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Gemeindeversammlung vom 26. November 2021

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E I N W O H N E R G E M E I N D E J E N S

Gemeinderat

Gemeindeversammlung vom 26. November 2021

Erläuterungen des Gemeinderates Jens zu den traktandierten Geschäften

Hinterdorf 5 ▪ 2565 Jens ▪ Telefon 032 333 11 61 ▪ Email info@jens.ch ▪ www.jens.ch

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Liebe Jäisserinnen, liebe Jäisser

Für die Gemeindeversammlung vom Freitag, 26. November 2021 um 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle wurden vom Gemeinderat folgende Traktanden festgelegt:

1. Finanzplan 2021 - 2026 - Orientierung

2. Budget 2022 - Genehmigung

3. Neubau Pumpwerk und Regenüberlaufbecken Moosgasse - Bewilligung eines Nachkredites

4. Rechnungsprüfungsorgan

- Wahl externe Revisionsstelle für 2022 - 2025

5. Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2022 - 2025 a) Gemeinde- und Gemeinderatspräsident/in

b) 4 Mitglieder des Gemeinderates c) 4 Mitglieder der Baukommission d) 2 Mitglieder der Schulkommission 6. Orientierungen und Verschiedenes

Schutzkonzept

für die Durchführung der Gemeindeversammlung vom 26.11.2021

Gemeindeversammlungen sind von den Beschränkungen betreffend maximaler Perso- nenzahl für öffentliche Veranstaltungen ausgenommen. Es muss jedoch ein Schutzkon- zept erarbeitet werden.

An der Gemeindeversammlung gilt eine Maskentragpflicht und es ist der Abstand ein- zuhalten. Einzig beim Sprechen darf die Maske abgelegt werden.

Es findet eine Eingangskontrolle (Erfassen der Kontaktdaten) statt.

Das Schutzkonzept kann auf der Gemeindewebseite eingesehen werden und liegt zudem bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.

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Aktenauflage

Zur Einsichtnahme liegen vor der beschlussfassenden Gemeindeversammlung folgende Unterlagen bei der Gemeindeverwaltung auf oder können auf der Gemeindewebseite ein- gesehen werden:

▫ Budget 2022 (14 Tage vorher)

Im Übrigen wird auf die Botschaft des Gemeinderates hingewiesen, welche jeder Haus- haltung zugestellt wird.

Protokollgenehmigung und -auflage

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 26.11.2021 wird innert Monatsfrist nach der Versammlung während 20 Tagen, d.h. vom 06.12. bis 27.12.2021 öffentlich aufgelegt, d.h. dieses liegt bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf oder kann auf der Gemeindewebseite eingesehen werden. Während der Auflage kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache eingereicht werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt sodann das Protokoll.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen ab Datum der Ver- sammlung schriftlich und begründet an das Regierungsstatthalteramt Seeland, Amts- haus, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg einzureichen (Art. 63 ff. VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemein- degesetz). Wer rechtzeitige Rüge pflichtwidrig unterlässt, kann getroffene Beschlüsse nachträglich nicht mehr anfechten.

Stimmberechtigung

Alle Einwohnerinnen und Einwohner, die am 26.11.2021 das 18. Altersjahr erreicht haben, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Jens angemeldet sind, werden zur Teilnahme an dieser Versammlung herzlich eingeladen.

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Das Wichtigste in Kürze

Vorlage 1 Finanzplan 2021 - 2026 Orientierung

Die externen und nicht unmittelbar beeinflussbaren Faktoren wie Wirtschaftslage und Gesetzgebung bestimmen weitgehend den Handlungsspielraum der Ge- meinde. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich seit der letzten Finanzplanung wesentlich verändert und in Bezug auf die Material- und Roh- stoffpreise nicht unbedingt begünstigend entwickelt (Coronapandemie). Aller- dings hat die Pandemie nicht ganz so erhebliche Auswirkungen auf den Steuer- ertrag, wie ursprünglich angenommen wurde.

Die aktuelle finanzielle Situation der Gemeinde Jens kann als stabil bezeichnet werden. Bei der Planung wurde der nach wie vor ungewissen Entwicklung auf- grund der Auswirkungen der Pandemie schon auch Rechnung getragen. Die Rechnungsergebnisse fallen gegenüber dem letztjährigen Finanzplan jedoch nicht mehr ganz so schlecht aus wie noch im Finanzplan des Vorjahres. Eine stetige Beobachtung und ein haushälterischer Umgang mit den vorhandenen Mitteln sind daher unumgänglich.

Der Gemeinderat orientiert die Stimmberechtigten über den Finanzplan.

Vorlage 2 Budget 2022

Genehmigung

Das Budget für das Jahr 2022 basiert – analog Vorjahr – bei den Gemeindesteu- ern auf einer Steueranlage von 1,9 Einheiten und bei der Liegenschaftssteuer auf 1 Promille des Amtlichen Wertes. Es schliesst mit einem Aufwand von Fr. 2‘844’225.00 und einem Ertrag von Fr. 2‘749’365.00 mit einem Aufwandüber- schuss von Fr. 94'860.00 ab.

Die Nettoinvestitionen für das Jahr 2022 fallen mit Fr. 1,35 Mio. tiefer aus als im Vorjahr, sind aber nach wie vor relativ hoch. Für das Jahr 2022 ist die zweite Etappe des Schulhaussanierung vorgesehen, welche die Erneuerungsarbeiten im Innenbereich beinhaltet. Die Kosten für die Sanierung belaufen sich gesamt- haft auf Fr. 2,55 Mio. Der Kostenvoranschlag der ersten Etappe konnte einge- halten werden.

Im Bereich Abwasser steht der Neubau eines Pumpwerkes sowie eines Regen- überlaufbeckens an.

Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten die Genehmigung der Steueranlage und des Budgets 2022.

Vorlage 3 Neubau Pumpwerk und Rebenüberlaufbecken Bewilligung eines Nachkredites

Die ARA Täuffelen und die Gemeinde Jens beabsichtigen das Neubauprojekt gemeinsam zu realisieren. Die Baubewilligung wird in Kürze erwartet, womit dem

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Erdbohrungen haben ergeben, dass der Baugrund schwierig ist und dieser da- her tiefer im Grundwasser mit Spundwänden abgesichert werden muss. Ferner verlangt das LANAT, dass das Regenüberlaufbecken überdeckt werden muss.

Dies und auch die aktuell unsichere Lage in der Baubranche (Lieferengpässe, höhere Material- und Rohstoffkosten) führen dazu, dass der ursprüngliche Brutto-Baukredit von Fr. 2,4 Mio. auf Fr. 3,0 Mio. erhöht werden muss, weshalb durch die zuständigen Organe (Abgeordnetenversammlung ARAT & Stimmbe- rechtige der Gemeinde Jens) ein Nachkredit in der Höhe von 0,6 Mio. zu bewil- ligen ist. Das Projekt inklusive den Mehrkosten wird zu 65 % vom Kanton sub- ventioniert. Der verbleibende Kostenanteil wird je hälftig von der ARAT und der Gemeinde Jens getragen und beläuft sich auf rund Fr. 0,52 Mio.

Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten für die Realisierung des Neubauprojektes (Pumpwerk und Regenüberlaufbecken) einen Nach- kredit in der Höhe von Fr. 0,6 Mio. zu bewilligen.

Vorlage 4 Rechnungsprüfungsorgan

Wahl externe Revisionsstelle für die Amtszeit 2022 - 2025

Das Mandat für die PKO Treuhand GmbH, Herr Peter Kofmel, Kirchberg läuft per Ende 2021 aus. Die PKO Treuhand hat ihr Mandat in den vergangenen vier Jahren zur vollsten Zufriedenheit des Gemeinderates ausgeführt, weshalb ein Wechsel nicht in Betracht gezogen wird.

Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten als externe Revisions- stelle die PKO Treuhand GmbH, Kirchberg zu wählen.

Vorlage 5 Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2022 - 2025 a) Gemeinde- und Gemeinderatspräsident/in

b) 4 Mitglieder des Gemeinderates c) 4 Mitglieder der Baukommission d) 2 Mitglieder der Schulkommission

Die Amtsperiode 2018 – 2021 läuft per 31.12.2021 aus, weshalb Gesamterneu- erungswahlen erforderlich sind. Infolge Demission respektive aufgrund der Amtszeitbeschränkung scheiden 6 Behördenmitglieder aus.

Gestützt auf Art. 50 ff. der Gemeindeverfassung mussten die Wahlvorschläge bis am 05.11.2021 eingereicht werden.

Für das Gemeindepräsidium, die Sitze im Gemeinderat sowie in der Schul- kommission liegen nicht mehr Vorschlage vor als Sitze zu besetzen sind.

In diesem Fall werden die Vorgeschlagenen als gewählt erklärt.

Für die vier Sitze in der Baukommission hingegen liegen mehr Vorschläge vor, als Sitze zu besetzen sind. In diesem Fall wählt die Versammlung ge- heim.

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Die Abstimmungsvorlagen im Detail

TRAKTANDUM 1 Finanzplan 2021 - 2026 Orientierung

1. Rechtliche Grundlage / Ziel und Zweck der Finanzplanung

Gemäss Art. 64 der kantonalen Gemeindeverordnung (GV) sind die Gemeinden verpflich- tet, einen Finanzplan über einen Zeitraum von 4 bis 8 Jahren zu erstellen. Der Finanzplan gibt somit einen Überblick über die mutmassliche Entwicklung in den nächsten fünf Jah- ren. Er ist ein Arbeitsinstrument des Gemeinderates und dient dazu, frühzeitig notwendige Massnahmen für die Führung einer gesunden Finanzpolitik zu erarbeiten. Der Finanzplan wird rollend nachgeführt.

Der Finanzhaushalt einer Gemeinde wird nebst den Konsumausgaben massgeblich durch Investitionsausgaben beeinflusst. Bei der Beschlussfassung über Investitionsvorhaben muss Klarheit über die Art der Finanzierung, die Folgekosten und deren Tragbarkeit herr- schen. Da das jährliche Budget dafür nicht ausreicht, ist eine Finanzplanung erforderlich.

Folgende Ziele sind zu erfüllen:

▫ Die Planung muss einen Überblick über die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinden gewährleisten. Stellt sich bei der Beurteilung heraus, dass nicht alle Projekte auf ein- mal zu realisieren sind, sind Prioritäten zu setzen.

▫ Die Planung soll die Entwicklung über Aufwand, Ertrag, Vermögen und Schulden klar darstellen.

▫ Schliesslich soll die Planung aufzeigen, ob ein mittelfristig ausgeglichener Finanz- haushalt möglich ist.

Über den Finanzplan, der ebenfalls das Investitionsprogramm beinhaltet, wird an der Ge- meindeversammlung orientiert.

2. Finanzielle Ausgangslage

Als Basisgrundlage werden hauptsächlich die Zahlen des Budgets 2021 und soweit be- reits vorliegend des Budgets 2022 herangezogen. Damit ist ersichtlich, wie sich die Budgetzahlen auf den Finanzplan und das Investitionsprogramm der kommenden Jahre auswirken werden. Die verwendeten Zuwachsraten, Teuerungs- und Entwicklungsfakto- ren basieren auf den Empfehlungen der Kantonalen Planungsgruppe und der Planungs- hilfe der Finanzdirektion des Kantons Bern.

Rechnung 2020

Die Jahresrechnung 2020 schloss mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 162'435.97 im Gesamthaushalt und mit Fr. 119'659.79 im Allgemeinen Haushalt ab. Das Eigenkapital betrug per 31.12.2020 Fr. 1'521'633.69, wovon Fr. 775'299.44 dem Bilanzüberschuss zu- fallen.

Budget 2021

Für das Rechnungsjahr 2021 ist ein Aufwandüberschuss von Fr. 49’780.00 im Gesamt- haushalt und Fr. 31’640.00 im Allgemeinen Haushalt budgetiert.

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Ausblick Rechnungsergebnis 2021

Wie vorstehend erwähnt sieht das Budget für das Jahr 2021 im Allgemeinen Haushalt einen Aufwandüberschuss von Fr. 31’640.00 vor. Nach neusten Erkenntnissen und Hoch- rechnungen kann ein deutlich besseres Rechnungsergebnis erwartet werden.

Es kommt in einigen Bereichen zu Abweichungen gegenüber den Budgetwerten. So fiel z.B. der Beitrag aus dem Disparitätenabbau deutlich tiefer aus, demgegenüber betrug jedoch auch die Zahlung an den Lastenausgleich Sozialhilfe erheblich weniger. Das bes- sere Ergebnis wird jedoch auf die voraussichtlich deutlich höheren Erträge bei den Ein- kommenssteuern zurückzuführen sein.

Die wesentlichen Abweichungen gegenüber dem Budget 2021 wurden im Finanzplan be- reits berücksichtigt, weshalb das voraussichtliche Ergebnis nicht mit dem genehmigten Budget 2021 übereinstimmt. Weitere Änderungen bleiben jedoch noch vorbehalten.

3. Übersicht über die wichtigsten Ergebnisse

Der Finanzplan 2021-2026 ist unter den getroffenen Annahmen und einer Steueranlage von 1.90 Einheiten für den gesamten Prognosezeitraum von nachfolgenden Punkten ge- kennzeichnet:

▫ Das Ergebnis des steuerfinanzierten Haushaltes ist massgeblich geprägt von der vor- gesehenen Investitionstätigkeit der Jahre 2021/2022 (Schulhaussanierung). Nach Vollendung der Schulhaussanierung im Herbst 2022 fallen neue Abschreibungen im Umfang von rund Fr. 100'000.00 an, welche den Haushalt massgeblich belasten. (Als kleiner «Lichtblick» über den Planungshorizont hinaus sei hier jedoch erwähnt, dass ab 2028 die lineare Abschreibung des alten Verwaltungsvermögens nach HRM1 in der Höhe von jährlich Fr. 79'277.00 wegfallen wird, was längerfristig zu einer finanzi- ellen Entlastung in der Erfolgsrechnung führen wird.)

▫ In der Rechnung 2021 wird letztmals der Abgeltungsbeitrag über Fr. 37'000.00 für den Busversuchsbetrieb Bellmund-Jens-Lyss verbucht. Ab 2022 gehört die Linie offiziell zum kantonalen Angebotskonzept öV. Der Lastenausgleich an den öffentlichen Ver- kehr dürfte daher inskünftig etwas höher ausfallen.

▫ Aufgrund der guten Ergebnisse bei den Steuererträgen in den Jahren 2018 -2020 und voraussichtlich auch im 2021 ist der Beitrag aus dem Disparitätenabbau für das Jahr 2021 (Fr. 58'791.00) erheblich gesunken und wird auch im 2022 (Fr. 37'138.00) deut- lich tiefer ausfallen. Bis zum Ende der Planungsperiode wird er in diesem Bereich bleiben.

▫ Für den Planungszeitraum 2021-2026 sind total steuerfinanzierte Nettoinvestitionen im Umfang von Fr. 2,73 Mio. vorgesehen. Die gebührenfinanzierten Nettoinvestitio- nen (Kanalisationssanierungen, Neubau Regenüberlaufbecken) belaufen sich noch- mals auf rund Fr. 1,594 Mio.

▫ Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten (Darlehen) belaufen sich aktuell auf Fr. 2,0 Mio. (Suva & Raiffeisen). Hinzu kommt ein Kurzdarlehen, welches im Zusammenhang mit der Schulhaussanierung aufgenommen wurde.

▫ Die vorgesehenen Investitionen Schulhaussanierung und Neubau Pumpwerk/Regen- überlaufbecken können jedoch nicht aus Eigenmitteln finanziert werden. Der Finanz- plan sieht vor, dass bereits im Jahr 2022 neues Fremdkapital von rund Fr. 1,5 Mio.

benötigt wir, um die Investitionen finanzieren zu können.

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▫ Die jährlichen Investitionsfolgekosten (Abschreibungen und Zinsen) werden ab 2022 im allgemeinen Haushalt auf rund Fr. 120‘000.00 ansteigen. Wie bereits vorgängig erwähnt, ist der hohe Anstieg auf das Sanierungsprojekt des Schulhauses zurückzu- führen, welches ab 2022 abschreibungswirksam wird. Bei den gebührenfinanzierten Bereichen kommen nochmals rund Fr. 10'000.00 später Fr. 16‘000.00 hinzu.

4. Investitionsprogramm Allgemeiner Haushalt Sanierung Schulhaus

Die umfassende Sanierung des Schulhauses ist in zwei Etappen vorgesehen:

2021 Gebäudehülle & Heizung 2022 Erneuerungen im Innenbereich

Die erste Etappe ist grundsätzlich abgeschlossen – der Kostenvoranschlag konnte einge- halten werden respektive die Positionen Reserven und Provisorien blieben unangetastet.

Die Kosten der Sanierung belaufen sich gesamthaft auf Fr. 2,54 Mio.

Beleuchtung Gemeindestrassen

Darunter fällt die mittelfristige Umstellung auf LED-Beleuchtungskörper, wobei diesem Projekt lediglich Priorität B zugeordnet wurde.

Gebührenfinanzierte Bereiche

Neubau Pumpwerk mit Regenüberlaufbecken an der Moosgasse

Das Pumpwerk an der Moosgasse, welches im Eigentum des ARAT steht, soll aufgrund seines schlechten baulichen Zustands saniert werden. Verschiedene Abklärungen haben ergeben dass ein Neubau gegenüber der Sanierung des bestehenden Pumpwerkes den Vorteile hat, z.B. weil so der Betrieb des alten Pumpwerkes nicht beeinträchtigt wird. Zeit- gleich muss seitens Gemeinde ein Regenüberlaufbecken erstellt werden. Die gesamten Baukosten belaufen sich auf Fr. 3,0 Mio., wobei der Kanton das Vorhaben zu 65 % sub- ventioniert.

Überarbeitung Genereller Entwässerungsplan GEP

In naher Zukunft müssen die Gemeinden ihren GEP überarbeiten. Das Amt für Wasser und Abfall wird daher auch in der Gemeinde Jens demnächst den GEP-Check durchfüh- ren. Da der GEP von Jens bereits vor längerer Zeit erstellt wurde und leider fehler- oder lückenhaft ist, wurde entschieden, die Überarbeitung zeitnah und in Etappen anzugehen.

Kanalisationssanierungen Küfergasse und Hinterdorf

Gemäss GEP und den vorliegenden Kanalfernsehaufnahmen sind die Abwasserleitungen in der Küfergasse und im Hinterdorf mittelfristig zu sanieren. Die beiden Projekte werden daher in den Jahren 2024 (Fr. 0,45 Mio.) und 2025 (Fr. 0,5 Mio.) in die Finanzplanung integriert.

5. Spezialfinanzierungen SF Abwasser

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Das in HRM2 überführte Verwaltungsvermögen der Kanalisation beläuft sich per Ende 2020 noch auf rund Fr. 0,997 Mio. und wird weiter entsprechend der Höhe der Einlage in den Werterhalt – abzüglich der neuen Abschreibungen – linear abgeschrieben.

Das Eigenkapital (Rechnungsausgleich) betrug per Ende 2020 Fr. 462'521.36 und ent- spricht in etwa dem doppelten jährlichen Gebührenertrag.

Die grössten Ausgabenposten machen der Betriebsbeitrag an die ARAT sowie die or- dentlichen Abschreibungen aus. Mit der Vornahme von Investitionen im Abwasserbereich (Neubau Pumpwerk und RUB) nimmt das Verwaltungsvermögen zu. Dieses beeinflusst die Berechnung für die interne kalkulatorische Verzinsung zwischen der SF Abwasser und dem Steuerhaushalt. Der betriebliche Aufwand (z.B. Abschreibungsaufwand) wird wäh- rend der Planungsperiode ebenfalls ansteigen, was sich entsprechend auf die Rech- nungsergebnisse auswirkt. Über die gesamte Planungsperiode weist die SF Abwasser Aufwandüberschüsse aus, welche durch eine Entnahme aus dem Rechnungsausgleich gedeckt werden können.

SF Abfall

Die SF Abfall hat in den letzten Jahren stets leichte Ertragsüberschüsse erzielt, welche dem Eigenkapital (Rechnungsausgleich Abfall) gutgeschrieben werden konnten. Dieses betrug per Ende 2020 Fr. 82'428.37.

Auch für die Zukunft können positive Ergebnisse in der Höhe von durchschnittlich Fr. 9‘500.00 ausgewiesen werden. Im Bereich Abfallbeseitigung sind während der Pla- nungsperiode keine Investitionen vorgesehen.

6. Ergebnis

Der Finanzplan sieht während der gesamten Planungsperiode einen Aufwandüberschuss vor. Die höchsten Defizite sind mit rund Fr. 95'000.00 für die beiden Jahren 2022 und 2023 prognostiziert. Aufgrund der hohen Investitionstätigkeit sind diese beiden Jahre je- doch auch am meisten belastet. Ausserdem nimmt die Genauigkeit gegen Ende der Pla- nungsperiode auch ab, da viele (neue) Ausgaben- und Einnahmenpositionen schlicht noch ungewiss sind. Im Jahr 2026 resultiert daher auch ein ausgeglichenes Ergebnis.

Auch der gebührenfinanzierte Bereich sieht während des gesamten Planungshorizontes negative Ergebnisse von durchschnittlich Fr. 5'000.00 vor, wobei diese jeweils der SF Abwasser zuzuordnen sind und um die positiven Ergebnisse der SF Abfall vermindert werden.

Der Bilanzüberschuss verringert sich bis ins Jahr 2026 auf Fr. 550’000.00. Der Bilanz- überschussquotient fällt im Jahr 2024 hinunter auf 30%, weshalb erstmals eine Entnahme aus der finanzpolitischen Reserve getätigt werden kann.

Die externen und nicht unmittelbar beeinflussbaren Faktoren wie Wirtschaftslage und Ge- setzgebung bestimmen weitgehend den Handlungsspielraum der Gemeinde. Die wirt- schaftlichen Rahmenbedingungen haben sich seit der letzten Finanzplanung wesentlich verändert und in Bezug auf die Material- und Rohstoffpreise nicht unbedingt begünstigend entwickelt (Coronapandemie). Allerdings hat die Pandemie nicht ganz so erhebliche Aus- wirkungen auf den Steuerertrag, wie ursprünglich angenommen wurde.

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Die aktuelle finanzielle Situation der Gemeinde Jens kann als stabil bezeichnet werden.

Eine stetige Beobachtung und ein haushälterischer Umgang mit den vorhandenen Mitteln sind daher unumgänglich.

Der Finanzplan 2021 – 2026 kann zusammen mit dem Budget 2022 auf der Gemeindeweb- seite eingesehen werden & liegt zudem bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.

7. Antrag / zur Kenntnisnahme

Der vorliegende Finanzplan 2021 – 2026 wird der Gemeindeversammlung zur Kenntnis- nahme unterbreitet.

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TRAKTANDUM 2 Budget 2022 Genehmigung 1. Auf einen Blick

Erfolgsrechnung 2022 (Funktionale Gliederung)

Das Budget schliesst mit einem Aufwand von Fr. 2‘844’225.00 und einem Ertrag von Fr. 2‘749’365.00 mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 94'860.00 ab.

Ergebnis vor Abschreibungen Budget 2022 Budget 2021

Aufwand Fr. 2'674’150.00 Fr. 2‘632’010.00

Ertrag Fr. 2'844'225.00 Fr. 2'765’680.00

Defizit brutto

Überschuss brutto Fr. 170’075.00 Fr. 133‘670.00

Ergebnis nach Abschreibungen Budget 2022 Budget 2021 Defizit brutto

Überschuss brutto Fr. 170’075.00 Fr. 133‘670.00

Abschreibungen altes Verwaltungsvermögen Fr. 144’305.00 Fr. 143‘465.00 Abschreibungen neue Investitionen nach Nutzungs-

dauer

Fr. 120’630.00 Fr. 21‘845.00 Zusätzl. Abschreibungen (finanzpolitische Reserve) Fr. 0.00 Fr. 0.00 Defizit der Erfolgsrechnung Fr. 94’860.00 Fr. 31‘640.00 Überschuss der Erfolgsrechnung

Steuerhaushalt, Steueranlage

Das Budget für das Jahr 2022 basiert – analog Vorjahr – bei den Gemeindesteuern auf einer Steueranlage von 1,9 Einheiten und bei der Liegenschaftssteuer auf 1 Promille des Amtlichen Wertes.

Investitionen, grössere Projekte

Die Nettoinvestitionen für das Jahr 2022 fallen mit Fr. 1,35 Mio. tiefer aus als im Vorjahr, sind aber nach wie vor relativ hoch. Für das Jahr 2022 ist die zweite Etappe der Schul- haussanierung vorgesehen, welche die Erneuerungsarbeiten im Innenbereich beinhaltet.

Die Kosten für die Sanierung belaufen sich gesamthaft auf Fr. 2,55 Mio. Der Kostenvor- anschlag der ersten Etappe konnte eingehalten werden.

Im Bereich Abwasser steht der Neubau eines Pumpwerkes sowie eines Regenüberlauf- beckens an.

Wichtige Planungsmassnahmen / Richtlinien des Gemeinderates für das Budget 2022 Die öffentlichen Gelder sind sparsam und wirtschaftlich einzusetzen. Jede Ausgabe ist auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen. Allfällige Mehrausgaben sind zu begründen.

Der Gemeinderat kann Kürzungen vornehmen.

Jedes Konto wird von Grund auf budgetiert (Basis Fr. 0.00). Aufbauend auf dieser Basis ist jede Ausgabe und Einnahme im Detail – allenfalls mit Richtofferten – zu begründen.

Es werden keine Reserven eingebaut und Pauschalwerte werden von der budgetierenden Behörde nur in einigen Ausnahmefällen aufgrund eines 3-Jahres-Schnittes eingesetzt.

Die Dauer der Abschreibungen auf dem bestehenden Verwaltungsvermögen per 01.01.2016 wurde für den Allgemeinen Steuerhaushalt auf 12 Jahre und die Aktivierungs- grenze auf Fr. 25‘000.00 festgelegt.

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Verschuldung

Die Gemeinde Jens verfügt über Fremdmittel in der Höhe von Fr. 2,9 Mio. (Stand Novem- ber 2021). Es sind dies einerseits je ein langfristiges Darlehen über Fr. 1,0 Mio. bei der Suva und der Raiffeisen sowie Fr. 0,9 Mio. bei der PostFinance, welche im Zusammen- hang mit der Schulhaussanierung dazugekommen sind.

In den kommenden beiden Jahren ist der Neubau des Pumpwerkes (Zuständigkeit bei ARA Täuffelen) und Regenüberlaufbeckens (Zuständigkeit bei Gemeinde) mit Investiti- onskosten von Fr. 3,0 Mio. brutto vorgesehen. Der für die Gemeinde Jens verbleibende Teil der Projektkosten beläuft sich auf rund Fr. 0,52 Mio.

Aufgrund dieser hohen Investitionstätigkeit werden noch zusätzliche Fremdmittel benötigt und die Verschuldung vorübergehend zunehmen. Aufgrund der aktuellen Zinslage ist dies jedoch nicht allzu problematisch.

Situation Eigenkapital

Das Budget 2021schliesst im Allgemeinen Haushalt mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 31'640.00 ab.

Der Bilanzüberschuss betrug per Rechnungsergebnis 2020 rund Fr. 775'299.44, was rund 8,5 Steueranlagezehntel entspricht (1 Steueranlagezehntel = Fr. 90’000.00). Das Budget 2022 sieht im Allgemeinen Haushalt einen Aufwandüberschuss von Fr. 94’860.00 vor. Die prognostizierten Aufwandüberschüsse können durch die bestehenden Reserven gedeckt werden.

2. Erfolgsrechnung (Funktionale Gliederung)

0 Allgemeine Verwaltung (Nettoaufwand) Budget 2022 290'305.00 Budget 2021 284‘965.00 Rechnung 2020 303'052.26 0110/20 Legislative/Exekutive: Die Entschädigungen und Sitzungsgelder für die Behördenmit-

glieder liegen im Rahmen des Vorjahres.

Aufgrund der kantonalen Wahlen im März 2022 fallen für den externen Wahlmaterialver- sand sowie die Entschädigung des Wahlausschusses leicht höhere Kosten an. Für die Einführung und Instruktion der neuen Behördenmitglieder wurde einmalig ein Betrag von rund Fr. 500.00 vorgesehen.

0220 Allgemeine Dienste: Die Lohn- und Lohnnebenkosten für das Verwaltungspersonal basie- ren auf den aktuellen Zahlen. Der Aufwand liegt im Rahmen des Vorjahres. Die Kosten für den Betrieb und Unterhalt der Informatik ist im üblichen Rahmen budgetiert. Es sind keine Neuanschaffungen von Hard- und Software vorgesehen. Einzig das Protokollverwaltungs- proramm muss aufgrund von Kompatibilitätsproblemen mit Office 2019 abgelöst werden.

Die budgetierten Gebührenerträge für Amtshandlungen, die Verkaufserlöse und Rücker- stattungen sind mit Fr. 1‘920.00 sehr gering.

0290 Verwaltungsliegenschaft: Die Aufwendungen im Bereich Verwaltungsliegenschaft bewe- gen sich mit Fr. 30'520.00 im Rahmen des Vorjahres. Besondere Anschaffungen oder Un- terhaltsarbeiten zulasten der Erfolgsrechnung sind nicht vorgesehen.

1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Budget 2022 22'585.00 Verteidigung (Nettoaufwand) Budget 2021 22‘870.00 Rechnung 2020 23'182.39

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1110 Polizei: Mit dem per 2020 eingeführten Lastenausgleich „Pauschalierung der Interventi- onskosten“ beteiligen sich Kanton und Gemeinden je zur Hälfte an den polizeilichen Si- cherheitskosten für Interventionen. Der Ansatz beträgt für Gemeinden bis zu 1‘000 Ein- wohner Fr. 0.60 pro Einwohner.

1400 Allgemeines Rechtswesen: Die Kosten für die Nachführung und Datenhaltung des Ver- messungswerks durch den Nachführungsgeometer sind mit Fr. 6‘100.00 identisch mit dem Vorjahr, da keine besonderen Projekte umgesetzt werden müssen.

Die Kosten für den externen Bauinspektor und die amtlichen Baupublikationen wurden aufgrund der letztjährigen Bautätigkeit und des 3-Jahres-Schnittes wiederum mit Fr. 15‘000.00 budgetiert. Diese Kosten werden grösstenteils verursachergerecht weiter- verrechnet und fliessen demnach auf der Ertragsseite wieder in die Rechnung ein.

1500 Feuerwehr: Die Feuerwehrersatzabgaben wurden mit Fr. 33’000.00 veranschlagt. Diese werden jedoch im Sinne eines Betriebsbeitrages in derselben Höhe respektive abzüglich der Forderungsverluste an den Gemeindeverband Regio Feuerwehr Aarberg übertragen.

1610 Militärische Verteidigung: Die Kosten für den Unterhalt der Schiessanlage, Versicherungs- prämien und die planmässige Abschreibung belaufen sich auf Fr. 2‘855.00.

1620/26 Zivilschutz: Der Aufwand im Bereich Zivilschutz beläuft sich auf Fr. 11‘350.00, wobei der Beitrag an den Gemeindeverband öffentliche Sicherheit Region Aarberg (GOESRA) mit Fr. 9‘000.00 den grössten Ausgabenposten ausmacht.

2 Bildung (Nettoaufwand) Budget 2022 706'855.00

Budget 2021 574‘015.00 Rechnung 2020 622'154.12 2110 Kindergarten: Seit dem Sommer 2018 wird der Kindergarten nicht mehr in Jens, sondern zusammen mit dem Schulverband Hermrigen-Merzligen in Hermrigen geführt. Der Netto- aufwand (Fr. 25‘265.00) setzt sich zusammen aus dem Gemeindeanteil an die Lehrergeh- älter abzüglich Schülerbeiträge, den Schülertransportkosten (Fr. 14’625.00) sowie dem Schulkostenbeitrag von Fr. 655.00 pro Schüler und Schuljahr (Fr. 5’675.00).

2120 Primar- und Sekundarstufe: Die Nettokosten für die Primarstufe fallen mit Fr. 202'970.00 gegenüber dem letztjährigen Budget deutlich höher aus, sind aber praktisch identisch mit dem Ergebnis der Rechnung 2020. Innerhalb der Funktion kommt es jedoch zu geringfü- gigen Abweichungen. Die Lehrerbesoldungen und Schülerbeiträge werden mit dem Kal- kulationstool des Kantons berechnet. Der Aufwand für die Lehrmittel und Schulmaterial wird aufgrund der aktuellen Schülerzahlen berechnet und variiert daher von Jahr zu Jahr.

Die Anschaffungen für Geräte (Werken und IT) fallen tiefer aus als im Vorjahr, da lediglich der jährlich wiederkehrende Ersatz von alten IT-Geräten (Fr. 5‘000.00) vorgesehen ist.

Hingegen kommen beim Unterhalt der Informatik zusätzliche Kosten für das neue Pro- gramm „Escola“ hinzu.

2130 Sekundarstufe I: Unter diese Funktion fällt einerseits der Schulverband Nidau sowie auch die Aufwendungen für Schüler/innen, welche das 9. Schuljahr am Gymnasium besuchen.

Der Nettoaufwand ist mit Fr. 232'170.00 höher als im Budget 2021 jedoch tiefer gegenüber der Rechnung 2020.

2140 Musikschulen: Die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge an den Unterrichtsbesuch an Mu- sikschulen wurden mit Fr. 18’500.00 leicht höher budgetiert. Zusätzlich sind ebenfalls Bei- träge an den Unterrichtsbesuch bei Musikvereinen (aktuell bei MG Besla) von Fr. 6’000.00 vorgesehen.

2170 Schulliegenschaften: Die Gehalts- und Lohnnebenkosten im Bereich Schulliegenschaften liegen leicht unter dem Vorjahreswert.

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Die Sanierung des Schulhauses wird im Herbst 2022 abgeschlossen sein und die Rech- nung 2022 somit erstmals mit Abschreibungsaufwand belastet (+Fr. 102'000.00). Bei den Kosten für Strom und Heizung kommt es ebenfalls zu einer erheblichen Verschiebung. Die neue Erdsonden-Heizung benötigt mehr Strom, deren Bedarf jedoch zu einem Teil durch die Photovoltaikanlage auf dem Dach des Schulhauses gedeckt werden kann. Neu fliesst zudem die Rückvergütung der BKW für den eingespiesenen Stromanteil in die Rechnung ein (Fr. 2'000.00). Kosten für Heizöl fallen zukünftig keine mehr an.

Der übrige Gebäudeunterhalt wurde minimal budgetiert. Bei der MZH muss der Fortluftka- nal der Belüftung erhöht werden, da bei starken Regenfällen bereits mehrfach Wasser in den Technikraum eingedrungen ist.

2180 Tagesschule: Der Nettoaufwand ist mit Fr. 12'960.00 im Rahmen des Vorjahreswertes.

Die Berechnungen basieren aufgrund der aktuellen Teilnehmerzahlen. Die Elternumfrage für das Schuljahr 2022/2023 wird erst im Frühling 2022 erfolgen. Die Teilnehmerzahlen, welche per August 2022 noch ändern können, beeinflussen die Kostenstruktur jedoch massgeblich.

2910 Verwaltung: Die Kosten für Sitzungsentschädigungen, Spesen, etc. sind im Rahmen der Vorjahre.

3 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche Budget 2022 42'655.00

(Nettoaufwand) Budget 2021 45‘445.00

Rechnung 2020 41'829.00 3290 übrige Kultur: Die Beiträge für den Neuzuzüger-Abend und die Jungbürgerfeier liegen im Rahmen des Vorjahresbudgets. Der Gemeindebeitrag zugunsten der Kulturinstitutionen mit regionaler Bedeutung inklusive Institutionen des Berner Juras beträgt Fr. 8‘070.00. Zu- sätzlich leistet die Gemeinde Jens einen Beitrag an die Kulturfabrik Lyss in der Höhe von Fr. 680.00.

Für die Durchführung eines kulturellen Anlasses sind Fr. 1‘000.00 budgetiert. Hinsichtlich des 800-Jahr-Jubiläums wird eine Transkription der Dorfgeschichte erstellt, wofür ein Be- trag von Fr. 4'000.00 vorgesehen ist.

3320 Massenmedien: Die Redaktion des Dorfblettli wurde neu organisiert. Die Entschädigung sowie die Druckkosten sind mit Fr. 2'850.00 vorgesehen. Die wiederkehrenden Kosten für die Gemeindewebseite belaufen sich auf Fr. 2'085.00 und für das Geoinformationssystem WEB-GIS auf Fr. 2'800.00.

3410 Sport: Für den Unterhalt des Fussballfeldes sind Fr. 12‘000.00 vorgesehen, wobei von diesem Betrag die Kosten für die Beleuchtung und die Bewässerung des Fussballfeldes, die Treibstoffkosten für die Mäharbeiten sowie der effektive Stundenaufwand des Weg- meisters/Abwartes in Abzug gebracht werden. Der budgetierte Nettobetrag beläuft sich somit auf Fr. 2‘400.00. Abgerechnet wird jeweils nach dem Jahresende aufgrund der ef- fektiven Kosten.

3420 Freizeit: Für den Unterhalt und die Inspektion der Einrichtungen und Geräte auf dem Spiel- platz sind Fr. 3‘000.00 vorgesehen. Die Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit mit der IG Spielplatz.

4 Gesundheit (Nettoaufwand) Budget 2022 2'940.00

Budget 2021 2‘885.00 Rechnung 2020 2'016.20

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4330/31 Schulgesundheitsdienst/Schulzahnpflege: Im Bereich Gesundheit verbleiben nur noch die Auslagen für die schulärztliche und schulzahnärztliche Pflege, welche aufgrund der betroffenen Anzahl Schüler/innen von Jahr zu Jahr geringfügig variiert.

5 Soziale Sicherheit (Nettoaufwand) Budget 2022 592'695.00 Budget 2021 561‘350.00 Rechnung 2020 521'165.80 5310 Alters- und Hinterlassenenversicherung: Der Beitrag an die Gemeinde Hermrigen für die Führung der gemeinsamen AHV-Zweigstelle beläuft sich auf Fr. 13‘700.00 und liegt damit im Bereich der Vorjahre.

5320 Lastenausgleich Sozialversicherung EL: Die für den Lastenausgleich EL massgebenden Aufwendungen werden zu 50 % durch die Gesamtheit der Gemeinden finanziert. Der Las- tenausgleich EL dient zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs und zur Sicherstellung des Aufenthaltes in Heimen sowie an den Krankenkassenprämien. Der Gemeindeanteil, welcher mit Fr. 155'690.00 budgetiert ist, fällt gegenüber dem Vorjahr leicht höher aus. Die finanziellen Auswirkungen der EL-Reform, welche ab 2021 in Kraft treten wird, lassen sich noch nicht beziffern.

5440/51 Jugendschutz/Krippen: Die Aufwendungen im Bereich Familie und Jugend belaufen sich auf Fr. 32'820.00. Darunter fallen die Gemeindebeiträge an die Jugendfachstelle Lyss für die Schulsozialarbeit und die offene Kinder- und Jugendarbeit (Fr. 7'315.00).

Im Bereich Kinderbetreuung wurde per 01.08.2020 das neue Betreuungsgutscheinsystem eingeführt. Das System sieht vor, dass Eltern von ihrer Wohngemeinde Betreuungsgut- scheine für die familienergänzende Kinderbetreuung erhalten. Die Höhe der Gutscheine richtet sich nach der Familiengrösse sowie den Einkommens- und Vermögensverhältnis- sen. In der Zwischenzeit haben bereits mehrere Familien einen Gutschein beantragt bzw.

bewilligt erhalten. Die Kosten sind daher gegenüber dem Budget erheblich höher (+Fr. 20'620.00). Die Ausgaben für die Betreuungsgutscheine werden über den Lasten- ausgleich Sozialhilfe abgerechnet – zusammen mit sämtlichen anderen Ausgaben, welche gemäss Sozialhilfegesetz über den Lastenausgleich Sozialhilfe abgerechnet werden.

5796 Regionaler Sozialdienst: Die Aufgaben im Bereich Sozialhilfe wurden vertraglich an die Gemeinde Lyss respektive an den Regionalen Sozialdienst Lyss übertragen. Die Abrech- nung erfolgt jeweils nach effektiven Fallzahlen und wird für das Jahr 2022 mit Fr. 11’560.00 budgetiert.

5799 Lastenausgleich Sozialhilfe: Der im Jahr 2021 effektiv abgerechnete Lastenausgleich So- zialhilfe für das Jahr 2020 fiel unter der Prognose aus (-Fr. 35'000.00). Gemäss Angaben der Kantonalen Finanzdirektion war die Prognoseplanung teilweise zu hoch angesetzt und entgegen den Erwartungen gab es keine Mehrkosten in der individuellen Sozialhilfe. Der Lastenausgleichsanteil 2021 (abgerechnet im Jahr 2022) wird gemäss aktuellsten Schät- zungen gegenüber 2021 jedoch um zirka Fr. 65.00 auf Fr. 577.00 pro Einwohner zuneh- men. Aufgrund der Coronakrise mussten die zu erwartenden Gemeindeaufwendungen für die individuelle Sozialhilfe sowie die entsprechenden Besoldungskosten für das Personal auf den Sozialdiensten erhöht werden. Der Gemeindeanteil an den Lastenausgleich Sozi- alhilfe wurde demnach mit Fr. 372'745.00 budgetiert (+Fr. 43’008.00 gegenüber Rechnung 2021).

6 Verkehr + Nachrichtenübermittlung (Nettoaufwand) Budget 2022 166'340.00 Budget 2021 206‘715.00 Rechnung 2020 181'034.95

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6150 Gemeindestrassen: Die Gehalts- und Lohnnebenkosten für das Betriebs- und Aushilfsper- sonal liegen im Rahmen des Vorjahres. Das Verbrauchsmaterial, die Unterhaltskosten für Maschinen und Geräte (Service John Deere, ISEKI) sowie die allgemeinen Verwaltungs- kosten (Steuern, Versicherung, LSVA Gemeindetraktor) wurden gestützt auf die bisheri- gen Erfahrungswerte berechnet und budgetiert. Für den allgemeinen Unterhalt der Ge- meindestrassen und der Flurwege ist ein Betrag von Fr. 16’000.00 vorgesehen. Darin ent- halten ist u.a. die Sanierung der Naturstrasse Hubelweg.

6290/91 öffentlicher Verkehr: Der Nettoaufwand im Bereich öV liegt deutlich unter dem Vorjah- reswert. Dies insbesondere, weil der Abgeltungsbeitrag für den dreijährigen Busver- suchsbetrieb hinfällig wird. Die Linie Bellmund-Jens-Werdthof-Lyss wurde ins öffentliche Angebotskonzept übernommen. Der Beitrag an den Lastenausgleich öffentlicher Verkehr beträgt Fr. 47'910.00.

7 Umwelt + Raumordnung (Nettoaufwand) Budget 2022 69'205.00 Budget 2021 72‘195.00 Rechnung 2020 75'619.59 In diesem Aufgabenbereich sind unter anderem die Spezialfinanzierungen Abwasserentsorgung und Abfallbeseitigung enthalten. Diese müssen aufgrund der kantonalen Gesetzgebung nicht mit Steuererträgen, sondern ausschliesslich über Gebühren finanziert werden. Daher sind Ein- nahmen und Ausgaben jeweils ausgeglichen.

7201 Abwasserbeseitigung: Für den allgemeinen Unterhalt am Kanalisationsnetz wurden Fr. 18‘000.00 budgetiert. Darunter fallen kleinere Reparaturen an Schächten, aber auch die Erneuerung des Leitungsabschnittes im Hölzliacker/Waldegg. Die Gemeinden sind dazu verpflichtet, in naher Zukunft den Generellen Entwässerungsplan GEP zu überarbei- ten. In einem ersten Schritt findet die Ingenieur-Submission statt. Hierfür wurden Fr. 4‘500.00 vorgesehen. Weiter wurden Fr. 5‘500.00 eingesetzt für die Nachführung des Leitungskatasters und diverse Abklärungen und Aufwendungen durch den Abwasser-In- genieur. Der Betriebsbeitrag an den Gemeindeverband ARA Täuffelen wurde gestützt auf deren Budget mit Fr. 147‘105.00 budgetiert, welcher damit etwas tiefer ausfällt als im Vor- jahr. In diesem Betrag enthalten ist auch der Gemeindeanteil für die Mikroverunreinigung, welcher der Gemeindeverband dem Bund zu entrichten hat. Da die SF Abwasser ein be- trächtliches Verwaltungsvermögen aufweist (Wert Kanalisationsnetz), welche zugunsten des Steuerhaushaltes zu verzinsen ist, wird die SF Abwasser mit Zinsaufwand von rund Fr. 4‘195.00 belastet. Der Zinssatz für die interne Verrechnung beträgt 0,8 %. Die Benüt- zungs- und Grundgebühren wurden im Rahmen der Vorjahre budgetiert. Bei der Spezial- finanzierung Abwasser ist ein Aufwandüberschuss von Fr. 10‘515.00 budgetiert, welcher durch den Rechnungsausgleich (Eigenkapital SF Abwasser) gedeckt ist (Bestand RA am 01.01.2021: Fr. 462'521.36).

7301 Abfallbeseitigung: Sowohl die Kosten für die Kehricht- und Grünabfuhr als auch die allge- meinen Verwaltungskosten liegen im Rahmen des Vorjahres. Ebenfalls wurde der Gebüh- renertrag im bisherigen Rahmen budgetiert. Für das Jahr 2022 wird ein Ertragsüberschuss von Fr. 10‘410.00 budgetiert. Aufgrund der bestehenden Reserve der SF Abfall (Bestand RA am 01.01.2021: Fr. 82'428.37) erfolgt die Verzinsung zulasten Steuerhaushalt, wobei der Zins mit Fr. 740.00 nicht allzu stark ins Gewicht fällt. Im Bereich Abfall sind während der gesamten Planungsphase keine Investitionen vorgesehen.

7410 Gewässerverbauung: Der Aufwand für die Arbeiten und Unterhalt der Hecken und Bäche ist deutlich tiefer als im Vorjahr, weil kein grösserer Unterhalt eines Gewässers vorgesehen

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ist. Der grösste Posten in diesem Bereich ist mit Fr. 19'730.00 der Gemeindeanteil an den Unterhalt des Binnenkanals (JGK-Gewässer).

7500 Arten- und Landschaftsschutz: Die Entschädigungen und Spesen der Fachgruppe Land- schaft betragen Fr. 660.00. Zulasten des Fonds für Landschaftsschutz werden die Beiträge gemäss ÖQV-Pflegevertrag in der Höhe von Fr. 9‘300.00 verbucht. Auf die Äufnung des Fonds wird im Rahmen der Budgetierung verzichtet.

7710 Friedhof und Bestattung: Der Nettoaufwand beträgt Fr. 22’775.00. Darin enthalten sind u.a. Fr. 3‘395.00 für Löhne/Entschädigungen und Lohnnebenkosten sowie Fr. 1‘000.00 für Blumenschmuck oder Spenden bei Todesfällen. Unter Dienstleistungen Dritter fällt das Schneiden der Ahorn-Bäume (Fr. 1'800.00). Ausserdem ist der Teilersatz der «kranken Hecke» vorgesehen (Fr. 15'110.00), um der Weiterverbreitung entgegenzuwirken. Die Be- stattungsgebühren wurden mit Fr. 500.00 budgetiert.

7792 Hundetoiletten: Der Aufwand für die Hundetoiletten (Robidog) liegt mit Fr. 7’100.00 über dem Budget des Vorjahres, wobei diese Abweichung auf die interne Verrechnung des Per- sonalaufwandes zurückzuführen ist.

7906 Raumordnung: Der Mitgliederbeitrag an den Planungsverband seeland.biel/bienne beträgt Fr. 3‘400.00. Für die Teilrevision der Ortsplanung (Umsetzen BMBV sowie Ausscheiden der Gewässerräume) sollten keine Kosten mehr anfallen.

8 Volkswirtschaft (Nettoertrag) Budget 2022 27'200.00 Budget 2021 26‘200.00 Rechnung 2020 27'138.00 8110 Landwirtschaft (Verwaltung, Vollzug, Kontrolle): Die Entschädigung und Spesenpauschale für den Ackerbaustellenleiter sowie der Beitrag an den Tierschutz liegen mit Fr. 1‘300.00 im Rahmen des Vorjahres.

8710 Elektrizität: Die Einnahmen betreffend die Gemeindeentschädigung (Konzessionsabgabe) der BKW betragen Fr. 29‘000.00.

9 Finanzen und Steuern (Nettoertrag) Budget 2022 1'866'380.00 Budget 2021 1‘744’240.00 Rechnung 2020 1'742'916.31 Als Grundlage für die Berechnung der Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen dient die mehrjährige Steuerstatistik, die Finanzplanungshilfe zum Finanz- und Las- tenausgleich (FILAG), die prognostizierte Wirtschaftsentwicklung und die Bevölkerungsentwick- lung.

9100 Allgemeine Gemeindesteuern: Gemäss den vorliegenden Ertragsabrechnungen des lau- fenden Jahres dürfte der budgetierte Steuerertrag für das Jahr 2021 weit übertroffen wer- den. Daraus kann geschlossen werden, dass die erwerbstätige Bevölkerungsschicht of- fenbar mehrheitlich in Bereichen tätig ist, welche von der Coronapandemie nicht so stark betroffen sind. Allerdings ist der grössere Anteil des Mehrertrages auf einzelne steuer- pflichtige Personen und eventuell einmalige Ereignisse zurückzuführen. Diese Erkenntnis sowie auch die Prognoseannahmen der Kantonalen Planungsgruppe dienten als Basis für die Budgetierung des Steuerertrages für das Jahr 2022. Der Steuerertrag der natürlichen Personen auf dem Einkommen wurde bei einer unveränderten Steueranlage von 1,9 mit Fr. 1'594'400.00 (+Fr. 67'680.00) und auf dem Vermögen mit Fr. 135’760.00 (+Fr. 12'110.00) budgetiert.

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Für Steuerteilungen Einkommen und Vermögen zulasten der Gemeinde Jens wurde ein Betrag von Fr. 59’500.00 und zugunsten von Jens Fr. 15’500.00 budgetiert. Die Forde- rungsverluste auf Gemeindesteuerguthaben wurden aufgrund eines 3-Jahres-Schnittes mit Fr. 15‘000.00 (-Fr. 8'000.00) budgetiert. Ein Steueranlagezehntel beträgt während der Planungsperiode durchschnittlich Fr. 93’000.00.

Starke Schwankungen von Steuerjahr zu Steuerjahr gibt es auch bei den Gewinn- und Kapitalsteuern der Juristischen Personen. Ebenfalls variiert die aktive und passive Steu- erausscheidung stark, weshalb in diesen Funktionen eher zurückhaltend budgetiert wurde.

9101 Sondersteuern: Die Erträge aus Grundstückgewinnen (Fr. 30‘000.00) und Sonderveranla- gungen (Fr. 40‘000.00) basieren auf den Erfahrungswerten der letzten drei Jahre. Die Er- träge können aber von Jahr zu Jahr stark variieren.

9102 Liegenschaftssteuern: Bei den nichtlandwirtschaftlichen Grundstücken kam es per 01.01.2020 zu einer allgemeinen Neubewertung, weshalb der Ertrag mit Fr. 130'000.00 höher ausfällt.

9103 Hundetaxe: Die Hundetaxe betrug bisher für den ersten Hund Fr. 50.00 und für jeden wei- teren Hund Fr. 70.00. Der Ertrag aus den Hundetaxen (Fr. 2'950.00) vermag jedoch nur einen kleinen Teil der Kosten des Bereichs «Hundetoiletten» (Fr. 8'240.00) zu decken. Die Hundetaxe wird darum erhöht auf Fr. 80.00.

9300 Finanz- und Lastenausgleich: Die Leistungen aus dem Finanzausgleich für den Disparitä- tenabbau werden gemäss Finanzplanungshilfe des Kantons kalkuliert. Als Basis für die Berechnung für das Jahr 2022 werden die Zahlen der Jahre 2019/2020/2021 herangezo- gen. Da die Grundlagejahre für die Gemeinde Jens steuermässig nicht schlecht ausgefal- len sind, hat dies massgebliche Auswirkungen auf die Höhe des Disparitätenabbaus. Be- trug dieser im 2019 und 2020 noch rund Fr. 77'000.00 respektive 79'000.00 ist er im 2021 bereits auf Fr. 58'791.00 gesunken. Für das Jahr 2022 wird nochmals mit einem tieferen Betrag, nämlich Fr. 37'138.00, gerechnet. Lastenverschiebungen aufgrund einer neuen Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden (z.B. Kinds- und Erwachsenenschutz) werden in Form des Lastenausgleichs gegenseitig verrechnet. Der Anteil an den Lasten- ausgleich „Neue Aufgabenteilung“ beträgt Fr. 119'510.00 (+Fr. 925.00).

9610 Zinsen: Die Zinsen auf den mittel- und langfristigen Schulden belaufen sich auf Fr. 16’090.00 und liegen damit im Rahmen des letztjährigen Wertes. Der Zinsaufwand ist tendenziell etwas steigend, da für die Finanzierung der Investitionsprojekte Fremdmittel benötigt werden.

Die Vergütungszinsen auf Steuerguthaben liegen mit Fr. 2’500.00 tiefer als im Vorjahr. Bei den Verzugszinsen wurden Einnahmen in der Höhe von Fr. 14‘000.00 budgetiert. Aus der SF Abwasser fliessen intern verrechnete Zinsen von Fr. 4’195.00 in den Steuerhaushalt.

9950 Neutrale Aufwendungen und Erträge: Mit der Einführung von HRM2 wurde das Finanzver- mögen neu bewertet. Aufwertungsgewinne wurden in die Neubewertungsreserve einge- legt. Nach der Einführung von HRM2 waren keine weiteren Einlagen in die Neubewer- tungsreserve mehr zulässig. Nach fünf Jahren seit Einführung von HRM2 wird aus der Neubewertungsreserve ein Anteil in die Schwankungsreserve überführt. Dieser Anteil setzt sich zusammen aus 10 % der gesamten Finanzanlagen und 5 % der gesamten Sachanla- gen im Finanzvermögen und beträgt Fr. 5'075.00. Diese einmalige Einlage in die Schwan- kungsreserve wird in der Rechnung 2021 berücksichtigt.

Im Budget 2022 wird nur noch die Tranche von Fr. 1'200.00 des verbleibenden Betrag der Neubewertungsreserve zugunsten des Bilanzüberschusses erfolgswirksam aufgelöst.

Dies ist die zweite von fünf Tranchen.

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Das Budget 2022 kann auf der Gemeindewebseite eingesehen werden und liegt zudem bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.

3. Antrag des Gemeinderates

1. Genehmigung der Steueranlage für die Gemeindesteuern von 1,90 Einheiten der einfachen Staatssteuer

2. Genehmigung der Steueranlage für die Liegenschaftssteuern mit 1,0 Promille der amtlichen Werte.

3. Genehmigung Budget 2022 bestehend aus:

Aufwand Ertrag

Gesamthaushalt Fr. 2‘800'135.00 2‘705’170.00

Aufwandüberschuss Fr. 94’965.00

Allgemeiner Haushalt Fr. 2‘420’875.00 2‘326’015.00

Aufwandüberschuss Fr. 94’860.00

SF Abwasserentsorgung Fr. 327’055.00 316'540.00

Aufwandüberschuss Fr. 10’515.00

SF Abfall Fr. 52‘205.00 62’615.00

Ertragsüberschuss Fr. 10‘410.00

4. Der Gemeinderat wird ermächtigt, allfällige Finanzierungsfehlbeträge gemäss vorlie- gendem Budget 2022 durch die Aufnahme von Fremdmitteln/Darlehen zu decken.

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Zusammenzug Erfolgsrechnung nach Funktionaler Gliederung

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TRAKTANDUM 3 Neubau Pumpwerk und Regenüberlaufbecken Moosgasse Bewilligung eines Nachkredites

1. Ausgangslage

Die ARA Täuffelen und die Gemeinde Jens beabsichtigen gemeinsam den Neubau eines Pumpwerkes und Regenüberlaufbeckens zu realisieren. Die Abgeordnetenversammlung der ARAT hat hierfür am 17.06.2020 und die Stimmberechtigten der Gemeinde Jens am 31.08.2020 den erforderlichen Brutto-Verpflichtungskredit über 2,4 Mio. bewilligt. Die ARA Täuffelen trägt die Kosten für das Pumpwerk und die zugehörigen Notentlastungs- und Druckleitungen sowie für den Rückbau des bestehenden Pumpwerks. Die Gemeinde ih- rerseits trägt die Kosten für das Regenbecken, die Anpassungen an den Zulauf- und Ent- lastungsleistungen sowie am Rückbau der alten Leitungen und des Regenüberlaufs. Da die Kostenanteile nahezu gleichgross sind, wurde vereinbart, die gesamten Projektkosten zwischen der ARAT und der Gemeinde Jens hälftig aufzuteilen.

Das Projekt wird zu einem Beitragssatz von 50 % vom Amt für Wasser und Abfall (AWA) subventioniert. Ausserdem wird ein regionaler Zuschlag von +15 % gewährt, weil die ARAT und die Gemeinde ihre jeweiligen Bauteile in einem ganzheitlichen Projekt realisie- ren. Nicht beitragsberechtigt sind reine Ersatzneubauten (Anpassungen an Entlastungs- leitungen und Druckleitung) sowie der Rückbau der bestehenden Bauwerke. Somit ver- bleiben für die ARAT und die Gemeinde noch selbst zu tragende Projektkosten von rund Fr. 525'000.00.

In den vergangenen Monaten wurden etliche Vorbereitungsarbeiten, die Submission der Baumeisterarbeiten sowie auch das Baubewilligungsverfahren durchgeführt.

Bereits im April 2021 hat der Projektverfasser darüber orientiert, dass es beim Projekt zu einer erheblichen Kostenüberschreitung kommen wird und der von den zuständigen Or- ganen auf der Kostenschätzung des Vorprojektes bewilligte Bruttokredit über 2,4 Mio.

nicht ausreichen wird. Das geologische Gutachten hat aufgrund von durchgeführten Erd- bohrungen ergeben, dass es sich um einen schwierigen Baugrund handelt und dieser tiefer im Grundwasser durch längere «Spundwände» abgesichert werden muss, was zu erheblichen Mehrkosten führt. Ausserdem wurden im Kostenvoranschlag zu tiefe Preise eingesetzt. Ferner verlangt das LANAT, dass das Regenüberlaufbecken überdeckt wer- den muss.

2. Finanzielles

Der anfangs Jahr erstellte Kostenvoranschlag mit einer Genauigkeit von +/- 10% beläuft sich neu auf Fr. 2,783 Mio. (Preisbasis: Januar 2021). Die Mehrkosten liegen daher rund Fr. 0,4 Mio. höher als die Kostenschätzung des Vorprojektes. Obwohl die Gesamtkosten steigen, wird sich der verbleibende Gemeindeanteil gemäss KV vorrausichtlich auf rund Fr. 510'000.00 verringern, weil die Mehrkosten ebenfalls subventionsberechtigt sind.

Aktuell beschäftigen die Baubranche jedoch erhebliche Unsicherheiten in Bezug auf Lie- ferengpässe und höhere Material- und Rohstoffkosten (z.B. Elektro- und Metall-Bauteile), welche die Höhe der Projektkosten beeinflussen könnten. Zur Abfederung dieser neuen,

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zusätzlichen Unsicherheiten haben die Vertreter der ARAT und der Gemeinde entschie- den, dass die Erhöhung des Baukredites von bisher Fr. 2,4 Mio. auf Fr. 3,0 beantragt werden soll. Da zuerst die Entscheide über die Bewilligung der Nachkredite abgewartet werden müssen, hat sich der Baubeginn auf anfangs 2022 verzögert.

3. Antrag des Gemeinderates

1. Für die Realisierung des Bauvorhaben «Neubau eines Pumpwerkes mit Regenüber- laufbecken an der Moosgasse» wird ein Nachkredit über Fr. 0,6 Mio. bewilligt.

2. Der gesamte Bruttokredit für das Projekt beläuft sich somit neu auf Fr. 3,0 Mio.

TRAKTANDUM 4 Rechnungsprüfungsorgan

Wahl externe Revisionsstelle für die Amtsperiode 2022 - 2025 1. Ausgangslage

Das Mandat des durch die Gemeindeversammlung am 24.11.2017 gewählten Rech- nungsprüfungsorgans läuft am 31.12.2021 aus. Die Gemeindeversammlung wählt alle vier Jahre die Gemeindeorgane, zu denen ebenfalls die Revisionsstelle gehört.

Die aktuelle Revisionsstelle PKO Treuhand GmbH, Kirchberg, hat ihr Mandat in den ver- gangenen vier Jahren zur vollsten Zufriedenheit des Gemeinderates ausgeführt, weshalb ein Wechsel nicht in Erwägung gezogen wird.

Der Gemeinderat hat daher bereits im Juni die bisherige Revisionsstelle PKO Treuhand GmbH in Kirchberg als externes Revisionsorgan für die Amtsperiode vom 01.01.2022 bis 31.12.2025 bestätigt und empfiehlt den Stimmberechtigten, diese Wahl zu genehmigen.

2. Antrag

Für die Amtsperiode 2022- 2025 wird als externe Revisionsstelle gewählt:

- PKO Treuhand GmbH, Herr Peter Kofmel, Kirchberg BE

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TRAKTANDUM 5 Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2022 - 2025 a) Gemeinde- und Gemeinderatspräsident/in

b) 4 Mitglieder des Gemeinderates c) 4 Mitglieder der Baukommission d) 2 Mitglieder der Schulkommission 1. Ausgangslage

Die Amtsperiode 2018 - 2021 läuft per 31. Dezember 2021 aus, weshalb Gesamterneue- rungswahlen erforderlich sind. Infolge Demission respektive Amtszeitbeschränkung scheiden folgende Personen aus:

▫ Burkhalter Erwin, Gemeinderat (bereits per 31.07.2021)

▫ Trächsel Silvia, Gemeinderat

▫ Marti Adrian, Baukommission

▫ Maulaz Raymond, Baukommission

▫ Bucher Pascale, Schulkommission

▫ Mathys Bernhard, Schulkommission

Die übrigen Behördenmitglieder stellen sich zur Wiederwahl zur Verfügung.

In Anlehnung an Art. 49 Abs. 2 der Gemeindeverfassung wurde mit Publikation im Nidauer Anzeiger vom 02.09.2021 darauf aufmerksam gemacht, dass die nachfolgenden Sitze zu besetzen sind und entsprechende Wahlvorschläge eingereicht werden können:

1 Gemeindepräsident/in

4 Mitglieder des Gemeinderates 4 Mitglieder der Baukommission 2 Mitglieder der Schulkommission

Gestützt auf Art. 50 der Gemeindeverfassung ist wählbar, wer spätestens 20 Tage vor der Wahlversammlung durch eine der Dorfparteien oder mit 10 Unterschriften stimmbe- rechtigter Personen angemeldet ist. Der/die Kandidat/in muss auf dem Wahlvorschlag seine Kandidatur unterschriftlich bestätigen.

Die Wahlvorschläge mussten demnach bis spätestens am Freitag, 5. November 2021 bei der Gemeindeverwaltung Jens eingereicht werden.

Es sind folgende gültigen Kandidaturen fristgerecht eingereicht worden:

a) Gemeinde- und Gemeinderatspräsident/in

Herr Lienhard Marti, geb. 1963, Moosgasse 7 (bisher) b) 4 Mitglieder des Gemeinderates

Frau Patricia Gautschi, geb. 1971, Jägerweg 3 (bisher)

Herr Pascal Eberhard, geb. 1982, Hohe Reben 1 (bisher)

Herr Kevin Gehri, geb. 1989, Hinterdorf 6 (neu)

Herr Christian Bracher, geb. 1953, Moosgasse 12a (neu)

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c) 4 Mitglieder der Baukommission

Herr Patrick Reinhard, geb. 1978, Grossried 6 (bisher)

Herr Stefan Kohler, geb. 1991, Hubelweg 14 (bisher)

Herr Heinz Hofer, geb. 1973, Dorfplatz 2 (neu)

Herr Patrik Tschan, geb. 1979, Hungerberg 27a (neu)

Herr Yves Zaugg, geb. 1987, Waldegg 3 (neu) d) 2 Mitglieder der Schulkommission

Frau Andrea Gehri, geb. 1989, Hinterdorf 6 (neu)

Frau Erdmute Röthlisberger, geb. 1982, Hungerberg 9 (neu) 2. Antrag / Wahlverfahren

1. Für das Gemeindepräsidium, die Sitze im Gemeinderat sowie in der Schulkom- mission liegen nicht mehr Vorschläge vor als Sitze zu besetzen sind. In diesem Fall werden die Vorgeschlagenen gestützt auf Art. 50 Abs. 1 Bst. b der Gemeinde- verfassung als gewählt erklärt.

2. Für die vier Sitze in der Baukommission liegen mehr Vorschläge vor, als Sitze zu besetzen sind. In diesem Fall wählt die Versammlung geheim.

Das Wahlverfahren richtet sich nach Art. 50 ff. der Gemeindeverfassung.

TRAKTANDUM 6 Orientierungen und Verschiedenes Orientierungen

▫ Die Ratsmitglieder informieren über die wichtigsten laufenden Geschäfte aus ihren Ressorts.

Verschiedenes

▫ Die Teilnehmenden der Gemeindeversammlung haben das Wort.

Im Traktandum „Verschiedenes und Orientierungen“ können keine Beschlüsse definitiv verabschiedet werden.

Jedermann hat aber Gelegenheit, Anregungen und Anträge zu unterbreiten. Bei Anträgen hat die Versammlung darüber zu befinden, ob sie erheblich oder unerheblich sind. Erheb- lich erklärte Anträge unterbreitet der Gemeinderat an einer späteren Gemeindeversamm- lung, sofern diese für die Beschlussfassung sachlich zuständig ist.

Referenzen

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