann (Flobi-Wan Tor)

Anlagen:

1. Erläuterungen zu den Beschlussfassungen

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Anlage 1: Erläuterungen zu den Beschlussfassungen:

zu TOP 4:

Aufgrund der Probleme, die sich bei der Eröffnung eines kostenlosen bzw. bezahlbaren Vereinskontos ergeben haben, sowie der durch die Pandemiebedingungen und die

räumlich weite Verteilung der Vereinsmitglieder sowieso vorhandenen Schwierigkeiten, soll der Schatzmeister entgegen der sonstigen Vertretungsregelungen für die Kontoeröffnung alleinvertretungsberechtigt werden.

So wäre es ihm möglich, bei seiner regionalen Hausbank ohne Umstände und ohne die Anreise des Ersten Vorsitzenden ein Konto zu eröffnen.

Paragraph 6, Absatz 2 der Satzung soll um einen Satz ergänzt werden (fett

hervorgehoben): "Der Verein wird gem. § 26 BGB gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Ersten Vorsitzenden in Verbindung mit einem weiteren

Vorstandsmitglied. Zur Eröffnung eines Vereinskontos ist der Schatzmeister alleinvertretungsberechtigt."

zu TOP 5:

Im Zuge einer möglicherweise verlängerten Aspirantenausbildung und der Reduzierung festgeschriebener Fristen soll in der Beitrags- und Mitgliedschaftsordnung aus "zwei Jahren" ein Zeitraum von "drei Jahren" werden.

Die zwei Jahre Dauer waren auf die ursprüngliche, kürzere Aspirantenausbildung ausgelegt. Im Zuge der Diskussion über Startzeitpunkte und Fristen, die der Aspirant einzuhalten hat, wurde festgestellt, dass es einfacher und dadurch leichter zu verwalten ist, diese Fristen komplett zu streichen und dafür einen Zeitraum von drei Jahren

festzulegen, innerhalb dessen ein Probemitglied die Aspirantenausbildung absolviert haben muss. Schafft es das aus eigenem Verschulden nicht, ist eine Kündigung durch den Vorstand möglich.

Paragraph 7, Buchstabe c soll wie folgt verändert werden (alte Version durchgestrichen, neuer Text fett hervorgehoben): "das Probemitglied innerhalb von zwei drei Jahren die Aspirantenausbildung trotz der Möglichkeit dazu nicht beendet hat"

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zu TOP 6:

Durch die von den Teilnehmern unverschuldete Verlängerung der letztjährigen

Aspirantenausbildung ergibt sich eine Überschneidung der Probezeit mit der Wahl zum ersten regulären Hohen Rat. Die Ratsordnung verlangt, dass zum Zeitpunkt des

Amtsantritts die Probezeit von sechs Monaten abgelaufen sein muss, was bei den betroffenen ehemaligen Aspiranten nicht zuträfe.

Es soll beschlossen werden, für dieses allererste reguläre Wahljahr eine Ausnahme zur Probezeit festzuhalten und sie in Bezug auf die Wahlbedingungen außer Kraft zu setzen, damit die Betroffenen auch ein passives Wahlrecht wahrnehmen, also gewählt werden können.

Zu Paragraph 3, Absatz 2 soll ein Unterabsatz 1 ergänzt werden: "Im Wahljahr 2021, dem ersten regulären Wahljahr nach Gründung des Vereins, wird die Regelung zur Probezeit nicht angewendet."

zu TOP 7:

Es herrscht derzeit ein Aufnahmestopp. Die Mitgliederversammlung soll nach vorheriger Diskussion beschließen, ob er fortgeführt wird, ob man ihn teilweise oder vollständig aufhebt und ggf. unter welchen Bedingungen eine Lockerung vollzogen werden soll.

zu TOP 8:

Der Erste Vorsitzende stellt sich nach der Situation Anfang April, dem Austritt einiger Mitglieder und den Vorwürfen, er habe Machthunger, einem Misstrauensvotum. Findet sich eine Mehrheit, die gegen ihn stimmt, wird er sein Amt aufgeben und den Weg freimachen für Neuwahlen.

zu TOP 9:

Sollte die Mitgliederversammlung in TOP 8 dem Ersten Vorsitzenden das Misstrauen ausgesprochen haben, findet eine Neubesetzung dieses Amtes statt.

zu TOP 10:

Durch den Rücktritt und Austritt des ehemaligen Zweiten Vorsitzenden muss die Position neu besetzt werden, um den Vorstand zu vervollständigen.

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zu Top 12:

Aufgrund der Zerwürfnisse zwischen Maximilian von Lütgendorff und dem Verein, die in seiner sofortigen außerordentlichen Kündigung resultierten, soll das Vorkaufsrecht im Falle einer Auflösung des Vereins für die Online-Infrastruktur (Forenlizenz und zwei Domains) aus der Satzung gestrichen werden.

Ein Vorkaufsrecht mit Bezug auf Vereinsvermögen ist für Nicht-Vereinsmitglieder nicht mehr zu rechtfertigen.

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