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Was nicht ins Abwasser gehört

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Entstanden im Rahmen des Integrativen Projekts 2012/13 des Geographischen Institutes der Universität Zürich

Quelle: Abwasserreinigung Kloten Opfikon. Helfen Sie uns. http://www.klaeranlage.ch/?page=25 Zugriff, 4.4.2013.

Was nicht ins Abwasser gehört

Viele Grob- und Schadstoffe sind für den Betrieb und den Unterhalt des Kanalnetzes ein Problem und können sogar zu Störungen im biologischen Reinigungsprozess der

Kläranlage führen.

Feststoffe, Textilien, Strümpfe, Wegwerfwindeln, Watte, Wattestäbchen, Verpackungen, Rasierklingen, grobe Speisereste, Katzenstreue belasten die Kanalisation unnötig, führen zu Ablagerungen und Verstopfungen. Deshalb gehören diese Stoffe in die Kehrichtabfuhr.

Bratöle, Bratfetteund Friteuseöl werden in der Kanalisation zusammen mit dem Ballast des Abwassers zu zähen Feststoffen, die sich unter anderem auch an den Pumpwerken festsetzen. Solche Ablagerungen lassen sich nur mit grossem Aufwand entfernen. Weiter können sie auch den biologischen Reinigungsprozess stören.

Altöl, Maschinenöl, Verdünner, Benzin u.a. wird von den Mikroorganismen in der biologischen Kläranlage nur schlecht oder gar nicht ertragen, was zu Einbussen und Störungen der Reinigungsleistung führt. Leichtflüssige Stoffe wie Benzin und Verdünner können im Kanalnetz zur Explosionsgefahr werden. Deshalb gehören diese Stoffe in die Ölsammelstelle.

Gifte und Chemikalien können in entsprechender Dosis für alle Lebewesen tödlich wirken. Die Mikroorganismen in einer biologischen Kläranlage sind dabei besonders empfindlich. Deshalb gehören diese Stoffe in die Giftsammelstelle oder können an der Verkaufsstelle zurückgegeben werden.

Phosphate, die in stehende Gewässer gelangen fördern das Algenwachstum und tragen damit massgeblich zur Störung des biologischen Gleichgewichts unserer Seen bei. Es sollten deshalb stets phosphatfreie Reinigungsmittel gebraucht werden.

Farbstoffe können dem Abwasser in der Kläranlage nur schlecht entzogen werden.

Deshalb gehören kleinere Mengen in die Kehrichtabfuhr, grössere Mengen können dem Lieferanten zurückgegeben werden.

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