• Keine Ergebnisse gefunden

Demokratie und freie Berichterstattung schützen Hassreden, Bedrohungen und Angriffe gegen Journalistinnen und Journalisten bekämpfen

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Demokratie und freie Berichterstattung schützen Hassreden, Bedrohungen und Angriffe gegen Journalistinnen und Journalisten bekämpfen"

Copied!
6
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

17. Wahlperiode

22.06.2021

Datum des Originals: 22.06.2021/Ausgegeben: 24.06.2021

Änderungsantrag

der Fraktion der CDU der Fraktion der SPD der Fraktion der FDP und

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu dem Antrag der Fraktion der SPD „Bedrohungen der unabhängigen Berichterstattung entgegentreten! Die Medienschaffenden in NRW müssen besser geschützt werden.“

(Drucksache 17/9357)

A. Der Antrag erhält folgende Fassung:

Demokratie und freie Berichterstattung schützen – Hassreden, Bedrohungen und Angriffe gegen Journalistinnen und Journalisten bekämpfen

I. Ausgangslage

Ohne freie und unabhängige Medien kann ein demokratisches Gemeinwesen nicht funktionieren. Meinungs- und Informationsfreiheit, mediale Vielfalt und der Pluralismus von Meinungen und Inhalten sind eine wesentliche Grundlage der demokratischen Gesellschaft.

Gerade dann, wenn die Verfassungsgewalten und der öffentliche Diskurs in der Demokratie durch innere und äußere Feinde mithilfe von Desinformation angegriffen werden, steigt die Bedeutung von unabhängigen Medienangeboten und Qualitätsjournalismus.

Seit Jahren wird das gesellschaftliche Klima in vielen europäischen Ländern, auch in Deutschland, rauer und der Umgang mit Journalistinnen und Journalisten sowie Medienberichterstattenden feindseliger. Dies geht soweit, dass einige Journalistinnen und Journalisten, auch in Deutschland, Personenschutz benötigen.

In Deutschland hat sich die Zahl gewalttätiger Übergriffe auf Journalistinnen und Journalisten deutlich erhöht. Die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ zählte im Jahr 2020 mindestens 65 gewalttätige Übergriffe. Gegenüber dem Vorjahr seien dies fünfmal so viele Fälle, heißt es in ihrem aktuellen Bericht zur internationalen Situation der Pressefreiheit. Allein im Querdenker-Umfeld bzw. auf oder am Rande von Demonstrationen gegen Corona- Maßnahmen ereignete sich mehr als die Hälfte der 65 gezählten Angriffe. Zunehmend eskalierte dort die Situation, auch weil Demonstranten, die sich als Journalisten bezeichnen,

(2)

die Arbeit der Einsatzkräfte behinderten. Die Berufsbezeichnung „Journalist“ ist bis heute nicht geschützt.

Reporter ohne Grenzen stufte Deutschland deshalb in seiner „Rangliste der Pressefreiheit“

von Platz 11 auf Platz 13 herunter. Damit gilt die Situation der Pressefreiheit in Deutschland nicht mehr länger als „gut“, sondern nur noch als „zufriedenstellend“.

Diese Übergriffe auf Journalistinnen und Journalisten decken sich mit den Ergebnissen einer anonymen Befragung unter Medienschaffenden. Im Rahmen einer vom Bielefelder Institut für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung (IKG) in Kooperation mit dem Mediendienst Integration durchgeführten Studie geben 60 Prozent der befragten Journalistinnen und Journalisten an, im vergangenen Jahr mindestens einmal beleidigt, angefeindet oder Aufrufen von Gewalt und/oder Straftaten ausgesetzt gewesen zu sein. 41 Prozent der Befragten berichten zudem von mehrmaligen oder regelmäßigen Angriffen.

Immer mehr Medienschaffende empfinden derartige Angriffe als psychische Belastung. Das hat auch Auswirkungen auf die journalistische Arbeit: Fast zwei Drittel der Befragten sehen die Freiheit und Unabhängigkeit journalistischer Arbeit in Deutschland in Gefahr. Mehr als die Hälfte der Befragten äußern Verständnis dafür, wenn Kolleginnen und Kollegen aus Sorge vor Angriffen nicht über bestimmte Themen berichten. Aus Sicht der Befragten gibt es Themen, die besonders häufig Hass nach sich ziehen. Dazu gehören die Themen „Migration“, „AfD“ und

„Flüchtlinge“.

Die Anfeindungen gegenüber Journalistinnen und Journalisten werden aber auch immer stärker aus einer zunehmend verrohten Diskussionskultur in sozialen Medien gespeist. Auf digitalen Plattformen werden journalistische Berichte gezielt aufgegriffen und dagegen gehetzt. Dies geschieht mit aggressiven Worten. Die Schwelle zu Hassreden und – so steht zu befürchten – „Hass-Taten“ wird dadurch niedriger. Die Medien verunglimpfenden Vokabeln wie „Lügenpresse“, „Staatsfunk“ oder „Mainstreammedien“ werden online genauso wie auf Demonstrationen verbreitet.

Der Schutz von Leib und Leben, die körperliche Unversehrtheit von Journalistinnen und Journalisten und Medienschaffenden, ist ein besonders wichtiger Faktor. Denn jede investigative Recherche, jede Reportage aus Krisengebieten oder zu kontroversen Themen steht und fällt mit dem persönlichen Einsatz von Menschen.

Traurige Prominenz im Kontext von Gewalt gegen Journalistinnen und Journalisten in Europa erlangten die Fälle des Mordes an Daphne Caruana Galizia, der sich im Oktober 2017 in Malta ereignete sowie aktuell der Fall von Roman Protasewitsch, der im Rahmen einer erzwungenen Notlandung eines Flugs von Griechenland nach Litauen in Minsk durch die belarussische Regierung festgenommen wurde.

II. Beschlussfassung

Der Landtag stellt fest:

• Die freie und ungehinderte Berichterstattung durch die Medien ist ein elementares Wesensmerkmal von Demokratie und Rechtsstaat. Umgekehrt sind Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten, auf die Presse- und Meinungsfreiheit immer auch ein Angriff auf die Demokratie. Sie zu schützen, muss Ziel von uns allen sein.

• Weltweit ist eine gefährliche Entwicklung zu beobachten: Gerade von populistischen Bewegungen werden Medien zum Gegenstand der Auseinandersetzung gemacht, zum

(3)

Gegner bzw. Feind erklärt. Gleichzeitig geben sich Aktivisten als Berichterstatter aus, um geschützt ihre Agenda vorantreiben zu können. Diese Entwicklung kann nicht im Interesse der großen Mehrheit von Journalistinnen und Journalisten sein. Sie halten sich an den Pressekodex und müssen daher besonders geschützt werden.

• Der Schutz der Pressefreiheit ist verfassungsmäßige Aufgabe des Staates. Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) gewährleistet den im Bereich von Presse und Rundfunk tätigen Personen und Organisationen Freiheitsrechte und schützt die institutionelle Eigenständigkeit der Presse und des Rundfunks. Für Medienschaffende müssen daher der zuverlässige Schutz und die Unterstützung des Staates jederzeit gewährleistet sein, damit sie entsprechend ihrem verfassungsgemäßen Auftrag frei und ungehindert arbeiten können.

• Es ist Aufgabe der Polizei bei ihren Einsätzen die Medien im Sinne einer ungestörten Ausübung der Presse- und Medienfreiheit zu unterstützen und dabei die gemeinsam festgelegten „Verhaltensgrundsätze Presse/Rundfunk und Polizei zur Vermeidung von Behinderungen bei der Durchführung polizeilicher Aufgaben und der freien Ausübung der Berichterstattung“ (beschlossen von der Innenministerkonferenz, anerkannt von ARD, ZDF, Deutschem Presserat, dem Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation und den journalistischen Berufsverbänden) anzuwenden.

• Neben dem Schutz bleiben Prävention, zielgerichtete Strafverfolgung und der kontinuierliche Austausch der Justiz mit Journalistinnen und Journalisten und deren Schulung im Bereich Hasskriminalität weiterhin wichtig. Die Erfahrungen der bundesweit viel beachteten Initiative „Verfolgen statt nur Löschen“ zwischen Landesmedienanstalt NRW, Medienhäusern und Strafverfolgungsbehörden sind hier sicher hervorzuheben.

• Die Justizminister/-innen der Länder haben im Juni beschlossen, den strafrechtlichen Schutz von Medienschaffenden gegen tätliche Übergriffe und gegen rechtswidrige Behinderungen in ihrer Berufsausbildung zu verbessern. Diese Initiative ging von Nordrhein-Westfalen aus und war bereits Thema auf ihrer Frühjahrskonferenz 2021.

Der Landtag beauftragt die Landesregierung,

1. ihre Bemühungen, Medienschaffende effektiver gegen Hassrede, Bedrohungen und Angriffe zu schützen zielgerichtet fortzusetzen und wo nötig auszuweiten.

2. den Austausch mit den journalistischen Fachverbänden und -vertretungen fortzusetzen und konstruktiv und ergebnisorientiert an der Fortschreibung der Verhaltensgrundsätze zur Vermeidung von Behinderungen bei der Durchführung polizeilicher Aufgaben und der freien Ausübung der Berichterstattung mitzuwirken, diese ggfls. zu aktualisieren und an neue Gegebenheiten anzupassen.

3. soweit entsprechender Bedarf besteht, geeignete Fortbildungsangebote für Journalistinnen und Journalisten im Einvernehmen mit den journalistischen Interessenverbänden zu entwickeln.

B. Der Ursprungsantrag wird dazu wie folgt geändert:

1. In der Ausgangslage wird der erste Absatz durch die folgenden Absätze ersetzt:

„Ohne freie und unabhängige Medien kann ein demokratisches Gemeinwesen nicht funktionieren. Meinungs- und Informationsfreiheit, mediale Vielfalt und der Pluralismus

(4)

von Meinungen und Inhalten sind eine wesentliche Grundlage der demokratischen Gesellschaft. Gerade dann, wenn die Verfassungsgewalten und der öffentliche Diskurs in der Demokratie durch innere und äußere Feinde mithilfe von Desinformation angegriffen werden, steigt die Bedeutung von unabhängigen Medienangeboten und Qualitätsjournalismus.

Seit Jahren wird das gesellschaftliche Klima in vielen europäischen Ländern, auch in Deutschland, rauer und der Umgang mit Journalistinnen und Journalisten sowie Medienberichterstattenden feindseliger. Dies geht soweit, dass einige Journalistinnen und Journalisten, auch in Deutschland, Personenschutz benötigen.

In Deutschland hat sich die Zahl gewalttätiger Übergriffe auf Journalistinnen und Journalisten deutlich erhöht. Die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ zählte im Jahr 2020 mindestens 65 gewalttätige Übergriffe. Gegenüber dem Vorjahr seien dies fünfmal so viele Fälle, heißt es in ihrem aktuellen Bericht zur internationalen Situation der Pressefreiheit. Allein im Querdenker-Umfeld bzw. auf oder am Rande von Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen ereignete sich mehr als die Hälfte der 65 gezählten Angriffe. Zunehmend eskalierte dort die Situation, auch weil Demonstranten, die sich als Journalisten bezeichnen, die Arbeit der Einsatzkräfte behinderten. Die Berufsbezeichnung „Journalist“ ist bis heute nicht geschützt.

„Reporter ohne Grenzen“ stufte Deutschland deshalb in seiner „Rangliste der Pressefreiheit“ von Platz 11 auf Platz 13 herunter. Damit gilt die Situation der Pressefreiheit in Deutschland nicht mehr länger als „gut“, sondern nur noch als

„zufriedenstellend“.“

2. Im bisherigen Absatz 2 der Ausgangslage werden in Satz 1 die Worte „nur beispielhaft aufgeführten“ gestrichen.

3. Nach dem ursprünglichen Absatz 2 der Ausgangslage werden die nachfolgenden zwei Absätze angefügt:

„Die Anfeindungen gegenüber Journalistinnen und Journalisten werden aber auch immer stärker aus einer zunehmend verrohten Diskussionskultur in sozialen Medien gespeist.

Auf digitalen Plattformen werden journalistische Berichte gezielt aufgegriffen und dagegen gehetzt. Dies geschieht mit aggressiven Worten. Die Schwelle zu Hassreden und – so steht zu befürchten – „Hass-Taten“ wird dadurch niedriger. Die Medien verunglimpfenden Vokabeln wie „Lügenpresse“, „Staatsfunk“ oder „Mainstreammedien“ werden online genauso wie auf Demonstrationen verbreitet.

Der Schutz von Leib und Leben, die körperliche Unversehrtheit von Journalistinnen und Journalisten und Medienschaffenden ist ein besonders wichtiger Faktor. Denn jede investigative Recherche, jede Reportage aus Krisengebieten oder zu kontroversen Themen steht und fällt mit dem persönlichen Einsatz von Menschen.

Traurige Prominenz im Kontext von Gewalt gegen Journalistinnen und Journalisten in Europa erlangten die Fälle des Mordes an Daphne Caruana Galizia, der sich im Oktober 2017 in Malta ereignete sowie aktuell der Fall von Roman Protasewitsch, der im Rahmen einer erzwungenen Notlandung eines Flugs von Griechenland nach Litauen in Minsk durch die belarussische Regierung festgenommen wurde.“

(5)

4. Die „Beschlussfassung“ wird wie folgt neu gefasst:

„Der Landtag stellt fest:

• Die freie und ungehinderte Berichterstattung durch die Medien ist ein elementares Wesensmerkmal von Demokratie und Rechtsstaat. Umgekehrt sind Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten, auf die Presse- und Meinungsfreiheit immer auch ein Angriff auf die Demokratie. Sie zu schützen, muss Ziel von uns allen sein.

• Weltweit ist eine gefährliche Entwicklung zu beobachten: Gerade von populistischen Bewegungen werden Medien zum Gegenstand der Auseinandersetzung gemacht, zum Gegner bzw. Feind erklärt. Gleichzeitig geben sich Aktivisten als Berichterstatter aus, um geschützt ihre Agenda vorantreiben zu können. Diese Entwicklung kann nicht im Interesse der großen Mehrheit von Journalistinnen und Journalisten sein. Sie halten sich an den Pressekodex und müssen daher besonders geschützt werden.

• Der Schutz der Pressefreiheit ist verfassungsmäßige Aufgabe des Staates. Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) gewährleistet den im Bereich von Presse und Rundfunk tätigen Personen und Organisationen Freiheitsrechte und schützt die institutionelle Eigenständigkeit der Presse und des Rundfunks. Für Medienschaffende müssen daher der zuverlässige Schutz und die Unterstützung des Staates jederzeit gewährleistet sein, damit sie entsprechend ihrem verfassungsgemäßen Auftrag frei und ungehindert arbeiten können.

• Es ist Aufgabe der Polizei bei ihren Einsätzen die Medien im Sinne einer ungestörten Ausübung der Presse- und Medienfreiheit zu unterstützen und dabei die gemeinsam festgelegten „Verhaltensgrundsätze Presse/Rundfunk und Polizei zur Vermeidung von Behinderungen bei der Durchführung polizeilicher Aufgaben und der freien Ausübung der Berichterstattung“ (beschlossen von der Innenministerkonferenz, anerkannt von ARD, ZDF, Deutschem Presserat, dem Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation und den journalistischen Berufsverbänden) anzuwenden.

• Neben dem Schutz bleiben Prävention, zielgerichtete Strafverfolgung und der kontinuierliche Austausch der Justiz mit Journalistinnen und Journalisten und deren Schulung im Bereich Hasskriminalität weiterhin wichtig. Die Erfahrungen der bundesweit viel beachteten Initiative „Verfolgen statt nur Löschen“ zwischen Landesmedienanstalt NRW, Medienhäusern und Strafverfolgungsbehörden sind hier sicher hervorzuheben.

• Die Justizminister/-innen der Länder haben im Juni beschlossen, den strafrechtlichen Schutz von Medienschaffenden gegen tätliche Übergriffe und gegen rechtswidrige Behinderungen in ihrer Berufsausbildung zu verbessern. Diese Initiative ging von Nordrhein-Westfalen aus und war bereits Thema auf ihrer Frühjahrskonferenz 2021.

Der Landtag beauftragt die Landesregierung,

1. ihre Bemühungen, Medienschaffende effektiver gegen Hassrede, Bedrohungen und Angriffe zu schützen zielgerichtet fortzusetzen und wo nötig auszuweiten.

2. den Austausch mit den journalistischen Fachverbänden und -vertretungen fortzusetzen und konstruktiv und ergebnisorientiert an der Fortschreibung der Verhaltensgrundsätze zur Vermeidung von Behinderungen bei der Durchführung polizeilicher Aufgaben und der freien Ausübung der Berichterstattung mitzuwirken, diese ggfls. zu aktualisieren und an neue Gegebenheiten anzupassen.

(6)

3. soweit entsprechender Bedarf besteht, geeignete Fortbildungsangebote für Journalistinnen und Journalisten im Einvernehmen mit den journalistischen Interessenverbänden zu entwickeln.“

Bodo Löttgen Matthias Kerkhoff Thorsten Schick Andrea Stullich und Fraktion

Thomas Kutschaty Sarah Philipp Michael Hübner Alexander Vogt Sven Wolf Hartmut Ganzke

Christof Rasche Henning Höne Thomas Nückel Claudia Cormann und Fraktion

Josefine Paul Verena Schäffer Mehrdad Mostofizadeh Oliver Keymis

und Fraktion und Fraktion

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

In den Wochen davor haben viele Fak- tencheck-Projekte teilweise allerdings sehr lange gebraucht, um wirkmächtige Mythen (z. Falschmeldungen über die Wahl in Sachsen-Anhalt)

Rechte nach diesem Tarifvertrag können jeweils nur gegenüber dem einzelnen Verlag geltend gemacht werden, dem gegenüber die freie Journalistin/der freie Journalist die Voraussetzungen

XPACT Consulting AG unterstützt Dich mit allem, was Du im Rahmen Deiner Projekte und für den Kunden brauchst: Du sagst uns, welches Training Du machen möchtest - wir sorgen

Potenzielle Kandidaten werden zum Beispiel beim UNHCR oder in deutschen Konsulaten vorstellig und erhalten gegebenenfalls direkt eine Aufenthaltserlaubnis (siehe Seite 5), um

in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu

Zum einen nimmt der Konsum psychoaktiver Substanzen, von Tabak und Alkohol bis zu Heroin, langsam ab, gleichzeitig gibt es immer mehr Jugendliche, die im Rahmen ihrer Spaßkultur

Zum anderen handelt es sich bei der Lebenspartnerschaft eben nicht um eine Ehe (und wenn die vollständige Öffnung der Ehe für Homosexuelle Realität werden sollte, wird der

Eine, die sich allerdings noch längst nicht gefestigt hat und bei der selbst die führenden Agenturen oder Multimedia-Produzenten sich mal an der Plakatästhetik orientieren und