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Sexualstraftaten vertrauliche Spurensicherung an Verbundkrankenhaus Wittlich bietet Opfern von Kreisnachrichten

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Ausgabe 06/2014 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 04.02.2014

Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Postfach 1420, 54504 Wittlich

Ansprechpartner:

Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten

@Bernkastel-Wittlich.de

Kreisnachrichten

Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Opfer einer Sexualstraftat be- finden sich körperlich und psy- chisch in einer schwierigen Si- tuation und können oft nicht sofort entscheiden, ob sie Strafanzeige erstatten wol- len. Wichtig ist jedoch alle Tat- spuren unmittelbar nach der Tat zu dokumentieren und ge- richtsverwertbar zu sichern.

Geht das Opfer zur Polizei wird dieses Verfahren von Amtswe- gen im Rahmen einer Strafan- zeige eingeleitet. Bislang bietet in Rheinland-Pfalz nur die Fo- rensische Ambulanz in Mainz eine Spurensicherung ohne Strafanzeige.

Eine solche vertrauliche Spu- rensicherung nach einer Sexu- alstraftat wird zukünftig auch im Verbundkrankenhaus in Wittlich angeboten. Das ist das Ergebnis einer erfolgreichen Zusammenarbeit der Kriminal- polizei Wittlich, des Weißen Rings Bernkastel-Wittlich und der Gleichstellungsbeauftrag- ten Bernkastel-Wittlich im Rah-

men des Runden Tisches Eifel mit dem Verbundkrankenhaus in Wittlich.

Die vertrauliche Spurensiche- rung hätte beispielsweise die Ermittlungen der Kriminalpoli- zei in einem aktuellen Fall sehr erleichtern können wie Krimi- nalhauptkommissar Andreas Staib anlässlich der Vorstellung des Projekts schildert: Eine jun- ge Frau zeigte vergangene Wo- che kurz nach ihrem 18. Ge- burtstag eine Vergewaltigung an, die bereits im August 2012 statt gefunden haben soll. Sie hatte damals entschieden, dass sie den Vorfall anzeigen will, sich aber bewusst dazu ent- schieden, die Tat erst nach ih- rem 18. Geburtstag anzuzei- gen. Sie wollte nicht, dass ihre Eltern davon erfahren. Und ihr war klar, solange sie Zuhau- se wohnt, werden ihre Eltern über die Post zwangsläufig auch davon informiert. Einein- halb Jahre nach der Tat ist eine Beweisführung natürlich sehr schwierig. Hätte es schon da-

mals das Angebot im Verbund- krankenhaus Wittlich gegeben würden heute alle damals gesi- cherten Beweise vorliegen und eine Verurteilung des Täters er- leichtern.

„Es sind genau solche Fälle, die uns dazu bewogen haben, dieses Angebot zu schaffen“.

Viele Frauen sind nach einer Vergewaltigung unsicher, ob sie Anzeige erstatten, insbeson- dere wenn der Täter kein Un- bekannter ist. Dann ist es gut, wenn zumindest schon einmal die Beweise gesichert sind“, er- läutert Landrat Gregor Eibes und die die Gleichstellungs- beauftragte des Landkreises, Gabriele Kretz ergänzt: „Jede vierte Frau wird in ihrem Le- ben irgendwann einmal Op- fer häuslicher Gewalt, hierzu zählen auch häufig Vergewalti- gungen.“

Die Dunkelziffer jedoch ist hoch. „Nach einem so trauma- tischen Erlebnis kann Frauen nicht zugemutet werden, dass sie nach Mainz fahren. Darum

ist dieses Projekt in der Fläche so wichtig“, fordert Karl Kopf vom Weißen Ring. Erstmals im Land Rheinland Pfalz kön- nen sich Opfer von Sexualstraf- taten unmittelbar an ein Kran- kenhaus in ihrer Nähe wenden.

Im Verbundkrankenhaus in Wittlich werden alle Beweise (z.B. Sperma, Fotos von Verlet- zungen, Kleidung) durch eine Frauenärztin gesichert und do- kumentiert. „Mit unseren Un- tersuchungen und Dokumenta- tionen werden wir den hohen Anforderungen von Richtern und Anwälten gerecht, damit bei einer Anklage die Bewei- se auch tatsächlich von Nut- zen sind“, versichert Dr. Georg Locher, der Leiter der Gynäko- logie im Verbundkrankenhaus.

Hierfür werden die Kranken- haus-Mitarbeiter regelmäßig geschult.

Die gesicherten Spuren werden im Institut für Rechtsmedizin in Mainz gelagert. Erst wenn eine Frau eine Anzeige erstattet ent- binden sie die Ärztin von der Schweigepflicht, damit auch der Untersuchungsbericht ver- wendet werden darf. Die Polizei kümmert sich dann um die not- wendigen Schritte. Erfolgt kei- ne Anzeige, werden die Spuren nach fünf Jahren vernichtet.

Flyer zu diesem Angebot sind in der Kreisverwaltung Bern- kastel-Wittlich, dem Verbund- krankenhaus und in Frauenarzt- praxen ausgelegt. Außerdem informiert die Internetseite www.bernkastel-wittlich.de/

spurensicherung.html zu die- sem Thema.

Verbundkrankenhaus Wittlich bietet Opfern von Sexualstraftaten vertrauliche Spurensicherung an

Zahlreiche Vertreter von Verbundkrankenhaus, Polizei, Weißem Ring und Kreisverwaltung stellten das Projekt vor.

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Am Samstag, 8. März star- tet von 9:00 bis 17:30 Uhr im MehrGenerationenHaus Wittlich, Kurfürstenstraße 10, das zweiteilige Vorberei- tungsseminar für Pflegeel- ternbewerber. Paare und Ein- zelpersonen, die sich mit dem Gedanken tragen, einem Kind eine zweite Chance auf ein Familienleben zu geben, sind hierzu herzlich eingeladen.

Der zweite Termin findet am Samstag, 29. März statt. Das Seminar wird in Kooperation mit dem Pflegekinderdienst des Landkreises Bernkastel- Wittlich durchgeführt und ist kostenfrei.

Überforderung, Schicksals- schläge, psychische Probleme oder Krankheiten können dazu führen, dass ein Kind vorübergehend oder länger

nicht in seiner Herkunftsfa- milie aufwachsen kann. Die Aufnahme des Kindes in eine Pflegefamilie kann ein Chance sein, diese Schwierigkeiten ge- meinsam zu bewältigen. Eben- so vielfältig ist die Palette der Beweggründe, ein in Not gera- tenes Kind aufzunehmen. Die Entscheidung, ein Pflegekind über einen kürzeren oder län- geren Zeitraum (Vollzeitpfle- ge) bei sich aufzunehmen, hat weit reichende Folgen.

Ziel des Seminars ist es, ent- sprechendes Hintergrundwis- sen zu erwerben als Orientie- rungs- und Entscheidungshilfe für die mögliche neue Aufga- be als Pflegeeltern. Informa- tionen, Vorgespräch und An- meldung zum Seminar bei Diplom-Pädagogin Sandra Braun, Tel.: 06571/969262.

Vorbereitungsseminar:

Pflegefamilien gesucht

Erstmalig waren im Dezember 2013 nicht nur die Jäger, son- dern auch die Vertreter der Grundeigentümer aufgeru- fen, ihre Stimme zur Wahl des Kreisjagdmeisters abzugeben.

Günter Vanck aus Hupperath, der das Amt seit 1996 ausübt, wurde bei der Wahl als Kreis- jagdmeister für den Landkreis Bernkastel-Wittlich wieder- gewählt. Von Landrat Gregor Eibes wurde er nun offiziell

zum Ehrenbeamten des Lan- deskreises Bernkastel-Wittlich ernannt. Der Kreisjagdmei- ster steht der unteren Jagd- behörde der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als Bera- ter in allen jagdlichen Ange- legenheiten zur Seite. Gleich- zeitig führt er den Vorsitz im Kreisjagdbeirat und ist Vorsit- zender des Jägerprüfungsaus- schusses. Sein Stellvertreter ist Dr. Thomas Schwarz.

Günter Vanck als Kreisjagdmeister bestätigt

Kreisjagdmeister Günter Vanck (m.) wurde von Landrat Gregor Eibes (r) im Beisein von Geschäftsbereichsleiter Ralph Scheid (l.) zum Ehrenbeamten des Landkreises Bernkastel-Wittlich ernannt.

Unternehmen, die einen Um- stieg auf die energieeffiziente LED-Beleuchtungstechnik pla- nen, können dafür seit An- fang 2014 Zuschüsse von bis zu 30 Prozent beantragen. Die Fördergelder sind beim Bun- desamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen. Darauf weist der Wirtschaftsförderer der Kreis- verwaltung Bernkastel-Witt- lich, Markus Lautwein hin.

Es hat sich gezeigt, dass im Be- reich der Beleuchtung noch erhebliche Effizienzpotenziale bestehen. Ab dem 1. Januar 2014 wird daher für ein Jahr befristet die Möglichkeit ge- schaffen, Investitionen in die Umrüstung von Beleuchtungs- systemen auf stromsparende LED-Technik als Einzelmaß- nahme zu fördern. Die Min- dest-Investitionssumme wur- de auf 2.000 Euro verringert, um den Anreiz für Investiti- onen auch bei kleinen Unter- nehmen zu erhöhen.

Das BAFA bietet zusätzlich in- teressante Fördermöglich- keiten für kleine und mittel- ständische Unternehmen, die Investitionen in hocheffiziente Technologien vornehmen und damit nachhaltig für sparsame

und rationelle Energieverwen- dung in ihrem Betrieb sorgen.

Gefördert werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Querschnittstechnologien. Es muss sich hierbei immer um eine Ersatzinvestition han- deln, eine Förderung von Neu- oder Errichtungsinvestitionen ist ausgeschlossen. Lediglich bei der Nachrüstung von Wär- merückgewinnungseinrich- tungen werden auch Neuinve- stitionen gefördert.

Förderfähig sind elektrische Motoren und Antriebe, Pum- pen, raumlufttechnische An- lagen, Druckluftsysteme und Anlagen zur Wärmerückge- winnung und zur Abwärme- nutzung.

Weitere Informationen finden Unternehmen auf den Inter- netseiten des BAFA www.bafa.

de. Auskünfte zum Förderpro- gramm erteilt auch der Fach- bereich Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung Bernka- stel-Wittlich. Ansprechpart- ner ist Markus Lautwein, Tel.:

06571/14-2494, E-Mail: Mar- kus.Lautwein@bernkastel- wittlich.de.

Fördermittel für LED-Beleuchtung

Im Januar werden in den kreis- eigenen Schulen die Anträge auf Lernmittelfreiheit zur ko- stenlosen Ausleihe von Schul- büchern für das Schuljahr 2014/15 an die Schülerinnen und Schüler ausgehändigt. Das dem Antrag beigefügte Merk- blatt enthält wichtige Hinwei- se auf die für eine Bewilligung vorzulegenden Nachweise und Angaben, die Antragsteller un- bedingt zu beachten haben.

Der Landkreis Bernkastel- Wittlich, als Schulträger wei- terführender Schulen, weist darauf hin, dass die Frist für

die Beantragung der Lernmit- telfreiheit am 15. März 2014 endet. Alle Eltern, die einen Antrag auf Lernmittelfreiheit stellen wollen, müssen da- her den Antrag bis zu diesem Datum bei der Kreisverwal- tung Bernkastel-Wittlich, Kur- fürstenstr. 16, 54516 Wittlich, einreichen. Der Schulträger weist ausdrücklich darauf hin, dass nach dem 15. März ein- gehende Anträge nur noch in begründeten Ausnahmefällen wie bei Schulwechslern oder Klassenwiederholern ange- nommen werden.

Anträge auf Lernmittelfreiheit

bis 15. März einreichen

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Die Architektenkammer Rhein- land-Pfalz verankert durch viel- fältige Initiativen und Veran- staltungen, in Kooperation mit Kommunen und Gemeinden, das Thema Regionales Bauen und Baukultur im öffentlichen Diskurs.

Die neu gestartete Serie „Baukul- tur im Landkreis Bernkastel-Witt- lich“ der Kreisnachrichten ist hie- rin ein weiterer wichtiger Schritt.

Warum ist Planern und Kommu- nen die regionale Baukultur so wichtig? Baukultur ist erst ein- mal nicht mehr als das einheit- liche Bauen innerhalb einer Ge- meinschaft. Ortschaften in der Eifel sahen und sehen anders aus als Dörfer an der Mosel oder im Hunsrück. Die einzelnen Ge- bäude bilden ein harmonisches Ganzes und sind so der sichtbare Ausdruck für eine gemeinsame Identität und für eine gemein- same Kultur des Zusammenle- bens.

In den letzten Jahrzehnten ist di- ese gewachsene Kultur einem stärkeren Bestreben nach Indivi- dualität gewichen. Junge Fami- lien ziehen in die Neubaugebiete in der Peripherie gewachsener Ortskerne, bewohnen komfor- table Häuser auf großflächigen Grundstücken mit dem baurecht- lich vorgeschriebenem Abstand zum Nachbarn. Viele sind Pendler und verlassen ihr Dorf morgens und kehren erst am Abend zu- rück. Die Beteiligung an der Orts- gemeinschaft lässt nach, Kneipen müssen schließen, Kirchen wer- den weniger besucht und Vereine finden schwer Nachwuchs. Ohne Gemeinschaft stirbt jedoch das Dorf.

Baukultur setzt genau dort an, wo Gemeinschaft sichtbar wird - bei der gebauten Umwelt. War früher eine Einheitlichkeit der Baustile durch die Verfügbar- keit lokaler Baumaterialien und

Warum ist regionale Baukultur für das Dorf wichtig?

Foto oben: Sanierung, Umbau und Erweiterung des ehemaligen Restaurants „Eberhardsklause“ in Klausen vom Architekturbü- ro Maes aus Klausen. (Foto: Alois Meyer, KLausen) | Foto Mitte:

Der geradlinige Neubau eines Wohnhauses in Bernkastel-Kues von Architektin Annette Bartsch, Bad Neuenahr. (Foto: Architek- tin) | Foto unten: Die Sanierung des Weingutes Markus Molitor am Klosterberg in Bernkastel-Wehlen ist einer der Preisträger beim Architekturpreis Wein 2013 (Architekt: Lukas Baumewerd, Köln. Foto: Uwe Spoering, Köln).

Baukultur in Eifel - Mosel - Hunsrück

Zeitgemäßes Bauen im Landkreis Bernkastel-Wittlich.

Eine Initiative der Kreisverwaltung und der Architektenkammer Rheinland-Pfalz

Mit der monatlich er- scheinenden Seite „In- itiative Baukultur im Landkreis Bernkastel- Wittlich“ möchte die Kreisverwaltung in Koo- peration mit der Archi- tektenkammer Rhein- land-Pfalz rund um das Thema Regionales Bau- en und Regionale Baukul- tur informieren und An- regungen zum Sanieren, Modernisieren und zum zeitgemäßen Bauen ge- ben. Mehr Informationen finden Sie auch unter www.diearchitekten.org.

zweckmäßige Gebäudeformen vorgegeben, so sind diese Ein- schränkungen heute nicht mehr vorhanden. Die wenigen gestal- terischen Vorgaben der Bebau- ungspläne lassen zu, dass ein Holzblockhaus neben einer tos- kanischen Villa steht, daneben ein Haus mit Flachdach und auf- geständerten Solarpaneelen.

Auch bei der Farbwahl der Fas- saden gibt es keine Vorgaben. Im Gegensatz dazu werden die ein- heitlich gewachsenen Ortskerne, wie beispielsweise an der Mosel, nach wie vor als harmonisch und schön empfunden. Eine Rückkehr zu dieser Ordnung ist aber nur möglich, wenn die lokalen Ge- meinsamkeiten und historischen Gestaltungsprinzipien neu in das Bewusstsein der Menschen rü- cken und verbindlich danach ge- baut wird. Besonders wichtig ist Baukultur vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der Energiewende und den da- raus folgenden Aufgaben für die Dörfer und Gemeinden.

Architekt Daniel Spreier, Dreis Kammergruppensprecher

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Besuchen Sie uns im Internet: www.Bernkastel-Wittlich.de

Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

GEMARKUNG: DISTRIKT: WIRTSCHAFTSART: GRÖSSE:

================================================================

Wintrich unter Grauleichen Landwirtschaftsfläche 15,76 ar Veldenz auf der Langfuhr Landwirtschaftsfläche 152,01 ar Niederemmel im roten Sprung Landwirtschaftsfläche 19,62 ar Niederemmel auf der Meerwies Landwirtschaftsfläche 22,00 ar

Erden Herzlei Landwirtschaftsfläche 17,17 ar

Erden In Onnerts Landwirtschaftsfläche, Unland 10,12 ar Ürzig Leutzenberg Landwirtschaftsfläche, Unland 25,16 ar Heidenburg Auf der Rotherheide Landwirtschaftsfläche 54,50 ar Heidenburg Unter Balscheid Waldfläche 70,41 ar Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des(r) Grundstücks(e) interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirt- schaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, bis spätestens 17.02.2014 schriftlich mitzuteilen.

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Am Donnerstag, den 13.02.2014, fin- det um 16:00 Uhr, Kreisverwaltung, Großer Sitzungssaal (N 8) in Wittlich eine nichtöffentliche Sitzung des Aus- schusses für Umweltschutz und Ab- fall- und Energiewirtschaft des Land- kreises Bernkastel-Wittlich statt.

Tagesordnung 1. Mitteilungen

2. Zweckverband Regionale Abfall- wirtschaft - Ergebnisse der Ökoef- fizienzanalyse

3. Zweckverband Regionale Ab- fallwirtschaft - Strategiekonzept

„Entwicklungsperspektiven für

den ZV RegAb“

4. Zweckverband Regionale Ab- fallwirtschaft - Konzept zur öko- logischen Optimierung der Grünschnittverwertung und Übertragung der Aufgabe der Er- fassung und Verwertung von Bio- abfällen an den ZV RegAb 5. Verschiedenes

Wittlich, 30. Januar 2014

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gez. Gregor Eibes, Landrat

Öffentliche Ausschreibung nach VOB

Bei der letzten Adventskalen- deraktion im Dezember 2013 konnten sich die Stadtbü- cherei Wittlich und die Krei- sergänzungsbücherei Bern- kastel-Wittlich wieder über eine große Beteiligung freu- en. Insgesamt 185 Lehrkräfte der Grundschulen bestellten für ihre Klassen einen Ad- ventskalender, bestehend aus Briefumschlägen mit weih- nachtlichen Rittergeschichten des bekannten Autors Ste- fan Gemmel. An jedem Schul- tag der Adventszeit wird den Schülern eine Geschichte vor- gelesen und im Anschluss ein Rätsel gelöst. Am Ende der Ak- tion gilt es, ein Lösungswort herauszufinden. Aus allen richtigen Einsendungen wer-

den zahlreiche Preise verlost.

Die Hauptpreise gehen in die- sem Jahr an die Klasse 2b der Grundschule Georg Meister- mann Wittlich, die 2. Klas- se der Grundschule Binsfeld und die Klasse L3-5 der Lie- sertalschule Wittlich. Die Kin- der werden im Juli zu der The- ateraufführung „Michel aus Lönneberga“ ins Haus der Ju- gend Wittlich eingeladen. Be- sonderes Glück hatten Vanes- sa Weber, Lenah Kheder-Omer und Justin Backenecker, die zusätzlich noch jeweils einen Buchgutschein erhalten, da ihre Lösungsabschnitte stell- vertretend für die Schulklasse gezogen wurden.

Neben den Hauptpreisen wur- den noch 16 weitere Buchgut-

Gewinner der Adventskalenderaktion stehen fest

Praktikantin Sara Hjila als strahlende Glücksfee beim Ziehen der Adventskalenderpreise.

Bauvorhaben:

Erneuerung Flachdachabdichtungen an der Burg-Landshut-Schule und Be- rufsbildende Schule Bernkastel-Kues, Bornweg, 54470 Bernkastel-Kues Bauherr:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Gebäudemanagement, Kurfürsten- straße 16, 54516 Wittlich

Kontakt:

Frau Thieltges, Tel.: 06571/ 14-2338, E-Mail: Elisabeth.Thieltges@Bernka- stel-Wittlich.de

Leistungen:

Dachabdichtungsarbeiten Submission:

Mittwoch, 19. Februar 2014, 11:15 UhrDie detaillierten Langtexte der öf- fentlichen Ausschreibung können im Internet unter www.bernkastel-witt- lich.de/ausschreibungen.html abge- rufen werden. Versendung der Unter- lagen ab 03. Februar 2014

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich 29. Januar 2014

i. A. Burkhard Born

Am Montag, den 10.02.2014, findet um 14:30 Uhr, im Gymnasium Tra- ben-Trarbach, Bernkasteler Weg 72,

scheine an einzelne Schüle- rinnen und Schüler im ganzen Landkreis verlost, deren Klas-

sen ebenfalls an der Leseför- deraktion teilgenommen hat- ten.

56841 Traben-Trarbach eine öffent- liche und eine nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Bernkastel-Wittlich statt.

Tagesordnung A. Öffentliche Sitzung:

1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 3. Vergaben

4. Aufstockung/ Sanierung des Gymnasiums in Traben-Trarbach 5. Verschiedenes

B. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

6. Mitteilungen

7. Personalangelegenheiten 8. Vergaben

8.1 Entsorgungszentrum Sehlem - Vergabe einer Dienstleistung nach VOL

- Fremdüberwachung Grund-, Si- ckerwasser- und Bodenschutz für den Zeitraum 2014 bis 2015 9. Gestattungsvertrag für die Errich-

tung einer Windkraftanlage im Bereich der K 88 zwischen Gorn- hausen und der L 157

10. Verschiedenes Wittlich, 30. Januar 2014

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gez. Gregor Eibes, Landrat

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Sollte ab dem 1. Februar 2014 eine beauftragte dritte Person eine Fahrzeugzulassung vor- nehmen, so muss diese nach wie vor eine unterschriebene Vollmacht und einen Identi- tätsnachweis des Halters vor- legen (Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung, bei- de Dokumente können auch in Fotokopie vorgelegt werden).

Darüber hinaus ist ein jeweils in den Feldern Zahler und Hal- ter unterschriebenes SEPA- Lastschriftmandat im Original vorzulegen. Hierbei sind als

Nachweis über das Bestehen des angegebenen Kontos und zur Prüfung der abgegebenen Unterschriften Nachweise vor- zulegen (EC-Karte oder Konto- auszug und ein Identitätsnach- weis des Zahlers). Die Vorlage ist auch per Fotokopie, Telefax oder E-Mail möglich.

Den amtlichen Vordruck zum SEPA-Lastschriftmandat erhal- ten Interessiere bei ihrer Zu- lassungsbehörde vor Ort oder über die Internetseite der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich www.bernkastel-witt- lich.de/kfz-zulassung.html

SEPA-Lastschriftmandat für Zulassung und Ummeldung von Fahrzeugen erforderlich

dass Fahrzeuge ab dem 1. Fe- bruar 2014 nur noch unter Vorlage eines SEPA-Lastschrift- mandats zum Verkehr zugelas- sen werden dürfen. Die ent- sprechenden Vordrucke sind im Format festgelegt und müs- sen im Original zwei Unter- schriften in den Feldern Zah- ler und Halter tragen, auch wenn Halter und Zahler iden- tisch sind. Die bisherigen Kom- binationen aus Vollmacht und Einzugsermächtigung erfüllen die notwendigen Vorausset- zungen nicht und können somit nicht weiter genutzt werden.

In den vergangenen Mona- ten wurde in vielfältiger Wei- se über die Einführung des SEPA-Verfahrens berichtet. In jüngster Zeit berichteten die Medien, dass der Termin zur Einführung der SEPA-Mandate verschoben wird. Die Zulas- sungsbehörde der Kreisver- waltung Bernkastel-Wittlich weist darauf hin, dass die Ver- schiebung des Termins zur Einführung der SEPA-Mandate nicht für das Einzugsverfahren der Kraftfahrzeugsteuer gilt.

Für die Zulassungsbehörden wurde bundesweit festgelegt,

stallationen sind verpflichtet ein akkreditiertes Trinkwas- serlabor mit der Entnahme und Untersuchung von Pro- ben zu beauftragen und auch die Kosten der Untersuchung zu tragen. Eine Liste der ak- kreditierten Labore finden sie im Internet unter http://

lua.rlp.de/downloads/trink- und-badewasser/.Bei Über- schreitungen des technischen Maßnahmewertes von 100 Ko- lonien bildenden Einheiten Le- gionellen je 100 ml Trinkwas- ser hat der Eigentümer sofort das Gesundheitsamt zu infor- mieren. Dann muss die Anla- ge in hygienischer und tech- nischer Hinsicht entsprechend der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Tech- nik überprüft, eine Gefähr- dungsanalyse erstellt, Abhil- femaßnahmen durchgeführt und weitere Legionellen-Un- tersuchungen veranlasst wer- den. Bei extremen Überschrei- tungen (ab 10.000 KbE/100 ml) kann die Anlage vom Ge- sundheitsamt gesperrt wer- den, weil dann gesundheit- liche Gefahren zu befürchten sind.

Unabhängig vom Ergebnis der Untersuchung sind die Be-

Neue Untersuchungspflichten bei gewerblichen und öffentlichen Trinkwasserinstallationen mit Warmwasser

funde aufzubewahren und auf Verlangen dem Gesund- heitsamt vorzuzeigen. Die Erstuntersuchung auf Legi- onellen sollte bis zum 31. De- zember 2013 abgeschlossen worden sein. Entsprechen die Ergebnisse der Erstunter- suchung den Anforderungen der Trinkwasserverordnung und werden keine technischen Änderungen an der Trinkwas- serinstallation vorgenommen, ist eine weitere Überprüfung mindestens alle drei Jahre er- forderlich.

Geeignete Probenahmehäh- ne müssen insbesondere am Vor- und Rücklauf der Erwär- mungseinheit angebracht sein.

Planungs- oder andere tech- nische Unterlagen, die Aus- kunft über die Beschaffenheit der Trinkwasserinstallation ge- ben, sollten vorliegen, da sie die Probenahme beschleuni- gen und helfen, bei Grenzwer- tüberschreitungen möglichen Ursachen aufzudecken.

Für Rückfragen steht Jörg Fe- winger vom Fachbereich Ge- sundheit der Kreisverwal- tung Bernkastel-Wittlich, Tel.:

06571/14-2457, E-Mail: Joerg.

Fewinger@Bernkastel-Witt- lich.de gerne zur Verfügung.

ursachen können. Die Infekti- on erfolgt über das Einatmen von feinsten, zerstäubten Was- sertröpfchen, die beispielswei- se beim Duschen entstehen, wenn Wasser vernebelt wird.

So können Bakterien in die At- mungsorgane gelangen und zu schwerwiegenden Erkran- kungen führen. In Deutschland geht man von circa 20.000 Er- krankungen jährlich aus.

In der geänderten Trinkwas- serverordnung wird für Unter- nehmer und sonstige Inhaber einer Hausinstallation eine Un- tersuchung des Trinkwassers auf Legionellen vorgeschrie- ben. Eine Untersuchungs- pflicht besteht für Anlagen, deren Betreiber Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgeben und die über eine zen- trale Warmwasser erzeugende Einrichtung wie zum Beispiel Boiler oder Pufferspeicher ver- fügen, die eine Großanlage zur Wassererwärmung darstellen.

Als Großanlagen gelten Anla- gen nach DVGW Arbeitsblatt W551 mit einem Speichervo- lumen von über 400 Liter und/

oder einem Rohrleitungsvolu- men von über drei Liter.

Die Eigentümer solcher In- Eine Änderung der Trinkwas-

serverordnung bringt neue Pflichten für Inhaber von Trinkwasserinstallationen mit Warmwassererwärmung. Da- rauf weist Jörg Fewinger vom Fachbereich Gesundheit der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich hin.

Zum Schutz der Gesundheit wurden durch Änderungen der Trinkwasserverordnung verpflichtende Legionellen- Untersuchungen für Warm- wasserinstallationen ein- geführt, sofern Wasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit ab- geben wird. Von dieser neu- en Untersuchungspflicht sind zum Beispiel Hotel- und Pen- sionsbetriebe, Mietshäuser ab drei Mietparteien oder Schwimmbäder betroffen, die Warmwasser für Dritte zur Verfügung stellen. In Pflege- einrichtungen und Kliniken sind diese Trinkwasserunter- suchungen auf Legionellen seit längerem Pflicht, um die Gesundheit von Patienten und Bewohnern zu schützen.

Legionellen sind Bakterien, die sich im Warmwasser ver- mehren und schwerwiegende Atemwegserkrankungen ver-

Referenzen

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